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September 1932, dem Tage der Eintragung des Dersteigerungsvermerks: Anna Olga verehel. Bergelt geb. Neef in Äffalter) soll am Sonnabend, dem 1V. Dezember 1932, vormittag« ^10 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 93,2 Ar groß und nach dem Perkehrswert einschließlich Zubehör auf 8200 RM. geschätzt. Die Brandversicherungssumme beträgt 6700 RM.; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (81 des Ges. v. 18.3.1921, GBl. S. 72). Das Grundstück (Nr. 101», 101d und 102 des Flurbuchs für Niederaffalter, Nr. 34 Abt. v der Ortsliste) liegt in der Mitte der Gemeinde Affalter, abseits der Derkehrsstraße, und besteht aus einem zweistöckigen Wohn- aebäude mit Stall und Scheunenanbau, Hofraum, Garten und Feld. Die Friedensmiete beträgt 170 M. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 46). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstück« sind, so weit sie zur Zeit der Eintragung des Dersteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Der- steigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berücksichtigen und bei der Ver teilung des Dersteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläu bigers und den übrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigen falls für das Recht der Dersteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Za 27/32 Amtsgericht Aue, am 21. Oktober 1932. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kauf- manns Earl Horst Hochmuth in Schneeberg, Bahnhofstraße 15, wird zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und An- hörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläu bigerausschusses Termin bestimmt auf den 18. November 1932, vormittags X10 Ahr. Die Vergütung des Verwalters wird auf 230 RM., der Betrag der ihm zu erstattenden Auslagen auf 23,60 RM. festgesetzt. Schneeberg, den 21. Oktober 1932. K11/31 Da« Amtsgericht zu Schneeberg. Dienstag, dep 25. Oktober 1932, vorm. 10 Uhr soll im Radiumbad Oberschlema 1 5-Rollen-WSschemangel mit elektr. Antrieb meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Dieter: Hergerts Restaurant. Der Serlchtsvollzieher de« Amtsgerichts Schneeberg. Dienstag, den 25. Oktober 1932, sollen öffentlich meistbie tend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden: Vorm. ,10 Uhr in Beierfeld 1 Nähmaschine, 1 Auszugtisch, 1 Rolle Linoleum, Teerpappe, 1 Schrank. Sammelort der Bieter: Gasthaus Albert-Turm. Dorm. 10 Uhr in Lauter 1 Drehbank, 1 Spiegel, 1 Loch preise. 1 Schraubstock, 1 Trägerpresse, 1 Plüschsofa, 1 Näh maschine, 1 Glasschrank. Sammelort der Bieter: Fremdenhof -um Löwen. De, Gerichtsvollzieher de» Amtsgerichts Schivarzenberg. Kabinettsjusttz im Preußen Brauns. Durch ReichsgerichtsurleU erwiesen. Zum Kapitel: Korruption. Ueber ein Urteil des Reichsgerichts, das in der Oeffentlichkeit bisher noch nicht bekannt geworden ist, das aber die preußische Justiz unter dem System Braun- Severing^chmidt in ein Helles Licht rückt, berichtet die Wochenschrift „Der Deutschenspiegel" in ihrer neuesten Nummer. Da heißt es, daß das preußische Justizministerium Richter bearbeitet habe, um vor der Strafkammer in Liegnitz ein Urteil durchzusetzen, durch das die politischen Gegner Grzesinskis hart angepackt wurden. Dieses Urteil ist am 20. Juni 1932 vom Reichsgericht wegen Verstoßes gegen Artikel 102 der Reichsversassung („Die Richter sind unab hängig und nur dem Gesetz unterworfen") aufgehoben wor- den. Die entscheidenden Sätze des Urteils heißen wörtlich folgendermaßen: „Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß «in Angeklagter, der auf Grund bestimmter Tatsachen Anlaß zu der Befürchtung hat, die Richter, die über ihn zu entscheiden haben, könnten hierbei einer ihm ungünstigen Einwirkung der Staatsregierung, insbesondere des Iustizmini- steriums ausgesetzt sein und dadurch in die Versuchung ge raten, nicht einzig und allein ihrer freien richterlichen Ueber- zeugung zu folgen, diese Richter wegen Besorgnis der Befangen- heit erfolgreich ablchnen kann. Prüft man unter diesem Gesichtspunkt die Vorgänge, wie sie von dem Angeklagten behauptet und durch die angestelltcn Ermittlungen klargelegt sind, so müssen die von der Justizver waltung nach der Freisprechung des Angeklagten durch das Schöffengericht ergriffenen Maßnahmen allerdings zu einem Teil al» auffällig und bedenklich und als geeignet bezeichnet werden, das Vertrauen des Ange klagten in die Unbefangenheit der richterlich cn Mitglieder der Berufungskammer zu er- «rschlittern." * Wie aus der Entscheidung des Reichsgerichts weiter her vorgeht, hat das preußische Justizministerium den Liegnitzer Landgerichtsprüsidenten angewiesen, den Derufsrichtern, welche an dem beanstandeten Urteil des Schöffengerichts mitgewirkt haben, dienstliche Vorhalte zu machen. Darüber hinaus hat es an den Oberlandesgerichtspräsidenten in Breslau einen Erlaß gerichtet, in dem dieser ersucht wird, zu prüfen, ob die ange- führten Mängel der Urteilsbegründung Anlaß zu Maßnahmen im Dienstaufsichtswege gäben, und darüber zu berichten. * Der Zweck des Eingreifens des Justizministeriums konnte, so läßt das Reichsgericht durchblicken, nur eine Einschüchterung der Berufungsrichter sein, welche über das schöffengerichtlich« Urteil in zweiter Instanz zu befinden hatten. „Unter den ob- waltenden Umständen erschien es angezeigt, so sagt das Reichs gericht weiter, die Sache dem Aütrage des Angeklagten ent sprechend an ein anderes Landgericht zu verweisen. Denn da das ministerielle Vorgehen einige Liegnitzer Richter betraf, ist es durchaus verständlich, wenn der Angeklagte auch jetzt noch die sämtlichen Liegnitzer Richter für nicht mehr gänzlich unbe- fangen onsehen sollte." Die Reorganisation -er Prenhenkasse. Berlin, 23. Okt. Amtlich wird mitgeteilt: Die Verluste, die bei den Genossenschaften, insbesondere auch bei den land- wirtschaftlichen, infolge dar allgemeinen Wirtschaftskrise auf. getreten sind, haben es mit sich gebracht, im Einvernehmen mit oer preußischen Staatsregierung der Reorganisation der Preußischen Zentral-Genossenschafts- kasse, des bedeutendsten genossenschaftlichen Kreditinstituts, näher zu treten. Reich und Preußen werden für die Durch- führung des notwendigen Abschreibungsbedarfs erhebliche Mittel zur Verfügung stellen. Die Preußische Zentral-Genos- senschaftskasse wird der Aufsicht des Reiches unterstellt und in Zukunft die Bezeichnung „Deutsche Zentral-Genossen- schaftskasse" führen. Ihr Kapital wird rund lOO Millionen Reichsmark betragen, zu denen noch 20 Mill. RM. an Reserven hinzutreten. Das Reich und Preußen werden an diesem Kapital mit je 22,5 Mill. RM. beteiligt sein. Es ist vorgesehen, daß hiervon je 2,5 Mill. NM. an die Deutsche Rentenbankkredit, anstatt übertragen werden. Der Rekchswehrminifler -ementterk. Freiburg i. B., 23. Okt. Der in Badenweiler weilende Reichswehrminister Freiherr v. Schleicher erläßt folgende Erklärung: In Berlin wird die Nachricht verbreitet, daß ich meinen Aufenthalt in Badenweiler zu politischen Besprechun- gen benutze, die dem Bestand des jetzigen Kabinetts gefährden könnten. Eine geradezu absurde Idee! Abge sehen davon, daß ich mit dem mir befreundeten Reichskanzler v. Papen sachlich und politisch völlig überein stimme, habe ich während meines Aufenthaltes in Badenweiler noch keine politische Persönlichkeit größeren oder kleineren Formats gesehen oder gesprochen und gedenke das auch in Zukunft nicht zu tun. Berlin, 23. Okt. Reichskanzler v. Papen hält morgen, Montag, eine Rede auf der Obermeistertagung des märkischen Handwerks in Berlin. Die Rede wird abends zwischen 19 und 20 Uhr durch Rundfunk verbreitet. Das ist die schärfste Verurteilung der unter dem früheren System in Preußen üblichen Kabinettsjustiz, die sich überhaupt denken läßt. Hier wird vom Reichsgericht bestätigt, daß der Iustizminister sich einen völlig unzulässigen Eingriff in die Unabhängigkeitssphäre des Richtertums hat zuschulden kommen lassen. Man sollte meinen, daß dieses Urteil, über das leider die Fachpresse nicht berichtet hat, in ganz Deutsch, land größte Aufsehen erregt. Hier ist endlich einmal — und zwar durch das höchste deutsche Gerichts? " " — der unumstößliche Beweis geliefert, in welchem Umfange die preu- ßische Fustizverwaltung versucht hat. bei politischen Prozessen einen Einfluß auf die Richter auszuüber. Nachdem der Stein im Rollen ist, ist zu hoffen, daß die neue preußische Regierung -VW- . ' > ... - . , > . . nun end ¬ lich auch die Rqchpriifung de» bekannten Magdeburger Urteils veranlaßt, dem, wie behauptet wird, eine Rechtsbeu gung im größten Stil zugrunde liegt. Wieder ein SA.-Mann erschossen. Bochum, 23. Okt. In der Nacht zum Sonntag wurde bet einem Zusammenstoß mit Reichsbannerleuten der 19jähr^ SA.-Mann Hellmuth Barm durch einen Schuß so schwer verletzt, daß er wenige Minuten nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus an innerer Verblutung starb. Hamburg, 23. Okt. Wegen der Mordtaten am Tage der Reichspräfidentenwahl, bei denen zwei Nationalozia- 1 i ften durch Kommunisten g e t-S t e t w orden warech ver urteilte das Schwurgericht drei Angeklagte zu neun Jahren und fünf zn zweieinhalb Jahren Zuchthaus. Die übrigen erhielten drei Dwnate bis drei Jahre Gefängnis. Wien, 23. Okt. Gestern fand die Beisetzung der bei dem Simmeringer Zusammenstößen getöteten Nationalsozialisten statt. Etwa fünftausend uniformierte Nationalsozialisten ge- leiteten die Särge. Adolf Hitler hatte den Grasen Moulin mit einer Kranzspende entsandt. 23 Reichswahlvorschlüge. Berlin, 23. Okt. Die Frist zur Einreichung der Reichs- Wahlvorschläge war am 23. Oktober abgelaufen. Beim Reichs- wahlleiter sind bis zu diesem Zeitpunkt insgesamt 23 Reichs wahlvorschläge eingereicht worden. Hugenberg rechnet mit dem Zentrum scharf ab. Gelsenkirchen, 23. Okt. In einer Kundgebung der Deutsch nationalen hielt Hugenberg eine Rede, in der er ausführte: Die jetzt Verantwortlichen sollten nicht vor den Toren des Zentrums Halt machen. Das Zentrum sei in seinem Haß gegen den Norden und gegen Preußen oft zu einer Gefahr für die Reichseinheit geworden. Die separatistischen Umtriebe und die Enthüllungen über die Tätigkeit maßgebender Zentrums führer im Rheinland bewiesen es. Auch jetzt sei das Zentrum wieder der Treiber der Fronde gegen Papen. Es sei erstaunlich, wie das Zentrum es seinen Anhängern gegenüber fertigbringe, sich immer noch mit dem Gewände der Sachlichkeit, Moral und Religion zu drapieren, obwohl alle Tatsachen gegen diese Dar, stellung sprächen. Den Korruptionserscheinungcn in den Rest hen der Sozialdemokratie ständen diejenigen auf Zentrumsseit« durchaus ebenbürtig gegenüber: Lange-Heqcrmann, Hoefle, Kölnische Volkszeitung, Adenauer. Zum Schluß sprach Hügen- berg die Hoffnung aus, daß der Abmarsch der Nationalsozia listen in das Lager des Parlamentarismus kein endgültiger sei. Berlin, 24. Okt. Der Generalsekretär des Völkerbundes, Sir Eric Drummond, traf heute hier ein, um mit der Reichsreo-'erung über die Neubesetzung des Untergeneral sekretärpostens zu verhandeln. Berlin, 23. Okt. Die „Rote Fahne" hält HeinzNeu - mann, der jahrelang in der Kommunistischen Partei eine führende Rolle gespielt hat, ein langes Sündenregister vor. Der wahre Grund zur bevorstehenden Ausschiffung Neumanns soll darin bestehen, daß er für eine Einheitsfront mit der SPD. eingetreten ist. Raumburg, 23. Okt. Der frühere Landtagsabg. Graf Posadowsky-Webner ist im 87. Lebensjahr gestor ben. Mit Graf Posadowsky ist eine bekannte und bedeutende Persönlichkeit unseres öffentlichen Lebens dahingeschieden. Der Gras wurde in der breiten Oeffentlichkeit zuerst bekannt, als er anfangs der neunziger Jahre zum Staatssekretär des Reichs schatzamtes und einige Jahre später zum Staatssekretär des Reichsamtes des Innern ernannt wurde. 1909 wurde er unter Bülow verabschiedet. Zur Nationalversammlung wurde er als Mitglied der Deutschnationalen Volkspartei gewählt. Später schied er aus der Deutschnationalen Volkspartei aus und wandte sich den Bestrebungen der Bolksrechtspartei zu, deren Ehrenvorsitzender er zuletzt war.