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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 59.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19420000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19420000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 59.1942
-
- Ausgabe Nummer 1, 8. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 2, 15. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 3, 22. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 4, 29. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 5, 5. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 6, 12. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 7, 19. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 8, 26. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 9, 5. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 10, 12. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 11, 19. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 12, 26. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 13, 3. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 14, 9. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 15, 16. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 16, 23. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 17, 30. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 18, 7. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 19, 14. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 20, 21. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 21, 28. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 22, 4. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 23, 11. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 24, 18. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 25, 25. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 26, 2. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 27, 9. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 28, 16. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 29, 23. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 30, 30. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 31, 6. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 32, 13. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 33, 20. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 34, 27. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 35, 3. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 36, 10. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 37, 17. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 38, 24. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 39, 1. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 40, 8. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 41, 15. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 42, 22. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 43, 29. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 44, 5. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 45, 12. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 46, 19. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 47, 26. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 48, 3. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 49, 10. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 50, 17. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 51/52, 24. Dezember 1942 1
-
Band
Band 59.1942
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Eb°g°rt-Nd<< Silage technische lÄndichau" dir. 4 Ur.U. «.IunI1»«2 8 ^llvü-^tlö LsoAHLkusstnsüsNS Locisniräss« ivsrcisn m'cdt mskr üsrssstsllt Umstellung auf nichtflüstige rreibstoste Bei der Bekanntgabe der Anordnung des Bevoll- Herstellung von Mhbettsenstern zu o Semüst sprechende Anordnung zu'erlassen. 810. 399« llg oder Stüch und Preis« rg des Ver-ss der Inner- stelle anzii- )em Frach!« In Nr. 2 der Beilage „Technische Rundschau" vom 9. April 1942 berichtete W. Eschenhorn be reits über die Einführung der Normalfenster im ruplanung che Land« enutzungs« ^dnet. geietzblatt I S. 1164) mit Ordnungsstrasen bis 1600 RM. bestraft werden. Berlin W. SS, den 27.8.1S42. ^.swus bügd, Leiter der Fachabteilung Gewächshaus- und Frühbcetfcnsterindustrie. inisterium gierungsrat « und Landwjn ad Langer, ierungsrat T: für Ernähr» ialrat ernam III der An. schriften für übst und Ze- chen Gaüm- ser Nu»er llichren Li« n folgender! ) Gemüse m ohne weitere >er Verlader erieiler) eil ppelter Aus« tlnschrift der ers, Inhalt eißigen Erze«^ eführt und Mr ebracht. Für di« i — und außerdem -erdient. bsterntt ' neu Teile» id den Zu« , m überein« f Jahr eine if Dies hängt i Witterung wird. Be< der Obst. Das Frühbeetfenster nach Oldl-Norm Land darf nur ohne Winüeisen hergestellt werden. 8 S Die Verzapfung muß nach Möglichkeit durch Sternnügel gehalten werden. Holznagel dürfen nur insoweit verwendet werden, als Siernnägel nicht beschafft werben können. 8 4 Das Nachputzen ist nur insoweit zulässig, als dies bei Holznägeln ersorderlich ist. 8 5 s) Vorliegende Aufträge über Frühbeetfenster dürfen bis zum 81. Mai 1942 in der bestellten Form ausgeliesert werden. Tollten bereits vor liegende Aufträge erst nach dem 81. Mai 1942 ausgeliefert werben, so sind die Bestimmungen -ieser Anordnung bereits zu berücksichtigen. b) Neue Aufträge über Frühbeetsenster dürfen ab sofort nur noch nach den Normen Vlbl-Land 8990 und 8991 in einer dieser Anordnung ent- sprechenden Form entgcgengenommen werden Ab 1. Juni 1942 dürfen nur noch Fenster nach diesen beiden Normen angeboten und geliefert werden. stehen die Japan« i Kommandobrüt!! oa doppelt so gni er Landkarte durt' Nach Europa vez iurg bis Bordeani m an interessante, . ,u erzählen. Ab« folge seines fruchz Fachabteilung Gewächshaus und Frühbcetfensterindustrie der Fachuntergruppe Holzbauindustrie. Im Nachtrag zur Anweisung vom 27.8.1942 er geht auf Grund des Z 16 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Ausbaues öer deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934 folgende Anweisung 8 1 Das in dem Oldl-Norm-Blatt Land 3999 bezeich nete Frühbeetfenster, 1X2 m groß, darf von den in 8 5 der Anweisung vom 27.3. genannten Ter minen ab ebenfalls nicht mehr hcrgestellt und ver trieben werden. 8 2 Der Bezug, üie Herstellung und der Vertrieb von Frühbeetfensterhanögrifscn, -Handlingen oder bgl. aus Eisen oder sonstigem Metall ist verboten. 8 S Die Herstellung und der Vertrieb von Frühbeet- kästcn, gleichviel welcher Art und aus welchem Ma terial, für andere Fenster als 1,59 m lang passend, ist verboten. 8 4 Beide für die Fabrikation zugelassencn Fenster typen sind aus Kiefernholz herzustellen. Das Holz ist in der Beschaffenheit zu verarbeiten, wie es die Anordnungen des Beauftragten für den Vier- jahresplan vorschreiben. Gesund eingewachsene Aeste werden toleriert, ebenfalls ausgepfropfte Aeste, soweit nicht die Haltbarkeit des Stückes be einträchtigt wird. — In Sonderfällen kann Fich tenholz bei einem entsprechenden Preisnachlaß für die fertigen Frühbeetfenster zur Verarbeitung kom men, doch muß für die Verwendung eine besondere Genehmigung eingeholt werden. 8 S Beide für die Fabrikation zugelassenen Frühbeet fenstertypen können in rohem oder imprägniertem Zustand geliefert werden. Bei Ler Imprägnierung sind ausschließlich .Solzkonservierungsmittel anzu wenden, die zum Tauchen geeignet sind. 8 6 Durch vorliegende Anweisung und die Anwei sung vom 27.3. werden Arbeits- und Material ersparnisse erzielt, die sich aus den Preis der beiden zur Fabrikation zugelasscnen Frühbeetfcnstertypen auswirken. Es wird deshalb angeordnet, die Preise, für die Seiden Fcnstertypen unter Zugrundelegung des beiliegenden Kalkulationsschemas neu zu kal kulieren und die Kalkulation dem Leiter der Ar beitsgruppe innerhalb acht Tagen nach Bekannt- gäbe dieser Anordnung etnzureichen. 8 7 Verstöße gegen diese Anweisung sowie die An Weisung vom 27.3.1942 können nicht nur nach den in 8 6 festgesetzten Bestimmungen bestraft werben, sondern es können auch in Zuwiderhandlungsfäl- len die Materiafkoutingentc entzogen und Be- triebsschlicfiuugcn veranlaßt werden. Berlin W. SS, den 29. 4.1942. 8 6 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können nack Z 17 der Ersten Verordnung zur Durch führung des Gesetzes zur Vorbereitung des orga Nischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft tReichs- Wehrmacht g-Wittena». alter Lang ri lcderf. «87 guUI» Arbeitsgruppe Ser Fachabteilung GewächshauS- und Frühbeetfensterinöustrie. Auf Grund des § 16 öer Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues öer öeutschcn Wirtschaft vom 27. November 1984 ergeht folgen-e Anordnung über die Herstellung von Frühbeetfenster« 8 1 Es dürfen nur noch die vom Fachnormenausschutz für die Lanöwirtschast unter Vldl-Norm Land 3999 und oidl-Norm Land 399l genormten Frühbeet fenster hergestellt werden. Es gelten jedoch folgende Toleranzen sür die Seitenteile und Kopfstücke: u) Für beide Fcnstertypen betragen die Toleran zen bei den Seitenteilen — 2 mm entweder in »er Höhe oder in der Breite. Die Toleranz der Kopfstücke ergibt sich aus der Toleranz von — 2 miu öer Höhe öer Seitenteile. d) Die bei öestt Fenster Old4-Norm Land 3991 vor gesehenen Anschlagklötzchen dürfen eine Tole ranz in öer Breite bis —12 mm haben. 8 2 dogvsilsi, Leiter öer Arbeitsgruppe öer Fachabteilung Gewächshaus- und Frühbeetfcnsterindustrt«. ssen sich in ei, mit ist die „Gold, n einstigen Besä rarlcind der Welt J«va auch dang in es sich von dei würde. 45 v. H, anzt, daneben ge, >k, Tee, alle che. der unersetzlichen 'okospalmen usw. verrät jedoch be- ing der holländi« -völkerunq. Fass Merator dem Versuchs- und Forschungsinstitut in Uuedlinburg zur Verfügung. Versuchsarbeiten mit der Maschine wurden bereits im Spätherbst 1941 iegonnen. Die Firma Bungartz baute eine Elektro fräse ihrer Type ? 70/90 und bemühte sich, für die mittleren Maschinen Type ? 40/55 einen be währten Azetylengaserzeuger aus dem Ausland einzuführen. Daneben sorgte - die Studiengesell schaft für Technik im Gartenbau gleichfalls dafür, daß andere bewährte Azetylengaserzeuger probe weise bestellt wurden. Die Atlaswerke bemühten sich, eine Probemaschine mit Flaschengas zur Ver fügung zu stellen. Es zeigte sich bald, daß, abgesehen von den tech nischen Versuchsarbeiten, die Hauptschwierigkeit in der Materialbeschaffung lag, die für diese Um ¬ stellung vorerst geklärt werden mußte. Trotzdem zunächst die Bereitstellung von genügend Elektro material zur Herstellung von Elektrofräsen ge sichert erschien, stellten sich bald Schwierigkeiten heraus, die es nicht erlaubten, die Elektrofräse sofort in großer Serie auszulegen. Für die Flaschengasversorgung zum Antrieb mit Flaschen gas war einerseits die Zurverfügungstellung von Gas zweifelhaft, da Flaschengas genau so knapp ist wie flüssiger Brennstoff, andererseits machte die Herstellung der Kleinflaschen ünd die Umfüllung auf diese Kleinflaschen Schwierigkeiten. Die Wei terarbeiten in dieser Richtung dürften daher für größere Maschinenserien keinen Erfolg versprechen. Für den Holzgasgenerator macht die Holzver sorgung selbst keine großen Schwierigkeiten. Aus diesem Grund nahmen auch die Gustloffwerke für ihren Universaleinachsfchlepper die Vorarbeiten sür einen eigenen Holzgasgenerator auf, um so mehr, da ein Schwesterwerk der Gustloffwerke bereits Holzgasgeneratoren größeren Typs herstellt. Für Azetylengas gelang es der Studiengesell schaft, Zusage für die notwendige Menge Roh material ..Karbid" zu erhalten. Am 6. Mai 1942 fand bereits im Versuchs- und Forschungsinstitut der Studiengesellschaft in Qued linburg die Besichtigung und Vorführung der Elektro fräse Bungartz und des Holz gaseinachsschleppers Holder in Gegen wart von Vertretern dcS Reichsversicherungsamtes, der Gartenbauberufsgenoffenschaft, den Herren der Prüfungskommission des Reichsnährstandes und der interessierten Elektrowirtschaft statt. Zunächst wurde die Elektrofräse eingesetzt. Diese Fräse ist der normale Typ Bungartz ? 70/90, aus gestattet mit 4,4-KIV-Elektromotor mit 50 m Kabel. Das Kabel wird durch Stecker an das Netz angeschloffen und rollt bei der Arbeit von einer Kabeltrommel über der Maschine ab bzw. beim Wenden wieder automatisch auf. Die Arbeit der Maschine war nicht zu beanstanden. Es wurde zunächst festgelegt, daß eine Probeserie von 15 Elek trofräsen, die die Firma Bungartz bereits von einem Elektrizitätswerk in Auftrag hat, fertig gestellt und einem Serienversuch unterworfen wird, bevor eine Großserie aufgelegt werden kann. Die Maschinen der Probeserie erhalten einen stärkeren Motor von 5,5 KVL und eine Verlängerung des Zuleitungskabels von 100 m. Da diese Maschine die Installation der elektrischen Zuleitung bedingt, wird ihre Einsatzmöglichkeit hierdurch eingeschränkt sein. Dann wurde der Holder-EinachSschlep- per mit Holzgasantrieb in Betrieb gesetzt und Probe gefahren. Bei diesem Holzgasschlepper lagen bereits 100 Stunden Dauerversuch vor. Die Maschine ist der normale Holder-EinachSschlePper, ausgerüstet mit einem Zweizylinder-Jlo-Motor und einem auf die Maschine montierten Holzgas generator. Zum Anzünden wird der Motor mit Benzin in Betrieb gesetzt. Nach der Entwicklung umschul« enangabe eferats Baum« Reichsbauern« agenfrage wird >e der verwen« lichtgemäz n auch in der ordert werde«, ' nzufügung jetzt em stehen aber niiche Schwie- ifli chtend« shalb bis nach - Angabe der chkägigen Be- Zusätzen"' aungen Wüte- schon .^lässig ikennzcnff^ung H Eindrm rpelfarbe m Hersteller/, anderweitige«! Nehrsatz bzw^ rtigung ent^ rechnen. 77 Gartenbau für Frühbeete und begründete die Not wendigkeit ausführlich. Wir veröffentlichen heute die diesbezügliche Anordnung der Fachabteilung Gewächshaus- und Frühbeetfensterindustrie vom 27. März 1942 und die folgende Anweisung der Fachabteilung vom 20. April 1942. Nach Angabe der Fachabteilung hat der Reichsstand des deutschen Handwerks bereits erklärt, in Kürze auch eine ent- Mchtigten für die Maschinenproduktion vom tz. Oktober 1941 in der Beilage der „Technischen Rundschau" Nr. 9/1941 wiesen wir bereits darauf . „ , hin, daß eine weitere Einschränkung in den flüssi- Bevölkerung umeTL gen Betriebsstoff verbreimenden Maschinen zu er- ng riesige Ertrag, warten ist. Bald darauf erfolgte die Anordnung, >flanzung darstellk daß die Herstellung von weiteren motorischen Feststellung. FaK Bodenfräsen und Einachsschleppern für flüssige auf Java;' durch. Treibstoffe (Benzin usw.) ab 1942 verboten ist. "— ' Mr erreichten, daß diejenigen Maschinen noch im Lauf des Jahres 1942 geliefert werden, die aus dem Kontingentsmaterial 1941 hergestellt werden. Diese Maschinen werden noch mit flüssigem Treib- ßoff versorgt. Einige Typen, wie Bungartz 9 70/90 und die Motorhacke M 3, sind in der Fertigung bereits ausgelaufen. In den anderen Typen sind nur noch eine beschränkte Anzahl zuzuteilen. Dieser geringen Zuteilung stehen eine große Anzahl von Anträgen aus der Gärtnerschaft entgegen, deren Berechtigung hinsichtlich der Belieferung' mit Benzinfräsen nicht mehr erfolgen kann. Ws sich im Herbst 1941 für die Studiengesell schaft für Technik im Gartenbau e. V. diese Lage als unabwendbar ergab, wurde erwogen, für die flüssigen Treibstoffe nichtflüssige Ersatzstoffe zu wählen. Wenn es nicht gelang, ein Ausweichmittel sür die flüssigen Treibstoffe zu finden, konnte der Gartenbau praktisch vom Herbst 1942 an keine weiteren Bodenbearbeitungsmaschinen mehr in Betrieb nehmen. Im Interesse der Ernährungs sicherung erschien dieser Zustand nicht tragbar. Es wurden deshalb sofort Verhandlungen eingeleitet und Vorarbeiten geleistet, sowohl mit der zuständi gen Industrie als auch mit den entsprechenden Dienststellen, zwecks Ersatz des flüssigen Treibstoffes. Es kamen in Frage: für größere Maschinen: Holzgas, Elektrizität, Flaschengas; für mittlere Maschinen: Azetylengas und Flaschengas. Für die leichten Motorhacken schien die Frage des Ersatzes von flüssigem Treibstoff nicht lösbar. Die Industrie sagte weitgehende Unterstützung zu und bearbeitete sofort in ihren Werkstättten Probemaschinen. Zuerst stellte die Firma Holder einen Einachsschlepper mit selbstgebautem Holzgas- der notwendigen Gasmenge wird auf Holzgas um geschaltet. Mgen die Inbetriebsetzung, die Arbeit und den Bau dieser Maschine wurden an dieser Stelle keine Bedenken erhoben. Für die Serien fabrikation soll die Maschine durch einen DKW.- Einzylinder-Motor ersetzt werden. Die Materialsrage sür die Sicherstellung des Weiterbaus des Holder-Einachsschleppers in'Serie dürfte in Kürze geklärt werden. Die Vorarbeiten mit den Maschinen für Azetylen gasantrieb dürften soweit gediehen sein, daß die Vorführung dieser Maschinen im Juni erfolgt. Wir werden zur gegebenen Zeit einen kürzen Be richt hierüber veröffentlichen. Zum gleichen Termin soll eine Atlasmaschine mit ' Flaschengasontrieb versuchsweise vorgeführt werden. Neben den hier geschilderten Versuchen, dem Gartenbau auch weiterhin Maschinen für die Bodenbearbeitung zur Verfügung zu stellen, be schäftigte sich die Studiengesell'schaft gleichzeitig mit der Frage des Einsatzes von Motorwinden für Pslugarbeit im Flachland. Auch hier werden in Kürze Versuchsaggregate zur Untersuchung kommen. Sobald die Materialfrage für die Herstellung von Serien eindeutig geklart ist, werden wir an gleicher Stelle zusammenfassend berichten. Wenckt. Vorschriften über die Arbeit mit Vrvck- spriyen zur SäMlingsvekämpkuny Um die Mittel zur Schädlingsbekämpfung mög lichst fein zu verteilen, werdest Druckspritzen, die mit hohem Druck arbeiten, verwendet. Da die Anwendung bon hohem Druck große Gefahren in sich birgt, werden in den neuen, in Vorbereitung befindlichen Unfallverhütungsvorschriften der land wirtschaftlichen Berufsgenoffenschaften eingehende Verhaltungsmaßregeln gegeben, die zur Ver meidung von Unfällen streng zu beachten sind. Die Meisten Unfälle bei der Verwendung von Druckspritzen ereignen sich dadurch, daß die Spritzen infolge von Ueberdruck Platzen. Es ist deshalb besonders zu beachten, daß die Behälter, Düsen, Schläuche und anderen Zubehörteile der Geräte in ihrer Festigkeit dem Druck entsprechen, den der Hersteller als Betriebsdruck angegeben hat. Dieser Druck darf, um die Geräte nicht zu zerstören, und damit Gefahren für die Bedienungsleute her ¬ vorzurufen, nicht überschritten werden. Es muß daher beim Füllen der Stand des Druckanzeigers (Manometers) ständig beobachtet werden. Zu einer gefährlichen Drucksteigerung führt auch starke Sonnenbestrahlung, da sich durch die Wärme der Behälterinhalt ausdehnt. Die gefüllten Geräte sind daher im Schatten aufzubewahren, oder es ist der zu erwartenden Drucksteigerung beim Füllen der Behälter Rechnung zu tragen. Als Schutz gegen Drucküberschreitungen werden Sicherheitseinrichtungen angebracht, die bei lieber« steigung des zulässigen Druckes wirksam werden. Durch Rückstand von Spritzbrühe können die Bohrungen der Druckanzeiger und Sicherheits ventile sich leicht verstopfen; sie müssen daher von Zeit zu Zeit gereinigt werden. Um das Gewicht niedrig zu halten, hat die Wandung der Behälter nur eine geringe Stärke. Sie darf nicht ge schwächt werdend Dies ist der Fall, wenn die Geräte durch Fallenlassen oder Anstoßen eingebeult werden, oder wenn sie nach der Benutzung nicht sorgfältig gereinigt werden und Reste der viel fach stark ätzenden Flüssigkeit in ihnen verbleiben. Die Festigkeit der in der Regel aus einer Metall- Legierung (Messing) hergestellten Geräte leidet auch stark unter der Frosteinwirkung. Sie müssen daher im Winter in einem frostsicheren Raum aufbewahrt werden. Lange Benutzungsdauer führt, insbesondere bek stark ätzenden Spritzbrühen, zu einer Abnutzung der einzelnen Teile des Gerätes. Abgenutzte oder infolge Verschmutzung festsitzende Ventile können z.B. Unfälle durch Zurückschlagen der Pumpenteile und ungewolltes Abblasen der Spritzbrühe ver ursachen. Die Geräte müssen daher vor der Ver wendungszeit von fachkundigen Personen darauf hin geprüft werden. Druckspritzen, deren Alter und Aussehen (Riffe, Einbeulungen, Anfressungen usw.) darauf schließen lassen, daß sie nicht mehr die genügende Haltbarkeit besitzen, sind nicht mehr zu verwenden. Ausbesserungen durch Löten oder Schweißen sind erfahrungsgemäß nicht haltbar und daher zu unterlassen. Spritzrohre müssen so lang gewählt werden, daß eine Berührung mit dem Spritznebel möglichst ausgeschlossen ist. Nach fünfjähriger Benutzung ist die Druckspritze einer besonders eingehenden Prü fung, am besten durch den Hersteller, zu unter ziehen. NsuOK^nunF 6sr Organisation 6sr gstvsrkiicdsn MirtsHait Die grosse Vereinfachung Der Reichswirtschaftsminister verkündete am 24. April 1942 die Neuordnung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft. Durch Konzentration und Vereinfachung soll eine Kräfte- und Arbeits einsparung bei gleichzeitiger Steigerung der Kriegs produktion erreicht werden. Dabei ist aber beson ders zu betonen, daß es sich hier keineswegs um eine reine Kriegsmaßnahme handelt. 1933/34 waren für die regionale Gliederung der Wirtschaft die Industrie- und Handelskammer mit einer Anzahl vost 111 Kammern übernommen; dazu kamen noch 71 Handwerkskammern. Bei der Entwicklung dieser Kammern nimmt es kein Wunder, daß ihre Grenzen weder mit der wirt schaftlichen noch politischen Lage der heutigen Zeit ühereinstimmen, ganz abgesehen davon, daß sie sich untereinander sehr stark überschnitten. Im Gegensatz dazu wurde die fachliche Gliede rung der Wirtschaft 1933/34 straff zentral von oben nach unten gegliedert und durchorganisiert in Reichsgruppen, Wirtschaftsoruppen, Fach- und Untera'rupven mit fachlichem Weisungsrecht von den Zentralstellen über die Mittelinstanz nach unten. Desgleichen schuf sich das Handwerk seine zentrale Führung durch den Reichshandwerks meister. An dieser fachlichen Führung und dem fachlichen Weisungsrecht ändert sich selbstverständlich nichts. Dagegen verschwinden die alten Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die bis herigen Wirtschaftskammern. Bereits auf der Taaung der Präsidenten der Industrie- und Han delskammern 1940 in Braunschweig wurden Richt linien für eine Vereinfachung und Neuordnung der Wirtschaft besprochen, die vorsahen: 1. Herbeiführung einer --räßeren Einheit zwischen der neuaufgebaute'n fachlichen und der alten regio nalen Gliederung der Organisation der gewerb lichen Wirtschaft; 2. eine engere Zusammenarbeit mit der Partei. D'r bestellende Zustand, die seit 1933 neu auf gebaute faßliche Gliederung und die alten über nommen regionalen Institute, war keineswegs ideal, was seit langem erkannt war. Neichswirt- schaftsminister Fünf und Staatssekretär Landfried hatten in der Vergangenheit des öfteren auf die Notwendigkeit einer Vereinfachung hingewiesen. Die zum Zweck der Neuordnung erlassene Verord nung über die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft be stimmt daher im 8 1 der ersten Durchführungs verordnung vom 20. April 1942, daß die gewerb liche Wirtschaft in Zukunft bezirklich in Gau wirtschaftskammern zusammengefaßt wird, deren Grenzen sich mit den Grenzen der politischen Gaue decken. Es gibt also in Zukunft nur noch 42 Gauwirtschaftskammern. Eine zweite Durch führungsverordnung löst zunächst die Industrie- und Handelskammern mit sofortiger Wirkung auf; sie führen bis zur Umorganisation ihre Geschäfte weiter. Sie gehen in den neuen Gauwirtschafts- kammern auf, wie auch später die Handwerks kammern. In den Gauwirtschaftskammern werden aber nicht nur die bisherigen Kammern zusammen gefaßt, sondern auch die bezirklichen Mittelgliede rungen der fachlichen Organisation der gewerb- lichen Wirtschaft werden hier eingegliedert. Den Gauwir'-chaftskammern werden die Industrie, der Handel, oas Handwerk usw. mit den bisherigen bezirklichen Verbänden der Wirtschafts-, Fach- und Fachusttergruppen und der Innungsverbände als Baugruppen angehören. Auch die Banken Energiewirtschaft, Versicherungen, Berkehrsgcwerbe unv Fremdenverkehr werden hier eingegliedert. Der verwaltungstechnische Vorteil der Neuordnung ist klar ersichtlich: Vereinfachung und bezirkliche seornentration, Verminderung der Arbeitsbelastung 'ür die Wirtschaft und Einsparung von Arbeits kräften. Außerdem ergibt sich das politische Ziel einer Wirtschaftsführung eng angelehnt an die politische Willensbildung der Partei. Die Gauwirtschafts kammern bilden in der Hand der Gauleiter und Reichsstatthalter ein leistungsfähiges Instrument zur Wahrnehmung der bezirklichen wirtschaftlichen Interessen des Gaues. Damit in jedem Fall die Einheitlichkeit der staat lichen Wirtschaftspolitik gesichert ist, unterstehen nach § 4 der ersten Durchführungsbestimmung die Gauwirtschaftskammern der unmittelbaren Aufsicht des Reichswirtschaftsministers. Bei der Zusammenlegung wird man nicht dog matisch verfahren; was wirtschaftlich zusammen gehört, soll nicht zerrissen werden. Ohne Frage wird es in Einzelfragen bei der Neureglung Schwierigkeiten geben, die jedoch in gemeinfamer Arbeit zwischen Staat und Wirtfchaft überwunden werden müssen. Das Endziel ist die Entfernung von überflüssigem organisatorischem Ballast und damit eine Stärkung der Produktionskraft der Wirtschaft. Wsnckt. Neuammwung: Einachsanhänger zum Suftloft - Universal - Einachsschlepper Der Einachsschlepper ist luftbereift, mit Gespann wagenreifen, — 130 — 20 genormt. Der Anhän ger ist ein viereckiger Kastenanhänger mit Auf satzbordwänden. Nach Angabe der Firma ist durch Verwendung von Rohrscharnieren eine Schlitz bildung zwischen Bodenbrett und Seitenwänden vermieden. Me klappbaren Seitenwände sind in jeder Lage feststellbar. Die Längsseitenwände be sitzen Kettenfpannung, die leicht lösbar ist. Als Normalzubehor werden Aufsatzbordwände mitgeliefert, die wahlweise senkrecht oder zwecks Vergrößerung der Lagefläche in Schrägläge fest ¬ stellbar sind. Für das Laden von sperrigem Tut find an der Hinteren und vorderen Bordwand Ein- fteckmöglichkeiten für Ladegatter vorgesehen. Der Anhänger kann sowohl am Einachs schlepper direkt, als auch an der Maschine mit angebautem Gerät, wie Frässchwanz, Pflug usw. angehängt werden. Er besitzt zu diesem Zweck eine ausziehbare Deichsel. Die Verbindung mit der Maschine erfolgt mit Schnellanschluß durch Zug bolzen. Der Fahrersitz ist federnd angebracht und besteht aus einem bequemen Kübelsitz mit Rücklehne, der nicht in die Ladefläche hineinragt. Der Anhänger hat groß bemessene Jnnen- backenbremsen, die mit Hand- und Fußbremse zu betätigen sind. An der Rückseite des Anhängers ist eine Oese für das Anhängen eines zweiten An hängers oder eines anderen Gerätes vorgesehen. Die Firma hebt die große Bodenfreiheit des Ein achsanhängers hervor. Ladefläche de§ Kastens Höhe der Bordwand Gewicht 2 X 1,2 m 330 mm 250 kg 30.3. 42 We/St. Wsnckt.
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