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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 59.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19420000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19420000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 59.1942
-
- Ausgabe Nummer 1, 8. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 2, 15. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 3, 22. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 4, 29. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 5, 5. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 6, 12. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 7, 19. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 8, 26. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 9, 5. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 10, 12. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 11, 19. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 12, 26. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 13, 3. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 14, 9. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 15, 16. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 16, 23. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 17, 30. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 18, 7. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 19, 14. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 20, 21. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 21, 28. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 22, 4. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 23, 11. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 24, 18. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 25, 25. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 26, 2. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 27, 9. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 28, 16. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 29, 23. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 30, 30. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 31, 6. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 32, 13. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 33, 20. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 34, 27. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 35, 3. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 36, 10. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 37, 17. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 38, 24. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 39, 1. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 40, 8. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 41, 15. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 42, 22. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 43, 29. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 44, 5. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 45, 12. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 46, 19. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 47, 26. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 48, 3. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 49, 10. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 50, 17. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 51/52, 24. Dezember 1942 1
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Band
Band 59.1942
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Ur.r«. is.iuni i»« 3 gartenbauwirtlchakt vereinigt mit veutlcher krwerbogartenbau irtenbem Wochenlohn 45,— RM. ä) Äusbttvungsdeihilfen in neuer Korm zen worden find. st; denn die Rück' Schriftleitung. Interesse sein dürfte. smsn- Kooss- er äi«- ^uroxi sbom- siodW eins» rt uoä lsrvoi- iscdeo drmacht, Ziileeau. er Lang «Oder». 'der). gültig. 7. Woche 8. Woche 9. u. 10. Woche Von der Bewertungsfreiheit vorsichtig Gebrauch zu machen sein, weil schon durch andere Steuerver günstigungen, wie Freibeträge und Steuerfreiheit nicht entnommener Gewinne, das steuerpflichtige Einkommen ohnehin stark gemindert wird. An ¬ der von dem deutschen Volk in st eine Zu- dererseits wird die Bewertungsfreiheit häufig nicht ausgenutzt werden können wegen Schwierigkeiten in der Beschaffung. Nm den Grenzbetrieben die gedachten wirtschaftlichen Erleichterungen doch zu gute kommen zu lassen, ist ihnen das Recht ein- ' geräumt worden, Rückstellungen für zukünftige Ausgaben in der Steuerbilanz vorzunehmen. Es verschwinden. Am 4. April wurde in WormS nach dem Nm- graben der erste Käfer gefunden. An Pflanzen sr kür 4osso- rsures m ru- iassn, :k be- iä ru- ! 7st- slleio ckstea a ge- gsnst- m sie rbung ügsn- a äis l bs- .sdou ikrsn von , äs >fdsu Noss unä sn- cksr sn- stts- ljrä. Dann Restabrechnung der zwei oder drei übrigen Tage des laufenden Monats und von da ab Mo natszahlungen. Die Umstellung läßt sich natürlich auch anders und unter Umständen bedeutend schneller durchführen. klsntr. uhr von >en, daß lit San- listerium sich auS Einfuhr uhr von en ver- ankreich, treffen- s darauf andelterl^ reich die. , in-Josö- eziehern wachsen Einfuhr a unbe- idungen r. Die en und werden, e Ent« Den stanzen sei des- aständi- setzen, zen di« ,enanw sbsr. Osr Qsosralsclckbsclrbsi'tsr iür ckis LsLämp/uriF c!s§ ^crrtoi/s^ä/srs: Das Äustreien Ses ümoftelkSjers 1941 MsssntLcds VErFÜnstigunFSn cru/ Orunci clsr OststsllsrkL/svsrorcinuoF Sewertungsfteiheit unö Äujbaurücklage 1. Woche 2. Woche 3. Woche 4. Woche ^Vsus üdsr ciis Vs^äoxssrunA clsr I-oknadis<LounF§2siträuMS LlmsteNung auf Monatsloynzaylungen und zeit- :t wurden. Königsberg ner Feld« igen dazu es freien hleunigen, Großver« 'll ist. sgeführten ungsleiter l s , über Gemüse- tschaftsrat tseinsatzes ArbeitS- rtenbauer Praktische ren- und nnen aus Kleinstadt r. Zahn ungsaus- isten Ar- eßlich der ,en, über über dar ien Kon- itvereini« pflanzen« rsitzender ibnis an Das Ausbreitungsgebiet des Kartoffelkäfers ist annähernd das gleiche geblieben wie im Jahre 1940. Der Käfer und seine Entwicklungsstadien wurden 1941 in 164 Stadt- und Landkreisen (1940 in 174 Kreisen), und zwar in 3250 Gemeinden, festgestellt. Beispiel (Verdienst und Auszahlung in RM.): Gärtnergehilfe mit 75 Rpf. Stundenlohnund durch schnittlich zehnstündiger Arbeitszeit. (Erstattung wie zu s) einschließlich der Er stattung der Aufwendungen zur Erlangung der Doktorwürde); Lebenshaltungskosten: bei Unterbringung und Verpflegung auswärts monatlich 50,— RM. (Bollbeihilfe), bei Verpflegung auswärts 30,— RM. (Teilbeihilfe); Lernmittelkosten: monatlich 20,— RM-, bei Sriy Vuemyer so Aayre alt Am 19. s. kann der Leiter der Gartenbauabteilung Wartheland, Fritz Guenther, Posen, seinen SV. Geburtstag begehen. Er ist weitesten Kreisen des Beruses bekannt geworben durch die muster gültige Durchführung des XII. Internationalen Gartenbaukongresses in Berlin, dessen General sekretär er war. In den obstbaulichcn Kreisen ist er bekannt durch sein Eintreten für eine Reform des Obstbaus Lurch Anpslanzen einjähriger Ver edlungen auch auf Wildltngsunterlage und Aus- bau von Niederstämmen auf dieser Unterlage. Nach Abschluß seiner Studienausbtldung in Proskau war G. zunächst Fachlehrer in Reutlingen, dann Referent im Preußischen Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Während dieser Zeit führte ihn eine längere Studienreise nach den USA. Anschließend leitete er 10 Jahre lang die Gartenbauabtetlung der Landwirtschafts kammer bzw. Landesbauernschaft Schlesien. Nach Abschluß der Arbeiten zum Internationalen Gar- tenbaukongreß und des Internationalen Weinbau kongresses übernahm er 1989 die Leitung der Gar- tenbauabteilung der Landesbauernschaft Warthe land. Der Berufsstand wünscht Pg. Guenther weiter hin erfolgreiche Arbeit. krok. vr. Kbsrt, Berlin. so,- 9v,— Seifpielsovstgörttn in sso Meter Seehöye Anläßlich einer Dienstbesprechung der Baum warte des Landkreises St. Pölten erläuterte der Beauftragte für Obst- und Gartenbau der Kreise St. Pölten und Lilienfeld, Obstbauinspektor Brezina, seinen Plan, in den Höhenlagen dieser beiden Kreise Beispielsobstgärten und Obstversuchsanlagen zu errichten. Den Anstoß zu diesem Projekt gaben die zufriedenstellenden Ergebnisse jahrzehntelanger Versuchsarbeit in den Höhenlagen aller Alpengaue, die den Beweis erbrachten, daß unter weitgehender Ausnützung des Kleinklimas der Obstbau auch in solchen Lagen erfolgreich sein kann. So erbringen, um ein Beispiel von vielen zu nennen, die Edel obstanlagen in Josefsberg (Gemeinde Annaberg), der höchstgelegenen Gemeinde von Niederdonau mit einer Seehöhe von 1026 m, alljährlich gute Durch, schmttserträge. Nach der durchgeführten Erfassung der tzöhen- obstanbauer durch das Obstbaureferat der Kreise St. Pölten und Lilienfeld wird an die Errichtung von Beispielsobstgärten geschritten, deren erster in einer Höhe von 850 Meter geplant ist. Im kom menden Frühjahr wird die Schaffung von Ver suchsanlagen durchgeführt werden. Dadurch soll der Beweis erbracht werden, daß auch in bisher als ungünstig angesehenen Lagen noch obstbau liche Reserven schlummern, die durch entsprechende Betreuung geweckt und der Allgemeinheit nutzbar gemacht werden können. verkauf von Geräten zur Bekämpfung von pflanzenkrankyeiten Auf Grund einer Anordnung des Bevollmäch tigten für die Maschinenproduktion im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 131 vom 8. Juni 1942 dürfen die Hersteller die restliche Erzeugung 1942 an Ge räten zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschädlingen im Sinne des ß 2 der Durchführungsbestimmungen zur Anordnung über Verkauf und Auslieferung von Geräten zur Be kämpfung von Pflanzenkrankheiten und Pflanzen schädlingen vom 2. Dezember 1941 über die nach Z 1 der Durchführungsbestimmungen vorgenom mene Zuteilung hinaus an die Wiederverkäufer ausliefern oder Lieferverpflichtungen hierfür ein gehen, soweit die Abnehmer nachweisen, daß sie über die bisherige Zuteilung hinaus Dringlich keitsbescheinigungen vorliegen haben. Die Durch führungsbestimmungen treten mit sofortiger Wir kung in Kraft. Zur Erleichterung der Wirtschaftsführung in den östlichen Gebietsteilen des Reiches genießen Land- und Forstwirte sowie Gewerbetreibende und An gehörige des freien Bruses neben anderen, mehr persönlichen Steuervorteilen, noch das Sonderrecht der Bewertungsfreiheit für alle abnutzbaren An lagegüter des betrieblichen Vermögens, die in den Jahren 1940 bis 1950 angeschafft oder hergestellt weitestgehend erleichtert. Als wichtigstes Instrument dieses Lastenaus- aleichs kennen wir den Einkommensteuertarif. Nach ihm bemißt sich die Höhe der Steuer nicht allein nach der Höhe des Einkommens, sondern zugleich nach dem Familienstand. Die Steuer ermäßigungen, die hiernach ein Verheirateter mit Kindern genießt, find zum Teil beträchtlich. Die Bildung gesunder, gemeinschaftswürdiger Fa milien wird weiter dadurch gefördert, daß der Staat vom dritten Kind an Kinderbeihilfen von monatlich 10,— RM. ohne Rücksicht auf Einkom- ohne daß eine untragbare Belastung der Gefolg schaftsmitglieder eintritt. Die Betriebsführer und Gutsrechnungsführer werden aber dadurch stark entlastet und können ihre Arbeitskraft anderweitig nutzbringend für den Betrieb einsetzen. Um von vornherein Schreib- und Rcchenarbeit zu sparen, sollen bei den Abschlagszahlungen keine Steuer- und Sozialabzüge gemacht werden. Am Ende der vierzehntägigen und später vierwöchigen Lohnabrechnungsperiode müssen dann die Steuern und Sozialbeiträge für den ganzen Zeitraum ab gesetzt werden. Nachstehend ein Beispiel für eine ganz allmäh liche Umstellung auf Monatslohn. soo Schulkinder auf Maikäferjagd Seit Mitte Mai sind die Schulkinder in Oschers leben zur Bekämpfung der in diesem Jahr beson ders starken Maikäferplage eingesetzt. Ueber 800 Kinder machen gemeinsam Jagd auf den Schädling. Für jedes Liter abgelieferter Mai käfer und Engerlinge erhalten die Kinder vom Landrat eine Prämie von 10 Rpf. ausgezahlt. . „ „ , begannen. Bon einigen wärmeren Lagen abgesehen, in denen noch bis Anfang Oktober vereinzelte Funde ge macht wurden, fing der Schädling in der ersten Hälfte des Septembers an, von den Feldern zu Die kühle Witterung im April und in der ersten Maihälfte verzögerte das Hervorkommen der über winterten Käfer, die erst von Mitte Mai an den Boden zu verlassen begannen. In der Zeit von Mitte Juni bis über das zweite Julidrittel hinaus, in der die höchsten Temperaturen zu verzeichnen waren, kam es zur stärksten Larvenentwicklung. Das Auftreten der Jungkäfer begann im ersten Julidrittel. Die zweite Larvengeneration machte sich von Mtte Juli an bemerkbar, gelangte aber wohl in der Mehrzahl der Fälle nicht zur Reife. Auffallend war, daß die Jungkäfek zum Teil be reits während des ersten AugustdrittelS zu fressen aufhörten und in den Boden zu gehen bi handelt sich hier also um Rückstellungen, wie sie nach Steuerrecht sonst nicht zulässig sind. Im Gegensatz zur Bewertungsfreiheit ist die Zulassung dieser Rückstellungen der sogenannten Aufbau rücklag« an die Voraussetzung geknüpft, daß ord nungsmäßige Buchführung besteht, läge muß m der Steuerbilanz offen ausgewiesen Srüne Maiskolven — ein nahrhaftes Gemüse Der Zeitungsdienst des „Reichsnährstandes" bringt in einem sehr zeitgemäßen Artikel beacht liche Ausführungen des Bauern und Diplon landwirtes Dr. Lattemann-Göttingen zur Er weiterung unserer Ernährungsbasis. Da die kriegsnotwendige Einschränkung des Verbrauches von Fleisch und anderen tierischen Nahrungsmitteln zugunsten eines Mehrverbrauchs von Pflanzlicher Nahrung zu stärkerer Verwendung der verschie denen vitaminreichen Gemüsearten zwingt, macht Dr. Lattemann in dem Artikel auf den vermehrten Verbrauch von grünen Maiskolben als Gemüse aufmerksam. Dies« sind in den alten Maisanbau gebieten Südoft- und Südeuropas, also in Italien, Ungarn, Rumänien, dem ehemaligen Jugoslawien, dem Protektorat Böhmen-Mähren, allgemein be kannt und geschätzt. In USA. bringt die Kon servenindustrie die Maiskörner eingsdost wie Erbsen auf den Markt. Nachdem eS in Deutschland ge lungen ist, den Mais heimisch zu machen und Sorten zu züchten, die überall reifen bzw. die Genußreife erreichen, sollte auch bei uns gerade im Kriege, wo der Fleisch- und Fettverbrauch ein geschränkt werden muß, die Verwendung von grünen Maiskolben als eines wohlschmeckenden Gemüses gefordert werden. Hierzu eignen sich nach Untersuchungen von Prof. Dr. Bredemann-Ham burg in erster Linie die Zuckermaissorten und von frühreifen Hartmaisen der Mahndorfer Silage mais, der Döbelner Körnermais, der gelbe badische Landmais, der weiße Kaiserstühler Hartmais, Janeskis „Früher" und der Pfarrkirchner Silage mais. Die höchstmögliche Ernte wird dann er reicht, wenn die stark milchreifen Kolben vorher abgeerntet und in der Küche verwertet werden. Auf diese Weise wird zugleich die bestmögliche Nährstoffausnützung von der Flächeneinheit erzielt: Der Kolben liefert vitaminreiches Gemüse, die Maispflanze wertvolles Grün- oder Gärfutter. zeigten sich am 14. Mai die ersten Käfer und Eigelege in St. Wendel. Im Kreise Lahr wurden an drei Stellen (Kippenheimweiler, Mahlberg und Orschweier) am 1. Juni die ersten Larven ge funden. Die ersten Puppen fand man am 23. Juni in Besseringen, Kreis Merzig. Am 1. Juni wur- den die ersten Jungkäfer aus Saarburg gemeldet. In den ersten Oktobertagen wurden die letzten Käfer gefunden. Die Befalldichte war in Baden, in der Westmark und in den beiden Hessen den nach dem vor jährigen Befall gehegten Erwartungen entsprechend groß/ Nördlich der Mosel blieb sie trotz einer ge wissen Zunahme wieder unverhältnismäßig gering. Erschreckend starker und dichter Befall war in den rückgegliederten Gebietsteilen in Lothringen, im Elsaß und im Kreise Malmedy zu verzeichnen. Auch Luxemburg hatte stellenweise sehr starken Befall. Trotzdem gelang es, durch rechtzeitiges Eingreifen und gründliche Durchführung der Spritzmaßnah men den Schädling niederzuhalten, daß nirgends Schäden eintreten konnten. Selbst in den lothrin gischen Befallszentren, in denen es im Jahre vorher zu Kahlfraß gekommen war, konnten Ernte einbußen völlig verhindert werden. Eine Erweite rung des Befallsgebietes nach Osten wurde wiederum verhütet. Durchgreifende Erfolge konn ten auch durch die vom Militärbefehlshaber in Frankreich organisierten Bekämpfungsarbeiten in den östlichen Departements des besetzten Gebietes erzielt werden, wo die Befallslage ähnlich bedroh lich wie in Lothringen gewesen war. Damit wur den nicht nur wirtschaftlich fühlbare Schäden ver hindert, sondern auch die Bedrohung der deutschen Gebiete erheblich verringert. Die Bewertungsfreiheit bietet drei Bewertungs möglichkeiten. Der Betriebsinhaber kann unter Verzicht auf die Bewertungsfreiheit normal ab schreiben, er kann höher als normal abschreiben und kann schließlich im Jahr der Anschaffung oder Herstellung voll abschreiben. Die Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit ist nicht an die Bedingung geknüpft, daß Bücher ge führt werden. Jeder Betriebsinhaber kann von der Bewertungsfreiheit Gebrauch machen. Bei baulichen Anlagen ist die Bewertungsfreiheit auf 20 v. H. der Anschsffungs- oder Herstellungskosten beschränkt. Das Sonderbewertungsrecht der Land wirtschaft bezüglich kurzlebiger Wirtschaftsgüter besteht nebenher. Bei niedrigen Einkünften wird Zufuhr aus rwitterung aller ört- i ist hierzu msschüssen, m danken; ütrag zum Baubetrieb men- und wllter Be- z Beisam- zu zwang- Tagungs ingen mit Ausschüssen Die Sicherung der von dem deutsch, Zukunft zu erfüllenden Aufgaben setzt nahm« der Bevölkerung voraus. Die Regierung widmet daher dem bevölkerungspolitischen Problem ihre ganze Aufmerksamkeit. So werden den Kin derreichen die Unterhalts- und Erziehungslasten Hochschulbesuch 30,— RM.; t) Fahrkosten: Erstattung der tatsächlich entstan denen Auslagen bei Benutzung des billigsten Verkehrsmittels. Alle Arten der Ausbildungsbeihilfe können nebeneinander gewährt werden. Ein Kind, für das Ausbildungsbeihilfe erstmals beantragt wird, ist nicht beihilfefähig, wenn es bei Beginn des Lehrabschnittes daS '25. Lebensjahr überschritten hat. Jedoch hat die Ueberschreitung der Alters grenze auf die Gewährung der Beihilfen keinen nachteiligen Einfluß, wenn sich der Beginn der Ausbildung durch die Erfüllung der gesetzlichen Arbeitsdienstpflicht oder Wehrpflicht, des Pflicht- jahrS usw. über das vollendete 25. Lebensjahr hinaus verzögert. Antrag auf Gewährung von Ausbildungsbei hilfen sind bei der Schule oder der Anstalt, die das Kind besucht oder besuchen soll, zu stellen; bei Besuch von Hochschulen ist der Antrag an das Finanzamt zu richten. Das Finanzamt erteilt auch nähere Auskunft. Monatliche Lohnzahlungen sind bisher fast nur bei den Angestellten und in der Landwirtschaft tl bei den in die häusliche Gemeinschaft aufgenomme- I neu Gefolgschaftsmitglieder üblich. An alle an- 1 deren Arbeitergruppen erfolgt die Lohnzahlung ss entweder 14tägig oder wöchentlich. Nach einer Anordnung des Reichsarbeits ministers vom 9- April 1942 (ReichsarbeitSblatt . Teil I S. 212) „über die Verlängerung der Lohn- lbrechnungszeiträume" sollen künftig längere Lohn- ^rechnungszeiträume einqeführt werden. Die^ ist im Interesse einer Vereinfachung der Verwaltungs- aibeiten in den Betrieben sehr zu begrüßen. Durch Gewährung von Abschlagszahlungen können hierbei . Härten für die Gefolgschaftsmitglieder vermieden werden. Die Anordnung schreibt vor, daß Lohnabrech- ' mingszeiträume von kürzerer Dauer, die in Tarif- oder Betriebsordnungen, Anordnungen der Reichs, trcuhänder der Arbeit oder in Einzelarbeitsver- trägen festgesetzt sind, bis zum Zeitraum eines Mo nats verlängert werden können. Die Durchführung soll (bei vertrauensratspflichtigen Betrieben nach Beratung im Vertrauensrat) erst nach einer An kündigungsfrist von einem Monat erfolgen. An Stelle eines Lohnabrechnungszeitraumes von einem Ronat können auch Zeiträume von zweimal vier Wochen und einmal fünf Wochen gewählt werden. U der neue Lohnabrechnungszeitraum länger Äs 14 Tage, so sind angemessene Abschlagszahlun- gm ÜNuführen, sofern nicht schon bisher vierzehn- IlM Lohnzahlungen ohne Abschlagszahlung üblich wären. Die Anordnung gilt vom 1. April 1942 an. In einem Schreiben an die Reichstreuhänder der Arbeit vom 9. April 1942 weist der ReichsarbeitS- mimster darauf hin, daß die Anordnung den Be- trieksführern zwar keine Verpflichtung zur Ver längerung der LohnabrechnunaSzeitrüum« auferlegt, daß es aber nach Möglichkeit angestrebt werden soll, Abrechnungszeiten von einem Monat zu er reichen. Dadurch können Arbeitskräfte in den Lohnbüros eingespart werden. Durch die Einführung von LohnabschlagSzahlun» oen können alle Härten für die betreffenden Ge- solgschaftsmitglieder vermieden werden. Die Ab« Magszahlunaen sollen im Anfang häufiger und Mer möglichst nur einmal geleistet werden. Beim llebergang von der wöchentlichen zur vierzehn- tägigen Lohnzahlung sind Abschlagszahlungen nicht vorgefchrieben, jedoch sollten sie auch hier zur Ver meidung von Härten im Anfang durchgeführt werden. - Jxn Gartenbau dürfte die Umstellung auf Mo natslohnzahlungen keine unüberwindlichen Schwie rigkeiten bereiten. Angestellte und Gefolgschafts mitglieder, die in die häusliche Gemeinschaft aus genommen sind, erhalten ja ohnehin zumeist feste Monatslöhne. Wo im Gartenbau in Verbindung mit rein landwirtschaftlichen Kulturen Deputate an die Gefolgschaftsmitglieder gegeben werden, er folgt deren Ausgabe ja auch monatlich oder in noch größeren Abständen. Eine Umstellung von den Wochenlohnzahlungen «uj MvuMÄohnzahlungen läßt sich mit den in vn Anordnung zugelassenen Abschlagszahlungen leicht durchführen. Nm auf die Monatslohnzahlung zu kommen, empfiehlt sich hier zuerst der Neber- gang auf einen vierzehntägigen Lohnabrechnungs zeitraum und etwa einen Monat später aus den monatlichen Lohnabrechnungszeitraum. Wo die Uebergänge für die Gefolgschaft zu schroff sein sollten, müßte beim ersten Ausfall der Äochen- lohnzahlung eine Abschlagszahlung von etwa N des Wochenverdienstes ausgezahlt werden. Am nächsten Wochenzahltaq würde dann der Restbetrag des vierzehntägiaen Lohnabschnittes gezahlt. Da der Zahltag in der dritten Woche wieder ausfällt, wäre hier etwa 44 oder 14 des Wochenverdienstes als Abschlagszahlung zu gewähren. Am vierten Wochenzahltag im Monat wäre dann wiederum der Rest aus dem vierzehntägigen Lohnabrech nungszeitraum zur Auszahlung 'zu bringen. Dann ist aber Lie Ueberbrückung schon soweit gediehen, daß in der Folge nur noch Abschlagszahlungen in geringer Höhe notwendig werden. Vom vierzehn tägigen Abrechnungszeitraum auf die Monatslohn zahlung wäre dann in gleicher Weise zu verfahren. In vier bis sechs Monaten kann dadurch die völlige Umstellung auf den Monatslohn erzielt werden, werden. Ursprünglich war weiter Voraussetzung, daß der Bildung der Rücklage eine Bestellung in gleicher Höhe gegenüberstehen mußte, daß aber bis zum Schluß des Jahres der Bestellung die Lieferung der Anlagegüter nicht erfolgt war und schließlich, daß der Äetriebsinhaber nicht in der Lage war, ohne diese steuerliche Erleichterunq seinen Betrieb zu er neuern »der zu verbessern. Inzwischen hat aber der Reichsminister der Finanzen nachgelassen, daß Zu weisungen an die Aufbaurücklage während des Krieges, erstmals für das Wirtschaftsjahr 1941, auch dann erfolgen können, wenn keine Bestellungen vor liegen. Jedoch ist der Betriebsinhaber nunmehr ver pflichtet, einen der Rücklage entsprechenden Betrag auf «in Sperrkonto bei einer Kreditanstalt einzu zahlen und die Bescheinigung darüber dem Finanz amt vorzulegen. Den Zeitpunkt der Auflösung der Aufbaurücklage bestimmt der Reichsminister der Finanzen. Erfolgt später Bestellung und Abnahme von Anlagegütern oder werden aus anderen betrieb lichen Gründen die festgelegten Mittel dringend ge braucht, so können die Finanzämter das Sperrkonto entsprechend freiaeben. Wird mit Genehmigung des Finanzamts über einen Teil der Mittel zu anderen als rein betrieblichen Zwecken verfügt, so ist die Aufbaurücklage entsprechend zugunsten des Gewinns aufzulösen. Haben Steuerpflichtige ihre Steuer erklärung für 1941 schon eingereicht, so war ursprünglich die Bildung der Rück lage nur bis zum 20. April 1942 zugelassen. Die Finanzämter sind jetzt aber ermächtigt worden, diese Frist im Einzelfall angemessen zu verlängern, wenn es dem Steuerpflichtigen aus besonderen Gründen nicht möglich war, die Frist einzuhalten. Höchst betrag der Rücklagen bleibt 25 v. H. des vollen Jah resgewinnes. Gleichzeitig ist zur Bewertungsfreiheit nachträglich die Bestimmung ergangen, daß die Gegenstände, für die Bewertungsfreiheit in Anspruch genommen wird, auf einem Konto „Bewertungsfreie Anlagegüter" zusammenqefaßt werden. Bei Steuerpflichtigen mit einfacher Buchführung oder bei nichtbuchführenden Steuerpflichtigen tritt an die Stelle des Kontos ein besonderes Verzeichnis. Die entsprechenden Buchungen oder Eintragungen find bis zum 30. Juni 1942 nachzuhoken, und die Bewertungsfreiheit für diese Anlageqüter kann erst vom Wirtschaftsjahr 1942 an in Anspruch genommen werden. mens- und Vermögensverhältnisse des Unterhalts pflichtigen oder des Kindes gewährt. Me Auf wendungen hierfür betragen zur Zeit rund eine Milliarde RM. im Jahr. Ein weiterer Schritt auf dem im übrigen sich erst in den Anfängen befindenden Familie'nlasten- ausgleich ist die Gewährung von Ausbildungs beihilfen, die allerdings abweichend von der Kin derbeihilfe nicht schon beim dritten Kind, sondern erst bei dem vierten Kind einjetzt. Lediglich allein stehende Frauen (auch ledige) erhalten wie bei der Kinderbeihilfe schon bei einem Kind Aus bildungsbeihilfe. Ebenso sind gewisse Renten bezieher begünstigt. Kinder, die gefallen, bei be sonderem Einsatz verstorben oder durch feindliche Einwirkung ums Leben gekommen sind, werden mitgezählt. Pflegekinder werden wie leibliche behandelt. Die Ausbildungsbeihilfe wird neben der Kinderbeihilfe gewährt. Auslageersatz findet statt bei Besuch einer Hauptschule, mittleren Schule, höheren Schule, Hochschule, Berufssachschule, Fach schule, Berufsfachschullehrgängen und Fachschul lehrgängen. Die AuSbildungSbeihilse endet erst mit der Beendigung der Ausbildung, wird also gegebenenfalls über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt. Die Beihilfe umfaßt: s) das Schulgeld Lei Besuch mittlerer und höherer Schulen (uneingeschränkt, einschließlich aller Nebengebühren); b) Lehrgeld bei Besuch von Berufsfachschulen u. dgl. (Erstattung wie zu a); c) Studiengebühren bei Besuch einer Hochschule Dem „Nachrichteohlatt für den deutsche» Pflanzenschutz» dienst" Nr. 5/1942 entnehmen wir de» nachfolgenden Aussatz von Dr. Martin Schwartz und D r. Erika oon Wiuntng, der eine» zusammensaffentcn Uederblick über das Auftreten des Sartosselkiisers in Dentfchland im Jahre 1941 gibt »ud von allgemeinem V-rd.: 45,— 45,— Aus,.: 30,— so,— 11. u. 12. Woche 13. u. 14. Woche Der-.: so,— 90.- Au«,.: so,— 120,— 45,— 22,50 15. u. IS. Woche 90,— 45,— 45,— «7,50 17. u. 18. Woche 90,— 185,— 45,— 15,— 19. u. 20. Woche Sv,— 30,— 45,— 75,— 21. u. 22. Woche so,- 150,— 45,— —. 23. u. 24. Woche so,— 45,— 9V,— 25. u. 28. Woche 90,— 180,-
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