Volltext Seite (XML)
UWMWWM », „«r,^»k^sch« «,!»»»»«»»- «KW «t« Sm»- md v« Pk«i» »i dk »4 mm bn«, »««,,««« k> M »« igamNInan,«,-, »ud Slillinü-Iudx «eddrMim >»>, «di,«» " »r dl. « mm br^!, N«dI«mM< »», «vnvirl» 10», fdk dl« 90 .mm dr^l« mxll. L»lmi.Ij«ll« 9», amwdrl,»» «.I»«l<nnl» LGz!« dir. irre«. Oi«»l»d«.»Ik»-»ont.> vo«, SEm, Nr. 9«. Verlag T. M. SSrlner, Aue» Sachse«. »mi»r«»«»i V« »1 Md »1. r»»al» «ml «uy 4«» Sch««»«, Ich, Schlmrzmd«, Ul» vmhl««sch^fb v»mp»«d «ms.chse» » »nlhallend di« «mNich«« B«»«»««««ch»»g«, der «ml»houplmannschaft und de, " Bezirk,verband, Schwarzenberg, der Amlrgericht» in Au« (Lößnitz), Schneeberg, Schwarzenberg und Sohonngeorgeniiadi, der EloblrSi« in Srvnhain, Löbnitz, Neustadt«! und Schneeberg, der Finanzämter In Au« und Schwarz«nb«rg. E» werden auberdem verösfenllichtt Bekanntmachungen der StadlrSt« zu Au« und Schwarzenberg. ««-««» .«»«»«» fdr dl. « «1chch»«d, «ME dl» mmila-m 9 Uhr Kd« »m,i-chch»n^ it^l«. «Er »r dl. «dtmd«. d« m, mrmfch»>^«»> La,, Imil, « SUI» wir» «Mlm» Md» ftr dl. «tchtk»-« d« durch gmU»«ch« «k«.».«« «luG«. — «r«»»«,»« m- En«I G,G»dU, SchrlMt« LdmiImM dl, S-tilft- IMm, d^m ««mlwdrliui,. — Uol^dmchme« d« «» IchÄÄ^rl^., dm,»«»« l^ii, «Glich«. «.»A.dlm«^ m» Nmluir» ,Ul» Raba«, »U »ich« mnUchar«. Ya»di,^ch«ft»*«Nm l»i Um, Vddil», Sch««»«, md Schwarzenberg. Nr. 1SS. Mittwoch, den 24. August 1932. 85. Iahrg. Amtliche Anzeigen. Das km Grundbuche für Schneeberg Blatt 107 auf den Namen des in Konkurs befindlichen Kaufmanns Albin Curt Kunz in Schneeberg eingetragene Grundstück soll am Freitag, dem 7. Oktober 1932, vormittag« 1y Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuch« 2,8 Ar groß und nach dem Verkehrswert auf 27 680 RM. geschätzt. Die Brand- Versicherungssumme beträgt 33 830 RM.; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. v. 18. 3. 1921, GBl. S. 72). Das Grundstück liegt in Schneeberg an der Ecke der Zwickauer Straße und der großen Badergaffe. Es ist bebaut mit einem massiven, zweigeschossigen Wohn- und Geschäftshaus mit dreigeschossigem Ausbau des Eckbauteils. Die Einsicht der Mitteilungen des Grrmdbuckmmtg und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 41). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 27. Juni 1932 verlautbarten Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Dersteigerungstermin« vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Per- steigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder di« einstweilige Einstellung des Verfahren« herbeiführen, widri. qenfalls für das Recht der Dersteigerungserlös an die Stell« des versteigerten Gegenstandes tritt. Za 28/32 Schneeberg, den 20. August 1932. Das Amtsgericht. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Ernst August Blechschmidt, Tischlermeister und Inhaber einer Ge mischtwarenhandlung in Grünhain, Paul-Edelmann-Str. 72, wird zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Termin auf Mittwoch, den 7. September 1932, vorm. ^10 Uhr bestimmt. K 9/32 Schwarzenberg, den 22. August 1932. Da» Amtsgericht. , Die Kreishauptmannschaft Zwickau hat mit dem Kreisaus- schusse die Umbezirkung der Flurstücke Nr. 1018, 1016, 1017, 1018, 1018a, 1019, 1020, 1021, 1022, 1023, 1024, 1026, 1026 und 1026a des Flurbuchs für Lauter in die Stadtflur Schwar zenberg genehmigt. Schwarzenberg, am 23. August 1932. Der Rat der Stadt — -auptkanzlet. Deutsche, Schäferhund, männlich, ungefähr 4 Jahre alt, mit schwarzem Rücken, ohne Steuermarke, ist am 13. ds. Ms. hier zugelaufen. Falls bis zum 28. ds. Mts. Abholung nicht erfolgt, wird über das Tier anderweit verfügt. Bernsbach, am 24. August 1932. Der Gemeinderat. Was wird mii dem Kampfansage Adolf Killers. MLnchen, 23. Aug. AdolfHitler veröffentlicht im „Völkischen Beobachter" einen Aufruf, in dem es «. a. heißt: „Ueber 300 niedergemetzelte, ja oft buchstäblich abgeschlach- tete Parteigenossen zählen wir als tote Märtyrer. Zehn tausende und abermals Zehntausende sind verletzt, und viele unter ihnen bleiben ihr Leben lang Krüppel. Der bürger liche Rechtsstaat nahm kaum davon Notiz. Erst in dem Augenblick, da endlich das Maß zum Ueberlaufe« voll war und der Terror der roten Mord- und Verbrecherorgani- saLMeu unerträglich wurde; schwang sich die Regierung v. Papen blitzschnell zu einer Handlung auf. Am selben Tage fast, an dem die Mörder und Peiniger unserer Ohlauer Parteigenossen mit geringen Strafen davonkamen, obwohl wir bei diesem einen Ueberfall zwei Tote und 27 Schwer verletzte zu beklagen hatten, habe« die Gerichte der Regierung de« Herr« v. Papen fünf Nationalsozialisten zum Tove ver urteilt. Deutsche Volksgenossen! Wer von Euch ein Gefühl für den Kampf um die Ehre und Freiheit der Nation besitzt, wird verstehen, weshalb ich mich weigerte, in diese bürgerliche Regierung einzutreten. Die Justiz des Herrn v. Papen wird am Ende vielleicht Tausende von Nationalsozialisten zum Tode verurteilen. Glaubte man, dieses von Blindheit ge schlagene, das ganze Volk herausfordernde Vorgehen auch mit meinem Namen decken zu können? Die Herren irren sich! Herr v. Papen, Ihre blutige Objektivität kenne ich nun. Ich wünsche dem nationalen Deutschland den Sieg und seinen marxistischen Zerstörern und Verderbern die Vernich tung. Zum Henker der nationalen Freiheitskämpfer de» deut schen Volkes aber eigne ich mich nicht. Mit dieser Tat ist unsere Haltung diesem „nationalen Kabinett" gegenüber end- gültig vorgezeichnet. Es mag der Himmel Qualen über Qualen über uns schicken, unsere Bewegung wird auch mit dieser Regierung fertig werden. Herr v. Papen kann ruhig solche Bluttribunale über unsere Bewegung setzen. Die Kraft der nationalen Erhebung wird mit diesem System so sicher fertig, wie sie den Marxismus trotz dieser Versuche zu seiner Erregung dennoch beseitigen wird. Angesichts dieses ungeheuersten Bluturtells gibt es für uns erst recht nur einen einzigen Lebensinhalt: Kampf und wieder Kampf! Wir werden den Begriff nationale Befreiung von dieser Umklammerung lösen, deren wirkliches innerliches Wesen da» Urteil von Beuthen gegen das nationale Deutsch land anfzeigt. Herr v. Papen bat damit seinen Namen mit dem Blute nationaler Kämpfer in die deutsche Geschichte ei.i- gezeichnet. Die Saat, die darau» aber aufgehen wird, soll man künftig nicht nur durch Strafen beschwichtigen können. Der Kamps um das Leben unserer fünf Kameraden setzt nun ein/ (Auszugsweise im gestrigen „E. B." enthalten.) Der politische Beauftragte Hitlers, Hauptmann a. D. Göring, äußerte sich dahin, daß er das Urteil für das un geheuerlichste Bluturteil halte, das je seit den finsteren Zeiten der Tyrannei ausgesprochen worden sei. Die zum Tode Der- urteilten hätten in berechtigter Notwehr gegenüber einem Kommunisten und Vaterlandsverräter gehandelt; sie seien »war über den Rahmen der Notwehr hinausgegangen, aber der Tatbestand der Notwehr sei unter allen Umständen ge geben. Göring hat an die zum Tode verurteilten SA.-Leute folgendes Telegramm geschickt: „In maßloser Erbitterung und Empörung Über das Schreckensurteil, das Luch betroffen hat, gebe ich Euch Kameraden die Versicherung, daß unter ganzer Kampf von jetzt ab Eurer Freiheit gilt. Ihr setd keine Mörder. Ihr habt das Leben und die Ehre Eurer Kameraden verteidigt. Für Eure Familien überweise ich heute 1000 Mark, die mir Keunde zur Verfügung gestellt haben. Bleibt aufrecht! 14 Millionen der besten Deutschen haben Eure Sache zu der Ihrigen gemacht. Mit Litler-Heil, mann Göring/ Beuthener Urteil? Die Entgegnung -er Relchsreglerung. Berlin, 23. Aug. Die Reichsregierung und preußische Staatsregierung erlassen folgende Kundgebung: „Gezwungen durch Gewalttaten im innerpolitischen Kampf, welche das Ansehen des Reiches aufs schwerste schädigten, hat der Herr Reichspräsident auf Vorschlag der Reichsregierung die schSrfsten Strasen gegen den politischen Ter ror verhängt. Mit dem Augenblick, in dem diese Verordnung in Kraft getreten ist, muß sie gleichmäßig gegen jedermann, der Recht und Gesetz verletzt, ohne Ansehen der Partei oder der Person Anwendung finden. Die Reichsregierung wird nötigenfalls alle Macht- mittel des Staates «iusetze«, um de« Vorschrift«« de» Rechts unparteiisch Geltung zu verschaffen, und wird nicht dulden, daß sich irgendeine Partei gegen ihre Anordnungen auflehnt. Ebensowenig wird sich die preußische Staatsregle- rung durch politischen Druckt» der pflichtmäßigen Prü- fung beeinflussen lasse«, ob sie ihr Begnadigu«g«recht im Falle der Beuthener Todesurteile ausüben kann. Die leidenschaftlichen Vorwürfe, die in der Oeffentlichkett gegen diese Urteile erhoben worden sind, sollten sich gegen die Urheber der blutigen Ereignisse und nicht gegen die Staatsgewalt richten, die im Interesse der Gesamtheit zu so scharfen Maßnahmen greifen mußte. Die Reichsregierung wird jedem Versuch, die Grund sätze des Rechtsstaates zu verfälschen und die poli- tischen Leidenschaften zu erneuten Ausschreitungen auszu stacheln, zu begegnen wissen." (Bereits durch Sonderblatt mitgeteilt.) Appell an den Reichspräsidenten. Der „Angriff" richtet heute einen Appell an den Reichspräsidenten. Zwar habe der Reichspräsident formell kein Begnadigungsrecht, da aber die Preußenregie rung gewissermaßen nur eine Filiale des Reiches darstellt und die Herren n. Raper und Dr. Bracht lediglich durch die Autorität Hindenburgs sich im Amte befinden, würde es selbstverständlich nur eines Wortes des greisen Marschalls bedürfen, damit das geschieht, was die Nationalsozialisten ver langen: Vorläufige Aussetzung jeglicher Vorbereitung zu einer Urteilsvollstreckung, sorgsamste Prüfung einer Möglichkeit des Wiederaufnahmeverfahrens und gegebenenfalls Begnadigung der Verurteilten schon aus dem Gesichtspunkt heraus, daß sie anderthalb Stunden nach Erlaß der verschärften Bestim mungen für die Sondergerichte zur Tat geschritten sind, zu einer Zeit also, wo sie von den Möglichkeiten, denen sie sich juristisch aussetzten, noch gar keine Kenntnis haben konnten. Berlin, 23. Aug. In der heute begonnene Tagung des nationalsoz. Fraktionsvorstandes im Landtag beschäftigte man sich ausführlich mit der politischen Lage. Die Fraktion denke nicht daran, die politischen Maßnahmen des stellv. Reichskom- sars Bracht ruhig hinzunehmen. Zu den Urteils sprü- chen von Brieg und Beuthen wurde beschlossen, da- hin zu wirken, daß beide Prozesse dem Iustizuntersuchungs- ausschuß des preußischen Landtages überwiesen werden. Ein- mütig habe der Fraktionsvorstano die Meinüng geäußert, daß sich in der preußischen Justiz unter der neuen Regierung gegen früher nichts geändert habe. Der Vorsitzende des Justizuntersuchungsausschusses des Landtages, Abg. Dr. Freisler (Natsoz.), der an der Sitzung des nationalsozialistischen Fraktionsvorstandes teilnahm, begab sich unmittelbar nach Äbschlich der Verhandlungen nach Beu- then. Er will dort feststellen, wie das Urteil an Ort und Stelle vom Ausschuß nachgeprüft werden kann- Gleiwltz, 23. Aug. Die Ortsgruppe der Vereinigten Verbände heimattreuer Oberschlesier hat an den Reichskanzler ein Telegramm gerichtet, in dem auf das Anwachsen der kommunistischen Stimmen durch den Ueber- tritt polnischer Wähler zu dieser Partei hingewiesen wird. Dieser Eroberungssucht hätten die nationalen Wehrverbände, insbesondere der oberschlesische Selbstschutz, der „Stahlhelm" und die SA. der Nationalsozialisten eine starke Abwehr- ltnie entgegengesetzt, und lediglich aus diesen nationalen Gegensätzen heraus seien die bedauerlichen Vorkommnisse in Potempa zu erklären. Eine Vollstreckung des Urteils an bisher unbescholtenen deutschen Kämpfern würde keineswegs zur Beruhigung beitragen, sondern darüber hinaus innere Unruhen und auch eine Gefährdung der Ost grenze zu» Folge haben. Die Ortsgruppe bittet daher um Wieder-^ ausnahme des Verfahrens oder um Begnadigung der Ver urteilten. Auch vo.n den oberschlesischen Ortsgruppen der NSDAP, und von den Stürmen der SA. und SS. in Ober schlesien sind gestern abend Telegramme mit Protesten gegen das Beuthener Urteil an den Reichspräsidenten, an den Reichskommissar für Preußen und an den Neichsinnenminister abgcgangen. In allen größeren nationalsozialistischen Orts gruppen Obersch Asiens fanden gestern abend Protestversamm lungen statt. „Gebt unsere Kameraden frei!** Breslau, 23. Aug. Nachdem es hier bereits nachmittags wegen des Beuthener Urteils zu Ansammlungen gekommen war, zog in den Abendstunden ein Demonstrationszug durch die Straßen der Innenstadt und brachte Rufe aus wie „Nieder mit dem Schandurteil von Beuthen!" „Gebt unsere Kameraden frei!" „Nieder mit der Papenregie rung!" Die Polizei versuchte an mehreren Stellen, den Zug aufzulösen. Als der Zug am Warenhaus Wertheim vorbei kam, ertönte plötzlich eine starke Explosion, die unter den Demonstranten Erregung hervorrief. Die Täter konnten noch nicht ermittelt werden; es konnte auch noch nicht fest- gestellt werden, worauf die Detonation zurückzuführen war. Por dem Schloß zündeten unbekannte Töter einen Kinder- wageü ast, tn dessen Schein einer der Denwnstranten eine Rede hielt. Als die Polizei mit dem Gummiknüppel gegen die Demonstranten vorging, wurde von diesen auf der Flucht die Scheibe eines jüdischen Geschäftes zertrümmert. Bei den Kundgebungen am Nachmittag waren acht Personen festge nommen worden. Die Rechtslage. Hinsichtlich der weiteren Behandlung der von dem Sonder gericht in Beuthen gefällten fünf Todesurteile wird von zu ständiger Stelle mitgeteilt: Auf das Verfahren der Sonderge richte finden gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 9. August 1932 die Vorschriften der Strafprozessordnung An wendung, soweit nicht in der Verordnung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Daher ist die Vollstreckung von Todesurteilen, auch wenn sie von Sondergerichten ge fällt sind, gemäss der Strafprozessordnung erst zulässig, wenn die Entschließung der zur Ausübung des Gnadenrechts berufenen Stelle ergangen ist, von dem Begnadk- gungsrecht keinen Gebrauch zu machen. Da die Sondergerichte Ländergerichte sind, ist die zur Ausübung des Gnadenrechts berufene Stelle in diesem Falle nicht der Reichs präsident oder die Reichsregierung, sondern nach der preußischen Verfassung die preußische Staatsregierung. Danach hat der Oberstaatsanwalt, nachdem er zunächst die Stellungnahme des Generalstaatsanwalts eingeholt hat, die Akten mit einer Aeu- ßerung dem Beauftragten für Gnadensachen vorzulegen. Dieser Kat in jedem Falle, ohne auf die Einreichung eines Änadenge- suches »u warten, mit größter Beschleunigung an den Iu - sti-Minister zu berichten. Seinem Bericht hat er eine Aeußerung des Vorsitzenden des Sondergerichts, des Gnaden anwalts und etwa noch anderer von ihm gehörter Stellen bei zufügen.