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. Anzeiger , rnbe-m ,vvs» „iU-.g zwei Mal: Ä- iUwoch imd Eonnabend. r boiuienientspreis: vienel- johrüch ab Schaller 1,15 Mk. le, freier Zusendung durch Polen ins Haus 1 Mark 35 Pfennige, durch die Post 1,15 Marl ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeiiungsboten gern entgegen. ArnLsölcrtt für die OrtskestSrde und de» Gemeinderat zu Bretnig. Inserate, die 4gespal-. tene Korpuszeile 15 Pf für Inserenten im Rödertgle, für alle übrigen 20 Pf., im amt lichen Teile 25 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nebmen außer unserer Geschäftsstelle auch sümlliche Annoncen-Expe- ditivnen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. Hokal-Hirriger für ckir OilsOsttt . kremig. ftrsKrsdrzüstt, ljäiiZwalckr, frsKtrembs! und timgegenä. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bls Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 20. Sonnabend, den 9. März 1918. 28. Jahrgang Zur Durchführung der von der Landesfleischstelle erlassenen Anordnungen wird die Bekannt machung ves Kommunalverbandcs vom 21. Dezember 1917 betr. die Abgabe und Hausschlachtung von Schweinen dahin abgeändert, daß alle Schweine, die im Monat März 1918 ein Lebendgewicht von 80 Pfund erreichen, für den Kommunalverband beschlagnahmt sind. Die Abgabe hat an jeden die vorschriftsmäßige Anweisung vorlegenden Händler oder Fleischer zu erfolgen,' andernfalls die Enteignung stattfindet. Don der Beschlagnahme werden aus besonderen an die Königliche Amtsbauptmann- schaft zu richtenden Antrag nur diejenigen Schweine ausgenommen, a., die als Juch Schweine verwendet werden sollen, wenn sic sich zur Zucht eignen und der Besitzer schon bisher Schweinezucht getrieben hat. Dem Antrag ist eine gutachtliche Aussprache eines Tierarztes oder des zuständigen landwirtschaftlichen Ver- „trauensmannes beizufügen, b., die mit besonderer, vom Königlichen Ministerium, Landesfleischstelle, erteilter Ge nehmigung im Frühjahr oder Sommer 1 9 1 8 zur Haus sch lach tung ver wendet werden dürfen. Schweine, die im März 1918 ein Lebendgewicht von weniger als 80 Pfund auf weisen, können, soweit zulässige Futtermittel vorhanden sind, weiter gemästet werden. In dem Umfang, in dem der Besitzer bisher Hausschlachtungen vorgenommen hat, kann er auch auf die Belassung dieser Schweine für eine im Herbst 1918 vorzunehmende Hausschlachtung rechnen. Kamenz, am 5. März 1918. Der Kommunalverband Ler Königlichen Amtshsuptmannschaft. SpeisekartMelversorgung. Auf Grund der Bekanntmachung des Königl. Ministeriums des Innern vom 28. Februar 1918 — Kamenzer Tageblatt Nr. 51 — wird die gemeinsame Bekanntmachung der unterzeich neten Behörden über die Speisekarkoffelversorgung vom 18. Februar 1918 — Kamerner Taae- blatt Nr. 48 — in den 2 und 3 wie folgt abgeänbcrt: An außerhalb des hiesigen Bezirks wohnhafte sächsische Landeskartoffelkarten-Jnhaber darf die Abgabe von Kartoffeln erst vom 25. März 1018 ab erfolgen. Die unmittelbare Eindeckung bei einem außerhalb ^es hiesigen Bezirks wohnhaften Land wirte ist ebenfalls erst vom 25. März 1918 ab zulässig. Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß die Amtshauptmannschaften Bautzen, Borna, Döbeln und Meißen für die Kartoffelausfuhr gänzlich gesperrt worden sind. Kamenz, am 1. März 1918. Dis Königliche Amtshauptmannschaft für den Kommunalverband. Der Stadtrat zu Kamenz. Kurze NackuiHlen. Ein Teil unserer Seestreitkräfte, der an der Hilfsaktion für Finnland teilnimmt, hat am 5. März nachmittags bei Eckeroe auf den Aalandsinseln geankert. Bonar Law teilte mit, daß sich der Erste Lord der Admiralität Sir Geddes im Zusammen hang mit wichtigen Flottenbewegungen im Mittelmeer befindet. Die Verbandsmächte haben von Amerika weitere erhöhte Zufuhr von Brotgetreide verlangt. Die neue Kriegskonfercnz der Alliierten ist zum 28. März nach Versailles einberufen worden. Die Sinnfeimer-Bewegung in der früheren Grafschaft Clare nimmt zu; die Sinnfeimer bemächtigten sich der Ländereien und nahmen das Vieh weg. Im preußischen Abgeordnetenhaus erklärte der Pole Dr- Seyda, die Polen würden den mit der Ukraine abgeschlossenen Friedensvertrag niemals anerkennen. Die Zweite Kammer des sächsischen Landtages überwies am Mittwoch den Gesetzentwurf über Abänderungen der Landtagsordnung der Ge setzgebungsdeputation. Unsere Versorgung aus der Ukraine Ueber die Art und Weise, wie die Mittel mächte aus der Ukraine mit den dort lagernden Lebensmitteln versorgt werden sollen, wird der B. Z. aus Wien von unterrichteter Seite mit geteilt: Oesterreich-Ungarn und Deutschland gehen bei der Versorgung aus der Ukraine einmütig vor. Die militärischen Handlungen haben unse rerseits nur die Aufgabe, der Eröffnung des friedlichen Handels mit der Ukraine die Wege zu ebnen und sie sicherzustellen. Der Handel erfolgt durch besondere Organisationen, die teils schon am Platze weilen, teils noch auf der Reise sind. Es ist auch ganz gleichgültig, welche die ser Organisationen mehr oder weniger einkaufen, ob die deutschen oder die österreichisch-ungari schen, die unter der Führung des Grafen For- gach stehen. Der Einkauf erfolgt überall zum Besten beider Staaten und bildet ein gemein sames Erträgnis, das nach einem bestimmten Schlüssel unter die Mittelmächte aufgeteilt wird. Die Verschiedenheit der zu erwerbenden Lebens-^ mittel und Güter macht einen komplizierten! Schlüssel je nach Art der Ware und nach Ver schiedenheit des Bedarfs beider Länder nötig. Aber eine Ungleichmäßigkeit in der Aufteilung nach dem Ausmaße der einzelnen Erwerbungen geht daraus nicht hervor. Nach den bisherigen Erfahrungen und Feststellungen der in der Ukraine operierenden militärischen Kräfte sind Vorräte in der Ukraine reichlich vorhanden. Die Bevölkerung der Ukraine kommt den Truppen sympathisch entgegen. Die Behörden der Zen tralrada leisten überall dort, wo sie bestehen, werktätige Mithilfe. Die großen Organisations fragen, die Erfassung und Heraufführung der Waren über die verschiedenen Verkehrswege ge ben natürlich viel und umständliche Arbeit. Wenn diese aber einmal getan ist, was wohl noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen wird, kann man damit rechnen, daß die Vor räte in der Ukraine, zu denen noch jene Waren zählen werden, die wir aus dem nun mit uns im Friedenszustand befindlichen Rußland beziehen werden, eine fraglos gesicherte und stetige Ver sorgung der Mittelstaaten ermöglichen werden. Die Lieferungen der Ukraine. Wien, 6. März. Kiewer Blätter berichten, daß die ukrainische Delegation die Verpflichtung übernommen habe, bis zum 15. April d. I. an die Zentralmächte 30000 Waggons Getreide, 2000 Waggons gefrorenes Fleisch und 1000 Waggons gedörrtes Obst zu liefern. Als Gegen leistung habe die Ukraine landwirtschaftliche Maschinen, chemische Produkte und Eisen er halten. Vorfriede mit Rumänien. Die Bedingungen des Vierbundes, unter wel chen der endgültige Frieden mit Rumänien ab zuschließen ist, lauten folgendermaßen: 1. Rumänien tritt an die verbündeten Mächte die Dobrudscha bis zur Donau ab. 2. Die Mächte des Vierbundes werden für die Erhaltung des Handelsweges für Rumänien über Constanza nach dem Schwarzen Meer Sorge tragen. 3. Die von Oesterreich-Ungarn geforderte Grenzberichtigung an der österreichisch-ungarisch rumänischen Grenze wird von rumänischer Seite grundsätzlich angenommen. 4. Ebenso werden der Lage entsprechende Maß nahmen auf wirtschaftlichem Gebiete grundsätz lich zugestandcn. 5. Die rumänische Regierung verpflichtet sich, sofort mindestens acht Divisionen der rumäni schen Armee zu demobilisieren. Die Leitung der Demobilmachung wird gemeinsam durch das Oberkommando der Heeresgruppe Mackensen und die rumänische Oberste Heeresleitung erfolgen. Sobald zwischen Rußland und Rumänien der Friede wiederhergestellt ist, werden auch die übri gen Teile der rumänischen Armee zu demobili sieren sein, soweit sie nicht zum Sicherheitsdienst an der russisch-rumänischen Grenze benötigt werden. 6. Die rumänischen Truppen haben sofort das von ihnen besetzte Gebiet der österreichisch ungarischen Monarchie zu räumen. 7. Die rumänische Regierung verpflichtet sich, den Transport von Truppen der verbündeten Mächte durch die Moldau und Beßarabien nach Odessa eisenbahntechnisch mit allen Kräften zu unterstützen. 8. Rumänien verpflichtet sich, die noch in rumänischen Diensten stehenden Offiziere der mit dem Vierbund im Kriege befindlichen Mächte sofort zu entlassen. Diesen Offizieren wird sei tens der Vicrbundmächte freies Geleit zugesichert. 9. Dieser Vertrag tritt sofort in Kraft. Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigen diesen Vertrag unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen. Japans Vorgehen in Sibirien. Berlin, 5. März. Nach halbamtlichen Meldungen sind nach der Kriegszeitung die Unternehmungen Japans zum Zwecke seines Ein greifens in Sibirien bereits im Gange. Nach dem Temps soll Amerika mit dem Vorgehen Japans einverstanden sein. Es sei nicht mehr die Rede von einem amerikanischen Eingreifen in Sibirien. In Paris betont man, politisch sei das Auftreten Japans auf der Schaubühne des fernen Ostens eine Tatsache von höchster Bedeutung. Es sei ein Beweis, wie hoch die Westmächte die deutsche Gefahr bewerten. Im Gegensatz zu diesen Meldungen besagt eine Neu- yorker Meldung des Herold, daß ein amerika nisches Geschwader am Sonntag nach Ostafien ausgelaufen sei mit dem Bestimmungsorte Wla diwostok. Der Matin scheint die Richtigkeit zu bestätigen. Er läßt sich aus Neuyork nach der Nationalzeitung melden: Die Entsendung ame rikanischer Schiffe nach Wladiwostok bedeute keinen Schritt gegen Rußland. Präsident Wil son wolle auch in der russischen Frage einen von den Verbündeten abweichenden Standpunkt einnehmen und lediglich auf Sicherung ameri kanischer Wirtschaftsinteressen bedacht sein. Aehn- lich äußert sich eine andere Washingtoner Mel dung, wonach Präsident Wilson nur im vollem Einverständnis mit dem amerikanischen Volk weitere Opfer verlangen wolle. Damit wird, so meldet die Kriegszeitung aus Genf, die volle Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten von allen ihren bisherigen Vereinbarungen mit den Verbündeten nicht festgelegten Unternehmungen, wie beispielsweise die astatischen, noch wesentli cher gekennzeichnet als bisher. Nach weiteren Meldungen aus Tokio würde sich das japanische Ultimatum nicht an Rußland, sondern an die Bolschewikiregierung richten. Man will damit warten, bis der japanische Gesandte aus dem Machtbereich der Bolschewiki-Regierung gelangt ist. Das Ultimatum soll gestützt sein auf das Mandat der Verbandsmächte, alle bis zum Son derfrieden von Brest-Litowsk und von den Bol- schewiki unternommenen Schritte als verbands feindlich zu kennzeichnen. Vernicklet «nck ZäUMer. Bretnig. Wie in vielen anderen Orten, so war auch hier vor einiger Zeit ein Gerücht in Umlauf, wonach tausende von deutschen Soldaten in Flandern durch eiue von den Engländern herbeigeführte Überschwemmung ertrunken sein sollen. Nach Auskunft der zu ständigen Stelle ist an diesem Gerüchte kein wahres Wort. Vor Weitervecbreitung wird deshalb gewarnt. Pulsnitz. Se. Majestät der König hat dem Konditor und Pfefferküchler Emil Moritz Rüdrich hierselbst das Prädikat „Hoflieferant Sr. Majestät des Königs" verliehen. — Ferkelhöchstpreise nur für Schlacht ferkel. Zahlreiche Anfragen und Pressenotizen enthalten die Meinung, daß die neuerdings fest gesetzten Ferkelhöchstpreise von 1,10 Mark pro Pfund Lebendgewicht ab Stall bei allen Ferkel verkäufen Geltung haben, gleichgültig, zu wel chem Zwecke die Tiere erworben werden. Dem gegenüber sei darauf hingewiesen, daß dieser Höchstpreis nur für Schlachtferkcl gilt, die zum Zwecke sofortiger Schlachtung erworben werden, nicht aber für Tiere, deren Kauf zu Zucht zwecken oder zur Aufstellung zum Mästen erfolgt. Kamenz. Am vergangenen Freitag vor mittag 8 Uhr ist in Laske das Wohnhaus mit Scheune der Frau Marie verw. Bresan nieder gebrannt. 6 Zentner Roggen, 15 Zentner Stroh, 50 Pfund Hafer, je 20 Pfund Heide korn, Knörrich und Samenklee, em Handwagen, eine Reinigungsmaschine sowie Kleidungsstücke, Wäsche und Betten wurden ein Raub der Flam men. Der Gesamtschaden beträgt etwa 3000 Mark. Die Geschädigte hat nicht versichert. Die Entstehungsursache konnte noch nicht er mittelt werden. Kamenz. In den vergangenen Nächten wurden mittels Einbruchs gestohlen: in Häslich bei mehreren Besitzern Hühner, in Bischheim Enten, in Bernbruch Gänse, in Lückersdorf Gänse, in Jesau Geld, Eier und andere Sachen, in Oberlichtenau 80 Pfund Schweine pökelfleisch. Prietitz. (Auszeichnung.) Der Res. Alwin Behr, der als Soldat 1914 ins Feld rückte, wegen seiner Tapferkeit zum Unteroffizier beför dert und mit dem Eisernen Kreuze 2. Klasse ausgezeichnet wurde, erhielt neuerdings für her vorragende Leistungen das Eiserne Kreuz 1. Klasse verliehen. Bischofswerda. (Ein reicher Armer.) Ueber 5000 Mark bares Geld wurden im Nachlaß des in Liebau verstorbenen Ortsarmen Daninck, der sich burchgebettelt halte, gefunden. Außerdem fand man zahlreiche Wäsche, Stiefel usw., ebenso österreichische 10- und 20-Heller- stücke im Werte voo 1200 Kronen. Werdau. (Von der Einkommensteuer be freit.) Die hiesigen städtischen Kollegien haben beschlossen, von der Gemeindeemkommensteuer zu befreien: 1. deutsche Teilnehmer an den Kriegen 1849, 1864, 1866 1870/71, dw kein höheres jährliches Einkommen als 1500 Mark haben, 2. deutsche Teilnehmer am jetzigen Weltkriege, deren Erwerbsfähigkeit um mehr als 30 Prozent vermindert ist und die kein höheres Einkommen als 1500 Mark jährlich haben. Ausgeschlossen sind diejenigen, welche ein Grundstücks- und Zinseneinkommen von mehr als 750 Mark haben.