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Amtsblatt für die Ortsbehörde und den Gemeinderat zu Bretnig. r i kni Ameigcr für Sie Ortfcha te i «retiiig, Hauswalde, GroßröhcÄnn, Frankenthal und Umgegend. / Der Allgemeine Anzeiger erscheint ^wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend, bovnementspreis inkl. des allwöchentlich beigegebenen »Illustrierten Unierhaltungsblattes" rierteljübrlich ab Schaller 1 Mark, bei freier Zusendung durch Boten in» Haus l Mork 20 Pfennige, durch die Post 1 Mark exkl. Bestellgeld. Inserate, die 4 gespaltene Korpuszeile 10 Pfg., sowie Bestellungen aus den All gemeinen Anzeiger nehmen außer unserer Expedition auch unsere sämtliche Zeitungsboten jederzeit gern entgegen. — Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen gewähre« wir Rabatt nach Uedcreinkunst. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bi« Dienstag vormittag '/,1I Uhr, für die Sonnabend-Nummer bi« Freitag vormittag ^»11 Uhr «inzusenden. LLriftleilung, Druck unö Verlag von A. 8churig, Bretnig. Nr 8V. Sonnabend, den 7. Oktober tStt. 2t. Jahrgaaa. Bekanntmachung, Mr Einkommensteuer aut äar Ishr 1-12 betreffend. In Gemaßhei! des Einkommensteuergesetze» vom 24. Juli 1900 uno der Ausführungs verordnung vom 25. Juli 1900 werden zum Zwecke der Einkommensteuereinschätzung für 1912 den hiesigen Besitzern, Pächtern und Administratoren von HauSgrundstücken Hautlisten und außerdem denjenigen Fabrikbesitzern und Gewerbetreibenden, welche Gehilfen und Arbeiter beschäftigen, LOhnnachweisungifarmulare zur Ausfüllung zugestellt. Für Häuser mir mehreren Haushaltungen kann die Ausstellung der Hauslisten auch mit Hilse von Einzellisten erfolgen. Diese sind bei der Gemeindebehörde zu beantragen und mit der Hausliste wieder einzureichen. Die Ausfüllung dieser Hauslisten und Lohnnachweisungssormulare hat zusolge General- verocdnung des Königlichen Finanzministeriums vom 25. Juni 1888 «ach dem Stande vom 12 Oktaver zu erfolgen E» werden hierdurch alle Hausbesitzer beziehentlich deren Stellvertreter aufgeiordert, dafür besorgt zu sein, daß die Vorbemerkungen Seite 1 der Hausllste genau befolgt werden, sowie daß die Ausfüllung der einzelnen Rubriken auf der 2. und 3. Seile der er wähnten Listen, soweit dieselben sür jeden einzelnen in Betracht kommen, rechtzeitig und richtig erfolgt. Die ausgesüllten Haurlisten und Lohnnachweisungssormulare sind innerhalb der vorge schriebenen Frist spätesten« bis zum 17. d. M, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 50 Mark, durch den Hausbesitzer selbst oder eine solche Person, welche die nölige Auskunft zu erteilen vermag, bei dem Unterzeichneten währen» der Geschästtstunden einzureichen. Bret nig, am 6. Oktober 1911. Der Gem-indevorstand Petzold. Bekanntmachung. Die für hiesigen Ort auf dar laufende Jahr ausgestellte Schöffen- und Geschworenen Urliste liegt eine Woche lang, und zwar vom 10. vis mit 18. Oktober dieses Jahres, während der Geschäflsstunden bei dem Unterzeichneten zu Jedermanns Einsicht aus. Innerhalb dieser einwöchiaen Frist kinn Einsprache gegen die Richtigkeit oder Voll ständigkeit dieser Liste schriftlich os-r zu Protokoll bei dem Unterzeichneren erhoben werden. Hierbei wird auf nichstehsna adgear^ckts G-setzesvocschriften der HZ 31, 32, 33, 34, 84. 85 des deutschen G-cichtioecsaffuugsgesetzeS und des 8 24 ce« Königlich Sächsischen Gesetzes vom 1. März 1879, Bestimmungen zur Aus ühcunz dieser Gesetzes enthaltens, verwiesen. Bretnig, am 6. Oktober 1911. Der Gemeindevorstund Petzold. Anlage Zu z i, s. Gerichtsversasfungsgesetz vom 27. Januar 1877. ' - 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werde». Z 32. Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind: 1. Personen, welche Ke Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; Oertliches uns SSchttkches. Bretnig. Am Sonnabend vorm. fand im Sitzungssaals der Kgl. ÄmlShauprmann- schast Kamenz unter dem Vmsitzr des Herrn Amt-Hauptmanns Geh. RegierungSral« v. Erdmannsvoiff öffentliche Beziiksaurschuß- Sitzung statt. U. a. wurde zu den Abtren nungen von den Grundstücken Blatt 613 des Grundbuchs für Großröhrsdorf — Sigeu- tümerin: Firma C. L. Werner u. Söhne- Großröhrsdorf, Blatt 1074 des Grundbuchs für Großröhrsdorf — Eizenlümer: Friedr. Wilh. Richler-GroßröhcSdorf — Genehmigung gegeben. Bedingungsweise wurden noch ge nehmigt die Uebernahme einer bleibenden Ver bindlichkeit seilen» der Gemeinde Großröhrs dorf anläßlich der Einlegung von Wass-rlei- tung»rohren in die ÄgneSstraße durch die Firma C. G. Großmann in Großröhrsdorf; die Uebernahme einer bleibenden Verbindlich keit seitens der Gemeinde Großröhrsdorf «egen Einlegung eines Hochspannungskabel» für 10 000 Volt in verschiedene Gemernde- straßen usw. zwecks Leitung elektrischer K ast nach Radeberg; die Uebernahme von bleiven- den Verbtndlichrsiten seitens der Gemeinden Bretnig und Hauswalde «egen Errichtung eines Hochspannunq»kabelnetze« nach oen betref fenden Ortschaften seilen» ve»Elektrifitätr oerkrS Großröhrsdorf. Ferner wurde noch auf die vorliegenden Gesuche um Erteilung von Schank-Konzessionen usw. Entschließung ge faßt unb dabei die folgenden Konzessionen erteilt: dem GasthosSbesitz-r Bruno Olkir Zschiedrich in Hauswalds zum Bier- und Branntweinschank, Beherbergen, Ausspannen, Kclppsnsötzsn, Tanzhalten und Abhallen von Gesangs- und deklamatorischen Vorträgen, sowie Theater und Singspielen im Grund stücke O:tsl.-Nc. 43 sür Hruswalde; dem Schankwirt und Kaufmann Fran» O to Gar ten in Hauswalde zum Bier- uno Brannt weinschank in Grundstücke Oct»l.-Nc. 117 sür Hauswalde; dem Gastwirtschast«oerwalter Johan» August Funsack in Augustusbad Lieqau zum Bier- und Branntweinschank, Beherbergen, Krippensetzm. Tanzhalten, Ner- anstalte» von lhmtralischen Vorstellungen, G-sang«- und deklamatorischen Vorträgen im Grundstücke O.tSl -Nr. 278 sür Großröhrsdorf. Kamenz. Ein Pistolenduell hat am vorigen Sonnab-nd hierselbst zwischen einem Ossisier und einem Arzt staltgesunden, wobei letzterer, wie verlautet, leicht verletzt wurde. Bischofswerda. Am Sonntag strahlte zum ersten Male da« elektrische Licht in den Auslagen verschiedener Ladengeschäfte, was beim Publikum viel Beachtung fand. 2. Personen, gegen welche da» Hauptverfahren wegen eine» Verbrechen» oder Vergehen» eröffnet ist, da« die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemler zur Folge haben kann; 3. Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeil der Aufstellung der Urliste da» dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit drr Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Ge meinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, w.lche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung au« öffentliche« Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, van Aufstellung dec Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht »eignet sind; 5. Dienstboten. § 34. Zu dem Amte eine» Schöffen sollen ferner nicht berufen werden; 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 3. ReichSdeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche aus Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche VollstrcckungSbeamte; 7. Religionsdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Lindesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungs beamte bezeichnen, welche zu dem Amte eine» Schöffen nicht berufen werden sollen. tz 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich al» Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 3? bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Ssschworenenamt Anwendung. Gesetz die Bestimmungen zur Ausführung des GerichttoerfoffungSgesetze» vom 27. Januar 1877 r:. enthaltend; vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eine« Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: - - 1. die Abteilungsvocstände und vortragenden Räte in den Ministerien; 2. der Präsident dr« Lande-konsistoriums; 3. der Generaldirektor der StaatSbahnen; 4. die Kceis- und Amtshauptleute; 5. die Vorstände der Sicherheilspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständig keit der Amishauptmannschaflen ausgenommen ssiad. Dresden. Das Schwurgericht verur teilte den Maurer Ernst Friedrich Göhlert aus RöhrSdorf, begangen an dem Renten empfänger Todt, zum Tode, sowie wegen Diebstahls eines Sparkassenbuchs» über 2300 Mk. zu 1 Jahr Gefängnis. Dresden, 3. Okt. Der Schluß der Internationalen Hygiene-Ausstellung erfolgt am 31. Oktober. Der Rat der Stadt Dcesden beschloß, auf eine Uebernahme von Baulichkeiten, die aus Anlaß der Internati onalen Hy siene-Aurstellung auf dem AuS- stellungigcundstücke errichtet worden sind, nicht zuzukommen. Nur in Betreff der Tribüne am Sportplatz- bleibt di- Entschließung vor behalten. — Ein Glücklicher. Wie ein Unglück sel> ten allein kommt, so hat auch das Glück manchmal seine Launen und bringt dem einen haufenweise, was es dem andern entzieht. Ein Fleischer aus Pieschen nahm ein LvS von oer Internationalen Hygiene-Ausstellungslot- teris tu Dresden und gewann 3 Mk. Da chm der Gewinn zu krem war, nahm er noch ein Los und gewann 20 Mk. Dieser zwei malige Gewinn versetzle den Mann in eine gelinde Aufrrgung; mit drei anderen Leuten zusammen nahm er wieder ein Lo« und ge wann überraschenderweise 200 Mk., wovon auf ihn 50 Mk. fielen. Jetzt erfaßte oeu Mann die Spislwut, er kaufte sich eine An zahl weiterer Löse, gewann erst 50 Mk., spielte weiter und in nicht weniger ai« 4« rer halben Stunde hatte er einen HaNMr Her von 1000 Mk.. mit dem er vergnügt adzog. — Da« 22jährige Dienstmädchen eine» Arzte« in Grogenhain geriet am Dienstag abend in eine elektrische Wäschemangel, wobei ihr der Kopf zerquetscht wurde und der Tod sofort einirat. Radebeul. Dir. Bilz HU gegen die Entscheidung der DceSvner KreiShauplmann- schast, nach der ihm sür fern Sanatorium die Konzession entzogen worden ist, Rekurs ein gelegt. — Der Kgl. Forstmeister Thoma» in Brei- lenhof wollte von seiner Kutsche au» einen Birkhahn schießen. Ec verfehlte den Vogel jedoch. Als ec da» Gewehr nun wieder sichern wollte, entlud es sich. Das Geschoß drang dem Forstmeister hinter dem Ohr ia oen Kopf uno führte den sofortigen Tod de» Manne» herbei. — Seil Dienstag früh wird der AmtSge- rlchtsrat Moritz Aino Gruhle, wohnhaft in Leipzig, vermigl. Man nimmt an, daß der Vermißte, der feit längerer Zeil schwermütig ist, in ter Stadt oder Umgebung heiumirrt.