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In die von der Militärverwaltung mit Roßschlächtern 8 11. Geldstrafe bis zu 10 000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Gegenstände, aus die sich die stras-- bare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter Die Bestimmungen der 88 1, 3, 4, 6, 7, 8, 9, die in den von Ministerium des Innern. Tonn? lächelt sic 9. ÄUZsrn. Dsutsaks Orsclii - LnstM Allgkmoino OouiSLsik Lt-tzllit-Anstalt 2«6ig8tsIIk kUrna liefert schnell und preiswert die Druckerei d. Z <fie80liüjl88tuii<lvn: IVooliantagk 9—12 Iliir, naobm. 2—^4 Illir. ^ounabancls nnnntoi-hr. 9—>^2 Hin-. O ^»'LFFnung pi'ovisiansiki'eUsi' 8vk«r:I«Ironi«ini Lui' ril«s im nslionsien Inienesss sr»«isn8vk1sn ks^gsIrHossn LskIu/igsve^ÜLski'S Wcitergehende Einschränkungen, Dresden, den 19. Juli 1918. ^ktivnlcnpitnl 120 NUIiviion unck Hvsoi vvu 55 AiHioiivn Anrlc. Vorn Xönixl. 8üali8. lilinistvilum <lvr .Ii>8ti/ /uv ^nnuiiinv von Aünilvlgvltlviii im I'nllv <Iv8 8 1808 <1v8 L. H. li. vrmii«Iiti^t. Die Vorschriften in 8 18 des Reichsgesetzes, betreffend Speisewirtschaften Pferdefleisch nur abgegeben werden, soweit ihnen Esther wohnt iin Hotel „Deutsches Hans". Es ist also bequem genug, dort gleich seinen TiM z» haben. Sie gähnt ein wenig, während sie prüfend in den Spiegel Ihres Zimmers blickt. Ist eben alles bequem, begrenzt, nah, eng — au smn Oo la. kamiilo — in solch einer Provinzstadt. Im ganzen reizlos. — Wo mag er essen, Wahrscheinlich auch hier. Wo sollte er sonst?! Andere Toilette? Hm, das „tailor made" sitzt tadel los. Tie andern werden jedenfalls Provinzcleganz ent falten, ausgenommen die schöne Gräfin Dellhosf, ein Muster von einer etwas üppigen Toilettenpracht. Sie kann sich kaum mehr abhcben, als sie es in ihrem einfachen Kleide tun würde; auch liegt darin nichts An spruchsvolles, Gewolltes, und gerade ihre hohe Gestalt eignet sich für den Sportdreß vorzüglich. Der Tisch ist. schon besetzt, als sie cintritt. Alle sind schon plaziert. Esther sieht natürlich auffallend aus, wie immer. Ihr wunderbares Haar liegt in einem schweren Knoten iin Nacken, über der Stirn in duftiger, rötlicher Wolke.' Alles sieht sie an. „Famos sieht die Teck aus!" „Sehr chic!" Alle Danien haben frische Blumen an ihrem Corsage, Esther nichts. Eine einfache Hufeisenbrosche von oxydiertem Silber. Nabe ist nicht da. Man ist schon halb fertig mit Lem Diner, da tritt er ein. Das Bild des Maskenballes erscheint wieder vor ihr. Sie hat sich wieder hineingefunden. Ihre Augen blicken so innig wünschend nach ihm hin, daß er Hinsehen muff. Er grüßt mit einem erkennenden Lächeln. Ein höchst angenehmes Lächeln, so respektvoll, gar nicht wie so oft an jenem Abende, spöttelnd, sarkastisch. Sie freut sich sehr, als er ihr vis-ä-vis Platz nimmt. Man hat rasch ein Kuvert da einschieben lassen, wo er, zwischen Kameraden vom Dragonerregiment aus Tilsit, zu sitzen wünscht. Er bleibt bei Tafel schweigsam und ernst, obwohl du Unterhaltung lauter und lustiger wird, je mehr der vor- zügliche Sekt die Stimmung hebt. Die Unterhaltung iss eine allgemeine. Esthers Augen ruhen öfter fragend auf Nabe. Er sie- merkt es aber gar nicht und sieht zerstreut aus. Auch sic ist abwesend mit ihren Gedanken. Ihr Nachbar verläßt den Platz neben ihr mit einem „Pardon, einen Moment" um einem älteren Stabsoffizier an der Spitze der Tafel seine Zigarreutasche anzubicten. Esther unterhält sich also nach Ler andern Seite und bemerkt nur noch mit einem plötzlichen Kältegefühl, Latz Nabe sich erhebt und geht. klun/v tzcvdi88v, bolllnrdvitvil, Kron VN, iirüvlcvn U8U . 3745 VI. /r lll 3338 über die Derbrauchsregclung vertragsmäßig festgesetzten Lteserungsbedlngungen darf nicht eingegriffen werden. 8 12. die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900, bleiben unberührt. Danach darf in Gast-, Schank- und eine besondere Genehmigung hierzu erteilt worden ist. In den Geschäftsräumen solcher Betriebe muß an einer Die näheren Vorschriften über den Kleinhandel mit Pferdefleisch und die Verbrauchsrcgelung erläßt per Kommunalverband. Er kann die Regelung den Orts behörden für ihren Gemeindebezirk übertragen. Gemeinden mit mehr gls 10000 Einwohner können die Uebertragung verlangen. Mehrere Kommunalverbände können die Regelung gemeinschaftlich treffen. Die Kreishauptmannschaften können eine gemeinschaftliche Regelung anordnen oder selbst vornehmen. Im Kleinverkauf darf Pferdefleisch nur an Minderbemittelte oder an Spciseanstalten zur Verpflegung Minderbemittelter abgegeben werden. Die Abgabe an andere Gastwirtschastsbetricbe ist zu verbieten, die Abgabe an gewerbliche Betriebe, deren Arbeiterschaft bereits Flcischzulage erhält, nur in besonderen Ausnahmcsällen zu gestatten. An einem Dcrkausstage dürfen höchstens 500 g Fleisch an jede bezugsberechtigte Person über 6 Jahre, 250 x? an Personen unter 6 Jahren verabreicht werden. Zur Durchführung dieser Bestimmung, zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Verteilung und Verhütung von Ansammlungen vor den Roßschlächtereien sind sür Einzelverbrauchcr besondere Karten und Marken, sür Speiscanstaltcn Dezugsausweise auszugebcn. gehören oder nicht, eingezogen werden. 8 18. 15, 16 und 17 treten sofort, die übrigen am 1. August d. I. in Kraft. 8 19. der Militärverwaltung mit Roßschlächtern abgeschlossenen Verträgen enthalten sind, bleiben bis auf weiteres unberührt. siluct. WiSSSNtfqs!, vSovst, bis sut weiteres beurisubt. s s Die für die Fleischbeschau verpflichteten Tierärzte haben 1. bei der Besichtigung des lebenden Pferdes festzustellen, ob das zur Schlachtung angcmeldete Tter tatsächlich nur noch Schlachtwert besitzt, und die Schlachtung von Pferden, die noch Nutzwert haben, zu verbieten. des Ministeriums des Innern, Landesfleischstelle, vom 12. Mai 1917 an die Fleischbeschauer über die Feststellung des Schlachtgewichts hausgeschlachteter Tiere findet sinngemäße Anwendung. Die Tierärzte haben für die ihnen durch vorstehende Bestimmungen übertragene Arbeit Anspruch auf eine Sondervergütung von 2 M. je Pferd, die derjenige zu zahlen verpflichtet ist, aus dessen Rechnung die Schlachtung stattfindet oder, falls der Tierarzt die Vornahme der Schlachtung verbietet, stattsinden sollte. 8 15. Die Vorschriften in 8 3, 4, 5, 6, 8, 13 finden aus Esel, Maulesel, Maultiere und Hunde, außerdem diejenigen in 88 1, 7 auf Esel, Maulesel und Maultiere sinn-' gemäße Anwendung (vgl. auch 8 23 der sächsischen Verordnung zur weiterem Ausführung des Neichssletschbeschaugesctzes usw. vom 27. Januar 1903). 8 16. Das Ministerium kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Bekanntmachung bewilligen. 8 17. Erreichte Wünsche. Roman von A. v. Gersdorfs. (Nachdruck verboten.) „So lange Leutnant Körner gestattet, fröhlich. 2. das Ergebnis der Untersuchung sowohl vor als nach der Schlachtung in das vom Roßschlächter vorzulegende Schlachtbuch (vergl. 8 13) einzutragen. — Die. Vorschriften des 8 47 der Aussührungsbestimmungen zum Ncichsgesetz, bctr. die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900, bleiben unberührt. 3. das Schlachtgewicht der Pferde in jedem Schlachtfalle durch Wiegen fcstzustellen und bas Ergebnis ebenfalls im Schlachtbuch zu vermerken. Die Anweisung Nachdenklich geht Esther durch die Menschenmenge, mc sich aber sehr gelichtet hat, denn es ist die fast allgemeine Essensstundc. Wie einfach und natürlich sich Nabe gegen sie benahm, ob er wohl in allem so war? So ruhig, so kühl, Fähig, tief zu fühlen, heiß zu wünschen, bis zum trotzigen For dern, Wer weiß? — Energie und Ausdauer, Kraft und Zähigkeit? Lagen sie wohl in seinem Gesicht, feiner Hal tung, seinem Wesen? „Fräulein von Teck! Baronin! Gnädiges Fräulein! wollen Sie uns schnöde Vorbeigehen?" tönte es mehr- stimmig ans dem Erfriichungszelte. Sje tritt rasch heran und verscheucht hastig den sinnen- den Ernst aus ihren Gedanken. .Was, um alles in der Welt, mußte sie den Leuten und Den Dingen auch immer auf den Grund kommen wollen? Namentlich hier — heute hieß es hübsch an.der Oberfläche bleiben. Sie trat heiter zu der kleinen Gesellschaft und fühlte sich auch wirklich ganz verschmachtet. — „Wo ist Herr von Nahnstedt? Er wollte die Güte haben —" „Hatte er auch. Hierl" und Leutnant Körner, Ulan, bietet Esther in der einen Hand ein Glas Portwein, in der anderen eine Tnsje Bouillon. Letztere entlockt ihr ein: „Vrri" und sie wählt den Portwein statt des Lcimwassers. „Pastete — bi.tte, Herr Körner." „Auch diese, ganz heiß." „Von?" „Von Zappa! wie können Sie zweifeln." „Ich bin totmüdc vom SuchenI Ein Königreich für 'n Stuhl." Alles, was Mann heißt in ihrer Nähe, stürzt mit dem Verlangten herbei. „Zuviel! Zuviel!" Sie wehrt lachend ab und freut sich doch gerade iu diesem Moment der huldigenden Beflissen heit der sie umgebenden Herren, denn Herr von Nabe geht eben grüßend vorbei. Auf die fröhlichen Anrufe winkt er. ablehnend mit Ler Hand. Er hat es eilig. „Kommen Sie heute abend mit ins Theater, gnädiges Fräulein?" „Jawohl. NnhnstcdtS haben schon für mich ein Billet besorgt. Vorher wollen wir im Deutschen Hause essen." „Superb. Wir auch." „Was wird denn gegeben im Theater?" „Das weiß kein Mensch. Jedenfalls Zugstück, am ersten Markttage." -Na ja. Danke auch für klassischen Salm." „Sie gestatten doch, Gnädigste, das Ncmplacemens so lange —" Wer den Bestimmungen dieser Bekanntmachung sowie den auf Grund derselben erlassenen Vorschriften der Kommunaloerbände und Ortsbehörden zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit K „Ö, was ist da zu wollen für den Braven, wenn Sic befehlen, daß ich bleibe." Leutnant Körner kehrt zurück, wird lachend abgewinkl und setzt sich auf Nahes Platz. Nabe schiebt sein Cham pagnerglas mit einem eigentümlich dunkel gewordenen Blick seiner Augen und einem Lächeln, das langsam die Lippe von Len funkelnden Zähne hebt, gegen ihr Glas. ES gibt einen fernen, leisen Glockenllang. Tiefes Not flutet über ihr Antlitz, als sie seinem ausflannuenden Blick be gegnet. Man plaudert, lacht, raucht, wechselt mehrfach die Plätze. „Bitte, lachen Sie einmal." „Herr von Nabe, Sie —" Er sieht sie an. „Schade. Meinen Nerven würde jetzt eben ein elek trischer Sbcom sehr Wohl tun," sagte er gelassen. „Sie haben mich erkannt? Doch also erkannt?. Wann?" haucht sie zwischen Schreck und Freude. „Bald nachdem ich hereinkam." — Er zündet lächelnd eine Zigarette an. „Als Sie mich grüßten?" „Pewahre. Nein. Da grüßte ich die Baronin von der Teck, die mir sehr imponiert hatte." „Und wann — wann erkannten Sie mich?" „Als sie lachten! Da erkannte ich die „fürstliche Hals- abschnciderin" pour sür, die mich so entzückt hatte," voll- endete er leiser, mit einem Blick auf ihre Hand, aus der er die Handschuh nahm, die sic besangen drehte. Dann auf einmal sah er wieder so zerstreut, so ermüdet aus wie zu erst. Sie wagte das Gespräch gar nicht fortzusetzen. O, er ist gefährlich. Ganz gewiß, er ist gefährlich! Sie hat es ja gewußt. Schon ans Lem Balle. Sie er innerte sich, jetzt deutlich ihrer Empfindung. Nein, nein. Keine Rätsel mehr raten im Herzen und Wesen eines Mannes. Alles, nur das nicht. Blaß und ernst starrt sie ins Leere. „Gestatten, gnädiges Fräulein, daß ich mich verab schiede. Ich fahre mit meinem Onkel Tribbs heute nach Kattkeim." „Wir sehen Sie nicht im Theater?" „Vedaure lebhaft." Er geht nach einem allgemeinen Gruß hinaus. Fort. — Keine Frage, keine Bitte. — Kein: Auf Wiedersehen. — Wieder war's eine Geschichte ohne rechten Schluß. Soll es Wohl so bleiben? Mit einem ungeduldigen Seufzer zuckt sie die Achseln. „Er ist ermüdend. — Fahre hin!" — (Forlsctzimg folgt.) in die Augen fallenden Stelle durch deutlichen Anschlag besonders erkennbar gemacht werden, daß Pferdefleisch zum Vertrieb oder zur Verwendung kommt. Fleischhändler dürfen Pferdefleisch nicht In Räumen feilhaltcn oder verkauscn, in welchen Fleisch von anderen Tieren seilgehalten oder verknust wird. 8 13. Jede zum Ankauf von Schlachtpfcrdcn und zum Verkauf von Pferdefleisch zugelasscnc Person hqj ein Schlachtbuch und ein Nachwcisbuch nach vorgSschriebenem Muster zu sühren. Milltärschlachtpserde sind von den übrigen Pferden getrennt nachzuwcisen. Die Einsicht in die Buchführung ist den zuständigen Ueberwachungsbeamten jederzeit zu gestatten. Bis zum 5. jeden Monats ist der Ortsbehörde anzuzeigcn, wieviel Schlachtpserde bez. wieviel Pferdefleisch im vorhergehenden Monat angekaust, verkauft und geschlachtet worden sind. Die Anzeigen sind an den Kommunalverband weitcrzugeben, der sie zu sammeln und bis zum 15. jeden Monats dem Ministerium des Innern, Landesfleischstelle, eine Ilebersicht einzureichen hat. >