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Allgemeiner Anzeiger. Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zweiMal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel- jährlich ab Schalter 1,15 Mk. bei freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 35 Pfennige, durch die Post 1,15 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeitungsboten gern entgegen. Amtsblatt für die Hrtskekörde und de» Kemeinderat zu Mretnig. Lskal-Knreiger kür M vrischskten Srrkniq. grsßrödrrüsrk, üEwaiäe, örsnkentbai uns Umgegenü. Inserate, die 4 gespal- lene Korpuszeile 1b Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 20 Pf., im amt lichen Teile 25 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sümtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. Inserate, bitten wir für Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig"Bretnig. Nr. 50 Sonnabend den 22. Juni 1918. 28. Jahrgang. Kirschen betreffend. 1. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß entsprechend den Anordnungen der Landes- stellc für Gemüse und Obst zwei Drittel des Ertrages von einer bestimmten Anzahl Kirschen nutzungen an die Stadt Dresden akzuliefern sind. Die Besitzer oder Pächter dieser Nutzungen haben bereits entsprechend Anweisung darüber erhalten oder erhalten sie solche umgehend. Ferner find den größten Bedarfsgemeinden im hiesigen Bezirk zwei Drittel des Ertrages einer Anzahl weiterer Kirschennützungen zugewiesen worden. Auch in diesem Falle haben die Besitzer oder Pächter bereits entsprechend Anweisung erhalten. 2. An solchen Kirschennutzungen, aus denen nach Punkt 1 ein Teil des Ertrages an be stimmte Orte zu liefern ist, ist der Einzelverkauf, fei cs aus Buden, sei es voin Baume weg, auch hinsichtlich des in jener Verfügung nicht ergriffenen Teiles des Ertrages verboten. Auch soweit darnach der Verkauf des letzten Drittels der Ernte statthaft ist, darf er erst geschehen, nachdem nachweislich die volle Menge zur Ablieferung gebracht ist, die an die berechtigte Ge meinde oder an die von dieser angegebene Adresse zu liefern ist. Die Lieferung ist durch Quittung, Versandpapiere oder dergleichen jederzeit nachzuweisen. 3. Zur Wahrung der Versorgung des hiesigen Bezirkes ist die Ausfuhr von Kirschen aus dem Bezirke — sei es mit der Eisenbahn, mittels Fuhrwerk oder mittels Lraglast — nur ge stattet, wenn die Königliche Amtshanptmannschaft für die betreffende auszuführeudc Menge einen Kirschenversandschein ausgestellt Hal. 4. Ein derartiger Versandscheiu wird im allgemeinen nur erteilt werden, wenn die Kirschen nahen Angehörigen des Ausführende» überbracht oder übersandt werden sollen und wenn es sich um nicht mehr als 40 Pfund im Einzelfalle handelt. 5. Für die Beförderung innerhalb des Bezirks ist ein Schein nicht erforderlich. Besitzer und Pächter von Kirschennutzungen dürfen demnach ihre Kirschen an Gemeinden, Händler oder Privatpersonen des hiesigen Bezirks nach freier Wahl verkaufen, insoweit ihnen nicht nach Punkt 1 bestimmte Absatzgemeinden zugcwiesen sind bezw. nach Punkt 1 der Verkauf an der Nutzung selbst untersagt ist. 6. Der Erzeugerhöchstpreis für Kirschen stellt den Preis für gepflückte Kirschen dar. Er beträgt 40 Pf. Der Großhandelöböchstprcis betragt 54 Pf. und der Kleinhandclshöchstprcis 70 Pf. für Las Pfund. Selbstverständlich sind billigere Preise statthaft. Kamenz, am 17. Juni 1918. Die Königliche Amtshanptmannschaft für den Kommunalverband. Bezugsscheine für Heu — vergl. H 4 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 11. Juni (Nr. 12 der Amtlichen Beilage des „Kamenzer Tageblattes" vom 16. Juni) 1918 —. 1. Bezugsscheine auf Heu werden nur an die Besitzer von Zug tieren, und zwar höchstens über 18 Zentner für jedes Pferd und jeden Zugochsen und über 10 Zentner für jede Zugkuh, jeden Esel oder Maulesel von der Königlichen Amtshanptmannschaft zugleich für die Städte Kamenz und Pulsnitz ausgestellt. 2. Diese Bezugsscheine dürfen, soweit nicht in Ausnahmefällen auf dem Bezugsschein der Amtshauptmannschaft von Lieser etwas anderes vermerkt worden ist, nur durch diejenigen Er zeuger von Heu beliefert werden, welche ihre bis 15. August fällige Heulieferung für daö Heer erfüllt haben. Eine Anrechnung der auf Bezugsscheine gelieferten Heumengen auf die an das Heer zu liefernde Heumenge erfolgt nicht. 3. Die Bezugsscheine für Besitzer von Zugtieren, die außerhalb des hiesigen Bezirks ihren Wohnsitz haben, sind von der für den Wohnort des Besitzers zuständigen Amtshauptmannschaft — -in bezirksfreien Städten vom Stadtrat — auszustellen. Die Lieferung auf grund folger Bezugsscheine ist gleichfalls erst nach Aufbringung der gesamten bis 15. August fälligen Heeres umlage gestattet. 4. Auf Bezugsscheine, die von auswärtigen Behörden ausgestellt worden sind — vergleiche Punkt 3 — darf Heu nur geliefert werden, nachdem die Scheine der Königlichen Amtshaupt mannschaft vorgelegt und von ihr mit Stempel versehen sind. 5. Außerdem aber wird die Ausfuhr von Hw aus dem Bezirke auf grund solcher Bezugs scheine erst genehmigt werden, wenn das gesamte Lieferungssoll, welches dem ganzen hiesigen Be zirk auferlegt worden ist, voll erbracht ist, denn es kann bei der knappen Heuernte im Interesse der Landwirte so lange keine Ausfuhr gestattet werden, als der Bezirk noch seine Heeresumlage selbst nicht erfüllt hat. Da die Heeresumlage erst in einigen Monaten voll aufgebracht sein wird, hat es für aus wärtige Besitzer von Zugtieren keinen Wert, in den nächsten Monaten Bezugsscheine Landwirten des hiesigen Bezirkes vorzulegen und deshalb erfolgt die Abstempelung der von auswärts ausge stellten Heubezugsscheine keinesfalls vor 15. August. 7. Irgend ein Anspruch auf Lieferung der entsprechenden Heumcnge wird durch die Aus stellung von Bezugsscheinen irgend welcher Art nicht erworben, sondern nur die Befugnis zum freihändigen Kaufe zum gesetzlichen Höchstpreise. 8. Besitzer oder Pächter von Wiesenklee- und Futterpfianzenstächen ohne Viehhaltung haben, wie bereits allgemein angeordnet, den ganzen Ertrag von diesen Flächen zur Heeresliefe rung ihrer Heimat beizutragen. Sie dürfen also überhaupt nichts davon an Private verkaufen. 9. Damit nicht trotz der Bestimmungen unter 2 und 5 Hcu auf Bezugsscheine vor Auf bringung der Heeresumlage verkauft wird, sind zur Durchführung der erforderlichen Kontrolle über die Belieferung der Bezugsscheine dieser, gleichviel ob sie von der Königlichen Amtshaupt mannschaft oder von auswärtigen Behörden ausgestellt sind, dem sie vom Käufer auszuhändigen sind, binnen 3 Wochen nach der Ausstellung bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 30 Mark für jeden Fall der Zuwiderhandlung an die Königliche Amtshauptmannschaft unter genauer An gabe des Verkäufers^und seiner Adresse, sowie des Namens und Wohnorts des Käufers einzusenden. 10. Zuwiderhandlungen müssen bei dem bekanntlich dringenden Heeresbedarf an Heu zur gerichtlichen Bestrafung gebracht werden. Soweit nicht anderweit eine höhere Strafe angedroht ist, werden sie mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bedroht. Kamenz, am 18. Juni 1918. Die Königliche Amtshanptmannschaft für den Liefernngsverband. Die Friedenssehnsucht beim Verband. Basel, 19. Juni. Die „Humanitec" schreibt, daß ein Artikel im „Homme libre", der Lloyd George aufforderle, den Alliierten seine Friedensbedingungen bekanntzugeben, da Frankreich bereit sei, von Deutschland die Vor schläge zu hören, die Len Krieg beendigen könnten, von Clemenceau selbst geschrieben sei. Die Räumung von Paris. Basel, 19. Juni. Schweizer Blätter mel den, daß die Räumung von Paris tatsächlich durchgeführt werde. Mehr als 1^ Millionen Menschen sollen Paris verlassen und etwa eine Million wird in Paris zurückbleiben, die durch Pflichten, Aemter und Geschäfte dort zurückgc- halten wird. Die maßgebenden Kreise fürchten keine Hungersnot, da eine völlige Abschlicßung von Paris nicht wahrscheinlich sei. Die im Herbste 1914 in der Nähe von Paris ausgehobenen Schützengräben werden wieder in Verteidigungs- zustand versetzt und die Proviantlager vermehrt. Die Fortschaffung der Greise und Kinder ist in vollem Gange. Ebenso findet augenblicklich eine Verlegung der Kriegswerkstätten aus Paris statt, sowie die Fortschafsung der Museumsschätze, der Wertvorräte der Banken und der Archive. Auch einzelne öffentliche Aemter, deren ungestörtes Fortarbeiten erwünscht ist, ziehen fort. Dagegen wird die Regierung bis zur zunehmenden Be schießung in Paris verbleiben und die Kammer in Permanenz tagen. Basel, 19. Juni. „Daily Chronicle" mel det aus Paris, daß noch weitere Bezirke in der Umgebung von Paris, so Clermont, 50 Kilo meter nördlich von Paris, und Senlis, 36 Kilo meter nördlich von Paris, in die Verteidigungs zone der Hauptstadt einbezogen wurden. ' Diese Maßnahme ist auf eine unmittelbare Verfügung des Militärgouoerneurs von Paris Generals Guillaumat zurückzuführen. Guillaumat erklärt den Vertretern des Pariser Gemeinderates, er bürge für die Sicherheit der Hauptstadt. verMLer una ZSOMer — Für Imker. Das Ministerium des Innern hat infolge der schlechten Trachtverhält nisse in diesem Frühjahr den Verhältnissen Rech nung tragend bestimmt, daß die Bienenzüchter in diesem Jahre pro Volk nur vier Pfund Honig abzuliefern brauchen. Durch dieses Entgegen kommen erwartet jedoch das Ministerium, daß die Imker nunmehr alles daran setzen werden, um ihrer Ablieferungspflicht restlos und sobald als möglich nachzukommcn, damit Lie Versorgung der Krankenanstalten, Lazarette nsw., für die der Honig in erster Linie bestimmt ist, auf keine Schwierigkeiten stößt. — Wie den Goldankaufsstclleu von dem Königlichen Ministerium des Innern in Dresden mitgeteilt worden ist, hat Seine Majestät der König von Sachsen geruht, die Schirmherrschaft über die Juwelen- und Goldankaufswoche im Königreiche Sachsen zu übernehmen. Sächsische Goldan- — Kaufswoche — vom 23.-30. Juni 1918. Unser Gold gehört im Kriege dem Vaterlande? von Hindenburg, GeneralfeldmarschaT. Die Goldankaufsstellen befinden sich. in Großröhrsdorf im Rathaus; tn Bretnig bei Herrn Oberlehrer Ain; in Hauswalde bei Herrn Kantor Reumuth. «»»«»»»«»»«»»»»«»»»«»»»»»»»«»»>»»»»»»»>»«»« — Der zweite diesjährige Dresdner Jahrmarkt, der logenannte Johannismarkt, findet am kommenden Sonntag, Montag und Dienstag statt. — Der ersehnte Rege«. Nach langer Zeit der Trockenheit ist uns endlich ein Regen fall zuteil geworden. In den letzten zwei Tagen sind in ganz Deutschland ergiebige Niederschlage vorgekommen, die der Trockenheit wohl durchweg ein Ende gemacht haben. So hat es in Nord west-, Süd- und Ostdeutschland stark geregnet; Breslau hatte in zwei Tagen 38 Millimeter Niederschlag. Montag und in der Nacht zu Dienstag dagegen ist wieder im Süden, außer dem in ganz Mitteldeutschland, Brandenburg und Pommern ergiebiger Niederschlag gefallen, in Pommern z. B. meist über 20 Millimeter. Das vom Südwesten quer durch Deutschland nach Ostpreußen abgewanderte Minimum, bei dessen Vorbcigang die Gewitter und Rezcnfälle vorkamen, hat auch den nordöstlichen Provinzen den erforderlichen Rege» gebracht. Die Wieder erwärmung dürfte mit fortschreitender Aufheite rung einsetzen. Großröhrsdorf. Die Ludcndorff-Spendc erbrachte im hiesigen Orte den ansehnlichen Be trag von 6734 Mk. 70 Pfg. Ohorn. Zur Ludendorff-Spende wurden hier 716 Mark aufgebracht. Ebersbach. Neuerlich wurde hier ein großer Zigarettenschmuggel entdeckt. Ein Be amter der Böhmischen Nordbahn wurde dabei betroffen, wie er in seiner Lokomotive 15 000 Stück Zigaretten nach Böhmen zu paschen ver suchte. Die Ware wurde beschlagnahmt. Dresden. (Dreifache Hinrichtung.) Die Vollstreckung des Todesurteils an den Mör dern May, Kops und Bussek fand am Mitt woch früh 6 Uhr auf dem Richtplatz im Land gericht am Münchner Platz in Gegenwart einer geringen Anzahl von Gerichts- und Gefängnis beamten, sowie Aerzten und Vertretern der Bür gerschaft statt; u. a. bemerkte man die Herren Polizeipräsident Koettig, Regierungsrat Heindl und Kriminalksmmissar Beckert. Die vom Lan- desfcharfrichter Brandt mit zwei Gehilfen voll zogene Vollstreckung der Todesurteile leiteten die Staatsanwälte Oberjustizrat Petri und Vier- metz. Als Erster erschien dec Scharwerksmaurer Richard Albin May aus Altendorf an der Richt stätte; er verhielt sich völlig ruhig und zeigte sich sehr gefaßt. Der zweite Mörder, der Rei sende Stefan Kops aus Zembowitz, lispelte be reits bei seiner Vorführung inbrünstig Gebete. Nachdem das Todesurteil noch einmal bekannt- gegeben worden war, sprach er laur: „Lieber Gott, vergib mir meine Schuld!" Er hatte schon am Dienstag ein umfassendes und reu mütiges Geständnis abgelegt, wonach es ihn ge drängt hätte, um sein Gewissen zu reinigen. Danach ist der tödliche Schuß au' den Schlosser Steinhausen seinerzeit in der Tat von Bussek nach dem zwischen den beiden Mördern verein barten Plane abgegeben worden. Auch Bussek bat in seinen letzten Stunde» nach seiner Mei nung noch ein Geständnis abgelegr, das jedoch lückenhaft und dazu bestimmt ist, die Schuld von sich und auf Kops zu wälzen. Während letzterer völlig gebrochen und reumütig schien, zeigte sich Bussek nicht derart tief erschüttert. Als er am Richtblock befestigt wurde, begann er angesichts des Todes laut zu beten; „Mein lieber Gott! Verzeihe mir meine Sünden, lie ber Heiland nimm mich auf in den Himmel". Während der Pausen zwischen den drei Sühne- Handlungen batten sich die Zeugen in einen Nebcnhof begeben. Die Vollstreckung der drei Todesurteile' nahm insgesamt 22 Minuten in Anspruch. Der Leichnam des Kops ist von sei nen hier wohnhaften Angehörigen erbeten worden, er wird daber diesen zur einfachen Beerdigung übergeben. Die Leichen der beiden anderen Mörder gehen an die Anatomie der Universität Leipzig. Leipzig. (U-.:ter falscher Flagge.) Auf dem hiesigen Hauptbahnhof kam eine größere Sendung Fässer an, deren Inhalt angeblich aus sauren Gurken bestehen sollte. Die Gurkenfässer er regten dadurch Verdacht, daß ihnen Blut ent quoll und daß sie einen starken Fleischgeruch verbreiteten. Man sah sich die Sendung ge. nauer an und fand in den Fässern mehrere Zentner frisches Rindfleisch, das aus einer aus wärtigen Geheimschlächterei stammte und an einen Leipziger Schieber gerichtet war. Das Fleisch wurde der hiesigen Fleischverteilungsstelle überwresen.