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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 59.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19420000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19420000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 59.1942
-
- Ausgabe Nummer 1, 8. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 2, 15. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 3, 22. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 4, 29. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 5, 5. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 6, 12. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 7, 19. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 8, 26. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 9, 5. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 10, 12. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 11, 19. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 12, 26. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 13, 3. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 14, 9. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 15, 16. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 16, 23. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 17, 30. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 18, 7. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 19, 14. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 20, 21. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 21, 28. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 22, 4. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 23, 11. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 24, 18. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 25, 25. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 26, 2. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 27, 9. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 28, 16. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 29, 23. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 30, 30. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 31, 6. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 32, 13. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 33, 20. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 34, 27. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 35, 3. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 36, 10. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 37, 17. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 38, 24. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 39, 1. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 40, 8. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 41, 15. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 42, 22. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 43, 29. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 44, 5. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 45, 12. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 46, 19. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 47, 26. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 48, 3. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 49, 10. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 50, 17. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 51/52, 24. Dezember 1942 1
-
Band
Band 59.1942
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- Gartenbauwirtschaft
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Dostverisgsort Orankkurt/ Olier - ^usgsdv DerUn, Donnerstsg, IS. Xovemder 1942 59. dakrgsng — ^lummer 46 » Ois osusn Rick^inisn 2U7 ^oorcknunA 36 41 clsr HclllptvsiSiMFunA Noch mehr Srühgemüje! 1.50 AlS Maß über IS 10 Niedersachse«. llchatten LHI 6. klasse, tchen. 9,25 9,29 libolSgastbätte toark". Lcke LüNichau- ucüe', Dölitz: b: Lindenau, chle^. 1943 artenbauwirt- 1,69 1,80 2,29 2,80 8,20 8,80 1—15 2,— 2,25 2,75 3,25 4,— 4,50 -15 Verbr.» Hö-bst« preis 1 Stück , „Obstwein- T Holzhanie», >s": Zwenkau, ckspaos Ssekrksgssrkolgs. Ois Vsrötkentlickung dsr fspsniscken Sss- krisqssrkolqs dsdsutet kür dis ösgnsr dsr Täckse prsktjsck eins Katsstropks. Wsnn ins» dsdsnkt, dsü sllsin 9 Scklscktscdikks, 19 plugrsuqträqer, 38 Krsurer, 39 Zerstörer und 89 O-8oots vsr- ssnkt vurdsn, dsnn ist damit ciie plokknnng dsr Kmeriksner, irgsndvsnn einmal ciie Sssksrr- scksit im psritik visdsr^ugsvinnsn, endgültig kegisksn. In 11 Kkonstsn kabsn ciie tspksrsn Soldsten dss Tenno 370 tsindlicks Kriegs- und 900 Trsnsportsckikks versenkt ocier bsscksdigt. Osbsi ist es ksrsicknsnd kür ciie geistige Haltung unserer Legner, dsü 8 smsriksniscks uncl sng- liscks Kiisgssckikks dis vsiüs Plagge kiütsn und so unksscksdigt cisn Ospsnern in ciie Hands kie len. Viess Tstsscks vsckt clis Urinnsrung an clis Plissung dsr veiksn plsggs durck ein snglisckss D-Uoot in cisr dlordsse. Osutscks uncl japsniscks Kkstrossn Kaden suk ciieses dlittsl, clss ksben ru srdsltsn, vbrricktst. Klan denke nur an cisn Dsldsnksmpl unserer Lismsrck. I^Ian brsuckt sied im übrigen über cliess rvsilslkskte Haltung gsgnsriscksr Truppsntsils nickt ru vundsrn, cisnn vis soll clis virklick Istrts kiingsbe.mög- liek ssin in ksndsrn, cls Kapitalismus und dudsn- tum regieren uncl vo der kdsterislismus den Idealismus langst besiegte. pür einen Lsldssck Isöt man sick nickt gerne totscklsgsn — das Kat dis Wsltgesckickts immer und immer visdsr gs- Iskrt. England und Amerika ksben za auck ge kokt, genügend Söldner ru kindsn, dis nickts mskr ru verlieren ksben und denen es nickt dsr- suk snkommt, ikr ksben kür ein paar Silberlinge ru vsrksulsn. vurck dis Hintertür. vis politiscksn und mililsriscksn Lrslgnisss um prsnkrsick und klordskriks ksben visdsr ein- msl dis gemeinen, ksigen und nisdsrträcktigsn Kletkodsn bslsucktst, mit denen dis -KIliisrtsn ikrsn Ksmpk gsgsn dis ^ckss kükrsn. vurck eins übsrrsscksnds Lsscklsgnakms dsr Ooku- msnts dsr smsrikaniscksn Loisckskt ün prsnk- rsick sind dis Lsvsiss dakür gekündsn vorden, dsü dis okkirisllsn Lsauktragtsn dsr Vereinigten Ltsstsn ikre diplomatiscke Kiission nur suslükr- tsn, um durck Spionage, Usstsckung und systs- matiscken Lstrug an prsnkreicks lvlsrscksll irgsndvslcks Vorteils kür ikre Krisgskükrung ru gsvinnsn. Vas also sind dis sngsblicktzn Vsr- trstsr dsr Oemokratis und Klsnsckksitskultur! Lkurckill und Roossvslt ksben sick in diesen Ookumentsn suks neue entdüllt! kksck suben ervecksn sie den Scksin dsr unvsrbrücklicken prsundscdskt, um kintsr dsm Rücken des sngsb- licksn preundss dsn volck rum Todssstoü snru- sstren. Wir vundsrn uns nickt dsrübsr, dsü dis -Amerikaner auck nock slolr suk diese Ivletkodsn sind und sie sls ksrvorrsgsndss Ergebnis ikrsr diplomstiscksn Künste ksisrn. Kiögen sie — mit diesen kvkstkodsn vird vsder Rurops kür dss Judentum rurücksrobsrt, nock dis militsriscks Krskt der -kckss auck nur sngestoüsn. Wenn dss dis Urgebnisss der sngsblick vsltbsglücksn- dsn dsmokratiscksn Kultur sind, dsnn vsrden dis sltsn europsiscken Kulturvölker in ikrsr 6s- ssmtksit, soveit sie nickt vis England vom du- dsntum vergiktst sind, suk diese Urrungsnscksk- ten gsrns vsrricktsn. vsn Ltsstsn des neuen vurops aber vsrden dis suks neue Zutage getre tenen smeriksniscksn Kiscksnsckakten einige rusätrlicks kskrsn geben. Lei sndsrer 6slsgsn- ksit vird msn sick dieser KIstkoden ssdr gensu erinnern, und vir sind überzeugt, dsü diese Ur- innsrung kür dis OL--Kmeriksnsr und ikrs prsunds denkbar peinlick und unsngsnekm sein vird. Gärtnereien, in denen Samenbau unter Glas (z B. Cyclamen, und Gloxiniensamen) betrieben wird, brauchen, soweit es sich um anerkannte Zucht betriebe handelt, nur 50 v. H- der Gesamtglasfläche gemüsebaulich zu Kutzen. ' 3. Bei der 'Feststellung, ob diesen Vorschriften entsprochen wurde, ist folgender Maßstab anzulegen: bis I. März müssen 45 V.H., bei Kleinbetrieben 30 vH., . bis l. Mai müssen 65v.H., bei Kleinbetrieben 50v.H. der Gesamtglasfläche mit Gemüse bestellt sein. Die Ernten aus Gemüsebau unter Glas (d. h. mehrere Ernten) müssen bis 31. Mai im vollen Um. fange anfallen. Nach dem 31. Mai müssen bis zum 1. September 15 v. H. der Glasfläche mit Gemüfe bebaut werden. 4. Besonderer Wert ist auf die Anzucht von Ge müsejungpflanzen zu legen. 5. Die Anbauflächen mit Spezialanzuchten von Orchideen und änderen wertvollen Warmhauspflan zen mit Ausnahme der Pflanzen, die nach einjäh riger Kultur marktfähig sind (z. B. Begonien, Gloxi nien usw.), werden von der Gesamtanbaufläche ab gezogen. Das gilt auch von den Flächen, die für die Erhaltung von Sortimenten von der zuständi gen Landesbauernschaft ausdrücklich freigegeben worden sind. Dagegen ist es nicht zulässig, Blumen- und Zierpflanzeiikulturen auszudehncn oder neu aufznnehmen. 6. Kultureinrichtungen, die nach Urteil von Sach verständigen zur Gemüsekultur ungeeignet sind, sol len zur Vermeidung von Verlusten an Saat- und Pflanzgut nicht zur Gemüsekultur Verwendung finden. Hierzu gehören auch die Kultureinrichtun gen, die zur Gemüsekultur unbrauchbare Böden ent halten, z. B. saure Moor-, Heide- oder Nodelerde, wie sie zur Anzucht von Xrslss indics und Urica benutzt werden. — In solchen Betrieben soll sich der Gemüsebau vornehmlich auf Anzucht von Jung pflanzen auf Kultureinrichtungen und Freiland flächen beschränken, die hierfür brauchbaren Boden haben. 4,— 4,80 5,80 7,20 8,— Vcrbr.» Höchst, preis 0,80 1,20 0,95 1,19 0,8» 1,1» Mi. BerukS- Milchstraße 26. lcnbau, seine N Markt. 8,2» 3,6» 4,4» 5,2» 8,40 7,2» chand., hitab- wrcis 50 75 SO 70 59 w 8,75 3,— 2,25 1,50 0,75 0,60 5,— 4,— 8,- - 7. Zvischenkulturen, z. B. Gemüse zwischen Rosen f unter Glas, werden nur dann — und zwar mit i 20 v.H. bei einer Ernte und mit 40 v. H. bei zwei Ernten — als Gemüsebaufläche angerechnet, wenn die Gemüsekulturen so rechtzeitig und ord nungsmäßig eingeleitet sind, daß die Ernte bis zum 31. Mai abgeliefert werden kann. 0,55 0,50 9,45 9,35 0,30 0.22 Stück 1,60 1,25 0,89 1,95 0,99 0,79 9.55 9,45 0,40 9,15 Die deutschen Blumen- und Zierpflanzenbau- bctriebe haben sich seit Kricgsbeginn in sehr beacht lichem Umfang vom Blumenbau auf den Gemüse bau umgestellt. Damit sind sie einer Verpflichtung nachgekommen, die ihnen im Interesse der Ernäh rungssicherung auferlegt werden mußte. In den Jahren 1939 und 1940 erfolgte die Umstellung frei willig. Im Jahre 1941 erließ der Vorsitzende der Hauptvereiniaung der deutschen Gartenbauwirl- schaft mit Zustimmung des Reichsministers sür Ernährung und Landwirtschaft die Anordnung Nr. 36/41, wodurch die erforderliche Umstellung des Blumen- und Zierpflanzcnbaus eine Regelung erfuhr. Es geschah dies, um auck) diejenigen zur Umstellung anhalten zu können, die sich ihrer Ver pflichtung gegenüber der Volksgemeinschaft nicht bewußt waren. Zur Ehre der deutschen Blumen« und Zierpflanzenanbauer muß gesagt werden, daß die Zahl derer unter ihnen, die durch vorgenannte Anordnung zur Erfüllung ihrer Pflicht gezwungen werden mußten, gering war, während eine erfreu lich große Anzahl Betriebsinhaber freiwillig über das Maß der ihnen aufcrleglen Verpflichtung hinausgegangen sind. Den Kreisfachwarten Gartenbau fiel die Aufgabe zu, für die Durchführung der Anordnung Sorge zu tragen. Viele Kreissachwarte haben das in vorbildlicher Weise getan. Sie haben nicht nur die Säumigen oder Unwilligen zur Pflichterfüllung angehalten, sondern auch, unterstützt von den Be amten der Landes- und Kreisbauernschaften, für weitgehende Aufklärung und Beratung gesorgt. So darf mit Befriedigung festgestellt werden, daß das Ergebnis der Umstellung vom Blumenbau auf den Gemüsebau im allgemeinen recht erfreulich ist. Wie in allen anderen Berufsarten und -gruppen, so gibt es natürlich auch im Blumen- und Zier pflanzenbau Personen, denen entweder das Ver ständnis für die Notwendigkeit einer solchen Maß nahme oder aber der gute Wille zur Zurückstellung der privatwirtschaftlichen Interessen fehlt. Es war 2,— 2,49 2,80 3,60 4,— über 18 6,— 4,80 3,60 2,40 1,20 0,95 8,— 6,40 4,80 3,20 1,60 Die Anzucht von Aungpslanzen Die Saatgutversorgung ist gesichert, wenn für sachgemäße Verwendung gesorgt wird. Die Er fahrung hat gelehrt, daß wesentliche Ersparnisse an Saatgut erzielt werden können, wenn der Selbst versorgergartenbau (Kleingärtner, Siedler usw.) nicht selbst aussät, sondern die Pflanzen vom Fach mann bezieht. Während im Vorjahr diese Maß nahme nur bei Zwiebeln notwendig war, wird sie 1943 auf alle Kohlgewächse einschließlich Sellerie, Kohlrabi und Porree ausgedehnt. Es fällt dem Gartenbau, insbesondere auch dem Blumen- und Zierpflanzenbau, die Aufgabe zu, in viel größerem Umfang als bisher gute Gemüsepflanzen heran zuziehen, um diese an den Selbstversorgergartenbau abzugeben. Für den Absatz wird gesorgt werden. Damit nur gesunde kräftige Pflanzen zur Abliefe rung gelangen, werden besondere Richtlinien be züglich der Anzucht von Jungpflanzen heraus gegeben. Mit den neuen Richtlinien für die Umstellung der Blumen- und Zierpflanzenbaubetriebe auf Ge müsebau wird das Ziel verfolgt, einen noch besseren Erfolg als im Vorjahr zu erzielen. Damit dies ohne ungebührliche Härten für den einzelnen erreicht wirb, ist es notwendig, die neuen Richtlinien sorg fältig zu prüfen und sinngemäß anzuwenden, da es ganz unmöglich ist, Richtlinien zu schaffen, die allen Verhältnissen gerecht werden. Auf der an deren Seite muß von den Betriebsinhabern ver langt werden, daß sie nicht warten, bis sie zur Erfüllung ihrer Pflicht angehalten werden, sondern daß sie die Notwendigkeit zur vermehrten Gemüse erzeugung selbst erkennen und bemüht sind, alle in ihren Betrieben auftretenden Schwierigkeiten recht zeitig aus dem Weg zu räumen. VVeinkausem 2,59 8,— 8,59 4,50 5,— über 18 deshalb notwendig, die Anordnung Nr. 36/41 durch Richtlinien zu ergänzen. Es hat sick) nun gezeigt, daß diese Richtlinien nicht immer sinnvoll aus gelegt worden sind. Teils sind dadurch Härten ent standen, die nicht beabsichtigt waren, andererseits wurden vorhandene Lücken in den Bestimmungen dazu benutzt, sich den Verpflichtungen teilweise zu entziehen. Die Erfahrung hat im übrigen gelehrt, daß der in den vorjährigen Richtlinien geforderte Um fang der Umstellung nicht genügte, um den Mangel an Frischgemüse in den Frühjahrs- und Früh- sommermonatbn zu beseitigen. Dieser Tatsache gilt es, sid) anzupassen. Trotzdem wird nicht etwa die völlige Einstellung aller Blumenkulturen zu gunsten des Gemüsebaus gefordert. Andererseits war es notwendig, aus den Erfahrungen der Vor jahre Folgerungen zu ziehen, die in den neuen nachstehend bekanntqegebenen Richtlinien zur An ordnung Nr. 36/41 ihren Niederschlag gefunden haben. Wovurch unterscheiden sich die neuen Be stimmungen von den alten Richtlinien? Im Vorjahr waren die Blumen- und Zier- pflanzenbaubetriebe, soweit ihnen nicht ausdrücklich Ausnahmen zugestanden wurden, verpflichtet, min destens 50 v.H. der gesamten Glasfläche derart mit Gemüse zu bebauen, daß die Ernten in der Zeit vom 15. Februar bis 31. Mai anfielen. In folge der langen Dauer der Winterkälte und da der Packdünger für Frühbeete in nur ungenügenden Mengen zur Verfügung stand, konnten viele Be triebe dieser Verpflichtung nicht gerecht werden. Außerdem ist es erforderlich, die Gemüseanbau fläche unter Glas zu erhöhen. Das hat zu folgen der Aenderung der Richtlinien Veranlassung ge geben: Die gemüsebaulich genutzte Glasfläche muß in den Frühjahrsmonatcn 6d v. H. der Gesamt- glassläche betragen. >anb.» stab- zreis tück 15 »6 >2 18 14 Der Zreilanvanbau Gärtnereien sollen im Freiland in erster Linie Frühgemüse anbauen, d. h. sie sollen unter Ver wendung gut vorkultivierter Ballenpflanzen Früh sorten rechtzeitig auspflanzen. In der Zeit vom 1. April bis zur Beendigung der Spätgemüseernte im Herbst müssen in jedem Gartenbaubetrieb 50 v. H. der Freilandflächen mit Gemüse bebaut sein. Die Frage der Zwischenkultur ist wie folgt ge regelt: Zwischenkulturen, z. B. Gemüse zwischen Rosen unter Glas, werden mit 20 v. H. der Fläche als Gemüsebaufläche angerechnet, wenn nur eins Ernte erzielt wird. Werden nacheinander zwei Ernten erzielt, so sind 40 v.H. der angebauten Fläche" anzurechnen. Auch hier ist zu verlangen, daß die Ernten bis 31. Mai anfallen. Zwischen kulturen im Freiland (z. B. Gemüse zwischen Flieder oder Rosen) können nur dann mit 50 v.H. der Fläche angerechnet werden, wenn zwei Gemüse ernten erzielt werden. — Im Vorjahr hat es im Sommer an Pflanzenmaterial für die Spätpflan zungen, also Rosenkohl und Grünkohl, gesehlt. Hierauf ist im Jahre 1943 mehr Wert zu legen. Bei der Feststellung, ob diesen Vorschriften ent sprochen wurde, ist folgender Maßstab anzulegen: bis 1. März müssen 45 v. H., bis 1. Mai 65 v. H. der Gesamtfläche mit Gemüse bestellt sein. Hier von ausgenommen sind Kleinbetriebe unter 500 qm Glasfläche. Diese müssen bis 1. März 30 v. H., bis 1. Mai 50 v.H. der Gesamtfläche mit Gemüse (bzw. Jungpflanzen) bebauen. Nach dem 31. März müssen bis 1. September in allen Betrieben 15 v.H. der Glasfläche mit Gemüse bebaut werden. Um Säumige rechtzeitig zur Pflichterfüllung anhalten zu können, wurde bestimmt, daß bis Ende De zember mit den Aussaaten begonnen sein muß. Es hat sich gezeigt, daß neben der Anzucht von Gemüse unter Glas, wovon die Ernten bis 31. Mai in vollem Umfang anfallen müssen, erhöhter Wert auf die Frühkulturen im freien Land gelegt werden sollte. Hierzu sind große Mengen gut vorkultivierter Gemüsejunzpslanzen mit Ballen, am besten in Erd oder Papptöpfen, erforderlich. Da in den Klein betrieben die Gewächshäuser vielfach zur Fertig kultur von Gemüse unter Glas nicht geeignet sind, sollen sie Vornehmlid) zur Anzucht dieser Jung pflanzen verpflichtet werden. Im Vorjahr haben einige Drückeberger die Bestimmungen dahin aus gelegt, daß es genügt, in der festgesetzten Zeit ein mal eine Gemüseernte unter Glas zu erzielen. Um alle Zweifel nach dieser Richtung zu beseitigen, sei betont, daß 65 bzw. 50 v. H. der Glasfläche während der ganzen Zeit, also mindestens bis 1. Mai, dem Gemüsebau dienen müssen. Es wird daher erwartet, daß auf der genannten Fläche mehrereErnten erzielt werden. Die Ausnahmebestimmungen für Spezialanzuch ten von Orchideen und andere wertvolle Warm hauspflanzen sind geblieben. Ebenso wird zur Vermeidung von Verlusten an Saat- und Pflanzgut nicht verlangt, daß Kultureinrichtungen, die nach Urteil des Kreisfachwartes zur Gemüsekultur un brauchbar sind, gemüsebaulich Verwendung finden. Solche Betriebe werden gut daran tun, durch Jung pflanzenanzucht und durch vermehrten Anbau von Frühgemüse im freien Land einen Ausgleich zu schaffen. Es hat sich als notwendig erwiesen, be sondere Maßnahmen zu treffen, die im Blumen- und Zierpflanzenbau wichtigen Pflanzensortimenre, für die Mutterpflanzen erforderlich sind, zu er halten, und zu diesem Zweck sind einer beschränkten Anzahl von Jungpflanzenbetrieben Glasflächen frei gegeben worden, die also bei der Prüfung, ob die Umstellung ordnungsmäßig erfolgt ist, unberück sichtigt bleiben. Auf Grund meiner Anordnung betreffend Um stellung des Blumen- und Zierpflanzenbaues auf Gemüsebau vom 7. November 1941 (RNVbl. S. 443) erlasse ich folgende Richtlinien: 1. In allen Betrieben, die sich nach den folgen den Vorschriften vom Blumen- und Zierpflanzen bau auf Gemüsebau umzustellen haben, muß bis Ende Dezember mit den Aussaaten begonnen sein. 2. Die gemüsebaulich genutzte Glasfläche muß in den Frühjahrsmonaten 65 v. H. der Gesamtglas fläche betragen. Hiervon ausgenommen sind Be triebe mit weniger als 500 qm Glasfläche ins gesamt (Kleinbetriebe). Diese brauchen nur 50 V.H. der Glasfläche mit Gemüse, und zwar vornehmlich durch Anzucht mit Gemüjejungpflanzen mit Ballen (Erd- oder Papptöpfeu), auszünutzen. Richtlinien zur Umstellung Oec Blumen- unö Zierpjlanzenbaubetriebe Bekanntmachung 8er Hauptvcrcinigung der deutschen Gartenbauwirtschast vom 5. November 1942 politische 8treMichter krsLkrsicks neues kssckods. Oer Oebsrkall dsr britisck - smsrikaniscksn Truppen suk dss krsnrosiscks Territorium in iqordskriks vsckt dis Lrinnsrung an jsnsn Tsg vor 44 dakrsn, da in Rssckods dis krsnrösiscks Rlsgqe vor dsr vrokung Englands nisdsrgskolt vsrden mubts und dss kisnrüsicks Lkrgetükl Kis ins Innerste gstroksn vurds. Hatte nickt der damalige -kuüsnministsr in sturer Linssitigksit nur dem Osdsnken dsr Rsvsncks sn Osutsck- Isnd sick unterstellt, dsnn vsrs ein Krieg rvi- scksn Orokbritsnnisn und Trsnkrsick in dsn Ls- rsick dss ddöglicksn gsrückt. k-rsnkrsick Kat damals suk dis Wskrung seiner Kolonislinter- ssssn verdicktet, um ungestört suk dsn Krieg in Ouropa kinsrbsitsn ru können. Kein Wunder, dsü England diese Politik suks isbksktssts unter- stütrts. Oss krsnrösiscks Volk kst in jenen Wocksn dis Lckmsck, die England ikm sngetsn Katts, bsgrikken: nur dis Politiker ksben unter dsm Rinkluü von ckudsntum und preimsursrsi diese Scksnds singssteckt. Klsuts bekommt dss krsnrösiscke Volk dis Quittung kür dis Rngstir- nigksit seiner krüksrsn politiscksn pükrung, dis sick 2u einem Rüttel Englands aut dsm euro- psiscksn pestlsnd mscken lisü. Rntgsgsn slisn ksisrlicken Lusicksrungsn übsrkisien Lritsn und -kmsrikansr kran^ösisckss Tand und kügten ru dsm Unglück, dss prsnkrsick trat, neues bitteres ksid. Oie Wsltgssckickts vürds ikrsn 8inn ver lieren, venn diese nisdertrscktige Hsndlungs- veiss dsr ^nglo--Kmsriksner nickt so oder so gsrsckt vürds. 8. 50 v. H. der Freilandslächen ik Blumenbau betrieben müssen vom 1. April bis einschließlich der Spätgemüseernte im Herbst zum Gemüsebau dienen. Besonders ist Wert darauf zu legen, daß mit dem Freilandbau, soweit das die klimatischen Verhält nisse zulassen, frühzeitig begonnen wird und nur gut vorkultivierte Pflanzen mit Ballen (in Erd oder Papptöpfen) Verwendung finden, so daß min destens zwei — besser noch drei — Ernten erzielt werden können. 9. Zwischenkultnren im Freiland (z. B. Gemüse zwischen Flieder oder Rosen) können als Gemüse baufläche mit 50 v. H. der Fläche angerechnet wer den, jedoch nur, wenn zwei Gemüseernten erzielt werden. 10. Die Erfahrungen des Jahres 1942 haben ge lehrt, daß größerer Wert auf die Anzucht von Ge müsepflanzen im Freiland für die Spätkultur ge legt werden muß. Es haben insbesondere Rosen kohl- und Grünkohlpflanzen gefehlt. Die Betriebe (besonders die kleinen Betriebe) sollen nach Anwei sung der Landesleistungsausschüffe für den Gemüse- und Obstbau in größerem Umfange als bisher kräftigere Gemüsejungpflanzen heranziehen. Es ist in Zusammenarbeit mit dem Landes leistungsausschuß und den Selbstversorgungsorga- nisationen danach zu streben, daß die Anzucht von Gemüsejungpflanzen noch mehr als bisher im Ver tragsanbau erfolgt, um eine gerechte Verteilung und möglichst restlose Verwendung der Jungpflan zen sicherzustellcn. 11. Um den Blumen- und Zierpflanzenbaubetrie. ben die geforderte Umstellung zu erleichtern, wer- den gebietsweise Kulturanweisungen ausgegeben. Darüber hinaus ist es erforderlich, den Gemüsebau in Blumen- und Zierpflanzenbaubetrieben durch weitgehende Beratung in den Betrieben, wobei der Versuchs- und Beratungsdienst einzuschalten ist, zu unterstütze». 12. Die Richtlinien vom 7. November 1941 zu der Anordnung Nr. 36 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft betreffend Umstel lung der Blumen- und Zierpflanzenbaubetriebe auf Gemüsebau (RNVbl. S. 444) treten außer Kraft. Berlin, den 5. November 1942. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschast. Im Auftrage: Sievert. rbogartenbau Möen Niedersachse». >r die Preisgeftal- pcrungsamisdtatt - 1942 ab gültigen satz 4 und U »ö- roßliand.- Vnbr., Höchstab- Höchs». abeprciS preU 2,25 3,66 1,89 2,96 1,29 IM 2,59 4,- 1,59 2,49 1,59 2,49 1,— 1,69 BartenbauwirMaü kRWcR886/VRTct>I8^U Wirtlcka frszcüuriS des veutsod« 6srteobaureitung kür den Sudetengau kmN. Leitung kür den l-artend»» im Iteioksnäkrstsnd u. dlitteilungs dIstt deutschen Gartenbaues Der krverbsgSrtner und Dlumendinder in Wien der llaupt Vereinigung der deutsokenOsrtenbauvirtsodskt UnuotscvnIUeUunz^ Neelin-Liuielotteudurß 4, SekiMerslrnve 38/39 peeneul 914208 Verlaßt llLelneeisek« VsdaMLeseUsovn» vr. VnNec Kauz Ueeiin 85V 68, Uoekstesg« 32, peeneu! 176116. poslsclieekkonicu NeeUn 6703. ^»reigengeeis: 46 IUM breit« dliUimelerreile 17 Pi., Texisnrei^en mm-preis 59 pk. i!ur z.eit iül änreixeupreisUste öir. 8 V. 1. 6u^ust 1937 gaui». ^nreixenannsbmesckliwt Dienst»» krvb. 6nreigen»nnsbme; Urunliturt (Ocier), Ocierstr. 21. pornr. 2721. Postsckeckk.: Neriin 62ON. RrlaUurmsort: Nrnnklurt (O). Rrsckeint uücbentllck. Neruxs^ebobr. Ausgabe >4 monstt. Nk. 1.-, Ausgabe 8 snur Ivr kitgliecler äe8 NeicbsnSbrstsncles) vierteijgkri. »51. 9.7ö rurllgi. po8tbesteNgedvbr
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