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Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zweiMal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel jährlich ab Schalter 1,15 Mk. bei freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 35 Pfennige, durch die Post 1,15 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeitungsboten gern entgegen. Amtsblatt für die Artskekörde und den Kemeindernt zu Aretnig. Inserate, die4gespal- tene Korpuszeile 12 Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 1b Pf., im amt lichen Teile 20 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschätsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. coksI-Mrelger kür clle SiMaM» grrtnlg, großröbnaork, üEwaläe, srsnirriubal unä Umgegenä. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 95. Mittwoch, den 28. November 1917. 27. Iahrga ng Belassung von Gerste, Hafer und Hülsenfrüchten zur Ernährung für die Unternehmer landwirtschaft licher Betriebe. Auf Grund der Bundesratsbekanntmachun.g vom 13. November 1917 — R. G. Bl. Seite 1046 — wird für den Bezirk des unterzeichneten Kommunalverbandes folgendes bestimmt: Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfen aus ihren selbstgebauten Früchten für die Zeit vom 15. November 1917 bis 15. August 1918 einschl. zu ihrer Ernährung auf den Kopf und Monat verwenden: 2., an Gerste und Hafer insgesamt 2 leg; d., an Hülsenfrüchten (Erbsen einschl. Peluschken, Bohnen einschl. Ackerbohnen, Linsen und Saatwicken (Vicia sstivs) insgesamt 1 leg Gemenge, in denen sich Hülsenfrüchte befinden, gilt als Hülsenfrüchte. II. Die Freigabe der hiernach dem Erzeuger zustehenden Gerste, Hafer und Hülsenfrüchte er folgt wie bekannt durch Ausstellung eines Erlaubnisscheines (Verarbcitungskarte) seitens der Königlichen Amtshauptmannschaft. Wer für die unter I angegebene Zeit und die daselbst angeführten Früchte eine Verarbei tungskarte ausgestellt haben will, hat bis zum 10. Dezember ds s. IS. sich und die zu seinem Haushalt zuzuzählenden Personen in eine Liste bei der Gemeindebehörde seines Betriebs ortes eintragen zu lassen. Dem Haushalt dürfen nur die nach der Regelung der Selbstversorgung mit Brotgetreide dem betreffenden Haushalt zuzuzählenden Personen, außerdem diesmal auch zur Zeit an den landwirtschaftlichen Unternehmer ab*ommandierte Kriegs- und Zivilgefangene, soweit sie ledig Neuste Ns»ricblen. Südwestlich von Cambrai wiederholte der Fcinv hartnäckig seine Angriffe auf Jnchy, wurde aber wiederum von unseren Truppen restlos abgewiesen. Bei Bourlon wurden Engländernester in blu tigem Nahkampf gesäubert, wobei mehr als 300 Engländer gefangen und 20 Maschinen gewehre erbeutet wurden. Westlich von Fontaine brachten uns nächtliche, sehr heftige Handgranatenkämpfe Gelände gewinn, ebenso am Sübwestrande des Waldes von Bourlon. Zwischen Samogneux und Beaumont wurden französische Angriffe abgewiesen; zahlreiche Zuaven, Turkos und andere Franzosen wur den gefangen. Unsere Unterseeboote haben im Sperrgebiete um England wieder 12000 Tonnen versenkt. Die Petersburger Telegraphen-Agentur ver öffentlicht eine Anzahl der Geheimdokumente, die zwischen Rußland und den Alliierten ge wechselt worden sind. Amerikanische Regierungskreise drohen Rußland infolge der Friedensbewegung der Bolschewiki mit dem Abbruch der freundschaftlichen Be ziehungen. In Schweden wurde eine weitverzweigte En tentespionage entdeckt, die außer der mili tärischen auch die wirtschaftliche Ausspionie- rung bezweckt. Zersplitterung des englischen Durchbruchsversuches bei Cambrai. Berlin, 25. Nov. Auf dem Schlacht felde von Cambrai ist der von so großen eng lischen Hoffnungen begleitete tagelang mit stärk sten Kräften fortgesetzte Durchbruchsversuch des Marschalls Haig am 24. November bereits in örtliche Teilangriffe zersplittert. Diese richteten sich vornehmlich mit tiefgegliederten Massenan griffen gegen die einzelnen Brennpunkte de- weiten Kampffeldes, die im Norden der Ein bruchsstelle liegen. Gegen das vielfach vergeblich berannte Jnchy führte der Feind abermals rücksichtslos mehrfach starke frische Kräfte vor. Eine Angriffswelle nach der anderen brach in unserem Vernich tungsfeuer zusammen. Nach mehrerem blutigen Anlaufen wurde der Feind im Gegenstoß ge worfen und ihm von unserer verfolgenden In fanterie Gelände entrissen. In den weichenden Feind schlug das Vernichtungsfeuer unserer Artillerie und Maschinengewehre und ließ ihn an dieser Stelle besonders schwere Verluste er leiden. Vor unseren Stellungen türmten sich die Haufen gefallener Engländer. Weiter östlich versuchte der Gegner, den ihm am 23. November entrissenen Bourlon-Wald nebst Dorf wieder in seinen Besitz zu bringen. Von allen Kampfmitteln begleitet, drangen un ter entsetzlichen Verlusten die dichten englischen Angriffskolonnen langsam bis zum Dorf vor. Hier traf sie der in der regnerischen Nacht er folgende Gegenstoß unserer Gard (füsiliere und warf den sFeind mit Kolben und Bajonett in seine Ausgangsstellung zurück, während an den Waldrändern schon vorher jeder feindliche An griff blutig zusammengebrochen war. Wiederum blieb hier eine große Anzahl zerschossener Tanks vor unseren Stellungen liegen. In dem süd lichen Bogen der Einbruchsstrlle griff der Feind nach seiner schweren Schlappe am frühen Mor gen wiederholt Bauteux an. Die Angriffe ge langten nicht einmal bis an unsere Linien heran. Elf neue Tanks brachen vor unseren Stellungen zusammen. In Flandern nahm von Mittag an im Ab schnitt südlich Bahn Boesinghe—Staden bis Zandvoorde das feindliche Feuer andauernd zu, und erreichte von 5 Uhr 45 Min. nachmittags an höchste Stärke. Größere Angriffe erfolgten nicht. An der Straße Ppern—Menin brachen gegen Abend mehrere hundert Mann zum An griff vor. Der Vorstoß scheiterte restlos im Feuer und Handgranatenkampf. Nachts flaute das heftige feindliche Feuer ab, blieb ober in Gegend Paschendaele in großer Stärke liegen. An der französischen Westfront war, wie an den Vortagen, fast auf der ganzen Front die Gefechtstätigkeit nach wie vor rege. Vorstoßende französische Abteilungen in größerer Stärke wurden abgewiesen. In der Gegend von Craonne, in der Champagne, auf dem östlichen Maasufer und im Sundgau nahm das Ar tillerie- und Minenfeuer zeitweise große Stärke an. Eigene Stoßtruppunternehmungen glückten. In Italien verbluteten sich bei vergeblichen Angriffen im Brenia-Tal und gegen von uns genommene Höhen der Italiener. (WTB.) Der Umsturz in Rußland. Aus Haparando wird gemeldet: Es bestä tigt sich, daß der Oberstkommandierende deS Petersburger Militärbezirks Oberst Murawsew zurückgetreten und als oberster Chef der Trup pen Antonow eingesetzt worden ist, der Mitglied des Revolutionskomitees ist. lich zu landwirtschaftlichen Arbeiten verwendet werden, zugerechnet werden. Die Gemeindebe hörde hat die Richtigkeit der Angaben nachzuprüfen und ferner hinter dem Namen jedes An tragstellers zu bemerken, in welcher Mühle des Bezirks die Verarbeitung der Früchte vorge nommen und welches Erzeugnis daraus hergestellt werden soll. Hierbei k»mmen wie bisher nur „Selbstversorgermühlen" in Frage. Die Gemeindebehörde hat hierauf die Listen bis zum 15. Dezember 1917 an die Königliche Amtshaupimannschast einzusenden. Die Selbstversorgermühlen dürfen Gerste, Hafer und Hülsenfrüchte, worauf nochmals aus drücklich darauf hingewiesen wird, von dem Landwirt ohne Vorlegung der Verarbeitungskarte nicht zur Verarbeitung annehmen. Andere Mühlen bleiben grundsätzlich von der Verarbeitung (selbst bei Vorlegung der Ver arbeitungskarte) ausgeschlossen. V. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß vor der Beförderung der Gerste, Hafer und Hülsenfrüchte zur Mühle zum Zwecke der Verarbeitung zur menschlichen Ernährung die Säcke mit Sackanhänger, die ber der Ortsbehörde zu entnehmen sind, versehen werden müssen. Der Vordruck auf diesen Sackanhängern ist vom Selbstversorger genau auszufüllen; der Sackanhänger muß also über den Inhalt des Sackes nach Fruchtart und Gewicht sowie über Name und Wohnort des Landwirts genaue Auskunst geben. Der Sackanhänger hat an dem Sack zu ver bleiben, bis die Selbstversorgermühle den Inhalt vermahlt. VI. Zuwiderhandlungen werden nach §§79 und 80 der Reichsgetreioeordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni bestraft. Kamenz, am 26. November 1917. Die Königliche Amtshauptmannschaft für den Kommunalverband. „Djen" meldet: Der Rat des Kosaken- vsrbandes hat einstimmig eine Entschließung angenommen, in der erklärt wird, daß er es ablehne, den Staatsstreich der Bolschewiki an zuerkennen, aber nicht in den Bürgerkrieg ein- zugreifen wünsche, der in Rußland ausgebrochen ist. Er werde mit allen Kräften für die Ein führung einer demokratischen Rechtsordnung in den verschiedenen Kosakengebieten eintreten. Der ausländische Pressevertreter der Bolsche wiki an der schwedischen Grenze erhielt ein amtliches Telegramm aus Petersburg vom 23. November, wonach jetzt auf der Seite der Bolschewiki stehen: Die gesamte Armee und Flotte, sowie der ganze nördliche, westliche und südwestliche Teil des Reiches mit den Städten Petersburg, Moskau, Charkow, Kiew und Odessa, sowie das ganze Uralgebiet und Sibi rien. Von den Fronten kommen Hunderte von Abgeordneten, die die Mitteilung vollständiger Solidarität mit der neuen Regierung über bringen. Die Lebensmittelfrage ist ernst, jedoch ist es bisher mit großen Anstrengungen gelungen, die Schwierigkeiten zu überwinden; es ist nur noch schwierig, Brot zu beschaffen. Die niede ren Eisenbahnbeamten stehen auf der Seite der Bolschewiki, die Sabotage der höheren Beamten ist daher von geringerer Wirkung. Der Oberst kommandierende General Duchonin ist verhaftet worden. Die Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung haben bei der Flotte statigefunden und beim Heere begonnen. Die bürgerlichen Parteien «ollen sich nicht unter werfen, sondern verüben überall Sabotage, wo dies möglich ist, und setzen ihre Hoffnung auf Kaledin. Das Ausbleiben telegraphischer Nach richten aus Petersburg im Auslande ist auf Sabotage der Telegraphenbeamten zurückzufüh ren, diese hofft man jedoch noch zu überwinden. vrttlism uns ZSLMrr. Bretnig. Der Soldat Paul Kannegießer im Jnf.-Reg. Nr. 107 (Sohn des Herrn Herm. Kannegießer, hier) wurde mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet. Hauswalde. (Kriegsauszeichnung.) Willi Reumuth, Leutnant und Kompagnieführer, Ritter des Eisernen Kreuzes 2. Klasse, des Albrechts ordens und des Verdienstordens mit den Schwer tern, erhielt das Eiserne Kreuz 1. Klasse. Bischofswerda. (Bürgermeisterwahl.) Als neues Stadtoberhaupt wurde Bürgermeister Dr. Kühn in Ehrenfriedersoorf gewählt. Er wird sein Amt bereits am 1. Januar antreten. Ebersdorf (Bez. Chemnitz.) Zementwaren- fabrikant Schwalbe überwies der hiesigen Ge meindeverwaltung zum Andenken an seinen auf dem Felde der Ehre gebliebenen Sohn als Richard-Schwalbe-Stiftung 10000 Mark, deren Erträgnisse für wohltätige Zwecke Verwendung finden sollen. Für die Hausfrau! Nachlieferung für verdorbene oder zu früh verbrauchte Kartoffel» finde« keinesfalls statt! Jeder muß daher für geeignete Aufbewahrungund ordnungsmäßi gen Verbrauch der Kartoffeln Sorge tragen. Aufbewahrung. Wer im Besitz eines dunklen, frostfreien, trocke nen, gutdurchlüfteten Kellers ist, sollte möglichst den ganzen Bedarf einlegen. Vor Aufbewah rung in ungeeigneten Kellern wird gewarnt. Die Aufbewahrung in Kartoffelkisten oder auf Horden wird besonders empfohlen. Beim Ein bringen in den Keller ist dafür zu sorgen, daß nur gesunde Knollen zur Aufbewahrunggelangen. Jede Kartoffel muß beim Einlagern daraufhin angesehen wer den, die fleckigen und angestoßenen sind zuerst zu verbrauchen. Alle 4 Wochen ist der Vorrat durchzulesen, gegebenenfalls zu entkeimen, kranke Knollen sind auszuson dern. Die Kartoffeln dürfen auf dem Fuß boden in Haufen nicht über 75 bis 100 Zen timeter hoch geschüttet werden. Verbrauchsregelung: Wer sich auf die Abschnitte A und B der Landeskartoffelkarte eingedeckt hat, muß mit den 2 Zentnern Kartoffeln bis zum 14. April 1918 reichen; wer nur 1 Zentner auf Abschnitt A bezogen hat, muß damit bis zum 16. Januar 1918 auskommen. Kinder unter 4 Jahren müssen mit dem 1 Zentner Kartoffeln, oen sie auf Abschnitt B erhalten, bis zum 11. März 1918 reichen. Die Belieferung des Abschnittes C der Lan- deskartoffelkarte wird etwa erst am 1. April 1918 freigegeben werden. Wer seinen Vorrat vor der Zeit verbraucht, läuft Gefahr, unter Kartoffelmangel zu leiden, außerdem aber wegen Ueberverbrauchs bestraft zu werden.