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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 59.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19420000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19420000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 59.1942
-
- Ausgabe Nummer 1, 8. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 2, 15. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 3, 22. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 4, 29. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 5, 5. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 6, 12. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 7, 19. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 8, 26. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 9, 5. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 10, 12. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 11, 19. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 12, 26. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 13, 3. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 14, 9. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 15, 16. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 16, 23. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 17, 30. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 18, 7. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 19, 14. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 20, 21. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 21, 28. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 22, 4. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 23, 11. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 24, 18. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 25, 25. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 26, 2. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 27, 9. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 28, 16. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 29, 23. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 30, 30. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 31, 6. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 32, 13. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 33, 20. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 34, 27. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 35, 3. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 36, 10. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 37, 17. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 38, 24. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 39, 1. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 40, 8. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 41, 15. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 42, 22. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 43, 29. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 44, 5. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 45, 12. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 46, 19. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 47, 26. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 48, 3. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 49, 10. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 50, 17. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 51/52, 24. Dezember 1942 1
-
Band
Band 59.1942
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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(Zartenbauwirtlchakt vereinigt mit veutlcher krwerbsgartenbau Ur.!«. L7.Lugus,1,42 3 Lus öm GattelwauwiclschastsvervülMn berechnet werden. der zu vermerken. 8ö 4. S. s. stufe berechnen. 8 " Seyt notwendiger Pflanzenschutz *) Gilt nur für Sie Rcichshauptstadt Berlin. Blatt ansbrcitcnö iseit Ser ent- Sie de« Sen „Rote-Svinnc"-Befall ein Grund für das früh zeitige Nachlassen im Ertrag. Bemerkt man in den Frühbeetkästen den Befall, so werden häufig die Fenster heruntergcnommen und Sie Kulturen nur noch oberflächlich betreut. Wir müssen aber gerade heute, wo alles anfallende Gemüse so -ringend notwendig gebraucht wird, darauf achten, daß die Kulturflächen so weitgehend wie irgend möglich ausgenützt werden. Deswegen müssen die Treib gurke» weiterhin gut versorgt werden und durch mit Sem handelS- zuziiglich der zuge- Einzelhandels ver- an Liesen Pflanzen 2. 8. 8 8 Erzeuger. BerkausStag, Name und Anschrift des Verkäufers, Name und Anschrift des Käufers oder Angabe seiner Ausweis- und Mitgliedsnummer in der Fachgruppe, für Einsuhrhändler, Versand- und Großhändler die Angabe der Partienummer gemäß 8 11, Stück- oder Bundzahl der verkauften Ware, und zwar sür jede Warengattung getrennt, Warenart, Güteklasse, Herkunftsland der Auslandsware, Preis je Verkaufseinheit, ^.sparagus sprcnxsri in Bunden zu je 100 g, Asparagus plumosus in Bunden zu je 50 8. .^ckiantum in Bunden zu je 20 Stielen. Tic Sticllänge muß einheitlich sein, und zwar weder lang-, mittel- oder kurzstielig. Außerdem hat Bündelung qualitätsmäßig einheitlich zu erfolgen. Handelsspannen. 8 2 ' Einsnhrhandel. Pilanzcn entwickelt haben, dürfen üblichen Ausschlag (höchstens 25°/») lasscnen Bruttoverdienstspanne des kaust werben. Ter Einkausstag ist 8 4 Einzelhandel. 1. Einzelhändler (Ladengeschäfte und ambulanter Han del) sind berechtigt, bei der Abgabe in- und ausländischer Schnitt- und Topsblumen, Topfpflanzen, Blumenbeet- Pflanzen, sowie Balkon-, Grab- und sonstigen Zierpslan- zen an den Verbraucher auf den Einstandspreis solgende Bruttoverdienstspanne auszuschlagen: s) bei Schnittblumen bis zu 80'/», d) bei Blumen und Zierpslanzen im Topf mit einem Einstandspreis bis zu 5 RM. höchstens 50°/°, mit einem Einstandspreis von mehr als 8 RM. höch stens 40'/», wobei jedoch eine absolute Verdienst- spanne von 28 RM. nicht Überschriften werden darf, v) beim Verkauf von Blumen und Zierpflanzen jeder Art, die im Betriebe des Einzelhandels in Ton- oder Glasschalen, Kübeln, Basen und ähnlichen Behält nissen entweder allein oder zusammen mit anderen Sorten umgepflanzt wurden, höchstens 88'/», ck) bei Balkon-, Grab- und Blumenbeetpflanzen mit oder ohne Topfballen höchstens 48 °/°. 2. Als Einstandspreis gilt der tätsächlichc Einkaufs preis (FakiurenpreiS) der Ware, bei Bezug von außer halb zuzüglich der Transportkosten in tatsächlicher und nachweisbarer Höbe außer Rollgeld. Tic Berechnung besonderer Transportkosten sür die Be förderung der Ware vom Blumengroßmarkt zum Ge schäftslokal des Einzelhandels oder zum Vcrkaussstand des ambulanten Handels ist nicht zulässig. Derartige Kosten sind vielmehr aus der Bruitovcrbienstspanne zu tragen. 8. Durch die Handelsspannen sind die Aufwendungen für die Ausstattung von Tops- und Schnitiblumen (Pa- piermanschettcn usw.) abgegolten. Die Ausstattung ist in Ser bisherigen Weise weiter zu gewähren. Als handelsübliche Ausstattung gilt im Zweifel eine einfache Papiermanschette um den Tontopf bei Tops- blumen. Sondergarnicrungen ans ausdrückliches Ver langen des Käufers dürfen besonders berechnet werben, wobei jedoch die am Stichtage nach der Preisstopverord nung (17. Oktober 1838) üblich gewesenen Preise nicht überschritten werden dürfen. 4. Die Abgabe von Schnitt- und Topsblumen durch den Einzelhandel erfolgt grundsätzlich ohne Beigabe von Schnittgrün. Falls von dem Käufer ausdrücklich Schnitt grün verlangt wird, kann dieses besonders in Rechnung gestellt werden. 8. Bei dem Verkauf dürfen die allgemein üblichen Handwerklichen Leistungen des Einzelhandels nicht be sonders in Rechnung gestellt werden. 8. Fahrgeld und Botenlohn dürfen von dem Einzel handel nur dann besonders in Rechnung gestellt werden, wenn dieses bisher (seit 1886) üblich war. Derartige Be träge müssen aus der Rcchnunö besonders vermerkt werden. 7. Grüne Topfpflanzen, z. B. Palmen, Edeltannen und andere TckorationSgewächse, die mehr als 6 Wochen im Laben des Einzelhändlers gestanden und sich zu größeren sichtbar wird. Häufig ist richtiges Gießen unS Lüften dem Krankheitsbesall, vor allem auch -cm Befall durch die Spinnmilben, entgegengewirkt werden. Auch unmittelbare Be kämpfungsmaßnahmen sollen vorbeugend angewen det werden, Spritzungen mit „Acarin" ober „Ery- sii", Begasung mit Schädlingsnaphthaliii. Wegen -er Widerstandsfähigkeit der Eier müssen die Maß nahmen in jeder Woche wiederholt werden. Wenn die Gurkcnhäuser geräumt werden, um einer Folge kultur Platz zu machen, muß vor dem Räumen ge schwefelt werden (vgl. Nr. 28 vom 46. Juli). Dies ist besonders wichtig, wenn eine Kultur folgt, die ebenfalls stark anfällig ist. Auch beim Auftreten von Thrips (Blasenfuß, „schwarze Fliege") wirb häufig gesagt, bie Kultur lasse sowieso im Ertrag nach, so baß sich eine Be kämpfung nicht mehr lohne. Auch in diesem Falle ist der Schädlingsbefall mit eine Ursache sür das Nachlassen im Ertrag. Zuerst beobachtet man kleine vertrocknende Saugstcllen, die sehr schnell an Zahl zunchmen und bald die gesamte Blattfläche be decken. Nichtige Pflege -er Kulturen ist auch hier die beste Borbeugung. Als unmittelbare Maßnah men kommen in Frage: Spritzen mit nikotinhalti gen Mitteln, Begasung mit Nikotin ober Cyano- gas. Die Maßnahmen müssen mehrmals in Ab ständen von 4 bis 6 Tagen wiederholt werden. Der Schaden durch die M o t t e n s ch i l ü l ä u s e („Weiße Fliege") entsteht so allmählich, daß man sich ans Nachlassen des Ertrags gewohnt und ihn als selbstverständlich hinnimmt. Zur Bekämpfung kom men vor allem Begasungen mit Nikotin oder Enauogas zur Anwendung: sie richtet sich im wesent lichen gegen die erwachsenen, fliegenden Tiere, die auf der Blattunterseite festsitzenden Larven wie auch die Eier sind sehr widerstandsfähig. Die Maß nahmen müssen daher in jeder Woche wiederholt werden. Die „Weiße Fliege" kann an Gurken und Tomaten auftreten. Dort, wo die Gurken durch unmittelbare und vorbeugende Bekämpfungsmaßnahmen vor Krank heitsbefall geschützt werden könnten, müssen diese weiterhin beachtet werden, damit ein voller Er trag erzielt werden kann. Blattläuse treten in diesem Sommer an allen Kulturen häufiger und stärker auf als in anderen Jahren, baßer muß man auch bei ben Treibkulturen bereits vorbeugenö bie bewährten Begas-nqsver- fahren anwenden, um jeden Befall schon im Ent stehen zu unterdrücken. 0r. -l. k4oll, Pillnitz. Einfuhrhändler ist, wer auf Grund einer ihm von . zuständigen Stelle erteilten Einfuhrgenehmigung Blumen jeder Art, Tops- und Zierpslanzen sowie Schnittgrün unmittelbar aus dem Auslande einsührt, oder wer von der Reichsstelle sür Garten, und Weinbauerzeugnisse im Einzelsalle als Einfuhrhändler bezeichnet wird. Einfuhrhändler sind berechtigt, bei der Abgabe von Schnitt- und Topsblumen sowie Tops- und Zierpslanzen ... im rceibgemülebau Schon in Lem letzten Beitrag — Nr. 28 vom 16. Juli 1S42 — wurde darauf hingewiesen, baß zur vorbeugenden Bekämpfung der in der Gur - kcntreiberei auftretenöen Pilzkrankheiten wie Stengelsäulc, Blattbranb, Brennfleckenkrankheit und Gurkcnkrätze die Bobenentseuchung wichtig ist, da die im Boden und an Pflanzenresten vorhan denen Sporen abgetötet werden. Als eine bewährte Form der Bobenentseuchung hat sich auch in -er Praxis bie Bodenöämpfung erwiesen, dabei wird der Boden durch bie Zuführung von Wasserdampf auf ÜO bis SS Grad 0 erhitzt. Die Wirkung erstreckt sich nicht nur auf bie Krankheitserreger, auch Un krautsamen wird abgetötet. Ebenso werben Boden- fchäbiger wie bie Wurzelälchen auf diese Weise wirksam bekämpft. Außerdem wird auch das Bak terienleben in der Erde günstig bceinflnftt. Die beste Zeit der Bodendämpsung ist der Sommer, da dann die Arbeit schnell vonstatten geht und Heiz material gespart wird. Auch die Entwicklung des Bakterienlebens im Boden geht schneller und besser vor sich. Ueber die verschiedenen Möglichkeiten der Bodendämpsung unterrichtet das Flugblatt Nr. 104 bis 108 der Biologischen Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft. Zur Zeit ist in Sen Gurkenkulturen besonders auf die Bekämpfung der saugenden Schädlinge zu achten. Wenn diese schon überhand genommen haben, bann hat keine der Bekämpfungsmaßnah- men Aussichten auf Erfolg, Leswegen müssen Liese vorbeugend angewendet werden. Am besten ge schieht dies, bevor der Befall deutlich sichtbar ge worden ist. Besonders bei Befall Lurch Lie „Rote Spinne" ist nur auf Liese Weise ein bauernder Erfolg zu erzielen. Spätestens wenn Ler erste Scha den — Vergilben der Blätter, zuerst einzelne Be fallsstellen, von Siefen her sich über das ganze 5. Fahrgeld und Botenlohn können nur Sann besow Sers in Rechnung gestellt werden, wenn dies bisher " 1888) üblich mar. Derartige Beträge müssen auf Rechnung besonders vermerkt werben. 8. *)Die Abgabe von Ware durch den Großhandel an Einzelhandel ans dem Blumengrotzmarkt ist nur über BcrkaufsftanS zulässig. Insbesondere ist bie unmittel bare Abgabe von Ware aus den Lager- und Kcller- räumen verboten. 7. 8. 8. 1». Die Festsetzung und Veröffentlichung von Höchstabgobepreise» Soweit sür den Absatz von in- und ausländischen Schnitt- und Topsblumen, Topfpflanzen, Blumenbeet- Pflanzen, Balkon-, Grab- und sonstigen Zierpslanzen unter Berücksichtigung Les jahreszeitlichen Anfalls für das Gebiet der Rcichshauptstabt Berlin Höchstabgabe- preise festgesetzt «erden, erfolgt bie Bekanntgabe Lieser *) Gilt nur für die Reichshauptstabt Berlin. Pflanzen im Einkauf minLestens 8 RM. beträgt. Fe Arbeitsstunde bars höchstens ein Betrag bis zu 1,öü RM. berechnet werden. In allen anderen Fällen wird die Ent schädigung sür Lie Arbeitsleistung durch die Verdienst spannen nach Absatz 1, Buchstaben n uns t> abgegoltcn. 8. Weitere Ausschläge irgendwelcher Art Lürsen nicht Gesamtpreis. Angabe der Ausweis- oder Mitgliedsnummer in der Fachgruppe an Stelle von Namen und Anschrift des Käufers ist nur Sann zulässig, wenn Ser entsprechende Ausweis im Einzelfalle vorgelegt wirb. Bei Weitergabe innerhalb ber GroßhandelSftufe gemäß 8 8 hat der abgehende Großhändler auf der Rechnung seinen Einstandspreis und die noch verbleibende Ver- ousländischcr Herkunst an Wiederverkäufe! auf den Ein standspreis eine Bruttoverdienstspanne bis zu 28'/° auf zuschlagen. Der Einstandspreis setzt sich zusammen aus: s.) dem EtnkausS-(Fakturen-)Preis der Ware, b) Fracht (außer Rollgeld), Versicherung, Grenzum- schlags- und SpedittonSkosten, Wagenmiete, Lan- dungS- und Hafengebühren, amtliche Pflanzenschutz- Untersuchung, für das betresiende Geschält notwen digen Hankspescn (Akkreditiven usw.), statistischen Gebühren, Zoll- und Ausgleichssteuern, Nachnahmen und amtlichem Wiegegcld. Der Einstandspreis ist für jede Warengattung beson ders zu errechnen. Tie durch Verpackung und Versorgung Ler Einfuhrsendung mit Kälte- oder Wärmeschutz und sonstigen zur sachgemäßen Beförderung erforderlichen Sondcrvorrichtungen entstehenden Kosten, ferner Las Rollgeld können in der tatsächlichen, nachweisbaren Höhe dem Verkaufspreis angchänat werden. Etwa entstehendes StanSgelS ist aus Ser Handelsspanne zu tragen. 8 S Großhandel. 1. Großhändler sind bcrechiigi, bei der Abgabe von in» und ausländischen Schnitt- und Topfblumen, Blumen- bcetpslanzen, Balkon-, Grab- und sonstigen Zierpslanzen an ben Einzelhandel auf den Einstandspreis der Ware eine Bruttoverdienstspanne bis zu 16'/, auszuschlagen. Ter Einstandspreis Les Großhandels setzt sich zusam men ans: s) Sem Einkaufs-(Fakturen-)Preis Ser Ware in tatsäch licher Höhe, d) Sen entstehenden Kosten an Fracht (außer Rollgeld) und Verpackung srci Verkautslager des Großhänd lers in tatsächlicher und nachweisbarer Höhe. Der Einstandspreis ist für jede Warengattung bcsoubcrs zu errechnen. 2. Großhändler, Sie Ware an auswärtige Einzelhändler verkaufen (BcrsanLhändler), sind berechtigt, an Stelle der in Ziffer 1 zugclasscncn GroßbandclSverdienstspannc von 18'/, eine solche bis zu 20'/» auf den Einstandspreis auszu- schlagcn. Sie dürfen diese erhöhte Verüicnftspannc nur Sann in Anspruch nehmen, wenn sie vom Gartenbau- wtrlschaftsverbanü Kurmark als Vcrsandhändlei zuge- lassen worden sind. 8. Bei Weitergabe Ser Ware innerhalb Ler Großhan- delsstuse einschließlich des Versandhandels haben sich die Beteiligten in die Perbienstspanne zu teilen. Sofern eine Einigung auf anderer Grundlage nicht erfolgt, hat der zunächst abgebenbe Groß- ober Bersandhändlcr ben weiter beteiligten Großhändlern Sie Hälfte der Groß- handelsverdienftjpanne zu überlassen. 4. Bei dem Verkauf dürfen die im Großhandel allge mein üblichen handwerklichen Leistungen nicht besonders berechnet werden. Bekanntmachung 4/42 SeS Sartenbauwirtschastsverbandes Kurmark. Ter Herr Stadtpräsident der Reichshauptstodt Berlin und der Herr Obcrpräsidcnt der Provinz Mark Branden burg — Preisbildungsstellcn — haben eine Anordnung betreffs Preisgestaltung im Handel mit Blumen und Zierpslanzen sowie mit Erzeugnissen der Blumcnbinde- rcicn erlassen. Tie Anordnungen haben bis auf die besonder- gekenn zeichneten Stellen (8 8 Abs. 6, § 8 Abs. 1 und 8 14) den gleichen Wortlaut. Die Anordnung gebe ich hiermit bekannt. Berlin-Charlottenburg, den 24 August 1842. Der Vorsitiende des GartenbauwirtschastsverbaudeS Kurmark. I. A.: Kintz. F. -. N. Wietelmann. Anordnung betk. Preisgestaltung im Handel mit Blumen und Zierpslanzen sowie mit Erzeugnissen der Blnmenbindcreien. Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung Les Vicr- jahresplancs — Bestellung eines Rcichskommissars jur die Preisbildung — vom 29. Oktober 183g (RGBl, l S. 027) in Verbindung mit der ersten Anordnung über die Wahrnehmung der Ausgaben und Bcsugnisse des Reichs- kommissors für die Preisbildung vom 12. Dezember 1088 (Retchsanzeiger Nr. 291) wird (in Berlin im Einverneh men mit dem Polizeipräsidenten) für den Bereich der NeichShauptstadt Berlin und der Provinz Mark Branden burg angeordnct: Bündelungs» und Eortierungsvorschristeu. 8 1 I. Ter Verkauf von Schnittblumen in- und auslän discher Herkunft erfolgt nach Stückzahl. Soweit Bünde lung handelsüblich ist, muß diese zu je 10 Stück bzw. einem Vielfachen von 10 erfolgen. Die zu einem Bund vereinigten Blumen müssen in öer Sortierung einheitlich sein. II. Tie Abgabe von Schnittgrün an Wiederverkäufe!: erfolgt bet dtenstfpannc oder den zahlenmäßigen Betrag, der Ser verbleibenden Verdienstspanne entspricht, anzugebcn. Die Rechnungen müssen in zweifacher Ausfertigung ausgestellt werden. Eine Ausfertigung erhält der Käu fer, die Durchschriften müssen von dem Verkäufer geord net den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausbe wahrt werden. Alle Handelsstusen sind verpflichtet, die von Garten baubetrieben und sonstigen Erzeugern, Einfuhrhändlern, Versand, und Großhändlern erhaltenen Einkaussbelege (Rechnungen usw.) beim Verkauf Ler Ware zur behörd lichen Einsichtnahme bcreitzuhallen. 8 is Tätigkeit in mehreren Handelsstusen Einfuhr- und Großhändler einschließlich Ser Versand- hänbler, Sie in mehr als einer Handelsstufe tätig werden, dürfen jeweils nur bie Verdienstspanne einer Handels- 1. Erzeuger, die Ware unmittelbar ab Betrieb an ben Einzelhandel abgeben, dürfen nur Sen Erzeugerpreis be rechnen.*) Lediglich daun, wenn die Abgabe der Ware über den Blumengrobmarkt (Linbenhalle) erfolgt und somit eine Tätigkeit als Großhändler ansgeübt wird, darf von den Erzeugern die im 8 8 dem Großhandel zngcbilligie Bruttoverdienstspanne aus deu Erzeugerpreis berechnet werden. 2. Gartenbaubetriebe und sonstige Erzeuger, die Schnitt blumen, Topsblumen, Topfpflanzen, Blumenbeetpslanzen, Balkon-, Grab- und sonstige Zierpslanzen unmittelbar an Verbraucher abgeben, dürfen nur den Erzeugerpreis be rechnen. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Betriebe, die bereits am Stichtage nach der Preisstopverordnung (17. Oktober 1988) einen Laden oder einen Wochcnmarkt- stand unterhielten. Diese Betriebe sind berechtigt, sür bie eigenen Erzeugnisse die im ß 4 dem Einzelhandel zuge standene Bruttoverdienstspanne aus den Erzeugerpreis zu berechnen. Eine Berechnung auch der GroßhandclSvcr- Ltenstspanne ist jc-och nicht zulässig. 8 » Aus- uud Abrunbuug. Bei dem Verkauf von Blumen und Zierpflanzen jeder Art in den einzelnen Handelsstufen sich ergebende Bruch pfennige unter hß diirsen nicht berechnet werden, während solche von (4 und mehr auf den nächsthöheren Reichs- psennigbetrag aufgerundet werben Lürfen. 8 10 Schwund »ud Verderb. Durch die festgesetzten Berdienstspannen sind die Kosten und Sie Entschädigung sowohl des Einsuhrhändlers als des Versand-, Groß- und Einzelhandels sür Schwund und Verderb und sonstige Qualitätsminderung der Ware in jeder Höhe abgegolten. 8 11 Führung von Positionslifte«. Einsuhr- und Großhändler einschließlich der Versand- Händler sind verpflichtet, die einzelnen Warensendungen laufend zu numerieren. lieber jede Partie ist eine Einstands- und eine Vcr- kaussbercchnung aufzustellen, aus ber Hervorgehen muß: Art, Menge, Güte, Herkunft, Lieferant, Abgangs- und Empsangstag, Transportmittel und Transportweg, Frachtkosten, Speditionskosten usw., der gesamte kalku lierbare Einstandspreis, weiter die zusätzlich in Ansatz zu bringenden Kosten, die berechnete Verdienstspanne und der Abgabepreis ber betreffenden Handelsstusc. 8 12 Die Erzeuger, Einfuhr-, Versand- und Großhändler sind verpflichtet, bei Abgabe von Schnitt- und Tops blumen, Topspslanzen, Blumenbeetpflanzen, Balkon-, Grab- und sonstigen Zierpflanzen an Wiederverkäufe! eine Rechnung oder einen Lieferschein auszustellen, aus dem folgende Angaben zu entnehmen sind: Topsblumen und Zierpslanzen dürfen vom Einzelhandel in Ton- ober Glasschalen, Kübeln, Vasen und ähnlichen Behältnissen nur aus besondere Bestellung umgepslanzt und verlaust werden. Jede Bestellung derartiger Ware ist in ein besonderes Buch (Bestellbuch) cinzutragcn, das den zuständigen Beamten auf Verlangen zur Einsicht nahme vorzulcgen ist. Ueber den Verkauf ist eine Rechnung (Quittung) auszu- stellen, aus Ler öer Preis sowohl des Gewächses als auch des Behältnisses hervorgeht. 8 ° Als Bruttoverdienstspannen dürfen bei Abgabe der nachstehend ausgeführten Gegenstände in Blumeneinzel- hanbclsgeschästen höchstens solgende Aufschläge aus den Einstandspreis berechnet werden: a) Ton-, Porzellan- u. Glasschalen, Kübel, Vasen 20»/» d) Wachs- und Papicrblumen 20'/» o) Kätzchen uns andere blumenlose Tekorattons- zweige 80'/» ck) Kranzschleifen 45'/« e) Strauß- unj sonstiges Band zu GarNierungS- zwecken ...... 1ö'/» k) Schleifen sür Einsegnungs- und Brauisträuße 16 °/° u) Zapfen und Friedhofsvasen 15°/» n) Blumenerde . . . 20'/» r) Balkonkästen 20"/» tz) alle übrige binderische Hilssware, soweit sie be ¬ sonders abgegeben wirb 20'/» 8 7 1. Bei der Preisberechnung für Blumcngcbinde, Pflan zungen, Trauerbinbercien, Künftlerkränze, Dekorationen und ähnliche Leistungen dürfen Einzelhändler und Blu- menbindcrcien nur berücksichtigen s) das verarbeitete Material zuzüglich ber Bcrbienst- spanne gemäß 8 4, d) Sie etwa verwendeten Gefäße, andere formgebcnden Gestelle sowie sonstige Zutaten zuzüglich der Vcr- dienstspanne gemäß ß 8, o) etwaigen AuSschmuck (Moos, Band und dgl.), falls der Einkaufspreis der verwendeten Menge zusammen mindestens 0,20 RM. beträgt, ausschließlich Hilfswarc. 2. Tie Arbeitszeit darf nur bei Trauerbindereicn, Künstlerkränzen, Dekorationen und ähnlichen Leistungen besonders eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Pflan zungen von Blumen im Sinne des 8 4 (1) c und § ö, wenn ber Gesamtpreis der verwendeten Blumen öder Die Obst- und Beerenernte in Schweden Die Aussichten für di« diesjährige Obsternte in Schweden versprechen nur einen unterdurchschnitt lichen Ertrug. Zahlreiche Obstüäume, vor allein Birnen und Pflaumen haben M stark unter der Kälte des Winters gelitten. Günstige Ernten sind lediglich bei zeitigen Apfelsorten' und Beeren sträuchern zu erwarten. Die WaMeerenerträge versprechen gut zu werden. Die Erdbeerernte ist günstig ausgefallen. Neue Apfelanpslanzungen in Finnland Bekanntlich wurden in Finnland während der letzten beiden strengen Winter etwa 90 Prozent der Obstkulturen vernichtet. Mit Unterstützung der Re gierung wurden nun während des Sommers um fangreiche Pflanzungen insbesondere von neuen Apfelbäumen durchgeführt. Von den unbeschädigt gebliebenen Obstkulturen wird in diesem Jahr eine mittelgute Ernte erwartet. Gute rumänische Obsternte. Die guten Obsternteschätzungen in Rumänien haben sich bewahrheitet, die rumänische Obsternte fällt in diesem Jahre sehr gut aus. Wegen des Mangels an Zucker und Konserven können die Mar- meladensabriken nur etwa 30000 ckr Obst ver arbeiten, obwohl ihre Kapazität für 90 000 ckr reicht. Eine größere Obstmenge wird gedörrt werden niüssen. Bisher wurden gegen 400 t Obstpülpe (Aprikosen, Erdbeeren, Himbeeren usw.) eingelagert. Preise in ber Regel durch Preislisten*), in dringenden Fällen durch Anschlag am schwarzen Brett des Gartc»- bouwirtschastsvervandeS Kurmark in der Markthalle II (Liudenhalle). Diese Preise sind mit der Herausgabe der Liften oder entsprechend meiner Anordnung Nr. 18/40, betreffend Berösseuilichnna der Abgabepreise sür Garten- banerzeugnisse in der Reichshanptstadt Berlin vom 15. Mai 1840 mit Lem Anschlag am schwarzen Brett verbindlich auch dann, wen» im Etnzelsallc eine Verössentlichnng im Amtsblatt sür den Landespolizcibezirk Berlin UN» tcrbleib«. Die Höchstabgobepreise gelten nur sür die Erzeugnisse ber Güteklasse I. Erzeugnisse geringerer Güte müssen zu einem um mindestens 20°/° niedrigeren Preise verkamt werden. Gartenbaubetriebe und sonstige Erzeuger, die Schnitt- und Topsblumen, Topf- und Zierpflanzen, Blu menbeetpslanzen, Balkon-, Grab- und sonstige Zicrpslan- zen in andere Marktgebiete versenden, diirsen sür Lie eigenen Erzeugnisse nur diejenigen Höchstabgabepreise in Anrechnung bringen, die jeweils sür das Versandgcbict Gültigkeit haben. 8 is Liesernngsbedingunge». Die Höchstabgabeprcise gelte» beim Handel am Ort ab Verkaussstelle der abgcbcndcn Handelsstufe, bei Liefe rung nach auswärts frei Versandstation oder Versand- Postamt. Im übrigen bleiben für die ZahlungS- uni Lieferungs bedingungen die Vorschriften der Verordnung über Las Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1088 (RGBl. I S.055) in Kraft. 8 18 Preisauszeichnung. Die Einzelhändler (Ladengeschäfte und ambulanter Handel) sind zur Einhaltung Ler Bestimmungen der Ver ordnung über Preisauszeichnung vom 18. November 1040 (RGBl. I S. 1585) vcrpslichtet. 8 17 Ausnahmen. Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften können zur Vermeidung besonderer Härten von der Prcisbil- Lungsftellc im Einzelsalle zugelassen werden. 8 18 Inkrafttreten der Anordnung. Diese Anordnung tritt mit dem 1. September 1042 in Krast. Mit dem gleichen Tage treten die Anordnungen deS Herrn Stadtpräsidenten 88/40, betreffend den Handel mit Blumen und Zierpslanzen vom 25. Oktober 1040 und Lie Anordnung Nr. 15/41, betresscnd Len Handel mit Blumen und Zierpslanzen sowie Erzeugnisse der Blumen- bindereien vom 27. Mai 1941, sowie die Anordnung des .Herrn Oberpräsidenten vom 2.11. 1840 nebst Nachträgen außer Krast. Berlin, den 12. August 1042. Der Stadtpräsident der Reichshanptstadt Berlin — Prcisbildungsstelle. — Berlin, den 20. August 1942. Der Oberpräsideut der Provinz Mark Brandenburg — Preisbildungsstelle. — *) Gilt nur sür die Reichshauptstadt Berlin. Blumen-, Rosen» und Grünkohl. Von Friedrich Vinzel berg und Dr. Nicolai Nicolaisen. Hest 8 der Schriften reihe „Arbeitshefle sür ben Gemüsebau". Gärtnerische Verlagsgesellschaft, Berlin SW. 88, Hochstraße 82. 1942. Preis RM. 0,40. In diesem Hest werden drei Gemüseartcn behandelt, die seit Beginn des Krieges in verstärktem Maß angebaut werden. Besonders eingehend wird die Kultur des Blu menkohls geschildert, was sehr zu begrüßen ist, da gerade bei dieser Gemüseart so außerordentlich viel zu beachten ist, um einen vollen Ersolg zu erzielen. Hcrvorzuhebcn sind die Abschnitte über die natürlichen Vorbedingungen, Sortenwahl, Pflanzcnanzucht, Pilanzung, Pflege, Schild- lingsbekämpsuug, Ernte und Absatz. Der Hinweis, daß die Sorten mit langer Entwicklungszeit für den Erwerbs- anbau bedeutungslos sind, verdient unterstricht:» zu wer den. Sie treten in der Praxis auch immer mehr und mehr in Len Hintergrund. Auch die Kapitel über Rosen kohl und Grünkohl vermitteln wertvolle Anregungen. Einige Ergänzungen in der nächsten Auflage, z. B., daß man beim Rosenkohl aus den weniger stark wüchsigen Böden mit einer geringeren Entfernung auskommt und sich bas Drillen des Grünkohlsamcns an Ort und Stelle nur in Zeiten mit ausreichender Saatgutversorgung empfiehlt, würden diese Kapitel noch etwas abrunden. Zusammeniassend ist zu sagen, baß der Inhalt des vor liegenden Heftes aus große praktische Ersabrungen der Verfasser schließen läßt. Die wertvollen Ausführungen werden durch 19 gute Abbildungen ergänzt. Das Heft ver dient weiteste Verbreitung. Leivirelt, Hannover. Gemüsetreiberei in Frkhbeetkäfteu. Von Joh. Gleis berg. 2. Ausl, mit 88 Abb. Hest 41 ber Schriftenreihe „Grundlagen und Fortschritte im Garten- und Weinbau". Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart. 1942. Preis RM. 2,—. In Anbetracht der großen Bedeutung, die bie Früh- beettreiberei in Zukunft für bie Selbstversorgung Groß- bcutschlands mit Frübgemüsen haben wird, ist die Her ausgabe einer 2. Auslage dieser Schrift sehr zu begrüßen. Nach einleitenden Worten über die allgemeine Bedeu tung der Frühbeettreibcrei werden die Vorbedingungen für deren erfolgreiche Durchführung erörtert. Hierzu zählen: Das Erdmaterial, die Frühbeetfenster sowie die verschiedenen Kastcntypcn, unter benen, entsprechend sei ner Bedeutung, der kalte holländische Kasten besonders herausgestcllt wird. In der neuen Auslage werben wert volle Hinweise über die Stallmist-Ersatzmittel zum Packen und Strecken, ferner über neuzeitliche Geräte, z. B. Früh- bcctösen, Tämpsapparate, Bewässcrungscinrichtunacn und Dungmischcr gegeben. Im 2. Teil schildert der Verfasser die einzelnen für die Kastentreiberci geeigneten Gemüse arten, anschließend die Fruchtfolgen, Kulturkombina- tionen und das Wandern mit Fenstern zur intensiven Bewirtschaftung. Am Schluß folgen noch Hinweise über bie Instandhaltung und Pflege der Einrichtungen und Fragen ber Wirtschaftlichkeit. Tic Abbildungen wurden in der Neuerscheinung durch weitere Aufnahmen, beson ders über die neuzeitlichen Geräte, bereichert. Ta die Frühbettreiberei trotz einer Ausdehnung der Hauskultur auch in Zukunft einen breiten Raum cinnehmcn wird, ist cs notwendig, daß Praktiker, Wirtschaftsberater und Fachlehrer sich über die neuzeitlichen Fragen auf diesem Gebiete unterrichten, wozu diese Schrift bestens geeig net ist. O. Lotter, Winsen (Luhe). Die wichtigsten Pslanzcn GroßdcutschlandS. 84. voll ständig ncubearbeitete Auflage von Stud.-Rat Dr. Karl Fritz Schwaighofer und Pros. Dr. Hermann Budde. XIV, 266 Seiten mit 854 Abb. (Best.-Nr. 8113). Gemeinschafts- Verlag Höldcr-Pichler-Tcmpsky, Wien und B. G. Teub ner, Leipzig 1942. Preis geb. RN!. 3,80. Tie neue Auflage der Flora kann dem Gärtner ange legentlich empfohlen werden, denn sic ermöglicht leichtes Bestimmen der Wildflora (auch einige Gartenpflanzen werden geßannt). Wertvoll sind die Hinweise aus den Naturschutz und die Verwendung als Heilkräuter. Be sondere Beachtung verdienen die ausgezeichneten Skizzen. Man braucht im Vorwort nur den Hinweis auf den Zeichner, Itr. pdis.. vr. msck. Hans Lang, Baden bei Wien, zu lesen, um zu wissen, Laß man beste Qualitäts arbeit zu erwarten hat. Der Naturwissenschaftler und Künstler in einer Person hat meisterhaft die Charakte ristika herausgcarbeitet, wodurch die Bestimmung we sentlich erleichtert wird. Bezüglich der Nomenklatur be achte man die Hinweise im Vorwort, die gleichzeitig Lie Sorgfalt der Autoren erkennen lassen. Die Großschrei bung mancher Artnamen soll niemand im Garienbau stören, auch nicht die ganz gelegentlich abweichend gege bene Betonung. Interessant ist die Auswahl der deut schen Namen — doch sollte man nicht Namen, die Denk mäler sind, wie Forsythie, ändern. Alles in allem ei» Buch, das wir Lem Gärtner gern empfehlen. Robert lauster. Der Spindelbusch, eine Idealbaumsorm sür den Gar ten des Selbstversorgers und für Erwcrböobstpflanzun- gen. 4. Aufl. 1042. Von Wilh. Fey, Meckenheim, lind A. F. Wirth, Essen. 104 Abb. Verlag Eugen Ulmer, Stutt gart. Preis kart. 2,50 RM. (Heft 58 der Reihe „Grund lagen und Fortschritte im Garten- und Weinbau".) Nach verhältnismäßig kurzer Zeit liegt bereits Lie 4. Auflage dieses empfehlenswerten Buches sür Erwcrbs- gärtner und Gartenfreunde vor. Gegenüber ben drei ersten Auflagen wuröc Lie 4. um vorzügliche neue Bil der und textliche Ergänzungen bereichert. Bezüglich des Inhalts selbst sei auf die entsprechenden Veröffentlichun gen in Nr. 28 unö 20 des Jahrgangs 1940 der „Garten bauwirtschaft" verwiesen, wo Las Buch eingehend ge- wllrLigt worLen ist. LrouLsl.
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