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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 59.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19420000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19420000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 59.1942
-
- Ausgabe Nummer 1, 8. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 2, 15. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 3, 22. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 4, 29. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 5, 5. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 6, 12. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 7, 19. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 8, 26. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 9, 5. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 10, 12. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 11, 19. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 12, 26. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 13, 3. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 14, 9. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 15, 16. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 16, 23. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 17, 30. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 18, 7. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 19, 14. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 20, 21. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 21, 28. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 22, 4. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 23, 11. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 24, 18. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 25, 25. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 26, 2. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 27, 9. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 28, 16. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 29, 23. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 30, 30. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 31, 6. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 32, 13. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 33, 20. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 34, 27. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 35, 3. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 36, 10. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 37, 17. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 38, 24. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 39, 1. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 40, 8. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 41, 15. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 42, 22. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 43, 29. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 44, 5. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 45, 12. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 46, 19. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 47, 26. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 48, 3. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 49, 10. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 50, 17. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 51/52, 24. Dezember 1942 1
-
Band
Band 59.1942
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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lerbsgartenbau e der Tag, an dem enburg, seine Gärt- rnahm. Trotz seines S. nach wie vor be- l bewirtschasten. Wir fsende» Kerufskame- hcit und Freude an elsässische Botaniker !> deinen 7V. Geburts- die Erforschung der Verdienste erworben, ielbeachtetcn „Führer .r gab er eine acht Pflanzengcseilschanen ne hcrauSl Neben iritien verfaßte er Elsaß" und im Auf- in diesem Jahr die lich der Gärtneretbe» Karow. Wir werden HartenbMwirMak vcuT8c»cirkirwcir88Q^irTcs>l8^u vkirukicir o^irTi>ick-kr>k8cK ^Lrt5ckaktszeimn§ des d cutlckcn Gartenbaues vsntscds Kgrleodsoreitvllg kür den Rudetenguu Oer Lrwerbszärtnvr ood klumendivcler tu Wien krakl. Leitung kür den Osrtenbsu im lleiodsnskrstand u. diittetIungs bIstt der lksuptvereinigung 6er dvutsokenOartendsuwirtsvksst UsuptZcdrHUeUunx: Oei^Ün-Okarlottenburß 4, 8eklMer8traüe 38/39. k'ernruk 914208 Verlag: OLrtnerisoke Verla88S68e1l8edaN I)r. Waller l^ang öerlin 8W 68, lioeb8lrsüe 32, k'ernruk 1764 i6. ?O8l8eNeekkonto: Nerlln 670L ^nreigenprei8: 46 mm breite ^lillimeterreile 17 ?k., ^extanreigen mm-?rei8 50 ?k. 2ur Teil 18t ^.nre!genprei8!!8te >!r. 8 v. 1. ^ugu8t 1937 gültig. ^nLeigenannabme^bluü: Vien8tag krük. ^nreigenannsdms: k'rankkurl (O6er), 06er8tr. -^1. k'ernr. 2721. ?08t8edeokk.: kerlin 62011. LrlüNungaort: ^rankkurt (0.). Lr8ebeint vüebentliob. kerug8gedQkr: ^U8gade monsll. N^l. 1.— , ^U8g»be 8 (nur lür >litgiie6er 6e8 Neieb8n2br8tan6e8j vierteljLkrl. 8>1. 0.75 rurügl. Po8tbe8tellgebübr. postverlsgsort krsnkiurt/ 06er - ^usgsds v verlin, vonnerstag, 2d. Oktober 1S42 59. dakrgsng — Kummer 43 rtnerkreisen bekannte l^'tenbnrg, nach lur- er Tabingcgangene siahr vollendet. Er urg vor 4» Jahren bliche Lchasienölrait Kulturlcistungcn im auch jm Blumenbau den Bcrufsfragen . An den Gehilfen ais PriifungSmcifter n, der Urcissachwart , vertrat er diesen Amt. Mitten and ine bekannte badische )en. Leine BerusS- ls in Ehren hallen. del. klunge, b im Alter von SS rtnercibesitzer Pani verstorbene, der den eu miigcmacht haue, emporgearbeitci und icb antgcbaut. Als gung der Kränken deren Borsitzender. er Orisfachwart der ,. Wir werden das Bcrufskameraden in ldnrdt, Schriftwart. es-, lernlchasten ^aden anuheim, „Casino", ayern rt". Leopold", Luitpold- rmark rsachsen -r. Hameln, „Krone", Nen Friedhoigärtner). reinshaus, C. 1, ^eldschlötzchen. Lue, Cafe Georgi. »-Anhalt Egeln, „Grüne testen t". tenland hjahr 4948. diejenigen Lehr- suni 1948 beenden, statt. Bereits Mit gc legen die Prü- r Entlassung knde igcn Lehrlinge da- juur 1. März VU8 492'4, legen die . Tic Lehrmeister kommenden Lela» 1ö. Dezember N4L -iir die Anmeldung sbsch. Ludetcnland, onauhof, anzumcl- asicn. ' nermcisterprüsnng. »litte bid Ende ga- BorbcreittlngMr- voranSsichtlich in leubauabicilung der ». Anschließend an lterpriisungen fialt, . Tic Beteiligung änigten Teilnehmer .'ilcgung, die gege- ng vcrmititlt wer- cbmer scW anizn- eiluahmc am Tebr- zn richten an die ischast Ludetcnland fahr 1848 scbrmachtangehörige schluß an einen ge< cn Borbcreiinngs» cn noch besondere >r Prüfung hat bis abteilnng der Losch. , zu erfolgen um» Anmeldung. Wehr- fcrtigung der bäus< n dienstlicher Jnan- crligung dieser Ar- vßerc Klansurarbeit lud sich einer vei- ucrzichcn. Werde» läuft die Prüfung suugsbcstimmungcn ilisten findet An- n einem Mitte bis Untätige», srcimib detculand, für den d empfohlen. An hat bis spätestens der Lbsch. Jude- rfolgcn unter An< ncldnng zur Gärt- Von Ilse Dieckmann, Direktorin der Gartenbaulichen Frauenschule in stens 10 Jahre im Jahre Jahre Kun als Ont- srrsugung und 35 v. IT. riss Langans dsr Weil. Oss sngliscks Imperium kst in diesem Krieg bereits -10—50 v. IT. dar Kokstoktsckst^s, dis es einst beksrrscbts oder aus Lurops bsrog, und dis LoWssts über 60 v. IT. idrer Isbsns- und kriegswicktigsn HodstoKs an dis Orsisrpskt- Läckts verloren. Es folgt die : . , „ Zeit erhält das Mädchen Lohn nach Tarif. .. wird ein Anlernvertrag auf besonderem Vordruck abgeschlossen und darüber Mitteilung an die Lan- ist, daß sie die Eignung Hal , sein. Wer vor dem 1. 4. 1920 geboren, 24 alt und unmittelbar vor der Prüfung 10 dsr dTstionslsorisiismus begonnen baden, ^ukgabsnstellung kür das Lsusrntum, dis dsmsntisrung eines starken Bauerntums Vorsussst^ung einer gesunden voikiicksn Wicklung und dis wirtscksktlicds Stärkung des Tsudvolkss rur Ourcksstruug dsr klskrungs- kreideit — sIV das sind glsicks Hstsetruugsu, wis sis von bdussoliui und vorn kükrsr rur vurcksstrung dss Osksnsrsckts ibrsr Völker aukgsstsllt wurden. In disssr Osmsinssmksit insrsckieren Italien und Osutscblsnd Leits an Leits in den letzten groüsn Kampf uin dis sinn- volls Vollendung ibrsr gesckicktiigksn KTission. ICa also! >X.us Palästina koinrnt eins bersicbnsnds Kackkiokt: Ois in der dortigen britisoben >^.r- rnss diensndsn dudsn baden bescklosssn, in dsn Ltrsik ru treten, rvsnn ikrs döknung und ibr psrnilisnuntsrkslt nickt dsträcbtlick srbökt werden. So, wis dis Katrs nickt dss Ivlsussn lassen kann, so dsr Tuds nickt Streik und ITn- ruks als KTittsI rur Ourcksetrlung seiner immer krscksr werdenden porderungsn. Oss slso ist dis groüs Lsgsistsrung, mit dsr dsr Eintritt dsr Juden in dis dritiscks -^.rmss pslsstinss gs- ksiert wurdsl Oss also ist südiscks Vstsr- Isndslisds und jüdisckss Opksrtum. Strsiksn stskt an dsr Spitze ikrsr soldstiscksn ITsIden- tatsn. ITickts ksnnrsicknst dis füdiscks dsistss- verksssung mskr sls diess eins Tatsscks. Ob wobl die Herren Lritsn prsuds Kaden werden sn einem so wokllödlicksn Lundssgsnossen? Ls ist js immsrkin beksnnt, daü die dritiscksn Linsnrkssssn reckt Iser sind und daü suck dsr Osldsscksl dss ITsrrn Hoossvslt groks döcksr dskommsn kst. In einer solcksn Lsit ist es nstürlick besonders sckmerrlick, wenn dsn Lritsn durck dis eigsnsn Lundssgsnosssn un- terstricdsn wird, daü dss Loldstsnvsrsorgungs- s^stsm unsozial ist und wsnn im übrigen dss „Verdisnsn" offenbar vor dem Oisnen stsktl Ulusloo. Ois -Alliierten kaben gsgsn dss junge Lurops dsn Krieg sngs^sttelt in dem Lswuütssin, übsr so grolle Kodstolkmengen und produktionsrsums ru verfügen, daü ein Lieg suüsr allem Lweiksl stsks. -^.bsr dis Leit Kat diesmal nickt kür Unsers Osgnsr, sondern kür Osutsckland und seins Vsrbündstsn gearbeitet. Wie dsr Itsicks- pr-assecke! in sinsm grundsstrlicksn ^uksatr ü'osr dis Illusionspolitik unserer Osgner ksst- stellt, sind wir im Lssitr von Kokstoiksn, dlsk- mngsmittsln, -^rbsitskräktsn, Trsnsportmöglick- ksitsn usw., dis unser küstukgsjdotsntial up- srreickdar werden lsssen. Oer Orundstokk aller industriellen Produktion ist dabei dis Kokle. Vor dem Krieg unterstsnden dsr Kontrolls dsr H.ckssnmäckts 27 v. dl. dsr Koklsnvorkorninsn dsr Welt. ITsuts sind es 53 v. IT. Von den Lisensr^vorkommsn dsr Welt bekerrscksn dis -^.ckssnmäcdts ksuts 46 v. H. gegen 6 v. IT. vor dem Krisgs. Hack den LsststsIIungsn unserer Legner vsrkügsn dis -Vckssnmsckts ksuts über 67 v. IT. dss üauxits, 74 v. IT. dss gsssmtsn Linnsrxss, 60 v. IT. dss Wolkrams, 30 v. IT., dss gsssmtsn Odroms, 49 v. IT. dsr bksgnssium- im Beruf tätig ist, kann die Meisterinnenprüfung ohne Nachweis der Gehilfinnenprüfung ablegen. Gärtnerinnen, die diesen Voraussetzungen ent sprechen, können sich bei der für ihren Wohnbereich zuständigen Landesbauernschaft melden. Durch die neuen Bestimmungen werden die bis her üblichen Wege der Berufsausbildung nicht be rührt. Es können nach wie vor weibliche Lehr linge und Gehilfinnen ausgebildet und geprüft werden in den anderen Berufszweigen des Garten baus. Doch ist im Interesse des gesamten Berufs standes zu wünschen, daß eine stärkere Zuwande rung der Mädchen zu diesem weiblichen praktischen Beruf Platz greift, weil die Mädchen auf diese Weise in den Ausbildungsjahren zugleich mit der fachlichen Lehre vorbereitet werden für die Frauen arbeit im Dienst der Familie. Es bleibt der im hauswirtschastlichen Gartenbau ausgebildeten Gärt nerin unbenommen, in den Fortbildungsjahren längere oder kürzere Zeit im Erwerbsgartenbau zu arbeiten. . Zur Lehrzeit der Gärtnerin bestimmt die Grund regel, daß diese Gärtnerinnenlehrzeit zwei Jahre dauert; der Besuch der Unterklasse einer Garten baulichen Frauenschule wird auf die Lehrzeit voll angerechnet. Vor Eintritt in die Gärtnerinnen lehre ist die ländliche Hausarbeitslehre gesetzt, die für die Altersstufe zwischen 14 und 16 Jahre be stimmt ist. Die ländliche Hausarbeitslehre wird in der Hauswirtschaft eines gärtnerischen oder land- wirtschcchtlichen Betriebes geleistet, deren Leiterin die Ausbildungsbefugnis besitzt. Hausarbeitslehr- linae erhalten Lohn. Nun müssen sich die Gärtnersfrauen bereit finden mitzuhelfen! Sie müssen den weiblichen Berufs- Staatssekretär Backe aus, ob die große Aufgabe des deutschen Volkes, die Besiedlung des uns zur V"rfügung stehenden Raumes, gelingt. Die Frau müsse bereit sein, sich in Diesem Raum eine neue Heimat ZU Wassen. Kür diese einmalige Aufgabe, druck in dsn groüsn sgrsrpoktlscksn ^rbsits- plänsn, dis sowokl dsr pasckismus sls suck Ois politische 5treillichter 20 Tskrs kssckistiscks Revolution. -^.m 28. Oktoksr jskrt sick rum 20. K4sl dis groüs. revolutionäre Ist dss pssckismus rur Kettung Italiens, dsr Klsisck suk Hom. dlstio- uslsorislismus und Lssckismus sind sus dem glsicksn politiscksn Lrlebsn ksrsus, sus dsr glsicksn völkiscksn ITot gsborsn. Osnk ge wisser günstiger Umstände konnte däussolini ssins kasckistiscken Lturmscksrsn sckon vsr- kältnismsüig krük rum Lieg küdrsn, wsdrsnd sick Osutscklsnd erst durck dis ITot von Ver- ssillss, durck dsn Kukrsindruck dsr ssrsnrossn, durck dis Inklstionsrsit und durck dss kurckt- bsrs Blend dsr Wirtscksktskriss ksmpksn muüts? dTstionslsorialismus und pssckismus ksbsn bsids dis Sckstkung einer gereckten Os- dsnsordnung kür ikrs Völker, dis Kettung dsr europsiscksn Kultur und eins gsrsckts Vertei lung dsr Kokstokts dsr Welt gefordert und sckiieölick in einem ksroiscksn, gemeinsam gskükrten Ksmpk in dsn -^kscknitt der Istrien Erfüllung gekrackt, ^.us dsr gsmsinssmsn po litiscksn Orundksltung ksrsus kst, eksnso wis dsr ITstionsIsomslismus dss dsuiscks Osndvolk in dis Oemsinsckakt dsr ITstion rurückkükrts, suck dsr Lssckismus dsn itslisniscksn Lauern rur sntscksidsndsn Ltüirs dss Ltsstss gsmackt. Ls ist msnckms! gsradsru vsrblütksnd, wis glsick sick dis ^ussprücke des Lükrsrs und däussolinis im Hinblick suk dis sntscksidsndsn Problems dss völkiscksn Bebens sind, -^dolk ITitlsrs Wort, dsö Osutsckland wisdsr sin Lausrnlsnd werden müsse, stskt kvlussolinis -^usspruck sn dsr Leits, dsü Itslisn nur leben Künne, wsnn es wisdsr vsrlsndlickt werde. Ois Osmsinssmkeit dss politiscksn und wirt- scksktlicksn Ksmpkss kindst dsksr suck /cus- Siaatssekretär Lacke über Vie Auf gaben ver Krau nach oem kriege Die NS-Frauenschaft und der Reichsnährstand veranstalteten eine gemeinsame Arbeitsbesprechung, an der Gaufrauenschaftsleiterinnen und die Landes abteilungsleiterinnen der Abteilung „Ländliche Frauenarbeit" des Reichsnährstandes teilnahmen. Auf der Arbeitsbesprechung, die durch die Reichs- frauenführerin Frau Scholtz-Klink eröffnet wurde, sprach Staatssekretär Backe zu den Teilnehmerinnen über die besonderen Aufgaben, welche die deutsche Frau und insbesondere die deutsche Landfrau in Zukunft zu erfüllen haben. Es wird weitgehend von der Einstellung der Frau abhängen, so führte Düsseldorf-Kaiserswerth nachwuchs heranziehen und vorbilden. Der Haus- arbeitslehrling soll in der Hauswirtschaft arbeiten, aber das Mädel soll auch im Betrieb mitanfassen; sie lernt dabei die ersten Handgriffe und bekommt etwas zu wissen von den Freuden und dem Leben des Gärtners. So lernt sie den Beruf kennen und wächst in ihn hinein. Wir Frauen müssen selbst mit dazu beitragen, daß die Mädels gern im Gar tenbau arbeiten wollen. — Die Ausbildungsbefug nis als Lehrfrau für die Hausarbeitslehre wird durch die Kreisbauernschaft zuerkannt; es wird da bei geprüft, ob die allgemeinen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind; die Lehrfrau muß 24 Jahre alt sein, sich als Erzieherin eignen, sie muß einen ländlichen Haushalt gut führen und zu bewirtschaften verstehen. Die Hausarbeitslehre wird erlassen, wenn der Nachweis abgeschlossener Mittelschulbildung vor liegt und das 16. Lebensjahr erreicht ist. Anerkennung von Gartenvaulacharbeiterinnen die der deutschen Frau damit für die Sicherung der Zukunft unseres Volkes erwächst, müsse sie innerlich vorbereitet werden, und zwar nicht nur die Landfrau, da auch Menschen der Stadt für die Besiedlung des Landes in Frage kommen, sei es in der Landwirtschaft oder in anderen Wirtschafts zweigen. Um vor allem der Landfrau die Erfüllung ihrer Aufgaben als Mutter der Nation und bei der Besiedlung im Osten zu erleichtern, müsse ihre Arbeit rationalisiert und technisiert werden, wozu die Aufrüstung des deutschen Dorfes entscheidend beitragen werde. Das Mcytjayr als Erziehungs maßnahme sür Vie weibliche Äugend Das Pflichtjahr ist heute durch den verstärkten Ausländer- und Ausländerinneneinsatz besonders in der Landwirtschaft nicht etwa überflüssig, son dern wichtiger denn je geworden. Es ist, wie die au/ ck/s Ls/cmAS 6es LolusivirtLcka/tkckSU 6cutsukaus Aeuregelungöeröättnerinnenausbilöung desbauernschaft gemacht. Die Anerkennung als Gartenbaufacharbeiterin erfolgt am Ende der Anlernzeit nach einer form losen Prüfuna im Betrieb, in dem die Anwärterin arbeitet. — Während einer Uebergangszeit können Betriebsführer und Gartenarbeiterinnen ohne Nach weis des Anlernvertrages Anträge auf Anerkennung als Gartenbaufacharbeiterin stellen, wenn die ge gebenen Umstände dies rechtfertigen. Der Beruf der Gartenbaufacharbeiterin hat für den Gesamtstand der Gärtner und für den Gesamt gartenbau eine beträchtliche Bedeutung; das dürfte ;edem Berufsangehörigen bekannt sein. — Die ge prüfte Gartenbaufacharbeiterin kann Gärtnerin werden; sie muß dann jn ein Lehrberhältnis ein treten und wird unter Umständen schon nach ein jähriger Lehrzeit zur Gehilfenprüfung zugelassen. Danach steht ihr der Weg ofsen, Meisterin zu wer den und in gehobene Berufsstellungen einzurücken. Von dieser Stelle aus ist die Frage der mit helfenden Familienangehörigen zu betrachten, in sonderheit das Berufsschicksal der Gärtnertöchter, die oft jahrelang im elterlichen Betrieb Mitarbeiten, ohne Ausbildungsverhältnis und daher keine Prü fungen machen können; sie werden eines Tages als ungelernte Arbeiterinnen angesehen werden müssen. Hier muß Wandel geschaffen werden; denn das nationalsozialistische Deutschland verlangt, daß jeder Volksgenosse, dessen Fähigkeiten es erlauben, einen Beruf erlernt und hierdurch den aus ländischen Arbeitskräften überlegen wird.. Durch die vorliegende Grundregel des Reichs nährstandes für die Ausbildung in den weiblichen praktischen Berufen des Gartenbaus wird der Gärtnerinnenberuf als Frauenberuf gestaltet, durch den auch solche berufsangehörige Frauen eine För derung erfahren, die nicht nur fachliche Mitarbeite rinnen bleiben, sondern Hausfrauen werden; ihnen vermittelt die Ausbildungszeit auch solche Fertig keiten und Kenntnisse, die in der Hauswirtschaft unmittelbar angewendet werden können. Für das Bildungswesen der Frau im deutschen Gartenbau ist jetzt ein einheitliches Ziel aufgestellt, sowohl in der praktischen Berufsausbildung als auch in der schulischen Form in der Gartenbaulichen Frauenschule; hier war die Umstellung des Lehr plans auf den hauswirtschaftlichen Garienbau schon im November 1940 bewirkt durch Erlaß des Reichs ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volks bildung. Die Einheitlichkeit des Zieles und des Ausbildungsweges in der praktischen Lehrzeit und in der Fachschule läßt uns hoffen, daß die Mit arbeit der Frau im Gartenbau nunmehr zu einem Faktor im berufsständischen Leben wird, der glei cherweise dem Gärtnerstand und dem deutschen Volk nützt und dient. Prüfungen für Gärtnerinnen vor. Sie wird hierbei unterstützt durch die Landesbauernschaft, insonder heit durch die Gartenbauabteilung (II L 2) und die Sachbearbeiterin für die ländliche Berufsaus bildung (II I). Zu den Betriebsbesichtigungen und Prüfungen werden weitere Gärtnerinnen, "auch Gärtnersfrauen, als Mitglieder der Ausschüsse herangezogen. Die Ansorderungen, die für die Ausbildung der Gärtnerin an einen Betrieb gestellt werden, find so gehalten, daß viele Gärtnerinnen die Möglichkeit haben werden, nach Bestehen der Gärtnerineister- prüfunq im hauswirtschaftlichen Gartenbau und ihrer Anerkennung als Lehrmeisterin weibliche Lehr linge einzustellen und auszubildeir; auch verheiratete Frauen können Lehrmeisterin sein. Sie arbeiten dadurch mit an der Heranbildung eines guten Berufsnachwuchses. — Es wird vorausgesetzt, daß eine Anzuchtstätte unter Glas da ist (40 bis 50 Frühbeetfenster), die ausreicht, die Blumen, und Gemüsepslanzen für den eigenen Bedarf heran zuziehen. 12 s Freifläche sür Gemüseanbau, Obst anlage mit verschiedenen Obstarten und Baum formen, Wohngarten, Blumenschmuck am und im Hause, eine Kleintierhaltung müssen vorhanden sein. Die Gärtnerei muß den orts- und landesüblichen Verhältnissen entsprechend vielseitig bewirtschaftet werden, und die Erzeugung muß die Ernährungs grundlage für die Hausgemeinschaft sichern. Die Zortbilvung 0er Gehilfinnen Die Prüfung zur Gärtnermeisterin kann in der Fachrichtung hauswirtschastlicher Gartenbau abge legt worden: „Die Prüfung hat den Zweck, fest zustellen, ob die Gehilfin das fachliche Können und Wissen und die berufsständische Bildung besitzt, die bei der Leiterin eines zur Versorgung einer größe ren Hausgemeinschaft dienenden Gartenbau betriebes vorausgesetzt werden müssen." Es wird praktisch, mündlich und schriftlich geprüft in den Gebieten Gartenbau, Hauswirtschaft und Klein ¬ tierhaltung. Während einer Uebergangszeit kann der Gärtner. Meisterinnenbrief ohne Ablegung der Prüfung an solche Gärtnerinnen und Gärtnersfrauen verliehen werden- die vor dem 1. 4. 1915 geboren und minde- Beruf tätig sind. Voraussetzung ignung haben, Lehrmeisterin zu zuständige Bearbeiterin des Pflichtjahres in der NS.-Frauenschaft auf einer gemeinsamen Arbeits besprechung der Abteilungen Ländliche Frauen arbeit" und „Landsrauenarbeit" des Reichsnähr standes und der NS.-Frauenschaft ausführte, zu einer politischen Aufgabe von großer Bedeutung geworden. Die Heranwachsende weibliche Jugend muß eine hauswirtschaftliche Ausbildung im deut schen Familienhaushalt erfahren, und zwar vor allem auf dem Lande. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, daß sich das Pflichtjahr als Er- ziehungsmaßnibme bewährt hat und sich auch stets ein Teil der Pflichtjahrmädel entschlossen hat, auf dem Lande zu bleiben. Beste Stellenauswahl, Be ratung der Land- und Stadtfrauen, Aufklärung der Äkütter sowie die Betreuung der Pflichtjahr mädel werden dazu beitragen, daß in Zukunft trotz starken Ausländereinsatzes in Land- und Hauswirt schaft das Pflichtjahr eine entscheidende Erziehungs maßnahmen für die weibliche Jugend bleibt. Seit dem Frühjahr 1940 ist im Reichsnährstand daran gearbeitet worden, die Ausbildung der Gärt, nerinnen auf eine neue Grundlage zu stellen, die dein nationalsozialistischen Empfinden über Ziel und Aufgabe eines Frauenberufes entspricht. „Die bisherige Ausbildung zur Gärtnerin hat nicht die besondere natürliche Aufgabe der Frau, Pflegerin einer Hausgemeinschaft zu sein, berück sichtigt. Sie ist einfach nach den im Erwerbsgarten bau dem Mann gestellten Aufgaben ausgerichtet. Dies hatte zur Folge, daß die Gärtnerin zu einem Konkurrenzkampf mit ihren männlichen Berufs kameraden gezwungen war, den sie nur in seltenen Fällen auf die Dauer durchhielt. Wie in der Landwirtschaft sind jedoch auch im Gartenbau der Frau besondere und wichtige Auf gaben gestellt. Auch hier ist die Frau das bindende Glied zwischen Betrieb und Familie. Die Erfah rung vieler Jahre lehrt, daß Gärtnerinnenaufgaben dort liegen, wo solche Gärten zu Pflegen und aus zunützen sind, die den Zweck haben, eine Haus gemeinschaft mit den vielseitigen Erzeugnissen des Gartenbaus zu versorgen. Der Gartenbau wird hier nicht erwerbswirtschaftlich betrieben mit dem Ziel, den außenstehenden Verbraucher auf dem Markt zu bedienen. Er wird vielmehr zum Zweck häuslicher Bedarfsdeckung für die Verpflegung einer Gemeinschaft, wie sie in Heimen, Krankenhäusern, Lagern, Gutsbetrieben u. ä. gegeben ist, hauswirt schaftlich betrieben. Der hauswirtschaftliche Gar tenbau ist eingeordnet in den Rahmen einer Haus- wjrtschaft. An dieser Stelle wird die Arbeit einer Gärtnerin gesucht, die sie auch befähigt, als Wirt schafterin und Lehrerin in Stadt und Land Frauen und Mädchen im hauswirtschaftlichen Gartenbau anzuleiten und ständig zu beraten. Eine solche Aufgabe kann nicht der Gärtner, der meist speziali siert" ist, dies kann nur die vielseitig ausgebildete Gärtnerin übernehmen, die nicht nur die Er zeugung, sondern auch den Bedarf, die Aufbereitung und Verwertung der Gartenbauerzeugnisse in der Hauswirtschaft kennt. Das find die eigentlichen Aufgaben des Berufes der Gärtnerin. Nach diesen Anforderungen muß auch der Aus bildungsgang ausgerichtet werden. Es ist falsch, ein junges Mädchen nach der Schulzeit in die Lehre des Erwerbsgärtners zu geben. Dort wird der Gärtner ausgebildet. Die angehende Gärtnerin braucht, mindestens während der ersten Jahre der Ausbil dung, die Anleitung durch die erfahrene Lehrmeiste rin, die die gartenbaulichen mit den hauswirtschaft lichen Aufgaben zu verbinden weiß." .... So heißt es im Vorwort der „Grundregel des Reichsnährstandes für die Ausbildung in den weib lichen praktischen Berufen des Gartenbaus". Diese Grundregel, die im Verkündungsblatt des Reichs nährstandes Nr. 72 vom 13. Oktober 1942 veröffent licht wurde, ist am 1. Oktober 1942 gültig ge worden. Damit tritt der Gärtnerinnenberuf in einen neuen Abschnitt seiner Entwicklung ein. Das Wesentliche an der Neuregelung lie'gt darin, daß Weg und Ziel des Berufes auf den haus wirtschaftlich betriebenen Gartenbau gerichtet sind, so daß während der Ausbildungsjahr^ hauswirt schaftliche Tätigkeit und Kleintierpflege einbezogen werden und die Prüfungen sich auch auf diese Gebiete erstrecken. Die Lehrzeit im hauswirtschaftlichen Gartenbau ist jeder anderen Gärtnerlehre gleichgeachtet. Die Anerkennung als Lehrmeisterin setzt voraus, daß die Antragstellerin „einen Garten vorbildlich pflegt und nistzt mit dem Zweck, eine Hausgemeinschaft mit den vielseitigen Erzeugnissen des Gartenbaus zu versorgen oder als Leiterin einer Gärtnerei einen eigenen Familienhaushalt oder einen Ge meinschaftshaushalt leitet und diesen mit eigenen gartenbaulichen Erzeugnissen versorgt". Selbst verständlich werden im übrigen die gleichen An forderungen an die Persönlichkeit gestellt wie an jeden anderen Lehrmeister. Bei den Landesbauernschaften wird eine beson dere Beauftragte ernannt, die selbst Leiterin eines hauswirtschaftÜchen Gartenbaubetriebes und Lehr meisterin ist; diese prüft die Lehrbetriebe, überwacht die Ausbildung der Lehrlinge und bereitet die Die Grundregel ordnet weiterhin den Ausbil dungsweg der Gartenbaufacharbeiterin. Auch hier beginnt die Ausbildung mit der Hausarbeitslehre. zweijährige Anlernling, während dieser das Mädchen Lohn nach Tarif. Es
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