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UnlerhMWbia» rm Zäekmcßen Llbreitung Nr. 5> Vie krau milden fiarlunirelNeinen 2k>. Noman »on E. Marlitt. (Nachdruck »ervoten.) lyir Verschiedenes. o Die Ernährung in diesem Frühjahr. Vor einem Jahr war eS schlimmer. El- gab eine Zeit — das Früh jahr 1917 —, in der es galt, alle Kraft zusammenzunehmen, um durchhalten zu können. Wir haben'L überstanden. Und es ist seitdem besser geworden. Der Ring der uns ein kreisenden Feinde ist gebrochen. Die Wege vom Osten EurovaS mit seinen reichen Bodenschätzen sind uns frei. Aber es wäre kurzsichtig uud verfrüht anzunehmeu, daß das Frühjahr 1918 uns mit Bezug auf dieHauptcrnährungs- mittel schon eine wesentliche Verbesserung bringen könnte, wenn selbstverständlich die VerhcMrisse sich beträchtlich günstiger gestaltet haben. Denn noch sind mir in der Hauptsache auf unsere eigenen Produkte an gewiesen, und seitens der Verbraucher uud Erzeuger ist gewissenhafte Einhaltung der von den Behörden m s!!e ÜM Nein „WMÄ" bei! 21. Lie TestamentScröffnung Ivar vorüber und hatte s« Manchem der plötzlich entlassenen mißliebigen Fabrik arbeiter die bitterste Enttäuschung gebracht. Das Schrift stück war alten Datums gewesen. Wenige Jahre nach einer Verheiratung war der Kommerzienrat mit dem Pferde gestürzt und da hatte er eine letztwillige Ver- ftigung getroffen, sehr kurz und knapp. Die verstorbene Frau Fanni war zur Universalerbin ernannt; auch war verfügt, daß das Geschäft verkauft werden solle, «eil damals noch kein männlicher Erbe existiert hatte — Reinhold war erst ein Jahr später geboren. Dieser letzte Wille war mithin nicht mehr rechtskräftig, und die beiden einzigen Erben, Margarete und Reinhold, traten in ihre unverkürzten, natürlichen Rechte. Margarete war sofort nach dem Schluß des Er- öffnungsaktes nach Tambach zurttckgekehrt, „weil der Großpapa sie noch brauche". Reinhold dagegen hatte sieh auf seinen Schreibstuhl gesetzt, hatte die kalte« Hände aneinander yeriebe» und dabei streng lind finster wie immer die arbeitenden Kontoristen gemustert. Seine Miene war unverändert — was auch hätte das Tcsta- inent bringen können, das ihm die bereits usurpier ten Rechte auch nur um ein Titelchen zu kürzen ver mochte? . . . Und die Leute schielten ängstlich mit gelinden« Grauen nach dem unerbittlichen gcspensterhaftcn Men schen, der den Platz des ehemaligen Chefs nunmehr oollberechtigt eiunahm, und welchem sie auf Gnade und Ungnade für immer überantwortet waren. Es war in der vierten Nachmittagsstunde dcssclbe» Tages. Ter Laudrat war eben hcimgckommen, und die Frau Amtsrätin stand im Vorsaal, mit einer Ver- Säusertn um eine Henne feilschend. Ta kam der Maler Senz herein. Schwarzgekleidet vom Kopf bis zu den Füßen trat er in einer Art von ängstlicher Hast cul-f die alte Dame zu; sein sonst so friedensvolles, so freundliches Gesicht war ungewöhnlich ernst uud trug sie Spuren innerer Erregung. Er fragte nach dein Landrat, und die Dame wies ihn kurz nach dessen Arbeitszimmer; aber sie musterte ihn doch prüfenden Blickes, bis er nach einem be scheidenen Anklopfen im Zimmer ihres Sohnes ver schwunden war. Ter Mann war sichtlich verstört, ir gend eine schwere Last lag auf seiner Seele. Sie fertigte die Handelsfrau schleunigst ab und ging in ihr Zimmer. Sie hörte den Mann drüben sprechen; er sprach laut und ununterbrochen, rind es klang, als erzähle er einen Pvrgang . . . Ter alte Maler war für sic bis auf den heutigen Tag eine abstoßende Per sönlichkeit geblieben; sie konnte es ihm nicht pergessen, »aß seine Tochter Blanka ihr einst schlaflose Nächte verursacht hatte . . . Was mochte er wolle»? — Sollte der Landrat bei Reinhvld ein gutes Wvrt ciulegen, auf daß der Entlassene in Brot und Wvhnung ver bleiben dürfte? Das durfte nun uud »immer ge schehen: — Tie Frau Amtsrätin war eine äußerst feinfühlige, eine hochgebildete Dame, das war männiglich bekannt. Wer behauptet hätte, ihr kleines Ohr unter dem feinen Spitzenhäubchen komme zuzeiten in nahe Berührung mit der Zimmertüre ihres Sohnes, der wäre als bös williger Verleumder gebrandmarkt worden. Nun stand sie aber in der Tat da, auf den Zehen und weit hin übergerückt und horchte, horchte, bis sie plötzlich wie oon einem Schuß getroffen zurückfuhr und weiß bis in die Lippen wurde. ' Im nächsten Augenblick hatte sie die Türe aufge- rissen und stand im Zimmer ihres Sohnes. „Wollen Sie die Gewogenheit haben, Lenz, das, was Sie soeben behauptet, auch mir in das Gesicht hinein zu wiederholen? herrschte sie gebieterisch, aber sichtlich an allen Gliedern bebend, dem alten Manne zu — alle Sanftheit war wie weggeblasen von dieser schrillen Stimme. „Gewiß will ich das, Frau Amtsrätin!" antwortete Lenz, sich verbeugend, mit bescheidener Festigkeit, „Wvrt für Wort sollen Sie meine Erklärung noch einmal hören. Der verstorbene Herr Kommerzienrat Lamprecht war mein Schwiegersohn — meine Tvchter Blanka ist sein« rechtlich angetraute Ehesrau gewesen —" Die alte Dame brach in ein hysterisches Gelächter aus. „Lieber Mann, dis znm Fasching haben wir noch weit — sparen Sie Ihre unfeinen Späße bis dahin auf!" rief sie mit zermalmendem Hohn und wandte ihm verächtlich den Rücken. „Mama, ich muß dich dringend bitten, in dein Zimmer zurückzukehren!" sprach der Laudrat uud reichte ihr den Arm, um sic hinwcgzuführcn — auch er war bleich wie ein Toter, und in seinen Zügen malt« sich eine tiefe, innere Bewegung. Sie wies ihn unwillig zurück. „Wäre eS eine Amtsangclegenheit, um die cs sich handelt, dann hättest du recht, mich aus deinem Geschäftszimmer zu weisen; hier aber ist's ein schlau eingefädeltes Bubenstück, das unsere Familie beschimpfen nnll —" „Beschimpfen?^ wiederholte der alte Maler mit einer Stimme, die vor Entrüstung bebte. „Wäre meine Bianka das Kind eines Fälschers, eines Spitzbuben ge wesen, dann müßte ich die schwere Beleidigung schwei gend htnnehmen; so aber verwahre ich mich entschie den gegen jede derartige Bezeichnung. Ich selbst bin der Sohn eines höheren Negierungsbcamten geachte ten Namens; meine Fran stammt aus einer vornehmen, wenn auch verarmten Familie, und wir beide sind »ölltg unbescholten durchs Leben gegangen; nicht der geringste Makel haftet an unserem Namen, es sei denn der, daß ich mein Brot als akademisch ausgebildeter Künstler schließlich aus Mangel an Glück in der Fabrik habe suchen müssen . . . Aber es ist in den bürger lichen Familien, die zu Reichtum gelangt sind, Mvde geworden, anch von Mißheirat zu sprechen, wenn ein armes Mädchen hinciuheiratet, uud zu tun, als sei das Blut entwürdigt, wie der Adel den bürgerlichen Ein dringlingen gegenüber behauptet. Und diesem völlig unmotivierten Vorurteil hat sich leider auch der Vev. »orbene gebeugt und damit eine schwere Schuld gegen Zeinen zärtlich geliebten Sohn auf sich geladen." getrogenen Maßnahmen unbedingt erforderlich. Die Wirkungen der im Osten erfolgten Friedensschlüsse, durch die wir in Zukunft zweifellos auf stattlichen Zufluß cm -^0-treibe, Futtermitteln u. dergl. rechnen dürfen, sind noch nicht soweit gediehen, um jetzt schon unmittelbaren Einfluß auf die Verteilung non Lebensmitteln haben zu können. immerhin noch längere Zeit vergehen, ehe die reichen Produkte der Ukraine, Rumäniens und anderer östlicher Länder zu »ns gelangen können. Nicht nur die Erfassung dieser Erzeugnisse bedarf ausgiebiger Zeit, sondern auch det Transport, der nicht in einem Maße bewältigt werden kann, wie zu Friedenszeiteu. Wir werden uns also längere Zeit noch mit den vorgeschriebenen Rationen zu begnügen haben; die Brotkarte weiter in Ehren halten müssen. Darauf aber können wir vertrauen, daß unsere Behörde» nicht einen Tag länger zögern werden, unsere» Magen reichlicher zn versorgen, als es unbedingt notwendig ist. Zabit pünktlich die Versicherungsprämie! Nach 8 9V des Gesetzes über den Versicherungsvertrag ist der Versicherer von der Pflicht zur Erfüllung des Vertrages befreit, wenn er bei Verzug der Prämienzahlung den Versicherten unter Stellung einer Frist gemahnt, mit denr Zusatz, daß er nach Ablanf der Frist nicht mehr an de» Vertrag gebunden sei. — Diese Bestimmung wurde in einer kürzlichen Entscheidung des Reichsgerichts zum Nachteil der Witwe eines Kausmannes angewandt, der sein Leben bei einer Gesellschaft in Halle ver sichert hatte und mit einem geringfügigen Betrage (Verzugszinsen) im Rückstände geblieben war. Die Gesellschaft hatte ihn zwei Monate nach Fälligkeit zur Zahlung einer rückständigen Prämie ersucht und bemerkt, daß sich der Betrag vom 17. April 1915 ab um 6 Pf. Verzugszinsen für jeden Tag er-', höhe. Am 23. August 1915 wurde die rückständige Prämie, von einem Verwandten des Versicherten gezahlt, ohne jedoch, die Verzugszinsen von 6 Pf. für den Tag, insgesamt 7,68 M.,> zu begleichen. An demselben Tage starb der Kaufmanns Die Gesellschaft sandte die Prämie zurück und weigerte sich^ die Versicherungssumme zu zahlen. Das Reichsgericht wie« ais Revisionsinstanz die Klage der Witwe ab, da beim Ab leben ihres Mannes besten Zahlungspflicht gegen die Ver-j sichemngsgesellschast nicht völlig erfüllt gewesen sei. So hat der Versicherte, bzw. dessen Nachkommen, wegen» deS geringfügigen Betrage- von 7M M. die Summe vow 19900 M. eingebüßt, während der Versicherer ein glänzende« Geschäft gemacht hat. Der Fall ist lehrreich und mabnh dringend, jede berechtigte Forderung einer Versicherungs-, aesellschaft aus da» gewissenhafteste »u erfüllen. ci Lanbheu. Die günstigen Erfahrungen, die seit langen Jahren an allerdings nur wenigen Stetten Süddeutschlands und sodann im vorigen Jahre in gröberem Umfang in Baden gemacht worden sind, wo etwa 4000 Doppelzentner Laubheu geworben wurden, veranlaßten die Heeres verwaltung, dieser Futterquelle erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden und an die Organisation der Laubheu gewinnung heranzutreten. Diese ist in ihren Grundzügen nunmehr abgeschlossen. In der Laubfutterstelle für die Heeresverwaltung beim Kriegsausschuß für Ersahfutter wurde eine Zentralstelle geschaffen, die in allen einschlägigen Fragen Auskunft erteilt. Die eigentlichen Trager der Sammlung und Werbung find aber die KrregSwrrtschasts- ämter nnd die Kriegswirtschaftsstcllen, die auf An fordern auch ein Merkblatt -versenden, das für die Ge winnung und Trocknung des Laubes Anweisungen gibt. Die Industrie beschäftigt sich bereits mit dem Gedanken der Herstellung von Laubkuchen zum privaten Vertrieb. Zum vollen Gelingen des Planes wird auch auf die Hilfe der Schulen grober Wert zu legen sein. Da zum Trocknen des LaubeS und zur Aufbewahrung bis zum Abtransport grobe Räume erforderlich sind, werden an vielen Stellen Gebäude öffentlicher Körperschaften oder auch Sale bei Wirten, Lagerräume von Genossenschaften iwd ah^ in Anspruch genommeu werden müssen. Dre Unterstützung durch die Jorsteigentümer ist dabei eine unerlaßllche Vor- Lussetzung, wobei die Verwaltungen der Staatswaldungen mit gutem Beispiel voranzugehen haben. „O, bitte — ich wüßte nicht, daß der Kommerzien rat Lamprecht seinem einzigen Sohne, meinem Enkel Reinhold, gegenüber irgend eine Schuld auf dem Ge wissen gehabt Hütte!" warf die Frau Amtsrätin höhnisch, mit verächtlichen: Achselzucken ein. „Ich spreche von Max Lamprecht, meinem Enkel!" „Unverschämt!" brauste die alte Dame auf. Der Landrat trat auf sie zu und verbat sich ernst lich uud entschieden jeden ferneres verletzenden Ein- lvurs. Sie sollte den Mann ausreden lassen — es iverde und müsse sich ja herausstellen, inwielveit seine Ansprüche begründet seien. Sie trat in das nächste Fenster und wandte den beiden den Rücken zu. Und nun zog der alte Maler ein großes Kuvert hervor. „Enthält das Papier die gerichtlich beglaubigten Dokumente über die gesetzliche Vollziehung der Ehe?" fragte der Landrat rasch. „Nein," erwiderte Lenz; „es ist ein Brief meiner Tochter aus London, in welchem sie mir ihre Verehe lichung mit dem Kommerzienrat Lamprecht anzeigt." „Und weiter besitze» Sie keine Papiere?" „Leider nicht. Der Verstorbene hat nach dem Tod« meiner Tochter alle Dokumente an sich genommen." Die Frau Amtsrätin stieß ein Helles Gelächter aus und fuhr herum. „Hörst du's, mein Sohn?" rief sie triumphierend. „Die Beweise fehlen — selbstverständ lich! Diese nichtswürdige Beschuldigung Balduins ist der reinste Erprcssungsversuch." Sie zuckte die Ach seln. '„Möglich, daß die Verführungskünste der kleine» Koketten, die einst vor Miseren Auge» auf dem Gang des Packhauses ihr Wesen getrieben hat, nicht ohne Wirkung auch auf ihn geblieben sind; möglich, daß sich daraufhin draußen in der Welt eine intimere Beziehung zwischen ihnen angesponnen hat — das ist ja nichts Seltenes heutzutage, wenn ich auch Bal duin einen solchen Licbcshandcl rnmmermehr zugetraut hätte. Indes, ich will es zugebcu — aber eine Ver heiratung? Eher lasse ich mich in Stücke hacke», als daß ich solche» Blödsinn glaube!" Der alte Maler reichte .Herbert den Brief hin. „Bitte, lesen Sie!" sagte er mit völlig tonloser Stimme, „und bestunmcn Sie mir gütigst eine Stunde, zu wel cher ich Ihnen nwrge» ans den: Amte das weitere vor tragen darf! Es ist mir unmöglich, noch länger mein totes Kind so schmachvoll verlästern zu hören . . . Nur mit der größte» Sclbstübcrwmd»»g gestatte ich fremder: A»ge» dc» Einblick i» das Schreiben —" Sein schmerzlicher Blick hing wie sehnsüchtig an den: Briefe, den der Landrat an sich gciwmmcn hatte. „Es lvinmi mir vvr, wie ein Verrat an meiner Tochter, welche die einzige Schuld, die sie je auf ihre Seele genommen hat, in den Zeile» ihre» Eltern be richtet. Wir habe» kei»e Ah»»::g gehabt, daß meiu Chef und Brotherr hinter unseren: Rucken unser Kind zu einen: Liebesverhältnis verleitet hat — auf seinen dringenden Wunsch, sein strenges Gebot hin hat sie uns alles verschwiegen . . . Wäre sie kinderlos ge storben, ich Hütte die ganze Angelegenheit auf sich be ruhen lassen. Sie ist in freunden: Lande heimgegan gen; niemand in dieser Stadt hier hat um die selt- same» Verhältnisse gewußt, es wäre somit keiuc Ver anlassung dagewcsen, für. ihre Ehre einzutreten. Sc aber gilt es, ihrem Sohn zu seinem Rechte zu ver helfe», u»d das will m:d werde ich mit alle» Mittel», die mir zu Gebote stehe» —" „Sie Hütte» das scho» bei Lebzeiten meines Schwa gers tun müssen!" unterbrach ihn der Landrat fast heftig, nachdem er in sichtlich großer Aufregung das Zimmer durchmessen hatte. „Herbert!" schrie die alte Dame auf. „Ist es möglich, daß du diesen: empörenden Lügengewebe auch uur den allergeringsten Glauben schenkst?" „Sie haben recht, ich bin dem herrische» Man» gegenüber allerdings schwach gewesen," versetzte Lenz ohne aus den Ausruf der Amtsrätin zu hören. „Ich durfte mich nicht mit Versprechungen von Zeit zu Zeil Hinhalten lassen, wie es leider geschehen :st ... Alt wir vor einem Jahre unseren Enkel sahen und zu uns nehmen durften, da sagte der Kommerzienrat daß ihm augenblicklich die Verhältnisse noch n:cht ge statteten, »:it der öffentlichen Anerkennung seines i» zweiter Ehe geborenen Sohnes hervorzutreten. Da gegen werde er schleunigst sei» Testa»:e»t machen, un schlimmstenfalls den: kleinen Max seine Sohnesrecht: zu sichern . . . Nun, er hat sein Versprechen nicht ge halten — in: Vollgefühl seiner Kraft mag ihm dieser „schlimmste Fall", sein plötzlicher Tod, ganz unmögltci erschienen sein . . . Aber ich verzage nicht — die' Le gitimationspapiere sind ja da, der Trauschein, das Taufzeugms meines Enkels, diese. Papiere müsse» sich in: Nachlaß finden. Und deshalb komme ich zr Ihnen, Herr Laudrat — es widerstrebt mir, eine« Rechtsanwalt hineinzuziehen. Ich lege die Sache ip Ihre Hände." „Ich nehme sie au!" verfetzte Herbert. „In diese» Tagen werden die Siegel abgenommen, und ich geb« Ihnen mein Wort, daß alles geschehen soll, um Lich, in die Angelegenheit zu bringen!" „Ich danke Ihnen innig!" sagte der alte Mann und reichte ihn: die Hand. Dann verbeugte er siH uach der Richtung, wo die Frau Amtsrätin stand, und. ging hinaus. — (Fortsetzung folgt.) Volks- und Kriegswirtschaft. K Wäsche silr Wöchnerinnen und Säuglinge. Bei bei Reichst)« kieidmmssteltc sind häufig Klage» darüber laut ge worden, daß es nicht möglich sei, die für die Wöchnerinnen und Säuglinge erforderliche Bettwäsche zu beschaffen, da solche in vielen Fällen selbst gegen Bezugsschein nicht erhältlich sei. Die Bekanntmachung der Ncichsbekleidungsstelle über Be schlagnahme von Tischwäsche in Gewerbebetrieben und den Verkauf von Leinen- und Baumwollgewebcn gibt den Kommunaloerbänden, zu deren Gunsten die Beschlagnahme erfolgt ist, die Gelegenheit, die von ihnen zu erwerbende Tisch wäsche und die Stoffe zur Herstellung von Wäsche für Wöchnerinnen und Säuglinge zu verwenden. Die Reichs- bekleiduiigsstelle empfiehlt jedoch, diese Wäsche nicht käuflich abzugeben, sondern, im Interesse der Ersparnis die Einrichtung von Leihausstattungen zu schaffen, die von den Gemeinden bezw. Fürsorgeorganisationen in jedem Falle nach Gebrauch wieder zurückzunehmen sind. Eine solche Einrichtung hat sich bereits tu Berlin und Leipzig bewährt. * über die Verteilung von Lcinennähzwirn veröffentlich« die Neichsbeklciduirgsstelle eine Bekanntmachung, nach der bei der Verteilung nur Verbraucher, nicht auch Verarbeiter, be rücksichtigt werden können. In Betracht kommen auch nur solche Verbraucher, die nach Bestimmung des Kommunal verbandes durch besonders starke Inanspruchnahme ihre« Kleidung (z. B. durch schwere Arbeit) den Zwirn zur Instand haltung der Kleidung besonders nölig haben. Diese Ver braucher erhalten vom Kommunalverbande einen Bezugsaus weis ausgestellt und müssen sich bei einem der bekannt- zugebenden Kleinhändler in die Kundeifliste eintragen und ihren Bezugsausweis abstcmpeln lasten. Die Kleinhändler sind verpflichtet, die Kundenlisten beim zuständigen Kommunal- verbände einzureichcn. Die Bezirksstellen liefern die in der Bczugsberechtigung angegebenen Mengen an die Kleinhändler.- Diese haben den in ihre Kundenliste eingetragenen Ver brauchern den Zwirn zu dem vom Kömmunälverbande ver öffentlichten Einheitspreis« auszubändigen. Auszahlung von Milttärpensionen bei ben Postämtern. Die vreußische Heeresverwaltung hat sich ivegen Überbürduna der Kassen veranlaßt gesehen, die jetzigen Zahlstellen für die Folge gänzlich auszuschalten und an ihrer Stelle die Kaffen der Reichspostverwaltung mit der Auszahlung zu beauftragen. Vor» 1. April an werden daher die aus Grund der Militär-- verforgungsgesetze zahlbaren Pensionen usw. für Offiziere und Beamte, Änualidcnpensionc» und Militärrenten usw. sowie Hinterbliebcnengebührniffc, ferner die vmr Militärbehörden an solche Empfänger bewilligten Unterstützungen, Zuwendungen, Beihilfen usw. (nicht aber Marine» und Schutztruppengebüür« rüste usw.) durch die für den Wohnort des Empfängers zu ständige Bestellpostanstalt gezahlt. Die Auszahlung erfolgt .an den hierfür eirrgerichteten Zahlstellen.