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Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 84918. Wie „Sächsische Elbzcltmig' erscheint Dicnstaa, Donners tag und Sonnabend. Die Ausgabe de? Blattes erfolgt ,tagS vorher nachm. n Ubr. BcziigS-PreiS viertel jährlich 2.— Mk., 2monatlich L.4tt Mk., I mouniljch 70Ps„. Änrch die Post vierteljährlich 2.1» Mk. (ohne Bestellgelds. Einzelne Nnnnncr» 12 Psg Ällc kaiserlich. Postnnstallcn Postboten, sowie die :ZcilnngSträger nehmen bet» Bcstellnngen ans die .Sächsische Nbzeitnisg" an Tägliche Beilage: „Untcrhaltungsblatt". SliOsEe ZlizeitMis. AmtsbtaH M i>a§ limisükiichj. dus Sli^tzeijimj md iw! staiükat z» vihinii!«, smit dn siüdtttMtiüdkrit ju Haigtsiti». Druck und Bcrlna - S ä ch s i s ch c K l b z c i t u n g , Alina Htcke. — Nerantwortltch: Konrad Nohrlavver, Bad Schandau. Fernsprecher Nr. 22. Telegramme: Elbzeitung. Anzeigen, bei der weiten Bo > breitung d. Bl. von großer Wirkung, sind Montags Mittwochs und Freitags bi« spätestens vormittags 9 Nh, anfzngcben. Ortsprei» fii, die 5 gcspalt. Älcinschriftzcil. oder deren Naum 20 Psg bei auswärtigen Anzeigen 2b Psg. (tabellarische mit schwierige Anzclgin nael llcbercinkunst). .Eingesandt" nnd „8!cllaui»E btt Psg. die Zeile Bei Wiederholungen em sprechender Nachlaß. Tägliche Lella; i: „UnterhaltungoblE . Zeitung für die Landgemeinden: Altendorf Kleinhennersdorf, Krippen, Lichtenhain, Mittelndors, Ostrau, Porschdorf, Postelwih, Proste«, Rathmannsdorf, Neinharktsdvrs, Schmilka, Schöna, Waltersdorf, Wendischfähre, sowie für das Gesamtgebiet der Sachs.-Böhm. Schweiz m goNk Innrer KcwliN Mr<o üf kicher Ion!Nlicr^.ti>rnngtn dk4 Betrlkbk« der ^jkNunc,, der Nteseruttlen vder der NelilrderunoSktnrlchttmuenI dal der Begeber keinen Nnlprnch »n! Nlelernna oder Nachltelerund der geNusg oder au! :NI>,Zahlung de« Beinc,«d>- .>> n zc igeII--l n n a hm eslc llen . In Bad Scbandan: ckcschästsstcllc Zankenslrahc 134: in Dresden nnd Leipzig: Haascnstcln Vogler, Fnvaltdendank nnd Rudolf Messe; in Frankfurt a. M.: ck. L. Daube sc »o. Nr. ,14» Lad Schandau, UUtlwoch, Sen 2o. November 1918 62. . An das sächsische Vslk! Das imperialistisch - militaristische Shstcm ist unter den Wirkungen des völker- mvrdcnden lind lrulluroernichtendcn Weltkrieges äusaminengcbrvchcn Ein neues 3ci-aUcr ist iin Werden, in dem sich der Ucbergang von der kapitalistischen in die svzlallstlsche Gesellschaftsordnung vollzieht. Die Monarchie ist beseitig,. Die öffentliche Gewalt ist in die Hände der Arbeiterklasse iibcrgeggngen. Die Aufgabe' der ueue« Negierung geht dahin das Land über die großen Schwierigkeiten der gegenwärtigen Lage hiuauszusühreu die demokratischen Errungenschaften sicherzustellen und wirtschaftliche Umgestaltungen , nach sozialistischen Grnndsähcn zu verwirklichen. Die Arbeiterklasse braucht nicht nur politische Rechte, sondern ebenso die Befreiung aus ökonomischer Bedrückung, die in vollem Umfange nur der Sozialismus bringen kann. Die neue sächsische Regierung erstrebt die Beseitigung der veralteten bundes staatlichen Verfassung und die Einordnung Sachsens in die einheitliche groß-deutsche Volksrepublik, an die auch Deutsch-Oesterreich seinen Anschluß vollziehen möge. Den einzelnen Teilgebieten des neuen Groß-Deutschland soll weitgehende Selbstverwaltnng und Schuh der Kulturinlercsscu gesichert werden. Die Negierung will in Uebereinstimmnng mit der neuen Reichsleitung wirken. Sofern Anordnungen der Rcichsleitnng unseren Beifall nicht finden, werden wir unsere Auffassung dagegen geltend machen. Die von der Reichsleitnng mit Gesetzeskraft er lassenen Verfügungen werden wir für Sachsen durch Porschrisleu ergänzen, denen gleichfalls Gesetzeskraft zukommt. Die Arbeiter - nnd Svldalcnrätc, die Träger der revolutionären Be wegung, haben die Ausgabe, die sozialistische Volksrcgierung zu stützen und zu kon trollieren. Ihre Zuständigkeit in den einzelnen Orten wird ein unverzüglich zusammen tretender Landesrat der Arbeiter und Soldaten umgrenzen. Mit Beendigung der Demobilmachung nnd mit Friedcnsschluß soll an Stelle des stehenden Heeres die Volkswehr treten. ' -i- Die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird gewährleistet. Die Beschränkungen im Vereins- und Vcrsammlungsrccht sind gefallen. Die Preßfreiheit ist in vollem Umfange gesichert. Die Gesindcordnung ist aufgehoben. An ihrer Stelle gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag. Die Arbeiterschutzbestimmungcn sür gewerbliche Arbeiter lind Arbeiterinnen, die bei Beginn des Krieges aufgehoben wurden, sind wieder in Kraft gesetzt. Der acht stündige Marimalarbeitstag soll am 1. Dezember ds. Is. in Kraft treten. ' Unternehmer, die dieser Vorschrift nicht Folge leisten, haben strenge Bestrafung zu gewärtigen. Um die Arbeitsgelegenheit zu steigern, läßt die Negierung in den einzelnen Ver waltungszweigen seststcllen, welche Arbeiten unmittelbar in Angriff genommen werden können. Sie ist bemüht, Rohstoffe für die Aufnahme dec Arbeit freizumachen. Die Sicherstellung der Volksernührung ist in unserem Lande besonders schwierig.. Die Regierung wird die Interessen Sachsens an Reichsstelle mit größtem Nachdruck vertreten. Sie wirb mit den schärfsten Mitteln gegen unberechtigte Zurückhaltung von Lebensmitteln, gegen Wucher und gewerbsmäßigen Schleichhandel eintreten. Die Wohnungsnot soll durch Bereitstellung von Wohnungen und durch schleunigen Bau neuer Wvhuuugen bekämpft werden. Die Trennung der Kirche vom Staat ist durchzuführcn, den Religionsgemeinschaften wird volle Freiheit gewährt. Die Schule ist von politischer und kirchlicher Bevor mundung zu befreien. Die Volksschule ist unter fachmännischer Aufsicht zur Einheits schule auszugestalten. Bildungs- und Kunstinstitute sollen gefördert werden. Krongut ist für staatliche Zwecke, insbesondere für Volksbildungs- nnd Volksgesundheitswesen zur Verfügung zu stellen. Die Verkehrsmittel, insbesondere die Eisenbahnen, sollen mit möglichster Be schleunigung ausgebessert und weiter ausgebaut werden. Die landwirtschaftliche Produktion bedarf der sorgsamsten Pflege zur Ueberwindung der ihr zugefügten Kriegsschäden. Die Rechtspflege ist zu modernisieren und zu demokratisieren. 'Es wird alsbald eine weitgehende Amnestie erfolgen, vornehmlich für Personen, die aus Notlage sich gegen Gesetze oder Kriegsverordnungen vergangen hoben. Zur Deckung der Ausgaben sind die großen Vermögen und Einkommen, vor allem die Kricgsgewinne, heranzuzichcn. Die Beseitigung jedes aus Ausbeutung be ruhenden Einkommens ist zu erstreben, desgleichen die Vergesellschaftung der dazu geeigneten kapitalistischen Unternehmungen in Landwirtschaft, Industrie, Handel und Verkehr. Verwaltungsrcfvrmen grundsätzlicher Art bleiben Vorbehalten. Für die Gemeinden ist volle Selbstverwaltung durchzuführeu. Die bestehenden Gemeindevertretungen können zunächt im Amt bleiben. Für die Erneuerung der Gemeindevertretungen werden nähere Anweisungen demnächst erfolgen. Für die bisher ungünstig besoldeten Beamten und Staatsarbciter soll sobald als möglich zum Ausgleich der bestehenden Teuerungsverhältnisse eine gründliche Reform der Vesoldungs- nnd Lvhnverhältnisse erfolgen. 1- Zur Ucbcrlcitttvj; »ns dem .Kriegs- zum Friedens,instand nnd ;nm Nenanfbari des Wirtschaftslebens bedarf es des Aufgebots aller Kräfte. Vor nehmlich haben die Organisationen der Arbeiterklasse ihr Acußcrstcs einzusetzen, um der Schwierigkeiten Herr zu werden. Nur so kann das Gespenst des Hungers gebannt und eine bessere Zukunft angebahnt werden. Schwer ist die Not der Zeil. Jeder tue seine Pflicht. Ist die gefahrvolle Uebergangszeit überstanden, dann wird das deutsche Volk vermöge der unvergänglichen Kräfte, die in ihm leben, in demokratisch-sozialistischer Entwicklung sich zu neuer Blüte entfalten. Vorwärts! Aufwärts! "25F Das (H e s a m t m i u i st c r i u m. Die Volksbcanftragtcn Buck, Fleißner, Geyer, Gradnaucr, Lipinski, Schwarz. Die Ausgabe der Brot-, Fleisch- und Milchkarten erfolgt 1. Donnerstag, den 21. November d. I., rc) vormittags von 0—12 Uhr sitr die Häuser der Ortslistcn-(Haus-)Nr. 1—601), b) nachmittags von 2—5 Uhr für die Häuser der Ortslistcn-(Haus-)Nr. 61 — 120, 2. Freitag, den 22. November d. I., u) vormittags von 0—12 Uhr siir die Häuser der Ortslisten-(Haus-)Nr. 121—200, b) nachmittags von 2—5 Uhr siir die Häuser der Octslistcn-(Haus-)Nr. 201—204 im Werncrschcn Grundstück am Vastciplaß. Das Abholen der Karten hat nur durch Erwachsene zu erfolgen. Die Sch'wcrarbeiterbescheinigungen zur Brotzulage sind vorzulegen. Die Zeiten sind gvlisr» cinzuhalten. Schandau, den 19. November 1918. Der Stadtrat. Pferdefleisch! den 21. dss. Mts., psenrZS'klsisDÜi bei Vision«,'. Be liefert wird Abschnitt I der Pfcrdcfleischkarten Nr. 1101—1600. Schandau, den 19. November 1918. Der Stadtrat. WLvemeigeiMg. Wkiidiksn stMsiminckr. Im Gasthaus „Sächsischer Hof" in Sebnitz, Mittwoch, den 27. November 1918, vorm. >1« Uhr: 3052 w. Mühr, 225,5 w. Dcrbstan^n. Nbt. tt. 7, 8, 19, 20, 24, 30, 32, 34, 35, 40, 49, 50, 56 bis 60, 74, 75, 77. Forstrcvierverwaltung Ottendorf. Forstrcntamt Schandau» Hu; tier engeren Heimat. —* ES kann über Nacht leicht anders werden. Die Wahrheit dieses Satzes haben wir in letzter Zeit in unserem Baterlande wiederum erfahren, wo in derNegierungs- sorm urplötzlich eine Aenderung vor sich ging, wie sie sich die meisten Deutschen nicht haben träumen lassen. (In der Kürze liegt die Würze, und so haben findige Köpfe vor langer Zeit schon eine politische Farbenskala ausgestellt, u. zw. bedeutet Schwarz: Zentrum, Blau: Konservativ, Gelb: Reformer fAlldeutschß Not: Sozial demokratie; mit Orange kann man schließlich de» Frei sinn bezeichnen und ein schönes sattes Violett wäre die Farbe der Nattonulliberalen. Die verschiedenen Zivischen gruppen und -Grüppchen, die in unserem bisherigen Deutschen Reiche zum Schaden des Volüsganzen unter den bürgerlichen Parteien bestanden, wären durch ent sprechende Mischfarben zu bezeichnen. Die Sozialdemokratie war bis vor kurzem einiger als die Bürger. Erst im Kriege haben sich Svndergruppen gebildet, die aber, wenn es sich um eine Verwirklichung ihrer Grundidee handelt, zumeist geschlossen vorgehen. Daraus kann das Bürgertum Siel lernen.) Da cs also auch in der Politik „Farben" gibt, so kann man diesen Regierungswechsel kurz bezeichnen mit Ablösung der blauen Farbe durch die rote. — Einen ebenso jähen Farben wechsel hat unsere Gegend in letzter Nacht erlebt. Der neue Regent, welcher in Bälde unser Fleckchen Erde zu beherrschen gedenkt, hatte Anweisung gegeben, seine Borboten in Gestalt von Schneeflocken herabrieseln zu lassen und so kam es, daß sich heute morgen die prächtigste Winter- landschast vor den Augen austat. Ob dieser Zustand schon jetzt von langer Dauer sein wird, mag die Zukunft erweisen. Tatsache ist, daß genau wie in der Natur, so auch in der Politik „gestrenge Herrn nicht lang regiern!", trotzdem von ersterer nicht gerade zu behaupten ist, daß die Kälte zu hart sei, während von letzterer leider gesagt werden muß, daß sich teilweise Heißsporne eine Güte tun, die ruhige Politik des Herrn Ebert zu befehden. Noch niemals ist es jemandem gelungen, mit dem Kops ohne Schaden durch die Wand zu rennen und deshalb heißt es, in aller Ruhe abwarten, wie sich die ganze Lage noch gestalten wird. Ein jeder, dem das Vaterland lieb ist, wird sich natürlich in den Dienst der Entwickelung zum Guten stellen, wenn er auch im Innern über manche Schärfe anderer Meinung sein muß. Falsch wäre cs, wenn uns unseres Vaterlandes Geschick gleichgültig sein würde. Unsere Forderung muß immer wieder lauten: Wir alle wollen mithelfen an dem Aufbau der neuen Staatssorm — deshalb gebt uns Rechte, damit wir bald die wichtigen Pflichten übernehmen können! Wir alle wollen uns den neuen Verhältnissen anpassen zum Heile des deutschen Volkes! —* Die sür I. Dezember (1. Adventssonntag) in Schandau angesetzte Kirchen Visitation ist aus nächstes Jahr verschoben worden. —* (M. I.) KvlMbcn-BewirlschaftttHtz. Die Neichs- stclle sür Gemüse und Obst hat die Bewirtschaftung der Kvhlrübcnernte angcordnet. Ilm eine bereits bestehende Organisation zu benutzen, ist die Erfassung der Kohlrüben in Sachsen den Gemüsehauptsammelstellen übertragen worden. Die Verordnung des Ministeriums des Innern über den Verkehr mit Herbstgemüse der Ernte 1918 vom 5. August 1918 (Nr. 188 Sächs. Staatszeituug vom 14. August 1948) findet nunmehr auch auf Kohlrüben allenthalben Anwendung. Die Hauptsammelstellen sind durch die Neichsstelle ermächtigt, bis auf weiteres, jedoch spätestens bis znm 30. Nov. den Erzeugern für den Ztr. Kohlrüben eine Anfuhrprämie von 75 Psg. zu zahlen.