Volltext Seite (XML)
Amtsblatt für dre Hrtsöekärde und^-en Kemeinderat zu Dretnig Loksl-Iinreigrr ür M VNDMrn gmnig, grsßrSbrzästt. fiz»;Mklr, sraMenldal uuü Limgegencl Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. 28. Jahrgang Dienstag, den 1. Januar 1918. Bretnig, den 31. Dezember 1917. Neujahr scheu Regierung ist in der Frage der Staats kuriere ein Einvernehmen erzielt worden. Die amerikanische Regierung hat ihren Militär- attachee in Petersburg, Oberst Judson, abbe rufen, da er geeignet war, mit Len Maxima listen zu verhandeln. Eine Nationalversammlung in London mahm Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zweMal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel jährlich ab Schalter 1,15 Mk. der freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 35 Pfennige, durch die Post 1,15 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zciiungsboten gern entgegen. Inserate, die 4 gespal tene Korpuszeile 15 Pf. für Inserenten im Rödertgle, für alle übrigen 20 Pf., im amt lichen Teile 25 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. An der italienischen Front entwickelten sich am Tomba-Rücken und im Piaveabschnitt heftige Artillerie- und Minenwerferkämpfe. Graf Czernin ist nach Wien zurückgekehrt, um mit den maßgebenden Stellen das bisherige Ergebnis der ersten Konferenz zu beraten. Zwischen der englischen Mis'ion und der russi- ten AnmeldeauSweise, getrennt nach den einzelnen Händlern, der Königlichen Amtshauptmannschaft bis zum 14. Januar ein. 8 4. In den Ueberschußgemeinden, d. s. diejenigen, welchen ein Liefernngssoll an Bollmilch oder Butter aufgegeben worden ist, darf vom I. Januar 1918 an Butter an die Fettkarten inhaber erst verkauft werden, wenn durch die Königliche Amtsbauptmannschaft bekannt gemacht woroen ist, welche Menge auf die einzelnen Abschnitte der Landesfettkarte abgegeben werden darf. Von der wöchentlich in der Gemeindesammelstelle oder durch den Octsaufkäufer in der Gemeinde aufgebrachten Menge ist der hiernach verbleibende Ueberschuß bez. die ganze Menge an die zu ständige Buttersammelstelle abzugeben. In der Woche vom 31. Dezember bis 6. Januar darf in den lleberschußgemeinden keine Butter verkauft werden. 8 5. Milchselbstversorger, d. h. Personen, welche Milchkühe besitzen, haben keinen Anspruch auf Milch- und Fettkarten. Ausnahmen können nur auf besonderen Antrag durch die König liche Amtshauptmannschaft zugelassen werden. Solche Anträge haben nur dann Aussicht auf Genehmigung, wenn und insoweit der Milchertrag nicht zur Deckung des den Versorgungsberech tigten zustehenden Bedarfes an Vollmilch für die zum Haushalt gehörigen zum Vollmilchbezug berechtigten Personen und zu 50 Gramm Butler für alle zum Haushalt gehörigen Personen ausreicht. Die Nachprüfung des Milchertrages durch den Milchrevisor bleibt in jedem einzelnen Falle Vorbehalten. In dem Antrag ist zugleich mit anzugeben, ob und wieviel Milchziegen vor handen sind. Die Gemeindebehörde hat die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen und sich gut achtlich zu denk Antrag zu äußern. dElir nsamMen Die deutsche Abordnung zur Besprechung tech nischer Friedensfragen ist in Petersburg zur Abhaltung weiterer Besprechungen eingetrosfen. An der englischen Front und in den Argonnen verliefen Erkundungsgesechte für u.io ersolg- ^ich. Bekanntmachung, die Reichstagsersatzwahl betr. Für die Wahl eines Abgeordneten zum deutschen Reichstage für den 3. Wahlkreis des Kö nigreichs Sachsen ist der hiesige Ort in 2 Wahlbezirke eingeteilt und es sind hierfür die nachoerzeichneten Personen zu Wahlvorstehern und Stellvertretern ernannt und die da bei verzeichneten Lokale als Wahllokale bestimmt worden: l. Bezirk: Ortslistennummern 1 bis mit 548, 128 bis mit 158 und 200 bis mit 224. Wahlvorsteher: Herr Gemeindeältester Paul Gebler Nr. 34. Stellvertreter: Herr Ernst Gebler Nr. 17. Wahllokal: Gasthaus zum deutschen Haus Nr. 37 8. II. Bezirk: Ortslistennummern 55 bis mit 127, 159 bis mit 199 und 225 bis mit 238. Wahlvorsteher: Herr Gemeindeältester Hermann Gebler Nr. 173. Stellvertreter: Herr Arthur Gebler Nr. 86 8. Wahllokal: Gasthaus zur Rose. Die Wahl findet Freitag, den 11. Januar 1918, von vormittags 1v Uhr bis nachmittags 7 Uhr in den obengenannten Lokalen statt. Zur Stimmenabgabe sind nur diejenigen Personen zuge lassen, welche in der Wählerliste eingetragen sind. Die Stimmzettel, welche in dem dazu gelieferten, mit amtlichem Stempel versehenen Um schläge persönlich abzugeben sind, dürfen nur von weißem Papier und mit keinem äußeren Kenn zeichen versehen sein. Die zu wählende Person muß derart genau bezeichnet sein, daß über dieselbe Zweifel nicht entstehen können. Aus Richard Pudors Programm für die Erwerbsstände: Gleichberechtigung in Gesetzgebung und Verwaltung; Hebung der Fachausbildung; Sekämptung ses unlauteren Wettbewerbs; kechtsgieichtzeit tür IlrbeUgeber uns Rrbeitnebmer; Sicherstellung und Ausdehnung des Koalitionsrechts; RrbeiterlAutr, loyale Wrsorge; für alle Staatsbürger: Gerechte Verteilung der Staatrlaslen nach der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler; Rbgeltutte Kelteuerung vor« Einkommen, vermögen und Erbschaften. Kreisverein der Fortschrittlichen Volkspartei für den 3. sächsischen Reichstagswahlkreis. Wer heute Rückschau hält in entschwundene Zeit, Grüßt in Wort und Gestalt die Vergangenheit, Deren hehres und heiliges Spiegelbild Von Kampf zwar und Not, doch vom Siege erfüllt. Leid und Entbehrung brachte das alte Jahr, Doch aufstieg jauchzend der deutsche Aar. Wie drum das Schicksal die Blätter wende, Ob neue Schlachten, ob den Krieg es beende, Wir werden tapfer und klaglos tragen Mit leuchtender Stirn immerdar Die Opfer und Lasten im Neuen Jahr Und um die Freiheit des Höchste wagen. Sonst reichten wir uns froh die Hände Und grüßten laut des Jahres letzte Stunde, ^Heut nur ein stummer Händedruck Und ein Verspruch in stiller Tafelrunde: Wir wollen stolz erhobenen Hauptes schreiten — Weil unser Tun lebt fort in Ewigkeiten — Den Hader unter uns begraben, Damit nach außen uns're Kraft gestählt, Damit wir frei die Arme haben Zum Sieg, der unser Herz beseelt. Wir wollen einig sein in Not und Tod — Dann steigt aus dieses Neujahrs Morgenrot Der Tag des Sieges auf, den wir erhoffen, Dann wird, was immer wir verloren, Aus Deutschland neue Kraft und Macht In ew'zer Schönheit wieder neu geboren! Auszug aus der Bekanntmachung: Fleisch-, Milch-, Butter- und Fettversorgung. Zum Zwecke der Sicherstellung des wöchentlichen Bedarfes der versorgungsberechtigten lkerung an Frischfleisch, Milch, Butter und Fett für die Zeit vom 15. Januar bis 31. ; 1918 sowie zur Vcrbrauchskontrolle wird folgendes angeordnet: 6. Flrischbezug. § 1. Für den regelmäßigen Bezug von Frischfleisch werden neue Anmeldeausweise aus- ben. Die Ortsbehörden haben an jede Haushaltung einen solchen Anmeldeausweis auszu - digen, nachdem sie die Haushaltungspersonenzahl eingesetzt haben. An Haushaltungsoor- de, die beabsichtigen, bis Ende Januar 1918 eine Hausschlachtung vorzunehmen, insbesondere solche, die ein Hausschlachtgesuch bereits eingereicht haben, sind keine Anmeldeausweise aus- indigen. Der Haushaltungsvorstand hat diesen Ausweis bis spätestens Sonnabend, den 5. Januar 1918, seinem Fleischer einzureichen. Dieser stellt darnach seine Kundenlistc auf und hat sodann Anmeldeauswerse bis zum 10. Januar 1918 an den Obmann für die Fleischverteilung ugeben, der sie mit einem Verzeichnis der Fleischer und Kundenzahl bis zum 14. Januar Königlichen Amtshauptmannschaft einzureichen hat. Im übrigen verbleibt es bei den bis- gen Vorschriften (Abstempeln der Reichsfleischkarte mit dem Firnnustempel des Kundenflei- rs usw.). 8 2. An Kranke, Wöchnerinnen usw., die Genehmigung zum Bezüge erhöhter Fleisch igen für einen bestimmten Zeitraum erhalten haben, ist anstelle der allgemeinen Ausweiskarte l der Ortsbehörde der besondere Anmeldeausweis in roter Farbe nach genauer Ausfüllung lzuhändrgen. Diesen Ausweis hat der Kranke pp. an den Fleischer, durch den die Belieferung )lgen soll, unverzüglich nach Empfang auszuhändigen. Der Fleischer hat eine Sonderzulagen te zu führen, aus der die Namen der Bezugsberechtigten, die Beträge der Zulage und der itpunkt, bis zu welchem die Belieferung erfolgen darf, hervorgeht. Die in einer Woche ver- nahmten Anmeldeausweise sind mit dem Firmenstempel versehen am Ende jeder Woche an r zuständigen Obmann abzugeben, der sie mit einem Verzeichnis der Fleischer und der diesen söht zuzuweisenden Fleischmengen allwöchentlich bis Mittwoch an die Königliche Amts- uptmannschaf? einzureichen hat. 8. Butter-, Fett- und Vollmilchbezug. 8 3. Jeder Fettkarteninhaber, der auf die obenerwähnte Zeit mit Butter oder Fett versorgt in will, hat die Fettkarte bis spätestens Sonnabend, den 5. Januar 1918, nen Kleinhändler seines Wohnortes vorzulegen. Die Kleinhändler haben eine Kundenliste an- ilegen, in welcher der Name und Wohnort jedes Haushaltungsoorstandes sowie die Zahl der lm Haushalt gehörigen Personen einzutragen und jeder Haushalt fortlaufend zu nummerieren t. Sodann haben die Kleinhändler auf der ihnen oorgclegten Fettkarte ihren Firmenstempel der Namen sowie die Nummer der Kundenliste anzubringeu und den Anmeldeausweis abzu- :ennen. Für Krankenkarten (blaue Farbe) ist eine besondere Kundenliste zu führen. Die bis am 5. Januar vereinnahmten Anmeldeausweise sind der Gemeindebehörde dis zum 0. Januar einzureichen. Düse vermerkt die Zahl dec Kunden jedes einzelnen Händlers, >enn sie nicht von dem in § 7 erwähnten Recht Gebrauch macht, und reicht sodann die gesam- Der Gemeindevorstand Petzold. eine Entschließung an, in der sie Einspruch gegen die Ernährungsschwicrigkeiten der städti schen Bevölkerung erhob.