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Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöcheuilich zweiMal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel- lüprlich ab Schalter 1,15 Mk. sei freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 35 Pfennige, durch die Post 1,15 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeimngsboten gern entgegen. Amtsblatt für die Arlsöeöörd!' »ns den Kemeinderat zu Mretnig. Lokal-Anreigec kür äie vnsGsllrn Mtnig, gr»»rSdrzüork. fisurmläe, rraiiirenldal uns Uingegrnä. Inserate, die 4 gespal tene Korpuszeile 15 Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 20 Pf., im amt- lichen Teile 25 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. Nr. 41. Inserate bitten wir für Mittwoch-Nummer bis Dienslac vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Mittwoch, den 22. Mai 1918. 28. Jahrgang Saatwicken. Die für den Futtcranbau eingegangenen Wicken sind noch in genügender Menge vorhan den. Die Königliche Amtshauptmannschaft fordert deshalb alle diejenigen Landwirte, die Wicken als Saatgut zum Grünfutter jetzt oder zur Herbstaussaat noch benötigen, auf, ihre Bestellung unverzüglich bei der Königlichen Amtshauptmannschaft zu machen. Es genügt, wenn der vorgeschriebene Formularantrag auf Ausstellung einer Saatkarte bei der Königlichen Amts hauptmannschaft eingereicht wird. Der Preis für den Zentner beirägt 42,17 Mark. Königliche Amtshauptmannschast Kamenz, am 17 Mai 1918. Abgabe von Oberkleidung. Wer bis 2. Juni ds. Js. freiwillig Männcroberkleidung gemäß der Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 10. Mai abgibt, hat dies bis zum 3. Juni seiner Gemeindebehörde unter Beilegung der dafür erhaltenen Empfangsbescheinigung nachzuweisen, andern falls kann die Abgabe nicht berücksichtigt werden. Wer statt der Empfangsbescheinigung eine Abgabebescheinigung zur Erlangung eines Be zugsscheines sich geben läßt, wird genau so behandelt, als ob er nichts abgegeben hätte, er muß also insbesondere bis 10. Juni seine Bestände an Oberkleidung zur Vermeidung einer Ordnungs strafe von 10 M. nachweisen. Als Oberkleidung kommen in Betracht: Männeranzüge aller Art, die als Arbeiterkleidung verwendbar sind, auch Sportanzüge aus derben Stoffen, nicht dagegen Flanell-Anzüge, Fracks, Smokings und Uniformen. Kamenz, am 13. Mai 1918. Die Könialiche Amtshauptmannschaft für den Kommunalverband. Schlachtviehaufbringung. Die Viehaufkaufskommissionen werden in der Zeit vom 21. Mai an in den ihnen zugeteilten Ortschaften Rinder anschneiben, die in der Zeit vom 25. Mai bis Ende August ab genommen werden sollen. Die Viehbesitzer werden angewiesen, alle Unterlagen über seit dem 1. März 1918 zu Schlachtzwecken erfolgte Verkäufe von Rindern und Kälbern sowie über seit dem 1. März erfolgten Notschlachtungen bereit zu halten und sich an dem Tage, für den die Auf kaufskommission angcmeldet ist, im Hause oder in erreichbarer Nähe aufzuhalten. Der Aufkauf wird nach den bisherigen Grundsätzen, jedoch unter Berücksichtigung des Lebendgewichts des Rindviehbestandes vom 1. März 1918 erfolgen. Ferner wird wie bisher die seitens des Vieh- besttzers erfolgte Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen nachgeprüft und zur Grundlage für die Bestimmung der Abgabepflicht gemacht werden. Rinder, die zu Nutz- und Zuchtzwecken verkauft worden sind, werden als noch vorhanden mitgezählt. Entstehen bei der Abgabe des Viehs an den die Anweisung vorlegenden Händler Streitigkeiten über die Wertklasse oder den zu zahlenden Kaufpreis, so kann der Vieh» bescher sofort, am besten durch Fernsprecher bei der Königlichen Amtshauptmannschast die Nach schätzung durch eine der in den Städten Kamenz, Pulsnitz, Königsbrück sowie in Großröhrsdorf neugebildeten Nachschätzungskommissionen beantragen. Die Abgabe des Viehes darf jedoch nicht verweigert werden. Der abnehmende Händler ist verpflichtet, dann, wenn der Viehbesitzer sich mit dem gezahlten Preis nicht einverstanden erklärt hat, auch seiner seits sofort bei der Ablieferung dem Haupthändler oder der Bezirksschlachtstelle von dem einge tretenen Streitfall Kenntnis z« geben, damit vor dem Abtransport nach Dresden oder vor der Schlachtung im hiesigen Bezirk die Nachschätzung erfolgen kann. Der Händler, der diese rechtzeitige Anzeige unterläßt, hat den durch die unterbliebene Nachschätzung dem Vieh- besttzer erwachsenen Schaden zu tragen; außerdem wird er mit einer Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Kamenz, den 17. Mai 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Hausschlachtungen. Der Kommunalverband wird nach einer Mitteilung der Landesfleischstelle ermächtigt sein, im kommenden Herbst und Winter Genehmigung zu Hausschlachtungen dem jenigen Schweinehalter zu erteilen, der sich verbindlich macht, entweder wenigstens 1/4 des haus zuschlachtenden Schweines oder ein gleich schweres Schwein an den Kommunalverband gegen Entgelt abzugeben. Außerdem wird bei der Entschließung über Hausschlachtgesuche mit berück sichtigt werden, ob der Gcsuchsteller seiner Abgabepflicht für Milch, Butter und Quark im laufenden Jahre nachgekommen ist. Kamenz, am 17. Mai 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Die Herabsetzung der Brotration. Die Herabsetzung der Brotration, mit der man seit längerer Zeit rechnen müßte, ist eine bittere, aber unabänderliche Maßnahme. Wie im vergangenen Jahre, wird man sich auch in diesem mit der schweren Einschränkung abzufin den haben, denn es ist immerhin besser, sich für den Rest des Wirtschaftsjahres mit einer geringeren Brotmenge zu begnügen, als unter Umständen eines Tages vor dem Nichts zu stehen. Die Einschränkung ist auch, im Gegen satz zum Vorjahr, nur auf sieben magere Wochen, bis zum Beginn des Frühdrusches, berechnet. Ueber die Gründe, die für die Herabsetzung der Brotmenge maßgebend llnb, wurde den Vertretern der Presse in einer Besprechung im Kriegs-Er nährungsamt Aufschluß gegeben. Unterstaats sekretär von Braun gab einige Zahlen über die Getreide-Belieferung aus Rumänien im Ernte jahr 1916/17 und 1917/18, aus denen hervor ging, daß Rumänien in den zwei Jahren für Deutschland einen Monatsbedarf geliefert hat. Die Lieferungen aus der Ukraine litten schwer unter den politischen Ereignissen. 6 Millionen Pud Getreide hätten geliefert werden sollen, wirklich eingetroffen sind in Deutschland aber bisher nur 5852 Tonnen Getreide, was auch auf die geringe Leistungsfähigkeit der Bahnen zurückzuführen ist. Günstiger für die Zufuhr ist der Wasserweg, aber die Reise dauert zwei Monate. Für Ende Mai darf man wohl auf rund 100000 Tonnen rechnen. Die Ukraine soll uns außerdem bis 31. Juli 160000 Rin der liefern, die an der Grenze geschlachtet wer den. Außerdem sind einige Schweinelieferungen in Aussicht. Von Bedeutung für unsere Er nährung können 400—500 Millionen Eier werden, die im Juli aus der Ukraine ausge führt werden. Unterstaatssekretär Muller begründete die Un- vermeidbarkeit der Brotkür>,ung. Infolge vor handener Streckmittel werden wir aber vielleicht nicht auf 160 Gramm kommen, sondern auf 180, und zwar auch nicht ganz einheitlich in Deutschland. Als Ersatz wird man täglich 25 Gramm Zucker vom 15. Juni bis 15. Juli geben, wofür 500000 Kilogramm zur Verfüg ung stehen. Daneben wird es aber auch wieder Einmachezucker geben. Als zweiter Ersatz wird ein Mehr an Nährmitteln, elwa 50 Prozent, geliefert werden, und zwar vom 15. Juni bis '10. August. Ganz einheitlich ist auch das nicht. Auf Groß-Benin würden 750 Gramm Zucker und 450 Gramm Nährmitteln, also 1200 Gramm monatlich Ersatz kommen statt 1200 Gramm Mehl — an Nährstoffen nur ein ge ringer Unterschied. Für den Notfall werden noch Dörrgemüse und getrocknete Kohlrüben bereitgehalten. Fleisch kann nicht als Ersatz gegeben werden. Unsere Bestände sind zu sehr angegriffen. Durch die Gewährung der Zucker- und Nährmittelzulage verliert die Herabsetzung schon sehr viel von ihren Schrecken. Noch wichliger aber ist der Umstand, daß wir dank der Kartoffel so gut durch den Winter gekom men sind und daß nach der Berechnung der amtlichen Stellen die bisherige Wochenkopfmenge bis zum Einsetzen der Frühkartoffellieferungen weiter gewährt werden kann. Es muß auch in Rücksicht gezogen werden, daß wir in diesem Jahre einen bedeutend früheren Sommer bekom men und schon jetzt Gemüse essen können, wo im vorigen Jahre noch gar nicht daran zu denken war. Außerdem wird die Frühdrusch organisation auf das gründlichste vorbereitet, so daß die Zeit der Einschränkung möglichst abge kürzt werden kann. verlMez unä 5äWs»r; Bretnig. Am kommenden Freitag halten die landwirtschaftlichen Genossenschaften ihren 28. Verbandstag in Dresden ab. Ist es schon Pflicht eines jeden Mitgliedes, dieser Tagung beizuwohnen, so wird ganz besonders ein Vor trag des Herrn Generealsekretärs des Reichsver bandes der deutschen landwirtschaftlichen Genos senschaften Brenning über „Die genossenschaft lichen Aufgaben nach dem Kriege" infolge seiner Wichtigkeit das Interesse der Zuhörer erwecken. Die Abfahrtszeit nach Dresden besagt die heu tige Anzeige. Bretnig. Werfet die im Haushalte, auf den Höfen, in den Schuppen, auf den Dachbö den usw., selbst in den Winkeln, herumliegenden Lumpen, Stoffabfälle, altes Packleinen, Flick- lappcn, Musterlappen, alte Stricke, Bindfaden, Hüte, Kragen, Manschetten, Reste usw. nicht achtlos fort! Die Kriegswirtschaft braucht jedes Stückchen Lumpenmaterial, auch wenn es noch so wertlos erscheint. Sammelt deshalb alles! Verkaufet es an die richtige Ablieferungsstelle: den gewerbsmäßigen Lumpensammler. Dieser liefert alles bestimmungsgemäß an die Sortier- und Wirtschaftsstellen der Heeresverwaltung ab. Bretnig. Auf die iu der heutigen Num mer erscheinende Bekanntmachung des Kommu- nalverbandes betreffend Schlachtviehaufbringung, Hausschlachtungen und Ouarkabgabe wird hier mit nochmals verwiesen, insbesondere auch da rauf, daß sowohl bei Ler Schlachtviehaufbrin gung wie bei der Genehmigung von Haus schlachtungen in jedem Falle die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen nachgeprüft wird. Wer seiner Abgabepflicht an Butter und Ouark nicht genügt, muß damit rechnen, daß in seinen Viehbestand stärker eingegriffen wird als bei einem anderen, der sich die nötige Beschränkung im Selbstverbrauch auferlegt und jedes nur irgendwie entbehrliche Stück Butter oder Pfund Quark an die Sammelstelle abliefert. Des gleichen wird auch bei der Beurteilung von Hausschlachtungsgesuchen künftig die Abgabe von Quark und Butter mit in Rücksicht gezo gen. Wenn auch in den Zeiten, wo die Kühe trocken stehen, die Erfüllung des Lieferungssolls nicht verlangt wird, so muß doch innerhalb eines Jahres jeder Viehbesitzer einige Zeit lang in der Lage sein, sein Lieferungssoll zu erfüllen, soweit sich dasselbe nicht durch Abgang von Vieh verändert hat. Auch achte jeder streng auf die Bestimmungen über Ankaufsbescheini gungen, die sich jeder von der Gemeindebehörde beschaffen muß, Ler ein Rind, Schwein, Schaf oder Ziege kaufen will. Desgleichen sind alle Unterlagen über erfolgte Verkäufe von Vieh, insbesondere Schlußscheine, die dem Besitzer beim Verkauf vom Händler oder Fleischer aus gehändigt werden, gut aufzubewahren. — Es wird jetzt manchmal darauf hinge wiesen, daß beträchtliche Kupfermengen, die sich z. B. in Dresden aus öffentlichen Gebäuden befinden, nicht abgenommen werden. Demgegen über wird darauf aufmerksam gemacht, daß Kup fer, welches über 50 Jahre alt ist, wie über haupt Kupfer, welches durch die Witterung grün geworden ist, nicht mehr kriegswirtschaftlich brauch bar ist. Deshalb werden auch z. B. die frei lich seltenen kupfernen Blitzableitungen von der Abgabe befreit, die bereits vor den Jahren 1856 angebracht worden sind. Außerdem ist in den Städten nicht selten als Bedachung grün angestrichenes Blech verwendet, welches nur äußerlich wie Kupfer aussieht. Kamenz. Die Pferdeaushebungen im hie sigen amtshauptmannschaftlichen Bezirke sind be endet, einem Besitzwechsel steht somit nichts mehr im Wege. Kamenz. In einer von Vertretern dec Waldbesitzec wie dec Schulgemeinden besuchten Besprechung in der Kgl. Amtshauptmannschast wurde allgemein die Notwendigkeit der Laub- heugcwinnung als äußerst dringlich anerkannt. Die möglichst umfangreiche Laubheugewinnung liegt besonders auch im Interesse des Land wirtes, da die Heuumlage für das Heer dieses Jahr größer als 1917 ist und deshalb alle Ersatzfuttermittel benützt werden müssen. — Ueber zwei Millionen Reichs rentner. Die Zahl der Empfänger von Reichsrenten hatte zu Beginn dieses Jahres die zweite Million überschritten. Die Haupt masse der Renten kommt nach wie vor auf die Invalidenrenten mit 1001330. Sie ist gegen das Vorjahr um mehr als 29000 zurück gegangen. Zittau. Ein lebendes Kalb aus dem Stalle gestohlen wurde im benachbarten Seiten dorf dem Gutsbesitzer Weichenhain. Die Spitz buben entkamen unbemerkt mit ihrer kostbaren Beute und schlachteten das Kalb einige Hundert Meter hinter dem Wirtschaftsgebäude ab, wo sie die Haut und Lie Eingeweide liegen ließen. Markersdorf bei Burgstädt. (Unerwar tete Gesundung.) Nach l '/^jähriger Taubstumm heit erlangte der hiesige Einwohner Friedrich Künzel Sprache und Gehör wieder. Ein Traumbild, das er in einer der letzten Nächte hatte, versetzte ihn in einen solchen Schrecken, daß ihm beim Aufwachen die verlustig gewesenen Sinne wiederkehrten, die er, als Schütze im Felde stehend, beim Einschlagen einer Granate und durch Verschüttung verloren hatte. Leipzig. Wegen vorzeitiger Belieferung von Brot- und Semmelmarken wurden hier wieder eine Anzahl Bäckereien auf eine bis drei Wochen geschlossen. Für die Hausfrau! Nachlieferung über verdorbene oder ;« früh verbrauchte Kar- taff-i« findet keinesfalls statt. Die auf Landeskartoffelkarten Abschnitt L bezogenen Kartoffeln müssen bis zum 13. Juli 1918 reichen! Jeder muß daher für geeignete Aufbewahrung und ordnungsmäßigen Verbrauch der Kartof feln Sorge tragen.