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: MZ2« : L.Z » ssK LZ-ßr«. * «» »» c« L " L 0» o Hohenlohc, -H. Mai 12?!. Wir, Dietrich, von Gottes Gnaden Markgraf von Lands berg, wünschen, daß allen Lesern dieser Handschrift Folgendes bekannt sei: Aller Zweifel und Zwist, der Mischen dem ehr würdigen Herrn Bischof Friedrich von Merseburg und uns ge waltet hat, ist beigelegt. Und zwar derart: Erstens: Die Bogtei Schkeuditz, Eigen des Bistums Merseburg, ist mit allen Rechten, die vordem uns zustanden, auf es übergegangen. Jngleichen (item): Wir werden die Lehnsträger des Bis tums, die dauerrrd Aufenthalt in dessen Gebiet genommen haben, nicht zu Abgaben und Dienstleistungen heranzichen, es sei denn, daß sie auch Güter von uns zu Lehen haben und deshalb, wie es sich versteht, und wie es üblich ist, uns dienst bar sind. Item: Wenn der Bischof mrit den Bewohnern seines Be reiches oder mit denen, die er auf dem Lande angesetzt hat, Verhandlungen pflegen will, so werden wir die Landdinge (placita, Landtage, in denen Gericht gehalten, Verwaltungs fragen behandelt und politische Beschlüsse gefaßt wurden) der Bevölkerung nicht gegen ihn ausspielen. Item: Die Geistlichen des Merseburger Sprengels sollen beim Uebergang in andere Stellen die Rechte behalten, die ihnen die kanonischen und die kirchlichen Ordnungen gewähren. Item: Jnbezug auf den Besitz, den der Herr Bischof von dem edlen Herrn Hoyer von Friedeburg empfangen hatte, und der zwischen Leipzig und Naunhof gelegen ist, nämlich Zween furth, Althen, Wolfshain Mitte, Borsdorf, Schönefeld und Voll marsdorf und alle Beistücke dieser Orte haben wir unsern Verzicht ausgesprochen. Item: Wir werden von Leuten, die unter bischöflicher Hoheit stehen, weder Spanndienste, noch unberechtigte Frohnen ver langen. Item nehmen wir um unserer Aussöhnung willen den Scha den auf uns, der dem vorgenannten Bischof, dem Vorsteher und dem Domherrn von Merseburg entstanden ist. Item: Die Kriegsgefangenen, die von uns oder den Unsri- gen, und die, die vom Bischof gemacht worden sind, werden frei gegeben, von uns und von ihm. Sind sie in Abhängigkeit ge raten, und ist diese noch nicht gelöst, sondern rechtswirksam gemacht, so seien sie ganz und gar davon freigesprochen. Item soll kein anderslautender Verhandlungsbeschluß in- bezug auf die Dörfer und Güter Geltung haben oder zur Aus führung gelangen. Gegeben und geschehen zu Hohenlohe (Lo) im Jahre des Herrn 1271 am 21. Mai (proisima quinta feria ante festum pen- tecost). Weißenfels, 8. Mai 1277. Wir, Dietrich, v. E. En. Markgraf von Landsberg, erkennen die unterschriebenen Artikel erneut an. Sie handeln von Privi legien, die wir dem ehrwürdigen Pater in Christo, Herrn Bischof Friedrich von Merseburg, und dem Bistum zugestanden haben. Breitenfeld mit allem Zubehör in Dorf und Feld ist Eigen tum der Kirche. Item: Wir halten die Lehnsleute des Bistums im Ort und im Umkreis weder zu Sachleistungen noch zu ^Hand elnd Spanndiensten an. Irgend welche Zinserhebungen nehmen wir nicht bei ihnen vor. Item: Den Landpfarrern, sowie dem Vorsteher und der Geistlichkeit von Merseburg wollen wir die Mühewaltung, Ab- gaben einzutreiben, nicht auferlegen. Item: Wenn der Merseburger Bischof mit den Bewohnern seines Gebietes Verträge schließen, oder ihnen Vorschriften ma chen will, so werden wir seinem Willen auf dem Landdingen nicht entgegentreten. Item: Wir geben zu, daß Borsdorf zum Besitz des Merse burger Stiftes gehört. Wir geloben unverbrüchlich (bona fide), daß wir uns an das Vorverhandelte halten wollen, im Ganzen und im Einzel nen, dem vorliegenden Schreiben gemäß. Gegeben und geschehen zu Weißenfels, (Wicenuels), im Jahre des Herrn 1277, 8 Tage vor den Iden des Mai, in Gegen wart des Edlen Gebhard von Querfurt, der Mundschenken Kon rad und Dietrich von Nebra, der Ritter Konrad von Luppa, Richard und Bartholomäus von Liebenau, Ulrich von Ammen- dorf, Heino von Sporne, Eotwin von Holleben und Heino von Mersburg und anderer Getreuem Im folgenden Jahrhundert ruht der Kampf zwischen welt licher und geistlicher^ Macht nicht. Er wird nur stiller geführt. Der weltanschauliche Umschwung jener Zeit beschränkt die Kirche mehr und mehr auf ihre jenseitige Aufgabe und ist dem Vor dringen der Martgrasschasr aus territorialem und verwaltungs mäßigem Gebiet günstig. Schon das Lohnbuch Friedrich des Strengen vom Jahre 1349/50 ordnet Borsdorf in das Amt De litzsch ein und läßt nur noch zwei Höfe in merseburgischer Lehns- hoheit erscheinen. Ende des^Zahrhunderts ist der Uebergang in die Mark Meißen vollzogen, wie aus der folgenden Urkunde hervorgeht. HStA Dresden Original-Urkunde Nr. 4341 vom 28.^uni 1381. Wir Frcderich von gotes gnaden Bischoff zu Merseburg Be kennen vor uns und unsr nachkomene Bischoff doselbins und thun kunt allen den die dissen gegenwtigin unsrn brieff sehin Hore adir lesen. Daz wir mit gutem rate und wohlbedachten mute mit wissen und willen unss capittels zu Merseburg durch (zu) nutz und bequemlichkeit unss Eottshuzes (Gotteshauses) do selbins (daselbst) gegebin habin. Den hochgeborne fürsten hren lHerren) Balthazar Wilhelm und Frederiche marggfen (Mark grafen) zu mezsen (Meißen) unsn liebin gnedegin Here. Die lehen obir (über) daz dorff zu Borstoff und eylff Hufen gelegin in flur und velde des dorsfes doselbins gelegin by Vanczsch nes gebietes zu Lipiczk die von uns und unsin Gottshuze zu Merseburg zu lehene gegangin habin. Umb die lehen obir acht Hufen den kreczem (Kretzscham) und Hofe die darzu gehören ge legin in flur und velde des dorffes zu wenigyn leyne (Wenigen Lehne) unss gebietes zu luzzin (Lützen). Die von yn (ihnen) und irirc Herschaft zu lehene gegangin habin. Die wir weddir gestngin (gestrengen) knechte Hans und Heynriche gebrudc von Lzorbow gesessin zu Czorbecz — zu unsin obingnant Gottshuze gekauft habin daran die obgnat (obengenannten) unse Here die Marggfen lehin Herschaft und recht uns und unsin ognat Eotls- huze Merseburg gegbin und zugelegit habe und habin mit den obingeschrebe unsn Here eyn recht und redlich wechsel gethnn mit den vorgenante lehene der abingeschrebin guter und donan zu habe (deshalb haben) wir den gestrengin Hans von Plusk (Plaußig) der daz dorff zu Borsdorff mit den Hufen von uns und unsin mergnat lmehrgenannten) Gottshuze zu lehne gehabt hat und seyne erbin und nachkomme mit den lehin desselbin dorffes Hufe wesen und mit allen zubehorungen recht und Fri- heiten alz sie der obingnant Hans bis her van uns und unsin Gottshuze gehabit und beseßin hat - den die abingeschrebin unse Here und ire Herschaft gewifet die lehin von yn zuempfande und von yn ewiglichin zu haben daran wir uns vorgige mit gute willen und mit rechter wissen alles rechten vorderunge und anspruche die wir adir unsr nachkome und unsr Gattshuz zu Mer seburg izzunt adir hirnach in dheynewis lirgend einer Weise) gehabin mochtin. Mit orkunde disses offine briefes mit unsin und unss ca pittels angehangene Jnsigeln benestet und wir Heinrich Lhum- prbist (Domprobst) Otto Techant (Dechant) und das capitte gemehnlichin dez Gottshuzes zu Merseburg habin zu ehme be- kenntnisse daz wir zu allir vorgestberede uns gunst volbord (Voll macht) und willen gegebin habin. Unse capittels Jnsigel an dissen brieff lazen Hengen der gegebin ist nach Christi gebort Tusent zar dryhundrt jar danach in dem eyn und achtzigsten jare an dem abunde der heilige apostolenZente pets (St. Peter) und sente pauwels (Paulus). Das Vaterhaus K. Hoffmann. Ein liebes Haus, im Duft und Grün der alten Linden halb versteckt. Hinter wogenden Wipfeln silbernes Glühn, wenn mich der Helle Morgen weckt. Ein stiller Garten mit Busch und Baum, mit Aepfeln und Birnen, voll Blütenpracht. Da singen Amseln den Sommertraum, da hab ich gesonnen, gespielt und gelacht. Vertraute Räume. Die Wanduhr schlägt. Ein Buch, das in weite Ferne führt, ein Bild, das deutsches Antlitz trägt, ein Klingen, wenn Vater die Tasten rührt. Meine Werkstatt im Keller. Ein Winkelmaß, Hobel und Feile und Hammerschlag, das Reißbrett, nor dem ich planend saß, Ihr regtet zum Schaffen, was in mir lag. Ein weißes Bett. „Du Himmelsmacht, gib all den Lieben gute Ruh." Mein Kindertag ist froh vollbracht, die Mutter deckt mich tosend zu. Rund um den Ratskeller zu Brandis A. Ratzsch, Brandis. 2. Fortsetzung. Der Aufbau und Ausbau des Rathauses schritt rüstig vor wärts. 1710 stiftete Christian Hau aus Grimma zum Wieder aufbau des Rathauses eine Anzahl zehnzolligc Bretter. Hau besuchte regelmäßig die hiesigen Jahrmärkte mit seinen Waren. Wahrscheinlich war es ein Kürschner oder Schnittwarenhänd ler. Für seine Schenkung sicherte er sich den billigen Vorzahr- marktsstand, der vom Vater auf den Sohn forterben sollte. Da für mußte sich aber die Familie verpflichten, alle -Jahrmärkte den Stand zu beziehen. Die Familie Hau scheint längst ausge storben zu sein oder wenigstens das alte Gewerbe nicht mehr zu betreiben. Mit dem Brandiser Jahrmarkt sind auswärtige Firmen oft jahrelang verbunden gewesen. Noch heute gibt cs einzelne Geschäfte, die fast regelmäßig zum Brandiser Jahrmarkt wiederkehren, z. B. die Firma Albrecht-Leipzig, Zuücrwaren- bandlung, die Ziber 40 Jahre ganz regelmäßig die beiden Jahr märkte und das Schützenfest besucht. Frau Albrecht als Inha berin des Geschäftes ist also ganz eng mit der Ortsgeschichte der letzten 50 Jahre verbunden und ist somit für Brandis eine historische Persönlichkeit geworden. Vis zum Jahre 1711 waren zum Rathausbau 100 Gulden zusammengeborgt worden, die mit 5 Prozent verzinst werden mußten. Außerdem wurde dafür das Gemcindefeld „in der Mittelart" verpfändet, und es wurde versprochen, das Kapital möglichst in 3 Jahren zurückzuzahlen. Das Geld kam ja zum größten Teil durch den Pacht für die Schankgerechtigkeit des Rathauses wieder ein. 1718 wurde diese Verpachtung mit der Budenverleihung an Jahrmärkten verbunden, der Pächter zahlte für jeden Jahrmarkt 13 Gulden 7 Groschen oder das ganze Jabr 40 Gulden. Die Zahl 40 erklärt sich wohl daraus, daß in früherer Zeil Brandis 3 Jahrmärkte batte. Der Rathaus- und Buden pächter sand bald Anlaß zur Beschwerde. Einzelne Bürger hat ten sich erlaubt, an die auswärtigen Krämer Schuhmacher stangen und ähnliche Behelfsmittel zu verborgen. Deshalb be schwerte sich der städtische Budenverleiherpächter, daß ihm „Ab bruch geschähe." Durch die guten Pachtcinnahmen schienen die finanziellen Verhältnisse der Stadt zu gesunden. Am 1. April 1718 konnten von den 1711 erborgten I)0 Gulden zum Rathausbau 60 Gul den endlich abgezahlt werden. Die übrigen 40 Gulden versprach man, zu Martini zu zahlen. Im Jahre 1721 wurde laut Pachtvertrag vom 31. März (Ostermittwoch) der Rathausschank mit dem Recht des alleini gen Weinschankes und sonstigen Gerechtsamen, nebst der Markt budenverleihung an Adam Simon auf 3 Jahre für jährlich 56 Gulden Pachtgeld verpachtet. Nach einem Vergleich vom 30. Dez. 1721 zwischen dem Gerichtsherrn zu Brandis Otto Wilhelm von Bodenhausen und der Gemeinde Brandis trat nach 8 10 abermals eine Aenderung in den Pächterrechten ein. Dem Gerichtsherrn gehörte die damalige Garküche, eine Art Spcisewirtschaft mit Gastwirtschaftsbetrieb. Es ist nicht unmöglich, daß diese Ge rechtigkeiten sich auf den Gasthof zum goldenen Stern bezogen, oder es war eine Einrichtung auf dem Rittergut selbst. Die Brandiser versuchten wiederholt, der Gerichtsherrichaft das Recht der Garküche streitig zu machen. Akan wollte dem Rathauspächtcr mehr Rechte und Einnahmen zuschiebcn. Der Kampf gegen die damalige Kerichtsherrschaft mußte schon von Anfang an als verloren gellen. Wie konnten denn auch die Un tergebenen Recht haben! Von Volksgemeinschaft und ähnlichen Dingen hatte ja die kerichtsherrschaft auch noch nichts gehört. So mußten die geschlagenen Vrandiser in dem erwähnten Ver gleich versprechen, nun endlich in dieser Sache den Mund zu halten und die Rechte der Garküche nicht mehr anzugreifen. Weiterhin mußte die Stadt Brandis sich verpflichten, im Rats keller nur den Bier- und Weinschank auszuüben. Im Rathause durfte in Zukunft „weder gespeiset noch geherbegert" werden. Das war das Vorrecht der Garküche, eines Bcsitztumes der hohen Eerichtsherrschaft zu Brandis. Sollte das Geschäft wirk lich so einträglich gewesen sein? Im Jahre 1724 wurde die Rathausschankgerechtigkeit nebst Budenverleihung abermals auf 3 Jahre für 50 Gulden jährlich an Daniel Gebauer verpachtet. Der Pächter mußte 100 Gul den Kaution unverzinslich stellen. 1725 trat Theophilius Tätzsch in Gebauers Pacht. Im Iahre 1728 machten sich schon wieder allerhand Bau reparaturen im Rathause nötig. Es sind dafür 68 Gulden ver ausgabt worden, darunter 7 Gulden 8 Groschen 11 Pfennige allein für Kram- und Materialwaren für die Arbeiter. Fuhren und Handdienste Haden die Bürger geleistet. Während der Ernte zeit hat der Nachtwächter die Handlangerdienste versehen. Es wurde damals die Rathaustreppe, welche von außen auf den - Boden führte, gebaut. Aus dieser Zeit stammt auch der Balkon und der Sims an der Marktplatzfront. Das ganze Rathaus scheint abgeputzt worden zu sein. Die Fenster wurden mit ver zinktem Blech versehen. Die Glaserarbeiten waren am teuer sten. Dafür hatte ja nun Brandis auch ein stattliches Rathaus bekommen. Die neuen hohen Ausgaben scheinen nicht obne Ein fluß auf das Pachtverhältnis geblieben zu sein. Denn 1730 mußte der Rathauspächtcr jährlich 62 Gulden Pacht geben. 1730 muß das Rathaus wieder in großer Gefahr gestanden haben, durch die Flammen vernichtet zu werden. Jedoch der Er- — neuerungsbau des Rathauses war ja möglichst feuersicher hergc- stcllt worden, sodaß diesmal das wütende Element hier keinen Schaden anrichtcn konnte. Die Nachbarhäuser am Markte da gegen wurden wiederum vom Feuer völlig verzehrt. Wahr scheinlich waren die meisten Häuser damals noch mit Stroh dächern versehen und die Wände nur aus Holz und Lehm her- gestellt. Nach der im Rathausturmknopfe Vorgefundenen Nach richt vom Iahre 1783 heißt es: — „daß dieses Rathaus seit den ältern Brändern in nicht geringer Gefahr wieder gewesen ist, wieder in Aichc verwandelt zu werden, da im Iahre 1730 des Nachts zwischen den 17. und 18. April neben dem Rathause die Häuier an, Markte durch eine Feuersbrunst in einen Schint- haufen verkehret worden." 1733 wurden die Rathausgerechtsamen nebst Marktbudcn- zcug an Gottlieb Becker auf 3 Iahre mit jährlich 65 Gulden Pacht vergeben. 1735 hatte der Chirurg und Bader Guthmann auf der so genannten Baderei — vermutlich auf dem Grundstück der Nie derlage von Sternburg — selbsterzeugten und gekelterten Wein an Gäste verschenkt. Der Ratswirt erhob deshalb Schadenersatz ansprüche von 10 Gulden. Es kam zur Klage, die jedoch zu einem Vergleich führte. Der Ratswirt gab sich mit 2 El. Schadenersatz zufrieden. Der Chirurg Guthmann und die Kommune trugen den Schadenersatz zu gleichen Teilen, ebenso teilten sich die beiden Parteien gemeinschaftlich in die Gerichtskosten. 1736 wurde das Hintergebäude am Rathause gebaut. Der untere Teil wurde aus Bruchsteinen aus dem Brandiser Kom munalbruch -(alter Steinbruch am Stadtbad) erbaut, die obere Etage von Holz mit Mauersteinen ausgesetzt. Der Anbau konnte erst 1738 beendet werden. 1741 wurden die Rathausgerechtsamen wieder weiter ver pachtet auf 3 Iahre für jährlich 53 Gl. Pacht und zwar an Jo hann Gottlieb Boeten. 12 El. waren ihm dabei als Vergütung angerechnet für Heizen der großen Stube bei Versammlungen, für Arbeit an Kchrtagen und bei der Schoßeinnahme. 1741 sind im Rathause 5 Ruten — wahrscheinlich Bauruten - verarbeitet worden. Vielleicht ist ein Teil der Wände fest untermauert worden. 1743 sind im Rathause die Stuben und Kammern gedielt und endlich ganz fertig hergestellt worden. Die Ratbausgercchtsamen wurden 1744 an Joh. Eottfr. Meh ner auf 3 Jahre für jährlich 50 El. verpachtet. 1752 übernahm der Bäckermistcr Johann Adam Buchmann auf 3 Jahre den Ratskeller für jährlich 57 El. Pacht. Sein Väckergewerbe durfte er wäbrcnd der Pachtzeit auf demselben Grundstück weiter aus üben. Den Backofen mußte er sich selbst erbauen und bei seinem Abgänge aber stehen lassen. Dafür sollte er mit 4 El. entschädigt werden. In demselben Jahr wurde das ganze Rathaus unter mauert und in der großen Stube ein Büfett eingerichtet. 1753 ist das Rathausdach neu gedeckt worden. Turmknopf und Fahne wurden dabei erneuert und übergoldet. Die im Knopfe befindlichen Schriften sind Lurch den damaligen Kantor neu geschrieben und ergänzt worden. Nach der im Turmknopf vorgefundenen Nachricht von 1753, d. 13. Juni heißt es: „daß der