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Fernsprecher Nr. 22. rDie „Sächsische Elbzeit»»«' -rrschcint Dienstag, DonncrS- ta- »nd Sonnabend. Die -Ausgabe des Blattes erfolgt Uag« vorher nachm. S vhr. ÄboniicmcntS-Preis viertel- lährltch 2.— Mk., 2monatlich t^vMk., 1 monatlich durch die Post vierteljährlich 210 Mk. (ohne Bestellgelds. Mnztluc Numiiicril 12 Pfg. Me kaiserlich. Poslanslaltcn, Postboten, sowie die ZeitnngSträgcr nehmen stets Bestellungen auf die Sächsische Elbzcitung" an. Tägliche Noman - Beilage: „Auterhaltungsblatt". SiiEkslhe LheitiiW. Amtsökatl sil ks Migitje AMMi. Sas Rmglichk ßMtzsvilit »«S de« Mini p AssSsi. sswic fSr S» ZiaSiUMkiöSkNi z« HebBeis. Tel.-Adr.: Elbzettung «»leige«, del der wetten Ber« ir«tn»g d. Bl. «»« großer Wirkung, sind Ltontag», Mittwochs und Freitags bts spätestens vormittags S Uhr aufzugcbcn. Lokalpreis für die b gespaltene Pctiketle »der deren Raum 15 Pfg., bei auswärtigen Inserate« 20 Pfg. (tabellarische und komplizierte Anzeigen nach Ucbereinkunft). „Eingesandt" und „Reklame* SV Pfg. die Zeile. Bei Wiederholungen ent« sprechender Rabatt. Tägliche Roman-Beilage „Unterhaltungsblatt*. Zeitung für die Landgemeinden: Altendorf, Kleinhennersdorf, Krippen, Lichtenhain, Mlttelndors, Ostrau, Porschdorf, Postelwih, Proffen, Nathmannsdorf, Neinhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Waltersdorf, Wendischfähre, sowie für das Gesamtgebiet der Sachs.-Böhm. Schweiz Im Falle höherer Gewalt (Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen deö Betriebe» der Feitnng, der Lieleranten oder der Besörderungöcinrichtungens hat der Begeher leinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Geltung oder aus Rückzahlung de» Bezugdpreis«». Jnseratcu-Annahmestellcn: In Bad Schandau: Geschäftsstelle Zaukeustrasic 194; in Dresden und Leipzig: die Annonceu-BurcauS von Haascnstein L Vogler, Jnvalidendank und Rudolf Mosse; in Frankfurt a. M.: G. 2. Daube L Eo. Nr. 57 Bad Schandau, Sonnabend, den 11. Alai 1918 62. Jahrgang. 8isltt-8lisi1ls88s ru Msnüsli. Eeöffnet für Ein- und Rückzahlungen an jedem Werktage vormittags von 9—12 Uhr — und nachmittags von 2—4 Uhr. ---------- Sonnabends durchgehend von 9—2 Uhr. Fernruf Nr. 9». ttinlsi-Isgungssß«!!« Xi-ivgssnlsik«. — I-«ipLig Dil'. 1S3I7. — 2 /2 °/« k«i tAgliokv!'Vvr»LÜnsung- Amtlicher Teil. Belieferung der Nührmittelkarten. Für den vom 12. Mai bis lt. Juni 1918 laufenden Bcrsorgungsabschnitt werden die Bezirksntihrmittelkarten wie folgt beliefert: Nährmittelkartc vV: Abschnitt l Psd., Abschnitt II 1 Psd., Abschnitt III 1 Pfd., - „ v: „ I -/r „ „ ll '/z „ „ NI 1 „ „ 0: „ I '/o „ „ II '/- „ „ I" 1 „ O: „ I '/j. „ „ II 1/2 „ „ IN 1 „ Pirna, den b. Mai 1918. Der Vezirksverband. Anmeldung zur Kundenliste eines Fleischers. I. Die Anmeldung zur Kundenlistc eines Fleischers aus die Zeit vom 13. Mai bis mit 9. Juni 1918 hat unter Vorlegung der Reichsfleischkarte spätestens bis zum 13. Mai 1018 zu erfolgen. Wer sich nicht rechtzeitig anmeldet, hat auf die erste Woche des neuen Versorgungsabschnittes keinen Anspruch auf Belieferung mit Fleisch. II. Die Fleischer haben die für diesen Bersorgungsabschnitt neu anzulegenden Kundenlisten bis zum 15. Mai 1918 hierher einzureichen. Den Kundenlisten sind die Kundcnabschnittr der Retchsfleischkarten, getrennt nach Karten für Personen Uber und unter 6 Jahren, Hundertweise gebündelt, bcizusügen. Pirna, am 7. Mai 1918. König!. Amlshauptmannschaft. WWW M MM WM!! NIMM »M ,WM" »ei! ! WMMWIeMWMM Oer Friede von Bukarest. Es hat schon einmal einen Frieden von Bukaies gegeben, der dem zweiten Balkankrieg ein Ende macht, und dessen Väter sich einbildeten, damit den Balkanländerr sür längere Zeit Ruhe und Frieden gesichert zu haben Knirschend fügte sich damals Bulgarien in die ihm auf- gezwungenen Abmachungen, und die österreichische Re gierung, die in die Dauerhaftigkeit dieses Vertrages nur sehr geringes Zutrauen hatte, wollte ihn vor ein europäisches Tribunal ziehen, um den ausgesprochenen Macht- durch einen haltbareren Verständigungsfrieden zu ersehen. Daraus wurde nichts, weil die sogenannten Beschützer Serbiens, Ruhland und England, mit ihrer Ungnade drohten, für den Fall, daß Graf Berchtold auf seiner Absicht bestehen sollte. Jetzt hat der Weltkrieg einen neuen Frieden von Bukarest zu wege gebracht. Saken damals nur die Bevollmächtigten der Balkanvölker am Verhandlungstisch, während die diplo matischen Vertreter der Westmächte die Fäden im Ver borgenen spielen ließen, so waren diesmal die Mittel mächte die Hauptträger der Friedensarbeit, und die Entente konnte lediglich ans der Ferne zusehen, wie ihr Flickwerk von 1913 in Fetzen gerissen wurde. Nascher als der kühnste Feuergeist es zu hoffen wagte, hat die Ge schichte die Vergewaltigung Bulgariens wieder gutgemacht, zugleich aber die Neuordnung der Machtverhältnisse auf dem Balkan auf eine so tragfähige Grundlage gestellt, daß man dem zweiten Frieden von Bukarest, dem Frieden vom 7. Mai 1918, eine ungleich längere Lebensdauer als seinem Vorgänger zusprechen darf. Hielten unsere Gegenspieler sich damals vorsorglich im Hintergrund, so haben Deutschland und Osterreich-Ungarn diesmal frank und frei an der Spitze des Verhandlungs tisches Platz genommen. Rumänien hatte ihnen den Ge fallen getan, nach langem Verrätertum die Maske der Neutralität fallen zu lassen; so sollte es jetzt auch mit wuchtigen Schlägen zu Boden geschmettert, die Faust zweier Großmächte zu spüren bekommen. Landabtretung an Bulgarien, Grenzberichtigungen an Osterreich-Ungarn, Verzicht aus wichtige Hoheitsrechte zugunsten des Vierbundes und Einräumung sehr weitgehender Wirt schaftswerte in der Hauptsache an Deutschland — und alles das bei vorläufig unbegrenzt fortdauernder militärischer Besetzung des Landes durch den Sieger: das sind so ungefähr, kurz zusammen- -gefaßt, die wichtigsten Punkte des Friedensvertrages. Ein gesundes, bei der Vergangenheit Rumäniens nur zu berech tigtes Mißtrauen hat bei der Festlegung aller Einzelheiten des Friedensschlusses Pate gestanden; man ist vor direkten Demütigungen nicht zurückgeschreckt und hat nur etwas beßarabisches Pflaster auf die Wunde gelegt, uni den Rumänen den Übergang in die neuen Verhältnisse nicht gar zu schwer zu machen. Es ist ein Friede mit Ver änderungen des Landbesitzes, auf Ersatz der Kriegskosten, also der staatlichen Aufwendungen für die Kriegführung verzichten die vertragschließenden Teile gegenseitig, jedoch Nichtamtlicher Teil. werden dnrch entsprechende Abkommen den Mittelmächten wirtschaftliche Vorteile und Sicherungen gewährleistet. Für Deutschland kommt damit in erster Linie der Ein fluß auf die Petroleumgewinnung und Lieferung, dann aber auch das Ausnutzungsrecht an den Staatsländcreien in Betracht. Es ist dafür gesorgt, daß der Reichtum der Besiegten fortan nicht wieder in falsche Hände gerät. Mit ohn- mächtigerWut müssen die Bundesgenossen des Herrn Bratianu es geschehen lassen, daß sie von der reich besetzten Balkan- tafcl ausgeschlossen werden, man kann rnhig sagen: für immer ausgeschlossen werden, den» während sie sich noch fortgesetzt die Köpfe blutig renneu an unserer wohlgefügten Frontmaucr im Westen, können wir die Früchte unseres großartigen Sieges im Osten in aller Nuhe einzuhcimsen beginnen und die neugewonnene ungemein starke Macht position an der unteren Donau für alle Ewigkeit befestigen. Nach Rußland ist nun auch Rumänien in aller Form von der Entente abgefallen. Jetzt bleibt ihr von den östlichen Verbündeten nur noch Japan, an dem sie indessen auch bisher schon keine reine Freude erlebt hat. Im übrigen beherrscht der Vierbund die Lage unbestrittener denn je. Er kann auch in wirtschaftlicher Beziehung sorgenfrei in die Zukunft sehen. Freilich, ohne einige Unstimmigkeiten zwischen den Verbündeten ist es in Bukarest nicht abgegangen. Namentlich Türken und Bulgaren waren nicht gleich in allen Punkten unter einen Hut zu bringen, und was die Dobrudscha betrifft, so ist hier zum Teil zunächst nur eine vorläufige Lösung gefunden worden. Aber Deutschland konnte zwischen ihnen den „ehrlichen Makler* spielen und wird ihnen schon seine Dienste auch weiterhin gerne zur Verfügung stellen. Die Einigkeit hat unsern Bund in langen, schweren Kriegsjahren stark und unüberwindlich gemacht, sie wird ihn auch im Frieden über alle Meinungsverschiedenheiten hinwegtragen. Was sich trennend zwischen seine Glieder schieben könnte, wiegt federleicht gegenüber den ungeheuren Errungenschaften, die der Friede von Bukarest allen Siegern gebracht hat. Jetzt gilt es, sie für den Wiederaufbau der eigenen Wirt schaft nach Kräften auszunutzen, und dazu tut gemein same Geschäftsführung nicht weniger not, als wir der ge meinsamen Kriegsführung gegen die übermächtige Zahl unserer Gegner bedurften. Nur unter dieser Voraus- setzunglwird die endgültig besiegelte Niederlage Rumäniens auch den vollen Zusammenbruch unserer Feinde im Westen »ur Folge haben. * Die Schlufisiyung. Bei Eröffnung der Schlußsitzung der geschichtlich denk würdigen Friedenskonferenz in Cotroceni hielt Staats sekretär Frhr. v. Kühlmann eine Ansprache, in der er ausführte, der Vertrag trage nicht nur den politifchen und wirtschaftlichen Bedürfnissen der Mittelmächte Rechnung, sondern setzt hoffentlich auch Rumänien in den Stand, in Zusammenarbeit mit den Mittelmächten die Wunden zu heilen, die der Krieg geschlagen hat. Einzelheiten des Kriedensvertrages. Nach den Bestimmungen dcS zwischen den Mittelmächte» und Rumänien nunmehr abgeschlossenen Vertrages sollen die konsularischen und diplomatischen Beziehungen zwischen den Vertragschließenden unmittelbar nach der Ratifizierung der Verträge wieder ausgenommen werden. Ebenso fall die Demobilisation der Armee, soweit nicht ihre Belassung auf Kriegsstärke vereinbart ist — sofort in Angriff genommen werden. Von besonderer Bedeutung sind die Abmachungen über die Gebietsabtretungen an Bulgarien und Österreich-Ungarn. Rumänien überläßt danach den Teil der Dobrudscha, den es im Frieden von Bukarest 1913 den Bulgaren abnahm, wieder Bulgarien. An die verbündeten Mächte tritt Rumänien den nörd lich der soeben erwähnten neuen Grenzlinie liegenden Teil der Dobrudscha bis zur Donau ab, und zwar zwischen der Gabelung des Stromes und dem Schwarzen Meere bis zum St. Georgsarm. Rumänien ist ferner damit einverstanden, daß seine Grenze zugunsten Osterreich-Ungarns eine Be richtigung erführt. Die neue Grenze beginnt beim Eisenbahndurchlab westlich Turn—Severin, südlich Dudasu und endet am Pruth, ein Kilometer östlich Lunca. Der Vertrag besagt weiter, daß seine Unterzeichner gegenseitig auf Kriegsentschädigung verzichten, d. h. auf Ersatz der Aufwendungen für die Kriegführung. Dagegen soll über den Ersatz von Kriegsschäden noch verhandelt werden. Die Räumung der besetzte« Gebiete. Die besetzten rumänischen Gebiete sollen zu einem später zu vereinbarenden Zeitpunkte geräumt werden. Die Vesatzungstruppen sollen jedoch nur aus höchstens sechs Divifionen bestehen, deren Unterhalt von der Ratifikation des Vertrages an die rumänische Negierung zu bestreiten hat. Das Besatznngsheer wird künftig keine Re quisitionen mehr vornehmen, dagegen muß die ru mänische Negierung das Recht des Oberkommandos zur Requisition von Getreide, Hülsenfrüchten, Futtermitteln, Wolle, Vieh und Fleisch, ferner von Hölzern, Erdöl und Erdölerzengnissen anerkennen. Ferner bestimmt der Vertrag zur Regelung der Dvuauschiffahrt, daß die Donaumündungskommission, die die Schiffahrt auf dtlr Donau regelt, künftig nur aus Vertretern von Staaten besteht, die an der Donau oder an den europäischen Küsten des Schwarzen Meeres gelegen sind. Wichtig ist die Vereinbarung, daß Deutschland, Osterreich-Ungarn, die Türkei und Rumänien das Recht haben, Kriegs schiffe auf der Donau zu halten. Endlich behandelt ein Kapitel des Vertrages noch die Gleichstellung der Religionsbekenntnisse im neuen Rumänic». Im Schlußkapitel wird festgelegt, daß die Ratifikations urkunden baldmöglichst in Wien ausgetanscht werden sollen.