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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 59.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19420000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19420000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 59.1942
-
- Ausgabe Nummer 1, 8. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 2, 15. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 3, 22. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 4, 29. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 5, 5. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 6, 12. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 7, 19. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 8, 26. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 9, 5. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 10, 12. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 11, 19. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 12, 26. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 13, 3. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 14, 9. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 15, 16. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 16, 23. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 17, 30. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 18, 7. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 19, 14. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 20, 21. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 21, 28. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 22, 4. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 23, 11. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 24, 18. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 25, 25. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 26, 2. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 27, 9. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 28, 16. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 29, 23. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 30, 30. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 31, 6. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 32, 13. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 33, 20. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 34, 27. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 35, 3. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 36, 10. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 37, 17. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 38, 24. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 39, 1. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 40, 8. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 41, 15. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 42, 22. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 43, 29. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 44, 5. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 45, 12. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 46, 19. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 47, 26. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 48, 3. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 49, 10. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 50, 17. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 51/52, 24. Dezember 1942 1
-
Band
Band 59.1942
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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sgartenbav tßartenbaNwirtsckaft blakt postvei'IsAsort bLsnkkurt/ Oller - ^usgsde verlia, vonnerstug, 17. veremder 1942 59. ^sürgsog — Kummer 50 Schristleitung. zu beachten. . Der Leiter der Höheren Garten- Posen, Studienrat Luckau, sprach um Norlt. hl S. bauschule. Oberreg.-Rat D r. Krämer dankte als Vertreter der Schulaufsichtsbehörde, des Herrn Re gierungspräsidenten und des Herrn Reichsstatt- Volksbildum Posen der ' Halters, dafür, daß die Gauselbstverwaltung in großzügiger Weise für die Ausgestaltung der Bau lichkeiten und der Versuchs- und Lehrgärtnerci be müht gewesen ist. bauschüle Posen, ial nicht im 3 in Pose» in die Lan- 33, zu rich- . läuft ein i wir» den e Gärtner- !., die Ge- 20,— RM. Lehrgang» fassend über die gegebenen Ausbildungsaufgaben und die sich daraus für die Lehrkräfte und die Fachschulstudierenden ergebenden Verpflichtungen. Wenn im vierten Kriegsjahr eine Höhere Garten bauschule im Osten des Großdeutschen Reiches er öffnet werden konnte, so ist das der tatkräftigen Förderung durch Schulträger und Schulaufsichts behörde, aber auch der Bereitwilligkeit namhafter Wissenschaftler und Fachkräfte zur Üebernahme von Lehraufträgen zu danken. Es sprachen weiter je ein Vertreter der Wehrmacht, der Partei und der Hörerschaft. An Gauleiter und Reichsstatthalter Arthur Greiser wurde ein Begrüßungstelegramm gesandt, mit dem Gelöbnis, den beginnenden Stu dienabschnitt im Sinne der Aufbauarbeit im Osten zu nutzen. Gauleiter und Reichsstatthalter Greiser dankte telegraphisch für die ihm übermittelten Grüße herzlich und wünschte den Wehrmachts urlaubern einen erfolgreichen Verlauf des Semesters. wärtigen Zeit nicht verantwortet werden kann, zu mal dichte Aussaaten nicht immer mit hohen Er trägen gleichbedeutend sind. Die Samenverbraucher sind darauf hinzuweisen, daß die diesjährige Ge müsesamenernte für alle ausreicht, wenn ein jeder bei Deckung seines Bedarfes sich freiwillig jener eisernen Selbstdisziplin unterwirft, die die Kriegs zeit auf diesem wichtigen Ernährungsgebiet von jedem einzelnen fordert. Als geeignete Aufklärung im Ladenhandel ins besondere ist z. B. der Aushang einer Tabelle mit Samenbedarfszahlen je Flächeneinheit und im La den- und Versandhandel das Beifügen von entspre chenden Handzetteln anzusehen. Die Bedarfszahlen dürfen die in der AO. Nr. 32/42 vom 14. 12. 1942 (RNVbl. S. 540 vom 16. 12. 1942) genannten Zahlen nicht überschreiten. Jeder Betriebsführer von Samenhandelsfachgeschäften, die Kleinverbrau cher beliefern, ist für diese Aufklärung verantwort lich und hat sich dafür einzusetzen, daß sie in seinen Kundenkreis nachhaltig hineingetragen wird. V. Belieferung 0er alten Kundschaft 1. Züchter, Importeure und Händler haben in erster Linie ihre alte Kundschaft zu beliefern. Für die Bemessung der Lieferungen hat der Verkäufer in der Verkaufsperiode 1942/43 die ihm von jeder Samenärt zur Verfügung stehenden Verkaufsmen gen zugrunde zu legen. 2. Bei Samenbestellungen von Kunden aus den seit 1938 zum Reich gekommenen Gebieten ist bei 11. Majoran- und Thymiansamen dürfen nicht frei in den Verkehr gebracht werden, sondern müssen dem Gartenbauwirtschaftsverband Sachsen-Anhalt in Halle, Herderstraße 10, gemeldet und zur Verfügung gestellt werden mit Ausnahme von 5 v. H. jeder Partie, die dem Importeur nach Vorlage einer nach seinen Lieferwünschen aufge stellten Verteilerliste von der Hauptvereinigung freigegeben werden. 12. Bestellscheine und Bestellungen. Auf Grund der AO. Nr.L2/42 werden die für die Vertricbsperiode 1942/43 bisher aufgegebenen Be stellungen ungültig. Vom Kunden müssen zusam men mit dem Verpflichtungsschein neue Bestell scheine abgegeben werden. Der Erwerber von Ge müsesämereien, die größeres Gewicht haben als Verbraucherkleinpackungen, ist verpflichtet, auf dem Bestellschein bei jeder Sorte anzugeben, welche Fläche (in Viertelhektar) er mit dem bestellten Samen bebauen will. Die Samenzüchter und Samenfachhändler müssen daher in ihren Bestell scheinen entweder durch Aufdruck mit Gummistem pel oder durch Ankleben von Handzetteln an der für die Eintragung der Flächenangaben geeigneten Stelle noch besonders darauf Hinweisen, daß der Besteller außer dem Gewicht auf Grund der oben genannten Anordnung auch die Fläche angeben muß. Sammelbestellungen von Organisationen des Selbstversorgergartenbaus (Kleingärtner, Kleinsied ler u. ä.) sind nicht statthaft. Bereits aufgegebsne Sammelbestellungen solcher Organisationen sind ungültig. m. Abfällen von Sämereien 1. s) Von Blätterkohl, Blumenkohl, Rosenkohl, Rotkohl, Weißkohl, Wirsingkohl, Kohlrabi, Knollen sellerie und Porree dürfon überhaupt keine Tüten abgesüllt werden. Von Bohnenkraut, Melisse und Pimpinelle dürfen nur 50 v. H. der in der Ver triebsperiode 1941/42 abgefüllten Tütenzahl abge füllt werden; von allen übrigen Gewürzsämereien und Gemüsesämereien darf etwa die gleiche Tüten zahl wie 1941/42 abgefüllt werden. (Das erwähnte Rundschreiben enthält genaue Anweisungen.) b) Saatgut von Dauerzwiebeln darf in Ber- braucherkleinpackungen nur nach den noch ergehen den Einzelanweisungen abgefüllt und abgegeben werden. c) Die durch AO. Nr. 31/42 vom 14. 12. 1942 (RNVbl. S. 539 vom 16. 12. 1942) festgestellten Sparfüllungen sind zu beachten. IV. Aufklärung ver Kleinverbraucher Der Handel hat die Verbraucher des Selbstver sorgergartenbaues beim Verkauf fertig abgefüllter Packungen in jeder geeigneten Weise darüber auf zuklären, baß bisher mit Gemüsesaatgut besonders im Klein- und Hausgarten eine ungeheure Ver schwendung getrieben worden ist, die in der gegen- Wichtige Anordnungen und Bekannlmachungen Wir bitten unsere Leser, die in dieser Ausgabe veröffentlichten Anordnungen Nr. 31 und 32/42 betr. die neuen Vertriebsoorschristen für Gemüse sämereien sowie die Bestimmungen über die Ein fuhr von Blumenzwiebeln aus Holland besonders Eröffnung ver Höheren öarienvaufchule pofen Am 1. Dezember 1942 wurde das erste Semester an der Höheren Gartenbauschule Posen mit einer ^Mrtlckaftszcüunss des den in der Anordnung Nr. 31/42 vom 14. Dezem ber 1942 (RNVbl. S. 539 vom 16. 12. 1942) genannten Füllmengen. 3. Die in II. 1. b) und II. 2. genannten Termine gelten nicht für den Versandhandel, sofern es sich nm alte, bisher regelmäßig im Versandwege be lieferte Kunden handelt. 4. Die Belieferung von Wiederverkäufern ist un abhängig davon durchzuführen, ob dem Wieder verkäufer eine Kennziffer erteilt worden ist oder nicht. Wiederverkäufer, die in der Wiederverkäufer liste eingetragen sind, haben ihre Kennziffer auf dem Bestellschein anzugeben. Bei der Belieferung von Wiederverkäufern ohne Kennziffer sind die Samenfachgeschäfte verpflichtet, die Bestellungen ge sondert aufzubewahren und der Hauptvereinigung auf Anforderung zu übersenden. In jedem Fall ist von den Wiederverkäufern der Vcrpflichtungsschein lt. Anlage 2 der AO. Nr. 32/42 abzugeben. 5. Der Bedarf der Wehrmacht und des Reichsarbeitsdienstes wird aus Grund von Vereinbarungen des Reichsministers für Er nährung und Landwirtschaft mit den obersten Dienststellen der Wehrmacht und des Reichsarbeits dienstes durch die Hauptvereinigung gedeckt. Ver kauf von Sämereien an Dienststellen der Wehr macht und des Reichsarbeitsdienstes sowie an An gehörige der Wehrmacht und des Reichsarbeits dienstes zwecks Deckung des Samenbedarfes von Dienststellen der Wehrmacht bzw. des Reichsarbeits dienstes ist nicht statthaft. 6. Der Bedarf der Ostgebiete (Reichs kommissariate Ostland, Mitte, Ukraine und sonstige besetzte russische Gebiete) wird sowohl für die Wehrmacht und ihr gleichgestellte Organisationen wie auch für den zivilen Sektor durch die Zentral handelsgesellschaft Ost, Berlin, gedeckt. Firmen, die die ZO. beliefern wollen, haben bei der Haupt- Vereinigung ordnungsgemäße Aussuhranträge wie für das Ausland zu stellen. Die Berechnung der Saaten hat jedoch zu deutschen Samenfachhandels preisen zu erfolgen. 7. Zwiebelsamen darf, mit Ausnahme von weißen Sorten, wie im vorigen Jahre nur nach Weisungen der Hauptvereinigung, die an die Gar tenbauwirtschaftsverbände, Züchter und Importeure noch ergehen werden, in den Verkehr gebracht werden. 8. Pflanzschalotten unterliegen in der Vertriebsperiode 1942/43 keiner Verkehrsbeschrän kung. Sie sind für den Verkauf im Reichsgebiet bereits freigegeben worden. 9. Steckzwiebeln unterliegen in der Ver triebsperiode 1942/43, soweit durch die Hauptver einigung oder die Gartcnbauwirtschaftsverbände keine besonderen Auslagen erteilt worden sind, gleichfalls keiner Verkehrsbeschränkung. 10. lieber die Einfuhr und Verteilung gewöhn licher holländischer Puffbohnen ergeht zu gegebener Zeit noch Einzelanweisung. ing. Halda »Verhältnisse: errichtet. v. C. Sonr. ktr. 7,. Jetzt rr 1949. Der ersönlich haf- ind eingetre- Waltcr Mol- Lanvesbauernschasten im üriegseinsatz Auf einer Arbeitsbesprechung der Haupt stabsleiter der Landesbauernschaften in Berlin unter dem Vorsitz des Reichshauptstabs leiters des Reichsnährstandes Dr. Manns wurden die Richtlinien für die kriegswichtigen Aufgaben im kommenden Jahr besprochen. Staatssekretär Backe umriß die im vierten Kriegsjahr an die Land wirtschaft zu stellenden großen Aufgaben und schloß seine Ausführungen mit einem eindrucksvollen Appell an die Reichsnährstandsverwaltung, in eng ster Zusammenarbeit mit der Partei, trotz aller kriegsbedingten Schwierigkeiten, die gestellten Auf gaben so wie bisher mit höchster Pflichterfüllung zu meistern. N- V IVicüti'NS ^ricrutsrunNsn rru cisn neuen IVr. 31 unc! 32 1942 ^er HcluptversiniFUNF Neue Verttiebsvorfchristen für Semüfefümereien 5 >/.: sbekri«. gesamt) 4 - digends S — 2 — 11,1 6 — 83,3'/.; 1,2(unae- — Für be- ii Buchprei» lgeier, Lehr- l Wendling, ei Lehrlinge landen. !N 143 943 hat spä- , Hannover, is dem vom er rechtzeitig is wird aber tc Lehrlinge n als Lehr- ordnung»- angcmcidet sioci üis?um 28. 12. üsim Ortskausrntüürsr crbrussdsn Arbeitskröstebeoars für 194Z melöen! kkkunkk QXirTnck-kOir8kK d cutkkcn Gartenbaues ver LrverbZßärtner und kluwenbincler to IVien cker Vsuptvereinißvnß <jer6eut8vk8n6artenbauvirt8okakt g. Lamen» > iFöhnitzer rultermittcl). ftsinhaberin. Veot8odo 6 » rt e n b s u r e i t u n A kür den 8ucketengau kmtl. Zeitung kür cken Oartenbau im Veiek8nädr8tsnck u. diitteilung8 Zur Vorbereitung des Arbeitseinsatzes in der Landwirtschaft für das kommende Jahr führt der Reichsnährstand mit Stichtag vom 21. Dezember 1942 im gesamten Reichsgebiet die Erhebung über Bestand und Bedarf an landwirtschaftlichen Ar beitskräften durch. Gleichzeitig erfolgt auch in die sem Jahr wieder in Verbindung damit die Auf tragseinholung für die Vermittlung landwirtschaft licher Arbeitskräfte durch die Arbeitseinsatzverwal tung. Die Erhebung erstreckt sich auch auf die Er zeugerbetriebe des deutschen Gartenbaus. Bei der Ausfertigung des Erhebungsbogens des Reichsnähr standes ist besonders darauf zu achten, daß der gesamte zusätzliche Bedarf für 1943 angegeben wird. Die unter „Bedarf" gemachten Angaben im Er hebungsbogen des Reichsnährstandes gelten jedoch nicht als Auftragserteilung. Soweit die hier auf geführten Arbeitskräfte durch das Arbeitsamt ver mittelt werden sollen, ist gleichzeitig der Auftrag an das Arbeitsamt auf dem beim Ortsbauernführer erhältlichen Auftragsschein zu erteilen. Der Auf tragsschein ist die zur Zuweisung der Arbeitskräfte unbedingt nötige Rechtsgrundlage. Auf Grund dieses Auftragsscheines bemüht sich das Arheitsamt, die erforderlichen Kräfte bcreitzustellen. Mit 2. An Verbraucher des Selbstversorgergartenbaus dürfen größere Packungen als Verbraucherklein packungen einschließlich der sogenannten „Bunten Tüten" nur gegen Vorlage des unter ll. 1. s) ge nannten Verpflichtungsscheins abgegeben werden, jedoch nicht vor dem 1. Februar 1943. Verbrau- cherkleinpackungcn einschließlich der sogenannten „Bunten Tüten" sind im Sinne dieser Weisung bei Hülsenfrüchten, Packungen im Gewicht bis zu 125 g und bei den ührigen Sämereien Packungen mit *) PcrpiliilMtvgsschcinc lt. Anlage 1 können vom Sa- mensachbandci und von Züchtern von »er Gärtnerischen Verlagsgescilschaft. Perlin LW. 68, Hochstraße 32, zwecks Weiterleitung I,uinmmcn mit den neu anSzusüllendcn Bestellscheinen! an ihre Erwerbsanbaucrkundschast käus- lich erworben werden. lkauptocdriktlsitungi Serlin-Ctunckottendura 4, klcvlaterstruüe 38/39 Lernrul 9l4L08 Verls»: OSrlneriooüe VeriaMHeseNscüskl Dr. IValter Dang NO., Vertin 8^V 68, Noekslrsöe 32, Lernen! 1761 >6. Postscheckkonto: Perlin 6703 änreigennreis: 46 mm beeile dliiiimeteersiie 17 Lk., Textanreigen n>m-Lreis dO Ll Lur /seit ist änreigenpreisliste Xe. 8 v. l. Lugust 1937 gallig, LnreigenannaNmescklubi Dienstag levk. ^»reigensnnskme: Lrankkurt (Ocker), Ockerstr. 21 Lernr. 272l. Loslseheekk: »erlin 62OII. LrkvUungsort: Lrankkurt (O ). Lrscbeinl wöchentlich. Uerugsgebokr, Ausgabe L monstl. 8dl. 1.- , Lusgade 8 snur Ivr diitgliecker ckes 8eicksnührst»nckess vierleljLkrl. 8dl. 0.7ö rurvgl. Lostbestellgsbükr seinen Kräftebestand und -bedarf zu machen und für den ungedeckten Kräftebedarf den Bermittlungs- auftraa zu erteilen. Die Fragebogen der Bestands- und Bedarfserhebung sind spätestens bis zum 28. Dezember 1942 dem zuständigen Ortsbauern führer abzugeben. Der Vermittlungsauftrag ist zum gleichen Zeitpunkt unmittelbar an das zu ständige Arbeitsamt einzusenden. Or. Karl Ssmmsr. Feierstunde eröffnet. Die Anordnung des Herrn Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und — lg, daß die Höhere Gartenbauschule Ausbildung von Wehrmachtsurlaubern dienen soll, hat ein lebhaftes Interesse für das Fachschulstudium bei den im Wehrmachtsdienst Bemessung der Liefermengen auf die-gerade in die sen Gebieten besonders notwendige Gemüseanbau ausweitung Rücksicht zu nehmen. Dasselbe trifft für Blumen- und Zierpflanzenbetriebe aus allen Gebieten des Reiches zu, die sich anordnungsgemäß auf verstärkten Frühgemüsebau unter Glas und Freilandgemüsebau umstellen müssen sowie aus bäuerliche Betriebe, die Feldgemüsebau neu auf nehmen oder ausdehnen wollen. Die vorstehenden Weisungen belasten sämtlichen an der Deckung des Gemüsesämereienbedarfes be teiligten Kreisen weitgehend ihre bisherigen Funk tionen. Es muß daher um so mehr erwartet wer den, daß diese Weisungen genau befolgt werden, um die kriegswichtige Versorgung mit Gemüse sämereien sichern zu helfen. In die Züchter, Im porteure, Samenfachhändler und Wiederverkäufer wird das Vertrauen gesetzt, daß sie ihre Aufgaben im Sinne dieser Weisungen erfüllen werden. Erläuterungen zu den in dieser Ausgabe bekannt gegebenen Anordnungen Nr. 31/42 und Nr. 32/42 und zu den einzelnen Punkten der vorstehenden Weisungen werden in der nächsten Nummer der „Gartenbauwirtschaft" veröffentlicht werden. stehenden Gärtnergehilfen, die eine Ausbildung zum staatlich geprüften Gartenbautechniker und staatlich geprüften Gartenbauinspektor anstreben, ausgelöst. Weit über 1000 Anfragen sind in der Vorbcreitungszeit für das Wintersemester 1942/43 bearbeitet worden, und die Anzahl der aufgenom menen Hörer gestattet schon im ersten Semester eine volle Ausnutzung der neuzeitlich eingerichteten Vor tragssäle, Uebungsräume, der Wohn- und Küchen- einrichtungen. An der Semestereröffnungsfeier nahm als Ver treter des Schulträgers, der Gauselbstverwaltung des Reichsgaues Wartheland, Landesrat Dr. N e u m a n n - S i l k o w teil. Er überbrachte die Grüße und Wünsche des Herrn Gauhauptmannes für eine erfolgreiche Arbeit der Höheren Garten- einer zusätzlichen, über die Anforderungen hinaus gehenden Bereitstellung von Arbeitskräften durch die Arbeitsämter kann nicht gerechnet werden; somit darf sich kein Betriebsführer darauf ver lassen, daß einem später geäußerten Wunsch nach Zuweisung Kiner Arbeitskraft entsprochen werden kann. Andererseits kann jedoch der Betriebsführer zur Verantwortung gezogen werden, der über die Höhe des Bedarfs übertriebene Angaben macht, weil er dadurch Arbeitskräfte von anderen Be trieben fernhält, in denen sie dringend gebraucht werden. Es liegt daher im Interesse jedes Be triebsführers, seiner Pflicht bei der Erhebung ge wissenhaft nachzukommen, wahre Angaben über In der Nr. 49/42 der „Gartenbauwirtschaft" ist bereits darauf hingewiesen worden, daß neue Vor schriften für den Vertrieb von Gemüse einschließ lich Gewürzlräutersämereien in Vorbereitung sind. Die diesbezüglichen Anordnungen sind inzwischen ertasten worden. Sie sind auf S. 4 dieser Num mer veröffentlicht worden. Es handelt sich um zwei Anordnungen, und zwar um Nr. 31/42 und Nr. 32/42. Die Anordnung Nr. 31/42 gibt die rechtliche Grundlage für die Beschränkung der Füllmengen für Verbraucherkleinpackungen, über die bereits in Nr. 46/42 der „Gartenbauwirtschaft" berichtet wor den ist. Die Anordnung Nr. 32/42 .stellt eine Er gänzung zur Anordnung Nr. 21/42 vom 25. 7. 1942 (RNVbl. vom 30. 7. 1942) dar und dehnt die Weisungsbefugnis der Hauptvereinigung auf alle Gemüse- und Gewürzlräutersämereien aus. Auf Grund dieser beiden Anordnungen und der An ordnung Nr. 21/42 sind von der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft an die Samen fachhandlungen und an die Züchter und Impor teure von Gemüse-, einschließlich Gewürzkräuter sämereien durch Rundschreiben Weisungen folgen der Art ergangen: I. Lagerhaltungspflicht und Melvetermine Alle Züchter, Importeure und Samcnfachhändler sind verpflichtet, von allen Gemüse- und Gewürz- kräutersämereien gewisse Mengen zur Verfügung der Hauptvereinigung für besondere Fälle auf Lager zu halten und darüber Meldung zu erstatten. Samenfachhändler, Kommistionshändler und Wie derverkäufer haben die durch Beachtung des Ab- füllverbots und der Sparfüllungen ersparten Samenmengen zu melden. Die am 12. 8. 1942 ge gebene Weisung, daß alle Verkäufe von Saatgut zu melden sinch ist dagegen mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden. (Einzelheiten über die Lager- haltungspfticht und die Meldetermine enthält das genannte Rundschreiben.) II. verkauf von Saatgut 1. Die von der Lagerhaltungspflicht nicht betrof fenen Gemüscsamenmengen können, soweit in die sen Weisungen nicht anders bestimmt ist, nach Maß gabe folgender Bestimmungen abgegeben werden: s) ab sofort an den Handel, an Erwerbsanbauer, an Verbraucher, die einen größeren Samen bedarf für die Bestellung ihrer eigenen Ge müseanbauflächen haben und die dem Er werbsanbau nicht angehören, aber diesem gleichzustellen sind (wie Werkküchen, Kran kenhäuser, Anstaltsbetriebe u. a., die vom zuständigen Landesleistungsausschutz als solche anerkannt sind), jedoch nur gegen Vorlage eines Verpflichtungs scheines*) gemäß Nr. 32/42 vom 14. 12. 1942; der Verpflichtungsschein (Anlage 1 für den Er werbsanbau und dem Erwerbsanbau gleichzustel lende Verbraucher, lt. Anlage 2 für den Handel) ist vom Verkäufer einzubehälten und zwei Jahre lang aufzubewahren. Konservenfabriken müsteg beim Bezug von Ge müsesämereien einen Verpflichtungsschein gemäß Anlage 2 (für den Handel) abgeben. Konserven fabriken dürfen Sämereien an ihre Anbauer nur ausliefern, wenn der Anbauer einen Verpflich tungsschein gemäß Anlage 1 (für Erwerbsanbaucr) abgibt. Die Konservenfabriken sind verpflichtet, die Verpflichtungsscheine, die sie von ihren An bauern erhalten haben, zwei Jahre lang aufzu bewahren. Erfolgt die Werbung von Anbauern für Konservenfabriken und die Ausgabe der Sämereien für den Anbau von Rohware durch sogenannte Anbauvermittler, dann gilt die für die Konserven fabriken bestimmte Weisung sinngemäß für An- baavermittler. ' b) vom 1. Februar 1943 ab an Saatgutverbrau cher des Selbstversorgergartenbaues (Klein gärtner, Haus- und Grundbesitzer, Siedler, Besitzer von bäuerlichen Hausgärten usw.) mit Ausnahme solgender Gemüsearten: Blätterlvhl Rotkohl Kohlrabi , Blumenkohl Weißkohl Knollensellerie Rosenkohl Wirsingkohl Porree Der Selbstversorgergartenbau darf bei den vor genannten Arten nicht mit Saatgut beliefert werden, sondern nur mit Jungpflanzen nach den Richtlinien der Landesleistungsausschüsse. raxis. Von F. 2. Verlag Paul gen, die sie au» hsanstalt Fries- sscr zuverlässige, c siir die Topf, end spezialisiert anzcngattungen, einzelnen Arien hrungsanspruche die richtig Er- n, wenn andere gässigt werden, auch auf aüge- die linier Glo» enden Pflanzen Bei den Frei. ui des Boden» tz werden klar« auer wird di« m eigenen Be- : darüber Aus- Phosphorsäurc- g'tbaumöüngung nnie Kruchibar- >ic aus die von chien Arbeiten. >en, kann diese eiligen Inhalt» Ning zu seinem rot. L. Leins. inr -nd Züch< ng von Regie- l. mit 46 Tert. i. 1942. Preis Nische Hinweise und Züchtung, charakterisiert - Trieb- und so wesentliche die Ucbersicht tcsprcchung der verschiedensten en sowie deko- Vcrsandmetho- nein gehaltene in. Tas Lor- form gegeben, hlschlägen und Abichniit wer- ankhclien aus- Bctämpiungs- guter Zusam- ze Kultur und erfüllen, d. h. f diesem Ge- dckastscd. üir Agrarpoli- Rcichsministe- 136. Sondcr- >-Verlag, Ber- die Laudwirt- jevi nach den irischan" (146. rnchaft" (149. garischc Land- tische Gcmein- g in Händen Budapest, der n (swctgc der läßt. Außer- iaftlichcr oder scrcinigungen lschen Boöen- : Verwaltung wn Landwirt- aummirischaft lesondcrs die und Gemüse pflanzen und r Pcrsonlich- t die Arbeit tägigen Fra- — auch im ügliche Aus- üs. 6eQtvs.
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