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In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Gast- Wirts Gustav Adolf Taubert aus Bockau wird zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Ein- Wendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Vertei lung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschluß fassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögens- stücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf Montag, den 3. Oktober 1932, vormittags N12 Uhr vor dem Amtsgerichte Aue bestimmt. K12/31 Amtsgericht Aue, den 5. September 1932. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Der- treters Louis Max Goldhan in Lößnitz wird zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwen dungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf Montag, den 3. Oktober 1932, vormittags 5412 Uhr vor dem Amtsgerichte Aue bestimmt. K ö/32 Amtsgericht Aue, am 3. September 1932. Das im Grundbuch« für Schneeberg Blatt 462 auf den Namen des Schieferdeckermeistets Ernst Max Thielemann in Schneeberg eingetragene Grundstück soll am Freitag, dem 21. Oktober 1932, vormittags ^10 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuch« 5,4 Ar groß und nach dem Derkehrswert auf 5150 RM. geschätzt. Die Brand- versicherungssumme beträgt, 4400 RM.; sie entspricht dem Frie- densbaüpreis vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. v. 18. 3. 1921, GBl. S. 72). Das Grundstück liegt in Schneeberg an der Steingasse und ist mit einem Wohnhaus mit Treppenhausvor- bau und Waschhausanbau bebaut. Die Gebäude führen die Ortslisten-Nr. 466. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 41). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstück« sind, so weit sie zur Zeit der Eintragung des am 21. Juli 1932 verlautbarten Dersteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Dersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Ge- bots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Der- steigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzusetzcn. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigen falls für das Recht der Dersteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Za 33/32 Schneeberg, den 3. Sept. 1932. Das Amtsgericht. Das im Grundbuche für Schneeberg Blatt 1077 auf den Namen des Bauunternehmers Johann Diebl in Schneeberg eingetragene Grundstück soll am Freitag, dem 21. Oktober 1932, vormittags 9 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 9,3 Ar groß und nach dem Berkehrswert auf 18 500 RM. geschätzt. Die Drand- versicherungssumme beträgt 17 600 RM.; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. v. 18. 3. 1921, GBl. S. 72). Das Grundstück liegt an dem Südwest- Hang des Wolfsberges in Schneeberg und ist mit einem zwei geschossigen Gebäude, ausgebautem Dachgeschoß mit Ver senkung bzw. Erker- und Giebelaufbauten zum vollen Geschoß ausgebaut. Das Gebäude führt die Ortslisten-Nr. 310 Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchnmts und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 41). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstück« sind, so« weit sie zur Zeit der Eintragung des am 15. Juli 1932 verlautbarten Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Dersteigerungstermin« vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Der- steigernngserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hah muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder di« einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrl« genfalls für das Recht der Dersteigerungserlös an die Stellt des versteigerten Gegenstandes tritt. Za 31/31 Schneeberg, den 3. Sept. 1932. Das Amtsgericht. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Tisch» lereiinhabers Kurt Paul Baumann in Johanngeorgenstadt, alleinigen Inhabers der nicht eingetragenen Firma Richter L Baumann, daselbst, wird die Vornahme der Schlußverteilung genehmigt. Termin zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis und zur Beschlußfassung der Gläubiger über nicht verwertbare Massegegenstände wird auf Freitag, den 30. September 1932, vorm. N11 Uhr vor dem unterzeichneten Amtsgericht an- beraumt. K 2/29 Amtsgericht Johanngeorgenstadt, den 5. September 1932. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Grün warengeschäftsinhaberin Paula vhl. Hahn geb. Schlott in Jo hanngeorgenstadt, Kirchplatz 147, wird die Vornahme der Schlußverteilung genehmigt. Termin zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis und zur Beschlußfassung der Gläubiger über nicht verwertbare Massegegenstände wird auf Freitag, den 30. September 1932, vorm. 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht anberaumt. K11/31, Nr. 3 Amtsgericht Johanngeorgenstadt, den 5. September 1932. Donnerstag, den 8. September 1932, vorm. 10 Uhr soll in Schwarzenberg 1 große, Schreibtisch öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Q 2378/32 Sammelort der Bieter: Hof des Amtsgerichts. Der Gerichtsvollzieber des Amtsgerichts Schwarzenberg. Skabensperrung. Wegen Ausführung einer hochwertigen Decklage am An fange der Straße nach Rautenkranz in Flur Schönheider hammer wird der Verkehr über den sogenannten Schmiedeweg in Schönheiderhammer verlegt. Lastkraftwagen werden über Wildenthal gewiesen. Sperrung voraussichtlich bis 17. ds. Mts. Schönheiderhammer, am 6. Sept. 1932. Der Gemeinderat. Deutschlands Forderung nach Gleichberechtigung Der -rutsche Stan-punkt in -er Abrüslungsfrage. ist. Ich brauche auch ,ß im unmittelbaren zweien oder dreien zu verbieten und für jede politische Frage, welcher Art auch immer, von vornherein ein förmliches Verfahren vor dem Forum aller dem Pakt beigetretenen Regierungen vorzuschreiben. Ob in Fragen der Abrüstung ein solches Verfahren überhaupt in Betracht kommen kann, möchte ich ganz dahingestellt sein lassen. Jedenfalls will es mir scheinen, daß die bisher dem Pakt beigetretenen Länder, zu denen eine Reihe wichtiger europäi scher Staaten nicht gehört, kein Gremium dar st eilen, das für Abrüstungsfragen eine besonder« Zuständig, keit in Anspruch nehmen könnte. Selbstverständlich hat die deutsche Regierung nicht daran gedacht, die von ihr gewünschten Besprechungen mit der französischen Regierung vor anderen Regierungen geheim zu halten. Sollte, was ich nicht hoffe, die Anwendung des Vertrauensvaktes seitens der französischen Regierung die Bedeutung haben, daß diese jetzt zu einer un mittelbaren deutsch, französischen Aussprache nicht bereit ist, so wäre eine neue Lage geschaffen, die neue Entschlüsse der Reichsregierung notwendig machen würde. So viel steht aber schon heute fest, daß es für Deutsch land nicht möglich ist, sich an den weiteren Bera tungen der Abrüstungskonferenz zu beteili gen, bevor die Frage der deutschen Gleichberechti gung eine grundsätzliche Klärung gefunden hat. Unsere Gleichberechtigung, nicht unsere Aufrüstung, ist der Punkt, den wir zur Debatte gestellt haben. Wenn die hochgerüsteten Staaten sich nicht zu einer radikalen Abrüstung entschließen können und wenn sich daraus die Schlußfolgerung ergibt, daß unsere Gleichberechtigung nur durch Modifikatio- neu unseres gegenwärtigen Rüstungsregimes hergestellt wer den kann, so ist es eine handgreifliche Verdrehung der Wahrheit, von deutschen Aufrüstungstendenzen und Mili tärischen Machtgelüsten zu sprechen. Was wir unter dem Ge- sichtspunkt der Gleichberechtigung fordern, ist nicht mehr als eine gewisse Modifikation unseres gegen wärtigen Rüstungsregimes, eine Modifikation, die zugleich der Notwendigkeit Rechnung trägt, «in unserem Lande auferlegtes starres System unseren besonderen politi schen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen anzupafsen. Es ist auch eine allzu bequeme Methode, uns zu Geduld zu raten und uns daravf z« vertrösten, daß sich die Abrüs tung der anderen Mächte und damit unsere Gleichberechtigung im Laufe der Zeit schon verwirklichen werde. Wir warten jetzt länger al» 10 Jahre auf die Erfüllung unseres Anspruchs. Die Abrüstungskonferenz ist an einem Pu. kte an- gelangt, wo die Entscheidung über Gleichberech tigung fallen muß und keine Konferenzmacht sich mehr Berlin, 6. Sept. Der Reichsminister des Aus- wärtigenhat heute einem Vertreter des WTB. das Schrift- stück zur Veröffentlichung übergeben, das er als Zu- sammensassung des deutschen Standpunkts in der Abrüstungsfrage vom 29. August dem hiesigen fran zösischen Botschafter ausgehändigt hat. Freiherr v. Neurath hat sich bei dieser Gelegenheit über den Zweck des Schriftstücks und über die Gründe seiner Veröffentlichung u. a. wie folgt geäußert: Seitdem die französische Presse die ersten Meldungen über meine vertrauliche Unterhaltung mit dem französischen Botschafter, Hrn. Francois Pon cet, brachte, hat sie das Vorgehen der Reichsregierung in der Abrüstungssrage fortgesetzt zum Gegenstand von Kombinatio nen und Vorwürfen gemacht, die in der Anklage gipfeln, daß Deutschland unter dem Deckmantel seiner Gleichberechtigungsforderung nichts anderes als seine eigene Ausrüstung und die Wiederherstellung seiner früheren Militärmacht betreibe. Es gibt keinen einfacheren Weg, diese Entstellungen zu entkräften, als meine Anfzeich- nung der Oefsentlichkeit zu übergeben. Die Gründe, die die französische Regierung jetzt zur Mitteilung unseres Derhandlungsvor- schlag» an die am sogen. Vertrauenspakt beteiligten Regie rungen veranlaßt haben, sind mir nicht bekannt. Wer wollte bezweifeln, daß der offene Meinungsaustausch über auftau chende politische Probleme, wie ihn der Vertrauenspakt empfiehlt, stets eine vortreffliche Methode ist? Die deutsche Regierung ist deshalb ja auch dem Pakt beigetreten. Der Pakt kann doch aber unmöglich den Zweck ha- ben, eine diplomatische Unterhaltung zu Der deutsche Schritt bei dem französischen Bot- schafter war nichts Ungewöhnliches oder lieber- raschendes, wie manche ausländischen Presseorgane jetzt glauben machen möchten. Er hielt sich durchaus im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz und sollte lediglich dazu dienen, ein positives Ergebnis ihrer Arbeiten zu ermöglichen. Für keine Frage der Abrüstungskon erenz liegt eine Behänd- lung auf diesem Wege näher, als für die Frage der deut schen Gleichberechtigung, die durch die Vertagungs resolution unmittelbar aktuell geworden ist. Ich brauche auch kein Geheimnis daraus zu machen, daß im unmittelbaren Anschluß an die letzten Konferenzvcrhandlungen noch in Genf selbst von den deutschen und französischen Vertretern die Aufnahme baldiger Verhandlungen zwischen den beiden Regierungen über das Thema der Gleichberechti gung verabredet wurde.. einer klaren Stellungnahme zu dieser Frage entziehen darf. Niemand kann Deutschland znm « ten, sich noch länger mit einer Diskriminierung abzufinden, die mit der Ehre des deutschen Volkes und seiner Sicher heit unvereinbar ist. » Was Deutschlan- unter Gleichberechtigung versteht. In dem oben erwähnten Schriftstück Neuraths heißt es u. a.: Um jedes Mißverständnis auszuschließen, soll im folgen- den noch einmal zusammenfassend dargelegt werden, was Deutschland «nter Gleichberechtigung ver steht und wie es sich praktisch die Verwirklichung dieses Prinzips denkt. Deutschland hat stets gefordert, daß die anderen Staaten auf einen Rüstungsstand abrüste», der dem Rüstungs stand entspricht, der Deutschland durch den Vertrag auferlegt worden ist. Damit wäre dein Anspruch Deutschlands anf Gleichberechtigung in einfachster Weise Rechnung getragen worden. Zu ihrem großen Bedau ern hat jedoch die deutsche Regierung aus der Entschließung der Abrüstungskonferenz vom 23. Juli ersehen müssen, daß die Konvention weder in den Methoden noch im Umfang der Abrüstung dem Muster von Versailles entsprechen wird. Die Lösung kann deshalb nur die sein, daß die Abrüstungskonvention für Deutschland an die Stelle des Teils v des Versailler Ver trages tritt, und daß hinsichtlich ihrer Geltungsdauer so wie hinsichtlich des Rechtszustandes nach ihrem Ablauf keine SonderbestimmungenfürDentschlandgelten. Die deutsche Regierung kann allerdings nicht darauf verzichten, daß in der Konvention das Recht Deutschlands auf einen seiner nationalen Sicherheit entsprechenden Rüstung« st and in geeigneter Weise zum Ausdruck kommt. Sie ist jedoch bereit, sich für die Laufzeit der ersten Konvention mit gewissen Mo difikationen ihres Rüstungsstandes zu begnügen. Auf dem Gebiete der qualitativen Abrüstung ist die deutsche Regierung bereit, jedes Waffenverbot zu akzeptieren, da» für alle Staaten gleichmäßig zur Wirkung kommt. Dagegen müssen diejenigen Waffenkate gorien, die dnrch die Konvention nicht allgemein ver boten werden, grundsätzlich auch Deutschland er laubt sein. Was das Wehrsqkem anbetrisft, so muß die deutsch« Regierung auch für sich da» Recht aller anderen Staaten tn Anspruch nehmen, e» im Rahmen der allgemein gültigen Be stimmungen so zu gestalten, «le e, den Bedürsnissen so- wie den wirtschaftlichen und sozialen Eigen arten de» Laude» entspriSt. Die deutsche Regie-