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E» werd«» autz«d«m veröffentlichtr Bedannlmachungen der Sladlröt« zu Au« und Schwarzenberg. «»Klg«».*»»««»« Ar dl« «m NmtmlUa, »rs-rlnrnd« Nnnm« dl» oormINog« « Udr In d«n «auplorl-Sft«- strllm. Mn« S«wddr Ar dl« «ufnahm, dir «>u«l,m am ,okn<lchr>«t«n«N Ln«« lowl« nn d«stlmml«r SKI« wird nl-I auch nlchl Ar dl« Alchll,»«« d«r durch F«r»s»r<»«r ausg^«d«nm «lnjrlgrn. — gür Netg-»« m- «rlanzl »InlandIrr Schrlftstlck« ddrrnlimnl dl« Schilft- Irlluna drin« Ärranlworwng. — Unl«rbr«chungrn d«« S«- fch»st»d«lrl«d« d<,r«ndm »«lnillnsorach«. Bä Zahlung^ o«rzu« und Nondor» g«N» Rabon« al« nicht o«r«lnbort. -audt-«sch«ft»ft«N«a lut iku«, Abnld, Schnmd«r, und Schwarj«nd«rg. Nr. 229. Mittwoch, den 28. September 1932. 88. Jahrg. Die Gemeindeverordneten von Bockau haben beschlossen, den sogenannten Pflanzgartenweg (Flurstück Nr. 688 für Dockau) vom Anfang (an der Jägerhausstraße) bis zu seinem Auftreffen auf die neugebaute Schwarzenberger Straße für den öffentlichen Fährverkehr einzuziehen, für den öffentlichen Fußverkehr und den privaten Fährverkehr der anliegenden Feldbesitzer aber bestehen zu lassen. Einwendungen hiergegen sind binnen 8 Wochen — vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet — bei der Amtshauptmannfchaft anzubringen. W. Bo. 25/32 Die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, den 27. Sept. 1932. 1. Die Gemeinde Sosa will die im Jahre 1931 ausgeführte Schleuse im Ortsteil Dürrenberg, und zwar aufwärts links von Km 12,980 bis km 12,865 der Staatsstraße Schwarzen, berg—Eibenstock, verlängern. 2. Herr Maurermeister Oskar Bochmann in Eibenstock will die Spülabortabwässer aus seinem Wohnhausneubau auf Flurstück Nr. 366o des Flurbuchs für Radiumbad Oberschlema der Hauptschleuse der Gemeinde in der Straße zuführen. (88 23, 33 des Wasfergesetzes.) Die Unterlagen können hier eingesehen werden. Einwendungen können binnen 2 Wochen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier angebracht werden. Wer sich innerhalb dieser Frist nicht meldet, verliert das Recht zum Widerspruch. Bürgerlich-rechtliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. W. So. 17/32, W. Rb. 32/32 Die Amtshauptmannfchaft Schwarzenberg, am 27. Sept. 1932. Für die Zeit vom 1. Oktober 1932 bis 31. März 1933 wird die Geschäftszeit von Montag bis Freitag auf vormittags )L8 Uhr bis 12 Uhr und nachmittags von 2 bis 6 Uhr, für Sonnabend von ^8 bis 1 Uhr mittags festgesetzt. Die Kasse, das Grundbuchamt, die Gerichtsvollzieherei und die Geschäftsstellen des Amtsgerichts sind für das Publikum, dringliche Fülle ausgenörnmcn, nur vormittags geöffnet. Amtsgericht Schwarzenberg, den 23. September 1932. Donnerstag, den 29. September 1932, nachm. 3 Uhr soll im Gästehaus Bad Ottenstein in Schwarzenberg 1 Schrank- grammophon mit 15 Platten meistbietend gegen sofortige Bar- zahlung öffentlich versteigert werden. Sammelort der Bieter: Gästehaus Bad Ottenstein, Schwarzenberg. Vollstreckungsstelle des Finanzamt» Schwarzenberg. Folgende im Grundbuche für Johanngeorgenstadt auf den Namen des Handelsmanns Karl Ernst Anger in Johann georgenstadt eingetragenen Grundstücke sollen am Freitag, dem 11. November 1932, norm. 10 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden: 1. Blatt 872, nach dem Flurbuchs 27,7 Ar groß und nach dem Verkehrs- wert auf 23 000 RM. geschätzt. Die Brandversicherungssumme beträgt 25 000 RM.; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. v. 18. 3. 1921, GVBl. S. 72). Haus- grundstück mit Wohn- und Niederlagsgebäude nebst Laden und Stallung, an der Wittigsthaler Staatsstraße in der Nähe des Bahnhofes. 2. Blatt 838, nach dem Flurbuche 59,4 Ar groß und nach dem Derkehrswert auf 575 RM. geschätzt. Feld im Siedlungsgelände oberhalb der neuen Stadthäuser, ohne direk ten Zufahrtsweg. 3. Matt 1297, nach dem Flurbuchs 23,1 Ar groß und nach dem Derkehrswert auf 650 RM. geschätzt. Wiese steiler Bergabhang zwischen Staatsstraße und Bahnhofsteig. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Be friedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 27. Mai 1932 verlautbarten Dersteige- rungsvermerks aus dem Grundbuchs nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläu- biger widerspricht, glaubhaft zu machen. Dis Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berücksich tigen und bei der Verteilung des Dersteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzu setzen. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder di« einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widri genfalls für das Recht der Dersteigerungserlös an die Stells -es versteigerten Gegenstandes tritt. Amtsgericht Johanngeorgenstadt, den 21. September 1932. Dürgersteuer 1932. Nach den bestehenden Reichs- und Landesverordnungen ist die Dürgersteuer für 1932 nach denselben Vorschriften zu erheben, wie sie für 1931 Geltung hatten. Die Bürgersteuer beträgt'/» des auf der Steuerkarte für 1932 vermerkten Steuerbetrags; dabei ist der Ehefrauenzuschlag außer acht zu lassen. Don der errechneten Dürgersteuer wird die Hälfte erhoben, so daß in Aue bei 400 Prozent 9 RM. als Normalsatz zu gelten Hot. Bei einkommensteuerfreien Per sonen ermäßigt sich dieser Betrag auf die Hälfte, also auf 4,50 RM. Die Arbeitgeber haben die Bürgersteuer in drei Raten (also 3 RM. oder 1,50 RM.) vom Lohne einzubehalten und zwar am 10. Oktober, 10. November und 10. Dezember 1932. Erfolgt wöchentliche Lohnzahlung, hat der Steuerabzug in sechs Raten zu erfolgen und zwar jedesmal am 10. und 24. der Monate Oktober und November und am 10. und 28. Dezember 1932. Die Arbeitgeber haben die abgezogenen De- träge innerhalb 8 Tagen an die Gemeinde abzuliefern, die die Dürgersteuer auf der Steuerkarte angefordet hat. Aue, 27. September 1932. Der Rat der Stadt — Steueramt. LMmMM.Mle M WWm-W. M,Sa.. M- MMLMMWsNmerUeMMalSMn Zu der am Donnerstag, dem 29. September 1932, von 10 Uhr ab stattfindenden Abschlußprüfung wird hierdurch singela-en: Die Schulleitung. . , . Dir. Blank. Getarntes Parteibuchbeamtentum. Der Nationalen Beamten-Zeitung, Mitteilungsblatt des Nationalen Beamtenbundes E. V., entnehmen wir folgende Ausführungen: Wohl sind Exponenten der rot-schwarzen Parteiherrschaft von der politischen Bildfläche entfernt. Wohl sind einige Oberpräsidenten, Regierungspräsidenten, Polizeipräsidenten und Landräte abgetreten, aber die General-Säube rungsaktion hat kaum begonnen. Millionen deutscher Volksgenossen warten darauf wie auf ein entspannendes, be freiendes Gewitter, das den Nerven neue Kraft, dem Boden neue Fruchtbarkeit bringt und dürre Aeste und gilbende Blätter von den Bäumen fegt. Ist die Offensive steckengeblieben? Ist man zum Graben krieg Ubergegangen? Will man dem Gegner nur stückweise Boden abgewinnen? Oder ist der gegenwärtige Zustand nur die Ruhe vor dem Sturm? Bereitet man die große, die Generaloffensive vor? Wir stehen der vom Reichspräsidenten berufenen Reichs regierung mit vollem Vertrauen gegenüber, und dasselbe gilt auch für Preußen und diejenigen Länder mit aktionsfähiger, nationaler Negierungsleitung. Unsere Pflicht aber ist es, rechtzeitig auf die Stimmung im Volk aufmerksam zu machen, und als nationales Beamtenorgan können wir uns der Ver antwortung nicht entziehen, mit allem Nachdruck darauf hin zuweisen, daß die Reichs- und Staatsreaierung nur dann den ungeheuren Aufgaben, die sie sich gestellt hat, gewachsen sein kann, wenn ihr zur Lösung dieser Aufgaben in der Beamten schaft ein gutes, erprobtes, im Feuer gehärtetes und be währtes Werkzeug zur Verfügung steht. . . . Wir Beamte wissen, wie die Dinge liegen und sprechen es hier offen aus: Wir müssen von der Regierung erwarten, daß die Säuberung des Berufsbeamtentums nicht bei den Spitzen Haltmacht. Die Säuberung muß alle Beamten körper bis ganznach unten erfassen. Wir wollen nicht, daß die Staatsmaschine nach kurzer Zeit wieder festläuft, weil mit der Unfähigkeit und Gesinnungslumperei, die sich in der Beamtenschaft seit der Revolution breitmacht, nicht restlos aufgeräumt wird. Es müßte eine selbstverständliche Forderung sein, daß vor allen Dingen einmal alle fachlich nicht für ihre Stellung oorgebildeten „Bewerber" zu verschwinden haben, falls sie nicht nachträglich die Prüfung für ihre Stellung ablegen. Der „Fridcricus" schlägt vor, ihnen gegebenenfalls auch keinerlei Pension zu gewähren: „Man brauchte diesen Parteibuchbeamten von Rechts wegen gar keine Pension zu bezahlen. Sie sollen sich, wie früher, wieder von ihrer Partei ernähren lassen. Hoffentlich bringen die Gesetzgeber in Preußen ein solches Gesetz zu stande. Will man sich aber nicht daran stoßen, daß diese ab- gesägten Genossen im Gegensatz zu den in Preußen geltenden Bestimmungen über die Qualifikation der Beamten in will- kürlichster Weise eingesetzt worden sind, so mache man die Gewährung von Pension wenigstens von dem nachträglichen Nachweis der Geeignetheit als Beamter abhängig. Man lasse Herrn Grzesinski, Herrn Kürbis, Herrn Eggerstedt, Herrn Ossowski und die anderen ins Examen steigen, damit sie zeigen, was sie für ihren hohen Beruf mitgebracht haben. Und wenn sie bestanden haben, dann gratuliere man ihnen und gebe ihnen Pension. Sonst aber müssen sie den Weg der Durchgefallenen gehen und versuchen, durch Fleiß und Strebsamkeit die Qualifikation für irgendeinen anderen Be ruf zu erwerben. Zum Beruf des Erwerbslosen, den Millio nen von Deutschen ausüben müssen, weil man eineinhalb Jahrzehnte redete, anstatt zu handeln, wird's ja auch für diese Herren reichen". Dann aber ist da noch eine „legale" Hruvpe der ge tarnten Parteibuchbeamten. Es sind das Leute, die im mittleren und unteren Beamtenverhältnis mit er staunlicher Leichtigkeit ihre Examen eins nach dem anderen ablegten und je nach der Zusammensetzung der Prüfungs kommissionen mit Qualifikationen vom „genügend" bis zum „sehr gut" oder gar „mit Auszeichnung" in die Beamten laufbahn eintraten. Das Mitgliedsbuch von „Rot" über „Rosa rot" zu „Schwarz", die Zugehörigkeit zum „Republikanischen Beamtenbund" oder zu einer „Sozialistischen Arbeitsgemein schaft" taten dann das übrige, und mit derselben erstaun lichen Leichtigkeit, mit der einst die glänzenden Examen abge legt wurden, begann nun der „Aufstieg der Begabten". Bald wurde der „Tüchtige" in rascher Folge befördert, stieg zum Inspektor, Oberinspektor, Amtmann, Bürodirektor oder zum Reichstagsauflösung Berlin, 27. Sept. Die Sitzung des Ueberwachungs- ausschusses des Reichstages als Untersuchungsausschuß fand heute unter starkem Andrang der Oeffentlichkeit statt. Vorsitzender Löbe teilt mit, daß als Zeugen der Reichskanzler, der Reichsinnenminister, der Reichsaußenminister, der Staatssekretär der Staatskanzlei und eine Reihe von Zuschauern und Beobachtern geladen sind. Es wird zunächst Reichskanzler von Papen aufaerufen. Als dieser im Saal erscheint, rufen ihm die Kommunisten ent gegen: Jetzt kommt der Lohnräuber vom Herrenklub! , Vorsitzender: Es soll festgestellt werden, ob Sie vor Eintritt in die namentliche Abstimmung den Versuch gemacht haben, die Auflösungsurkunde dem Reichstag zur Kenntnis zu bringen, sei es durch Wortmeldung, sei es durch Uebergabe der Urkunde, oder ob beides so spät erfolgt ist, daß die Ab stimmung rechtswirksam gewesen ist. Reichskanzler von Papen: In dem ersten Teil der Sitzung, als der Reichstagspräsident den Antrag auf Aende- rung der Tagesordnung zur Abstimmung stellte, hat er nach meiner Auffassung nicht fest gestellt, daß durch das Unterbleiben des Einspruches dieser Antrag auf AenderuNg der; Tagesordnung angenommen sei. Als daher nach Ablauf der halben Stunde die Sitzung wieder eröffnet wurde. Rektor, Schulrat, Regierungsrat, zum Kommissar, Polizeirat, Polizeioffiziev und dergleichen. Da gabs Sonderzulagen, Leistungszulagen, Besoldungszuschüsse, Notstandsbeihilfen und wie die Leckerbissen alle heißen mögen, die sich so sachlich tar nen lassen, besonders dann, wenn der Erlaß sogenannter „Kann-Vorschriften" dem ordnenden „Muß" den Rang ablief. Es dürfte kaum einen nationalen Beamten in der deut schen Beamtenschaft geben, der nicht mit tiefster Erbitterung diesem System gegenübersteht, das die Beamtenmoral von Grund aus planmäßig erschüttern mußte. Ohnmächtig hat man dem Treiben zusehen müssen. Dank der „Tarnung" ging ja alles scheinbar sehr ordentlich, völlig gesetzmäßig und nüchtern sachlich zu. Hier entsteht die ernste Frage, wie an dieses jetzt in allen maßgebenden Positionen befindliche getarnte Partei buchbeamtentum heranzukommen ist. Unzweifelhaft gibt es auch manchen tüchtigen republikanisch gesinnten Beamten, und wir sind die letzten, die das Parteibuch, von links durch das Parteibuch von rechts ausnahmslos ersetzt sehen möch ten. Daß aber das Ausräumen dieses Augiasstalles wohl eine der dringlichsten Aufgaben der Negierung ist, wenn sie ihre Ordnungsarbeit nicht ständig durch Unfähigkeit und mehr oder weniger offen hervortretende passive Resistenz beein trächtigt sehen will, steht fest. Hier kann nur eine starke und unter Umständen auch harte und rücksichtslose, bis auf den tiefsten Grund gehende Aufräumungsarbeit Abhilfe schaffen. —r. war nicht beabsichtigt. nahm ich an, daß der Reichstagspräsident zunächst formell über "den Antrag Torgler noch einmal ab- stimmen lassen würde. Das ist nicht erfolgt. Nach meiner Erinnerung hat der Reichstagspräsident nur gesagt: „Da sich Widerspruch nicht erhoben hat, kommen wir jetzt zur Abstim mung über den Antrag Torgler". Ich war mir einen Augen blick im unklaren, ob es sich um den formellen Antrag Torgler handeln würde, den Antrag zur Tagesordnung, oder um den materiellen Antrag. Ich habe aber, da ich mit den parlamen tarischen Gebräuchen nicht ganz unbekannt bin, aus der Rede wendung „Da sich Widerspruch nicht erhoben hat", ersehen, daß es sich bereits um den materiellen Antrag handelte. Darauf habe ich mich sofort erhoben und habe um das Wort gebeten. Der Reichstagspräsident machte eine ab wehrende Geste und sagte nach meiner Erinnerung: „Zu spät! Wir sind in der Abstimmung." Daraufhin habe ich mich noch einmal gemeldet. Zunächst ist in der Zwi schenzeit Staatssekretär Planck zum Reichstagsprä sidenten hingetreten, um ihn darauf aufmerksam zu machen, daß ich mich zum Wort gemeldet hatte. Als das keinen Erfolg hatte, habe ich mich ein zweites Mal zum Wort gemeldet, worauf der Herr Neichstagspräsident gesagt hat: „Wir sind in der Abstimmung!" Darauf bin ich auf seinen Platz »ugeschritten und habe das Auflösungs- dekret auk seine» Tisch gelegt, weil ich keine Der Reichskanzler vor dem Unlerfuchungs-Ausschub