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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 59.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19420000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19420000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 59.1942
-
- Ausgabe Nummer 1, 8. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 2, 15. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 3, 22. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 4, 29. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 5, 5. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 6, 12. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 7, 19. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 8, 26. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 9, 5. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 10, 12. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 11, 19. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 12, 26. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 13, 3. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 14, 9. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 15, 16. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 16, 23. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 17, 30. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 18, 7. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 19, 14. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 20, 21. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 21, 28. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 22, 4. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 23, 11. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 24, 18. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 25, 25. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 26, 2. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 27, 9. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 28, 16. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 29, 23. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 30, 30. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 31, 6. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 32, 13. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 33, 20. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 34, 27. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 35, 3. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 36, 10. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 37, 17. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 38, 24. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 39, 1. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 40, 8. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 41, 15. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 42, 22. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 43, 29. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 44, 5. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 45, 12. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 46, 19. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 47, 26. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 48, 3. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 49, 10. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 50, 17. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 51/52, 24. Dezember 1942 1
-
Band
Band 59.1942
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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6artenbauwirtlchatt vereinigt mit Deutscher krwerbsgartenbau »rer )lb- Güterwagen Kursen bis 2000 über Vie Tragfähigkeit vetaven werben Nach der bisherigen Regelung durften Reichs bahngüterwagen bis zu einer Tonne über die am Wagen angeschriebene Tragfähigkeit hinaus beladen werden. Um die weitestgehende Ausnutzung des vorhandenen Güterwagenraums zu ermöglichen, hat der Reichsverkehrsminister in einem Erlaß vom 30. Juni 1942 zugelassen, daß die Reichs bahngüterwagen im Jnlandsverkehr bis auf wei teres noch um eine Tonne mehr beladen werden dürfen. Künftig dürfen mithin Reichsbahngüter wagen bis zu 2000 kg über die angeschriebene Tragfähigkeit hinaus beladen werden. Hauptschriitleitcr Horst Haagen, z. Z. Wehrmacht, in Vertretung Walter Krengel, Berlin-Wittenau. Verlag Gärtnerische Vcrlagsgcsellschaft, Tr. Walter Lang KG.. Berlin SW. SS, Kochstraße SI. Anzeigenleiter Fritz Philipp. Krankiurt >Sder>. Druck Trowitzsch L Sohn, Franksurt (Oder). Zur Zett ist Preisliste Nr. 8 vom t. August 1L37 gAtiz, Nur auf Wochenmärkten ist den Erzeugern, die , , im Besitz eines gültigen Wochenmarktausweises sind, diese Grenze hinaus beladen der Verkauf aller Obstbauerzeuqnisse an Verbraucher ' - gestattet. ' ll.ll.1V. HiFSncrn^ucdt ciurcd Liwsrdsodstanbausr unc/ Lssdstvsrsorgsi? Versorgung mit Seerenobstjungpflanzen ^u/gabsn cisr §clcdvsrstäncb§sn Zur clsn Vsrtcskr mit Oüst uoc! 6smüss Legmachmng von Obst uns Gemüse Die französischen und belgischen Güterwagen waren bisher von einer Beladung über die Trag- fähigkeit hinaus ausgeschlossen. Auch sie dürfen nach der neuen Anordnung des Reichsverkehrs- ministers künftig über diese Grenze hinaus beladen werden; doch ist die Ueberschreitung der Trag fähigkeit bei den französischen und belgischen Güter, wagen auf 1000 kg beschränkt. Mit der neuen Anordnung hat der Reichsver kehrsminister der Wirtschaft eine weitere Möglich keit zu, erhöhter Ausnutzung der Güterwagen zur Verfügung gestellt. Auch diese Maßnahme dient der Forderung: „Räder müssen rollen für den Siegl" lerWagM Pläne Die Londoner Zeitung „Daily Expreß" veröffent- licht eine Kartenskizze, der man schon auf den ersten Blick ansieht, daß es sich hier im wesentlichen um ein Gebilde der ausschweisenden Phantasie briti scher Heinlstrategen handelt. Immerhin aber ist diese Veröffentlichung insofern sehr interessant, als man daraus schließen kann, welche strategischen Grundpläne den führenden Köpfen der Alliierten vorgeschwebt haben. Die Karte zeigt nämlich eine riesige Stoßzange, deren Ausgangspunkt zwischen dem Mittelmeer und dem Roten Meer liegt, wäh- rend der eine Greifer dieser Zange das Gebiet des Nalmn Ostens, den Kaukasus sowie die Ukraine, und - der andere Libyen, Tripolis, Italien und die Adria ! umsaßt. Beide Greifer treffen sich auf dem Balkan. Die Skizze läßt also unschwer die ursprüngliche Ab- sicht der Alliierten erkennen, diesen angedeuteten Großraum vom Westen und Osten her in die Zange zu nehmen. Den Bolschewisten fiel dabei die Auf- gäbe zu, den ersten offensiven Stoß zur Durchfüh rung des feindlichen Umfassungsplanes zu tun. Die im Raum um Charkow gestartete Timoschenko- Offensive, in Verbindung mit einem von Kertsch aus vorgesehenen, aber durch den vorzeitigen deut schen Gegenschlag nicht zur Entfaltung gekommenen bolschewistischen Großangriff, bildete alfo gewisser maßen die erste Etappe im Rahmen der feindlichen Gesamtoperationen. Daraus erklären sich auch die großsprecherischen Worte und die Glückwunschtele gramme, die damals zwischen Moskau, London und s Washington gewechselt wurden, als es Timoschen- kos Armeen gelungen war, wieder um einige Kilo- : meter tiefer in den für sie bereit gehaltenen Todes kessel vorzustoßen. Wie groß aber mußte die Ent- - täuschung der alliierten Strategen sein, als sie die Vernichtung der bolschewistischen Angriffsarmeen . bei Kertsch und Charkow zur Kenntnis nehmen mußten. Die von den erfolgreichen deutschen und verbündeten Streitkräften im Südabschnitt der Ost front geschossenen Tatsachen warfen mithin die ersten Voraussetzungen des feindlichen HauptplaneS i völlig über den Haufen, noch ehe man in London > daran denken konnte, aus westlicher Richtung, vom Mittelmeer her, aktiv zu werden. Aber auch hier - sollten die Pläne der Alliierten, die im Zuge der Großoperationen beschlossen waren, buchstäblich zn Wasser werden. In ihrer angeborenen Dünkel haftigkeit fühlten sich zwar die Briten bisher immer noch als die eigentlichen Herren im Mittelmeer, > obwohl sie hier im Verlaus dieses Krieges schon zahlreiche Niederlagen hatten einftecken müßen. Um so größer ist deshalb heute in England die Er regung und Enttäuschung darüber, daß nun auch im Mittelmeer das Schicksal endgültig gegen Groß- - britannien entschieden hat. Jedenfalls sind mit dem Achsensieg im Mittelmeer weitere Voraussetzungen - der strategischen Grundeinstellung der Alliierten zü- nichts gemacht worden, wie das auch aus einer Veröffentlichung der „New Dork Herald Tribune" hervorgeht, in der es heißt: „Es ist nicht ausae- > schlossen, daß durch die kürzlichen militärischen Er- eignisse in Nordafrika und an der Ostfront früher von den alliierten Generalstäben ausgearbeitete Operationspläne Aenderungen unterworfen werden müssen." Da haben wir also die Bestätigung dafür, daß tatsächlich ein Plan, wie ihn die oben erwähnte Kartenskizze darstellt, bestanden haben muß. Die, alliierten Generalstäbler aber werden einsehen müs sen, daß sich „Stoßzangen" leichter zu Papier als i zum Funktionieren bringen lassen, und daß es immer daraus ankommt, wer wen in die Zange nimmt. dige sehr sorgfältig sein Urteil abzügeben, da er sonst Gefahr läuft," gegen di« kriegswirtschaftlichen Verordnungen zu verstoßen und dann zur Rechen schaft gezogen werden kann. . Als Sachverständige sind daher jene besonders geeignet, die den Handel mit Obst und Gemüse aus der Praxis heraus kennen; es sind hier vor allen Importeure, Großverteiler usw. zu nennen. Da viele Sachverständige einberusen wurden, sind beträchtliche Lücken entstanden; es ist deshalb für , die Dauer des Krieges genehmigt worden, daß auch Rentner und Angestellte zu Sachverständigen er nannt werden können. Bei Rentnern wird vorausgesetzt, daß sie zunächst Erfahrung im Handel mit Obst und Gemüse haben, dann aber auch die notwendige Beweglichkeit; das gleiche gilt auch für die Angestellten. Die Be urteilung eines Warenbefundes erfordert sicheres und schnelles Handeln. Wie schon evwähnt, erfolgt die Ernennung zum Sachverständigen durch den zuständigen GarteNbau- wirtschaftsverband. Vor der Ernennung muß ein handschriftlich geschriebener Lebenslauf eingereicht werden; die Abfassung des Lebenslaufes sei kurz, sachlich und wahrheitsgetreu. Es ist vorteilhaft, den Lebenslauf nach zeitlicher Reihenfolge zu schrei ben, d. h. Namen, Geburtsdatum, Schulbesuch, Lehre, Prüfungen, Auslandstätigkeit usw.; wichtig ist auch die genaue Fivmenangabe und die Art der Beschäftigung. Es genügt nicht, zu schreiben: ,Lich war bei der Firma X beschäftigt , sondern es muß Näheres über die Firma mitsieteilt werden, woraus hervvrgsht, oh es sich nm eine Importfirma oder um ein Obst- und Gemüfegeschäft handelt. Lücken hafte Lebensläufe lassen oft den Verdacht auftom- men, daß etwas verschwiegen werden soll. Der Lebenslauf muß so abgefaßt sein, «daß sich jede Rückfrage erübrigt. Mit der Ernennung zum Sachverständigen wer den zugleich Stempel ausgchändigt; der Stempel trägt eine Nummer, so daß auch bei Abgabe eines Gutachtens mit unleserlicher Unterschrift sofort sestgestellt werden kann, wer das Gutachten aus gestellt hat. Der Aufdruck des Stempels ist ./Sach verständiger für den Verkehr mit Obst und Gemüse im Gartenbauwirtschaftsverband Nr. . . ." Der Sachverständige ist verpflichtet, bei Aufgabe seiner Tätigkeit den Stempel wieder zurückzuzeben Die Aufgabe des Sachverständigen besteht darin, den Zustand der Ware im Augenblick der Begut achtung durch ein Sachverständigenurteil festzu halten. Das Formblatt für das Gutachten ist vor geschrieben und muß sorgfältig und siewissenhaft ausgefüllt werden. Das Urteil muß objektiv sein, irgendwelche Mutmaßungen und Schätzungen find zu unterlassen. Der Wert der Warensendung darf nicht geschätzt, sondern muß errechnet werden. Um die Arbeit des Sachverständigen zu erleichtern, find verschiedene Broschüren herausgegeben wor den; es find hier hervorMheben: „GOG.-Geschäfts bedingungen für den Verkehr mit Obst und Ge müse'', erläutert von Moeser — Fuhrmann — Stolle; ferner „Vorläufige Richtlinien für die Erstattung von Gutachten durch Sachverständige für den Verkehr mit Obst und Gemüse", Verlag E. Appelhans L Co., Braunschweig. Für den Sach verständigen ist es außerordentlich wichtig, die Geschäftsbedingungen der Hauptvereinigung zu kennen, da er ja hiernach das Gutachten aüsstel- len muß. Die Schulung der Sachverständigen ist eine außerordentlich bedeutungsvolle Aufgabe, die leider während de? Krieges nur zum Teil durchführbar ist. Die Sachverständigen müssen daher bestrebt sein, stets engste Fühlungnahme mit ihrem zustän digen Gartenbauwirtschaftsverband zu halten, der sie über die neuesten Bekanntmachungen usw. auf dem laufenden hält. Dadurch, daß über das Sach verständigenwesen recht gute und für die Praxis geeignete Veröffentlichungen vorhanden find, kön nen die Sachverständigen etwaige Wissenslücken leicht ausfüllen. ku^enicfi. Zlcdtst überall au/ 6su Kamps Sem Kartoffelkäfer! Luch in Luxemburg erWung und Ävfayregelung von Eerzeugniffen In Luxemburg erschien am S. Mai dieses Jahres zum erstenmal eine Verordnung vom Chef der Zivilverwaltung zur-Erfassung und zum Absatz von Obsterzeugnissen, wonach das Gebiet Luxem burg für der Ernährung dienende Stein- und Kcrnobsterzeugnisse für geschlossen erklärt wird. Alle der Ernährung dienenden Stein- und Kernobst erzeugnisse sind vom Erzeuger der sür seinen Be trieb' zuständigen Obstsammelstelle anzudienen; Beerenobft darf frei zum Verkauf angeboten werden. Zwei weitere Bekanntmachungen des Landes ernährungsamtes vom 8. Juni und des Chefs der Aiviloerwaltung vom 23. Juni dieses Jahres be fassen sich mit der Ernennung von Obstversand händlern, die als Bezirkssammelstellenleiter be zeichnet wurden, und mit dem Verbot des Verkaufs von Stein- und Kernobsterzeugnissen vom Erzeuger an den Verbraucher und Ladengeichäste, selbst wenn beide in einer Gemeinde wohnen. fach liegen die Verhältnisse bei der Gewinnung von Johannis- und Stachelbeerjunsipflanzen. Hi— kommt vorzugsweise die Vermehrung durch A senker in Frage, die im Frühjahr bis in den Früh sommer hinein gemacht werden können, und bei denen die Wurzelbildung durch Einlegen der jungen Triebs in Komposterde in starkem Maß gefördert werden kann. Diese Selbstanzucht von Beerenobst pflanzgut, der nur auf Grund der derzeitlichen, eingangs geschilderten Zeitverhältnisse das Wort geredet' wird, würde darüber hinaus auch die Transportmittel entlasten und das Pflanzgut vor Schädigungen — bedingt durch die augenblicklichen Aransportverhältnisse — weitgehend bewahren. Das Belgien regelt die Erfüllung und Zuteilung von Obst und oemiile Fm „Belgischen Staatsblatt" vom 27. Juni dieses Jahres wurden eine ministerielle Verordnung und zwei Ausführungsanordnungen über die ge samte Obst- und Gemüsemarktordnung veröffentlicht. Danach ist der Erzeuger verpflichtet, alle seine Erzeugnisse, mit Ausnahme der für seinen eigenen Haushalt benötigten, durch den „Hauptverband Gartenbauerzeugnisse" zu verkaufen.- Der „Haupt verband Gartenbaüerzeugnifse" ist ermächtigt, den Erzeugern Mindestliefernngen von Obst und Ge müse vorzuschreiben. Die Verordnung bezweckt, das in Belgien erzeugte Obst und Gemüse gerecht zu verteilen. Der ganze Obst- und Gemüsehandel steht unter Aufsicht des Hauptverbandes. Me am 9. Juli 1942 in Kraft getretene Ver ordnung erfaßt nicht nur die inländische Erzeugung, sondern auch alle eingeführten Waren: frisches Gemüse, frisches Obst, Trockenfrüchte und Citrus früchte. geschleppten Kartoffelkäfer aufzufinden, damit um- i fassende Abwehr-maßnahmen in die Weg« geleitet j werden können. : Die Bekämpfung des Kartoffelkäfers ist Aufgabe : eines jeden einzelnen; denn durch das Gesetz zum s Schutze der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen ist jeder verpflichtet, das Auftreten des Kartoffelkäfers, seiner Eier, Larven und Puppen unverzüg lich bei der zuständigen Ortspolizei behörde zu melden.'Die Polizei gibt diese Meldung dann über das zuständige Pflan ze n s ch u tz a m t an den Kartoffelkäfer-Abwehrdienst weiter. Daz Reich stellt dem Landvolk nötigenfalls unentgeltlichGeräte und Spritzmit tel zur Verfügung. In den gefährdeten Gebieten des Reichs — den sogenannten Ueberwachungs- ; gebieten — sind ferner durch Gesetz amtlich be- stimmte Suchtage festgesetzt, an denen sämtliche mit Kartoffeln und Tomaten bestellte Flächen, auch Kleingärten, sorgfältig von den ausgestellten Such- kvlonnen abgesucht werden. Die Vorbedingung einer wirksamen Bekämpfung ist also -das rechtzeitige Auffiwden des Kartoffel käfers. Um ihn aber finden zu können, muß man ihn genau kennen und von ähnlichen harmlosen Infekten zu unterscheiden vermögen. Deshalb hier der Steckbrief dieses Groß-schädlings, der nicht zu Churchills Verbündetem werden darf. Der Kartoffelkäfer ist etwa 1 cm groß, typisch sind seine 10 schwarzen Längs st reifen auf den blaßgelben Flügeldecken und die V-förmige Zeichnung auf dem Halsschild. Bei schönem Wetter sitzt er auf den Kartoffelblättern, von denen er sich farblich abhebt. Auch die ziegel oder orangeroten Larven des Käsers, die an den Reihen schwarzer Punkte zu beiden Körpevseiten besonders kenntlich sind, heben sich gut vom Kar toffellaub ab. Schwerer ist schon das Auffinden der gelben Eigelege, die an der Unterseite der Blätter abgelegt werden. Aus diesen Eiern schlüpfen nach drei bis sechs Tagen die Larven aus, die binnen 14 Tagen nach dreimaliger Häutung bis zu 1,5 cm herangewachsen sind. Sie gchen dann in den Bo den, um sich zu verpuppen. Nach acht weiteren Tagen schlüpft bereits der Käfer, so daß bereits nach durchschnittlich 5 Wochen die neue Generation des Kartoffelkäfers da ist. Die Nachkommenschaft eines einzigen Weibchens kann sich in einem.Jahre bis zu 30 Millionen Tieren beziffern, woraus die ungeheure Gefährlichkeit dieses Schädlings hervor geht. Es ist also Pflicht eines jeden, die Augen öffenzuhalten und jeden etwaigen Fund oder Ver dacht sofort zu melden; denn der Verlust jeder einzigen Tonne Kartoffel ist eine Schädigung unserer Kriegsernähvungswirtschaft! Als Grundlage der Beurteilung der Güte eines Warenbefundes gelten die Bestimmungen der An ordnung 12/42 der Hauptvereinigung der deut schen Gartenbauwirtschaft betr. Reichseincheitsvor- schriften für die Sortierung und Kennzeichnung von Obst und Gemüse. Auf die Sortierungsvor schriften kann selbst im Kriege nicht verzichtet wer den, wenn auch Erleichterungen geschaffen wurden, um dem Mangel an ArbeitÄräften zu entsprechen. Bei der Beurteilung von Gartenbauerzeugnissen ist zu berücksichtigens daß sie Produkte darstellen, die durch Boden- und Witterungsverhältnisse sehr stark beeinflußt werden und -daher nicht -schablonen haft gleichmäßig ausfallen können. Das Wachstum der Garten-bauerzeugnisse ist von vielen Faktoren abhängig und bedingt dadurch unterschiedliche Pro dukte in Form, Farbe und Größe. Da das Trans portrisiko zu Lasten des Empfängers geht, hat dieser zu prüfen, ob die Ursache des Verderbs in Wittevungseinflüssen — Hitze, Witterungsumschlag, Frost — zu erblicken ist oder dadurch, daß Erzeug nisse zum Versand kommen, die nicht transport fähig waren, z. B. überreife Früchte. In letzterem Falle wie aüch bei offensichtlichen Sortierungs fehlern hat der Empfänger der Warensendung die Pflicht zur Beanstandung (Mangelrüge). Der frist gemäßen Beanstandung hat unverzüglich die Begut achtung -durch einen Sachverständigen zu folgen. Hierfür stchen in allen Gartenbauwirtschaftsver bänden Sachverständige Mr den Verkehr mit Obst und Gemüse zur Verfügung. Wer kann als Sachverständiger arbeiten? Der Sachverständige für den Verkehr mit Obst und Gemüse wird durch den zuständigen Garten- baüwirtscha-ftsvevband ernannt, der auch die Ab berufung vornim-mt. Der Gartenbauwirtschaftsver- band hält vor jeher Ernennung und Abberufung des Sachverständigen die Einwilligung der Haupt- vereinigung ein. Es ist eine viel verbreitete irrige Ansicht, daß Erzeuger ohne weiteres als Sachverständige ge- eisinet seien; dies trifft nicht zu. Der Erzeuger hat selten Erfahrungen im Obst- und Gemüsehandel, d. h. er ist über die Lager- und Versandfähigkeit der Gartenbauerzeugnisse nicht immer unterrichtet. Der Erzeuger versteht es wohl, notwendige Pflege- und Kulturmaßnahmen für den Anbau seiner Er zeugnisse zu treffen, es fehlen ihm jedoch die not wendigen Erfahrungen über die Transportfähig- keit seiner Produkte. Sobald der Anbauer die Garten-bauerzeugnisse geerntet und aus dem Be trieb fortgeschafft hat, sind diese seinem Gesichts kreis entzogen und. unterliegen damit nicht mehr seinen Beobachtungen. Das wichtigste Mr den Sach verständigen ist aber die Erfahrung über die Trans- portfähigkeit der Erzeugnisse; wie oft wird er zur Beurteilung eines Warenbesundes herangezogen. Hier heißt es dann, klare und sachliche Feststellun gen zu treffen. Der Sachverständige muß wissen, ob di« beanstandete Warensendung noch weiter transportiert werden darf oder ob unmittelbarer Verbrauch erforderlich ist; hier hat er eine große Verantwortung zu tragen und muß deshalb sein Urteil nach bestem Wissen und Gewissen abgeben. Die Abgabe des Urteils erfolgt an Eides Statt. Be sonders während des Krieges hat der Sachverstän- Der zunächst schneelose, strenge und langün-hal- tende Winter 1941/42 hat sowohl in Erwsrbs- obstpflanzungen als auch in Gärten der Selbstver sorger erneut starke Schädigungen —'diesmal vor allem Wurzelschäden — in den Erdbeerpflanzungen und am Baumobst verursacht. Zahlreiche Erdbeer pflanzungen und viele Obstbäume jedes Alters und aller Obstarten auf den meisten Unterlagen sind vernichtet. Andere Pflanzungen wurden derart in Mitleidenschaft gezogen, daß in ihnen bereits große Teile im Lauf der bisherigen Vegetationszeit eingingen oder abgängig sind. Um diese dem Obst bau in nunmehr drei Wintern geschlagene Lücke schnellstmöglich wenigstens teilweise wieder zu schließen, sind schnellfruchtende Beerenobstpflanzun gen, insonderheit Erdbeer- und Himbeerpflanzun gen, ab sofort in verstärktem Maß sowohl im Erwerbsanbau als auch beim Selbstversorger vor zunehmen. Die Bemühungen der Baumschulen, den dadurch verstärkten Bedarf an Beerenobst pflanzgut trotz der in der Kriegszeit erschwerten Erzeugung weitestgehend sicherzustellen, kann und muß durch den Erwerbsobstbauer und den Selbst versorger wirksam unterstützt werden, und zwar dadurch, daß sie vorübergehend stärker als bisher mitunter schon geschehen Beerenobstjungpflanzen selbst heranziehen. Die geringsten Schwierigkeiten bestehen hierbei bei der Erdbeer- und Himbeer- Jungpflanzengewinnung. Andererseits ist gerade nach Erdbeer- und Himbeerpflanzen die Nachfrage in Anbetracht der starken Auswinterung der Erd beerpflanzungen im letzten Winter und mit Rück ficht aus eine baldige Ernte besonders groß. Not wendig ist indessen, daß zur Vermehrung sorten echte, in gutem Ertrag stehende, gesunde Mutter pflanzen vorhanden sind, die Entwicklung der Aus- läuferpflanzen durch Herrichten und Unkrautfrei halten der Mutterquartiere gefördert wird und nur kräftige, gesunde, gutbewurzelte Jungpflanzen verwendet werden. Nur so ist mit Erfolg einem Absinken der Erträge — gegenüber anerkanntem Pflanzgut aus Baumschulen oder Erwerbsobst pflanzungen — entgegenzuarbeiten. Weniger ein Seit einer Reihe von Jahren wird der deutsche Kartoffelbau, der eine wichtige Grundlage unserer Volksernährung ist, in bestimmten Gebieten von dem Kartoffelkäfer bedroht, der auch Koloradokäfer genannt wird, weil er zuerst im vorigen Jahr hundert aus Nordamerika nach Europa eingsschleppt wurde. Von Frankreich her, wo man ihn nach der erneuten Ein-jchleppung vor einigen Jahren nicht energisch genug bekämpft hatte, war er in den Westen des Reiches eingedvungen. Dank der vom Reich groß-zügig unterstützten Abwehr- und Be kämpfungsmaßnahmen des Kartoffolkäfer-Abwehr- dienstes des Reichsnährstandes (Heidelberg, Blu- menthalstraße 34) ist es bisher stets gelungen, Schäden und Ernteausfälle zu vermeiden und ein weiteres Vordringen a-ufzuhalten. Die durch den Krieg bedingte Steigerung des Verkehrs verstärkt die Möglichkeit, daß dieser gefährliche Schädling in bisher verschont geblieben? Gebiete verschleppt wird. Deshalb ist es unbedingt zum Schutze unserer Kartoffelernte notwendig, jeden möglicherweise ein ¬ letzte trifft insonderheit für Erdbeerjungpflanzen zu, die in ihrer Hauptversandzeit (August, Sep tember) und mit Rücksicht auf ihre volle Be laubung besonders empfindlich sind gegen zu lange Beförderung und unsachgemäße Behandlung wäh rend dieser Zeit. Erwerbsobstanbauer, die über größere, garan tiert sortenechte Bestände von Johannis- und Stachelbeeren verfügen, können die Bemühungen der Baumschulen um genügende Anzucht guten Pflanzenmaterials für Erwerbs- und Selb'stver- orgerobstbau auch dadurch unterstützen, daß sie >ie beim Auslichten der Sträucher anfallenden ungen Triebe von etwa Bleistiftstärke den Baum- chulen zum Kauf anbieten. — Bei Räumung von ortenechten Himbeerquartieren wäre die Ver übung der Räumung an Baumschulen zum Zweck )er Jungpflanzengewinnung und zur Beschaffung von Wurzelsteckholz eine weitere Maßnahme zur Sicherung des benötigten Jungpflanzenmaterials. Damit bei der Eigenvermehrung im Selbstver sorgergartenbau sowohl die richtige Sortenwahl erfolgt, die Anzucht fachmännisch geschieht und eventuelle Pflanzenüberschüsse an andere Selbst versorger geleitet werden können, ist Lenkung dieser Selbsthilfemaßnähme seitens der Gartenbauvereine und der Selbstversorgerorganisationen, z. B. der Kleingärtner und Siedler, notwendig. An Sorten kämen im allgemeinen in Frag« bei Erdbeeren z. B. „Deutsch-Evern", „Braunschweig", „Sieger", „Eva Macherauch", „Königin Luise", „Hansa", „Oberschlesien", „Madame Moutot", „Späte aus Leopoldshall" und „Frau M. Schindler"; bei Him beeren: „Preußen", „Deutschland", „Winklers Sämling" und „Lloyd George", von denen sich die letzten beiden indessen nur auf feuchtem, kräftigem^ Boden gut entwickeln, und „Winklers Sämling" außerdem wenig anfällig gegen die Rutenkrankheit ist. Während sich der Selbstversorgerobstbau bei der Johannis- und vor allem bei der Stachelbeer vermehrung ausschließlich auf die Sorten und Sträucher stützt, mit deren Ertrag er unter seinen Anbauverhältnissen besonders zufrieden ist, kämen für die Belieferung der Baumschulen mit Steckholz seitens des Erwerbsanbauers vor allem folgende Sorten in Frage: .Bei Johannisbeeren: „Weiße Fruchtbare", „Heros", „Erstling aus Vierlanden", „Rote Holländische", „Weiße Versailles", „Weiße aus Jüterbog", „Schwarze Langtraübige", „Go liath", „Schwärze". Bei den Stachelbeeren: „Mni- herzoq", „Maurers Sämling", „Rote Triumph beere", „Rote Preisbeere", „Hönigs Früheste", „Gelbe Triumphbeere", „Macherauchs Sämling", „Früheste aus Neuwied", „Lady Delamere" „Weiße Triumphbeere" und „Weiße Volltragende". O. Loetr, Berlin,
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