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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 59.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19420000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19420000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 59.1942
-
- Ausgabe Nummer 1, 8. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 2, 15. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 3, 22. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 4, 29. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 5, 5. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 6, 12. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 7, 19. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 8, 26. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 9, 5. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 10, 12. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 11, 19. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 12, 26. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 13, 3. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 14, 9. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 15, 16. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 16, 23. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 17, 30. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 18, 7. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 19, 14. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 20, 21. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 21, 28. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 22, 4. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 23, 11. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 24, 18. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 25, 25. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 26, 2. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 27, 9. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 28, 16. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 29, 23. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 30, 30. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 31, 6. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 32, 13. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 33, 20. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 34, 27. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 35, 3. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 36, 10. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 37, 17. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 38, 24. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 39, 1. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 40, 8. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 41, 15. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 42, 22. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 43, 29. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 44, 5. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 45, 12. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 46, 19. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 47, 26. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 48, 3. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 49, 10. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 50, 17. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 51/52, 24. Dezember 1942 1
-
Band
Band 59.1942
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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2 Uf.n. ir.Lugu„1N2 Oartenbauwirttchakt vereinigt mit Deutscher krwerbsgartenbau VoraussstruoF /scisr ivsitsrso ^oüauckusvsitllos: Sichert Sie Semchesaatguterzeugung! Eine gesteigerte Forderung an den Gemüsebau setzt eine geordnete Saatgutversorgung voraus und zieht damit eine entsprechende Saatguterzeugung nach sich. Dieser Tatsacht muß man Rechnung tragen. Grundlage für die Saatguterzeugung ist die Zuchtarbeit. Diese wird in einigen vorwiegend in Mitteldeutschland ansässigen Zuchtbetrieben nach modernsten wissenschaftlichen Grundsätzen durch geführt. Hier werden alle Anbaustufen bis zur Ge winnung des Elitesaatgutes genauestens bearbeitet. Dieses Elitesaatgut ist es aber nun, das für den Vermehrungsanbau von Bedeutung ist. Unter Ver mehrungsanbau ist der Vorgang in der Saatgut erzeugung zu verstehen, der das für den Saatgut verbraucher, also den Gemüsebauer bestimmte Saat gut hervorbringt. Das in dem Zuchtbetricb ge wonnene Elitesaatgut geht jetzt aus diesem heraus und wird nun feldmäßig angebaut. Dieser Anbau kann sowohl im eigenen landwirtschaftlichen Be triebe des Züchters vorgenommen werden oder auch in einem fremden Betrieb. An diesem Falle er folgt der Anbau auf Grund eines zwischen Züchter und Vermehrer abgeschlossenen Vermehrungsver- trages. Dieser muß den vom Reichsnährstand vor- geschriebenen Wortlaut aufweisen und enthält fol gende, auszugsweise wiedergegcbenen beachtenswer ten Punkte: „Die Vertragsdauer erstreckt sich auf eine Kul turperiode, eine Verlängerung dieses Vertrages von Jahr zu Jahr ist nur rechtsgültig, wenn sie jeweils schriftlich vereinbart wird. In einer Vermehrungswirtschaft darf die gleiche Fruchtart ohne schriftliche Genehmigung des Züch ters für eine andere Firma nicht angebaut werden. Der Vermehrer verpflichtet sich, die Ortsbauern- sührer seiner oder der angrenzenden Fluren vor dem beabsichtigten Anbau eines FremdbefruchterS bis zum 1. März, bei Herbstaussaaten bis zum 1. August zu unterrichten und rhn zu bitten, für die Fernhaltung von anderen den Anbau gefähr denden Fremdbesruchtern Sorge zu tragen. Eine Besichtigung der Felder, auf denen die Sä mereien angebaut sind, ist dem Züchter oder seinem Beauftragten zu gestatten. Der Vermehrer hat die Samenfelder ordnungs gemäß zu Pflegen und von Unkraut reinzuhalten. Unkrautpflanzen in der Umgebung des Bestan des sind zu entfernen, wenn die Gefahr der Ein kreuzung zwischen Kulturpflanzen und Unkraut pflanzen (wilde Möhren, Zichorien, Hedrich, Senf usw.) besteht. Der Vermehrer hat das geerntete Saatgut in einer für den Züchter zur Saat verwendbaren Be schaffenheit frei Bahnstation des Züchters abzu liefern. Jeder Vertragsteil ist berechtigt, durch vereidig ten Probenehmer Proben nehmen zu lassen. Er ist verpflichtet, hiervon dem anderen Teil unverzüg lich Mitteilung zu machen. Unterläßt er diese Mitteilung, so ist die entnommene Probe für die Beurteilung der Beschaffenheit der Ware nicht maßgebend. Die Kosten der Probenahme trägt der jenige, auf besten Veranlassung sie erfolgt. Bei Lieferung im Werte von 2000 RM. und mehr je Sorte ist der Züchter, sofern der Vermehrer nicht bereits seinerseits durch vereidigten Probe nehmer Proben genommen hat, verpflichtet, von sich aus amtliche Proben nehmen zu lassen. Die Kosten werden je zur Hälfte von beiden Vertrags, teilen getragen. Hierbei entstehende Sonderkosten durch Reisespesen sind von dem zu tragen, der die Untersuchung veranlaßt hat. Die Bezahlung erfolgt 45 Tage nach Empfang der Ware. Liegen zu diesem Zeitpunkt die für die Abrechnung maßgebenden Preise noch nicht fest, oder ist eine endgültige Abrechnung wegen der Be- schaffenheit des Samens noch nicht möglich, so ist der Züchter zu einer Abschlagszahlung von 70 5» des schätzungsweisen LtefcrungSwerteS verpflichtet. Ausbau eines leistungsfähigen Semiise, samenbaues im Seneralgouvernement Um möglichst bald eine weitgehende Selbstver sorgung des Generalgouvernements mit Gemüss- sämereien zur Steigerung des Gemüseanbaues zu erreichen, wurde die Vorjahrsanbaufläche von 240 da des kontrollierten Gemüsesamenanbaues in diesem Frühjahr und Sommer beträchtlich ver größert. Durch die Gemüsesaatenanerkennung, die rm vorigen Jahre erstmalig durchgeführt wurde, ist gleichzeitig die Gewähr für den Aufbau eines lei stungsfähigen Gemüsesamenbaues gegeben. Als Sonderaktion wird auch in diesem Jahr wieder dis Gewinnung von Zwievelsamen durchgeführt. Die wenigen Anbaugebiete Galiziens konnten in diesem Sommer Noch nicht voll zur Gemüsesamengewin nung herangezogen werden. Im nächsten Jahre dürfte aber auch Galizien schon große Mengen Gs« müsesämereien liefern können. Lucheckern liefern feinstes Sei Zur Sicherstellung unserer Fettversorgung können auch die Bucheckern (Buchnüsse) mit bestem Erfolge herangezogsn werden. Schon in Friodenszeiten verwendeten tüchtige Landfrauen zur Herstellung von seinen Backwaren in erster Linie das Buch eckernöl, dem sie nachrühmten, daß es mit dem feinsten Olivenöl konkurrieren könne. Das Buch- cckernöl ist ein hellgelbes, geruchloses, fettes Oel, das sich durch einen reinen, angenehm süßen, man delartigen Geschmack auszeichnet und alle anderen Speiseöle an Güte übertrifft. Es wird deshalb als hochwertiges und wohlschmeckendes Oel in der Hauptsache zu Speisezwecken verwendet. Buch eckern enthalten außer Stärke und Zucker unge fähr 16—17 v. H. Oel, dessen Haltbarkeit als gut bezeichnet wird. Aus 1 Zentner Bucheckern werden ungefähr rund 20 Pfund feinstes Speiseöl und außerdem die Preßrückstände als Futtermittel für Schafe, Schweine und Rinder gewonnen. Die Land bevölkerung vermag durch das Sammeln und Schlagenlassen der Bucheckern ihren Fett- und Futtervorrat auf billige Weise zu verstärken und dadurch, wie im letzten Kriege, die Fettversorgung für Front und Heimat mit sichern zu Helsen. Zum Sammeln der Bucheckern kann in erster Linie die Jugend herangezogen werden. Die endgültige Abrechnung ist in diesem Falle so bald als möglich vorzunehmen. Können auftretende Differenzen auf Grund der von der zugelassenen Untcrsuchungsstation gefun denen Ergebnisse nicht beigel^gt werden, so wird die Streitfrage dem Schiedsgericht beim Reichsnähr stand zur Entscheidung unterbreitet." Da nicht allo Gemusearten unter den deutschen Klimaverhältnisten ausreichend hohe Samenerträge bringen, wird ein Teil des Vermehrunasanbaues nach klimatisch günstigeren Gebieten des Auslandes verlegt. Das Schwergewicht des Vermehrungsanbaues muß aber unbedingt in Deutschland liegen, wenn eine ordnungsgemäße Saatgutversorgung gesichert bleiben soll. Es ist deshalb eine kriegswichtige Forderung, die an den Gartenbau und die Landwirtschaft Mittel deutschlands gestellt wird, einen ausreichenden Ver mehrungsanbau von Gemüsesaatgut durchzuführen, zumal Mitteldeutschland hinsichtlich des Bodens und der Klimaverhältniste für die Saatgutvermeh rung besonders geeignet ist. Vor allen Dingen sind es die erfahrenen Anbauer, die den Anbau min destens in dem bisherigen Umfange durchführen müssen. Wo eS irgend möglich ist, muß der Ver mehrungsanbau noch erweitert werden. Es gibt keine stichhaltige Begründung dafür, den Anbau einzuschränken oder gar einzustellen. Am wenig sten dürsten hierfür aber finanzielle Vergleichungen die Ursache sein; denn in der Kriegserzeugungs schlacht hat jeder seine Pflicht zu tun und sich einzig und allein nach den kriegsbedinaten und volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten zu richten. Or. wicolaisen. Auckerrübenkraut wird Zuckergemüse Viele Nahrungsmittel, die heute völlig unentbehr lich sind, stießen zunächst in der Öffentlichkeit auf Ablehnung. Man denke nur an die Kartoffel, an das Trockengemüse oder an die Tomate. Wenn jetzt ein nahrhaftes, wohlfeiles und in großen Mengen lieferbares Zuckergemüse aus dem Blattansall der Zuckerrüben gewonnen wird, so dürfte die Ableh- Der Führer hat unter dem 28. 7. 1942 einen Erlaß über die Einschränkung des Verkehrs mit landwirtschaftlichen Grundstücken im Kriege her ausgegeben, der jetzt im Reichsgesxtzblatt erschienen ist und in dem unmißverständlich zum Ausdruck gebracht wird, daß während des Krieges jeder nicht unbedingt notwendige Eigentums- und Besitzwechsel an landwirtschaftlichem Grund und Boden zu un terbleiben hat. Wie in dem Führererlaß ausge führt ist, steht im Vordergrund die Rücksicht auf die während des Krieges besonders wichtige land wirtschaftliche Erzeugung, für deren ungestörte Fortführung die Stetigkeit der Besitzverhaltniste eine wichtige Voraussetzung ist. Allein die Rück- icht auf Erzeugung und ordnungsmäßige Bewirt- chaftung können demnach — abgesehen von zwin- wnden persönlichen Gründen — während des Krieges einen Eigentums- oder Besitzwechsel an landwirtschaftlichen Grundstücken begründen. Aber auch die Rücksichtnahme auf die Kriegsteilnehmer, die ihre Interessen in der Heimat nicht selbst wahr nehmen können, verlangte die vom Führer befoh lene Einschränkung des Verkehrs mit landwirt- fchaftlichen Grundstücken. Denn der Kriegsteil nehmer, der mit der Waffe in der Hand die Sicher heit des deutschen Landes erkämpft, hat als erster Anspruch auf landwirtschaftlichen Grund und Bo den, den er selbst bewirtschaften will. Wenn in dem Erlaß ausdrücklich hervorgchobcn wird, daß vor allem ein Gr-mderwerb durch Personen zu ver hindern ist, die hauptsächlich ihr Geld anlegen wollen oder eins Besserung ihrer Versorgung er streben, so wird damit eine Erscheinung getroffen, die sich leider in verstärktem Maße in letzter Zeit breitgemacht hat. Kapitalanlage und Erwerb eines Selbstversorgersitzes find die wahren Motive für einen Erwerb, der sich meistens mit anderen Grün den zu tarnen versucht. Auch der Nichtlandwirt, der ernstlich die Absicht hat, sich dem landwirt schaftlichen Beruf zu widmen, muß grundsätzlich Während des Krieges auf die Verwirklichung seiner Wünsche verzichten, es fei denn, daß es sich um Versehrte des jetzigen Krieges handelt. So muß denn auch ein an sich unbedenklicher Eigentums oder Besitzwechsel bis nach Beendigung des Krieges zurückgestellt werden, wenn nicht besondere Notwen digkeiten ihn während des Krieges erfordern, Der Führer hat dm Reichsernährungsminister beauf tragt, die zur Durchführung seines Erlasses erfor derlichen Maßnahmen zu treffen. Der Reichsernäh- rungsminiiter geht von der Erwartung aus, daß der Appell des Führers seine Wirkung nicht ver fehlen wird und daß sämtliche am Grundstücksver- kehr beteiligten Stellen sich die notwendige Zurück haltung auserlegen, so daß vorerst von besonderen gesetzlichen Maßnahmen abgesehen werden kann. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirt schaft hat zunächst lediglich verfahrensmäßige An ordnungen zur Durchführung der Grundstückvcr- kehrsbekanntmachung erlassen, die vor allem auch einer Verwaltungsvereinfachung dienen. Seneralreferenten für Lanvjchaftspsiege im Osten Das eingegliederte Ostgebiet verlangt eins dop pelte Eroberung: der militärischen wird eine Prak- tisch-ästhetische folgen müssen. Der weite Raum, das ersehnte Siedlungsgebiet für deutsches Bauern tum, muß in seiner Eintönigkeit und Formlosigkeit erst deutschem Gefühl und Empfinden durch eine grundlegende, gleichsam eindeutfchende Umgestal tung der Landschaft nahe gebracht werden, damit er Deutschen auch zur deutschen Heimat werden kann. Der Rcichsführer ff erkannte als Reichs- kommissar für die Festigung deutschen Volkstums, daß die Wandlung des Landfchajtsbildes die Grund- nung dieses neuen und für den menschlichen Genuß bestimmten Gemüse- schon aus dem Grunde kaum zu befürchten sein, weil dieses Zuckergemüse von der Wissenschaft und Küchenproxis erprobt und als wertvoll bezeichnet wird. Bei der Zuckerrübenernte wird bekanntlich neben «den Rüben das Zuckerrüben kraut gewonnen, das ein sehr eiweißreiches Futter mittel darstellt und in den Rübengegenden als wirtschaftseigenes Futter nicht mehr wegzudenken ist. Während aus der Wurzel der Zucker gewonnen wird, fanden di« Köpfe mit den Stengeln und Blät tern in der menschlichen Ernährung bisher keine Verwendung. Dr. HünerSdovf weist nun in den kürzlich erschienenen „Mitteilungen für die Land wirtschaft" darauf hin, daß das Auckerrübenkraut für die Küche ein wohlschmeckendes Gemüse abgeben soll und sich schon im Vorjahr in Großküchen als Frischgemüse vorzüglich bewährt habe. Es sei im EiweiMärkewertgehnlt der Milch ähnlich und im Nährstoffgehalt dem Spinat etwa um das Doppelte überlegen. Nach den von der Wehrmacht vorgenom menen Kostproben ähnelt es im Geschmack dem Mangold. Da das Auckerrübenkraut in den gemüse- reichsten Monaten anfällt, sollt« es in den Monaten Oktober bis Dezember in frischem Anstand« mitver wendet werden, um hierdurch den Vorrat an ande rem bekannten, haltbaren Gemüse für die Winter monate wirksam zu strecken. Aber auch für die Ver arbeitung zu Dauergemüse, also zum Trocknen oder Einlegen nach Art des Sauerkrautes, eignet es sich vorzüglich. Hierbei ist vor allem zu berücksichtigen, daß in einem Zuckerrübenanbaugebiet liegende Trock nungsbetriebe kurzfristig mit Auckerrübenkraut be liefert wevden können, wenn aus wittemngs- oder transportbedingten Gründen die Rohwarezufuhr an Gemüse einmal aussetzt. Ist doch bei der reichen Laubentwicklung der Zuckerrübe die Entnahme von L—3 Blättern ohne Schaden für di« Pflanze schon vor der Rübenernte möglich. Gerade dies« Blätter geben ein besonders zartes Gemüse ab. Ohne Frag« wird das Auckerrübenkraut in erster Linie für die Tierernährung benötigt. Es dürstender Landwirtschaft trotzdem möglich sein, .zwischendurch für die mensch liche Ernährung bestimmtes, sauberes Auckerrüben kraut zu gewinnen. Bereits ein Zehntel des gesam ten anfallenden Krautes käme der Ernte an Weiß-, Rot- und Wirsingkohl nahe. Es gälte also, die über der Erde gewachsenen Teile der Zuckerrübe so aus zunutzen, daß sie sowohl über den Tiermagen als auch direkt als Zuckergemüfe unsere Ernährung be reichern könnten. lag« für die Schaffung eines artqemäßsn deutschen Ostraumes bildet. Er setzte sich daher mit dem Reichsforstmeister, der sür den Schutz der Landschaft wie auch für besondere landespflegerische Ausgaben verantwortlich ist, ins Einvernehmen. Das neue Abkommen wird von Professor Lutz Heck, dem Leiter der Abteilung Naturschutz und Landschafts- Pflege beim Reichsforstmeister, in einem Aufsatz „Behördliche Landschaftsgestaltung im Osten" be handelt, der im Juniheft der Monatszeitschrift „Neues Bauerntum" veröffentlicht ist. Darin wird zunächst hervorgehoben, daß ein« einheitliche Or ganisation vorgesehen ist, zudem bei den Behörden der Reichsstatthalter bzw. Oberprüsidenten der ein- qegliederten Ostgebiete Generalreferenten für Land, schaftspflege eingesetzt werden. Diesen werden die bislang getrennten Gaustellen für Naturschutz bzw. Landschaftspflege zusammengefaßt zu Gaustellen für Landschaftspflege und Naturschutz zugeordnet, und von ihnen soll die eigentliche Anregung zur praktischen Einzelarbeit und Durchführung aus- gehen. Die beiden Namen Professor Dr. Schwenke! inrd Professor Wiepking-Jürgensmann, der sich in erster Linie mit der Gestaltung der Ostlandschaft befaßt, sind die beste Gewähr dafür, daß bei der Landschaftsgestaltung neben den wirtschaftlichen auch die seelischen Forderungen berücksichtigt werden, ohne deren Erfüllung der deutsche Mensch nicht leben kann. —— Der Hettpjlanzenanvau im Generalgouvernement Kürzlich fand in der Forschungsanstalt Pulawy im Generalgouvernement ein zweitägiger Lehrgang statt, in dem die Teilnehmer über den Anbau von Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen unterrichtet wurden. 50 Hauswirtschaftsberaterinnen aus den verschiedenen Distrikten zählten zu der Hörerschaft. Im Lauf des Sommers wird sich voraussichtlich ein weiterer Lehrgang anschlicßen, in dem das Sammeln und Trocknen der Heil- und Gewürz pflanzen behandelt wird. Maulbeerbaume in Stuttgarter Kleingarten Die Stadt Stuttgart hat im vergangenen Jahr 820 Kleingärten zusätzlich angelegt und diese an die Einwohner verpachtet. Außer dem Anbau von Heil- und Küchenkräutern aus stadteigenem Ge lände wurden in diesen Gärten auch 2500 Maul beerbäume zur Förderung der Seidenraupenzucht angepflanzt, die von den Kleingartenbefttzern be treut werden müssen. Auszeichnung für sächsische Kleingärtner In diesem Jahr wird in Sachsen in 110 000 Kleingärten und in 34 000 Siedlerstellen Obst und Gemüse in vermehrtem Maß geerntet. Gauleiter Mutschmann hat für diese Kleingärtner und Siedler eine Preisverteilung angeordnet. In jedem sächsi schen Kreis werden acht Geldpreise von 25 bis 100 RM. in Form von Gutscheinen verteilt, außer dem kann jeder Kreis bis zu fünf Anerkennungs urkunden je Ortsgruppe ausgcben. Bei der Aus zeichnung werden berücksichtigt: Bodenbeschaffenheit, Ausnutzung der Fläche, Anpassung an Küchen- bedars und Vorratswirtfchaft, Zustand der Pflan zen. Aber auch die sonstigen Verhältnisse werden m Betracht gezogen. Die Soldatenfrau mit meh reren Kindern, der Volksgenosse mit langer Ar beitszeit werden anders bewertet als j. B. der Rentner mit voller Freizeit. ^öglickst ksi'n V/scdssl bsi lancZwirlsckattli'cksm Qruoc! rw6 öoAsa Beschränkungen im Srunösiückverkehr Neuregelung für ven Bezug von vartenglas Um dis Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Gartenglas nach Möglichkeit zu beheben, ist dem Gartenbau ein monatliches Kontingent zur Ver- fügung gestellt worden, das von der Studiengesell- fchast für Technik im Gartenbau e. V., Berlin- Charlottenburg 4, Schlüterstr. 3g (STG ), ver waltet wird. Anträge auf Gartenglas müssen in Zukunft vom Gärtner auf Antragsvordruck (Bedarfsanmeldung für Gartenglas) bei der STG. eingereicht werden, soweit es sich um Bedarss- mengen über LOO n? im Monat handelt. Dis Dringlichkeit ist vom Kreissachwart Gartenbau (KFW.) zu bestätigen. Anträge, für die da- vor gedruckte Formular nicht benutzt wird, oder die ohne Stellungnahme der KFW. eingehen, werden nicht bearbeitet. Für Bedarfsmengen unter LOO m? im Monat werden Bezugscheine nicht ausgegeben. Die bezug scheinfreie Auslieferung ist bestimmten Firmen übertragen worden, die auf Anfrage von den Lan- desbauernschasten oder von der STG. bekannt- gegeben werden. Anträge mit einer Bedarfsmenge unter 200 bei der STG. einzureichen, ist daher zwecklos. Antragsformulare sind zu beziehen durch dis Gärtnerische Verlagsgesellschast, Dr. Walter Lang K -G., Berlin SW. 68, Kochstr. 32. Einzelpreis RM. 0,10 b«i Voreinsendung des Betrages in Brief marken; bei Mengenbezug entsprechender Nachlaß. Die lanvwlttlchafiliche Verwertung stävtijcher Abwässer Im Landwirtschaftlichen Reichsministerialblait Nr. 29/42 werden soeben Richtlinien veröffentlicht, die bei der Planung von Anlagen für die land wirtschaftliche Verwertung städtischer Abwässer zu beachten sind. Sie bestimmen, daß Abwasser grund sätzlich erst nach einer mechanischen Vorreinigung durch Rechen, Sandfang und Absetzbecken bei aus reichender Klärdauer verwertet werden darf. Ange sammelter Schlamm ist ordnungsgemäß durch Aus- faulung, Entwässerung, Kompostierung oder in ähnlicher Weile zu behandeln. Erst dann darf er der landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt wer den. Bei großen Städten ist eine schnelle Zuführung des Abwassers auf das Verwertungsgeländ« amu- streben. Die vorgeschenen Flächen müssen sür die ganzjährige Abwässerunterbringung sichergestellt werden. Deshalb sind ausreichend« und jederzeit betriebsfähige Entlastungsanlagen (Stauriesel flächen, Bodensilter) vorzusehen und so anzulegen, daß Gvundwasser und Vorfluter keinesfalls nach teilig beeinträchtigt werden können. Bei Siedlun gen, Hauptverkehrsstraßen, Autobahnen und Bahn anlagen sind Geruchsbelästigungen zu vermeiden. Obst- und Gemüsegarten dürfen nicht von ver sprühtem Abwasser getroffen werden. Verregnung oder Verrieselung sind nicht bei ein«m Gelände durchzuführen, auf dem oder in dessen Näh« sich Wassernyorgungsonlagen befinden. Speisekar toffeln sind nach der Blute nicht mehr mit Abwasser zu düngen. Zu Gemüse ist Abwasser als Vorrats- düngung zu geben. Während der WachstumSzeVr darf nur eine Bewässerung mit Reimvasser ssatt- sinden. Abwässer und Schlamm, die möglicherweise Milzbrandsporen enthalten, dürfen den Anlagen der landwirtschaftlichen Abwasserverwertung nicht zugeführt werden. Der Reichsminister des Innern wivd demnächst Untersuchungen über die hymem- schen Fragen der weiträumigen landwirtschaftlichen Äbwasssrverwertung einleiten. Ole Intensivierung ver canvusirtschast im Seneralgouvernement Die harte Notwendigkeit, Im Generalgouverne ment die landwirtschaftliche Erzeugung zu steigern, erfordert eine grundsätzliche agrarpolitische und be trisswirtschaftliche Umstellung der gesamten dorti gen Landwirtschaft. Einrichtung und Führung der Betriebe müssen auf den Grundsätzen der „inten siven Kulturwirtschaft" ausgebaut werden, wie sie im Altreich seit Jahrzehnten herrschen. Die wesent liche Schwierigkeit besteht darin, daß sür die „Grundsätze der Intensivierung" leine Anknüpfung«. Möglichkeit besteht, da sie der Wirtschaftslehre de« polnischen LandbouS völlig srcmd waren, in Polen auch alle agrarpolitischen Voraussetzungen sür die Durchsührung einer Intensivierung fehlten. Vor allem waren es die ungünstigen Preisrela/fonon, die leinen Anreiz zur Erzeugungsstcigerung auf kommen ließen. Staat wie Privatwirtschaft ver folgten daher lediglich das Ziel, die Betriebe lebens fähig und der ländlichen Bevölkerung eine leidliche Einkommen-Möglichkeit zu erhalten. Ohne Markt- Verbundenheit und nur mit be,u Zweck der Selbst versorgung der Familie blieb die Landwirtschaft eine reine Nutzung-Wirtschaft. Dabei setzen Boden und Klima im Generalgouvernement einer inten- siven landwirtsckwkllichcn Wirtschaft-weise leine größeren Hindernisse entgegen al« in den Ost gebieten de- Altreich«. Die Ansicht eines Fach- Wissenschaftlers über die Frage, wie man einer in- tenstven Laudwirtschast Eingang im General- gouvernement versckm"pn könne, gibt der Maß „Betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten der Land- Wirtschaft im Generalgouvernement" wieder, den Prostssor Dr. Georg Blohm von der ReichsumoMi- tat Posen im Juni-Heft der MouairKschrift „Neues Bauerntum" veröffentlicht. Blohm bezcich- net als wichtigste Voraussetzung sür eine land wirtschaftliche Intensivierung «ins grunbWichs Neuordnung in der Betriebsgrößenstruklur. Als nächste Forderung ergibt sich die Schaffung der nötigen Absatz, und PreisverhältMe. Aus den agrarpolitischen Voraussetzungen erwachsen aber die betriebswirtschaftlichen Maßnahmen, die dann weiter in die Lösung des Problems hineinsühren. HauptschriMOter vor ft Haag«». r 8. Wehrmacht, tn Vertretung Walter -renaii. B«'Un-Wittenau. Berlaz Värtneriiche ycrloa»geitM°U, Tr. Walter Vang «S.. Berlin LW. «6. «olhsirohe VS. «nzeigenIeUer Fritz Philipp FranUun «cderp Druck Lrowitzlch » Soh». Froniiurt lLder). Sur Zelt ist PreisUfte Nr.»«0« U Auguft Ml gültig.
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