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85. Jahrg Mittwoch, den 14. September 1S32 Nr. 217 Die Reichsregierung schneide! die Ausschüsse zu ebnen. D* Führerbefprechung -er NalionalsoziaNflen. Berlin, 13. Sept. Die Nationalsoz. Korr, schreibt: In Berlin fand heute in Anwesenheit Adolf Hitlers eine nationalsoz. Führertagung statt, an der neben dem Reichs tagspräsidenten Goering auch die nationalsoz. Minister präsidenten mehrerer deutscher Länder sowie die Mitglieder der noch in Berlin versammelten nationalsoz. Reichstags fraktion teilnahmen. Nachdem Dr. Frick einleitend die Be deutung des gestrigen, für die Regierung v. Papen vernich tenden Mißtrauensvotums hervorgehoben und Reichs tagspräsident Goering über die Vorgänge imReichs- tag und die sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Folgerungen referiert hatte, gab Adolf Hitler die Richt linien für die neue Phase des Kampfes bekannt, in den die nationalsoz. Bewegung mit dem jetzigen Zeitpunkt ein getreten ist. Die Regierung v. Papen hat es in der Hand, auf welcher Ebene sie den Kampf fechten will. Für welchen Tag und für welche Mittel sie sich aber entscheiden möge: die nationalsoz. Bewegung fürchtet diesen Kampf nicht, denn auf ihrer Seite wird in jedem FMe nicht nur das Volk, sondern auch das Recht sein. Die NSDAP wird allen Gegnern so entgegentreten, wie sie es nach ihren eigenen Gesetzen ver dienen und erwarten müssen. Jede Unterdrückung des legalen Kampfes der nationalsoz. Bewegung wird zur Waffe, die sich gegen die Unterdrücker selbst richtet. Des weiteren wird daran erinnert, daß Reichspräsident Ebert am 13. März 1924 den ersten Reichstag aus einem gleichen Tatbestand, wie er jetzt vorliege, aufgelöst habe, was vom Reichstag widerspruchslos hingenömmen worden sei. «ch« Sona- Md D« Pkt» Nr »k »4 mm br««« «->»«!-*n,rI««n»<U« ft» «I »0 md SMImarsuch« »«»ttN-rr 1»), <wm>-rk ,« Nr dir» mm drrll, «»kml- «chlamrMr »0. »«wir«, 100, Nr Nr « mm dnU, «mH. r»n«lz«ll» rr mwwi'N a» V»Kschr<r-N»««» > vÄpr!« Ar. irs«. O««rl»dr-»>r»-iio»t»! v«, Satl«. Ar. iS. Verlag L. M. Türlner, Aue» Sachsen, »«-»r«»«, »« »1 m» 1. «M ««) 44» Schar«»«,, 4» Schwär»«»«^ vr»d««»schUN v»Msr«imd «ursochst» Nuhsgere Beurteilung. Der Konflikt zwischen dem Reichstag und der Reichsregie, rung hat in der Oeffentlichkeit stark an Interesse verloren, seitdem er aus der Sphäre des Tatsächlichen in diejenige staats- rechtlicher Auseinandersetzungen geraten ist. Es ist ein wah rer Rattenkönig an juristischen Streitfragen entstanden, die nicht ohne weiteres zu Gunsten der einen oder der anderen Partei zu entscheiden sind. Was in den einzelnen Fällen nach der Verfassung rechtens ist oder nicht, ist bei der Dürftigkeit des Wortlautes des Gesetzes selbst sowie bei dem Mangel an Ausführungsbestimmungen und an Entscheidungen keineswegs im Handumdrehen festgestellt. * Der Reichstagspräsident, dem natürlich nicht zur Last ge- legt werden darf, daß er sich in dem Irrgarten des Staats- rechts nicht ohne anzuecken bewegen kann, hat sich nunmehr zu der Ansicht bekehrt, daß die Auflösung des Parlaments rechts wirksam erfolgt sei, allerdings erst in dem Augenblick, in wel chem er von der Auflösungsorder Kenntnis genommen habe. Der Präsident sowohl als sämtliche Parteien außer den Deutschnationalen sind zugleich der Auffassung, daß der Reichstag die Regierung gestürzt habe. Die Reichsregierung dagegen hält daran fest, daß die Abstimmungen in der Diens- tagsitzung des Reichstags nach der Auflösung stattgefunden hätten, mithin ungültig seien. » Nun fliegen die Vorwürfe des Derfassungsbruchs herüber und hinüber. In Entschließungen der beiden die Auflösung des Reichstags überdauernden Ausschüsse, in Briefen und in Erklärungen geht der Kampf weiter. Es handelt sich um einen reinen Papierkrieg, der nicht sonderlich erquicklich ist und sicher auf die Entwickelung keinen großen Einfluß haben wird. Wie sich die Spannung schließlich lösen wird, steht dahin. Dor- läufig geht in beiden Lagern noch alles drunter und drüber. Aber schon beginnt die Aufklärung von allerlei „Mißverständ nissen" den Weg zu einer ruhigeren Beurteilung der Sachlage Berlin, 13. Sept. In parlamentarischen Kreisen hieß es gestern, daß einzelne Länder den Staatsgerichtshof mrufen würden, um festzustellen, daß der Reichstag nicht ver- affungsmäßig aufgelöst sei. Heute rechnet man jedoch nicht mehr mit diesem Schritt, weil eine Entschließung des Staats- gerichtshofes mindestens einig« Monate auf sich warten lassen würde, wodurch die Neuwahlen verschleppt würden. Berlin, 13. Sept. Der Auswärtige Ausschuß des Reichstages tagte am Dienstag nachmittag unter starker Teilnahme der Ausschußmitglieder aller Parteien und des Reichsrates. Mitglieder der Reichsregierung nahmen nicht teil. Botschafter Nadolny, der deutsche Vertreter auf der Abrüstungskonferenz, war zunächst anwesend, verließ aber nach einem telephonischen Anruf vom Auswärtigen Amt das Neichstagsgebäude wieder. Auf der Tagesordnung der Aus- 'chußsitzung standen die Besprechung des Lausanner Ab kommens und der Abrllstungsfrage. Zu Beginn der Sitzung entspann sich eine Aussprache Uber die Forderung auf Herbei- rufung von Mitgliedern der Reichsregierung. Im Verlauf dieser Auseinandersetzungen verließen die deutschnat. Mit glieder die Sitzung. Der Ausschuß beschloß das Erscheinen >es Reichskanzlers, Reichsaußenministers und Reichswehr ministers. Die Ausschußsitzung wurde für eine Stunde ver- agt, die Minister erschienen aber nicht. Der Vorsitzende, Abg. Dr. Frick machte dem Ausschuß Mitteilung, daß seine christlichen und telephonischen Bemühungen, die Regierungs mitglieder zu zitieren, erfolglos gewesen seien. Es wurde ein Antrag Bell (Z.) einstimmig angenommen, in dem es jeißt, die Weigerung der Reichsregierung, vor dem Ausschuß zu erscheinen, bedeute einen Verfassungsbruch, gegen den schärfste Verwahrung eingelegt werde. Für den Antrag Frank (Natsoz.) stimmten National sozialisten und Kommunisten, gegen den Antrag Wegmann (Ztr.) die Deutschnationalen, wahrend sich die Kommunisten der Stimme enthielten. „ .. , , - Weiter wurde ein Antrag Frank (Natsoz.) angenommen, in dem die Regierung ersucht wird, den Wahltermin für die Wahlen zum neuen Reichstag unverzüglich bekanntzugeben. Während der Aussprache hatten verschiedene Redner scharfe Wendungen gegen das Verhalten des Reichskanzlers gebraucht. Auch sprach der nationalsozialistische Abg. Frank davon, daß der Reichspräsident in „Verkennung seiner verfassungsmäßigen Pflichten" gehandelt hätte. Abg. Schmidt-Hannover (Dnatl.) wies diese "Behauptung und die Angriffe gegen den Reichs kanzler mit größter Schärfe zurück. "Zum Schluß wurde ein Antrag Högner (Soz.) angenommen, der verlangt, daß zur Sicherung der Wahlfreiheit die bestehenden Presseverbote auf gehoben würden. »«1«t««I - «„«»« Nr d«, «sick<ftm>»« Nm««« dl» » Uhr d> d« »«vI»«l4dsU- Deim. W« »mShr Nr dl, «»>«»»«, d« tl«^,«« «m «r»^chrl»m« La», Im»« m d^llmmkr SKI« «Kd ÄI,vdi» ««d »Ich« Nr dl, McklNt»« d«r durch A«r»svr^ «nf,««»«« »u««. — Ydr Slick««», mi. «rlan,I M-And« Schriftstück« Id«iibmiil dl, Schrift» !«<«»«« dM, vrrauliooriim». — U»I<rdr«dm>»«i d« S» s-Lst»M1«d« d^rdudm »^«Uiyvrdch,. Bg Zahlung«. «rr», und Mmtm» gilt» R«da», «l» »Ich« »rÄndar«. -«UAschlftllKN«, bi« U«. Atul». Schund«, «» Berlin, 13. Sept. Der Reichskanzler hat an den Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, Abg. Dr. Frick, olaendes Schreiben gerichtet: D?r Reichstagspräsident hat mit Schreiben vom 12. d. M., gegen das ich geüern aus ver- affungsrechtlichen Gründen Einspruch erhoben habe, u. a, mit- leteilt, der Reichstag habe beschlossen, der Reichsregie. :ung das Vertrauen zu entziehen. Der Reichstag steht lemnach auf dem Standpunkt, daß dieser Beschluß rechtswirk- am ist. Mit dieser Auffassung unvereinbar ist die Einladung zur zweiten Sitzung des zweiten Ausschusses am 13. September. Solange der Reichstag an der Auffassung esthält, daß sein Beschluß vom 12. d. M. rechtswirksam ist, ehe ich keine Möglichkeit, die Neichsregierung durch In Mitglied des Kabinetts in dem Ausschuß ver treten zu lassen. Konferenz -er nattonalfoz. Lün-ermlnisler Berlin, 13. Sept. Heute nachmittag tagten v-jer Vorsitz res Abg. Feder, des Vorsitzenden des Reichs->'.'chaftsrates >cr NSDAP., die nationalsoz. Länder-nini st er von Oldenburg, Mecklenlurg-Schwerin, Braunschweig, Anhalt und Thüringen, um zu den nächsten Maßnahmen für die Arbeits beschaffung Stellung zu nehmen. Nach sehr anregender Aus sprache wurde volle Einmütigkeit erzielt entscheidet lediglich der Reichspräsident. Es folgen staatsrechtliche Ausführungen darüber, wann di« Auf lösung wirksam geworden sei. Dann heißt es weiter: Di« Neichsregierung hat sich bereit erklärt, mit den nach Art. Sä der Verfassung bestellten Ausschüssen zu verhandeln. Sie muß aber, bevor sie in diese Verhandlung eintritt, Klarheit darüber haben, daß das Reichstagspräsidium und die Ausschüsse die Auflösung und die für die Neichsregierung sich ergebende staatsrechtliche Stellung anerkennen. Nach weiteren rechtlichen Feststellungen, wird erklärt: Solange der Reichstagspräsident und die Ausschüsse auf dem Standpunkt stehen, daß die Reichsregierung rechtmäßig ge stürzt sei, können sie unmöglich verlangen, daß diese selbe Regierung vor den Ausschüssen erscheint. Die Reichsregierung müsse darauf bestehen, daß der Reichstagsprästdent und die Ausschüsse ausdrücklich zugeben, daß die Abstimmungen nichtig seien. Dies Eingeständnis sei die unerläßliche Voraussetzung dafür, daß die Reichsregierung Vertreter in die beiden Ausschüsse entsendet. Die amtliche Erklärung wendet sich dann gegen die München, 13. Sept. Im „Völk. Beob." hält Alfred Rosenberg daran fest, daß die Neichstagsabstimmung recht mäßig zustande gekommen und somit das Kabinett außen politisch aktions- und verhandlungsunfähig sei. In den Händen der NSDAP, liege nunmehr die Führung des Wider standes der Nation gegen die „herrschende dünne Oberschicht" Der jetzt entbrennende Kampf müsse mit gleicher Zielklarheii gegen alle un- und antisozialen Kräfte geführt werden und die gesamte Nation sei durch die NSDAP, heute aufgerufen, für ihr Recht, für ihr Leben zu kämpfen. Die Verantwor tung für diese Situation angesichts der Gegner in West und Ost "falle auf das Haupt jener, die sich der "ringenden Nation in den Weg stellten. Sine Erklärung -er Reichsregierung Amtlich wird mitgeteilt: Der Reichstags Präsident hat in der Sitzung vom 12. September unter Nichtachtung der Vorschriften der Verfassung und der Geschäftsordnung di« Verlesung der vom Reichspräsidenten erlassenen Auf lösungsverordnung verhindert. Gr hat heute dem Reichskanzler mitgeteilt, daß nach seiner Auffassung die Auflösung desReichstages erst nach der Ab stimmung wirksam geworden sei. Ebenso hat der Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung die Rechtsgültigkeit der Abstimmung des Reichstages behauptet. Diese Auffassung erkennen der Reichspräsi dent und die Neichsregierung nicht an. Darüber, an welchem Zeitpunkt die Auflösung des Reichstages erfolgt, 1 vaß^RNHstdelMßW^W ' kreten Ausübung eines ihm im allgemeinen zustehenden Rech tes durch Auflösung zu hindern, wenn diese Ausübung zu einer Gefährdung des Wohles des deutschen Volkes zu führen drohe. Die Entscheidung, ob das der Fall sei, stehe allein im Ermessen desReichspräsi- denten. . « mthallmd die amNich«« der Amlthauplmannl-aft und d« Dezlrksverband» Schwarzenberg, der Amtsgericht« in Au« (Lvhnlh), Schneeberg, Schwarzenberg und Sohanngevrgmstadt, der SlaotrSt« m Srünhain, Lößnitz, Neustadt« und Schneeberg, der Finanzämter in Au« und Schwarzenberg. E, werd«« außrrdt» »«rdsirnllichtr B«banntmachung«n der Stadkw zu Au« und Schwarzenbrrg. Man wirst sich gegenseitig Verfassungsbruch vor. Der Reichstagsausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung trat am Dienstag vormittag unter dem Vorsitz des Abg. Löbe zusammen. Die Beteili gung der Parteien war außerordentlich stark. Auch Reichstags- vräsident Goering nahm an der Sitzung teil. Ebenso waren die Länder durch zahlreiche Gesandten vertreten. Ministerial- direktor Gottheiner vom Reichsinnenministerium gab zu Beginn der Sitzung eine Erklärung ab, in der er den Stand- punkt der Regierung über die Vorgänge im Reichstag darlegte. Nach Abgabe der Erklärung verließ der Ministerial direktor die Sitzung. Reickstagspräsident Goering erklärte, er müsse aner- kennen, daß die Reichstagsauflösung rechtsgül tig sei, da auch ein gestürzter Reichskanzler ein Auflösungs dekret gegenzeichnen könne, solange er das Vertrauen des Reichspräsidenten habe. Dagegen müsse er auf seinem Stand- punkt beharren, daß die Abstimmungen rechtsgültig speien, da sie bereits begonnen hatten, als der Reichskanzler sich zum Wort gemeldet hatte. Allerdings habe er auch formaljuristisch lebhafte Bedenken, ob die Begründung, die für die Auflösung gegeben worden sei, mit dem Geist und dem Sinn der Ver fassung übereinstimme. Abg. Berndt (Dnatl.) erklärte, daß er sich voll auf den Boden der Ausführungen des Regierungsvertreters stelle. Die Neichsregierung sei zu ihrem Verhalten vollständig berechtigt. Auf einen Zuruf von Seiten der Nationalsozialisten und des Zentrums, warum denn dann die Deutschnationalen sich an der Abstimmung beteiligt hätten, erklärte der Redner, das sei geschehen, um den Mehrheitsparteien nicht die Freude zu macken, auf einen einstimmigen Beschluß des Reichstags Hin weisen zu können in einer Sache und einer Lage, die Hinsicht- lich ihres Ernstes überhaupt nicht übertroffen werden könne und die wahrlich mehr Verantwortungsgefühl verlangt hätte, als es gestern der Reichstagsprästdent uno die Reichstagsmehr heit bewiesen hätten. Gegen die beiden deutschnat. Stimmen wurde darauf ein soz. Antrag angenommen, wonach der Ausschuß die Anwesen- heit des Reichskanzlers und des Reichsinnenministers verlangt. Der Ausschuß befaßte sich dann mit der p o li z e i li ch en Durchsuchung des Rerchstagsgebäudes in der Nacht zum Dienstag. Der Reichstagsprästdent legte gegen das Vorgehen der Polizei schärfste Verwahrung ein und erklärte, er sei be- reits mit der preußischen Negierung in Verbindung getreten, um die Bestrafung der Schuldigen zu verlangen. Gegen die Stimmen der Deutschnationalen und bei Stimmenthaltung des Zentrum» wurde ein komm. Antrag angenommen, in dem der Ausschuß feststellt, daß die Haussuchung ein eklatanter Bruch der Abgeordnetenimmunität sei. Der Ausschuß vertagte sich dann, um die Entscheidung der Regierung abzuwarten. Auch nach Wiedereröffnung der Sitzung war kein Vertreter der Regierung erschienen. Der Ausschuß nahm gegen die Stimmen der Deutschnat. und im letzten Satz auch gegen die kommunistischen Stimmen eine Entschließung der Sozialdemokraten an, in der festgestellt wird, „daß sich der Reichskanzler und der Reichsminister des Innern eines offenen Bruches der Verfassung schuldig gemacht haben. Der Ausschuß erwarte, daß der Reichspräsident den Reichskanzler und den Reichsminister des Innern zur Er- füllung ihrer verfassungsmäßigen Pflichten unverzüglich an- halte. Dieser Antrag soll auch dem Reichspräsidenten über- mittelt werden. Der Ausschuß nahm ferner einen Antrag des Abg. Frank (Natsoz.) an, m dem der Ausschuß feststellt, daß die Abstimmung im Reichstage am 12. September 1932 über die Aufhebung der Notverordnungen und die Entziehung des Vertrauens gegenüber dem Reichskabinett Papen verfas- s u n g s mäßig waren. Weiter wurde ein Antrag des Abg. Wegmann (Ztr.) angenommen, der besagt, daß die Auflösung des Reichstages gegen die Reichsverfassung verstoße, weil kein konkreter Anlaß vorgelegen habe, ferner weil das wichtige verfassungsmäßige Recht des Reichstages, die Aufhebung der Notverordnungen zu verlangen, verletzt worden sei und eine Wiederholung der Auflösung dieses Recht des Reichstages dauernd beseitigen würde.