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Allgemeiner Anzeiger. Der Allgemeine Anezeige^ erscheint wöche.uiich zwiMall Mittwoch und Sonnabend. Abonncmentspreis: viertel- lährlich ab Schalter 1,15 M. ^e, freier Zusendung durch Boten ins Hans 1 Mark 35 Pfennige, durch die Post 1,15 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeimngsboten gern entgegen. für Amtsblatt Postscheckkonto: Leipzig Nr. 348 94. die Hrtsbeöärd? und Sen Gemeinderat zu Wretnig. tokLi.Hnreigrr für sie SNs-rlte» 8rrW». 'IrsKsdrzSstti sranüeuldr! ««a Umgegroü. Inserate, die 4 gespal tene Korpuszeile 1b Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 2V Pf., im amt lichen Teile 2b Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. Inserate bitten wir für Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags I I Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 11hr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 91. Mittwoch, den 13. November 1918. 28. Jahrgang Verteilung von Nahrungsmitteln. Von Freitag, den 15. November ds. Is. ab kommen zur Verteilung: 1. aus Abschnitt 26 der allgemeinen (gelben) Nährmittelkarte (Personen im Alter von über 4 Jahren) V2 Pfund Marmelade und V? Pfund Kaffee-Ersatzmittel, 2. auf Abschnitt 28 der Kinder- (roten) Nahrmittelkarte (Kinder bis znm vollendeten 4 Lebensjahre) V4 Pfund Kunsthonig und '/» Pfund Kaffee-Ersatzmittel. 3. Weiter wird den Gemeinden Kamenz, Pulsnitz, Großröhrsdorf, Elsta, Königsbrück, Ohorn, Bretnig und Schwepnitz Sauerkraut zugeteilt. Die Regelung der Abgabe an die Verbraucher ist den Ortsbchörden dieser Ge meinden überlassen worden. Kamenz, am 9. November 1918. Die Königliche Amtshauptmannschaft für den Kommunalverband. Mze Nsamchlen. Nach Meldungen des Kölner A.- und S.-Rates ist an sämtliche Armeen der Befehl zur Bil dung von Vertrauensausschüssen ergangen. Kaiser Wilhelm ist mit zehn Herren Gefolge in Arnheim in Holland eingetroffen. Großherzog Wilhelm Ernst von Sachsen-Weimar verzichtet für sich und seine Nachkommen auf den Thron. Die Polen nehmen eine feindliche Haltung gegen die deutschen Truppen ein, denen sie den Durchmarsch durch Polen verwehren. Infolge Unterzeichnung des Waffenstillstands vertrages wurden am Montag mittag an allen Fronten die Feindseligkeiten eingestellt. Die Thronentsagung des Kaisers Karl ist am Montag nachmittag in Wien verkündet worden. Der Wiener Staatsrat nahm einen Gesetzent wurf an, worin Deutsch-Oesterreich als Re publik und als Bestandteil der deutschen Republik erklärt wird. Der österreichische Staatssekretär des Aeußeren Dr. Victor Adler ist in Wien in seiner Wohnung plötzlich gestorben. Berliner Blättermeldungen zufolge übersteigen die Zeichnungen für die 9. Kriegsanleihe die Summe von 10 Milliarden Mark. In dem Prozeß wegen des Eisenbahnunglücks in Dresden-Neustadt wurden die Angeklagten Schneider und Becher zu je 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Nach Mitteilungen aus Aerzte- und Apotheker kreisen darf die Grippe-Epidemie in Dresden als abgeschlossen angesehen werden. Auszug aus den Waffenstillstands- bedingungen. Berlin, 10. Nov. (Amtlich.) 1. Inkrafttreten sechs Stunden nach Unter zeichnung. 2. Sofortige Räumung von Belgien, Frank reich und Elsaß-Lothringen binnen 14 Tagen. Was an Truppen nach diese? Zeit übrig bleibt, wird interniert oder kriegsgefangen. 3. Abzugeben 5000 Kanonen, zunächst schwere, 30000 Maschinengewehre, 3000 Minenwerfer, 2000 Flugzeuge. 4. Räumung des linken Rheinufcrs. Mainz, Koblenz und Köln werden vom Feinde besetzt auf Radius von 30 Kilometer Tiefe. 5. Auf rechtem Rheinufer 30 bis 40 Kilo meter tiefe neutrale Zone, Räumung in 11 Togen. 6. Auf dem linken Rheinufergebiet ist nichts hinwegzuführen, alle Fabriken, Eisenbahnen usw. intakt zu belassen. 7. Es sind 5000 Lokomotiven, 150 000 Waggons, 10 000 Kraftwagen abzugeben. 8. Unterhalt der feindlichen Besatzungstruppen durch Deutschland. 9. Im Osten sind alle Truppen hinter die Grenzen vom 1. August 1914 zurückzunehmen; Termin dafür nicht angegeben. 10. Verzicht auf die Verträge von Brest- Litowsk und Bukarest. 11. Bedingungslose Kapitulation von Ostafrika. 12. Rückgabe des Stanses der Belgischen Bank, des russischen und rumänischen Goldes. 13. Rückgabe Ler Kriegsgefangenen ohneGegen- seitigkeit. 14. Abgabe von 100 Unterseebooten, 8 leich ten Kreuzern, 6 Dreadnoughts. Die übrigen Schiffe werden entwaffnet und überwacht von den Alliierten in neutralen oder alliierten Häfen. 15. Sicherheit der freien Durchfahrt durchs Kattegat, Wegräumung der Minenfelder, Be setzung aller Forts und Batterien, von denen aus die Durchfahrt gehindert werden könnte. 16. Blockade bleibt bestehen. Deutsche Schiffe dürfen weiter gekapert werden. 17. Alle von Deutschland für Neutrale ver hängten Beschränkungen der Schiffahrt werden aufgehoben. 18. Der Waffenstillstand dauert 30 Tage. Verbrüderungsszenen an der Westfront. Leipzig, 10. Nov. (WTB.) Von einem gestern abend aus dem Westen eingetroffenen Angehörigen der Armee wird der Leipziger Abend zeitung glaubhaft versichert, daß es bereits vor seiner Abreise an mehreren Stellen der West front zu großen Verbrüderungsszencn zwischen deutschen und französischen Truppenteilen kam, bei denen rote Fahnen entrollt und sozialistische Lieber gesungen wurden. Bereits vor vier Tagen sollen, wie dabei die französischen Truppen er zählten, vier französische Divisionen gemeutert haben, sodaß sich Foch veranlaßt sah, sie schleu nigst hinter die Frontlinie zurückzuziehen. Auch an der deutsch-englischen Front sollen ähnliche Ereignisse eingetreten sein. Die französische Regierung gestürzt? Poinearee geflohen ? Bremen, 11. November. Wie der Weserzeitung von privater Seite mitgeteilt wird, haben die im Besitze der Arbeiter- und Soldaten räte befindlichen Funkeustationen an der Nord see die Mitteilung aufgefangen, daß die fran zösische Regierung gestürzt und daß Poincaree aus Paris geflohen sei. Kein Friede mit einem bolsche wistischen Deutschland. Berlin, 11. November. (WTB.) Der deutsche Gesandte im Haag und in Brüssel be richtet, daß nach ganz zuverlässigen Berichten aus Verbandskceisen der Verband mit einem bolschewistischen Deutschland keinen Frieden schlie ßen werde, weil er in einem solchen Staate keine Regierungsgewalt finden würde, deren Autorität und Dauer genügend verbürgt sein würde. Der Verband würde sich berufen fühlen, in diesem Falle in Deutschland einzumarschieren und Ordnung zu schaffen. VrrtWer uns 5SWs»tt. Bretnig. (Fleischlose Wochen.) Auf An ordnung des Kriegsernährungsamts dürfen in den Wochen vom 18.—24. November, 16.—22. Dezember 1918, 6.—12. Januar 1919 Fleisch und Fleischwaren, die dem Markenzwang unter liegen, sowie Speisen, die ganz oder teilweise aus markenpflichtigem Fleisch bestehen, nicht ge werbsmäßig an Verbraucher verabfolgt werden. Im übrigen finden die Vorschriften der Be kanntmachung vom 22. Juli 1918 (Sächsische Staatszeitung Nr. 171) allenthalben An wendung. Bretnig. Laut amtshauptmannschaftlichcr Bekanntmachung ist durch das Königliche Mini sterium des Innern in Bretnig der Körzwang für Ziegenböcke angeordnet wvrden. Es dürfen also nur solche Ziegenböcke zum Decken der Zie gen benutzt werden, die als ruchttauglich erklärt (anoekört) worden sind. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe von 5—50 Mk. gemäß § 3 des Gesetzes, die Körung von Ziegenböcken betreffend, vom 31. Juli 1916, bestraft. Bretnig. In hochherziger Weise haben Herr Fabrikbesitzer Georg Gebler und Frau Gemah lin dem hiesigen Schulvorstand 5000 Mark und zwar zum bleibenden Andenken an ihre so früh verstorbene Tochter Käthe mit der Bestim mung überwiesen, baß die Zinsen alljährlich am Geburtstage der Verstorbenen notdürftigen Schul kindern zugute kommen sollen. — Dtreichmittelkarten für Fleisch-, Fett-, Gerste-, Hafer-undMaisselbst- versorger. Die Lanocsstelle für Gemüse und Obst hat angeordnet, daß bei der Verteilung von Brotaufstrich in diesem Jahr auch die Selbst versorger mit Fett, Fleisch, Gerste, Hafer oder Mars berücksichtigt werden sollen, jedoch nur mit der Hälfte der auf die übrige Bevölkerung ent fallenden Kopfmengen. Streichmittelkarten er halten zu diesem Zwecke alle Personen ohne Unterschied des Alters für die Zeit, für die sie mrt Fleisch oder Fett oder Gerste oder Hafer oder Mais selbstversorgt sind. Nach dem Ausscheiden aus der Selbstversorgung haben Klnder bis zu 4 Jahren Anspruch auf die Kin- dernährmiltetkarte, alle über 4 Jahre alten Per sonen auf die allgemeine Nährmittelkarte, auf Grund deren sie dann berechtigt sind, die Bcol- ausstrichmittel in voller Menge zu beziehen. Ker nen Anspruch haben solche Personen, von denen der Gemeindebehörde bekannt ist, daß sie in der Lage sind, sich selbst aus Obst Brotaufstrich herzustellen. Die Ausgabe der Karten erfolgt durch die Gemeindebehörden an die Vorstände derjenigen Haushaltungen, in denen die Bezugs berechtigten versorgt werden. Zeit und Ort der Kartenauögabe wirs von den Gemeindebehörden jeweils ortsüblich bekannt gemacht. Jeder Kar- lenempsänger Hal sich binnen 5 Tagen nach der Kartenauögabe — erstmalig bis zum 18. No vember 1918 — nach seiner Wahl bei einem Kaufmann oder Konjumverein, der im Bezirk des Kommunalverbandes Kamenz seine gewerb liche Niederlassung hat, in eine Kundenllste ein- schreiven zu lassen und dabei feine Karle mit dem Anmetveausweis vorzulegen. Bautzen. Bei der Familie eines hiesigen Geschäftsinhabers erschien ein wohlbeteibler Rei sender, angeblich aus Dresden, der durchblicken ließ, daß er unter Umständen in der Lage sei, Raucherwaren zu vermitteln. Der sonst Unbe kannte erhielt sofort 774 Mark ausgehändigt, um die begehrten Waren zu vermitteln, ver schwand aber damit auf Nimmerwiedersehen. Dresden, 10. Nov. Heute hatte der Ver einigte revolutionäre Arbeiter- und Solbatenrat, in dem sich die Angehörigen beider sozialistischer Parteien zu gemeinsamer Arbeit zusammenge funden haben, eine große Versammlung im Zir kus zur Aussprache über die politische Umwäl zung ui Sachsen einberusen. Landtagsabgeord, neter Fleißner gab alö Einleitung eine Ucdcr- sicht uoer die Umsturzbewegung, wie sie sich in Dresden vollzogen har, stellte mit Genugtuung fest, daß die Geschlossenheit der revolutionären Richtung in Dresden gesichert sei. Er teilte mit, der Arbeilerrat habe die ganze Nacht eifrig gearbeitet und darüber beschlossen, was zunächst zu geschehen habe. Er kündigte eine Prokla mation an das sächsische Volk an, die in ihrem wesentlichen Inhaltes folgende besagt: Die sächsische Monarchie Hal aufgehört zu sein, die Erste Kammer gilt nicht mehr als vori- handen, die Zweite Kammer ist sofort aufzulö sen. An ihrer Stelle ist vom zuständigen Mi nisterium unverzüglich eine auf Grund von all gemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wah len zusammergesetzte Nationalversammlung ein zuberufen, die für das künftige politische Leben Sachsens der maßgebende Faktor zu sein hat. — Während der Versammlung im Zirkus sind die beiden Vorsitzenden des Arbeiter- und Sol datenrates und des Vereinigten Revolutionären Arbeiter- und Soldatenrates Schwarz und Rühle beim Minister des Innern Dr. Koch erschienen und haben ihm erklärt, daß die bisherigen Mini ster ihres Amtes enthoben seien. Sie haben aber Dr. Koch gebeten, im Hinblick auf die Not wendigkeit der Weiterführung der Staats maschine, namentlich bezüglich der Kohlen-, Nah- rungsmitteloersorgung usw. sein Amt vorläufig weiterzubehalien. Das hat Dr. Koch mit Hin weis darauf abgelehnt, daß das gesamte Mini sterium einen einheitlichen politischen Auf trag habe und daß er sich infolgedessen mit den anderen Ministern solidarisch erklären müsse. Dr. Koch hat sich aber bereit erklärt, die Be amten aufzufordern, unter Aufsicht des Arbeiter und Soldatenrats die Geschäfte in der bisheri gen Weise weiterzuführen. Voraussetzung ist dabei natürlich, daß die Beamten nicht politisch in eine Zwangslage gebracht werden. Dresden. (Mißbrauch des Feuermelders.) Am Sonnabend abend wurde die Feuerwehr durch den auf dem Altmarkt, gegenüber der Scheffelstraße, befindlichen Melder alarmiert. Wie ermittelt wurde, hatte ein badischer, hier auf Urlaub befindlicher Grenadier in der Absicht den Melber gezogen, daß die Feuerwehr die an der Germania befestigte rote Fahne entferne. Der Täter wurde polizeilich sistiert. Stuttgart. War schon im Frieden eine sorgsame Pflege der Zähne aus ästhetischen wie gesundheitlichen Gründen dringend geboten, so ist dies umsomehr gegenwärtig der Fall, wo die Gefahr besteht, daß von den dem Körper durch die ungenügende und ungewohnte Ernährung drohenden Gefahren auch die Zähne ernstlich in Mitleidenschaft gezogen werden. Es ist ja sehr wohl unmöglich, daß solche Folgen — man denke z. B. nur an die bekannten Wirkungen eines schlechten oder geschwächten Magens auf die Zähne — sich erst später bemerklich machen. Aber eben deshalb sollte man sich rechtzeitig, und also jetzt schon, eifrig eines wirklich gedie genen und erprobten Mittels zur Erhaltung der Zähne bedienen, als welches vor allem das von der Allgemeinen Chemischen Gesellschaft m. b. H. in Leipzig in den Verkehr gebrachte „Apowi in der U-Packung" sich darstellt. Dasselbe be sitzt die größte Reinigungskraft, ohne die Zähne anzugreifen. Es konserviert die Zähne vortreff lich, hat bei zahnsteinlösender Wirkung das an genehmste Aroma und beseitigt auch infolge seiner hohen Desinfektwnskraft gründlich jeden üblen Mundgeruch, während es gleichzeitig das Mundwasser ersetzt. Da das Apowi ein trocke nes Produkt in komprimierter, fester, aber leicht löslicher Form ist, konnte es ohne das für die Anferngung der sonstigen Zahnpasten allein in Frage kommende Glycerin hergestellt werden, und ebenso konnte man ihm den weiteren großen Vorzug verleihen, daß die sonst üblich und hin- sichruch ihrer Wirkung keineswegs unbedenkliche Bteipackung aufs vorteilhafteste durch die hoch elegante und äußerst praktische neue U-Packung ersetzt wurde, durch die oas Apowi jeden Toilet tentische zur Zierde gereicht.