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Fortsetzung des amtlichen Teiler aus dem Hauptblatt. sür die solgrnden Gegenstände in Frage: Lie Gestellung von Aurbauhilfe kommt nur Lsde. Nr. 38. Lsd». Nr. 49. Fenstergriffe und -knöpse, Lsde. Nr. 31. ff Reihe IV der Vekanntmachun-, Die Gestrllnng von Ausbauhilse ersolgt siir Geländer, Griffe und Gitter, tzauswaffrrpumpen, Rohrleitungen usw. non Aurschankapparaten, Trepprnschutzstangen usw., 5V. Geländer, Griffe und Gitter, 51. Markisenzubehör, 52. Schutzstangen und Schutzgitter, »3. Tore und Gittertüre», 54. Treppenschutzstangrn, -5. Türklinken usw. ff Reiht ! der Bekanntmachung. Arme und Ausleger, Borrierenstangen, Bekleidungen, 34. Brauseköpse und Steigerohre, 35. Fenstergriffe und Fensterknäpse, 38. Filter und Zubehör, 37. Füllungen und Handleisten, 32. 3S. Lsde. Nr. 48. Brauseköpfe in Badeanstalten usw., Bedingungen für die Gestellung »»« Anobauhtlfe. den Besitzer kostenlos. Der Besitzer hat den mit der Vornahme brr Ausbauarbeiten Beaustrogtcir, soweit möglich, die Hilfsgeräte (Leitern usw.) zur Verfügung zu stellen. Für Beschädigungen kommt die Ausbaustelle nicht aus, auch kann der Besitzer sür Behinderung in der Benutzung von Einrichtungsgegenständen, welche durch die Aus bauarbeiten dem Gebrauch rntzoge» werden, keine Entschädigung verlangen. Für Beschaffung des etwa notwendigen Ersatzes und für dessen Einbau hat der Besitzer aus seine Kosten zu sorgen. Dagegen erfolgt die Aubriuguug der Grsatz- stveke der Türklinken und der Fenstergriffe aus Wunsch des Besitzers kostenlos, sofern der Besitzer die Dornahme des Ausbaues und des Wiederrinbnues Zug um Zug in. einem Arbritsgange ermöglicht. Der Besitzer hat die ausgrbauten Gegenstände unter Vorlage der Ausbaubescheinigung an die Sammrlftelle abzuliesern. Den Antragstellern aus Gestellung von Augbauhilse wird durch Bekanntmachung mitgeteilt werden, wann der Ausbau erfolgen wird. Der Besitzer oder sein Beauftragter hat die Ausbauarbeiten in jeder Weise zu fördern. Er ist verpflichtet, über die gelieferten Ausbauarbeiten eine Bescheinigung zU' erteilen. <r erhält von der Ausbauftrlle »ine Ausbaubrschrinigung über die ausgebauten Mengen. Wer kostenlose Ausbauhilse in Anspruch genommen hat, muß bei der Ablieferung die Ausbaubeschrinigung adgebe«, er erhält für die ihm ausgebautr Gewichtsmenge keine Aurkauvrrgütung. Wer Gegenstände selbst ausbaut oder ausbauen läßt, erhält sür jedes Kilogramm der abzultesrrnden Metallmrnge 1 Mark Vergütung. Türknäpfe, Türgriffe, Türftangen usw., 4t, Pentflatiynskloppen. 40. 41. 4«. - Antrag auf Ausbauhilfe von Einrichtungsgegenständen betreffend. Unter Bezugnahme aus 8 3 der Bekanntmachung Nr. M. 8. 1. 18. K. R. A., betreffend Beschlagnahme, Enteignung und Meldepflicht von Einrichtungsgegenstündew bezw. freiwillige Ablieferung auch von anderen Gegenständen aus Kupfer, Kupferlegierungen, Nickel, Nickellegierungen, Aluminium und Zinn vom Lk. Mär, 1917 werden diejenigen Betroffenen, dir kostenlose Ausbautzilse gestellt zu haben wünschen, ausgrsordert, umgehend mied spätestens kl» zum 15. Juul 1»18 dir Anträge bei der Metallabtrilung der: Kgl. Amtshauptmannschast anzubrlngrn bezw. dort erhältliche Formulare sachgemäß auszusüllen. Pirna, am »K. Mai 1»18. Der Bezirbsverband der König!. Amtshauptmannschast. öMN m die WM ÄWttMiiW. Der Verband der Bezirdsverbände. Im .Leipziger Tageblatt" lese» wir: , Soeben haben sich die sächsischen Gemeinde» anläßlich de» von der StantSrezierung den Ständen dorgclegten Entwurfes zu einem Gesetz über die Wohlfahrtspflege im Intereffe der Aufrechterhaltung der Sclbftverwaltuni dagegen verwahrt, daß die Wohlfahrtspflege ausschließlich zu einer Aufgabe der Bezirksverbändc erklärt werden sollte, da sehe» sic sich bereit» wieder zu einem Einspnich genötigt. Diesmal geht der bedrohliche Pla« von den Leitern der Bezirk«, verbände selbst a»S. E« Hapbelt sich um den kürzlich gegründeten „Verband der Bezirktverbände". Dieser ist ans Anregung der AmtShauptleute ins Leben gerufen worden und bezweckt einen Zusammenschluß der 28 anUShauptmannschaftlichen Bezirksverbändc de» Landes, zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen der Ver bände. Zu diesen« Zwecke soll der Verband auch bei staatlichen Stelle» »nd den gesetzgebenden Körperschaften Anregimgeii geben nud Anträge stellen. Alk Vcrticter jeder Bezirksverbändc» gehört dem Verbände der Anilöhanptniann an. An Beiträge» könne» 0,50 M. bis 3 M. für jedes a»gcfa»gcne Tailsciid der Einwohner zahl eines Bezirkes erhoben werden. ES mag dahingestellt bleiben, ob das BezirkSverbandSgesetz in seiner jetzige» Fassung, das die einzelnen Aufgaben des Bezirk», verbände» festlcgt, überhaupt Nanni dazu bietet, daß seine Mittel auch sür einen solchen Verband in Ansvrnch genommen werden. Wesentlich ist vor allem, daß die sächsischen Verhältnisse, da iu den meisten Bczirksverbäiiden entwickelte Städte sowie Iudustric- landgcmeindcn mit ländlichen Gemeinde» vereinigt sind, mir selten einheitliche Aufgabe» cmcS Bczirkövelbandeö zeitigen. Die Ge meinden fürchten deshalb, zumal sic ohuchi« mitunter über eine ohne Rücksicht geübte Majorisierung in der BezirkSverwaltnug zn klagen haben, ernstlich, daß al» „Aufgabe de» Bezirksverbändc»", deren gemeinsamer Förderung der kürzlich begründete Verband dienen soll, jeweils hanpisächlich da« aiigcschcil wird, was nur derjenigen Gcmeindcgrnppc nahclicgt und dient, die zufällig in dem betreffenden VczirkSvcrbaude die Majorität hat, was dagegen möglicherweise für eine starke Gruppe von MindcrbeilSgcmeindcn ohne Interesse ist. Wenn man ferner an die gerade in diesen Tagen in der Erste» Ständcknmmer vom Oberbürgermeister Blüher berührte Abhängig keit deö AmlShanplmanncS von der Regierung n»d die Beherrschung der AezirkSvcrwaltnng durch de» AmtShnnplmann denkt, so liegt die Vermutung s-hr nahe, daß der ncngcgründetc Verband der Bezirksverbändc dazu dienen soll, für Acrwnltnngswnusche der Amtshanptlcntc oder für Ziele, die ihnen von der Negierung nahc- gclegt werden, eine breitere Grundlage zu schaffen, nm sie ans diesem Weg« in den „Selbstvcrwaltnngskörpcr" des BezirkSvcrbandeS einzuführen. Denn mir so läßt sich die sonst unbegreiflich verfehlt erscheinende Bestimmung der Satzung des neuen Verbände« erklären, daß in ihm jeder Bczirksverband nur durch den Amtshanptmann vertreten, als» keine Möglichkeit gegeben sein soll, daß »och aridere Mitglieder der Bcürksverwaltnng bei dem Verbände zn Worte kommen können. Solange letztere» nicht geschieht, ist die Ver- cinignng weniger als „Verband der BczirlSvcrbände", den» al» „Verein der Anitshanpilcule" anznsprechcn. Im Hinblick ans die in der Kriegszcit hnndcrlsach mit dem ZnltändigkcitScifer des „Konnnnnalvcrbandes" gemachtcir Er» fahrnngc» deuten deshalb die Gemeinden auch die Begründung des neuen „Verbandes der Bczirksverbände" als Zeichen der Zeit dahin, daß die schafsensfrcndigc Initiative der Einzclgcmcindc zurückgcdrängt werden soll durch die zentralistischen Bestrebungen des BeznksverbandeS mit seiner immer erkennbarer werdenden Vielgcschäftigkeit, daß also die Selbstverwaltung sich bescheiden soll mit einer, wie die Dinge liegen, nur dem Name» nach als solche erscheinenden BczirkSverwaltnng. Hoffentlich findet sich das Kgl. Ministerium des 2«ncrn noch in der Lage, der geplanten Vereinigung der Bezirksverbändc in ihre», Ausbau eine Form zn gcbcn, die die angeführten Bedenken zcrstient, damit nicht von neuem Konfliktstoff in das Verhältnis zwischen Gemeinde und Bczirksverband hjneingctragcn wird. Nur Stack «nä Lanä. —* (K. M.) Ani 29. Mai 1918 ist eine neue Bekanntmachnng (Nr. 6.700j5.18 K. N. A.), betreffend Beschlagnahme und VorratS- erhcbnngcn von Gnmmibcrcisungcn für Kraftfahrzeuge jeder Art, erschiene», die an Stelle der Bekanntmachung Nr. 8. l. 622j4. 15 K. N. A. von: 16. Mai 1915 getreten ist. Durch die ncne Bc- kanntmachnng werden sämtliche Gummibcreisnngen (Decken, Schläuche, Vollreife») für Kraftfahrzeuge jeder Art (Kraftwagen, Krafträder) beschlagnahmt, gleichgültig, ob sie sich an Wagen (auch an zugclassencu) befinde» oder nicht, ob sic von irgendeiner Stelle früher frcigcgeben oder ob sie im Jnlandc oder Auslande erworben sind. Nicht beschlagnahmt sind lediglich dic Bereisungen, die sich im Eigentum dcr Heeres- oder Marincvcrwaltung befinden. Trotz dcr Beschlagnahme bleibt jedoch dic Benutzung dcr Bereifung auf Grund einer schriftliche» Benntznngserlanbniö dcr Inspektion der Kraftsahrtriippcn gestattet. Nach den: 15. August 1918 haben jedoch nur solche BenutzungScrlaubnisschcmc Gültigkeit, dic »ach den, 29. Mai 1918 erteilt sind. Ji» übrige» sind Veränderungen und rcchtsgeschästliche Verfügungen über beschlagnahmte Gegen stände nur mit Einwilligung der Inspektion der Kraftfahrtruppcii erlaubt. Gleichzeitig ist für die beschlagnahmten Gegenstände eine Meldepflicht angeordnct. Die Meldungen sind aus besondere» amtlichen Meldescheinen bi» zum 20. Juni 1918 an die Inspektion dcr Kraftfahrtruppcii zu erstatten. E» muß damit gerechnet werden, daß ein Teil dcr beschlagnahmten Gegenstände von der Heere». Verwaltung in Anspruch genommen werde» wird. Es empfiehlt sich daher, auf Anfordern dcr HecreSverwaltung dic Gegenstände freiwillig »n diese zu verkaufen, da sonst eine Enteignung vor» genommen werden müßte. Der Wortlaut der Bekanntmachung» dic verschiedene Einzeldestimmungett enthält, ist bei den Polizei- bchördcn einzusehen. Borstendorf bei Zschopciu. Al, nachträgliche Spende zum Iubrltage der 400 jährigen Reformationsfeier Über wies Fabrikbesitzer Otto Schönherr in Floßmithle dem hiesigen Kirchenvorstand den Betrag von 20 000 M Hnrlhau bei Themnitz. Eine schreckliche Bluttat ver- lichte der noch nicht 18 jährige Schlosser Vau von hier- Er feuerte aus die Ehefrau eines Kriegsbeschädigten Arbeiters, mit dem er befreundet war, vier Nevolverschüssr ab, die die Frau schwer verletzten. Das Kind der Verletzten, das sich eben anschickte, in die Schule zu gehen, erhielt von dem Unmenschen einen Schuß in den Kops, der es tötete. Dau flüchtete und brachte sich dann seblst einen ungesährltchcn Schuß bei. Was den Menschen zu der Tat veranlaßte, ist noch nicht aufgeklärt. Warnsdorf. Wie Bürgermeisterstelloertreter Richter in der letzten Gcmeindcausschußsitzung mitteiltc, sind von den 1800 Zentnern Kartoffeln, welche die Stadt Zittau an Warnsdorf zu liefern versprochen hatte, bereits die Hälft» eingetrofsen und an die Bevölkerung verteilt worden. Der Vorsitzende wurde ermächtigt, dem Stadt rat zu Zittau sür die hochherzige deutsche Gesinnung wärmsten Dank auszusprechcn. Nunmehr soll auch Salat nach den böhmischen Grenzorten aus dem Zittauer Bezirke ausgcführt werden; doch handelt es sich nur um solche Mengen, dic wegen Mangels an Absatz verderben würden. Das Ministerium hat für diese Fälle die Ausfuhr verfügt. Warii-dorf. Ueber die Kohlenversorgung oder besser -Nichtvcrsorgung Warnsdorfs gab der Bürgermeister-Stell vertreter in öffentlicher Sitzung Bericht. Er bezeichnete die Verhältnisse als offenen Skandal. Die notleidende Bevölkerung ist nicht imstande, sich die wenigen Lebens mittel, die sie noch erhält, zu kochen, da ihr dazu die Kohlen fehlen. Die Stadt ließ es an den nötigen Vor kehrungen nicht fehlen, doch blieben alle Versuche in Prag und in Außig vergeblich. — Der Deutsche Volksrat in Böhmen teilt in der österreichischen Presse mit, daß das vom Lebensmittelamt in Dresden zur Verfügung gestellte Suppenmehl am 23. Mai infolge zahlreicher Bestellungen von Städten und Gemeinden bereits ausverkaust war. Noch zu haben sind weiterhin Dörrgemüse und weißes Rübenkraut. Das 'Dörrgemüse wird zum Preise von 21K Mark für den Doppelzentner, das Rübenkraut zu 32 Mark für den Doppelzentner ohne Faß ab Leipzig abgegeben. NNMUNNU mmi» - PkMckWMWW SV MmM«. II MckUm GeNickgen MtMlMWl k Maik KMMjWHrW ts «I zu I«. Tägliche Verzinsung. — Halbjährige Iinsenzuschreibnng. —— Höherverzinsung größerer Beträge »ach Vereinbar»»». Einzahlungen auch ohne Ei»sc»d»»g des Sparbuches auf uiiser Konto Nr. 10 084,beim Postscheckamt Leipzig, Rückzahlungen überallhin Porto- und spesenfrei. Ausführliche Prospekte versendet die Direktion. Vermischtes. Sparsamkeit im Gebrauch von Tranerkleiduna. Einen vorbildlichen Aufruf bat der Ausschuß der frei willigen Hilfsausschüsse ini Fürstentum Lippe erlassen. Er bittet die ihm angeschlossenen Hilfsausschüsse dahin z» wirken, daß die weibliche Bevölkerung aller Stände vom Tragen von Trauerkleidung während des Krieges absehen und nur durch Anlegung von Trauerflor der Trauer äußer lichen Ausdruck geben möge. Diese Aufforderung verdient in weitesten Kreisen unseres Volkes beherzigt zu werden. Dic Trauer ist eine Angelegenheit des Herzens, die mit Äußerlichkeiten nichts zu tun hat. Will aber jemand den Schmerz über das Dahinscheiden eines Anverwandten äußerlich zum Ausdruck bringen, so erfüllt ein Trauerflor diesen Zweck genau so wie ein schwarzes Kleid, denn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gegenwart zwingen uns» in bezug auf Kleidung immer sparsamer zu werden. Der Verbrauch an Schaumwein. In den letzten Jahren vor dem Kriege wurden in Deutschland an heimischem Schaumwein jährlich rund 10 Millionen Flaschen verbraucht. Im Jahre 1914, dem ersten KriegSjahr, sank der Verbrauch auf 4,8 Millionen. Im folgenden Jahre verdoppelte sich der Schaumweinkonsum. Im Jahre 1916 erreichte er eine Höhe von 13 Millionen Flaschen, das be deutet schon einen Verbrauch, wie er noch niemals im Kriege stattgefunden bat Und im Jahre 1917 kann man den Verbrauch an deutschem Schaumwein mit Sicherheit auf mehr als 20 Millionen Flaschen schätzen. Damit hat sich also der frühere Friedensverbrauch im vierten Kriegs- jahr verdoppelt. Dazu kommt noch, daß der Schaumwein das Drei- bis Vierfache des Friedeilspreises kostet. Rah rm- Fern. o GrenzanSwetse für das Mefengebira«. vet Begin» der Reisezeit sei daran erinnert, daß für Wanderungen im Riesengebirge während der jetzigen KriegS-ett ein besonder« Ausweis erforderlich ist. Gemäß Bekanntmachung deS stellvertretenden kommandierenden Generals deS 5. Armee korps ist den über 14 Jahre alten deutschen Reichs- angehörigen daS Betreten deS Grenzzollbezirks an der deutsch - österreichischen Grenze deS Regierungsbezirk- Liegnih, in dem die meisten Bäder und Sommerfrischen deS, Riesen- und JsergebirgeS liegen, nur gestattet, wenn sie im Besitz eines Reisepasses oder eines von der Polizei behörde des ständigen Wohnortes ausgestellten Ausweise- find. Dieser Ausweis muß daS in neuerer Zeit hergestellte Lichtbild des Inhabers, daS von der ansstellenden Behörde abzustempeln ist, sowie die beglaubigte eigenhändige Unterschrift deS Inhabers und seine Personalbeschreibuus enthalten. s Der KriegLanleihektch. An die Wiener war dieser Tage eine Einladung zu einer Versammlung auf der Terrasse des KursalonS im Stadtpark ergangen. Der Ausschuß hatte den Neugierigen vorher rechtzeitig durch große Inserate in den Blättern bekanntgegeben, daß der bekannteste Operettentenor Wiens, Herr Hubert Marischky vom Theater an der Wien, jener Dame, die das größte Opfer für die achte Kriegsanleihe bringe, feierlichst einen Kuß verabreichen werde. « Eine unerklärliche Krankheit ist in Spanien anS« gebrochen. Unter den Erkrankten befinden sich der König» der Ministerpräsident und die andern Minister, ferner fast 30 °/o der Bevölkerung des Landes. In Madrid sind viele Theater geschloffen, da daS Personal an der Krankheit leidet. Der Dienst auf den elektrischen Bahnen ist gestört, da die meisten Beamten angesteckt sind. Die Arzte raten, ernste Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, da im Jahre 1889 die Pest auf dieselbe Weise begann wie diese Krankheit. Die Blätter verwenden einen großen Teil ihres Raumes, um Einzelheiten über die Krankheit zu geben. Der Be völkerung wird angeraten, alle Zimmer gut zu lüsten und oft in die frische Luft zn gehen. Die öffentlichen Ver gnügungen werden so gnt wie nicht besucht. s Vom Generalissimus zum Gemeine». Nach Helsing« forser Tageszeitungen verhandelte das Note Kriegsgericht in Wiborg über eine gegen den früheren Oberbefehlshaber der Noten Garde, Haapalainen, angestrengte Klage. Der Beklagte wurde wegen unpassenden Benehmens auf öffent lichen Plätzen und unvorsichtiger Handhabung geladener Schußwaffen verurteilt, zugunsten der Garde einen fünf- undzmanzigtägigen Sold zu entrichten; er wurde ferner zum gemeinen Frontsoldaten degradiert und an die Front geschickt.