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- »um Anpflanzen der Obstbänme schicklichen Platz ein, welchen sie auch auf ihre Kesten erst zum Säen der Kerne, dann zum Pflanzen der Baume vorrichtet und verzäunt. — Vorerst müssen die Knaben Obstkerne sam meln und dann jeder seine gesammelten Kerne, unter Anleitung dcS Schullehrers, in den Commun-Obstgar- ten, jeder auf einen für ihn bestimmten Platz, säen oder stecken- Wer von ihnen gleich anfangs junge sctzdare Obstbaumchcn sich verschaffen kann und auf fernen Platz setzen will, dem steht es frei, so wie cs besonders dem Schullehrer frei stehen muß, auf einen für ihn besonders bestimmten Platz sich Obstbaume zu setzen und eine Baumschule anzulcgcn. — DaS Sammeln der Obstkerne muß von den Knaben jährlich fortgesetzt und durch die Knaben, mir Verhülfe des Schullehrers, eine allgemeine Baumschule zum Behuf und Besten der ganzen Ge meinde angelegt werden. — Die von dem Schüler für sich angelegte Baumschule und von ihm gesetzten Bäume bleiben nun Eigcnthum des Schülers bis zu seiner Ver- heirathung oder Erwerbung eines Eigenthums, welche er selbst wartet, oculirt, bindet u. s. w., waS er aber dem Schullehrer zu besorgen überläßt, sobald er sich außer seinem Dorfe in Dienste beaicbt, dafür aber von allen Früchten, die seine Baume tragen, ihm die Hälfte un- entgeldlich ablässt, so lange er Eigen'hümcr bleibt. Zieht er aus dem Dorfe weg, so steht es ihm frei, die Hälfte seiner Bäume mitzunehmcn oder zu verkaufen; die an dere Hälfte aber, und waS er sonst nicht mitnchmcn kann, wird nun Commun-Eigenthum, wovon aber der Schullehrer alljährlich den Drittheil Früchte erhält. Derselbe Fall ist, wenn der Eigenthümer der selbst ge pflanzten Baume sich in der Gemeinde häuslich nicder- läßt- Dann kann er seine Bäume auf sein eignes Grund stück versetzen und läßt die Hälfte der Commun zum Be sten stehen. Llebrigcns stände es jeder Commun frei, die Pflanzung so groß zu machen, als sie will und cS dazu schickliche Plätze erlauben, und ist sic zu einer beträchtli chen Größe gelangt, wird ihr daraus zu lösender Ge winn einen besonder» Wärter tragen. Auf diese Art, glaube ich, könnte die Gleichgültig keit gegen Obstdaumpflanzungcn und daraus entstehende 244 Beschädigungen am sichersten auSgerottet - ein allgemei nes Interesse am Obstbau erweckt und dieser Gegenstand zur Spekulation für Alle gemacht werden. Jedem in den Communcn wüchse dadurch ein Theil Obst zu, ohne dass er damit Mühe hätte, und eS stände jeder Commun frei, entweder das Obst zu theilen, oder cS zu verpach ten, oder zu verkaufen und den Ertrag am Gelde zu theilen, wobei aber jeder HäuSlcr eben so viel erhalten müsste, als der Bauer- Hiermit würde auch der Vor theil erreicht, daß die noch grösstcntheilS schlecht belohn ten Schullehrer in der Folge eine nicht unbeträchtliche Einnahme mehr erhielten und eben dadurch angctrieben würden, für die Erhaltung dieser Pflanzungen zu sor^j. Und dadurch, daß von den von angehenden Eigcnthü- mern zurückstcllcnden Bäumen jede Commun zwei Drit theile deS Ertrags erhält, wird verhütet, daß dcrH bald erregte Neid nicht die ganze Anstalt hindert; eS muß Allen daran gelegen seyn, diese Pflanzungen zu erhalten und zu vermehren. Der Einfluß auf daS Ganze springt in die Augen. Denn ist es einmal so weit gediehen, so wird wahrschein lich die Lust zum Obstbau so allgemein werden, daß jeder Begüterte in seiner Feldlänge hinaus Obstbaumallccn pflanzen würde, wozu er aus den Baumschulen seines Dorfes die jungen Bäume um einen geringen Preis er halten könnte; diese Bäume wären Klima und Boden schon gewohnt und kämen desto besser fort, und wer würde dann nicht leicht eine Strasse in Sachsen reisen, die nicht mit Obstbäumen besetzt wäre? Sachsen würde alSdann nicht nur das böhmische Obst entbehren und sich selbst mit frischem und getrocknetem Obste reichlich ver sorgen, sondern auch bei Benutzung des CnderS manche Ausgabe für Wein ersparen und große Obstguantitäten in das Ausland ablass-.n können. Freilich dürfte eS wohl nöthig seyn, dass die Anle gung solcher im ganzen Lande einzuführenden Obstbaum- pflanzungcn durch allerhöchsten Befehl ungeordnet und cs der GenSdarmerie mit übertragen würde, allenthalben auf Bcfolgun? dieser wichtigen Sache, als einen Theil der Landespolizei, zu sehen. DaS Einzige wäre noch hinzuzusctzcn, daß, wenn