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4314 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 96, 26. April 1907. und Restbuchhandel«. »Es gibt nur einen Weg, der Wiederholung jener Zustände (so. vor der Rabattregelung) vorzubeugen: die Änderung .der Verkehrsordnung dahin, daß Novitäten vor Ablauf einer bestimmten oder im Einzelfall zu bestimmenden Frist nicht antiquarisch verkauft werden dürfen . . « (S. 284.) Daß eine in die verschiedensten Verhältnisse so scharf ein schneidende Maßregel — in England besteht sie zwar — bei uns Anhänger finden wird, ist mir sehr zweifelhaft. Der nächste Abschnitt ist den wirtschaftlichen Problemen gewidmet: Kartellcharakter des Börsenvereins, Tendenzen des Kartells, Kartellpolitik usw., Verlag und Sortiment in dem sogenannten Kartell. Dem Verleger sind alle Rechte freigegeben, ebenso dem Kommissionshandel oder dem Bar sortiment, Pflichten hat nur der Sortimenter. Die Streitfrage, die in den kontradiktorischen Ver handlungen zu einem Zusammenstoß geführt hat, wer die Macht im Buchhandel habe, die Verleger oder die Kom missionäre, wird berührt. Ich habe aus dem gewaltigen Stoff nur einiges heraus gegriffen, um die Art der Behandlung zu charakterisieren, und habe davon abgesehen, zu den einzelnen Punkten Stellung zu nehmen; dies wird eventuell an anderem Ort geschehen. Ich wünsche nur, daß meine Besprechung recht vielen Anlaß gibt, nach der Schrift selbst zu greifen. Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht in Berlin. Dem soeben erschienenen Geschäftsbericht der -Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht- in Berlin entnimmt das Organ des Vereins der Deutschen Musikalienhändler -Musik- Handel und Musikpflege» die nachfolgenden Ausführungen über die allgemeine Geschäftslage der Anstalt; (Red.) Auch im abgelaufenen Geschäftsjahre hat die Tätigkeit der Anstalt, wie schon aus der Steigerung ihrer Gebühreneinnahmcn heroorgeht, sich in steter Entwicklung ausgebrcitet. Die Zahl der Gebührenverträge hat sich wiederum erheblich vermehrt. Nament lich kann festgestellt werden, daß auch solche Kreise, in denen ein grundsätzlicher Widerstand gegen die Forderungen der Anstalt herrschend war, immer mehr zu der Überzeugung kommen, daß diese Forderungen sich auf gesetzlichem Boden bewegen und auch ohne jede Schädigung der mit der Musikpflege verknüpften Interessen wohl erfüllt werden können. Am zähesten beharren noch die Etablissementsbesitzer und Gastwirte in ihrer ablehnenden Haltung; doch lassen wichtige Vertragsabschlüsse der letzten Zeit erkennen, daß auch dieser Widerstand im Abnehmen begriffen ist und mit der Zeit ganz verschwinden wird. Einen augenfälligen Beweis des Nutzens, den die Anstalt der gesamten Musikpflege gewährt, liefert die Veröffentlichung des Volksliederbuchs, an dessen Inhalt die Mitglieder der Genossen schaft in starkem Maße beteiligt sind. Infolge der Vereinigung aller ihrer Aufführungsrechte an einer Zentralstelle war es der Arbeitskommission des Volksltederbuchs möglich, die Aufführenden darauf hinzuweisen, daß alle Auskünfte über die Erteilung der gesetzlichen Genehmigungen bei der Anstalt einzuziehen sind. Von großer Bedeutung für die Anstalt wie für die ganze Musikpflege ist ein Ereignis, das sich in den letzten Monaten des abgelausenen Geschäftsjahres vorbereitet hat und in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 1907 zum Abschluß gekommen ist: Der langjährige Konflikt mit einer Gruppe angesehener Musik verleger, die namentlich in dem Verein der Deutschen Musikalien händler zu Leipzig ihre Stütze fand, ist glücklich und für beide Teile befriedigend beigelegt. Die grundsätzlichen Bedenken dieser Gruppe gegen ein Zusammengehen mit der Anstalt lagen in der Befürchtung, daß die Interessen der Verleger durch die Grund ordnung der Anstalt nicht hinreichend gesichert seien. Die Ge nossenschaft, die von jeher ihr Einverständnis erklärt hatte, be gründeten Wünschen in dieser Hinsicht Rechnung zu tragen, hat durch ihren Vorstand ihre Zustimmung zu einigen Vorschlägen der Abänderung der Grundordnung erklärt, die auf eine Stärkung des Einflusses des Ausschusses der Vertrauensmänner abzielen. Es handelt sich um die ZZ 4, ö, 15 und 22 der Grundordnung. Auf Grund dieser Vereinbarung haben 30 Musikverleger, darunter die angesehensten unter den bisher fernstehenden, den Berechtigungs vertrag unterzeichnet. Die Wirksamkeit des Beitritts ist noch davon abhängig, daß die Hauptversammlung der Genossenschaft den Änderungen der Grundordnung zustimmt, die der Vorstand im Verfolg der mit der Leipziger Verlegergruppe getroffenen Ver einbarung ihr unterbreiten wird. Aus dem gleichen Anlaß wird der Vorstand bei der Hauptversammlung beantragen, den Beschluß der Hauptversammlung vom 26. März 1905 außer Kraft zu setzen, wonach die nach dem 1. Januar 1906 beitretenden Bezugs berechtigten zur Deckung der Gründungskosten einen besonderen Beitrag von 10 Prozent ihres Gebührenanteils zu leisten haben. Es kann die bestimmte Zuversicht ausgesprochen werden, daß die Hauptversammlung diese Vorschläge ohne Rückhalt annehmen wird und daß damit der Anstalt die Mitwirkung einer gewichtigen Gruppe von Musikoerlegern und der Zuwachs wertvoller neuer Aufführungsrechte gesichert ist. Infolge dieser Entwicklung hat auch eine Reihe der ersten populären Komponisten zu Beginn des Geschäftsjahrs 1907 ihren Beitritt zur Anstalt erklärt. Diese beiden hochcrfreulichen Ereignisse haben selbst in solchen Kreisen der Veranstalter von Aufführungen, die bisher der An stalt einen schroffen Widerstand entgegensetzten, ihren Eindruck nicht verfehlt. So schreibt das -Gasthaus-, das Organ des deutschen Gast wirtsverbandes, in Nr. 19 vom 7. März 1907: -Für die betreffenden Wirte ist jetzt, besonders nachdem sich auch, wie wir neuerdings Mitteilen konnten, die populärsten neuern Tondichter der Genossenschaft angeschlossen haben, der Kampf ziemlich aussichtslos, denn auch für die Komponisten gilt das Wort .Einigkeit macht stark', außerdem müssen die In haber von Konzertlokalen dem Geschmack ihrer Gäste Nach kommen, so daß sie sich auch bet dieser Gelegenheit in einer ge wissen Zwangslage befinden.- Ähnlich lautet eine Stimme aus den Kreisen der Varistö- direktoren. In der Zeitschrift -Der Artist-, einem Organ, das sich bisher der Anstalt gegenüber durchaus ablehnend verhielt, wird in An knüpfung an den Beitritt der Leipziger Verleger und an den Ab schluß des Übereinkommens mit der Wiener Autorcngesellschaft offen ausgesprochen, daß derjenige, der geschützte Musik aufführen wolle, gezwungen sei, die Einwilligung der Genossenschaft, als der Inhaberin aller wichtigen Aufführungsrechte, einzuholen. Der Verfasser sagt wörtlich: -Weil alle maßgebenden Musikfaktoren nun auf der Seite der Komponistenvereinigung stehen, kommen die wenigen Un beteiligten gar nicht in Betracht. Ein Konzertunternehmer, gleichviel welcher Gattung, wird in Zukunft die Tantieme in seinen Etat setzen müssen.- Verfasser gibt im Anschluß hieran den Unternehmern und Direktoren den Rat, an die Genossenschaft heranzutreten und wegen der Höhe der Besteuerung genaue Auskunft zu fordern. Er macht dabei den zweckmäßigen Vorschlag, daß der Verband der Direktoren, Artisten usw. durch eine besondre Kommission mit der Leitung der Genossenschaft in Verbindung treten und mit ihr sich über die Höhe eines allgemeinen Gebührentarifs einigen soll. Der Rat ist gut. Möge er von allen Vereinen und Verbänden befolgt werden, deren Mitglieder regelmäßige Veranstalter von musikalischen Aufführungen sind! Sie werden die schon von andern erprobte Erfahrung machen, daß die Erfüllung der gesetzlich begründeten Forderungen der Anstalt die Musikpflege nicht belästigt oder hemmt, sondern fördert. Kleine Mitteilungen. Laernmert L Ci«, iu Rio de Janeiro. (Vgl. Börsenblatt Nr. 58, 66 d. Bl.) — Auf die Anfrage einer Leipziger Firma bei der Firma Laemmert L Cie. in Rio de Janeiro (die im August 1906 in Konkurs geraten war und nach gerichtlich be stätigtem Akkord vom 8. Januar 1907 durch die Herren Hugo