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Amtsblatt Mr die Hrtsöeßörde und den Hemeinderat zu Bretnig Lolrsl-Hurriger liir Sir YNlLrNe« Zrrrnig, grsKrsdrrasrf, lMwaiae, frs»Lr»tda> mü ümgegenä Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchenllich zweiMal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel jährlich ab Schalter 1,15 Mk. bei freier Zusendung durch Boten ins Hans 1 Mark 35 Pfennige, durch die Post 1,15 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeitungsboten gern entgegen. Inserate, die 4gespal tene Korpuszeile 12 Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 15 Pf., im amt lichen Teile 20 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Gescha lsstelle auchsämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr cinzusenden. Schriftleiiung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 97. Mittwoch, den 5. Dezember 1917. 27. Jahrgang Bekanntmachung. 1. Die Zwischenscheine für die 4/2°/° Sch atz an Weisungen der VI. Kriegsanleihe können vom 10. Dezember d. Is. ab in die endgültigen Stücke mit Zinsscheinen umgetauscht werden. Der Umtausch findet bei der „Umtauschstelle für die Kriegsanleihen", Berlin b? 8, Behrenstratze 22, statt. Außerdem übernehmen sämtliche Reichsbankanstalten "mit Kasseneinrichtung bis zum 15. Juli 1018 die kostenfreie Vermittlung des Um tausches. Nach diesem Zeitpunkt können die Zwischenscheine nur noch unmittelbar bei der „Umtauschstelle für die Kriegsanleihen" in Berlin umgetouscht werden. Die Zwischenscheine sind mit Verzeichnissen, in die sie nach den Beträgen und innerhalb dieser nach der Nummernfolge geordnet einzutragen find, während der Vormittagsdienststunden bei den genannten Stellen einzureichen,- Formulare zu den Verzeichnissen find bei allen Reichsbankanstalten erhältlich. Firmen und Kassen haben die von ihnen eingereichten Zwischenscheine rechts oberhalb der Stücknummer mit ihrem Fir menstempel zu versehen. 2. Der Umtausch der Zwischenscheine für die 5°/g Schuldverschreibung^ der VI. Kriegsanleihe findet ge ¬ mäß unserer Mitte v. Mts. veröffentlichten Bekanntmachung bereits seit dem 26. November d. Is. bei der „Umtauschstelle für die Kriegsanleihen", Berlin b? 8, Behrenstraße 22, sowie bei sämtlichen Reichsbankanstalten mit Kasseneinrichtung statt. Von den Zwischenscheinen für die I., Hl., IV. und v. Kriegsanleihe ist eine größere Anzahl noch immer nicht in dte end gültigen Stücke mit deg bereits seit 1. April 1915, I. Oktober 1916, 2. Januar, 1. Juli und 1. Oktober d. Is. fällig gewesenen Zins scheinen umgetauscht worden. Die Inhaber werden aufgefordert, diese Zwischenscheine in ihrem eigenen Interesse möglichst bald bei der „Umtauschstelle für die Kriegsanleihen", Berlin b? 8, Behrenstratze 22, zum Umtausch einzureichen. Berlin, im Dezember 1917. Reichsbank-Direktorium. Havenstein. v. Grimm. Neuste Narbricblr». Südwestlich von Cambrai brachen feindliche Infanterie-Angriffe vor unseren Linien zu sammen; das Dorf Masnieres wurde vom Feinde gesäubert. Die Engländer ließen neuerdings mehrere hun dert Gefangene in unserer Hand und erlitten besonders schwere blutige Verluste. Auf dem Kampfgebiete wurden bisher 60 er beutete englische Geschütze und mehr als 100 Maschinengewehre erbeutet. Ein Angriff indischer Kavallerie in der Gegend von Gonnelieu wurde unter schwersten Ver lusten frck den Feind abgeschlagen. Trotzky hat den bisherigen russischen Botschafter in Paris, Maklakow, seines Amtes enthoben. Buchanan erklärte, er könne auf die Note Trotz- kys keine Antwort geben; auch die Vereinig ten Staaten werden es nicht tun. Von der schweizerischen Grenze wird gemeldet, daß der Lebensmittelkommissar Crespi gegen über Vertretern der französischen Presse zu gestanden habe, Italien habe sür die Er nährung der Bevölkerung nichtgenügendVorräte. Er nähme hauptsächlich an der Pariser Kon ferenz teil, um die Getreide- und Kohlen versorgung Italiens zu sichern. verMLr; una SsSMr;. Bretnig. (Zur Kandidatensrage im 3. sächsischen Reichstagswahlkreise.) Die Ver trauensmänner der konservativen Partei haben Sonnabend in einer Sitzung in Bautzen ein stimmig den Justizrat Dr. Ernst Herrmann in Bautzen als Kandidaten für die Ersatzwahl aufgestellt. Hauswalde. Bei der hiesigen Sparkasse erfolgten im Monat November 137 Einzah lungen mit 12 278 Mk. 50 Pf. und 10 Rück zahlungen mit 867 Mk. 65 Pf. Es wurden 3 neue Bücher ausgestellt. Dresden. (Stiftung.) Geh. Kommerzien rat Georg Arnhold hat für die Ferienkolonien dem Gemeinnützigen Verein eine „Anna Arn hold-Stiftung" in Höhe von 10000 Mark über wiesen. Lis VsrLiM.VMI.Ien.! Weicks GeyenstLruZe sns MMMmMvfer W MMg,MMZinu abzuliekern ftnL Meldepflicht der Schrotmühlen, Haferquetschen und I anderer dergleichen Apparate. Nachdem jegliche Benutzung der nicht gewerblichen Schrotmühlen, Haferquetschen und der gleichen Apparate durch die Bekanntmachung der kommandierenden Generäle vom 24. August 1917 (Sächsische Staatszeitung Nr. 203) verboten worden ist, wird zur Vervollständigung des bei der Königlichen Amtshauptmannschaft geführten Verzeichnisses aller vorhandenen Schrot mühlen usw. für den Bezirk des Kommunalverbandes einschl. der rev. Städte Kamenz und Pulsnitz folgendes angeordnet: 1. Die Inhaber gewerblicher oder landwirtschaftlicher Schrotmühlen, Haferquetschen oder anderer für den gleichen Zweck benutzter oder benutzbarer Apparate (gleichgültig ob Hand- oder Kraftbetrieb) werden hiermit aufgefordert, bis jpätestens Donnerstag, den 6 Dezember 1917, der für ihren Betrieb zuständigen Gemeindebehörde die Zahl und den Aufstellungsort der Apparate anzumelden. Ueberdies find auch die im Besitze befindlichen Ersatzteile solcher Apparate nach Stück zahl und System mit anzumelden. Diese Meldepflicht erstreckt sich auch auf Händler und Maschinenfabriken, die vor erwähnte Apparate zum Zwecke des Verkaufs besitzen. Von der Anmeldung sind dagegen die von der Mühlenvereinigung Kamenz, e. G. m. b. H., anges chlossenen Mühlen entbunden. 2. Die Gemeindebehörden haben über die eingehenden Meldungen ein Verzeichnis zu führen. Aus diesem hat hervorzugehen: a) der Name des Besitzers des Apparates, b) die Zahl der in seinem Besitze befindlichen Apparate bez. Ersatzteile (letztere unter Angabe des Systems) und c) der Aufstellungsort unter Angabe der Ortslisten-(Brandkataster-)Nummer. Äas Verzeichnis ist auf dem Laufenden zu halten. 3. Die Gemeindebehörde hat eine Abschrift des Verzeichnisses bis zum Montag, den 10. Dezember 1917, an die Königliche Amtshauptmannschaft zu Kamenz einzureichen. 4. Zuwiderhandlungen gegen die nach Ziffer 1 angeordnete Meldepflicht werden mit Geld trafen bis zu 150 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Kamenz, am 29. November 1917. Die Königliche Amtshanptmannschast für den Kommnnalverband. Futtermittel für gewerbliche Zugtiere. In der zweiten Hälfte dieses Monats werden Futtermittel für gewerbliche Zugtiere ver teilt, wobei der Abschnitt 2 der für das Wirtschaftsjahr 1917/18 ausgestellten Futtermittel karten beliefert wird. Auf jede Futtermittelkarte werden 2 Zentner und auf jede Vorzugs futtermittelkarte 3>/z Zentner Futter geliefert. Besitzer gewerblicher Zugtiere, die Futtermittel zu empfangen wünschen, haben ihre Be stellungen unter Beifügung der Futtermittelkarten bis Sonnabend, den 8. Dezember 1917 an die Firma Getreideeinkanf Kamenz e. G. m. b. H. in Kamenz einzusenden. Später eingehende Bestellungen können keine Berücksichtigung finden. Futtermittelkarten für gewerbliche Zugtiere können nur noch für solche Tiere ausgestellt werden, die dauernd in schwerem Zuge gehen und in kriegswirtschaftlich besonders wichtigen Betrieben beschäftigt werden. Kamenz, den 1. Dezember 1917. Der Kommnnalverband der Königlichen Amtshanptmannschast.