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Allgemeiner Weiger. Der Allncmeme Anzeiger "scheint wöche.Uuch'zwelMat^ Mittwoch und Sonnabend, r bonnementspreis : viertel- löhrlich ab Schalter 1,15 Mk. 'ci freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 35 Pfennige, durch die Post 1,15 Mark ausschl. Bestellgeld. Be- siellungen nehmen auch unsere Zeimngsboten gern entgegen. ArnLsbl'att für die chrtsüMrdr und de» Gemeinderat zu Wretnig. Inserate, die 4gespal» tene Korpuszeile 15 Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 20 Pf., im amt lichen Teile 25 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sSmtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. loksl-NnNiger liir Sie OrWsltri MArSdrzisrs ^rztihealkal und Umgegenü. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitunq, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 12. Sonnabend, den 9. Februar 1918. 28. Jahrgang SaatkarLoffelkarten. Die Verkäufer von Saatkartoffeln (Landwirte und Händler) werden erneut darauf hin gewiesen, daß die Saatkartoffelkarten sofort nach ihrer vollen Belieferung an die Königliche Amtshauptmannschaft einzureichen sind. (Es ist darauf zu achten, daß der Empfangsvermerk auf der Rückseite der Saatkartoffelkane ordnungsgemäß ausgefüllt ist.) Landwirte, die die Einreichung unterlassen, erhalten die verkauften Mengen auf ihr Liefer soll nicht angerechnet. Gleichzeitig werden die Käufer der Saatkartosieln daran erinnert, daß der mit der Saat- kartoffe lkarte übersandte Postkartenvordruck sofort nach Empfang des Saatgutes ausgeküllt an die Königliche Amtshauptmannschaft einzureichen ist. Käufer, die dies unterlassen, machen sich strafbar. Kamenz, am 2. Februar 1918. Die Königliche Amtshauptmannschaft für den Kommunalverband. Bekanntmachung. Nach Mitteilung der Forstrevier-Verwaltung Fischbach wird heute Sonnabend, den 9. d. M. nachmittags 3 Uhr im Erbgericht zu Seeligstadt -------- 1 Posten Schleppreisig ----^ an Bedürftige abgegeben. In diesem Jahre schon Belieferte müssen zurücktreten, was hiermit bekannt gemacht wird. Bretnig, den 8. Febr. 1818. DerGemeindevorstand. Volksküche Bretnig. Laut behördlicher Verordnung ist Teilnehmern an Volksküchen die Belieferung der Nährmittelkarten entsprechend zu kürzen, um Dop pelbelieferungen zu vermeiden. Vie NSHrmittelkartrn der Teil nehmer an der Volksküche Bretnig werden daher mit dem Stempel „Volksküche" versehen und lins von ürn Memb3nMrrn nur mit °/4 ihres Wertes 2U beiietern, während das restliche Vt der Volks küche zuflietzt. Gemeinde Bretnig. Mzr ksebULtei. Die deutsche Regierung erhob bei der englischen Regierung energischen Einspruch gegen die schamlose Behandlung der deutschen Austausch gefangenen. Stadt und Hafen Calais wurden am Sonntag abend wieder mit deutschen Bomben belegt; „Progres" bezeichnet den Sachschaden als be deutend. In London wird am 25. Februar die Fleisch karte eingeführt; die Ration beträgt für den Kopf und die Woche 720 Gramm. Dem früheren' deutschen Gesandten Grafen Lurburg ist von der englischen und französi schen Regierung das Freigeleit nach Spanien verweigert worden. Die nächste Sitzung des Reichstages findet am 19. Februar nachmittags 3 Uhr statt; auf der Tagesordnung stehen Anfragen und Pe titionsberichte. In Warschau erschien die erste Nummer des amt lichen polnischen Gesetzblattes. Deutsche Kriegswirtschaft als Vorbild für das Ausland. Der deutsche Kriegsausschuß für Oele und Fette ist die erste Organisation auf dem Ge biete der Oel- und Fettwirtschaft gewesen. Jetzt, nach dreijährigem Bestehen, zeigt es sich, daß sowohl die Feinde, als auch das neutrale Aus land bemüht sind, sich ähnliche Organisationen zu schaffen. So teilte der „Berner Bund" vor kurzem mit, daß der Schweizer Bundesrat m seiner Sitzung vom 15. Januar 1918 „einen Beschluß über die Versorgung oes Landes mit Speisefetten gefaßt habe, der die gesamte Pro duktion, Einfuhr, Verteilung und Verwertung der Speisefette und Speiseöle unter die Aufsicht des Volkswirtschaftsdepartements stellt. Dieses schafft zu diesem Zwecke als besondere Verwal tungsabteilung eine eidgenössische Fettzentrale. Van den Kantonen und Gemeinden sind be sondere Stellen zu bezeichnen, die nach den An ordnungen der eidgenössischen Fettzentrale die zur Fettversorgung nötigen Arbeiten durchzufüh ren haben. Der Fettzentrale steht jederzeit das Recht der Bestandsaufnahme und Beschlagnahme sämtlicher vorhandenen Fettvorräte zu .... - Die Herstellung von Speisefetten und Speise ölen sowie von Ersatzteilen dieser Waren ist an die Bewilligung der Fettzentrale gebunden." Weitere Bestimmungen oes eidgenössischen Bun desrats entsprechen in ihren wesentlichen Punk, ten denen des Kriegsausschusses für Oele und Fette. Gleich der Schweiz unternahm es England, ähnliche großzügige Organisationen zu schaffen. Wie die englischen Zeitungen melden, hat der englische Nahrungsmittelkontrolleur seine Kon trolle über dieAelpresse- und Oelkuchenindustrie durch drei Orders erweitert. Darin heißt es: „Alle Personen, die Eigentum oder Verfügungs gewalt über ölhaltige Samen, Nüsse und Kerne haben, die nach dem 1. Dezember 1917 in den Vereinigten Königreichen angekommen sind, sind aufgefordert, sie dem Nährmittelkontrolleur zur Verfügung zu stellen. Das Verzeichnis der Order führt u. s. auf; Kopra, Wollsamen, Se samsamen, Ground nuts, Hanfsamen, Leinsamen, Palmkerne, Mohnsamen, Sojabohnen und Son nenblumensamen. Zwei andere Orders verpflich ten die Presser, Oelkuchenfabrikanten und Fa brikanten von Hartfett, die in ihrem Besitz be findlichen und nach dem 30. November v. I. erzeugten Vorräte ihrer verschiedenen Fabrikate dem Nahrungsmittelkontrolleur zur Verfügung zu stellen. Was jetzt also das neutrale und feindliche Ausland — der Not gehorchend — schaffen muß, das hat Deutschland kurz nach Kriegsaus bruch als notwendig erkannt und durchgeführt. Friedensvorbereitungen der Skodawerke. Wien, 6. Febr. Wie tschechische Blätter melden, bereiten sich die Skoda-Werke auf den kommenden Frieden vor. Einige Abteilungen, die bisher für die Rüstungsindustrie arbeiteten, werden bereits für Zivilerzeugnisse eingerichtet. Eine Abteilung wird in eine riesige Maschinen fabrik umgewandelt, in der Maschinen für den Export, besonders landwirtschaftliche Maschinen, hergestellt werden. Diesbezüglich rechnet man auf den Maschinenexort nach Rußland und den Balkan. Die Russen in Frankreich desertieren. Bern, 4. Febr. Die Desertionen von An gehörigen der russischen Truppenkontingente in Frankreich mehren sich andauernd. Die Schwei zer Presse berichtet fast täglich oom Eintreffen kleinerer Trupps russischer Soldaten und Offi ziere in der Schweiz, die meist unter sehr gro ßen Gefahren aus Frankreich entfliehen. Nach der „Gazette de Lausanne" trafen gestern wie derum zehn Russen ein, die sich über die schlechte Behandlung in Frankreich beschwerten. Ein Hilferuf der Estländer. Dem „Berl. Lok.-Anz." wird nachstehende Schilderung zur Verfügung gestellt: Ein aus Estland Geflüchteter berichtet: Bis vor etwa zehn Tagen verhielt sich die Masse der estni schen Bevölkerung einem Anschlusse an Deutsch land gegenüber ziemlich ablehnend, aus Furcht vor den Maximalisten, auch weil Bauern und Lanlhose hofften, bei der Verteilung des Groß grundbesitzes ein Geschäft zu machen. Jetzt ist ein Umschwung eingetreten. Die Maximalisten haben angefangen, auch den bäuerlichen Besitz einzuziehen und die Ersparnisse der Bauern zu beschlagnahmen. Obendrein drohen russische Agenten aus Petersburg mit dec Ermordung aller Bourgeois, auch der Bauern. Die Angst der estnischen Bevölkerung um Leben und Eigen tum hat ihren Höhepunkt erreicht. Nur von den Deutschen hofft man sich Rettung. Die von Tönniffon vertretene Richtung eines Anschlusses an England verliert trotz starker Propaganda zahlreicher in englischem Solde stehender Agita toren und trotz weitgehendster Versprechungen materieller Vorteile seitens Englands täglich an Boden. Es entspricht der Gesamtstimmung, wenn estnische Gemeindeälteste täglich um den Einmarsch der Deutschen zu Gott beten. SettHLe; uns SLÄMer. — Gefängnisstrafe sür Beschädigung von Weiden und Abreißer» von Wei denkätzchen ! Die für die Bienenzucht un ersetzlichen Weidenkätzchen, die zu Beginn des Frühjahrs den Bienen fast die einzige Nahrung geben, werden noch immer von gedankenlosen Menschen abgerissen, obwohl solches Gebaren schon durch das Forst- und Feldstrafgesetz mit empfindlicher Geld- oder Haftstrafe bedroht ist. Neuerdings sind nun außerdem die Weiden mit Stock und Rinde zur Sicherstellung von Kriegs bedarf beschlagnahmt; und wer sich an diese Belchlagnahmeverfügung nicht hält, auch wer unbefugt Weiden beschädigt, verwendet, verkauft oder kauft, hat jetzt sogar Gefängnisstrafe zu erwarten. Es werden daher alle Spaziergänger, ob alt oder jung, eindringlich davor gewarnt, die Weiden zu beschädigen und Kätzchen zu pflücken. Die Beschlagnahmeverfügung mit ihrer strengen Strafandrohung geht aber auch die Blumcngeso jtsinhaber und Händler an, und auch die Besitzer von Grundstücken, in denen Weiden stehen, sind daran gehalten. Die Auf sichtsbeamten sind angewiesen, auf Durchführung der Vorschriften scharst zu achten. — Tabaksendungen nach Japan. Der Landesausschuß des Roten Kreuzes schreibt uns: Tabaksendungen an Gefangene in Japan werden dem Empfänger nur dann ausgehänvigt, wenn auf den Sendungen dessen Name und Adresse genau angegeben ist und die Sendungen ausdrücklich als Liebesgabensendungen bezeichnet >sind. Es empfiehlt sich daher, künftig derartige Sendungen in der Aufschrift nicht nur als „Kriegsgefanzenensendung", sondern außerdem noch als „Liebesgabensendung" zu bezeichnen. Kamenz. (Zur Warnung!) Ein Betrüger in feldgrauer Uniform treibt in hiesiger Umgegend sein Unwesen. Er gibt sich als Getreiderevisor aus und kassiert unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (Zuweisung von Hafer usiv. durch die Königliche Amtshauptmairnschaft) Beträge hierfür ein. In Cunnersdorf ist ihm dies bei einigen Landwirten gelungen. Beim Wieder auftreten des Schwindlers wird um dessen Fest nahme und sofortige Benachrichtigung an den zuständigen Gendarm ersucht. Radebeul. (Vierfacher Mord und Selbst mord.) In der Nacht zum Dienstag hat der Marienstraße Nr. 17 wohnhafte Kaufmann Hasch ke sich, seine Ehesrau und seine drei Kinder im Alter von 4 bis 10 Jahren mittels Leuchtgas vergiftet. Die Familie befand sich in auskömm lichen Verhältnissen, so daß man annehmen muß, daß nicht Nahrungssorgen den Beweggrund zu der Tat bilden. Haschke zeigte aber seit längerer Zeit ein krankhaft erregtes Wesen, das mit Schwermut adwechselte. In einem solchen An falle dürfte er die Tat vollbracht haben. Zwickau. Tot aufgefunden wurde hier eine ältere Witwe, die seit einiger Zeit an Verfol- gungswahnsiun lilt. Sie ist freiwillig aus dem Leben geschieden. — Verunglückt ist am Sonn abend in einem hiesigen Schacht der Steiger Arthur Eibisch dadurch, daß er bei der Ausfahrt zwischen Fördergestell und Ausbau geriet. Er erlitt schwere Verletzungen, denen er erlegen ist. Leipzig. (König!. Landgericht.) Erwollte Spion werden. Der 35 jährige Tischler Paul Hugo Kuntze aus Großbardau erschwin delte sich im August vergangenen Jahres hier in Leipzig von einem Polsterwarenhändler 1200 Mark, dem er angeblich Leinen und Drell lie fern wollte. Das Geld hat er gebraucht, um einem französischen Kriegsgefangenen, der ihm mehrere tausend Mark Belohnung versprochen hatte, über die Grenze nach der Schweiz zu ver helfen. In der Nacht vom 8. auf den 9. Sep tember wurden die beiden aber bei Singen von der Grenzwache abgefaßt, und am 16. Oktober wurde Kuntze vom Schöffengericht Radolfszell zu 7 Monaten und 2 Wochen Gefängnis ver urteilt. In der Verhandlung hat er behauptet, er habe zugunsten Deutschlands in Frankreich spionieren wollen und den Gefangenen gebraucht, um sich das Vertrauen der französischen Armee leitung zu erwerben. Er habe dann erzählen wollen, daß er im Besitze von Modellen deut scher U-Boole sei; einige hohe französische Offi ziere würden sich mit ihm in ein großes Flug zeug gesetzt haben und würden nach Deutsch land geflogen sein, wo er sie dann hätte ver haften lassen. Am 20. November v. I. erkannte das Schöffengericht Grimma gegen Kuntze wegen Beleidigung der städtischen Beamten auf 4 Wochen Gefängnis, und jetzt verurteilte die zweite Straf kammer des Landgerichts, vor der er sich wegen Betrugs im wiederholten Rückfalle zu verant worten hatte, den schon oft bestraften Angeklag ten zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren, drei Monaten Zuchthaus, 300 Mark Geldstrafe und fünfjährigem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.