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k?e,..,,r NaAriLtrn. An der Schlachtfront sind neue starke f.... liche Angriffe nördlich der Somme und zwischen Somnie und Lihons, sowie zwischen Avre und Oise gescheitert. Bei einem Luftangriff auf starke englische See- streitkrafte im Seegebiet nördlich Vlieland wurde. em Feinde empfindliche Verluste zügel' Fliegerin nt Löwenhardt, der am 10. August seinen 5 >. Luftsieg errang, hat im Luftkampf den Held mod gefunden. Im Monet Juli wurden an den deutschen Fronten 518 feindliche Flugzeuge und 36 Fesselballone abgeschossen; wir verloren 129 Flugzeuge und 63 Fesselballone. Im Mittelmeer versenkten deutsche Unterseeboote erneut 4 bewaffnete Dampfer von zusammen 17000 Tonnen. In Moskau wurden weiterhin verhaftet: Gene ral Lawergne, das Haupt der französischen Militärmission, und der französische General konsul Gernaud. Die englischen und französischen Kvnsulatsver- treter in Moskau wurden von den Bolsche wisten wieder auf freien Fuß belassen. Der Staatssekretär des Auswärtigen Herr v. Hintze ist zu Besprechungen in das Große Hauptquartier abgcreist. Erfolgreicher Luftangriff auf eng lische Seestreitkräfte. B e r l i n, 12. Aug. (Amtlich.) Am 11. August vormittags sichteten unsere auf de ^frie sischen Inseln stationierten Aufklärungsflugzeuge, sowie ein in See befindliches Luftschiff im See- gebicte nördlich Vlieland starke englische See streitkräfte, die sich aus mindestens 25 Linien schiffen, 6 Panzerkreuzern und zahlreichen Zer störern und Torpedoboot-Flottillen zusammen- setzten. Sie führten außerdem sechs Schnell boote mit, die zusammen mit den Torpedvfahr- zeugen anscheinend zum Minenlegen in größe rem Umfange bestimmt waren. Die englischen Flottenteile waren im Vormarsch nach der Deut schen Bucht begriffen. Unsere Flugzeuge, sowie das Lustschiff griffen sofort mit Bomben und Maschinengewehren die Schnellboote und Tor pedofahrzeuge an. Es gelang ihnen, drei Schnell boote zu vernichten und den Rest der Schnell boote bewegungsunfähig zu machen.. Außerdem wurden aut einem Panzerkreuzer und einem Torpedoboote Bombentreffer erzielt. Das Tor pedoboot würbe so schwer beschädigt, daß es zu letzt in sinkendem Zustande gesehen wurde. Sofort auf dem Kampfplatz verstoßende eigene Sccstreitkräfte konnten den bereits abstehenden Gegner nicht mehr stellen. Unsere Verluste betrugen ein Luftschiff, Kommandant Korvetten kapitän d. R. Proclß, und ein Flugzeug. Be sonders hervorgetan haben sich bei Abwehr und Angriff die Kampfstaffel Borkum und Norderney unter Führung der Leutnants Freudenberg und Hammer. Der Chef des Admiralstabs der Marine. (WTB.) ZWWe;. Darf ein Kind von fremder Hand gezüchtigt werden? Eine bemerkenswerte Entscheidung fällte daS Oberlandesgericht in Frankfurt a. M. Ein Kaufmann in Sindlingen überraschte in seinem Garten einen Schulknaben beim Himbeerdiebstahl und züchtigte ihn an Ort und Stelle. Der Kaufmann hatte sich desha"' da der Vater des Knaben Klage stellte (!), uu gen Körperverletzung vor dem Höchster Schöffen gericht zu verantworten, erzielte aber einen Frei spruch, ebenso vor der Strafkammer Wiesbaden, bei welcher der Vater des Jungen Berufung ein gelegt hatte. Das Oberlandesgericht in Frank furt als weitere Berufungsinstanz verwarf die Revision des Vaters und verurteilte diesen zu den Kosten und zur Zahlung der dem Beklag ten entstandenen Unkosten. Das Urteil führte aus, „daß es statthaft ist, einen Knaben auf frischer Tat ertappt, in augenblicklicher Abwesen heit des Vaters zu züchtigen, wenn, wie im vor liegenden Falle, das Maß der Züchtigung nicht über die vernünftige Grenze geht." Pirna. Ein hochinteressantes Schieber und Wucherdokument hat ein gedankenloser Kriegsgewinnler auf der hiesigen Breiten Straße aus der Tasche verloren. Ein Leser sendet es dem Pirnaer 'Anzeiger — es ist eine mit Schreib maschine in stark ausländischer Grammatik und Orthographie in Durchschlag hergestellte Seite einer Preisliste mit der verlockenden Ueberschrist: „Ertra vorteilhaftes Angebot! (Das Original befinoet sich in unserem Besitz.) Da werden angepriesen: 20 Ladungen ech. Edamer Vollfett käse (40 o/o Fettgehalt) ab Duisburg per Pfd. 7.50 Mk., 20 Ladungen Gamda Vollfettkäse desgl., 200 Ztr. Schweizer Schokolade in Tafeln ^ca. 5 Tafeln 1 Pfund) ab Berlin (!) das Pfund zu 26,50 Mk. (!); prima aromatische K-r >ife, 20 Kisten, Jnbalt 820—880 Stück, b Dresden (Stück 3,50 Mk.) per Kiste 275»,20 ^k. Neben vielen anderen schönen Sachen wird auch empfohlen: Weizenstärke, das Kilo gramm ab Berlin zu 19,50 Mk., Wäschestärke zu 13,50 Mk. das Kilogramm, rein weißes Paraffin Pfund 23—24 Mk. (ab Berlin) und endlich als die Krone des Ganzen: Wöchent lich lieferbar: 8 Zentner prima Natur-Land- butter, das Pfund 15,50 Mk. (hört, hört!) — Also es ist alles da, was das Herz begehrt, und wir verfehlen nicht, unseren Lesern Gelegenheit zu geben, sich an diesen schönen Dingen wenigstens einmal satt zu — lesen. Wann wird es end lich gelingen, diese crkleckkichen Mengen amtlich zu „erfassen"? Leipzig. (LiebcSdrama.) In einem Frem denzimmer im Gasthof zu Wahren bei Leipzig wurden am Donnerstag mittag ein 26 Jahre alter Ingenieur S. ans Dresden und seine Ge liebte, sie 18jährigc Kontoristin H. aus Leipzig erschossen aufgcfunden. Aus hinterlassenen Briesen ging hervor, daß sie aus Lebensüber druß gemeinsam aus dem Leben geschieden sind. Oelbeschaffung für Handzentrifugen. Diejenigen Landwirte, welche im Besitze von Handzentrifugen sind, werden auf gefordert, einen etwaigen Bedarf an Separatorenöl bei der unterzeichneten Amtshaupt mannschaft bis zum 18. August d I. anzumelden. Es ist der monatliche, auf das äußerste bemessene Bedarf anzuzeigen. Königliche Amtshanptmanuschaft Kamenz, am 8 August 1918. Kartoffelversörgüng. Auf Abschnitt 5 der Frühkartoffelkartc (gütig für die Woche vom 11.—17. d. M.) dürfen Erzeuger und Kleinhändler 5 Pfund Kartoffeln abgebcn. Die näheren Bestimmungen über den Verkauf der Kleinhändler erläßt die zuständige Ge meindebehörde. Kamenz, am 9. August 1918. Der Kommnnalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Verkehr mit Nutz- und Zuchtvieh. Auf die Verordnung des Königl. Ministeriums des Innern vom 27. Juli 1918 betr. den Verkehr mit Nutz- und Zuchtvieh — Sächsische Staatszeitung Nr. 174 und Kamenzer Tageblatt Nr. 177, Amtliche Beilage — wird hiermit noch besonders hin- gewiesen. In dieser Verordnung sind unter anderen folgende neue Bestimmungen getroffen worden: 1. Die Aukaufsbescheinigungen, die zum Erwerbe von Rindern, Kälbern, Schweinen, Schafen, Lämmern, Ziegen und Zickeln notwendig sind, werden nicht mehr von den Gemeindebehörden, sondern vom Kommunalverbaad ausgestellt. Die An träge sind bei der Gemeindebehörde zu stellen, und zwar unter Benutzung von Vordrucken, die den Gemeindebehörden demnächst zugehen werden. Die Angaben im Vordruck find durch den Gemeindevorstand zu bestätigen. In dem Antrag auf Ausstellung einer Ankaufsbescheinigung für ein Schwein unter 25 Kilogramm Lebendgewicht ist der Name und Wohnort des Züchters an zugeben, von dem das Schwein erworben werden soll. Auf Grund einer solchen An kaufsbescheinigung ist der Ankauf nur bei dem in der genannten Bescheinigung ge nannten Züchter gestattet. 2. Wer Rinder oder Kälber an einen Händler verkaufen will, bedarf hierzu der Genehmigung des Kommunnlverbandes, auch wenn der Händler Mitglied des Diehhandelsverbandes mit großer Ausweiskarte ist. Der Antrag ist vom Viehbe- fitzer an die Königliche Amtshauptmannschaft zu richten. 3. Viehhändler dürfen Tiere der unter 1 erwähnten Gattungen nur an Perso nen verkaufen, die im Besitz einer gültigen Ankaufsbescheinigung sind, oder an einen Händler mit großer Ausweiskarte, jedoch nur dann, wenn dieser für einen Dritten eine Ankaufsbescheinigung vorlegen und dadurch eine feste Bestellung nachweisen kann. 4. Beim An- und Verkauf von Schweinen gelten folgende Besonderheiten: a) Schweine über 2» Kilogramm Lebendgewicht dürfen ausschließlich nur an Mitglieder des Viehhandelsverbandes mit großer Ausweiskarte verdaust werden, also nicht an Züchter, Landwirte oder sonstige Personen. b) Schweine unter 25 Kilogramm Lebendgewicht dürfen nur an Händler, die eine Ausweiskarte zum Handel mit Ferkeln und Läufcrschweinen besitzen, oder an eine sonstige Person, die im Besitze einer auf den Namen des Verkäufers lau tenden Ankaufsbescheinigung ist, verkauft werden. c) Händler dürfen Schweine über 25 Kilogramm Lebendgewicht nur an den Mehhandelsverband oder Kommunalverband verkaufen. Schweine unter 25 Kilo gramm Lebendgewicht dürfen sie nur an eine Person, die im Besitze einer Ankaufs bescheinigung ist, auf welcher auch der Verkäufer ausdrücklich mit Namen genannt ist, dagegen keinesfalls an einen anderen Händler Weiterverkäufen. ä) Der Verkauf eines Schweines an den Inhaber einer Ankaufsbescheinigung, auf der der Verkäufer nicht mit Namen genannt ist, ist verboten. e) Für den Ankauf von Zuchtebern und Zuchtsauen werden Ankaufsbeschei nigungen nur vom Königlichen Ministerium des Innern, Landesfleischstelle, ausgestellt. 5. Unverzüglich nach dem erfolgten Verkauf ist sowohl vom Käufer wie vom Verkäufer Teil 8 und 8 der Ankaufsbescheinigung vorschriftsmäßig auszufüllen. Der Verkäufer behält den Teil 8 und übergibt ihn seiner Ortsbehörde, der Käufer behält Teil 8 und übergibt ihn seiner Ortsbehörde. Diese hat mit den Teilen kl und 8, wie aus dem Aufdruck ersichtlich ist, zu verfahren. 6. Wer Nutz- und Zuchtvieh jeder Art aus dem Bezirk ausführen will, be darf der Genehmigung des Viehhandelsverbaudes. Der Antrag ist an den Kommunalverband zu richten und muß die in § 10 genannten Angaben enthalten. 7. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 16 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 9 August 1918. Kernobst und Edelobst. Die Gemeinden werden darauf hingewiesen, daß überall da, wo nicht eine aus drückliche Genehmigung der Landesstelle zur baumweisen Verpachtung des Obstes be reits vorliegt, der gesamte Obstbehang der Gemeindenutzungen ungekürzt, insbesondere auch ohne daß di etwaigen „Pächter" 1 Ztr. für jedes ständige Mitglied ihres Haus haltes von ihren P , an gen behalten dürfen, den Sammelstellen zuzuführen ist. Die Gemeindebehörden juck, für die Zuführung des Obstes an die Sammelftellen verant wortlich, und haben nötigenfalls ihre Gemeindeangehörigen entsprechend aufzuklären. K a m e n z, am 10. August 1918. Die Königliche Amtshauptmauuschaft für den Kommunalverband. Reichsreisebrotmarken. Zufolge Anordnung des Direktoriums der Reichs-Getreidestelle in Berlin wird hiermit bestimmt, daß von den Brotmarkenausgabeftellen vom 1S August 1918 an für jeden Reifetag wieder 5 Reichsreifebrotmarke» je 5V Gramm ausgehändigt werden dürfen. Es dürfen daher auch von diesem Tage ab von de» Kacker« auf Ueich»- reisebrotmarken auf den Kopf und Tag wieder 25V Gramm Gebäck verabfolgt werden. Die vorstehenden Vorschriften gelten auch für die Bezirke der Städte Kamenz und Pulsnitz. Ker Kommunalvrrband der Königl. Amtshauptmannschaft Kamen;, am 10. August 1918. Warnung! Der durch das fortgesetzte Abreitzen von Bekanntmachungen an den öfftl. Anschlagstafeln u. s. w. bestehende grobe Unfug, durch welchen ein Teil der Bewohner infolge verspäteter Kenutniserlangung verschiedentlich von der Zuteilung von Lebensmitteln und besonders auch der Kohlen schwer geschädigt wird, ist hierdurch strengstens verboten. Ucbcrtrctungen werden mit einer Ordnungsstrafe von 5 M. bestraft, ihre Kinder verantwortlich. Die Eltern sind für Bretnig, den 12. August 1918. Der Gem -Dorst. Petzold. Bekanntmachung. Heute Mittwoch von 3—6 Nhr: Kartoffelverkauf im Rittergute, wobei jedoch nur die Kartoffelkartennummern von 1—600 mit 2 Karte 5 Pfund beliefert werden, s Pfund kostet 12'/^ Pf. Donnerstag von 3—7 Uhr wird daselbst ——— Weißkraut — an Jedermann, Pfund 28 Pf., verkauft. Es wird bekannlgcgeben, daß mit Nr. 1 begonnen wird. WM" Kleingeld mitbringen! Bretnig, den 13. August 1918. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Die roten Nährmittelkarten für Kinder unter 4 Jahre« werden Donnerstag, den 15. dss. Mts. nachm. von 5—6 Ahr im Rittergnte ausgegeben. Dieselben sind unverzüglich demjenigen Kleinhändler zur Abstempelung vorzulegen, von welchem die Belieferung bisher erfolgt ist. Die übrig gebliebenen Teile der alten Karten sowie der Lebensmittel- markeuausweis sind mitzubringen. Bretnig, am 13. August 1918. Der Gemeindevorstand. Petzold. Arbeitslosen-Unterstützung. Die Arbeitslosen-Unterstützung wird heute Mittwoch, den 14. August nachmittags von 3—5 Uhr im Ritterguts ausgezahlt. Bretnig, den 13. Äug. 1918. Der Gemeiudevorstaud. ie von einem Nachbar erkannte Person, welche eine grüne Arbeitsjacke an sich genommen hat, mag dieselbe sofort zu- rückbringe», andernfalls erfolgt gerichtliche Anzeige. Paul Oswald, Nr. 82. Verschiedene Aossn fürs Feld empfiehlt Bernhard Schurig, Klempnerei, Großröhrsdorf. öktttkÜSI'II, la Gänsefedern z. Schleißen 9 Pfd. Postkolli 20 Mk. Nchn. fco. inL- Sack. Zeise Co., Egelsdorf-Königsee Th. und empfiehlt A Pritzke, Grotzröhrsdors Nr. 14.