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Allgemeiner Anzeiger. Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zweiMal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel jährlich ab Schalter 1,15 Mk. bei freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 35 Pfennige, durch die Post 1,15 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeitungsboten gern entgegen. Amtsblatt für die Grtsöeßörde und den Gemeinderat zu Mretnig. Inserate, die 4 gespal tene Korpuszeile 12 Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 15 Pf., im amt lichen Teile 20 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschätsstelle auch sämtlicheAnnoneen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. Lolrsl-Riirrigrr für Sie viMaNrn Sretnig, grsßrSbrzaork, üssurwaMe, srsMleMdsl ms UmgrgenS. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 96. Sonnabend, den 1. Dezember 1917. 27. Jahrgang Volkszählung betr. Zufolge Bundesratsbeschluß findet am 5. Dezember 1917 im Deutschen Reiche eine außerordentliche Volkszählung statt. Zur Vornahme dieser Zählung ist Bretnig in 15 Zählbezirke eingeteilt und für jeden Bezirk die Zähler ernannt worden. Die Zähler werden rechtzeitig die Haushaltungslisten ver teilen und nötigenfalls über deren Ausfüllung Auskunft geben. Jeder Haushaltungsvorstand ist verpflichtet, die Haushaltungsliste nach den Vorschriften der auf dieser aufgedruckten Anlei tung gewissenhaft auszufüllen und die Richtigkeit der Eintragungen durch Unterschrift zu be scheinigen. Die Ausfüllung der Zählungslisten hat bis zum Mittag des 5. Dezember zu erfolgen, deren Wiedereinsammlung durch die Zähler muß bis zum 6. Dezember bewirkt werden. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß auf die Vollständigkeit dec Erhebung, schon weil sie den Maßnahmen des Kriegsernährungsamtes zur Unterlage dienen soll, das größte Gewicht zu legen ist. Von der Einwohnerschaft wird willige Erfüllung der hierdurch ihnen auferlegten Verpflich tungen vorausgesetzt, wer sich aber weigert, die vorgeschriebenen Eintragungen in die Haushal tungsliste zu machen oder wer wissentlich wahrheitswidnge Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Bretnig, am 30. November 1917. Der Gemeindevorstand. FuttermittelverteUung für Zuchtschweine, Zugochsen und Zugkühe. Es kommt demnächst eine kleinere Menge Futtermittel zur Verteilung und zwar für Zucht schweine: Getreidetreber, Mohnkuchenmehl, Seegrasmehl, Blutmelassefutter, Dorschmehl, Pansenmischfutter, Eiweißsparfutter, Futterschrot, Schrotkleie und Spitzkleie, für Zug ochsen und Zug kühe: ausländisches Rapskuchenmehl und Leimgallertfutter. Anträge auf Zuteilung der vorgenannten Futtermittel sind unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks bis Montag, den 3. Dezember 1917, im hiesigen Gemeindeamte einzureichen. Die eingangsbezeichneten Futtermittel werden gleichmäßig nach den vorhandenen Zucht schweinen sowie Zugochsen und Zugkühen auf die Antragsteller verteilt werden. Wünsche auf Zuteilung bestimmter Futtermittel können also nicht berücksichtigt werden. Antragsvordrucke sind bei der unterzeichneten Gemeindebehörde unentgeltlich zu erhalten. Telephonische sowie verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die zugeteilten Futtermittel sind binnen 5 Tagen nach Empfang des Futtermittel bezugsscheines bei der zuständigen Unterverteilungsstelle abzuholen; andernfalls verliert der Be zugsschein seine Gültigkeit. Bretnig, den 28. November 1917. Der Gemeindevorstand. Auf Grund der Verordnungen des Ministeriums des Innern vom 12. Februar und 23. August 1917 (siehe Nr. 35 und 196 der Sächsischen Staatszeitung und der Leipziger Zeitung) findet am 1. Dezember 1917 eine Zählung der Pferde, Maultiere, Esel, Rinder, Schweine, Schafe, Ziege« nnd des Federviehs statt. Die Fragestellung bleibt im allgemeinen dieselbe wie die vom 1. September 1917, nur bei den Pferden wird sie dahin er weitert, daß die unter der Gesamtzahl der Pferde als a) vorwiegend zu landwirtschaftlicher Arbeit, b) vorwiegend in Betrieben des Handels, Gewerbes oder der Industrie, c) im Privatbesitz (als Reit-, Kutsch-, Renn- und Traberpferde und dergleichen), ck) im Besitz öffentlicher Körperschaften oder von Behörden oder Beamten, die sie zu halten dienstlich verpflichtet sind, verwendeten Pferde, noch besonders erfragt werden. Für Sachsen kommen im besonderen noch folgende Fragen hinzu: 1. die Gesamtzahl der zu beköstigenden Wirtschaftsangehörigen, 2. ob der Viehbesitzer Landwirt oder nichi Landwirt ist, 3. nach dem Wert der Pferde. Als Erhebungsformular sind in den bezirksfreien Städten wieder Zählkarten und in den übrigen Städten und Gemeinden Ortslisten zu verwenden. Ministerium des Innern. vrrtiiLe; uns SSAWr;. — M.J. Voranmeldung von Haus schlachtungen. Um ein.n besseren Ucber- blick über die zur allgemeinen Fleischversorgung im nächsten Halbjahr zur Verfügung stehenden Schweine zu erhalten, hat am 24. November die Landesfleischstelle eine Verordnung über die Voranmeldung von Hausschlachtungen erlassen, in der alle diejenigen, die innerhalb der näch sten 11 Monate ihren Flcischbedarf ganz oder teilweise durch Hausschlachtungen decken wollen, verpflichtet werden, die Zahl der hierfür be stimmten Schweine schon jetzt und zwar inner halb der Zeit vom 30. November bis 4. De zember im Voraus anzumeloen. Wer die Voran meldung unterläßt, läuft Gefahr, daß ihm die Genehmigung zur Hausschlachtung, wenn er später darum nachsucht, verweigert und das zur Hausschlachtung bestimmte Schwein zu Zwecken der allgemeinen Versorgung abgenommen wird. Es empfiehlt sich, die einmal beabsichtigten Haus schlachtungen bald vorzunehmen und hierzu auch mindergewichtige Schweine zu verwenden, deren Schlachtung je nach den bestehenden Bestim mungen noch den besonderen Vorteil niedrigerer Anrechnung bietet. — Sperre fär Feldpostpärkchen. Wegen der großen Beförderungsschwierigkeiten werden Privatsendungen im Gewicht von über 50 Gramm (Feldpostpäckchen) an Heeresange hörige für die Zeit vom 15. bis einschließlich 24. Dezember von den Postanstalten weder an genommen noch befördert. Die gleiche Verkehrs- beschränkung tritt mit Rücksicht aut den Neu jahrsbriefverkehr wie im Vorjahre für die Zeit vom 20. Dezember bis einschließlich 2. Januar ein. Das Publikum wird gebeten, alle Sen dungen möglichst schon in den ersten acht Tagen > Spareinlagen und Einzahlungen auf Girokonteü W find nach Matzgabe der Gesetze mündelsicher. Hypothekendarlehen in barem Gelbe auf Hausgrundstücke und landwirtschaftlichen Besitz. — Beleihung von Wertpapieren. — Aufbewahrung und Verwaltung von Kriegsanleihe scheinen und allen sonstigen sicheren Wertpapieren. — Einlösung von Zinsscheinen — Auskünfte bereitwilligst. Städtische Sparkassen Bischofswerda Radeberg Zinssatz für Sparein- oil oi I Giroein- O oll «I lagen: >2 jo j sagen: o j? jo Tägliche Verzinsung. Zinssatz für Sparein-«rN oi I Giroein-O «rij o> lagen: j2 sagen : O ,o Tägliche Verzinsung. des Dezember aufzuliefern, da für später einge lieferte Sendungen kaum die Möglichkeit be steht, sie bis zum Weihnachtsfeste den Emp fängern zuzustellen. — Milderung der Schnellzugszu schläge. Wie verlautet, sind die Beratungen über eine Beseitigung allzu großer Härten bei den Schnellzugszuschlägen soweit gediehen, daß eine entsprechende Bekanntmachung demnächst zu erwarten ist. Es handelt sich nur um einzelne Milderungen; eine allgemeine Verringerung der Zuschläge kommt nicht in Frage. — Freigabe für Sauerkraut. Die Kriegsgesellschaft für Sauerkraut ist durch den Bevollmächtigten des Reichskanzlers beauftragt worden, den Kommunalvcrbänden, Gemeinden und Großverbrauchern von dem Sauerkraut, das sie in eigenen Betrieben oder durch fremde Einlegereien im Werklohne aus Weißkohl und Rüben einschneiden ließen, für die Zett vom 1. Januar ab auf Antrag einen Bruchteil bis zu 50 Prozent zur freien Verfügung zu über weisen. Diese Ueberweisung geschieht ohne An recht auf einen Anteil, der bei der schlüssel- mäßigen Verteilung des kommenden Winters auf die Bunaesstaalen entfallen wird. — Weitere Einschränkung der Bierherstellnng. Durch eine Verordnung des Bundesrats vom 20. November ist das Malzkontingent der Bierbrauereien im neuen Kontingentjahr auf 10 v. H., für die Bierbrau ereien in Bayern rechts des Rheins auf 15 v. H. festgesetzt worden. Da das Kontingent im abgelaufenen Jahre 25 bezw. 35 v. H. betrug, bedeutet die Festsetzung eine weitere Einschrän kung der Bieryerstellung, die nach der gesamten Ernährungslage nicht zu umgehen war. Aus den 10 v. H. und 15 v. H. muß der Bierbe darf des Feldheeres und der Besatzungstruppen sowie der Bierbedarf der Rüstungsarbeiter in erster Linie gedeckt werden. Hinsichtlich der Bierversorgung der übrigenLivilbeoölkerung wird sich die Einschränkung stärker fühlbar machen. Bautzen. Ein verheerendes Schadenfeuer suchte Neujeßnitz heim. Durch den herrschenden Slurm griff das Feuer rasch um sich und legte drei Wirtschaften in Asche. Die Entstehungs ursache ist bisher unbekannt. Dresden. Wegen Verfehlungen gegen die Kriegsgesetze ist dem Hotelbesitzer Adam Meyer, Neumarkt 10 (Hotel Stadt Rom), die Erlaub nis zum Handel mit Lebens- und Genußmitteln vom 1. Dezember d. I. ab entzogen worden, ebenso seinem Lieferanten, dem Fleischermcifter Vollrath, Rähnitzgasse 14, der vom 25. Nov. ab kein Fleisch mehr verkaufen darf. Hotel Stadt Rom wird infolgedessen am 1. Dezember geschlossen. — Eine Tagung des Landesver eins der Stiftung Heimatdank findet am 19. Dezember im Vereinshause in Dressen statt. Geyer i. Erzgeb. (Einsturz.) Der wegen seiner Fernsicht im ganzen Erzgebirge weithin bekannte Aussichtstucm auf Waltershöhe bei Geyer ist während des heftigen Schneesturms am Sonntag eingestürzt. Er hat dem heftigen Sturme, der über die Höhen am Toten sonntag raste, nicht widerstehen können.