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Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 34918. Die „Sächsische Elbzciiuug' nschclnt DicnSlog, Donners tag und Sonnabend. Dir Ausgabe deS Blattes erfolgt tagS vorher nachm. 5 llhr. DczngS-Prcis vicrtcl- jährlich 2.— Mk., Lmonalliw .1.40 Mk., 1 monatlich 70 Pfg. durch die Post uicrlclsährlich .2.10 Ml. (obnc Bestellgeld). Eiiizclnc Nummern 12 Pfg. Alle kaiserlich. Poslanstallcn, Postboten, sowie die steilungStragcr nehmen stet? Bestellungen ans die .Sächsische Elbzeilung" an. Tägliche Beilage: „Untcchaltungsblatt". iü -ss ÄSttiBche 'MlSzknG. -«s KilivUc HiWizsSiUl «Ä Scs SMsl z« SlbmSas, saitiik jöi'-c« AMMÄ-ml zs Ksdißtls. Druck und Verlag : S ä ch s i s ch c E l b z c i l u n g, A l m a H i e k c. Verantwortlich: Konrad N o h r l a p v e r, Bak Schandau. Fernsprecher Nr. 22. Telegramme: Elbzeitung. Anzeigen, bei der lociteu Ver breitung d. Al. non große- Wirkung, sind Montag», Mittwoch» und Freitag« bi» spätestens vormittags 9 Uhr anfzngebcn. Orlsprcis für die 5 gespalt. Kleinichrislzeilk oder deren Naum 20 Pfg,, bei auSwärtigeu Anzeigen 25 Pfg. (tabellarische und schwierige Slnzcigcn nach Uebcreinknnst). „Eingesandt" und „Reklame' 50 Pfg. die Zeile. Bei Wiederholungen ent- sprechender Nachlaß. Tägliche Beilagi: „Unterhaltungoblalt'. Zeituug für die Landgemeinden: Altendorf, Kleinhennersdorf, Krippen, Lichtenhain, Mittelndorf, Ostrau, Porschdorf, Postelwih, Proffe«, Rathmannsdorf, Neinhardtsdors, Schniillra, Schöna, Waltersdorf, Wendischfähre, sowie für das Gesamtgebiet der Sachs.-Böhm. Schweiz Im gaUe Uühkrcr Gewalt Mrlkg odcr troenbwelchkk I-nMqer SiSniiuun dc» BkNicbe» der NkUuno, der VNlrronIcii oder der Vesgrderungöclurlchtttmien) Hot dcr Begther keinen Ang-ruch out Melernng oder SlachNekerung dcr.geUunz oder aut »UMcovlnao de» Bezug-pr: !«> A nzeig en °A n tt tt hm ek e llen : In Bad Schandau: Geschäftsstelle Zankcustrahc 134; in Dresden und Leipzig: Hansenstein cs Vogler, Jnvalidendauk und Rudolf Moste; in Frankfurt n. M.: G. L. Daube L Eo. Mr. 10V Bad Schandau, Dienstag, den 20. 2lugust 1913 NM* 62. Jahrgang. Nachstehende Bekanntmachung wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 6. August 1918. 1670 V 8 1 Ministerium des Innern. 3667 Veüannlmachung über die Herstellung und deu Absah von Dörrobst. . Aus dem „Neichsanzeiger" Nr. 180 vom 1. August 1918. Auf Grund des 8 3 der Verordnung Uber die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 23. Januar 1018 (Neichs-Gcseßbl. S. 46) geben ivlr hiermit bekannt, das; wir zum Erwerbe von Obst slir die Herstellung van Dörrobst unsere Genehmigung nicht erteilen werden. Die Herstellung von Dörrobst aus Obst, welches von anderen erworben ist, ist damit unmittelbar verboten und wird nach 8 9 Ziffer 3 der Bekanntmachung vom 23. Januar 1018 bestraft. Es ist dabei gleichgültig, ob das Obst zur Herstellung von Dörrobst im eigenen Betriebe oder unter Abschluß eines Lohnvcrtragcs Im Betriebe anderer erworben werden soll. . Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Dörrbetrlcbe, die von der Geschäfts stelle der Neichsstelle für Gemüse und Obst im Einvernehmen mit uns Aufträge zur Trocknung von Obst für Heer und Marine erhalten haben oder mit unserer Genehmigung sür Marmeladenfabrikcn Obst dörren. Es wird ausdrücklich darauf hingewicscn, daß das Verbot des Erwerbes von Obst zur Herstellung von Dörrobst sich aus sämtliche Hersteller von Dörrobst bezieht. Von dem Verbot nicht betroffen werden nur diejenigen nicht gewerbsmäßigen Hersteller, die jährlich nicht mehr als 20 Doppelzentner Dörrobst Herstellen. f<f - Fernerhin geben wir aus Grund des 8 2 der Bekanntmachung der Neichsstelle sür Gemüse und Obst vom 3. September 19l7 („Neichsanzeiger" 212 vom 6. September 1917) bekannt, daß wir unsere Genehmigung zur gewerbsmäßigen Verarbeitung von Obst zu Dörrobst nicht erteilen werden. Wegen der in Betracht kommenden Ausnahmen gilt das in Absaß 2 Gesagte. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß damit auch allen Erzeugern von Obst und diesen gleich zu erachtenden Personen, Ersteigerern von Obstnußungkn, die gewerbsmäßige Verarbeitung ihres eigenen Obstes zu Dörrobst durch aus untersagt wird. Auf Grund des 8 2 her bereits erwähnten Verordnung vom 23. Januar 1918 versagen wir hiermit schließlich jeglichem Absatz von Dörrobst aus der Ernte 1918 durch den Erzeuger ebenso wie durch den Handel (Groß- und Kleinhandel) unsere Genehmigung. Nur wer im Jahre weniger als 20 Doppelzentner Dörrobst nichtgemerbsmäßig herstellt, bleibt von diesem Absaßverbot unberührt. Doch wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß jeder weitere Absaß von Dörrobst, welches von solchen Herstellern erworben wurde, verboten und strafbar ist, wi^ jeder Handel mit Dörrobst überhaupt. Berlin, den'25. Juli 1918. Kricgsgesellschaft fiir Obstlronserven und Marmeladen. Klein. Or. Lehmann. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, am 9. August 1918. 1750 V 6 1 Ministerium des Innern. 3753 BekmmLmachrmg über den Absatz von Muttersäftcn und Fruchtsirupen. Auf Grund der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 23. Januar 1918 (Reichs-Ges.-Bl. S. 46) geben wir in Ergänzung unserer Bekannt machung vom 4. Februar 1918 (Neichsanzeiger 37 vom 12. Februar 1918) bekannt, daß Fruchtsäste (Muttersäste und Fruchtsirupe) aller Jahrgänge, also auch Säfte dies jähriger Pressung, ohne unsere Genehmigung von den Erzeugern nicht abgeseßt werden dürfen. Wir weisen gleichzeitig daraufhin, daß auch diejenigen nicht gewerbsmäßigen Her steller von Fruchtsäften, welche jährlich weniger als 20 dx Fruchtsäfte Herstellen, ihre Er zeugnisse, und zwar bis zur Festsetzung neuer Preise auch Säfte der Ernte 1918, nur zu den In der Bekanntmachung vom 4. Februar 1918 (Neichsanzeiger 37) festgesetzten Her- stellcrpreisen absetzen dürfen (8 2 Satz 3 der Verordnung vom 23. Januar 1918 — NGBl. S. 46 —). Jeder Weiterabsatz dieser Erzeugnisse ist verboten. Berlin, den 12. Juli 1918. Kricgsgesellschaft fiir Obstkonserven und Marmeladen m. b. H. Klein. Dr. Lehmann. Beim Verkaufe durch den Kartoffelcrzeuger wird der Höchstpreis für den Zentner Frühkartoffeln im Königreich Sachsen ab 15. August 1918 zunächst auf 8 Mark herabgesetzt. Dresden-N., am 14. August 1918. 1726 V Ministerium des Innern. 3771 Verordnung über die Höchstpreise für SchakvE Unter Aufhebung der Verordnung über den gleichen Gegenstand vom 15. Dezember 1917 (Nr. 295 der Sächs. Staatszcitung vom 20. Dezember 1917) wird folgendes bestimmt: Vom 15. August 1918 ab gelten für Schasvieh ab Stall und Standort sür den Zentner Lebendgewicht folgende Höchstpreise: In Klasse I: vollfleischige Lämmer und Jährlinge (Hammel und ungelammte Schafe) 100 M. - - II: vollfleischige und fette Mutterschafe 90 - - - III: magere und gering genährte Schafe, auch Zuchtböcke 70 - - - IV: minderwertige und abgemagerte Schafe 50 - Heidschnucken werden in allen Klassen um 20 Prozent niedriger als die übrigen Schafe bewertet. Die Feststellung des Lebendgewichtes erfolgt am Standort der Tiere unter Abzug von 5 Prozent. Dresden, am 14. August 1918. 4171VHIH Ministerium des Iuuern. 3779 Lebensmittel betr. — bei Klemm — aus Lebensmittelmarke Nr. 3 und Fettmarke 0 vom August '/« Pfund. Preis M. 3.60 das Pfund. Ausgabe Dienstag: Karten Nr. 1 — 1500, . Mittwoch: „ „ 1501—Ende. Schandau, am 19. August 1918. * Der Stadtrat. Städtische Kuranstalt betr. An ÄöäNÄbVUNg unserer Bekanntmachung vom 16. ds. Mts. werden hiermit die Stunden, zu denen die Kunsnsilsli gsültsnsl ist, bis aus weiteres festgesetzt, wie folgt: Jeden ÜS-Enslsg unrI llonnss slsg von I Uhr vorm. bis I Uhr mittags, von 8 Ahr vorm. bis l2 Uhr mittags und 3—8 Uhr nachm. Schandau, den 19. August 1918. Der Stadtrat. Die SvLinkskskIsngnunilksi'lte Din. 718 ist venlonen ge- gsngsn und wird hiermit sür ungültig snkIZnI. Schandau, den 19. August 1918. Der Stadtrat. Hur 5tM UNO csna. —* Ein Ehrcnabend im wahrsten Sinne des Wortes war das Benesizkonzert sür Herrn Musikdirektor Florenz Fischer, welcher getreulich den Posten seines Sohnes als Leiter unserer Kurkapclle aussüllt Die „Sinfonie in Es-dur" leitete das Konzert ein. Es war eine Glanzleistung instrumentaler Kunst. In dem „Konzert in G-moll sür Violine" von M. Bruch entfaltete der Künstler voll und ganz sein Können. Dies trug ihm wahre Beifallsstürme ein; er spielte daraus als Einlage Sarasates „Zigeunermeisen", welche an die Technik eines Violinvirtuosen hohe Ansprüche stellen. Nach der „Ungarischen Rhapsodie Nr. 2" von Liszt — vorzüglich, wie alles andere, im Gesamtspicl wiedergegeben — spielte die Kurkapclle daß große Potpourri „Wir müssen siegen" von Urbach, welches eine geschickte Aneinanderfügung be kannter vaterländischer Tondichtungen ist und schon deshalb stets elektrisierend aus die Zuhörerschaft wirkt; es stellt große Anforderungen an die Künstler, denen sich die Kapelle unter ihrer straffen Leitung als gewachsen erwies. Im Nahmen dieser instrumentalen Darbietungen brachte Fräulein Lotte Kapp (aus dem Klavier von Herrn Taeger-Lroncntal begleitet) die Caoatine der Gräfin aus „Figaros Hochzeit", das Gebet der Elisabeth aus „Tannhäuser", „Mondnacht" von Schumann und „Wiegenlied" von Humperdink zu Gehör, woslir ihr lebhafter Beifall wurde, sodaß auch sie sich zu einer Zu gabe verstehen mußte. — Wie schon eingangs gesagt: der Benefiziant kann mit den ihm gewordenen Ehrungen zufrieden sein, denn sie zeigten ihm, wie sehr seine und der Kapelle Leistungen anerkannt werden. n. «per. —* Mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse wurde der Unteroffizier Karl Not he ausgezeichnet. Der jetzt Verwundete ist bereits Inhaber der Friedrich August- ver stimme! schämt sich nicht! Ich las in der Sächsischen Elbezcitnng, Der Himmel schäme sich seiner Leitung, Aerkröchc drnm hinter den Wolken sich, Denn ungern schämt man sich öffentlich. Er schäme sich, weil er trotz vierjähr'gcm Ringen Noch immer nicht könne den Frieden »ns bringep. Da kam ein Schlarasse und fing an zn lachen, Und sagte: „Wir werden die Sache schon machen!" Doch al» der Schlarasse kaum sagt, wo» er denkt, Da hat sich der Himmel mit Wolken behängt, So schwarz nnd so schwer, so dick nnd so naß, Al» wollte er sagen: „Ich Pfeife euch wa»! Laßt mich an» dem Spiele dein: Kienzen der Waffen, Ich hab' mit dem Kriege hier garnichts zu schaffen; Das fehlte mir, daß ich fiir euer Benehmen Mich müßte hier oben am Ende noch schämen. Denn würd' ich mich schämen der Kriege ans Erden, Dann könnt' ich sür immer ganz schamrot hier werden. Drnm schäm' ich mich nicht, bin ich jetzt auch noch grau, Dec Himmel in Schandau mied doch wieder blau!" rV 0. Medaille in Vronzc, der österreichischen Tapferkcitsmedaille und des Eisernen Kreuzes 2. Klasse. —* Postschcckbcrkchr. Zu den Verzeichnissen der Post- scheckkundcn bei den Postscheckämtern im Neichs-Post- gebiet — Gesamtverzeichnis und Sonderoerzeichnisse fiir die Bezirke der einzelnen Postscheckämter — wird in den nächsten Tagen ein Nachtrag (Stand vom 1. Juli) er scheinen; er wird den Beziehern der Hauptverzcichnisse kostenfrei geliefert. —* Ncnc Teuerungszulagen an sächsische Beamte. Im Finanzministerium schweben Erwägungen über die Ge währung einer neuen Teuerungszulage an die sächsischen Staatsbeamten und Staatsarbeiter. Endgültige Beschlüsse werden erst nach Rückkehr des FinanZministers vom Urlaub gefaßt werden. —* Verordnungen der Neichsbekleidungsstelle über Bertcilung von Nähfädcu, Strick- und Stvpfgarncn durch die Kommunlverbände vom 10. August 1918 und über AuSfiihruugSbcstimmttllgcu hierzu vom gleichen Tage werden in der Sächsischen Staatszeitung in Nr. 188 vom Ministerium des Innern zur Kenntnis gebracht. —* Das 2l> jährige Bestehen der Firma Paul Hauber, Großbaumschulen, Drcsdeu-Tvlkemih, vereinte am Sonn abend nachmittag, den 10. August, in Donaths Neue Welt in Tolkewitz die Inhaber der Firma Paul Hauber und Rudolf Pekrun mit ihren Angestellten und zahl reichen Gästen zu einer Feier.