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Allgemeiner Anzeiger Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zweiMal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel jährlich ab Schalter 1,15 Mk. bei freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 35 Pfennige, durch die Post 1,15 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeitungsboten gern entgegen. Amtsblatt für die Hrtsbeöörde und den Kemeinderat zu Mretnig. Inserate, die 4 gespal tene Korpuszeile 12 Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 15 Pf., im amt lichen Teile 20 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschätsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. Uskal-Rnreiger für die vrtsLsNen kremig. Mßrölmäort, fiEMiäe, frrnirenldsl «nü Umgegena. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstax vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 82. Sonnabend, den 13. Oktober 1917. 27. Jahrgang Belassung von Gerste, Hafer und Hülsenfrüchten zur Ernährung für die Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe. Auf Grund der Bundesratsbekanntmachung vom 27. September 1917 — RGBl. S 872 -— wird für den Bezirk des unterzeichneten Kommunalverbandes folgendes bestimmt: 1. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfen aus ihren selbstgebauten Früchten zur Er nährung der Selbstversorger auf den Kopf verwenden: a. an Gerste, Hafer und Hülsenfrüchten (Erbsen einschl. Peluschken, Bohnen, einschl. Ackeil- bohnen, Linsen und Saatwicken — Vicia sativa —) für die Zeit vom 1. Oktober bis einschl. 15. November 1917 insgesamt 12 Pfund, davon jedoch höchstens 3 Pfund Hülsensrüchte. Gemenge, in dem sich Hülsenfrüchte befindet, gilt ass Hülsenfrüchte; b. außerdem an Buchweizen für das ganze Wirtschaftsjahr insgesamt 50 Pfund, an Hirse insgesamt 20 Pfund. 2. Die Freigabe der hiernach dem Erzeuger zustehenden Gerste, Hafer und Hülsenfrüchte, Buchweizen und Hirse erfolgt wie bekannt durch Ausstellung eines Erlaubnisscheines (Verar beitungskarte) seitens der Königlichen Amtshauptmannschaft. 3. Wer für die unter 1 angegebene Zeit und die daselbst aufgeführten Früchte eine Verar beitungskarte ausgestellt haben will, hat bis zum 18. dieses Monats sich und die zu seinem Haushalt zuzuzählenden Personen in eine Liste bei der Gemeindebehörde des Betriebsortes eintragen zu lassen. Dem Haushalt dürfen nur die nach der Regelung der Selbstversorgung mit Brotgetreide dem betreffenden Haushalt zuzuzählenden Personen, außerdem diesmal ,uch an de» land- wirtschrftlichen Unternehmer abkommandierte Kriegs- und Zivilgefangene, soweit sie lediglich zu landwirtschaftlichen Arbeiten verwendet werden, zugerechnet werden. Die Gemeindebehörde hat die Richtigkeit der Angaben nachzuprüfen und ferner hmter dem Namen jedes Antragstellers zu bemerken, in welcher Mühle des Bezirks die Verarbeitung der Früchte vorgenommen und welches Erzeugnis daraus hergestellt werden soll. Hierbei kommen wie bisher mir „Selbstversorger- Mühlen" in Frage. Verbürgtes zur Kriegs- anleihe. l. Die Sicherheit der Kriegsanleihen. Hierzu führte letzthin in einer Versammlung der Staatssekretär des Reichsschatz amts Graf von Roedern aus: Die Anleihen sind gesichert, formell durch daS Versprechen von Regierung und Reichstag, durch den unerschütterlichen Willen beider, gerade denen gerecht zu wer den, die dem Vaterland in schwerer Zeit geholfen haben, materiell durch das, was hinter ihnen steht, die Arbeits- und Steuer kraft des ganzen deutschen Volkes. II. Krigsanleihrn und Strirerfragen. 1. Hierzu sagte der Präsident des Reichsbank-Direktoriums Dr. Haven stein : Torheit ist die hirnverbrannte Redensart, das Reich würde später den Krieasan- leihezeichnern eine Sondersteuer auflegen; viel näher liege der Gedanke, denjenigen, die sich in der Not dem Va terlande versagt und, obwohl sie es konnten, keine Kriegsanleihe gezeichnet haben, eine außerordentliche und nachdrückliche Steuer als Strafe aufzulegen. 2. Der Staatssekretär ses Reichs schatzamts hat besonders auf den fi nanziellen Vorteil der Zeichner hin gewiesen, die bekanntlich ihre Kriegssteuer mit Anleihen bezahlen können; die 5 v/^ Kriegsanleihen (und zwar auch die Schuld bucheintragungen) werden zum vollen Nenn wert, die 41/2 Oy Schatzanweisungen der 1-, 2., 4. und 5. Kriegsanleihe zu 96,50, also 1^ 0/0 höher, der 6. und 7. Anleihe zu 100 0/0, also 2 °/y höher, als sie den Zeichner gekostet haben. Um auch den Zeichnern der 7. Kriegs anleihe schon jetzt bei der Bezahlung der Steuern diese Vorteile zu bieten, wer den auch die Zwischen sch ei ne in Zahlung genommen. 3. Des weitern hat der Neichsscha tzsekre- tär hierzu ausgeführt: Die Gemeindebehörde hat hierauf die Listen bis zum 20. Oktober 1917 an die König liche Amtshauptmannschaft einzusenden. 4. Die Selbstversorgermühlen dürfen Gerste, Hafer und Hülsenfrüchte, worauf nochmals aus drücklich hingewiesen wird, von dem Landwirt ohne Vorlegung der Verarbeitungskarte nicht zur Verarbeitung annehmen. Andere Mühlen bleiben grundsätzlich von der Verarbeitung (selbst bei Vorlegung der Ver arbeitungskarte) ausgeschlossen. 5. Zuwiderhandlungen werden nach 88 ^9 und 80 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 bestraft. Kamenz, am 9. Oktober 1917. Die Königliche Amtshauptmannschaft für den Kommunalverband. Infolge der mit dem Abschluß des alten Zuckcrwirtschaftsjahrs eintretenden Neuregelung der Zuckervecteilung macht sich eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer der laufenden Zuckerkarten und Zuckerbezugskarten erforderlich. Es wird deshalb folgendes bestimmt: Die Zuckerkarten und Bezugskarten der Reihe 6 verlieren ar» 20. Oktober 1917 ihre Gültigkeit. Der letzte, auf die Zeit vom 11. bis 31. Oktober lautende Pfundabschnitt der Zuckerkarte muß also spätestens am SV. Oktober 1917 beim Kleinhändler vorgelegt und von diesem beliefert werden. Ebenso hat die Einlösung der noch nicht belieferten Bezugskarten für gewerbliche Betriebe spätestens am 20. Oktober 1917 zu erfolgen. Nach dem 20. Oktober 1917 darf auf Zuckerkarten und Bezugskarten der Reihe 8 Kei« Zucker mehr im Klemverkauf abgegeben werden. Die Einlieferung der verein nahmten Bezugsausweise und Bezugskarten der Reihe 6 hat spätestens zu erfolgen seitens der Kleinhändler und Zwischengroßhändler an die der ZuckerverteilungSstelle für das Königreich Sachsen angehörenden Großhändler bis zum 2S. Oktober 1917; seitens der letzteren an die Zuckeroerteilungsstelle bis zum 30. Oktober 1917. Vom 1. November 1917 ab gelten die Zuckerkarten und Bezugskartcn der Reihe 7. Dresden, den 6. Oktober 1917. Ministerium des Innern. „Die Finanzverwaltung wird bemüht sein, diese Art der Steuerzahlung auch für eine oder die andere dafür geeignete Steuer nach dem Kriege beizubehalten und dadurch Darum zeichne! Draußen mii den Waffen, -rinnen mii dem Gel-e, die Zungen mit ihren Leibern, die Alten, die Frauen, die Kinder mit Hab und Gut. Alles für alle! Go bereiten, so erwarten, so verdienen wir den Sieg. ruußlÄberr! LlnsreFeinde wollen den Frieden nicht. Damm bleibt uns keine Wahl. Wir müffenweiteraushalten,weiterdurch halten. Keiner darf jetzt müde, keiner mürbe werden, keiner auf halbem Wege stehenbleiben. Letzt heißt es: der Flüssigmachung der Anleihen emersests und der Haltung ihres Kursus andrer seits zu dienen." siurre Nawrlcbttn. In Flandern traten neben elf britischen Divi sionen wieder französische Truppen in den Kampf; die gewaltige Kraftanstrengung er schöpfte sich an unserer Standhaftigkeit. Südlich des Houthoulster Waldes erzielten die Engländer einen geringen Anfangserfolg, der aber durch unseren Gegenstoß beschränkt wurde. Von Poelcapelle bis südlich Gheluvclt sind die feindlichen Angriffe auf 13 Kilometer breiter Front unter den schwersten Verlusten zusam- mengebrochen. Eins unserer Unterseeboote hat im Aermelkanal neuerdings vier tiefbeladene Dampfer ver senkt, die alle bewaffnet waren. Am Chaume-Walde, östlich der Maas, entwickel ten sich für uns erfolgreiche örtliche Jnfan- teriekämpfe. Der Aeltestenausschuß des Reichstages beschloß die Vertagung des Reichstages vom 12. Ok tober bis zum 5. Dezember. Der deutsche Hilfskreuzer „Seeadler" hat nach einer englischen Meldung Schiffe und La dungen im Werte von 150 Millionen Mark versenkt. Der peruanische Gesandte in Berlin hat um Zustellung seiner Pässe gebeten. Japan hat der russischen Regierung 66 667 000 Franken vorgeschossen. Eine etwa 100 Prozent betragende Erhöhung der Schnellzugsfahrpreise auf den deutschen Eisenbahnen ist in der allernächsten Zeit zu erwarten. Die bisherigen Einzahlungen auf die 7. Kriegsanleihe lassen wieder ein günstiges Ergebnis erwarten. In Nordchina hat eine gewaltige Ueberschwem- mung große Verheerungen angerichtet.