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" Höchstpreise für Stroh und Häcksel aus der Ernte 1918. Auf Grund der Verordnung Uber die Preise sllr Stroh und Häcksel aus der Ernte 1918 vom 28. Juni 1918 (NGBl. S. 721 flg.) und der Aussührungsverordnuna des Kgl. Ministeriums vom 9. Juli 1918 wird sttr den Bezirk der Kgl. Amtshauptmannschaft einschl. der Städte mit rev. Stüdteordnung folgendes bestimmt: 8 1. Beim Berkaus von Stroh durch den Erzeuger dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: n) bet Flegeldruschstroh 90 Mk. für die Tonne, i>) bei Maschinendruschstroh 80 Mk. sür die Tonne, o) bei Häcksel 120 Mk. für die Tonne (ohne Sack). Ist das Stroh nicht von mindestens mittlerer Art und Güte, so ist ein entsprechend niedrigerer Preis zu zahlen. Für Stroh, das in drahtgcpresstcn Ballen geliefert wird, erhöht sich der Preis um 12 Mk. für die Tonne. Der Zuschlag umfasst auch die Kosten für die Beschaffung des Bindedrahtes. 8 2. Die in 8 1 bezeichneten Preise schliessen die Kosten der Beförderung bis zur Verladestelle des nächsten Ortes, von dem das Stroh mit der Bahn oder zu Wasser versandt werden kann, sowie die Kosten des Verladens daselbst ein. Die Preise gelten für Barzahlung bei Empfang. Wird der Preis gestundet, so dürfen bis zu 2 vom Hundert Jahreszinsen Uber Neichsbankdiskont hinzugeschlagen werden. 8 8. Vergütet wird dasjenige Gewicht, das bahnamtlich festgcstellt wird. Kann das Stroh nach den bestehenden örtlichen Verhältnissen nicht gewogen werden oder findet kein Eiscnbahnversand statt, so gilt für Heeresliefcrungen das auf der Proviantamtswage, im übrigen das auf einer öffentlichen Wage festgestellte Gewicht. 8 4- Die Gebühr, welche die Gemeinden sür Vermittelung der Strohllcferungen erhalten, wird auf 9 Mk. für die Tonne festgesetzt. Die Gebühr umfasst alle sonstigen Unkosten. Die Vermittelungsgebühr für die Kgl. Amtshauptmannschast als Licferungsverband beträgt 3 Mk. für die Tonne. 8 5. Beim' Umsatz durch dcu Handel dürsen den in 8 1 festgesetzten Preisen insgesamt höchstens 7.00 Mk. sür die Tonne Stroh in drahtgepressten Ballen, 9 Mk. sür die Tonne anderes Stroh oder Häcksel zugeschlagen werden. Bei Lieferung von Häcksel gelten für leihweise Ucbcrlassung der Säcke die in 8 4 Absatz 2, für den Verkauf der Säcke die In 8 4 Absatz 3 der Verordnung des Staatssekretärs des Krlegscrnährungsamtes vom 28. Juni 1918 (NGBl. S. 722) bestimmten Sätze: Für Stroh oder Häcksel, das der Händler unmittelbar an den Verbraucher In einzelnen Mengen von nicht mehr als 30 Zentnern täglich liefert, darf ausserdem ein besonderer Klelnhandclszuschlag erhoben werden. Dieser Zuschlag beträgt 90 Pfg. sür den Zentner. Diese Zuschläge umfassen die Kommissions-, Vermittlungs- und ähnlichen Gebühren, sowie alle Arten von Aufwendungen; jedoch dürsen Auslagen für Fracht, einschl. der durch Zusammenstellung kleinerer Lieferungen zu Sammelladungen nachweislich entstehende Dorfrachtkosten besonders berechnet werden. 8 6. Die in dieser Bekanntmachung bezeichneten Preise sind Preise im Sinne des Gesetzes betr. Höchstpreise. 8 7. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann aus Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die strasbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dein Täter gehören oder nicht. Pirna, am 1. August 1918. Für den Vezirksverband: Die Königliche Amtshauptmannschaft. " ' Getreideablieferung. Unter Hinweis aus 8 6 dec Bekanntmachung der Kgl. Amtshauptmannschast über die Getreide- und Hülsenfruchternte 1918 vom 12. Juli 1918 wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass Getreide nur mit einer vom Getreide-Einkauf Pirna ausgestellten Lieferungsanweisung in eine Mühle gebracht werden darf. Die Lteserungsanweisung ist jedoch von den Landwirten nicht unmittelbar beim Getreide - Einkauf in Pirna zu beantragen, sondern bei einem zum Einkauf von Getreide berechtigten Kommissionär (s. Bekanntmachung der Kgl. Amtshauptmannschast vom 29. Juni 1918), der sie dem Landwirt zustellt. Die Licferungsanweffung hat der Landwirt der Mühle bei Beginn der Lieferung des Getreides zu übergeben; sie ist von dieser innczubehalten. Die Mühle ist verpflichtet, dem Landwirt bei erfolgter Anlieferung jeder Fuhre einen Empfangsschein darüber auszustellen. Die Lieferungsanweisung muss von dem Landwirt so rechtzeitig bei einem Kommissionär beantragt werden, dass sie bei der Getreideablieferung an die Mühle vorschrifts mässig verwendet werden kann (wenigstens acht Tage vor dem Ablicferungstag). Ein Anspruch darauf, das Getreide einer Mühle oder einer bestimmten Mühle zusühren zu dürfen, besteht für den Landwirt nicht; Wünsche werden indessen nach Möglichkeit berücksichtigt. Bringt der Landwirt bei der Anfuhr von Getreide in die Mühle keine Lieferungsanweisung mit, so dars die Mühle das Getreide aus keinen Fall annehmen, sondern ist verpflichtet, die Annahme ausnahmslos zu verweigern. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Die Mühlenbetriebe haben außerdem ihre Schliessung zu gewärtigen. Pirna, den 2. August 1918. Für den Vezirksverband: Die Königliche Amtshauptmannschast. E ° Mutterkorn. Für Mutterkorn, das als Arzneimittel Verwendung findet, werden 12 M. für 1 Kilogramm bezahlt. Angebote sind an die Reichsgetreidestelle — Geschästsabteilung — zu richten, von der dem Besitzer die Stelle bezeichnet wird, an die cs abzuliefern ist. Pirna, den 3. August 1918. Für den Vezirksverband: Die Königliche Amtshauptmannschast. Ms üer Tätigkeit lies Serirksarbeitsnackmeises lier Migl. Mtsbauptmannschatt ?irna. Boi» Geschäftsführer Kurt Sch » dcck - Pirna. Um eine» Ausgleich zwischen Arbeitsangebot und Nachfrage hcrbeizufiihrc», ist der vom Bczirksvcrband der Kgl. AmtSsscmpt- »lannichast Pirna am 1. Juli 1917 ans paritätischer Grundlage eingerichtete Bezirks-Arbeitsnachweis dauernd bemüht, den hiesigen Industriellen und Gewerbetreibenden Arbeitskräfte zuzttsÜhrcu und Arbeitsuchenden Stellen zu vermitteln. Die Stellen vermittlung ist für Arbeitgeber und Arbeitsuchende völlig kostenlos, die Anmeldung offener Stellen kann schriftlich, persönlich oder auch durch Fernsprecher Amt Pirna Nr. 700 in der Geschäfts stelle Pirna, Albcrtstr. la, in der Zeit von 8—1 Uhr vorm.. 3—6 Uhr nachm. erfolgen, Sonnabends durchgehende Geschäftszeit 8—3 Uhr. Die allgemeine Abteilung des BczirksarbcitSnachwciscS vermittelt in erster Linie männliche gelernte und ungelernte Arbeitskräfte jeder Art nnd richtet sein Augenmerk darauf, nach streng individuellen Gesichtspunkten den rechten Manu au die rechte Stelle zn bringen. Aus praktischen Gründen sind ferner noch in den Räumen des Bczirksarbcitsnachwcises dieGcschäftsstelle dcsVcremsHeimats dank der Königl. Amtshauptmannschast Pirna und der Städte Neustadt, Königstein und Schandau, die Melde stelle für Hilfsdicnstpslichtige nnd die Frauenarbeits- Meldestelle der Kricgöamtsstellc XII Dresden nntergcbracht. Erstere hat cs sich unter anderem zur Aufgabe gestellt, unscrcu Kriegsbeschädigte» Stelle» zu vermittel» »»d i» ihren: oder einen: ihren Acrhältnissen entsprechendem Beruf uuterzubriugeu. Die Hilssdieustmcldestelle vermittelt Stellen aller Art äusser iu der Heimat auch iu die besetzte:: Gebiete. Der Fraucuarbeitsmeldestelle liegt die Vermittlung von weiblichen Stellensuchcndeu ob. Sie ist für Unterbringung von Fronen und Mädchen in geeignete Stellen bemüht. Jeder in der Geschäftsstelle vorsprechendc Stellcusuchcudc mnss Auswcispapicre vorlegcn (Arbeitsbuch,Jnvalidcnkarte,letztc8ArüeitS- zcugnis uud Abkehrschciu). Werden die Papiere für ordnungs mässig befunden, so erhält er dann eine Zuwcisungskarte, welche die Anschrift des Arbeitgebers und dcu Namen des z»- gcwicsencn Arbeiters enthält. Die Herren Arbeitgeber wollen daraus achten, dass die auf der Zuwcisuugökarte anfgedrucktcu Frage» über Einstellung des Arbeiters deutlich beantwortet werden nnd die Karte den: Arbeitsnachweis sofort wieder zugestcllt wird, damit dieser genau uuterrichtet ist, ob noch Leute zugewicseu werde» solle» oder nicht. Die Meldestelle für Hilfsdicnstpslichtige nnd die Franenarbeits- Meldestelle bedienen sich bei der Znwcisnng von Arbeitskräften eines Ausweises, der ebenfalls mit einen: entsprechenden Vcr- mcrk über Ein- oder Nichtcinstcllung des Bewerbers mit voll zogener Unterschrift der Geschäftsstelle wieder zngcsandt werden muss. In: 1. Halbjahr des Bestehens des Bezirksarbeitsnachweises (1. Juli bis 31. Dezember 1917) haben 392 männliche nnd 581 weibliche Arbeitsuchende nach Beschäftigung Vorgesprächen, in dauernde Stellen wurden 304 männliche nnd 371 weibliche Be werber nntergcbracht, offene Stellen wurden insgesamt 1201 an- gcmeldct. Der Bczirksarbcitsnachweis wird bemüht bleiben, auch unter den jetzigen schwierigen Verhältnissen auf den: Gebiete des ArbeitS- Marktes allen berechtigten Wünschen »ach Möglichkeit gerecht zn werden. An ZtM «na Qna. —* (K. M.) S. M. der König hat an den Komman deur der . . . Infanteriedivision Generalmajor Löffler folgendes Fernschreiben gerichtet: Dnrch die Berichte des MilitärbeoollmächUgten habe ich von den hervorragenden Kämpfen der Division bei der Abwehr starker feindlicher Angriffe Kenntnis inckommen. Besonders lobend er wähnt wird das Neserve-Jnfanterie-Neglment 240. Ich spreche allen Teilen der Division meinen wärmsten Dank und meine vollste Anerkennung aus. Sie haben sich als gleichwertig mit den alten Divisionen gezeigt. —* (K. M.) Am 1. August 1918 ist eine Bckllllllt- Mgchung (Nr. O. II. 700/7. 18. K. N. A.), betreffend Beschlagnahme, Bestandscrhclmng und Höchstpreise von Leichtöl, Nohbenzol, Benzol, Toluol, Benzin und sonstigen bcuzol- oder benzinartigen Körpern in Kraft getreten. Gleichzeitig setzt die neue Bekanntmachung für verschiedene der durch sic betroffenen Stoffe Höchstpreise fest. Der Wortlaut der Bekanntmachung, der eine grössere Anzahl Einzelbestimmungen enthält, die für die betroffenen Kreise von Wichtigkeit sind, ist bei den Polizeibehörden einzusehen. —* (M. I.) Kolonialkriegcrspcndc. Zu Gunsten der schwer geschädigten Deutschen In unseren Kolonien werden in der Zeit bis Ende September Opfertage in ganz Deutschland stattfindcn. Für Sachsen sind hierfür der 14. und 15. September bestimmt. Der Ertrag soll der beim Schutztruppen-Kommando verwalteten Kolonial- Krieger-Spende zufliessen und kommt den Kolonialkricgern, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen zugute, die in den Schutzgebieten bei Ausbruch des Krieges ihr Hab und Gut verloren haben. Nähere Auskunft erteilt für Sachsen der Sächsische Arbeitsausschuss der Kolonial krieger-Spende, Vorsitzender: Justizrat Nöhl in Dresden, Geschäftsstelle: Ministerium des Innern. —* In letzter Zeit wird gelegentlich über die Kleb fähigkeit der Briefmarken und die Beschaffenheit des Papiers der amtlichen Postkarten geklagt. Die Postverwaltung stellt nicht in Abrede, daß sich in beiderlei Hinsicht die Verhältnisse gegen früher etwas verschlechtert haben. Die Ursache davon ist in gewissen Schwierigkeiten zu suchen, die sich neuerdings bei der Herstellung des Klebstoffs und des Papiers ergeben und die sich vor der Hand nicht beseitigen lassen. Sie müssen als eine Begleiterscheinung des Krieges hin genommen werden. Um zu erreichen, daß die Marken möglichst gut haften, empfiehlt cs sich sehr, wenn die Verbraucher sie vorsichtig und nur mäßig anseuchten. Andernfalls wird von der Klebstoffschicht zuviel sort- genommen, sodaß die Marken dann u. U. abfallen. —* Dic iw Bczirkc der Krcis'hcwptmcmnschaft Dresden wohnende» Handwerker, welche sich der Meisterprüfung in: Sinne von 8 133 der Gewerbeordnung in: bevorstehenden Herbst unterziehen wollen, werden daranf hingcwiesen, dass sie ihr Gesuch nm Zulassung zur Prüfung bis 15. Angnst an die Geschäfts stelle der Gewerbekammer Dresden, GrnnaerSt r. 50, cinznscnden haben. Später eingehende Gesuche köunen möglicher weise erst in: Frühjahr 1919 Berücksichtigung finden. In den: Znlassnngsgesnche ist das Gewerbe zn bezeichnen, in den: dic Prüfung erfolgen soll. Die folgenden Unterlagen sind beiznfügeu: 1. ein von: Gesuchsteller selbständig verfasster nnd eigenhändig geschriebener Lebenslauf, 2. der Nachweis über dic Zcit, die der Gcsuchstellcr als Geselle in dem betreffenden Handwerk tätig ge wesen ist (Arbcitszengnijse), 3. die Zengnisse der gewerblichen VildnugLanslallcn, die der Gcsnchstcllcr etwa besucht hat, 4. das Lehr- uud GescllcnprüfungSzcnguiS, 5. eine behördliche AiifcuthallS- bcschciuignug (Wohnnugsmcldcschciu), 6. Vorschläge für das Meisterstück, 7. dic Prüfnugsgebühr; dicsclbc beträgt in: all- gcmciucu 30 M., im Maurer- oder Zimmcrhandwcrk und im Dachdcckcrhaudwcrk, wenn die Prüfung in: Schiefer- :: n d Ziegcl- deckcrhandwerk abgelegt wird, 50 M., 8. dic Versicherung, dass der Prüfling sich noch nicht anderwärts zur Prüfung gemeldet hat oder die Angabe, wo nnd wann dies bereits geschehen ist nnd 9. dic Angabe, ob und bcjahendcnsalls welcher Jnnnng der Gc- suchstcller angchört. —* Rüpelhafte Belästigung der Fcrieukiiidcr. Im Ferienheim aus den Lößnitzbergen sind gegenwätig 70 Kinder, Knaben und Mädchen aus Dresden, zur Erholung untcrgebracht. Die für die Kolonie benötigten Nahrungsmittel werden von den Knaben nach den be hördlichen Anweisungen von den Lieferanten täglich ein geholt. Bel diesen Gängen wird die Ferienabtcilung von Knaben und Ortseinwohnern ausgelauert und ver folgt, wobei es zu sehr rüpelhaften Szenen gekommen ist. Die Fcricnkinder werden umzingelt, mit Steinen beworsen, mit Stöcken bedroht und wenig freundlichen Worten bedacht, von denen (die Worte „Hungerleider", „Ihr freßt uns alles weg" noch anständig sind, um hier angeführt zu werden. Der Ortspolizei wurden die Vor kommnisse, durch die die Ferienkinder so verängstigt sind, daß sie dic Ausgänge nicht mehr aussühren wollen, an gezeigt. An die Einwohnerschaft wird das Ersuchen ge richtet, den in der Lößnitz zum Besuch weilenden Kindern Schutz angedeihen zu lassen, den geschilderten Vor kommnissen ihr Augenmerk zu schenken und dem rüpel haften Gebaren von Ortsbewohnern energisch cntgegen- zutreten. Neugersdorf. Eine Ziege gestohlen wurde aus einem Nebenraume der Stangeschen Bildhauerwerkstätte neben dem Schlachthofe. Allem Anschein nach ist das Tier an Ort und Stelle getötet worden. Werdau. Bei dem O-Zugunglück in der Nähe von Landsberg a. W. ist die 17 Jahre alte Tochter Leonore des Fabrikbesitzers Ernst Georg Sarfert, hier, tödlich verunglückt. Treuen i. V. Das Rittergut Treuen oberen Teils, das dem verstorbenen Führer der sächsischen Konservativen Geh. Hosrat Opitz bez. seinen Erben gehörte (109 lia groß, mit Patronatsrccht), ist für 370 000 M. an einen Leipziger Herrn verkauft worden. Aussig. Bekanntlich sollte die Herrschaft Türmitz in tschechische Hände übergehen. Die Aussiger Firma Fr. Wolfrum sprang aber im letzten Augenblicke ein und rettete den bedrohten deutschen Besitz, Indem sie dic Herrschaft um den Betrag von 900 000 Kronen erwarb. Das Schloß und sein schöner Park wurden von der Stadtgcmcinde Aussig erworben, die dort ein Heim für deutsch-böhmische Kriegsblinde zu schaffen gedenkt. Dieser Tage fand die Uebergabe des Schlosses an die Stadtgemeinde Aussig statt. Von dem vormaligen statt lichen herrschaftlichen Besitze in Türmitz verbleibt nur noch das Kloster im gräflich Nostitzschen Besitz.