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12262 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 241, 16. Oktober 1909. Nutzen, den er davon haben könnte, bei der Herausgabe des selben Buches durch eine andere Person verloren geht. So nach ist es unbestreitbar, daß nur bei dem Vorhandensein einer Konvention die Sorgfalt eintrcten kann, die die Gegner der Konvention bei dem Bestehen einer solchen in Abrede stellen, und die sich, wie an der Qualität der Übersetzung, so auch am Äußern der Ausgabe zeigen muß. Ohne Zweifel wird sich das Honorar für Über setzungen vergrößern, und ich glaube, jeder sachkundige Verleger wird in dieser Beziehung gern entgegenkommend sein, weiß er doch, daß sein Buch in einer angemessenen Übersetzung erscheinen wird. Daß sich dies nicht am Preise des Buches äußern wird, habe ich schon oben gezeigt. Das Wachsen der Energie beim Verleger wird zweifellos zur Ent wickelung insbesondere derjenigen Fächer führen, die zur ge gebenen Zeit auf dem Büchermärkte nicht genügend bedacht sind; aber anderseits wird es auch die Überproduktion nicht mehr geben, die oft nicht 'nur bei einzelnen gleichartigen Werken, sondern auch in dem und jenem ganzen Zweige be obachtet wird, und dieses letztere muß unvermeidlich zu einer Regulierung der einzelnen Zweige der Literatur führen. Der Verleger wird bei weitem nicht mehr, wie jetzt, nach jedem spekulativen Werke greifen, sondern nur solche Bücher verlegen, die der Beachtung wert sind, in dieser oder jener Beziehung die Wissenschaft bereichern können, wie dies gegenwärtig nicht selten mit Originalwerken geschieht. Emen zweiten wesentlichen Nutzen sehe ich darin, daß das russische Buch billiger werden kann. Wenn ich das be haupte, so geschieht es nicht ohne Grund. Die bekannte Verlagsfirma A. Bonnier in Stockholm schreibt mir: -Aus den beifolgenden Katalogen können Sie ersehen, welche große Menge von Büchern ich allein seit dem Anschluß an die Konvention zu verbilligtem Tarif —- in Serien zu I Krone — herausgegeben Hobe. Diesen Weg haben alle Verleger Schwedens vom Tage des Abschlusses der Konvention an betreten, und das nur behufs Konkurrenz mit den übersetzten Werken.» Ich muß bei dieser Gelegenheit bemerken, daß Schweden erst vor drei Jahren der Konvention beigctreten ist und daß dort ihre Gegner ganz dieselben Gründe vorbrachten wie bei uns. Gegenwärtig haben sich die Verhältnisse schon so ge klärt, daß die schwedischen Verleger nur in dem Falle Über setzungen bringen, wenn in irgend einer Frage der heimat liche Markt nichts bieten kann, wobei mir derselbe Herr Bonnier schreibt -— und er hebt dies besonders hervor —, daß die übersetzten Bücher nicht teurer geworden sind. Es sei noch erwähnt, daß in Schweden vom Tage des Abschlusses der Konvention an die heimatliche Literalur bedeutend ge wachsen ist, was zu einer wesentlichen Verbilligung der Originalwerke geführt hat. Ich schließe meinen Bericht. Ich mußte die Bedeutung der Konvention für uns Ver leger analysieren und mit den Interessen des lesenden Publi kums rechnen. Mit den letzteren muß jeder intelligente Mensch rechnen, und wenn ich in meinem Bericht so eifrig für den Schutz der Interessen des Verlegers eintrat, wenn ich Sie einlud, sich meiner Ansicht und Überzeugung anzuschließen, für die Schlußfolgerungen meines Berichts zu stimmen, so habe ich das erst dann getan, als ich mir selbst mit reinem Gewissen und tiefer Überzeugung sagen konnte, daß die Interessen des Publikums, der Zivilisation unseres Landes und, wie ich hinzusüge, sogar der einzelnen Personen vollständig unberührt bleiben. Es scheint mir, daß sich die Gegner der Konvention unter dem Einfluß der Ansichten befinden, die vor 60, 30 und noch vor 1b Jahren be standen. Sie haben sich nicht die Mühe gemacht, ihre Be hauptungen durch Zahlen und tatsächliche Angaben zu stützen, durch Angaben, die nicht als Ausnahmen erscheinen, sondern sich auf die Praxis gründen und wirkliche Bedeutung haben. Schlußfolgerungen. >. Es ist ein Gesuch an die betreffenden Regierungs institute zu richten, daß künftig alle Fragen, die auf das Autorrecht Bezug haben, nur unter Teilnahme der Verleger beraten werden, die dazu von der Verwaltung der Russi schen Gesellschaft der Buchhändler und Verleger bevoll mächtigt sind. 2. Der Abschluß einer Konvention hat in der gegen wärtigen Zeit keine nachteilige Bedeutung für die Volks bildung Rußlands. S. Das Nichtvorhandenscin einer Konvention erweist sich als ein Schutz derjenigen Verleger, die nicht aus eigener Initiative verlegen, sondern nur den Umstand benutzen, daß sich ein Buch selbst eingesührt hat, wobei sie mit der Nütz lichkeit des Buches in keiner Weise rechnen, noch damit, cs zugänglicher zu machen. 4. Überläßt man es einem jeden, ungehindert zu übcr- letzcn, so wird dies das Erscheinen schlechter und ungenügender Übersetzungen zur Folge haben. 5. Nach dem Abschluß der Konvention werden die Bücher nicht teurer werden, was uns die Erfahrung anderer Länder zeigt, in denen die Konvention besteht. 6. Rußland kann nicht die Berner Konvention an nehmen, die l 008 aus der Berliner Konferenz revidiert wurde, sondern muß mit Spezialverträgen mit einzelnen Ländern beginnen, unter Zugrundelegung der Berner Konvention von 1896. 7. Die Konvention wird die Nachfrage nach russischen Autoren besonders in den Zweigen der Wissenschaft erhöhen, die Initiative der russischen Verleger zur Herausgabe wirk lich interessanter und nützlicher Bücher heben. 8. Die Konvention wird den Büchermarkt überhaupt und speziell die Nachfrage nach Büchern regulieren. <Wir haben diesen interessanten Bericht im ganzen Umsange, ohne jede Kürzung, gegeben. Es ist das erste Mal, daß sich eine russische Stimme öffentlich entschieden für die Literarkonvention ausspricht, und zwar ei» Fachmann, ein bewährter Verleger, der die Verhältnisse genau und aus eigener Erfahrung kennt, sich daher bei der Begründung nicht auf theoretische Erörterung beschränkt, sondern Tatsachen, Zahlen bringt. Sein Bericht charakterisiert die literarischen und buchhändlerischen, namentlich die verlegerischen Verhältnisse Rußlands in einer Weise, wie dies mit solcher Sachkenntnis bisher kaum je geschehen ist. Schon aus diesem Grunde wird die Übersetzung des ganzen Vortrags nicht unwillkommen sein. Ob der Verfasser freilich sein Ziel, den Abschluß einer Konvention herbeizuführen, unmittelbar erreichen wird, läßt sich aus der Ferne schwer beurteilen. Wir wissen nur, daß in Rußland bisher die Gegner der Konvention zahlreich sind und, man kann sagen, überwiegen. Entgegengesetzte Äußerungen sind daher sicher zu erwarten und liegen auch schon vor. Als objektive Berichterstatter werden wir auch von diesen Kenntnis nehmen müssen. Aber die Diskussion aus praktischen Boden gestellt zu haben, ist unbedingt das Verdienst des Herrn Ettinger. Red ) Kleine Mitteilungen. * Verbrannte Post nach Südafrika. — Auf telegraphischem Wege hat das Reichs-Postamt festgestellt, daß beim Brande eines Bahnpostwagens der Strecke Bloemfontein — Johannesburg der größte Teil der am 18. September mit dem Dampfer der »Union Oabtlo lVIa.il Ltoa-insbip Oornpa-v^« von Southampton nach Capstadt abgegangenen deutschen Briefpost für die Transvaal-Kolonie und für Delagoabai durch Feuer vernichtet worden ist. Es handelt sich dabei um die Sendungen, die in der Zeit vom 10. September, nach Eintritt der Schlußzeit für die Züge 6i nachm, aus Köln