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tatst dich dann auch so >r zu nähern. ände vor's Gesicht und Christoph gegenüber n noch im Stall nach- ,e aufzuschlagen, so be- resser zu verstellen,' er sich dann Robert noch armlos: zum Schnitzen, Ro den Hut, den sie aus schon an der Stuben- dabM, denn die Vrii- >el zuckt zusammen wie agen stehen schwarz in st, ihr Mund ist wie ellt Christoph mit Ke in seine Kammer. s die Dunkelheit vö!- n Fenster zur Altane rhaufen. Nichts rühr! ien Bäumen und hoch jezogene, klagende Ruf entlang und späht zu tter ist noch ganz al- den Kopf auf die in- , als bete sie. sig. Soll er umkehren r da ruft der Nacht- runter und Christoph rntor in den Angeln Lald hinauf und vev am. Nur diesträucher« Mondlicht. Vor dieser t und gibt einen Laut pen einer Grille. >ern Waldrand eine ,f den Wartenden zu. stoph. er hab' ich alle beim ! Ich glaub', die ha- ästoph. „Wie oft muh ast immer, du bist im ?" uf eine Baumgruppe k heut noch an den er Knecht vom Han- Der letzte Sonntag wrcht dann aufmerk- fn im Mondlicht und nter einer Patrone zu. llchsenknall die nächt- (Fortsetzung folgt.) ett, ferner blau und au und dunkelviolett, einerzeit auch Kandt igle es sich, daß die unterscheiden konnten. Benennungen hatten, isten Stämme nur die ich,ien wußten. Nur toffe bereiteten, besah « blau. r Vorkommen, gab es insofern, als man die I >" oder die des Mes- l mit immer eine recht ! rte. i LWaorenkN« lgischen Kleinstadt be- ! Merin während des I und sich die Lippen I Unterrichts nicht ein- I unter entsprechenden I die ganze Klasse Ein- I Unterrichtsstunde aus I Mädchens, so betonte I Mißachtung des Unter- I — nicht aber für den I ttbetroffene" Eltern I r und verlangten eine I Die Anwendung des I i unanständiges Per- I sie beispielsweise das I Stirn. Der Direktor I nahm wie dieser den I jen" eitler Backfische I en habe. Die Eltern I ht beruhigt, sondern I rer Schulverwaltung I letzt hat sich also das I m mit der Frage zu I m der Wikinger be- I pen mit dem Lippen- I sagt man, sei auf di« I praktisch helfen willst, Krenz! 50. Jahrgang Mittwoch, -en 6. September ^939 -lummer 490 polen Wiert deutsche Meger! Barbarischer Bruch aller völkerrechtlichen Bestimmungen! Persönlicher Einsatz In wenigen Tagen hat unsere Ostarmee an allen Frontabschnitten die Polen weit zurückgetrieben und den Gegner stellenweise schwer erschüttert. Schön sprechen die Mitteilungen des Oberkommandos der Wehr macht von Gefangenen und Beutezahlen, die sich nicht übersehen lassen! Die 7. polnische Division ist aufgerieben, der Divisionsstab gefangengenommen worden. Unter der Wucht des deutschen Borstoßes räumen die polnischen Truppen Hals über Kopf das ostoberschlesische Industrie gebiet. Bedeutsam sind weiter die Erfolge, die im Korri dor erstritten worden sind. Nachdem bereits am Montag südlich Culm deutsche Truppen unterdenAugendes Führers und Obersten Befehlshabers über die Weichsel gegangen sind, konnten am Dienstag die Be festigungen in Graudenz genommen werden. Auch unsere Luftwaffe hat wiederum einen hervorragen den Anteil an den Kämpfen zur Niederwerfung Polens, ist es ihr doch allein in den letzten 24 Stunden gelungen, 40 polnische Flugzeuge, darunter 15 im Luftkampf, abzu schießen. Desgleichen ist es der Luftwaffe und der Flak ge lungen, Angrifssversuche britischer Flugzeuge an der Nordseeküste zu vereiteln. Die Berichte von der Front zeigen also erneut, daß der deutsche Soldat auch weiterhin seine Schuldigkeit tut, daß er sich bewährt in unerschrockenem Einsatz für Polk und Führer. Der Sieg in diesem Kampf für einen gerechten Frieden und für eine dauerhafte Neuordnung Europas aber erfordert auch von der Heimat Tag für Tag den persönlichen Einsatz eines jeden einzelnen! „Der Soldat schützt mit der Waffe unter Einsatz seines Lebens die Heimat", so heißt es in der Kriegswirtschaftsverordnung des Ministerrats für die Neichsverteidigung. „Angesichts der Größe dieses Ein satzes ist es selbstverständliche Pflicht jedes Volksgenos sen, in der Heimat alle seine Kräfte und Mittel Volk und Reich zur Verfügung zu stellen und dadurch die Fortfüh rung eines geregelten Wirtschaftslebens zu gewährleisten." Wie wir nach der Machtübernahme durch den Führer durch freiwillige Opfer der großen Not in den Jahren des Wirtschaftsverfalls Herr geworden sind, so müssen wir jetzt auch im Kampf gegen Hasser und Nei der Deutschland den Siea erstreiken. Wenn die Geschütze donnern, wenn Schicksalslage der Nation angebrochen sind, dann kann unmöglich irgend einer von uns sein Leben in dem alten Nahmen weiter- sübren Jeder muß Opfer bringen, wie auch die deut schen Soldaten mit der Waffe jedenvonuns schirmen und schützen! Und zwar handelt es sich nicht darum, die Opfer und Einschränkungen, die verlangt werden, auf sich zu nehmen, sondern freiwillig muß jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau mithelfen, durchdrungen von der Erkenntnis, daß, je fester Deutschland zusammen» hält, je bereitwilliger jeder den Staatsnotwen digkeiten Rechnung trägt, desto schneller die Vernunft in der Welt zum Durchbruch gelangen wird. Die Opfer, die die Kriegswirtschaftsver ordnung verlangt, bestehen in einem Zuschlag zur Ein kommensteuer in Höhe von 50 v. H., von dem jedoch Ein kommen bis zu 2400 Mark befreit sind. Weiter sind eine Reihe von Kriegszuschlägen für gewisse Genußmittel ein geführt worden. Dieser Zuschlag beläuft sich bei Bier und Tabakwaren auf 20 v. H. des Verkaufspreises, bei Schaum wein je nach Art auf 0,50 oder 1,00 Mark je Flasche. Des weiteren sieht diese Verordnung einen außerordentlichen Beitrag der Länder, Gemeinden und sonstigen Körper schaften des öffentlichen Rechts an das Reich vor, sowie die Anpassung arbeitsrechtlicher Vorschriften an die Er fordernisse der Kriegswirtschaft. Unter Beibehaltung dsS bewährten Grundsatzes der Leiftungsentlohnung dürfen die festgesetzten Lohn- und Gehaltssätze in Zukunft nicht überschritten werden. Wie die L ö h n e, so hält das Reich auch die Preise fest in der Hand. Einsparungen durch Sohnumstellungen müssen in den Preisen durch ent sprechende Senkungen zum Ausdruck kommen. Opferbereit hat die Front den Kampf für Deutschland ausgenommen, opferbereit schließt die Heimat sich an. Diese deutsche Achicksalsgemeinschaft aber, die sich so oft schon bewährt and die es nns möglich gemacht hat, Leistungen zu voll bringen, auf die die ganze Welt mit Bewunderung schaut, wird auch ihre jetzige härteste Probe bestehen! An un- ere Einheit und an unsere Entschlossenheit, Deutschlands Zerechtigkett zu erkämpfen, wird jeder feindliche Angriff ierschellen. Auch jene Angriffe gegen die deutsche Seele> Wohl hat England sehr schnell auch jene verlogenen Methoden, durch die es im Weltkrieg so große Verwirrung ingerichtet hat, wieder hervorgeholt. Dafür aber, daß England diesmal den Krieg mit Lügen nicht gewinnen vird, ist gesorgt! Heute weiß die deutsche Nation, daß England gegen das deutsche Volk selb st kämpft. Gemeinsam wie wir durch, England herausgefordert ind, wollen wir den Kampf aufnehmen und so den eng- ischen Gewalttaten, Bestialitäten und Rechtsbrüchen, wie ie in der bewußten VerletzungderNeutralt- !ät Hollands und Dänemarks und in der Irre- ührnng der Welt durch erlogene Nachrichten zum Aus- nuck kommen, schärfsten Wider' and entgegensetzen. Der polnische Rundfunk hatte die gesamte Bevölke rung Polens aufgeforderl, die Landungen deutscher Fall schirmtruppen abzuwehren. Der englische Rundfunk nimmt diese Rachricht aus und teilt zugleich mit, daß im verlaus von Kampfhandlungen 31 deutsche Fallschirm jäger vom polnischen Militär gefangengenommen und sofort hingerichtet worden sind. Polen betrachte diese Fallschirmtruppen als „Spione" und würde sie „ent sprechend behandeln". Zu diesem eklatanten Bruch völkerrechtlicher Bestim mungen wird folgendes sestgestellt: „Die Fallschirmtruppe ist ein regulärer Be- standteil der deutschen Luftwaffe und hat als solcher be kanntlich im Beisein der in Berlin akkreditierten Waffen- attachvs wiederholt an Paraden teilgenommen. Deutsch land hat also nie den Versuch gemacht, die Aufstellung einer Fallschirmtruppe zu verheimlichen. Als Spezial truppe der deutschen Lustwasfe werden die Fallschirm jäger selbstverständlich uniformiert und bewaff net bei Kampfhandlungen eingesetzt. Fallschirmtruppen können daher in keinem Fall als Spione angesehen oder behandelt werden. Nach Artikel 29 der Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907 (Reichsgesetzblatt 1907, Seite 107 ff.), die sowohl für Deutschland als auch für England, Frankreich und Polen verbindlich ist, gilt als Spion nur, wer heimlich oder unter falschem Vorwand im Operationsgebiet einer kriegführenden Macht Nachrichten einzieht oder cinzuziehen versucht, in der Absicht, sie der Gegenpartei mitzuteilen. Diese Begriffsbestimmung des Spions trifft aus die Angehörigen der Fallschirmgruppe schon deshalb nicht zu, «veil sie nicht der heimlichen Nach- richtenbcschaffung zu dienen bestimmt sind. Wenn Angehörige der Fallschirmgruppe in beson derer« Fällen zur Nachrichte nbefchafsung ein gesetzt werden sollten, könnten sie, da sie Militärpersonen in Nnifor «n sind, ebenfalls nicht als Spione betrachtet werden. Solche Personen dürfen, wem« sie in das Opera tionsgebiet des feindlichen Heeres eingedrungen sind, um sich Nachrichten zu verschaffen, nach Artikel 29, Absatz ll, der Haager Landkriegsordnung nicht als Spione be trachtet werden. Wie das Deutsche Rachrichtenbüro von unterrichteter Seite erfährt, find bisher deutsche Fallschivmabspringer überhaupt noch nicht hinter den polnischen Linien ab gesprungen. Es ist lediglich in einzelnen Fällen die Be satzung von angeschoffenen oder havarierten Flugzeugen mit Fallschirmen aus den beschädigten Flugzeugen ab gesprungen. Barbarische »erhötamg des Kriegsrecht; Wenn der polnische Rundfunk meldet, daß 31 deutsche „Aallschirmabspringer" abgeschofsen worden sind, dann Vann es sich nur um Alugzeugbesahungen handeln, die mit Fallschirmen nolgelandet sind. Ls ergibt sich also der empörende Tatbestand, daß notgelandete deutsche Flieger von polnischen regulären Truppen füsiliert worden sind, datz der Rundfunksender Warschau sich dieser Tat rühmt und datz der Rundfunk- sender London diese barbarische Handlungsweise, die allem kriegsrecht hohnspricht, wohlwollend kommentiert und damit unterstützt. * Durch Verbrechen unerhörtester Art hat Polen sich außerhalb der Gesetze gestellt, die auch in den Stürmen des Krieges für alle Kulturvölker bindend sind. Besatzun gen deutscher Flugzeuge, die mit Fallschirmen hinter den polnischer« Linien eine Notlandung vorgenommen haben, sind von regulären polnischen Truppen „standrechtlich er schossen", also ermordet »vorden! Dasisteingrau- siges Verbrechen, für dessen Brandmar kung uns einfach die Worte fehlen! Wenn in den polnischen Meldungen von „Fallschirmtruppen" ge- sprachen wird, so ist das ganz belanglos. Fallschirm jäger kennt die Wehrmacht der verschiedenster« Länder. Gleichgültig für welche Aufgaben sie eingesetzt werden, sind gerade auch die Fallschirmjäger immer Soldaten; sie kämpfen ja mit offenem Visier ir« Uniform und mit der Waffe in der Hand. Ob Fallschirmjäger oder not- gefandete Flieger: das Völkerrecht ist in jedem Falle von Polen mit Füßen getreten worden. Im übrigen aber sind deutsche Fallschirmtruppen in Polen überhaupt noch nicht zum Einsatz gelangt. Doch das nur nebenbei. Was den gemeldeten Massenmord menschlich so erschütternd macht, das ist, daß hier tapfere Soldaten, die durch höhere Gewalt wehrlos geworden Ware««, kaltblütig ermordet worden sind, während es sonst Sitte und Recht ist, wehr lose»« Gegnern Hilfe zu gewähren. Die Männer des deutschen Seeaufklärunasfluazeuas. die am Montag über der Doggerbank ein britisches Bombenflugzeug ab geschossen haben, habe«« dieses Gesetz unter Einsatz des eigenen Lebens erfüllt. Die Polen dagegen morden in einem ähnlichen Fall und besitzen dann noch die Stirn, sich dieses entsetzlichen Verbrechens zu rühmen! Daß London auch dieser Bestialität Beisall klatscht, zeigt, wieweit die Gefühlsverrohung in gewissen Kreisen Englands bereits fortgeschritten ist! Nicht minder groß ist das Entsetzen, das die Nie- dermetzelung einer deutschen Sanitäts kompanie an der Brahe durch polnische Kavallerie in der gesamten gesitteten Welt Hervorrufen muß. Unfähig, wehrhaften Männern standzuhalten, dehnt Polen den Krieg auf Wehrlose aus! Damit hat Warschau eine furchtbare Verantwortung auf sich geladen. Denn wenn man in Warschau auch gewissenlos genug ist, sich barbarisch über alles hinwegzusetzen, so ist sich doch die gesamte Kulturwelt darin einig, daß es eine Notwen digkeit ersten Ranges ist, daß auch ein solcher Staat wie Polen unmißverständlich daran erinnert wird, daß völkerrechtliche Bestimmungen und die internationale Genfer Konvention für alle gelten und der, der sie mit Füßen tritt, die volle Verantwortung dafür zu tragen hat!- Deutsche Flieger rettete« abgeschossene» englischeu Pilote« Wie deutsche Soldaten sich Vern wehrlosen Gegner gegenüber verhalten, bewies ein Vorfall, der sich am 4. September nachmittags ereignete. Ueber der Dogger bank wurde ein englisches Bombenflugzeug von einem deutschen Seeaufklärungsflugzeug abgeschofsen. Nach dem Abschuß ging das deutsche Flugzeug aus See nieder und rettete den englischer« Piloten aus dem sinkenden eng lischen Apparat. Obgleich die Seeverhältnisse schwierig waren, hielt es der deutsche Flugzeugführer für seine Pflicht, unter Einsatz des eigenen Lebens den besiegten Gegner zu bergen. Es ist dies ein neuer Beweis für die ritterliche Haltung, mit der unsere Wehrmacht den ihr ausgezwungenen Krieg führt. Andererseits wird die Erinnerung ar« das Verbrecher« des britischen Fisch- dnmpsers „King Stephen" wach, der im letzten Kriege die in Seenot befindliche Besatzung des Luftschiffs 19" ihrem Schicksal überließ, ohne einen Finger für ihre, Rettung zu rühren. Deutsche Sanitätslompame medergemetzelt Polen bricht die Genfer Konvention des Roten Kreuzes! Wie soeben bekannt wird, haben in den Wäldern nördlich von Krone an der Brahe umherstreifende Telle der polnischen Kavalleriebrigade Pomorskie am Montag gegen 18 Uhr eine deutsche Sanitätskompanie angegriffen und die Mannschaften und wehrlosen Verwundeten bis aus acht Mann, die entkommen konnten, niedergemetzett. Sämliche Gesottenen trugen die weiße Binde mit dem Roten kreuz und waren entsprechend den Genfer Bestim mungen unbewaffnet, so daß sie völlig wehrlos der pol nischen Mordgier zum Opfer fielen. Die polnische Kavalleriebrigade Pomorskie ist überaus berüchtigt und hat bereits zahllose Ueberfälle auf dis deutsche Zivilbevölkerung, Brandstiftungen und Notzüchti- gungen auf dem Gewissen. Sie gehört zu der jetzt im Korridorgebiet umzingelten polnischen Truppenteilen. Obwohl alle Fahrzeuge der SanttätSkompanie grotz und deutlich sichtbar das Rote Kreuz auf weißem Grund trugen, dieses Zeichen, das noch in jedem Kampfe nach internationaler Uevereinkunft als unverletzlich geachtet worden ist, stürzten sich die Horden der Brigade Pomorskie mit Maschinengewehr, und Gewehrfeuer auf die Rote-! Kreuz-Wagen, in denen deutsche Verwundete zurücktranS- portiert wurden. Obwohl der Führer der deutschen Sani- tätskompanie eine große Fahne mit dem Roten Kreuz schwenkte, um die ihm anvertrauten Verwundeten zu schützen, schossen die Polen ihn erbarmungslos nieder. Sie stürzten sich auf die einzelnen Wagen, rissen die wehr losen Verwundeten von den Tragbahren und metzelten ft« nieder. LeMIche KraaleMwefter niedergeschoffe» Ganz offenbar haben die polnischen Truppen von höherer Stelle Anweisung erhalten, das Zeichen deift Roten Kreuzes nicht mehr zu achten. Eine deutsch« Krankenschwester, die im Abschnitt Tuchel westlich Graudenz in einem in der Kampslinie liegenden Gehöft soeben gefangenen polnischen Verwundeten die erste Hilfe leistete, wurde, als sie in ihrer Schwesterntracht und ge kennzeichnet mit dem Roten Kreuz den Hos des Gehöftes überschritt, um für die Verwundeten Wasser zu holen» Diese Zeitung ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Bürgermeister von Naunhof, Brandis, Borsdorf und Beucha behördlicherseits bestimmte Blatt. Es enthält auch Aekanntmachungen des Finanzamtes Grimma. Diese Zeitung ist hervorgegangen aus den 1890 gegr. „Nachrichten für Naunhof" u. 1904 gegr. „Nachrichten und Anzeiger für Brandis, Borsdorf, Trebse« u. Umg." 2 Anzeigenpreis: Die 6gespaltene Millimeterzeile 6 Pfg., Textteil (3gespalt.) 2 Millimeterzeile 14 Pfg. Nachlaß nach feststehender Preisliste. Für Platz- ? wünsche und bei fernmündl. Anzeigen- und Textaufgabe wird keine Gewähr ? für Richtigkeit übernommen. Zahlungs- und Erfüllungsort Naunhof. ? Druck u. Verlag: Günz L Eule, Naunhof, Markt 3, Fernruf 502. Geschäfts- Z stelle in Brandis, Bahnhofstr. 12, Ruf 261. Anzeigenannahme bis 9Uhr vorm. Rachrichten und Anzeiger für Naunhof, Brandis, Borsdorf, Beucha, Trebsen und Umgebung Diese Zeitung erscheint täglich (außer an Sonn- und Feiertagen) ; nachm. 4 Uhr. Bezugspreis monatl. RM. 2.— einschl. Austrägergebühr. : Einzelnummer 10 Pfg., Sonnabds. 15 Pfg. Der Bezugspreis ist im Vorau- ! zahlbar. 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