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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 59.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19420000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19420000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 59.1942
-
- Ausgabe Nummer 1, 8. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 2, 15. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 3, 22. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 4, 29. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 5, 5. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 6, 12. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 7, 19. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 8, 26. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 9, 5. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 10, 12. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 11, 19. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 12, 26. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 13, 3. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 14, 9. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 15, 16. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 16, 23. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 17, 30. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 18, 7. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 19, 14. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 20, 21. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 21, 28. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 22, 4. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 23, 11. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 24, 18. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 25, 25. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 26, 2. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 27, 9. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 28, 16. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 29, 23. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 30, 30. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 31, 6. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 32, 13. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 33, 20. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 34, 27. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 35, 3. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 36, 10. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 37, 17. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 38, 24. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 39, 1. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 40, 8. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 41, 15. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 42, 22. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 43, 29. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 44, 5. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 45, 12. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 46, 19. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 47, 26. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 48, 3. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 49, 10. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 50, 17. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 51/52, 24. Dezember 1942 1
-
Band
Band 59.1942
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Lartenbauwirtlchaft vereinigt mit Deutscher krwerbogartenbau Ur.«. r-.Isnus, 1>«r 3 >e- dürsen bei den geringen Abmessungen nicht zu hoch sein, möglichst nur 2,SO m. Der Dachraum über e r a p f e l, >en. Er zu at - Köroerung der ovjtpflanzungen im Generalgouvernement ,,, ist. Er ist auch verhältnismäßig frosthart, wüchsig, treibt gut aus und wächst gerade. Leider werden die Triebe in treten. Die Anträge werden bei den st a lichen Kreisbehörden (Landräten, Ober bürgermeistern oder entsprechenden Behörden) auf Vordrucken eingereicht. LiorsiLsitsu über Lcruvorscdriktsu unct c!sr Woynungsvaujöröerung im Gartenbau Wirüiaucdso auttiostsmpirocUicdsLcisiodslsortsuru'cdt gans ru vsrLicdtso Zur Änpstanzung von StammbilSnern Es empfiehlt sich, in jedem Fall zuerst mit der Kreisbauernschaft in Verbindung Rachsolgrnd setzen wir de« i« der »origen Nowmer ter ,,Garte»da»wirtschaft" degonncne» Anfiatz Ster ,,W»H» »vngsbanitrdernng im »artend«»" non Oswald S t » » » I e, Berlin, s»rt. Schristl«itn»g. III. Land« und Inventaroorschristen Zu den Werkwohnungen mutz Gartenland, möglichst in Mindestgröße von 600 qm, vorgesehen werden. Bei Eigenheimen müssen die zu beleihenden Grundstücke in den Provinzen Ostpreußen, Pom mern und Schlesien, im Regierungsbezirk Frank furt (Oder) sowie im Land Mecklenburgs ne Größe von mindestens 44 da, in dem übrigen Teil des Altreichs von mindestens 44 da haben. Die Durch führungsbehörden sind ermächtigt, bei Vorlieaen besonderer Verhältnisse in den erstgenannten Ge bieten Mindestgrößen von 44 lw, in den übrigen Gebieten des Meiches solche von */s da zuzulassen und bei ländlichen Handwerkern und Waldarbeitern bis auf Vio da herunterzugehen. IV. Bauvorschriften Nach wie vor wird für Neubauten die Wohnform des Einfamilienhauses gefordert. Das Wohnhaus soll mindestens folgende Räume enthalten: Eine Wohnküche von rund 24 qm, ein Elternschlafzimmer von rund 16 qm, zwei Kinderschlafzimmer von mindestens je 10 qm, eine Speisekammer, einen Eingangsflur, einen Kel lerraum von rund 2b qm, ferner Bodenraum und erforderlichenfalls eine Räucherkammer. Statt der Wohnküche kann eine Kochlüche von rund 10 qm vorgesehen werden; es ist dann außer dem Schlaf zimmer ein besonderer Wohnraum von rund 18 qm zu fordern. Auf das zweite Kinderschlafzimmer kann bei besonderen Verhältnissen verzichtet wer den; es muß dann aber oie Möglichkeit zu einem späteren Ausbau gegeben sein. Die Treppe zum Dachgeschoß ist ordnungsmäßig herzustellen, auch wenn im Dachgeschoß zunächst keine Räume aus gebaut werden. Ist eine Unterkellerung technisch nicht möglich, so ist ein Hochkeller von rund 15 qm anzuordnen. An W i rts ch a f t s r ä u m e n sind rund SO qm zu fordern. Eine Futter- oder Waschküche ist an zuordnen, die auf die Wirtschaftsfläche angerechnet werden kann. Ferner ist eine Dusch- oder Bade- möalichkeit, gegebenenfalls in der Futter- und Waschküche, vorzusehen. Die Aborte sind in dem Wirtjchaststeil einzubauen, ebenso Räume für Hüh ner und zum Lagern von Holz. Tie Stallräume Bewährt hat sich u. a. Transparent von Croncel. Er zeichnet sich durch verhältnismäßig große Frosthärte, Gesundheit, Wüchsigkeit und be friedigende Krebsfestigkeit aus; auch liefert er eine wertvolle Frucht. Leider bildet er gern Schlitzäste und treibt nicht ganz fv gut, wie gewünscht, aus. Biel verwendet wird derRoteZiegl ' ' der allerdings nur ein Mostapfel ist. i Nach vorliegenden Berichten sind größere staat liche Mittel für den Wiederaufbau der Obstpflan zungen im Generalgouvernement ausgeworfen worden. Die Opstpflanzungen hatten besonders im Distrikt Warschau in dem ungewöhnlich kalten Win- Neuerdings wird der Schöne vom Ober land (I ako b F i s ch e r) viel herangezogen. Er bildet schöne, gerade Stämme, wächst kräftig und hat gesunde, wenig schorfanfällige Blätter, lieber seine Frosthärte und Verträglichkeit mit anderen Sorten liegen noch keine großen Erfahrungen vor. Die Frucht ist wertvoll. — Der Rote Trierer Beim Einbau einer Mietwohnung Ist diese möglichst von den Wohn- und Wirtschafts räumen des Eigenheimbesitzers zu trennen. Die Mietwohnung muß mindestens aus einer Wohn, küche von rund SO qm, einem Elternschlafzimmer von rund 16 qm und einem Kinderschlafzimmer von mindestens 10 qm bestehen. Der Mietwohnung ist möglichst ein kleiner Stallraum bcizugeben. Beim Einbau der Mietwohnung im Dachgeschoß sind etwa erforderliche Dachfenster so zu gestalten, daß eine einfache klare Dachform erhalten bleibt. Bautypen. Zur Erreichung der vom Führer angeordneten Rationalisierung des Wohnungsbaus werden künftig für die einzelnen Teile des Reiches unter Berücksichtigung der überkommenen Bau formen sowie der wirtschaftlichen, klimatischen und geologischen Erfordernisse je besondere Laird schaftstypen entwickelt. In der Ueberganqszeit können noch die bisheri gen, von den Verfahrensträgern (Heimstätten) her ausgegebenen Typenpläne benutzt werden, insowei! sie Vierraumwohnungen enthalten. Weitere allgemeine Richtlinien Die gegebenen Baumaße sind als Mindestmaß rnzusehem Da Bautypen durchschnittliche Größen Verhältnisse, jedenfalls nicht gerade die kleinste Ausmaße haben sollen, empfiehlt es sich, am Typen mit etwas größeren Räumen vorzuseher um auch der künftigen Anforderung einer steigen den Wohnkultur zu genügen. Dies gilt besonder für die Schlafräume, deren Mindestmaße von 16 qw für das Elternzimmer und von je 10 qm fttr Lie anderen Schlafräume recht knapp sind und Schorflagen öfters stärker von Schorf befallen, und in schweren, kalten Böden ist er auch nicht krebs frei. Der Rote Fresguin wurde früher am stärksten angepflanzt. Er erwies sich aber im Win ter 1939/1910 als nicht besonders frosthart. Häufig starben bei älteren, umgepfropften Bäumen mit dieser Unterlage große Rindenteike am Stamm ab. Er liefert ganz minderwertige, bittersüße Früchte und leidet häufig auch stärker unter Krebs und Schors; außerdem gelangt das Holz spät zur Aus reise. Deswegen sollte die Sorte in Zukunft abge lehnt werden. Distrikt Warschau in dem ungewöhnlich kalten Win ter 1939/10 stark gelitten. Zu Lehrzwecken wurde in der Nähe Warschaus eine Musterwirtschaft ein gerichtet, wo in nächster Zeit Obstbaukurse in Ver bindung mit Besichtigungsfahrten stattsinden werden. geschnitten werden als bei anderen Sorten. Man schone auch die Seitentriebe mehr und ziehe Neben äste früher heran, um so zu erreichen, daß die Krone sich schneller ausbaut. Das Umpfropfen der Stammbildnersorten soll nicht zu früh erfolgen, frühestens vielleicht vier bis fünf Jahre nach der Pflanzung. Erst wenn die Aeste der ersten Astgruppe genügend kräftig gewor den sind, darf man an die Arbeit denken, sonst bleiben sie zu schwach, und die aufgesetzten Reiser treiben nicht hinreichend kräftig. Ebenso ratsam oder noch ratsamer ist aber, zu warten, bis auch die zweite Astgruppe so stark geworden ist, daß gleich beide Astgruppen gepfropft werden können. Wartet man mit dem Umpfropsen solange, so nutzt man die guten Eigenschaften der Stammbildner sorte noch etwas mehr aus, und nach erfolgtem Umpfropfen wird sich dann die Krone schnell aus bauen. In diesem Fall wird es acht bis zehn Jahre dauern, bis man das Umpfropfen vornehmen kann. Sollen Stammbildner in größerer Zahl ange pflanzt werden, so muß vorher die Frage beant wortet werden: Wer wirft die Bäume ab und veredelt sie? Nur dort, wo gutausgebildete Fachleute vorhanden sind, die diese Arbeiten gründlich beherrschen, kann man so vorgehen. In Württemberg besorgen es die Baumwarte, die in dreizehnwöchigen Lehrgängen ausgebildet werden, dann nach zwei Jahren nach einem vorhergegange nen zwölstägigen Vorbereitungskursus die Äaum- wartprüfung ablegen und auch späterhin fort laufend weitergeschult werden. Gartenbaurat Usuell, Ulm. Verfahrensträger sind in der Regel die „Heim stätten" (Treuhandstellen für Wohnungs« und Kleinsiedlungswesen). Es empfiehlt sich, im Hinblick auf den verhält nismäßig langen Verfahrensgang die Bauanträge baldmöglichst zu stellen. Die rechtzeitige Antrag stellung ist Noch insofern von Bedeutung, als auch für die Bereitstellung der Baustoffe und Bau arbeitskräfte planmäßig gesorgt werden muß. Zur Ergänzung ddr Förderungsbestimmungen im sozialen Wohnungsbau besteht noch als Sonder maßnahme die Reichszuschutzaktion zur Besserung der Wohnverhältnisse durch Teilung, Ausbau und Instandsetzung von Wohnungen und Wohnräumen, insbesondere auch von Ledigenstuben. (Erlaß des Reichsarbcitsministers vom 9. und 27. 3. 1940 / 3. 5. und 8. 9. 1941, veröffentlicht im Reichs arbeitsblatt.) Ueber den Inhalt dieser Bestimmungen sei kurz folgendes gesagt: Die Reichszuschußaktion gilt für Stadt und Land im ganzen Reichsgebiet. Im Landsektor sind von der Förderung jedoch ausgeschlossen solche Bauvor haben, die aus Grund der oben behandelten Haupt maßnahme (BO. vom 10. 3. 1937) gefördert wer den können. Im übrigen kommen während des Kriegszustan des nur Anträge zur Behebung dringender Not stände in Frage, insbesondere Fälle, wo die Arbei ten nötig sind, um zu verhindern, daß die Räume unbewohnbar werden. Die sofortige Durchführbar keit der Bauvorhaben muß durch Nachweis der Baustoffe und Bauarbeitskräfte feststehen. Die Höhe der R e i ch s-z u s ch ü s s e beträgt: s) bei Neuschaffung von Wohnraum 50 tzL der Baukosten, höchstens jedoch 1200 RM. je neugeschaf- one Wohnung bzw. 600 RM. je Ausbau; b) für FnstaNdsetzungs- und Ergänzungsarbeiten '0—50 A>, in besonderen Ausnahmefällen (Notfäl- en) 75 94 der Baukosten, die durch Handwerker- nohnungen nachzuweisen sind. Anträge sind auf Vordruck bei den unteren Ver- mltungsbehörden (Landräten, Oberbürgermeistern >der entsprechenden Behörden) im Einvernehmen mit den Kreisbauernschaften einzureichen. Vvvslck Ltuwxks, Berlin. Weinapfel ist ebenfalls eine recht gesunde, wenig krebsanfällige Unterlage, die sich mit den meisten Sorten sehr gut verträgt. Leider wächst sie nicht ganz jo kräftig wie die vorgenannten Sorten und leidet auch gern unter Schorf. Ich persönlich schätze sehr die sogenannte Ulmer Renette (Unselds Apfel). Sie ist außerordentlich wüchsig, treibt sehr gut aus und macht bei der Kronen erziehung wenig Arbeit. An Boden und Lage stellt sie keine hohen Anforderungen, auch ist sie wenig krebs- und schorfanfällig. Als geeignete Stammbildncrsorten für Birnen sind Schweizer WasserbirNe, Betzels Birne und Gellerts Butterbirne anzu führen, für Zwetschen und Pflaumen Hallaras» Pflaume, Wilhelmine Späth, Haus- zwetsche und Schöne von Löwen. Restlos ist die Stammbildnerfrage aber damit noch nicht gelöst; die bestgegeigneten Sorten müssen erst noch weiter in größeren Versuchen eingehend geprüft werden. Die Kronenerziehung erfolgt bei den Stammbildnern in gleicher Weise wie bei anderen Jungbäumen. Die Krone ist licht aufzubauen, damit die Hauptäste hinreichend Raum haben. Ist das Astgerüst der ersten und eventuell auch der zweiten Astgruppe herangezogen, so kann länger deshalb sicherlich gern überschritten werden, sofern die Baukosten im Einzelfalle diese Grenze nicht zwingend gebieten. Bei der Gestaltung der Räume im Dachgeschoß ist Bedacht zu nehmen auf die Errichtung oder den späteren Ausbau einer Altenteilswohnung. Von besonderer Bedeutung für die hygienische und wohnkulturelle Entwicklung wird die praktische Gestaltung der Dusch- und Badeanlage sein. Vcch der zweckmäßigen Anordnung dieser Ein richtung wird es abhängen, ob sie auch zu einer ständigen Benutzung durch die Familie führt. Dusche uNd Bad werden in Verbindung mit der Wohnung so eingerichtet werden müssen, daß sie zum täglichen Waschen dienen können, und vor allem, daß Warmwasserbereitung und Heizung leicht möglich ist und die Anlagen (Leitungen und Wasserbehälter) bei Frostwetter nicht zerfrieren. Dieser Zweck wird erreicht werden können, wenn Küchenherd und Waschraum nebeneinander ange ordnet werden und eine gemeinsame Wand haben, zur gegenseitigen Ergänzung in der Warmwasser versorgung und in der Heizung (Wasserblase und großes Wafferschiff im Küchenofen). Die Vorgärten und Hofräume sind ein- zuzäunen. Die Wasserversorgung ist, erforderlichen falls durch Herstellung eines neuen Brunnens, für die Dauer zu sichern. Die Wohn- uNd Wirtschasts- küchen sind möglichst mit Wasserleitungsanschluß oder einer Flügelpumpe sowie einem Ausgußbecken auszustatten. Eine Dungstätte und eine Jauchegrube — diese gegebenenfalls in Verbindung mit der Abort grube — sind auszuführen. Die Bauvorschriften für Neubauten gelten sinn gemäß auch für Umbauten. V. Verfahren Der kalte Winter 1939/1940 lehrte uns, in Zu kunft der Anpflanzung von Stammbildnern mehr Aufmerksamkeit zuzuwenden. Es zeigte sich nämlich, daß frosthartere Stammbildner nicht nur selbst wenig oder gar nicht litten, son dern auch einen härtenden Einfluß aus die aus- gepfropsl« Sorte ausübten, so daß dieses nicht erfror, während vielfach die gleiche Sorte, stammecht gepflanzt, dem Winter zum Opfer fiel. Häufig konnte man allerdings auch beobachten, daß die ausgepsropfte Sorte erfror, während die Unter lage gesund blieb. Hier war es dann aber ost möglich, die Stammbildnersorte noch einmal zu pfropfen und so den Baum zu retten. Die Einschaltung von Stammbildnern ist weiter hin zu empfehlen, wenn die für die Anlage aus- gewählten Sorten in der Baumschule keine krästigen Stämme bilden bzw. zu langsam heranwachsen (z. B. Ontario, Weißer Klarapfel, Znccalmaglio) oder nicht gerade wachsen (z. B. Schwaikheimer Rambur (Löhrers, Jakob Lebel, Rhein. Winter- uambur sTeuringers). Sie ist seiner zu beachten bei allen Sorten, die auch später nur mäßiges Wachstum haben, aber in reichem Maß fruchten. So sollten die Sorten Goldparmäne) Ontario, Champagner-Renette, Dr. Oldenburg, Zuccal- maglio-Rtte., Lanes Prinz Albert in der Regel nur auf wüchsigen Stammbildnersorlen und nicht stammecht angepflanzt werden, falls sie als Hoch- und tzalbstämme Verwendum finden; nur dann Ut dauernd mit kräftigerem Wachstum zu rechnen. Auch bei Sorten, die spät §u tragen anfangen und nicht gern fruchten, ist die Zwischenschaltung eines Stammbildners ins Auge zu fassen, so b«. sonders bei Schöner aus Boskoop, Goldrenette von Blenheim und Kaiser Wilhelm. Hier will man schon häufig beobachtet haben, daß z. B. Boskoop, auf Stammbikdner aufdepfropft, also als Zweit veredlung, fruchtbarer lst wie als Erstveredlung. Für derartig starkwachsende Sorten kämen nament lich weriiger stark wachsende Stammbildnersorten, z. B. Trierer Weinapfel, in Frage. Bei der Anlage einer Obstpflanzung ist ja die Sortenwahl von größter Bedeutung. Es kann Vor kommen, daß man nach reiflicher Ueberlegung sich für einige geeignete Sorten entschieden hat, nun aber feststellen muß, daß sie in den Baumschulen nicht erhältlich sind. Auch hier wäre dann ratsam, zunächst eine Stammbildnersorte anzupflanzen und die gewünschten Sorten später aufzupfropfen. Das gleiche gilt, falls man sich über die anzupflanzenden Sorten Noch nicht genügend im klaren ist. Setzt, man hier Stammbildner, so kann man mehrere Jahre reiflich überlegen, welche Sorten man aus pfropfen will. Die Anpflanzung von Stammbildnern ist besonders in fr ost gefährdeten Lagen zu beachten, namentlich auch dann, wenn frost empfindliche Sorten gewählt werden sollen. So bietet sich also der Anpflanzung von Stamm bildnern Heute ein weiteres Feld als früher, wenn gleich m/l vorstehenden Ausführungen nicht gesagt werden soll, daß sie in jedem Fall ratsam sei. Bei einer ganzen Reihe von Sorten, die wüchsig und gesund sind, wenig unter Krebs leiden und sich durch relative Frostharte auszeichnen, ist die Ein schaltung von Stammbildnern nach wie vor nicht notwendig. Hat man Nun die Absicht, Stammbildner anzu pflanzen, io ist zunächst die Frage nach hier für geeigneten Sorten zu beantwor- ten. Die zu wählende Sorte muß sich vor allem durch größtmögliche Frost« Härte und weiterhin durch Gesund heit und Wüchsigkeit auszeichnen. Sie muß eine gute Austriebswilligkeit der Augen besitzen und sich mit den aufzuPfro p- fenden Sorten gut vertragen. Ferner ist noch erwünscht, daß sie auch wirtschaftlich wertvolle Früchte liefert; denn des öfteren wird bei den Stammbildnersorten das Um pfropfen versäumt. Es kommt zwar eine größere Anzahl von Stammbildnersorten zur Verwendung, viele aber entsprechen den zu stellenden Anforde rungen nicht. In Württemberg erfolgt deren An pflanzung schon seit einem längeren Zeitraum, so daß Ersahrung damit vorliegt. sein, möglichst dem Stall ist nach Möglichkeit zum Lagern von Futter durch einen Drempel (Kniestock) zu ver größern. Der innere Ausbau der Ställe (Kuh- oder Ziegenstände bzw. Schweinebuchten) ist ohne Ver wendung von Zement auszuführen. Für die Ge staltung der Stallbauten sind die vom Reichsnähr stand herausgegebenen Richtlinien maßgebend. LinkommensteuerliHe Behandlung der zrostslyüden Pflanzenbcstände, Obstanlagen sind bekanntlich aktivierungsfähig, jedoch nicht aktivierungspflichtig. Die Aktivierungspslicht setzt allenfalls ein beim Vor rat verkaussfertiger Bestände. Soweit Gartenbauer die stehenden Bestände bilanziert hatten, waren sie in der Lage, den Schaden, den ihnen der strenge Frost in den Wintern 1939/40 und 1940/41 zuge- süat hatte, steuerlich in der Weise zur Wirkung zu bringen, daß sie diese Besitzposten auf den durch den Schaden erheblich niedriger gewordenen Teilwert abschrieben. Die nichtbuchführenden Gartenbauer haben hierin eine Benachteiligung ihrerseits er blickt und waren beim Reichsminister der Finan zen vorstellig geworden, die Bildung einer Rück- age für die künftigen Aufwendungen zwecks Be- eitigung der eingetretenen Frostschäden zuzulas en. Wie der „Deutschen Steuerzeitung", Jahr- ;ang 1941, Nr. 48, zu entnehmen ist, hat der RdF. nesem Antrag mit folgender Begründung nicht entsprochen: ,^8uchführende Winzer und Obstbautreibende, die Besitzposten für die Weinbauanlagen und für die Obstbauanlagen in die Betriebsvermögens- Übersicht nicht ausgenommen haben, haben danach nicht die Möglichkeit, die Frostschäden im Zeit punkt des Eintritts der Schäden bei der Gewinn ermittlung zu berücksichtigen. Sie können aber die Kosten, die sie für Neuanlagen zur Beseitigung der Schäden aufwenden, im Zeitpunkt der Auf wendungen als Betriebsausgaben abzichen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der buchführendcn Winzer und der buchführenden Obstbautretbenden werden dadurch genügend berücksichtigt. Die Ober finanzpräsidenten können außerdem in begründe ten Einzelsällen Steuererleichterung im Billigkeits weg gewähren." Dieser ablehnende Standpunkt kann nicht über raschen bei dem von der Verwaltung und der Rechtschreibung immer wiederholten Grundsatz der Nichtzulässigkeit von Rücklagen für künftige Aus gaben. Häufig ist es auch sehr fraglich, ob es für den Steuerpflichtigen günstiger ist, den Verlust in einem Jahr stoßartig sich steuerliche auswirken zu lassen, anstatt den Verlust auf mehrere Jahre zu verteilen. X- Erweiterte Äbzugsjählgkelt 0er Be förderungskosten vei der Umsatzsteuer Zu der häufig umstrittenen Frage der Abzugs fähigkeit der Beförderungskosten, wenn diese nicht in tatsächlich entstandener Höhe, sondern nach Durch- schnittssätzen in Rechnung gestellt wurden, liegt eine neue Entscheidung des Reichsfinanzhoss (KM.) vor, die wirtschaftssreundlicher als die bisherige Rechtsprechung ist. Danach waren nur die wirklich entstandenen und in Rechnung gestell ten Versandkosten abziehbar, nicht aber schlüssel- mäßig errechnete Durchschnittssätze. Allerdings hat der KM. auch in Fällen, in denen die Versen dungskosten nicht mit einem Durchschnittssatz, son dern mit dem annähernd ermittelten Betrag in Rechnung gestellt worden sind, anerkannt, daß sie abzugsfähig sind. Voraussetzung war dabei aber, daß die tatsächlich verauslagten Beträge von den in Rechnung gestellten nur unbedeutend abwichen und die tatsächlich entstandenen Versendungskosten den Beteiligten nach ihrem Bekanntwerden mitgeteilt wurden. Nach der neueren Rechtsprechung waren aber in den Fällen, in denen den Empfängern höhere Vevsendungskosten kenntlich gemacht worden sind, als tatsächlich erwachsen sind, die Bersen dungskosten nicht abzugsfähig. Der Reichsfinanz hof verschließt sich nicht der Erkenntnis, daß die Inrechnungstellung der tatsächlich erwachsenen Vsrsendungskosten oft für den Unternehmer zeit raubend ist und dieser daher einen Durchschnittssatz wählen muß. Die Anwendung des Durchschnitts- satzes darf aber nicht dazu führen, daß der Unter nehmer einen Schnitt macht. Es muß daher unter schieden werden zwischen den Fällen, in denen der Durchschnittssatz höher ist als die tatsächlich er wachsenen Versendungskosten und solchen, wo er niedriger ist. Ist der Durchschnittssatz niedriger als die tatsächlich entstandenen Versendungskosten, so ist die Abzugsfähigkeit gegeben, soweit sie kenntlich gemacht sind. Wo den Empfängern ein höherer Betrag in Rechnung gestellt ist, als die Kosten tatsächlich ausmachen, ist die Steuerfreiheit für den ganzen Betrag zu verjagen. U. LanvwirtjlyafMcher Vollftteckungs- fchutz in Lupen und MMmeöy eingefüyrt Durch eine gemeinsame Verordnung des Reichs ministers für Ernährung und Landwirtschaft, des Reichsministers der Justiz und des Reichsministers der Finanzen vom 22. Dezember 1941, die im Reichsgesetzblatt Nr. 3 vom 12. Januyr 1942 ver öffentlicht worden ist, wird der Vollstrcckungsschutz für landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Umschuldungsbetriebe in den Kreisen Eupen und Malmedy eingeführt. Danach kann das Amtsgericht zugunsten des Inhabers eines in den Kreisen Eupen oder Malmedy gelegenen land wirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtne rischen Betriebes auf Antrag einer vom Reichs minister für Ernährung und Landwirtschaft zu be stimmenden Stelle anordnen, daß die >.i Artikels Abs. 1 der Vollstreckungsschutzverordnung vom 27. Dezember 1933 (Reichsgssetzblatt I S. 1119^ be zeichneten Wirklingen eintreten, wenn dies zur ordnungsmäßigen Durchführung der Umschuldungs verhandlungen erforderlich ist. Die Vorschriften des Artikels 2 Abs. 2 und 3 und des Artikels 3 der Vollstreckungsschutzverordnung gelten sinn gemäß. Das Amtsgericht kann auf Antrag des Gläubigers einzelnen der nach Artikel 2, Abs. 1 Nr. 2 und 3 der Vollstreckungsschutzverordnung einstweilen eingestellten Vollstreckungsmaßnahmen aus Billigkeitsgründen den Fortgang neben. Es hat die nach Satz 1 getroffene Anordnung aufzu heben, wenn die Umschuldung durchgesührt oder gescheitert ist oder wenn der Fortbestand desVoll- streckungsschutzes aus sonstigen Gründen nicht mehr gerechtfertigt erscheint. Die Entscheidungen des Amtsgerichts find unanfechtbar.
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