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Der Allgemeine Anezeiqe erscheint wöchentlich zwiMaU- Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel jährlich ab Schalter 1,15 Mk. bei freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 3» Pfennige, durch die Post 1,15 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeimngsboten gern entgegen. Amtsblatt für die chrtsliebörüe und den Gemeinderat zu Wretnig. llokal-starelger kür aie Ortschskie» Srrtniq, ZrsßrSdrrüsrk, ffsiuwalär, sksü^rnrdsi «a Umgegena. Inserate, die 4 gespal tene Korpuszeile 1b Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 20 Pf., im amt- lichen Teile 25 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlichcAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. Inserate bitten wir für Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 82. Sonnabend, den 12. Oktober 1918. 28. Jahrgang Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfaffungsgesetzes vom 27. Januar 1877 rc. enthaltend; vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden : 1. Die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien; 2. der Präsident des Landeskonsistoriums; 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4. die Kreis- und Ämtshauptleute; 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Holzversteigerung. 16. Oktober 1V18, vorm. 10 Uhr, „Dachsels Gasthof zu Grotzhartha«. 976 w. Stämme bis 15 cm, 30 harte Klötze 12/34 cm, 6687 w. Klötze 7/40 cm, 290 w. Baumptähle 6 cm, 405 w. Derbstangen 8/10 cm, 4635 w. Reisstangen 2/7 cm, 17 rm w. Nutzknüppel (2 m lg.). Schläge: Abt. 21 (Masseney) 126 (Große Harthe). Durchs.: Abt. 95/S6 (Wäldchen) u. 104 (Rüdenberg). Dürr- u. Bruchhölzer: Abt. 1—125. Königliche Forstrevierverwaltung Fischbach, 5. Oktober 1918. Königliches Forstreatamt Dresden. Bekanntmachung. Die für hiesigen Ort auf das laufende Jahr aufgestellte Schöffen-und Geschworenen- Urliste liegt eine Woche lang, und zwar vom 12. bis mit 20. Oktober d I., während der Geschäftsstunden im hiesigen Gemeinoeamte zu Jedermanns Einsicht aus. Innerhalb dieser einwöchigen Frist kann Einsprache gegen die Richtigkeit oder Vollständig keit dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll bei der unterzeichneten Behörde erhoben werden. Hierbei wird auf nachstehend abgedruckte Gesetzesoorschriften der 88 31, 32, 33, 34, 84, 85 de« deutsche» Gerichtsverfassungsgesetzes und des § 24 des Königlich Sächs. Gesetzes vom 1. März 1879, Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes enthaltend, verwiesen. Bretnig, den 8. Oktober 1918. Die Ortsbehörde. Anlage L. Zu § 1, 3. Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. tz 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffent licher Acmter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen be schränkt sind. tz 33. Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste daS dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Perfonen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln em pfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; . 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet sind; 5, Dienstboten. 8 34. Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand ver setzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7. Religionsdiener; 8. Bolksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärperfonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungs beamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Hunde an die Front! Bei den gewaltigen Kämpfen im Westen haben die Hunde durch stärkstes Trommelfeuer die Meldungen aus vorderster Linie in die rückwärtigen Stellungen gebracht. Hunderten unserer Soldaten ist das Leben erhalten, weil Hunde ihnen den Melsezang abnahmen. Militärisch wichtige Meldungen sind durch Hunde rechtzeitig an die richtige Stelle gelangt. Obwohl der Nutzen der Meldehunde überall bekannt ist, gibt es noch immer Besitzer kriegs brauchbarer Hunde, welche sich nicht entschließen können, ihr Tier dem Vaterlande zu leihen! Es eignet sich Schäferhund, Dobermann, Airedale-Terrier, Rottweiler, Jagdhunde, Leonber ger, Neufundländer, Bernhardiner, Doggen und Kreuzungen aus diesen Rassen, die schnell, ge sund, mindest 1 Jahr alt und von über 50 cm Schulterhöhe sind. Die Hunde werden von Fachdresseuren in Hundeschulen abgerichtet und im Erlebensfälle nach dem Kriege an ihre Be sitzer zurückgegeben. Sie erhalten die denkbar sorgsamste Pflege. Sie müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Abholung erfolgt durch Ordonnanzen. Also Besitzer: Eure Hunde in den Dienst des Vaterlandes! Die Anmeldungen für Kriegshund- und Meldehundschulen an Inspektion der Nachrichten truppen, Berlin-Halensee, Kurfürstendamm 152, Abteilung Kriegshunde, richten. 'M Wem DeukfMan-s Schicksal V Bist auch Du ein Teil, 'M was Du dem Lande tust, Du tust es Dir zum Heil! Darum zeichne die Neunte! ' - Saatkartoffeln. , Mit dem Eingänge dec bestellten Saatkartof feln ist in allernächster Zeit zu rechnen. So fern die Besteller noch nicht Antrag auf Aus stellung der Saatkartoffelkarte gestellt haben, werden sie veranlaßt, dies sofort nachzuholen. Die VerMlungsstellen sind streng angewiesen, Saatkartoffeln ohne Saatkartoffelkarte auf keinen Fall abzugeben. Antragsvordrucke sind bei der Gemeindebehörde zu erhalten. Kamenz, am 8. Oktober 1918. Die Königl. Amtshauptmannschaft für den Kommunalverband. Wzr NsLriKlen. Auf dem Schlachtfelde zwischen Cambcai und St. Quentin nahmen wir rückwärtige Stel lungen ein; Cambrai wurde geräumt. In der Champagne wurden allein am ersten Angriffstage 140 feindliche Tanks von deut schem Feuer zerschossen. In der Champagne wurden feindliche Teilan griffe beiderseits von St. Etienne abgewiesen. Am südlichen Maas-Ufer sind neue starke ame rikanisch-französische Angriffe gescheitert. Bei Beaumont brach der feindliche Ansturm vor den Linien österreichisch-ungarischer Jäger und rheinischer Regimenter zusammen. Mittwoch abend verließ der letzte deutsche Sol dat Sofia; am Donnerstag rückten die fran zösischen Truppen ein. An der italienischen Front entwickelten sich stellenweise lebhaftere italienische Erkundungs gefechte. Der 7000 Tonnen große japanische Dampfer „Hirano-Maru" ist auf der Reise nach Japan torpediert worden. Vor unseren neuen Stellingen an der Schlacht front östlich von Cambrai und St. Quentin und auf beiden Maasufern sind feindliche An griffe gescheitert. Blättermeldungen zufolge werden die komman dierenden Generale o. Vietinghoff-Schoel (Stettin) und v. Gayi (München) von ihren Stellungen zurücktceten. Der aus Berlin in Warschau eingetroffene Gras Ronikier erklärte, daß die Ueberweisung der polnischen Landesverwaltung in polni sche Hände eine Frage der nächsten Tage sei. Die christlich-soziale Vereinigung der deutschen Abgeordneten in Oesterreich fordert die Um wandlung Oesterreichs in eine Föderation freier nationaler Gemeinwesen. Die Friedenshoffnungen in Frankreich. Genf, 10. Okt. Wie „Humanitee" und „Journal du Peuple" melden, wurde von der französischen Zensur die unbeschränkte Besprechung der Friedensnote des Feindes freigegeben. Es ist keine einzige Beschlagnahme Ser oppositionellen Blätter anläßlich der Besprechung der Friedens note erfolgt im Gegensatz zu der strengen Hand habung der Zensur der voraufgegangenen Wochen. Wie das „Journal de Peuple" meldet, hat der Verband der französischen Syndikalisten einen Aufruf zur Verbreitung gebracht, der die Völker zum annexionslosen Frieden auffordert. Die Ver breitung des Aufrufs ist bisher in Paris nicht verboten worden. Französische Auffassungen. Zürich, 10. Okt. Eine Pariser Depesche vom Mittwoch mittag meldet: Hier wird die Antwortnote Wilsons an die Mittelmächte in ihren Umrissen bekannt. Ein Teil der großen Zeitungen, darunter auch die, die bisher für eine unbedingte und ungehinderte Kriegöfortsetzung eintraten, folgern aus ihr, daß die Zeit zu Frie dens- und Waffenstillstandöbesprechungen nicht mehr fern sei. Der „Tempo" meldet, daß Ele- menceau sich am letzten Montag in Soifsons hoffnungsfieudig für einen nicht mehr innen Frieden aussprach. Obwohl oec Ministerpräsi dent jede Berührung der feindlichen Friedens- vorschläge an Wilson vermied, entnahmen feine Zuhörer jedoch, daß der Ministerpräsident von einem nahen Abschluß der blutigen Opfer Frank reichs überzeugt sei. Weisungen an die englischen Schiffahrtsgesellschaften. Rotterdam, 10. Okt. Nach einer „Ti mes "-Meldung erhielten die großen englischen Schiffahrtsgesellschaften geheime Anweisung der Regierung für die Monate Dezember und Januar. Mutmaßlich handelt eZ sich um Requirierung des gesamten englischen Schiffsraums für Trans porte des Heeres. Die „Times" läßt die Frage offen, ob es sich um Verstärkungen an der Front oder um die Heimbringung der englischen Heere aus Frankreich handeln soll. OerM»» «»ä ZSLßsLrr. Bretnig. (Butterversorgung.) Auf Ab schnitt H der Landesfettkarte dürfen 40 gr. Butter abgegeben werden. Bretnig. Leutnant Wilhelm Seifert (Sohn des Herrn Fabrikbesitzers Mar Seifert) wurde mit dem Eisernen Kreuze 1. Klasse aus gezeichnet. Pulsnitz. Wegen Reinigung der Ge- schäslöräume werden Freitag und Sonnabend, de» l8. und 19. Oktober 1918, beim König liche» Amtsgericht nur dringliche Geschäfte er- lebiat. Bischofswerda. (Lesitzwechsel.) Die Stadtverordneten genehmigten den Verkauf des Gasthauses „Goldner Löwe" an den Militär fiskus für 50 000 Mark.