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Am 30. November 1932 auf Blatt 66, die Firma Gustav Feine, Inh. Gurt Kunz in Schneeberg, betr.: Die Firma ist er loschen. 3. Am 9. Dezember 1932 auf Blatt 362, die Firma Martin Weinschenk in Schneeberg betr.: Der Kaufmann Willy Wein schenk in Schneeberg ist als Inhaber ausgeschieden, die Pro kura der Clara verehel. Weinschenk geb. Lezius in Schneeberg ist erloschen. Inhaberin ist die unverehel. Gertrud Elsa Lorenz in Schneeberg, an die der Verwalter im Konkurse zu dem Der- mögen des bisherigen Inhabers die Firma mit Zustimmung des Inhabers veräußert hat. Die neue Inhaberin haftet nicht für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers, es gehen auch nicht die in dem De- triebe begründeten Forderungen auf sie über. Amtsgericht Schneeberg, den 9. Dezember 1932. In das Handelsregister des unterzeichneten Gerichts ist eingetragen worden: - am 1. Dezember 1932: ») auf dem Blatte 768, die Firma C. Th. Landmann, Aktien gesellschaft in Lauter betr., daß durch Beschluß der General versammlung vom 11. Oktober 1932 g 18 des Gesellschaftsver trags abgeändert worden ist; d) auf dem Blatte 808, die Firma Wasserstoff-Gauerstoff. Werke, G. m. b. H. in Schwarzenberg betr., daß der Gesell- schaftsvertrag zu 8 7 abgeändert worden, sowie daß der In genieur Heinrich Nellen in Erla als Geschäftsführer ausgeschie- den, die Prokura des Buchhalters Alfred Gustav Bösewetter in Schwarzenberg erloschen ist und zu Geschäftsführern ») Alfred Gustav Düsewetter, d) Erich Schäfer, beide in Schwarzenberg, bestellt worden sind, die die Gesellschaft nur gemeinschaftlich vertreten können. Amtsgericht Schwarzenberg, am 9. Dezember 1932. Auf Blatt 246 des hiesigen Handelsregisters die Firma Obererzgeb. Säge, und Hobel-Werk Hans Werth in Johann- georgenstadt betr., ist heute eingetragen worden, daß die Firma erloschen ist. A Reg. 110/32 Amtsgericht Johanngeorgenstadt, den 8. Dezember 1932. Dienstag, den 13. Dezember 1932, vorm. 10 Uhr sollen in Lauter 1 Kleinbillard, 1 Klavier, 1 Schreibmaschine, 1 Sosa, 1 Pfeilerspiegel, 1 Slasschrank, 1 Barenschrani öffentlich meist» bietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. - Sammelort der Dieter: Fremdenhof zum Löwen. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgericht, Schwarzenberg. ömM- mt Wg-NrMmW ui MAm AaMMeoln. AltUwoch» »«« 21. Dezember 1«r, ab vor«. ,12 Ahr sollen i« Gasthaus „Georgeuburg- in Aaschau >85 N. SiSmm« 15—19 cm mit 67 do, 206 Slück 20—24 om mit 134 lm, 63 Glück 25—29 cm mit 66 Im, 5 Glück 30-34 om mit 7 fM, 200 si. Abschnitt« 7—9 cm mit 7 lm, 184 Stück 10—14 cm mit 11 km, 240 Stuck 15—19 cm mit 27 km. 376 Stück 20 -24 cm mit 68 km, 411 Slück 25—29 cm mit 107 km, 249 Glück 30-34 cm mit 89 km, 113 Glück 35—pp. cm mit 54 km, 3,5—4,5 m lg., 20 rm si. Nuh- scheite ungesp. 2 m lg-, 10 rm st. Nuhknüppel 2 m lg., 63 rm st. Brenn-, scheite, 41 rm st. Brennknüppel. 13 im st. Zacken, 13 rm Aste, sowie 245 rm st. Brenn- und Streureisig, ausbereitet in den Kahlschlägen Ad». 22, 23, 37, unter den vorher bekannlzugebenden Bedingungen versteigert werden. Das unterzeichnete Forstamt erteilt über obige Kölzer nähere Auskunst. Forstam» Raschau. Forstdaste Schwarzenberg. Die amtlichen Bekonntmachunaen sämtlicher Behörden können in den Geschäftsstellen de» „Lrzarbirailchen Bostsfreunds' in Lu«. Schneeberg, Lößnitz und Schwarzenberg etngelehen werden Kompromiß in -er Gleichberechligungssrage E.V. ganzen Abrüstungskonferenz abhängig gemacht. Soweit die Auffassung der Berliner Wilhelmstraße. Unserer Ansicht nach ist der Genfer Erfolg lediglich taktisch zu bewerten. Die Reichsregierung hat erreicht, daß die deutsche Gleichberechtigung in der Abrüstung von den anderen Mächten grundsätzlich -verkannt worden ist. Die Verwirklichung der deutschen Forderungen steht auch heute noch bevor. Der end gültige Rüstungsstand Deutschlands — das ja vollständig ab- gerüstet hat — wird jetzt von dem Zustandekommen des künfti- gen Abrüstungsabkommens und damit von dem Schicksal der Deutschlands Standpunkt. In Berliner politischen Kreisen wird die Genfer Einigung als ein starker Erfolg der Abrüstungspolitik gewertet. Die Reichsregierung hat jetzt erreicht, daß die deutsche Gleichberech- tigung in der Abrüstung von den anderen Mächten grund sätzlich und effektiv anerkannt worden ist. Die Genfer Erklärung bejaht die deutsche Gleichberechti gung als Grundsatz der Abrüstungskonferenz. Damit ist die Gleichberechtigung nicht, wie es bisher der französische Stand punkt war, das spätere Ziel, sondern der Ausgangspunkt aller weiteren Abrüstungsverhandlungen. Die Erklärung geht aber noch den Schritt weiter vom grundsätzlichen zum praktischen Zugeständnis, indem sie die Entschlossenheit der Mächte betont, darauf hinzuwirken, daß das Abrüstungsabkommen unverzüglich ausgearbeitet wird. Die Reichsregierung wird, wie man dem E. V. schreibt, ihr besonderes Augenmerk darauf richten, daß der Inhalt der späteren Abrüstungskonvention dem jetzt feierlich erklärten Prinzip der Gleichberechtigung Deutschlands entspricht. Eine wesentliche Bedeutung der Genfer Erklärung liegt in der Tatsache, daß die Revision der Entwaffnungsbestimmungen des Versailler Vertrages damit eingeleitet ist. Der Teil V des Versailler Vertrages kann nicht mehr als eine Sonderbestim mung gegen Deutschland gelten. Wenn Deutschland gleichbe- rechtigt ist, muß die Deutschland aufgezwungene Entwaffnung auf die übrige Welt angewandt werden. Graf, 11. Dez. Reichsminister Freiherr v. Neurath ist beute abend nach Berlin zurückgeretst. Der Wortlaut -er Vereinbarung. Genf, 11. Dez. Die heute mittag unterzeichnete Erklärung über das Ergebnis der seit dem 6. Dezember hier geführten Besprechungen der fünf Mächte über die Rüstungsfrage 1. Die Regierungen des Vereinigten Königreiches, Frank reichs und Italiens, haben erklärt, daß einer der Grund sätze, die die Konferenz leiten sollen, darin bestehen muß, Deutschland und den anderen durch Vertrag abge rüsteten Staaten die Gleichberechtigung zu ge währen in einem System, das allen Nationen Sicher heit bietet, und daß dieser Grundsatz in dem Abkommen, das die Beschlüsse der Abrüstungskonferenz enthält, verkörpert werden soll. Diese Erklärung schließt in sich, daß die Rü stungsbeschränkungen für alle Staaten in dem in Aussicht genommenen Abrüstungsabkommen enthalten sein müssen. Cs besteht Einigkeit darüber, daß die Art und Weise der Anwendung dieser Gleichberechtigung auf der Konferenz erörtert werden sollen. 2. Auf der Grundlage dieser Erklärung hat Deutsch land seine Bereitwilligkeit ausgesprochen, an der Abrüstungskonferenz wieder teilzunehmen. 3. Die Regierungen des Vereinigten Königsreichs, Frank- reichs, Deutschlands und Italiens sind bereit, gemeinsam mit allen anderen europäischen Staaten feierlich noch einmal zu bestätigen, daß sie unter keinen Um- ständen versuchen werden, gegenwärtige oder künf tige Streitfragen zwischen den Unterzeichnern mit Ge - malt zu lösen. Dies soll einer näheren Erörterung der Frage der Sicherheit nicht vorgreifen. 4. Die Regierungen der Bereinigten Staaten, des Ver einigten Königreichs, Frankreichs, Deutschlands und Italiens erklären, daß sie entschlossen sind, auf der Konferenz gemein sam mit den anderen dort vertretenen Staaten darauf hinzuwirken, daß unverzüglich ein Abkommen aus gearbeitet wird, das eine weitere Herabsetzung und eine Begrenzung der Rüstungen herbeiführt und gleich- zeitig eine künftige Revision zum Zwecke der weiteren Herab setzung vorsieht. Die Auslegung -er Abrüstungsformel. Genf, 11. Dez. Mit der heute mittag unterzeichneten Er klärung haben die langwierigen Fünf-Mächte-Besprechungen einen Abschluß gefunden, der es Deutschland ermöglicht, wieder an der Abrüstungskonferenz teilzunehmen. Die Erklärung, deren englischer Text maßgebend ist, wurde in fünf Exemplaren unterzeichnet. Ein weiteres Exemplar wurde dem Präsidenten der Abrüstungskonferenz Henderson übergeben, der nach der Unterzeichnung auf Antrag Macdonalds zu einer kurzen Aussprache iiber die weitere Gestaltung der Konferenz, arbeiten hinzugezogen wurde. Dabei wurde entsprechend einer Anregung des englischen Premierministers vereinbart, daß die fünf Mächte sich während der Konferenz jeweils zusammen- finden sollen, wenn es sich darum handelt, entstehende Schrote- rigkeiten zu überwinden und damit den Gang der Arbeiten zu beschleunigen. Ein französischer Antrag, außer den Dertre- tern der beteiligten Mächte auch noch den Berichterstatter des Hauptausschusses Dr. Benesch zu diesen periodischen Bera- tungen hinzuziehen, wurde abgelehnt. Der grundlegende erste Teil der Erklärung der Fünf- Mächte-Lonferenz beruht auf der bekannten Herriot-Formel, jedoch ist bemerkenswert, daß in der heutigen Erklärung die Gleichberechtigung nicht mehr, wie in der französischen Formel, Senf, 11. Dez. Sine gestern von der Fünf-Mächte-Kon- ferenz ausgearbeitete Erklärung, die es Deutschland er- möglicht, an der Abrüstungskonferenz wieder teilzunehmen, ist heute von sämtlichen fünf Mächten endgüUg angenommen und unterzeichnet wollen. Dt» tu englischer Sprache abgefaßte Erklärung trägt folgende Unterschriften: I. Ramsay Mae- donald als Vorsitzender, Norman H. Davi», John Simo«, IP. Boneour, E. von Neurath, Aloisi. Die Unterzeichnung erfolgte heute vormittag in der Schluß, sitzung der Fünf-Mächte-Konferenz. Auf Grund dieser Erklä- rung nimmt Deutschland nunmehr wieder seine Mitarbeit in der Abrüstungskonferenz auf und wird zu den für diese Woche vorgesehenen Sitzungen des Präsidiums und des Hauptausschusses der Abrüstungskonferenz Vertreter ent- senden. Das Echo -es Auslan-s. Paris, 11. Dez. Die Erklärung zur Gleichberechtigungs frage wird vom Temvs begrüßt, weil damit die Abrüstungs konferenz aus der Sackgasse befreit und Deutschland veranlaß» werde, wieder an den Konferenzarbeiten teilzunehmen. Di« Erklärung könne als Derhandlungsgrundlage gelten. Sie sej kerne Ideallösung, aber auf alle Fälle ein Kompromiß. — Journal des Debats läßt an dem in Genf abgeschlosse. nen Kompromiß kein gutes Haar. Nachdem man bisher immer Drohungen ausaestoßen habe, habe man zu guterletzt Deutsch land die Gleichberechtigung grundsätzlich zugestanden unter völlig unklaren Bedingungen. — Das Journal weist beson ders darauf hin, daß der amerikanische Vertreter die Erklärung der fünf Mächte nicht unterzeichnen werde, und betont, daß diese Enthaltung eine Warnung für alle diejenigen darstelle, die die „Sicherheit" auf die amerikanischen Garantien aufbauen wollten. — Echo de Paris schreibt, es sei zu befürchten, daß die französische Regierung in dem Wunsche, die Linksmehr- heit zu befriedigen, mit einer Voreiligkeit gebandelt habe, dis durch das Kompromiß nicht gerechtfertigt werbe. Das Abkom men beweise, daß Herriot und Poul-Doncour nachgegeben hat- teil. Die besondere Gefahr für Frankreich liege in der Erklä- rung Macdonalds und Norman Davis', wonach Deutschland nicht ermächtigt sei, die Gleichheit durch die Aufrüstung zu er reichen. Daraus gehe deutlich hervor, daß die Rüstungsgleich- heit durch die Abrüstung Frankreichs erreicht werden soll, d. h. die augenblickliche Organisation der französischen Armee solle geopfert werden. London, 11. Dez. Die Londoner Presse bezeichnet die Genfer Lösung als Erfolg Macdonalds Ihm falle das Perdienst zu, die Formel für das Komp:omiß gefunden zu haben. Gleich, zeitig wird auch anerkannt, daß Neurath eine Auslegung der deutschen Gleichberechtiaungsforderung gegeben habe, die Mac donald zur Unterlage für seine Arbeiten nehmen und dann in das Ziel der Abrüstungskonferenz, sondern der leitende Grund- satz ihrer Arbeiten sein soll. Zu der Feststellung, daß der Grundsatz der Gleichberechti- gung.in den Beschlüssen der Abrüstungskonferenz verkörpert werden soll, hat . Macdonald bereits am Sonnabend eine aus- führliche Erklärung abgegeben, wonach das Wort „verkörpert" im Sinne einer Verwirklichung des Grundsatzes der Gleich, berechtigung aufzufässen ist. Der Satz im zweiten Absatz des ersten Teils, wonach die. Art und Weise der Anwendung der WMMLAMMKSL Erklärung geht auf die Unterhauserklärung des englischen Außenministers zurück; Deutschland wär von Anfang an bereit, , diese Versicherung nunmehr zum ungefähr vierten Male abzü- geben, wobei man sich darüber im Klaren war, daß sich an der bisherigen Lage nichts ändert. Teil IV soll auf die Beschleuni- gung der Konserenzarbeiten hinwirken und steht im Zusammen- Hang mit den bereits erwähnten Vereinbarungen der fünf Mächte untereinander und mit dem Konferenzpräsidenten über gemeinsame Beratungen im Laufe der Abrüstungskonferenz. Durch das Abkommen ist erreicht, daß das Prinzip dex ^rnlchberechtimma anerkannt worden ist, und zwar für alle Arbeiten der Konferenz und in allen ihren Stadien. Selbst- verpandlich steht es Deutschland frei, wenn künftig das Prinzip der Gleichberechtigung bestritten oder in technischen Einzelheiten nicht anerkannt werden sollte, die Konferenz zu verlassen. Das Abkommen kann naturgemäß keine Gewähr dafür bieten, daß bei der Verwirklichung seiner Grundsätze nicht Schwierigkeiten entstehen. Deutschland würde sich aber in der- artigen Fällen in der günstigen Lage befinden, eine flagrante Verletzung getroffener Vereinbarungen festzustellen, und auch, wenn die Konferenz künftig aus dem einen oder anderen Grunde scheitern sollte, würden die heutigen Beschlüsse eine für Deutschland sehr wertvolle moralische Bedeutung erhalten, da es politisch unmöglich wäre, die heute festgesetzten Grundsätze wieder zu Ungunsten Deutschlands zu revidieren.