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gemeiner Ank tzer. Der Allgemeine Anezeiger erscheint wöchentlich zw iMal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel» jährlich ab Schalter 1,15 Mk. bei' freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 35 Pfennige, durch die Post 1,15 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeitungsboten gern entgegen. Amtsblatt für die Grtsbekörde und den Hemeinderat zu Meinig. LokabRnreiger lin Ole Orlschsktrn Srrinig, großröbrrsorf, siauttvsläe, rranliemdal uns UmgegenS. Inserate, dir 4 gespal- tene Aorpuszeile 1b Pf. für Inserenten im Rödertalr, für alle übrigen SO Pf., im amt lichen Teile 25 Pf., und im Reklametcil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. Nr. 63. Inserate bitten wir für Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Mittwoch, den 7. August 1918. 28. Jahrgang Abänderung in der Brot markenzuteilung, Brot- uttd Mehlpreise. 1. Brotmarkenznteilung. I. Versorgungsberechtigte Be völkerung. 8 1. Allgemeines. Zufolge der durch das Kriegsernährungsamt angcordneten Erhöhung der Kopfration für die versorgungsberechtigte Bevölkerung auf täglich 200 Gramm Mehl «erden ab 18. August 1918 an Brotmarken auf die Woche und den Kopf gewährt: a) für Kinder im I. Lebensjahr l Brotmarke, b) für Kinder im 2. bis ein ¬ schließlich 6. Lebensjahr 3 Brotmarken, c) für alle übrigen Personen 4 Brotmarken. Die Höhe der von der Neichsgetreidestelle für die nächste Zeit auf Kops und Woche zur Ver fügung gestellten Mehlmenge macht cs jedoch notwendig, bas für die unter c) genannten Per sonen allwöchentlich statt 2000 Gramm nur 1900 Gramm Brot abaegcben werden. Die Gemeindebehörden haben deshalb bei der Markenausgabe an diese Empfänger 1 Brot markenabschnitt über 100 Gramm abzutrennen. 8 2. Sonderzulagen. I. Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter von 12 bis ein schließlich 17 Jahren erhalten außer den nach 8 1 unter c) ihnen zustehendcn Marken eine Sonderzulage, die auf den Kopf und Die Woche '/z Brotmarke beträgt. Diese Zulage fällt je doch weg, wenn sie als Schwerarbeiter (siche nachstehend Ziffer 2) die Schwerarbeiterzulage erhalten. 2. Diejenigen Personen, die auf Grund der Bekanntmachung vom 2. August 1917 (abge druckt in Nr. 179 des „Kamenzer Tageblattes") als Schwerarbeiter anerkannt worden sind, er halten die bisherige wöchentliche Zulage von I Brotmarke. 3. Ebenso wird Schwerstarbeiten! die wö chentliche Zulage in dem bisherigen Umfange weiter gewährt. 4. Werdende und stillende Mütter erhalten vom 6. Kalendermonat ad (nicht früher) bis einschließlich 6 Wochen .ach der Niederkunft — und darüber hinaus, so lange sie selbst stillen — die bisherige wöchentliche Zulage von 2 Brotmarken, jedoch einschließlich der ihnen nach § 1 unter c) zustehenden Marken niemals mehr als wöchentlich 6 Brotmarken. 2. Militärpersoncn. 8 3. Militärpersoncn, die von der Heeresver waltung mit Brot versorgt werden, nehmen an der Bcotversorgung nicht teil. Dagegen erhalten: ,) mit Verpflegung, cinschl. Brot, Einquartierte, d) Brvtgeldempfänger, c) in den Kasernen wohnende, auf Selbstbe köstigung angewiesene Militärpersonen, <f) Wachtmannschaften für Kriegsgefangene, «) Kriegsgefangene, i) Lazarettinsassen, auf den Kopf und die Woche 5 Brotmarken. Kriegsgefangene erhalten jedoch ebenso wie die in 8 1 Abs. 1 unter c) genannten Personen nur 1S statt 20 Abschm w über 100 Gramm Brot. Die Gemeindebehörden haben dement sprechend gleichfalls 1 Abschnitt abzutrennen. Neben dem vorstehend festgelegten Brotbezug erhalten als Zulage die unter 2) bis c) aufgeführten Militärper sonen, soweit sie besonders anstrengenden Dienst verrichten und dies von der zu ständigen Militärdienststelle bescheinigt wird, aus den Kopf und die Woche 1 r/ B .marken, die unter st) und e) aufgefüb. ui Personen, soweit sie nach der Bekanntmachung vom 2. August 1917 (abgeoruckt in Nr. 179 des „Kamenzer Tageblattes«) als Schwer arbeiter anzuerkennen sind, auf den Kopf und die Woche 1 Brotmarke. Offizier und Militärbeamte im Offiziers range erhalten Brotmarken naR 1 unter c). 3. Markenausgabe durch die Gemeinde behörden in der Woche vom 11. bis 1 7. August. 8 4. In der Woche vom 11.—17. August 1918 sind an die versorgungsberechtigte Bevöl kerung nur die Mengen Brotmarken auszuhändigen, die in § 1 der Bekanntmachung vom 7. Juli 1918 — Amtsblatt-Beilage zu Nr. 126 des „Kamen zer Tageblattes" bekannt gegeben worden sind. Diejenigen Personen, die nach dieser Be kanntmachung aus die Woche nur 3^ Brot marken zu beanspruchen haben, dürfen also auch nur 31/2 Brotmarken in dieser Woche zugeteilt erhalten, nicht aber, wie in 8 4 der Bekannt machung vom 7. Juni 1918 bestimmt worden ist, 4 Brotmarken. Die Gemeindebehörden werden angewiesen, über die in der Woche vom 11.—17. August 1918 verausgabten Brotmarken eine besonder« Brotmarkcnabrechnung bis zum 22. August 1918 an die Amtshauptmannschaft einzureichen. 11. Herstellung von Roggenbrot und Weitzgebäck. 8 5. Roggenbrot und Weißgebäck sind vom 18. August 1918 ab ohne Strcckungsmittel hcr- zustellcn. Im einzelnen gilt folgendes: 1. Zur Herstellung von 1 Roggenbrot von 1900 Gramm (Gewicht 24 Stunden nach der Entnahme aus dem Backofen!) dürfen demnach einschließlich Wirkemehl und Verstaubung ins gesamt höchstens 1377 Gramm Mehl verwendet werden. Eine Menge von insgesamt 100 Pfund Rog genmehl muß also eine Ausbeute von 138 Pfd. Brot ergeben. 2. Jedes Stück Weizengebäck (Semmel) muß nach wie vor beim Backen ein Durchschnittsge wicht von 90 Gramm haben. Zur Herstellung eines solchen Weizengebäcks dürfen künftig je doch höchstens 72 Gramm Weizenmehl verwen det werden. 3. Zur Herstellung der auf einen Abschnitt der Brotmarke abzugebenden Mengen von 75 Gramm Zwieback (nicht wie bisher 70 Gramm) dürfen künftig höchstens 72 Gramm Mehl ver wendet werden. Die Einzelabschnittc der Brotmarken gelten demnach nicht, wie der Aufdruck lautet, über 70, sondern über 75 Gramm Zwieback. 4, Bei der Abgabe von Mehl aus Brotmarken ist zu beachten, daß künftig auf 1 ganze Brot marke 360 Gramm, 1 Abschnitt einer Brot marke 72 Gramm Roggen- oder Weizenmehl abgegeben werden dürfen. Die vorstehenden, Vorschriften hinsichtlich des Backens ohne Zusatzstoffe gelten auch für Selbst versorger. M Brot-und Mehlkleinhandelspreis vom 11. August 1918 ab. 8 6. 1. Der Preis für 1 Pfund Roggenbrot wird auf 22^, für ein Zweipfundbrot auf 45, für ein 1900-Gramm-Brot auf 86 Pfennig festgesetzt. 2. Der Preis für 1 Semmel wird auf 8 Pfg- festgesetzt. 3. Als Preis für das Mehl, das im Klein handel abgegeben wird, werden festgesetzt: bei Weizenmehl 32 Pf. für das -Pfund, bei Roggenmehl 28 Pf. für das Pfund und bei Abgabe von Mengen von 50 und 100 Gramm bei Weizenmehl für 50 Gramm 4 Ps., bei Weizenmehl für 100 Gramm 7 Pf., bei Roggenmehl für 50 Gramm 3 Pf., bei Roggenmehl für 100 Gramm 6 Pf. In diesen Preisen sind die Verpackungskosten des Bäckers oder Mehlkleinhändlers nicht mit enthalten. 4. Diese Preise dürfen bereits vom 11. Aug. ab gefordert werden. w. Entwertung der Brot- und Mehlmarken. 8 7. Um den Mißbrauch mit Brot- und Mehlmarken vorzubeugen, sind nach wie vor die von den Bäckern und Mchlkleinhändlern vereinnahm ¬ ten Brot- und Mehlmarken durch einen Quer strich mit Tinte zu entwerten. v Schlutzbestimmnngen. 8 8. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden nach den gesetzlichen Be stimmungen bestraft. Neberdics werden Zuwider handelnde Bäckereien geschlossen werden. 8 9. Vorstehende Bekanntmachung gilt auch für die Städte Kamenz und Pulsnitz. Kame nz u. P ul s n i tz, am 2. Aug. 1918. Der Kommunalverband der Königl. Amtshauptmannschast Der Stadtrat zu Kamenz zu Pulsnitz Unsere neue Front im Westen. Die Zurücknahme unserer beiderseits Albert noch auf dem westlichen Ancre-Ufer belassenen Posten geschah völlig unbemerkt vom Feinde und ohne jede Einwirkung des Gegners. Der englische Funkspruch Horsea vom 4. August 8 Uhr vormittags sucht zwar auch hier den eng lischen Waffen einen Erfolg anzudichten und be hauptet, daß die englischen Truppen in den ver lassenen Gräben viele Tote vorgefunden hätten. Das ist, wie in letzter Zeit so viele Meldungen der Entente, wieder frei erfunden. An der neuen Aiöne-Vesle-Front boten mar schierende Abteilungen und Fahrzeugkolonnen des Feindes unseren Batterien uns Schlacht fliegern wieder lohnende Ziele. — In Vorseld- gefechten brachten wir mehrere Gefangene ein. Die französischen Militärkritiker beginnen in ihren Urteilen über die Kriegslage wieder sach licher als bisher zu werden. Bemerkenswert ist, daß der Mitarbeiter des „Echo de Paris" be reits vor einer unberechtigten Vertrauensseligkeit und phantastischen Hoffnungen warnt. Den Kernpunkt der Ausführungen bildet die Feststel lung, daß die deutjche Armee sich auf dem Gip fel ihrer Kraft befinde. Bern, 3. August. Die „Basler National zeitung" bespricht die schrittweise Zurücknahme der deutschen Linie zwischen Aisne und Marne und schreibt: Der Umstand, daß der Rückzug in dieser Form vor sich gehen konnte, läßt erkennen, wie es eigentlich mit der deutschen Niederlage, von der der Blätterwald der Entente widerhallt, steht. Wer in ungünstiger Situation, wie sie durch oen überraschenden Flankenstoß Fochs am 18. Juli für seinen Gegner entstanden war, den Kopf rechtzeitig aus der Schlinge zieht und in einem Tempo, das er selbst vorjchreibt, in sichere Lage zurückgeht unter Mitnahme des kostbaren Materials, der ist nicht vernichtet, weder mora lisch noch physisch- Wenn der Sieger seinerseits schrittweise folgen muß und nicht imstande ist, das Planmäßige des Rückzuges zu stören und dem Abziehenden seinen Willen aufzuzwingen, so ist damit wohl das Verhältnis der beiden Gegner genügend illustriert. vettliLer «nä SSHWer. Grotzröhrsdorf. (Sparkasse.) Im Juli 1918 erfolgten 704 Einlagen im Betrage von 92 389 Mk. 82 Pfg. und 225 Rückzah lungen im Betrage von 93 744 Mk. 20 Pf. — darunter 101 Posten mit 51735,50 Mk. zur Bezahlung auf 8. Kriegsanleihe. 50 Bü cher wurden neu ausgestellt, 23 Bücher sind er loschen. Der Gesamtumsatz betrug 289 563 Mk. 80 Pf. Hauswalde. (Sparkasse.) Im Juli 1918 erfolgten 84 Einzahlungen mit 9600 Mk. 90 Mk. und 7 Rückzahlungen im Betrage von 3710 Mk. Es wurden 7 neue Bücher ausgestellt. — Ersatzmittel in den fleischlose« Woche«. Für die Zeit vom 1. August bis 31. Oktober sind — wie schon früher bekannt gegeben wurde — in der Fleischversorzung vier fleischlose Wochen festgesetzt woroen. Der da durch entstandene Ausfall an Fleisch wird durch Ersatz entweder in Mehl oder Kartoffeln ancge glichen werden und zwar sollen in den Ort ¬ schaften mit einer festgesetzten Wochenration von 250 Gramm Fleisch 250 Gramm Mehl oder 1500 Gramm Kartoffeln, oder von 150 Gramm Fleisch 185 Gramm Mehl oder 1250 Gramm Kartoffeln und von 100 Gramm Fleisch 125 Gramm Mehl oder 750 Gramm Kartoffeln zur Verteilung gelangen. Für die erste — vom 19.—25. Aug. laufende — fleischlose Woche wird nach den erlassenen Anordnungen für das fehlende Fleisch ein Ersatz in Kartoffeln gewährt werden. Ausgenommen von der Einhaltung der fleischlosen Wochen sind auf gruud amtsärztlichen Zeugnisses Kranke, insbesondere Zuckerkranke. Ueber die Fortgewährung der Fleischration an Kranke unter Fortfall der Ersatzlieferungen und über die Weiterverteilung der Krankenzulagen an Fleisch in den fleischlosen Wochen sind entsprechende An weisungen an die zuständigen Stillen ergangen. — Das Ende der Stosfnnt i« Sich t? Wir haben kürzlich die Meldung des „Konfek tionär" wiedergegeben, wonach das Problem der Herstellung von Kleiderstoffen aus inländischem Material jetzt als gelöst angesehen werden dürfe. Seitdem hat der Leiter der Reichsbekleidungs stelle Geheimrat Dr. Beutler das bestätigt, als er in Aussicht stellte, daß wohl schon im Herbst uns Ersatzstoffe zur Verfügung stehen würden, die allen billigen Anforderungen entsprächen. Nun macht der ReichstagSabgcordnetc Krätzig, der Führer des Textilarbciterverbandes, in der Presse nähere Angaben über die Herstellungs weise der neuen Fasern, die zu Stoffen verar beitet werden können. Danach ist man von der Papierfaser abgekommen, gewinnt vielmehr die Faser direkt aus der Zellulose. Zellulose »ivd bekanntlich aus Holz hergestellt, Holz aber steht uns nicht nur in Deutschland, sondern mehr noch im Osten, besonders in Litauen und der Ukraine, in überreichem Maße zur Verfügung. Das ist besonders deshalb von weittragender volkswirtschaftlicher Bedeutung, weil wir auf diese Weise unabhängig werden von den im Verbandsbesitze befindlichen Baumwollgebieten, somit in dieser Hinsicht dem englischen Wirt schaftskriege mit Gelassenheit entgegensetzen kön nen. — Nachdem die technische Erprobung und Ausnutzung längere Zeit infolge von Patent« schwierigkesten verhindert war, scheinen jetzt die Schwierigkeiten beseitigt zu sein. Nach einer Meldung der „Rhe'n.-Wests. Zeitung" haben sich nämlich die Vereinigten Glanzstofffabriken bereit erklärt, ihr Patentverfahren zur Herstel lung von Zellulosegarnen lizenzweise zur Errich tung neuer großer Fabriken freizugeben. Man rechnet damit, daß mit diesem Augenblicke mehrere hundert Fabriken in Sachsen, Thüringen, Schlesien und Rheinland-Westfalen ohne große technische Schwierigkeiten und Umstellungen die Herstellung einer wirklich brauchbaren und dauer haften Spinnfaser in einem solchen Umfange aufnehmcn können, daß ein Ende der augen blicklichen Stoffnot schon bald sicher feststeht. Man hofft, in kurzer Frist die Abgabe und Einarbeitung dieses Verfahrens so weit fördern zu können, daß schon im Herbst große Posten fertig gesponnener Zellulosegarne an die Webereien abgegeben wervcn können. Die Abgabe gewisser Chemikalien an die Spinngewerbe ist ebenfalls organisiert und heute so weit überwunden, daß hierin kein Hindernis zur Aufnahme der Pro duktion in großem Umfange liegt. — Krätzig betont ausdrücklich, daß sich die Stapelfaser, wenn sie mit e.was W"lle bezw. Baumwolle, die uns in den geringen hierzu erforderlichen Mengen immer zur Verfügung stehen wird, gemischt wird, mcht r r zur Herstellung von Wäsche eignet, sondern : tz Wollkleiderstoffe und Rohstoffe für Wirker -in .. Trikotagen liefert. Lengefeld, ( 'm e.. m Kreuzotterbiß ge storben.) Der dchulknabe Nestler aus Lenge feld wurde vo. mehreren Wochen von einer Kreuzotter ins Bein gebissen. Da sich der Zustand des Knaben verschlimmerte, wurde er in das Dresdener Stadtkraukenhaus gebrachi. Dort ist er jetzt den Folgen des Schlangen bisses erlegen.