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Postscheck-Konto: "Leipzig Nr. 34918. Wie „Sächsische ElbzciNmg' -erscheint DicnStag, Donncrs- und Sonnnbcnd. Die ÄiiSgabc des Blattes erfolgt üag» vorher nachm. 5 IIdr. VeznqS-Prcis vicrlcl- sährlich 2.— Mk., 2nionatlich !t.4O Mk., 1 monatlich 70 Pfg. durch die Post viertelsährlich 2.10 Mk. (ohne Bestellgeld). Tüizclne Nuiiiincrii 12 Psg. Alle kaiserlich. Poslanstallcn. Postboten, sowie die .ZettnnaSträgcr nehmen stet» Bcstcllmigcn ans die ,,Sächsische Elbzcitnng" an. . Tägliche Beilage: ^Unterhaltungsblatt". ÄWslKt Mzeitmls. Amtsötatt ist ks MigiiA AmiSpiildl, Sis Riiziiihk ßWBm md Ski! sliSti»i zr Schnitz', ' imik ist dm Si«di»ctzkiiidklii gi ßkiüisim. Drnck und Verlag: S ä ch s i s ch c E l b z c i t u n g, Alma Hiete. — Verantwortlich: Konrad Rohrlavver, Vad Schandan Fernsprecher Nr. 22. Telegramme: Elbzeitung. Anzeigen, bet der weiten Vee. breitnng d. Bl. von großer Wirkung, sind Montag?. Mittwochs und Freitags bi» spätesten« vormittags 9 Uhr aufzugcbcn. Ortspreis für die 5 gcspalt. Klcinschriftzcik oder deren Raum 20 Pfg„ bei auswärtigen Anzeigen 25 Psg. (tabellarische nnd schwierige Anzeigen na- Ucbcrcinknnft). .Eingesandt" und „Ncklanu" 50 Psg. die Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Nachlaß. Tägliche Beilage: „Untcrhaltungsblatt Zeitung für die Landgemeinden: Altendorf, Kleinhennersdorf, Krippen, Lichtenhain, Mittelndorf, Ostrau, Porschdorf, Postelrolh, Prosser, Rathmannsdorf, Neinhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Wattersdorf, Wendischfähre, sowie für das Gesamtgebiet der Sachs.-Vöhm. Schweiz >m gaNr böherer Wkwaii (krlkg oder Irgendwelcher tonNIger Sprüngen de« Beiriede« der Peilung, der vieleranlcn oder der citzörderung-einrichwngen) h,u der Begeber keinen Anlprnch uns vlkleruuq ober BnchUeiernnz der Peilung odcr n»l Nlvtzahlnng de« Be,»g«pr«"/- . A n zc ig cII - A n n a hIN e st c l le n : In Bad Schandau: Geschäftsstelle Zaukcnstraßc 184; in Dresden und Leipzig: Haascnstcin kt Vogler, Fnvalidcndank und Rudolf Mall ; in Frankfurt a. M.: G. L. Daube L Co. Nr. 137 Bad Schandau, Donnerstaa, den 14. November 1918 62. Jahrgang» Belieferung der Nährmittelkarten. Von den auf die Zeil vom 12. 10. bis 10. 11.« 1018 ausgegebenen Nährmittclkarten werden beliefert: Abschnitt I der /V- und I)-Karte mit je '/» Pfund Nährmittel, „ I der 6- und O-Karte mit je „ Pirna, den 8. November 1918. Der VezirKsverband. Ein Aufruf des Ministers des Innern. In Dresden hat sich ein „Vereinigter revolutionärer Arbeiter- und Soldatenrat" gebildet. Er hat sich in den Besitz sämtlicher Machtmittel des Staates gesetzt. Die Garnison ist von Anfang an auf seine Seite getreten. Die Abgesandten des Vereinigten Arbeiter- und Soldatenrates haben dem unter zeichneten Minister erklärt, daß sie trotz aller von ihnen geplanten politischen Umwälzungen zweierlei aufrecht erhalten wollen: die öffentliche Sicherheit und die Versorgung des Landes mit Ernährungsmitteln und Rohstoffen. Die Erhaltung der Ordnung und Ernährung im Lande ist in der Tat das wichtigste Gebot der Stunde. Bricht die eine odcr andere zusammen, so wird das Elend des ohnehin hart geprüften sächsischen Volkes und Landes unabsehbar werden. Dies zu verhüten, mutz der gemeinsame Wunsch aller redlich Gesinnten sein, gleichgültig, welchem Stand und welcher Partei sie angehören. Das Land vor Unordnung und Hungersnot zu bewahren, ist nur möglich, wenn die Staatsmaschine, insbesondere aber alle Behörden und Dienststellen im Bereich des Ministeriums des Innern in Tätigkeit bleiben, wenn alle Beamten, unbeirrt durch die politischen Ereignisse, unentwegt ihre Pflicht tun und wenigstens die laufenden Ge schäfte erledigen. Im Einverständnis mit dem Gcsamtministerium richte ich an alle Beamten und Angestellten im Bereich des Ministeriums des Innern,die dringende Aufforderung, aus ihren Posten auszuharren und ihre Pflicht wie bisher zu erfüllen. Ganz besonders wende ich mich mit diesem Ersuchen an diejenigen Beamten, denen die schwierige Aufgabe der Lebensmittelversorgung des Landes obliegt. Mehr als je mutz in diesen schweren Tagen das Wort gelten: Ucber olles dos Vaterland. Der Minister des Innern. gez. Dr. Koch. Bekanntmachung. Mit Genehmigung des Staatssekretärs des Krlegsernährungsamtes wird die Ver arbeitung von Kartoffeln zu Brennereiz,vcckcn im Königreich Sachsen untersagt. Die Kommunalverbändc haben die in ihrem Bezirk befindlichen zu Brennerei zwecken bestimmten Kartoffeln sofort zu enteignen. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 17 der Bundesratsbekanntmachung vom 25. September 1915 über die Errichtung von Preis-Prüsungsstellen und die Versorgungs- rcgelung mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Die Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, am 9. November 1918. i 3132 V l^^. IV , Ministerium des Innern. 5145 Fleischlose Wochen. Aus Anordnung des Kricgsernährungsomts dürfen in den Wochen vom 18. bis 24. November, 10. bis 22. Dezember 1918, 0. bis 12. Januar 1919 Fleisch und Fleisch- waren, die dem Markenzwang unterliegen, sowie Speisen, die ganz oder teilweise aus markenpflichtigem Fleisch bestehen, nicht gewerbsmäßig an Verbraucher verabfolgt werden. Im übrigen finden die Vorschriften der Bekanntmachung vom 22. Juli 1918 (Sächs. Staatszeitung Nr. 171) allenthalben Anwendung. Dresden, am 0. November 1918. 5220 V 1^ VIII Ministerium des Innern. 5119 Volksküche. Marlrcnausgabe: Hsilsg, den 15. November 1918: Häuser Nr. 1—150 vormittags 10 — 12 Uhr, „ „ 151 -204 nachmittags 2— 4 „ im Wachtlokal des Rathauses. 0 Speisemarken 180 Psg. und 4 Abschnitte der Gast hauskartostelkarle. Neu hinzutretendc Teilnehmer haben außerdem Abschnitt I der Nähr- mittelkarte abzugcbcn. Belieferung: Nr. 41 42 43 44 45 46 »> 82 83 84 85 86 am 19. 11. 22. 11. 25. 11. 27.11. 29.11. 2 12. Nr. 51 52 53 54 , 55 56 31 32 83 84 85 36 am 21. 11. 23. 11. 26. 11. 28.11. 30.11. 12. von V2I2—'^1 Uhr mittags. Schandau, den 14. November 1918. Volksküche der Stadt Schandau. Lebensmittel betr. Lvküns, gelde IVÜük^en werden bei Wenzel Richter bis auf weiteres jeden Freitag und Dienstag verkauft. Preis ist vorgeschrieben. Vilüllsüsvk bei Kopprasch. 1 Neh wird Donnerstag, von nachmittags 2 Uhr ab, aus Wildsleischkarte, Abschnitt 1, abgegeben. Es können beliefert werden die Karten-Nummern 751—781. Schandau, am 13. November 1918. Der Stadtrat. Die Vezirlrskohlcngrundlrartc Nr. 474 ist «««'Ionen gegangen und wird hiermit für ungültig erklärt. Schandau, den 13. November 1918. Der Stadtrat. Befehl des stellvertretenden Generalkommandos. Das stcllvcrtrctcndc Gcncrlkommando hat folgenden Befehl erlassen: 1. ,Jm Interesse des Allgemeinwohls muß von jedem Offizier, Beamten nnd Unteroffiziere verlangt werden, das; er auch unter den jetzigen Verhältnissen seinen Dienst nach besten Kräften weiter- versieht; die Sicherheit nnd Ordnung, sowie die Volksernährnng können nur gewährleistet werden, wenn alle Kräfte hierzu vereinigt werden. Allen Befehlen des stellvertretenden Generalkommandos, die stets im Einvernehmen mit den Abgeordneten des Ncvolnlionären Soldaten- nnd Arbeitcrratcs erlassen werden, ist auch weiterhin Folge zn leisten. Sämtliche Abteilungen des stellvertretenden Generalkommandos arbeiten in der alten Zusammensetzung in gewohnter Weise weiter. 2. Es herrscht kein Zweifel, das; alle früheren Bestimmungen über Urlaub, Geldabfiudnng, Beköstigung nnd Verpflegung volle Gültigkeit behalten. 8. Den Offizieren nnd Beamten ist es freigcstcllt, dort, wo der Dienst es erfordert, znr Uniform die rote Binde anzulcM. 4. Eiuzichnngen finden nicht mehr statt; wo Beorderungen noch laufen, sind sie durch die Bezirkskommandos rückgängig zn machen. 5. Sämtliche Ersatzsormatiouen des Korpsbereichcs haben sofort schriftlich hierher Meldungen in folgender Form cinznreichen: a) Wieviel Mannschaften mußten nach dem Stand vom 8. 11. 18 vorhanden sein? 8) Wieviel Mannschaften sind jetzt tatsächlich zur Stelle? o) Wieviel Mannschaften sind am 11. 11.18 beurlaubt? o) Wieviel Mannschaften von den unter K gemeldeten sind außerhalb kommandiert? e) Es ist auzugeben, welche Offiziere bei den Formationen nnd den Unterabteilungen, Kompanien nsw. znm Dienst znr Verfügung stehen, wer der Führer nnd der Feld webel, Wachtmeister nsw. der Formation ist. t) Gleichzeitig ist zu melden, in welcher Weise der Dienst vor sich geht. 0. Kokarden nnd Achselstücke sowie Ofsizierssäbcl sind vorläufig nicht wieder anzulegen. 5ottüeri!epescke. (W.T.B.) Berlin, lL.jlt. Ein Aufruf des Nates der Bvlks- beauftragtcn verkündet mit Gesetzeskraft: Aufhebung des Bcln^ernugszustaudcS sowie aller Beschränkungen des BcrcinS- und Persamnilimgsrcchtcö auch für Beamte und Staatsarbeitcr- 'Aufhebung der Zensur, freie Meinungs äußerung, Freiheit der Neligivnöübung, politische Amnestie, Aufhebung des Gesetzes über den vaterländi schen Hilfsdienst, Aufhebung der Gcsindevrdnnngen sowie der Ausnahmegesetze gegen Landarbeiter und die Wiedereinführung der 'Arbeiterschtttzbestimmnngen. Spätestens zu Nenjahr soll der achtstündige Maximal Arbeitstag in .Kraft treten. Die Negierung kündigt ferner an Fürsorge sür ausreichende Arbeitsgelegenheit, Unterstützung von Erwerbslosen, Erhöhung der Ver- sicherungspflichtbei der.Kran kenn erst chernug, Bekämpfung der Wohnungsnot, Sicherung geregelter Volksernährnng, die Aufrechterhaltung geordneter Produktion, Schutz des Eigentums gegen die Eingriffe Privater. Alle öffentlichen Wahlen sollen nach dem gleichen, geheimen, direkten nnd allgemeinen Wahlrecht nach deni Proportivnal-Thstein für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weib lichen Personen erfolgen, anch für die konstituierende Versammlung, über die nähere Bestimmung erfolgt. Nur Z«M «»ä Lanä. —* Sie können sic nicht lassen — die Sensations hascherei! Nämlich die „Dresdner Neuesten Nachrichten". Gestern brachten sie unter der bombastischen Ueberschrist „Der deutsche Kronprinz erschossen!" ihren aushorchenden Lesern diese Meldung. Amtlich jedoch verlautet, daß sich derselbe bei den Truppen an der Front befinde. — Es geht nichts über etwas Sensation! —* Mit dem „Preußischen Verdien st kreuz für Kriegs Hilfe" wurde dieser Tage Feldwebel Kaschitzki) vom Elbgrcnzschutz Schandau ausgezeichnet. — Dieser Tcuppenformation sind überdies von der neuen Regierung die Waffen belassen worden, da sie dieselben in Ausübung ihres Dienstes braucht. Auch hier wurde ein Arbeiter- und Soldatenrat gewählt. —* Das Urteil gegen das Lokomotiopersonal, welches das Eisenbahnunglück in Dresden-N. am 22. 9. verursacht hat, lautet: Beide Angeklagten wurden zu je 8 Monaten Gefängnis verurteilt, Schneider nur wegen 8 316, fahr lässige Gefährdung eines Eisenbahntransports, Becher auch noch wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Beiden wurde die Untersuchungshaft voll angcrcchnet. Bei Schneider wurde die Farbenbltndheit als Milderungs grund angesehen, dafür ihm aber größere Verantwortung beigemessen. Dem Antrag der Anwälte auf Haftentlassung der Verurteilten gab das Gericht statt. StllNfltHdorf. Vom Feuer heimgesucht wurde am 5. d. M. das Schiecksche Gut hier. Das Feuer, das in Abwesenheit des Besitzers ausbrach, verbreitete sich rasch und legte innerhalb kurzer Zeit drei Gebäude in Asche. Der entstandene Schaden ist erheblich. Oelsnitz i. V. Von einem ausländischen Arbeiter, dem er. einen Verweis erteilt hatte, wurde der von hier stammende Pächter der preußischen Rittergüter Cvssenblatt und Königshain Paul Wehner ermordet.