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Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zweiMal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertet- jährlich ab Schalter 1,15 Mk. i e> freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 3» Pfennige, durch die Post 1,15 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeimngsboten gern entgegen. Amtsblatt für die Grtsveüärde und den Gemeinderat zu Wretnig. llolisl-Rnrelger für sie VrWMrii Sreinig, 8r»8rSdr»üsrl. ftsxrvsiür, sranirentbs! «ns iimgrgens. Inserate, die 4 gespal tene Korpuszclle 1b Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 20 Pf., im amt lichen Teile 2b Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehme» außer unserer Geschäftsstelle auchsämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. Inserate bitten wir für Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftteitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 55. Mittwoch, den 10. Juli 1918. 28. Jahrgang Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen zur Erlangung der Schwerarbeiter-Brotzulage. Das Borliegen der Voraussetzungen zur Erlangung der Schwcrarbcttcr-Brotzulage ist künf tig bei der Gemeindebehörde durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, die mit Unterschrift und Stempel (Firmen-, Dienststempel) versehen sein muß, nachzuweiscn. Zu der Bescheinigung ist ein Vordruck zu verwenden, der bei der Ortsbebörde zu entnehmen ist. Bescheinigungen, zu denen der vorgcschriebene Vordruck nicht verwendet worden ist, sind znrückmwcisen. Die Bescheinigung verbleibt im Besitze des Brotmarkeuempsäugers. Auf ihr ist Kei jeder Kartcnausgabe vom Arbeitgeber zu bestätigen, daß die ursprünglich bescheinigte Tätigkeit des Echeininhabcrs weiter besteht. Ohne eine solche erneute Bescheinigung ist die Gewährung der Schwerarbeiterzulage zu verweigern. Hierzu wird weiter noch folgendes bestimmt: 1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung vor jeder Kartenausgabe so rechtzeitig anszustellen, daß die brolzulageberechtigte Person in -er Lage ist, sie am Lage der Kartenansgabe der Brotkarlenauögabestelle mit vvrzulegcn. Späicr vorgelegtc Arbeitsbescheinigungen können nicht berücksichtigt werben. 2. Bei der erstmaligen Ausstellung der Arbeitsbescheinigung ist gleichzeitig der erste Ab schnitt über das Fortbestehen des Arbcitöverhältnisses mit auszufüllen, da dieser Abschnitt als Ausgabebcleg für die ausgegebene Schwcrarbeitcrzulagc von der Brotkartenausgabestelle abzu trennen und zurückzubehalteu ist. 3. Zuwiderhandlungen werden nach M 57, 58, 79 Ziffer l2 der R.-G.-Ordnung vom 21. Juni 1917 bestraft. 4. Die vorstehenden Bestimmungen treten sofort in Kraft. Kamenz, den 12. Juni 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschast Kamenz und die Stadträte zu Kamenz und Pulsnitz. Äuslands-Ärarmelade. Der Königlichen Amtshaupimannschaft ist zur Versorgung von Krankenhäusern, Massen speiseanstalten, Fabrikkautinen und ähnlichen Betrieben sowie Gast- und Speifcwirtschaften, ferner auch den Kur- und Badeorten ein Posten Anslands-Marmelade zugewiesen wor den. Der Preis stellt sich auf ungefähr 160 Mark per Zentner netto ab Lager Kamenz. Die Fässer verbleiben Eigentum der Reichsstelle und müssen sofort in gutem, brauchbarem Zustande mit vollständigen Böden, Deckeln, Reifen und Stäben znrückgelicfcrt werden. Es wird dafür ein Pfandbetrag von 25 Mark per Stück erhoben, der nach ordnungsgemäßer Rückliefe rung zurückvergütet wird. Bestellungen hierauf sind bis zum 10. Juli 1818 an die Königliche Amlöhauptmann- schaft einzureichen. Kamenz, am 6. Juli 1918. Die KöniglicheAmtshauptmannschast. Frühdrusch betreffend. Hinsichtlich der Frühdruschprämicn wird darauf hingewiescn, daß diese Prämien reine Erfolgsprämien darstellcn. Die Prämien werden daher anSnahmslos nnr für dasjenige Getreide gezahlt, das innerhalb der vorgesehenen Fristen zur Ablieferung gelangt. Als Ablieferung gilt lediglich die tatsächliche Ablieferung seitens Hurn NaLrüble«. Angriffe von Franzosen und Amerikanern west lich von Ehateau-Thierrv sind gescheitert. In den oberen Vogesen wurden feindliche Vor stöße am Hilsensirst abgewiesen. Der Botschafter der russischen Sowjet-Republik in Berlin Joffe gab im eigenen und im Namen seiner Regierung der Berliner Re gierung gegenüber dem Schmerz und Em pörung über die Ermordung des Grafen Mirbach Ausdruck. In Moskau sind Kämpfe der Gegenrevolutionäre gegen die Bolschewiki entbrannt. Die Mit glieder und sonstige Vertreter deutscher Be hörden sind unvcrsehrt- Das Piave-Delta ist von den österreichisch-un garischen Truppen geräumt worden; sie zogen sich in die Dammstellung am Ostufer des Hauptarmes zurück. Der amerikanische Transportdampfer „Eonveng- t°n" (früher Cincinnati« der Hamburg- Amerika-Linie) wurde versenkt. Attentat auf den deutschen Ge sandten in Moskau. Berlin, 6. Juli. (Amtlich.) Heute vor mittag ersuchten zwei Herren den kaiserlichen Gesandten in Moskau um eine Unterredung, die ihnen vom Grafen Mirbach im Beisein des Legationsrats Riezler und eines im Zimmer an wesenden deutschen Offiziers gewährt wurde. Die beiden Unbekannten zogen Revolver und schossen auf den kaiserlichen Gesandten, wobei sie ibn leicht am Kopfe verletzten. Ehe sie daran ver hindert werden konnten, warfen sie darauf eine Handgranate und reiteten sich durch einen Sprung aus dem Fenster auf die Straße. Graf Mir bach, der schwer verletzt worden war, ist, ohne das Bewußtsein wieder erlangt zu haben, kurz darauf verschieben, die beiden anderen Herren blieben unverletzt. Sofort nach Bekanntwerden dieser Untat trafen die Kommissare für auswär tige Angelegenheiten Ttitscherin und Karachau in der Gesandtschaft ein und sprachen dem Le- gationörat Riezler die Empörung und das Be dauern der Sowjet-Regierung über den erschüt ternden Vorfall aus. Leider ist es bis jetzt nicht gelungen, die Verbrecher zu entdecken und festzunehmen. Das bisherige Ergebnis der so fort angestellten Untersuchung läßt die Vermu tung zu, daß cs sich um iin Dienste der Entente stehende Agenten handelt. Aufklärung des Mordes. Moskau, 7. Juli, nachmittags. Die linken Sozialrevolutionäre haben sich zum Morde des Kaiserlichen Gesandten bekannt. Ihre im Thea ter eingeschlossenen Vertreter sind verhaftet. In der Stadt sind Kämpfe der Gegenrevolutionäre gegen die Bolschewiki an verschiedenen Stellen entbrannt, die bisher zugunsten der Bolschewiki zu verlaufen scheinen. Alle Mitglieder und sonstigen Vertreter deutscher Behörden lind un versehrt. lWTB.) Das englische Geld in Rußland. Berlin, 7. Juli. Nach einer Veröffent lichung des russischen VolkskowinisDrs Uritzki beziffern sich die an die zegenre"olu k . :en Par teien Rußlands von England zrlersielen Unter stützungen auf 40 Millionen Rubel. Damit ist die kürzlich vom Helsingforser „Huf- vudftadblad" gebrachte Nachricht von amtlicher russischer Seite bestätigt. Mit diesem Gelde, das offenbar dem berühmten englischen Geheim fonds entstammt, dürften auch die Mörder des Grafen Mirbach bezahlt worv-v leim des Erzeugers an die Getreideaufkäufer. Vereinbarungen, wonach Vorräte für Rechnung deS Erwerbers un Gewahrsam des Erzeugers verbleiben, ist für die Berechnung der Druschprämien nicht der Ablieferung gleich zu stellen. Wird eine Frist versäumt, so kann die Zahlung nicht mehr erfolgen, selbst wenn die rechtzeitige Ablieferung ohne jedes Verschulden des Erzeugers unter blieben ist. Kamenz, am 5. Juli 1918. Die Königliche Amtshauptmannschast. Äehrenlesen. 1. Das Äehrenlesen ist mit Genehmigung der Besitzer der abgeernteten Felder gestattet. 2. Die hierdurch gewonnenen Körner sind, wie die gesamte Ernte, für den Kommunalver band Kamenz beschlagnahmt. 3. Die gewonnenen Körner sind demnach entweder dem Besitzer des Feldes oder den Ein käufern des Getreidceinkaufs e. G. m. b. H. in Kamenz, zum Kaufe anzubieten. Es ist also Keinesfalls gestattet, die Körner — wie es im laufenden Jahre vielfach geschehen war — einein Bäcker mit dem Auftrag der Vermahlung durch eine Mühle zu übergeben oder sie direkt in einer Mühle vermahlen zu lassen. Die ortsbehördliche Ausstellung von Mahlkarten zu diesem Zwecke ist unzulässig. Der Besitzer der Körner, der Müller und gegcbencnsalles der Bäcker machen sich im Zuwiderhandlungsfalle strafbar. Kamenz, am 21. Juni 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschast. Fleischzulage für die Erntearbeiter. Während der Erntezeit soll für die Dauer von 4 Wochen an in der Ernte tätige Perso nen eine Fleischzulage von insgesamt 60V Gramm gewährt werden. Die landwirt schaftlichen Betriedsinhabcr einschl. der Rittergüter, die diese Zulage für sich und ihre Erure- arbeiter beanspruchen wollen, haben dies bis zum Mittwoch, den 10. Juli, bei ihrer Ge meindebehörde anznmelden. Hierbei ist anzugeben, ob die Zulage aus den eigenen Fleischvorräten entnommen werden soll, oder ob die Belieferung der Zulage durch den Fleischer gewünscht wird. Den Gemeindebehörden geben AnmAdcvordrncke zu, in welchen die Antragsteller namentlich auf zuführen sind. Die Zulage darf nur den für die Erntezeit dauernd angenommenen Hilfs kräften gewährt werden, nicht dagegen denjenigen, die nur vorübergehend tage- oder stundenweise als Hilfskräfte beschäftigt werden. Die Gemeindebehörden haben bei der Entgegennahme der Anträge darüber zu wachen, daß nur für die hiernach berechtigten Personen die Fleischzulagc beantragt wird. Die Vordrucke sind von den Gemeindebehörden bis Sonnabend, den 13. Juli bei der Königlichen Amtshaupt mannschaft cinzureichcn. Spätere Anmelvungen werden nicht berücksichtigt. Die Zulage soll in der Zeit zwischen dem 28. Juli und 24. August gewährt werden. Näheres hierüber wird noch bekannt gegeben werden. Der Kommunalverband der Königl. Amtshauptmannschast Kamenz, am 5. Juli 1918. Von Mittwoch, den 10. Juli 1918 ab kann auf Abschnitt XII der LandeSfetrkarle in den einschlägigen Geschäften pro Kopf ein halbes Psund Marmelade entnommen werdm. Kamenz, am 6. Juli 1918. Die Königliche Amtshauptmannschast sür den Kommunalverband. Sittlicher «nä Sächsisches — Die Durchführung der Ver ordnungen über Metallbeschlagnah mungen aller Art ist trotz der großen Beute im Westen nötig. Denn wenn auch diese den Bedarf der Heeresverwaltung für längere Zeit deckt, so muß doch natürlich die Mctallbe- schaffung für das Heer dauernd sichcrgestellt werden, außerdem aber auch die Beschaffung des Metalls für die Flotte und die wichtigsten öffentliche.Betriebe, z. B. die Eisenbahn. — (Eine Million Mark Geldstrafe, 25^ Jahre Gefängnis) Die sächsischen Gerichte haben bei der Bekämpfung des Kriegswuchers und Kettenhandels harte Arbeit geleistet. Neben einer Anzahl Verwarnungen wurde dem säch sischen Kriegswucheramt Mitteilung über 10031 rechtskräftig gewordene Strafen gen,acht, die in der Zeit vom 2, Januar 1917 bis 30. April 1918 von sächsischen Gerichten wegen Verstößen gegen die Kriegsverordnungen verhängt worden sind. Diese rechtskräftig gewordenen Strafen ergaben insgesamt eine Summe von 1056 500 Mark. Daneben wurden in mehreren Fällen Freiheitsstrafen, die zusammen rund 25*/, Jahre betragen, verhängt. — Vaterländischen Hilfsdienst be treffend. Erstaunlicherweise wird seitens des Einberufungsausschusses immer wieder wahrge nommen, daß sich Hilfsdienstpflichtige weder unter Ausfüllung der vorgeschrittenen Melde karte zum vaterländischen Hilfsdienst gemeldet noch den Wechsel der Beschäftigungsstelle und Wohnung dem Ausschuß angezeigt haben. Die Unterlassung der vorgeschriebenen Meldung und Mitteilungen muß künftig unnachsichtig bestraft werden. Kamenz. Die spanische Grippe tritt auch in Kamen; auf, sowohl bei der Zivilbevölke rung wie unter der Garnison sind zahlreiche Erkran kungen zu verzeichnen. Erfreulicherweise besteht kein Anlaß zu Besorgnissen, da die Krankheits fälle einen durchgängig leichten Verlaus nehmen. Bautzen. Die' Ausfuhr von Frühkartof feln aller Art aus dem Bezirk des Kommunal verbandes Bautzen-Land ist verboten. Zittau. Infolge des anhaltenden Regcn- wetters führten sowohl die Neiße als auch die Wittig, die durch Wanscha fließt, Hochwasser. Als am Freitag abend Gutsbesitzer Schenke aus Reutnitz von Wanscha nach Wilka fahren wollte und die überschwemmte -strecke passierte, wurde der Wagen samt dem Pferde von der Strömung erfahr und fortgerissen. Zwei mit« fahrenden Herren gelang es, »ich im letzten Augenblicke zu retten. Die Leiche Schenkes konnte bis Sonnabend mittag noch nicht ge borgen werden. Schenke stand im Alter von 70 Jahren. Er erfreute sich allgemeiner Ach tung und Beliebtheit und bekleidete in seinem Heimatorte das Amt des OrtsrichterS und Standesbeamten. Riederottendorf. Durch den elektrischen Strom getötet wurde die Dienstmagd de« Mühlenbesitzers Häntzschel. Sie war der Lei tung am Backofen zu nahe gekommen. Gornau. Infolge Genusses unreifer Stachelbeeren starb hier die 9jährige Tochter der Familie Winkler. Leipzig. (Grippe im Fernsprechamt.) Bon der Kaiserlichen Oberpostdirektivn Leipzig wird amtlich mitgcteilt: Beim hiesigen Fernsprech amt ist ein beträchtlicher Teil des Personals an der Grippe erkrankt. Da eine Beschaffung von geeignetem Ersatzpcrsonal in vollem Um fange unmöglich ist, kann der Fernsprechverkehr nur unter großen Schwierigkeiten aufrecht er halten werden. Verzögerungen der G?Zräche ' fi> v daber unvermeidbar.