Volltext Seite (XML)
Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 34918. Die „Sächsische Elbzcitmig' --scheint Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Die Ausgabe des Blatte« erfolgt tag« »orher nachm. 5 Uhr. BczugS-Preis viertel- ' jährlich 2.— Ml., 2monatlich t.4<) Btt., 1 monatlich 70 Vig. durch die Post vierteljährlich 2.10 Mk. (ohne Bestellgeld), einzelne Nunimcrn 12 Psg. .Ille kaiserlich. Poslnustaltcn, Postboten, sowie die Zcitnngsträgcr nchnien stell Bestellungen ans die .Sächsische Elbz-ilmig" an. Tägliche Beilage: ,,Untcrhaltungsblatt". 5UM Äzeilmiis. Amtsölatt kül Rnigl'U AmtSslMi, iZilS Rmglilbk HWlzüijEMi üUl! ZtöHttßs z6 ZldsOrls, smit m l>t!i Ftasitgemtiniiml MM . L Druck und Verlag: S ä ch s i s ch e E l b z e i l u n g, A l m a H i e k e. — Verantwortlich: Konrad Rohrlavver. Bab Schandau. Fernsprecher Nr. 22. Tr.egramme: Elbzcituirg. Aiuetgcti, be! der Ivetten V?; > brcitnug d. Bl. von grojscr Wirkung, sind Montag« Mittwochs und Freitags bk spätestens vormittags s» Uhi anfzugcben. Ortspreis ssi, die 5 gespalt. Kleinschristzeil: oder deren Raum 20 Psg., bei auswärtigen Anzeigen 25 Psg. (tabellarische und schwierige Anzeigen na- tlcbereinkunft). .Eingesandt" und „Reklame 50 Psg. di- Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Nachlas,. Tägliche Beilage: „Unterhattuttgsblat^. Zeitung für die Landgemeinden: Altendorf, Kleinhennersdorf, Krippen, Lichtenyain, Mittelndorf, Ostrau, Porschdorf, Postelwiy, Prosik» Nathmannsdorf, Neinhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Waltersdorf, Wendischfähre, sowie für das Gesamtgebiet der Sachs.-Böhm. Schrmlsi stalle höherer Gewalt (Krieg oder irgendwelcher sonstiger Storungen de-rNetrteoeS der Leitung, Der Lieferanten oder der AesöcderungSetnrichtungen) hat der Bezieher leinen Vlmprucb auf Lieferung oder Nnlhlteierrniq der Fettung ober ans Bückzablnng de - Bezugsj^d.-f^ . A u zc ig en - A n n a hm-st c Ilc n : In Bad Schandau: Geschäftsstelle Zanünstrusic 104; in Dresden und Leipzig: Haaicnslcin «e Bogle: Jnvalldendank und Rudolf Mo^ ! in Franksnrc a. M.: G. L. Daube Eo. 107 Bad Schandau, Donnerstag, den 5. September 1918 62. ii» u»N! ii !»> iirMi miciern«,«»,, u i: m» >i »iinic ici ida !i »»:>> Nachstehende Verordnung der Neichsstclle ssir Schuhversorgung über die Berechtigung zum Verkauf von Schuhivaren vom i!>. August 1918 wirb hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 22. August 1918. 721 UIK. 1/V. Ministerium des Innern. 8919 Bekanntmachung über die Berechtigung zum Verkauf von Schuhivaren. Aus Grund der Bundcsratsverordnung Uber die Errichtung einer Reichsstelle fltr Schuhversorgung vom 28. Februar 1918 (Reichs-Gesetzblatt Seite 100) wird folgendes angeordnet: ts 1. Neues, bedarfsscheinpflichtiges Schuhwerlr darf nur feilgehalten, ungeboten oder gegen Entgelt veräußert werden 1. von Herstellern, die Gesellschafter -iner Schuhwarenherstellungs- und Verlriebs- gesellschast sind, nach den vom Ueberwachungsausschuß der Schuhindustrie er lassenen Bestimmungen, 2. von denjenigen Schuhwarenhändlern, die aus Anweisung des Hauptverteilungs nusschusses des Schuhhandels beliefert werden, 8. von Handwerkern, die eine Badenlederkarte haben. 8 2. Wer diesen Bestimmungen zuwiderhandelt, wird gemäß 8 5 der Bekannt machung über die Errichtung einer Reichsstelle für Schuhversorgung vom 28. 2. 1918 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu M. 15 000.— oder mi einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, aus welche sich die strasbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 8 8. Diese Bekanntmachung tritt am 28. August 1918 In Krast. Berlin, Kronenstraßc 50/52, den 19. August 1918. Reichsstellc für Schuhversorgung Wallerstein. Dr. Gtlmbcl. Die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 19. Juni 1918 (Nr. 142 der Sächsischen Staatszcitung vom 21. tt. 18), Verbot der Aberntung von langen Möhrcn- sortcn betreffend, wird aufgehoben. D r e s d e n , am 29. August 1918. 1680 V62 Ministcrinin des Innern. 4087 Höchstpreise für Gänse. 8 1 Abs. 2 und 8 der Ausführungsverordnung über den Handel mit Gänsen vom 8. Mai 1918 — Nr. 111 der Sächsischen Staatszeitung vom 15. Mai 1918 — erhält folgende Fassung: Beim Verkauf lebender Gänse durch die Züchter oder Mäster darf der Preis von 3 M. für 1 Pfnnd nicht überschritten werden. Der Preis gilt ab Stall des Züchters oder Mästers. Beim Weiterverkauf durch den Händler darf insgesamt ein Zuschlag von 0,50 M. für 1 Pfund einschließlich der Beförderungskosten nicht überschritten werden. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Dresden, am 31. August 1918. 4460 V 1^. HI Ministerium des Innern. 4038 Im Handelsregister für den Bezirk des unterzeichneten Gerichts ist heute aus Blatt 227 die Firma Holzmehlfabrik und Sägewerk Helene Hasse, Ostrauer Mühle bei Schandau und als deren Inhaberin Frau Clise Bernhardine Helene oerw- Hasse geb. Hagenbergcr, sowie weiter eingetragen worden, daß dem Kaufmänn Heinrich Albert Curt Klemmer in Ostrau Prokura erteilt ist. Kgl. Amtsgericht Schandau, am 2. September 1918. Das unterzeichnete Gericht wird in Hohnstein im , Gasthof zur Sächsischen Schweiz an folgenden Tagen von vorm. 10 Uhr ab Gerichtstag abhalten: Mittwoch, den 16. Oktober 1918, „ 15. Januar 1919, „ ., 9. April 1919. Kgl. Amtsgericht Schandau, am 2. September 1918. Folgende im Grundbuche süc Porschdorf auf den Namen des Privatmanns Wilhelm Max Arthur Pönitz eingetragenen Grundstücke sollen Sonnabend, am 26. Oktober 1918, vormittags 9 Uhr, im Erbgerilhtsgasthofc zu Waltersdorf im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden: l. Blatt l81, nach dem Flurbuche 25,8 Ar groß, auf 40000 M. geschätzt, Haus mit Garten und Park in Porschdorfer Flur an der von Porschdorf nach Waltersdorf führenden Staatsstraße unmittelbar vor Waltersdorf gelegen, das Haus Ortslistennummcr 63 zur Brandversicherung auf 28 080 M geschätzt, 2. Blatt 185, nach dem Flurbuche 10,7 Ar groß, auf 800 M. geschätzt, Feld an der gleichen Straße gelegen, beide Grundstücke in wirtschaftlichem Zusammenhänge stehend und als Gesamtheit auf 41 500 M. geschätzt. Di- Einsicht d-r Mitteilungen des Grnndbnchcimts sowie der übrigen, die Grundstücke betreffende» Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung ans den Grundstücken und, soweit sic zur Zeit der Eintragung des am 29. Oktober 1917 vcrlaiilbartcu BcrstcigcruugSvcrnicrkcS aus dein Grundbuchc nicht ersichtlich waren, spätestens im BerstcigcrungSteriuiue vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an- zumcldcu und, wenn der Gläubiger widcispricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt nnd bei der Verteilung des VcrstcigcrnngS- crlöscs dem Ansprüche'des Gläubigers nnd den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Bcrstcig-rnng cntgcgcnstchendcs Recht hat, mnsl vor der Erteilung des Zuschlag« die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung de« Verfahrens hcrbciführcn, widrigenfalls für das Recht der Vcrstcigcrnngserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Schandan, den 28. August 1918. Königliches Amtsgericht. Volksküche. Markcnausgabe: den 6. September 1918: Häuser Nr. 1—150 vormittags 10 — 12 Uhr, „ „ 151 -264 nachmittags 2— 4 „ im Wcrncrsche» Grundstück. 6 Spcisemarken 180 Psg. und Abschnitt l dec Nährmittel karte. Belieferung: Nr. 21 22 23 24 2S 26 am 9. 9. 11. 9. 13. '.). 10. 9. 18. 9. 20. 8. Nr. 31 32 33 34 3S 38 am von ^/s12—'/4I 10.9. 12.9. Uhr mittags. 14. 9. 17. 9. 19. 9. 21. 9. Schandau , den 4. September 1918. Volksküche der Stadt Schandau. Lebensmittel betr. — bei Haase — von Donnerstag ab aus Abschnitt H und soweit nvch nicht geschehen auch Abschnitt 6 7 Pfund aus graue Karte, 5 Pfund auf rote Karte, Preis 13 Pfg. das Pfund. — bei Klemm — Donnerstag, den 5. September, erfolgt Ausgabe aus die Nummern 1401— Ende. Aus die zu erfolgende Anmeldung der Nährmittelkarten wird hiermit nochmals hingewiesen. Schandau, den 4. September 1918. Der Stadtrat. Wir geben hierdurch bekannt, daß der bisherige Hilfsexpedicnt beim Gemeinderate Niederwiesa Herr Erich Max Karl Maatz als 2. Expedient beim hiesigen Stadtratc und Standesamte, sowie als Kon trolleur bei der Natssportel- und Strafgelderkassc und als Hilfsarbeiter bei der Stadt- und Sparkasse heute in Pflicht genommen worden ist. Schandau, den 4. September 1918. Der Stadtrat. Fortsetzung des amtlichen Teiles in der Beilage. vertüchez. —* Die Sonnnerzcit geht mit dem 15. September wieder zu Ende und die Normal-(Sonnen-)zcit tritt wieder in Krast. Am Morgen bedeutet das erhöhtes Licht, abends freilich frühere Dunkelheit. —* Beschränkung der Gllsthnnsslcischuiarkcn. Das Ministerium des Innern hat angeordnet, daß in den Gastwirtschaften Flcischmarken nur noch mit dem Datum der laufenden Woche angenommen werden dürfen. Die bisherige Vergünstigung, daß auch noch Marken der vergangenen Woche beliefert werden dürfen, hört jetzt auf. —* Dem Obergrcnzausseher Thiemer in Schandau ist das Ehren kreuz für Wohlfahrtspflege, dem Zollausseher Hähnchen in Bodenbach die Friedrich August-Medaille in Silber mit der Spange und dem Zollaufseher Wunderlich in Schandan das Kriegsverdienstkrcuz verliehen worden. —* Dem K. K. Ocsterr. Oberfinanzrat Löffler, Vorstand des Hauptzollamts Bodenbach-Tctschen, ist der Note Adlerorden 3. Klasse und dem Obcrzoll- revisor Zollrat Schräder in Bodenbach, Vorstand der Kgl. Sächs. Zollämter Bodenbach und Tetschen, das Ritterkreuz des Franz Josef-Ordens verliehen worden. Letzterer ist auch von Sr. Maj. dem König zum Oberzollinspektor und Vorstande des Kgl. Haupt zollamts Meißen vom 1. Januar 1919 ab ernannt worden. r. —* Eine jugendliche Gaunerin. Kommen da am Montag nachmittag — bevor der Postschaltcr geöffnet »ar — zu einem hiesigen Geschäftsmann zwei ihm be kannte Fräuleins mit der Bitte, ein Paket (Inhalt: Lebensmittel u. dgl.) nach 3 Uhr durch das Postamt weiterbefördern zu lassen, da sic nicht so lange warten könnten; außerdem lassen sie ihm zur Erledigung 2 M. da. Nach ungefähr 1.0 Minuten erscheint ein etwa 12 Jahre altes Schulmädchen: es habe den Auftrag, das Paket wieder abzuholen, die Fräuleins wären bei seiner Mutter und wollten es selbst versorgen. Auf Be fragen gab es an, Bierig zu heißen und in der Sebnitzer straße zu wohnen. Bekleidet war das dunkelblonde Mädchen mit einer blauen Wirtschastsschürze und machte einen sauberen Eindruck. Natürlich gibt Genannter das Paket mit den 2 M. heraus. Kurz nach 3 Uhr stellen sich die Auftraggeberinnen ein, um ihm die Arbeit wieder abzunehmen. Mit nicht geringem Erstaunen müssen sie erfahren, daß ihr Eigentum bereits abgeholt wurde. Nur so ist diese dunkle Angelegenheit zu erklären, daß die kleine Diebin das vorherige Gespräch der Auftrag geberinnen belauscht hat und daraus zur Ausführung ihres Schwindels geschritten ist. Irgendwelche Wahr nehmungen, die zur Feststellung der in dec Entwickelung begriffenen Gaunerin führen können, werden an die hiesige Polizei erbeten.