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Amtliche Anzeigen. 1. Die Gemeinde Schönheide leitet die Tage-, Wirtschafts- Und Spülabortwässer aus den Grundstücken am sogenannten Terrassengäßchen durch «in« Schleuse ab, die bei dem Flur stücke Nr. 739 (Hauptstraße) in den Schönheider Dorfbach mündet. (ZZ 23,33 des Wassergesetzes.) 2. Herr Richard Ludwig in Schwarzenberg-Wildenau will die Spülabortwässer aus seinem Grundstücke Nr. 207d des Flurbuchs für Schwarzenberg-Wildenau in die städtische Haupt- schleuse, die bet Flurstück Nr. 78 des Flurbuchs in die Große Mittweida mündet, «tnleiten. (88 23,33 des Wassergesetzes.) 3. Herr Hans Geyer in Hundshübel will die Tage, und Hauswirtschaftswässer von seinem Grundstücke Nr. 84b des Flurbuchs für Hundshübel bei Flurstück Nr. 61» in dem Wie- sengraben auf Flurstück Nr. 60 des gleichen Flurbuchs leiten. (88 23, 33 des Wassergesetzes.) 4. Die Gemeinde Raschau will die Tage- und Hauswirt schaftswässer von den Grundstücken an der Langenberger Dorf- ftraße (Flurstück Nr. 67») und an der Straße vom Ortsteil Langenberg nach Haide (Flurstück Nr. 67) von Flurstück Nr. 102» an bis zur Brücke Uber den Schwarzbach durch eine Schleuse ableiten, die bei Flurstück Nr. 92 in den Schwarzbach mündet (Flurstücke des Flurbuchs für Langenberg). (88 23,33 des Wassergefetzes.) Die Unterlagen können hier eingesehen werden. Einwendungen können binnen 2 Wochen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier angebracht werden. Wer sich in dieser Frist nicht meldet, verliert das Recht zum Widerspruche. Dürgerlich-rechtliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. (W. Schö. 1/32, W. Schw. 71/32, W. Hu. 2/32, W. Ra. 22/32.) Di« Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, am 22. Aug. 1932. I---------- Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Paul Schmidt, alleinigen Inhabers der Firma Paul Schmidt, Großhandel mit Textilwaren und Garnen, in Aue, Sa., Poststraße 11, wird heute, am 22. August 1932, nach- mittags 5 Uhr das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet. Der Bücherrevisor Rudolf Böhme in Schneeberg, Gymnä- sialstraße, wird als Dertrauensperson bestellt. Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Dergleichsvorschlag wird auf Montag, den 19. September 1932, vormittags 811 Uhr vor dem Amtsgericht Aue bestimmt. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. XX 6/32 Amtsgericht Ane, den 22. August 1932. Das Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Hermann Bleyl, Mahl, und Schneidemühlengeschäft in Rittersgrün, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. K 8/28 Schwarzenberg, den 20. August 1932. Das Amtsgericht. Mittwoch, den 24. August 1932, sollen meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden: Vorm. 10 Uhr im gerichtl. Dersteigerungsraum 1 elektr. Kaffeemaschine mit Motor und 1 Büroaktenschrank. Nachm. 2 Uhr in Neustädtel 1 Sofa, 1 Waschkommode mit Spiegel, 1 Auszugtisch, 1 Pfeilerspiegel, 1 großes Bild, 1 Näh maschine, 1 Schreibtisch. Sammelort der Bieter: Gasth. goldner Stern. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgericht« Schneeberg, Mittwoch, den 24. August 1932, sollen öffentlich meist« bietend gegen sofortig« Barzahlung versteigert werden: Vorm. 10 Uhr in Schwarzenberg 1 bunte Fenstergarni- tur, 1 Schrtstsetzerregal, 1 Posten Schreibpapier, 1 Schreibtisch, 1 Schreibmaschine. Sammelort der Bieter: Hof des Amtsgerichts. Vorm. 10 Uhr in Mittweida 1 Posten Schuhcreme, Lede»- fett, Ofenglan-, 1 Radioapparat, 1 Herrensahrrad. Sammelort der Bieter: Bahnhofsrestaurant. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgerichts Schwarzenberg. Der 2. Nachtrag zum Ortsgesetz, die Einführung einer Kontrollbesichtigung des in den Stadtbezirk Aue zur Verwer tung «ingeführten frischen Fleisches von Schlachttieren usw. betr. v. 23. Februar 1906, ist oberbehördlich genehmigt worden und liegt im Stabthause, Zimmer 18, zur Einsichtnahme aus. Er tritt mit dem Erscheinen dieser Bekanntmachung in Kraft. Aue, 20. August 1932. Der Rat der Stadt, Polizeiamt. Oeffentllche Sitzung der Stadtverordneten zu Schwarzenberg Freitags den 26. August 1982, abends 7 Uhr im Stadtverorbnetensttzungszimmer Nr. 36. Tagesordnung: 1. Mitteilungen. 2. Einweisung und Verpflichtung des Kaufmannsgehilfen Max Männel, Bahnhofstraße 29, anstelle des verzogenen kaufm. Angestellten Guido Melzer. 3. Ergänzungswahlen in die Ausschüsse für den ausgeschiedenen Stadtv. Melzer. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Schwarzenberg, am 22. August 1932. (gez.) Rauchfuß, Vorsteher. Das Schreckensurseil von Beuthen. s AalionalsozlaNsten sollen hlngerlchlel werden. Lummum su8, 8UMML Injuria. Es soll unterstellt werden, daß das Urteil von Beuchen nach der Beweisaufnahme und den Strafvorschriften der Terror-Notverordnung vom 9. August formal rechtens ist. Dennoch wird jeder, der nicht parteipolitisch ganz verblendet oder juristisch verknöchert ist, das Gefühl haben, das der Lateiner mit dem Worte kennzeichnete: summum jus, Kumm» in- juria, d. h.: der Gipfel des Rechts ist zugleich der Gipfel des Unrechts. Im vorliegenden Falle wird diese Wahrheit noch durch besondere Umstände unterstrichen. Der ermordete Pietr- zuch ist, wie die Verhandlung ergeben hat, immer betrunken und auch sonst kein vollwertiges Mitglied der menschlichen Ge sellschaft gewesen, er hat als polnischer Heckenfchütze gegen deutsche Daterlandsverteidiger im Felde gelegen, er hat die nationalsozialistische Bewegung und ihre Anhänger, wo er konnte, bis aufs Messer bekämpft. Nach all diesem fragt die Notverordnung nicht. Sie fragt auch nicht darnach, daß die Verurteilten, die immer von ihren Gegnern bedroht waren, sich für berechtigt hielten, eine Art Präventivjustiz zu üben. Sie fragt nicht nach den Verantwortlichen, die es zuließen, daß mehr als 300 junge Nationalsozialisten erschlagen wurden, und die jene gewähren ließen, welche in Wort und Schrift gegen die deutsche Freiheitsbewegung hetzten und damit den Boden für den Bürgerkrieg vorbereiteten. * Dor allem aber wird im Volke nicht verstanden werden, daß die in Beuthen verurteilten Nationalsozialisten das mit dem Leben büßen sollen, wofür die am gleichen Tage in Brieg zur Rechenschaft gezogenen Angehörigen des Reichsbanners ge- ringe Zuchthausstrafen erhielten. Man mag noch so oft darauf Hinweisen, daß hier «in Zufall insofern vorliege, als die Ohlauer Bluttaten vor dem Inkrafttreten der Notverordnung begangen wurden, während der Mord in Potempa (1 Stunde!!) darnach geschah, — das Volksempfinden sträubt sich dagegen, daß Leben und Tod vom Uhrzeiger abhängen. * Schon bei Erlaß der Notverordnung vom 9. August wur den Zweifel Wer ihre Zweckmäßigkeit laut. Die Straftaten, durch welche sie veranlaßt wurde, waren nicht, wie sonst bei Ausnahmegesetzen, unmittelbar gegen den Staat gerichtet, son dern Auswüchse eines Partekenkampfes, in denen die Schuld frage besonders schwer zu beurteilen ist. Das Rekchskabinett hat diese psychologischen Momente nicht beachtet, es hat nicht vorausgesehen, daß gerade hier der Gipfel des Rechts leicht mit dem Gipfel des Unrechts zusammenfallen muß. Hierin liegt die Schuld der Regierenden, die, wenn nicht unübersehbare Folgen entstehen sollen, sofort dadurch wieder gut gemacht wer den muß, daß die Unmöglichkeiten der Notverordnung durch Gnadenakte aus der Welt geschafft werden. G» * * * Im Beuthen er Sondergerichtsprozeß gegen die neun wegen Totschlags bzw. Beihilfe an dem Tode des Kommunisten Pietrzuch angeklagten Personen verkündete der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Himme, gestern abend fol gendes Urteil: Die Angeklagten Kottlsch, Wollnitza, Müller und Gräupner «erden wegen Totschlags aus politischen Beweggründen und schwerer Körperverletzung zum Tode verurteilt. Außerdem erhalten die Angeklagten Kottisch, Müller und Graupner zwei Jahre und der Angeklagte Woll nitza ein Jahr Zuchthaus. Der Angeklagte Lachmann wird wegen Anstiftung zum Tode verurteilt, die bürgerlichen Ehren- rechte werden ihm aberkannt. Der Angeklagte Hoppe wird wegen Beihilfe zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Angeklagten Nowak, Hadamik und Czaja werden frei- gesprochen. (Bereits durch Sonderblatt bekanntgegeben.) Die Begründung -es Arle! s. Als der Vorsitzende den Urteilsspruch mit den fünf Todes urteilen verkündete, herrschte im Saale eisernes Schweigen. Auch die Begründung wurde lautlos angehört. Es hieß darin u. a.: Es sei als erwiesen zu betrachten, daß die Ange klagten die Fahrt nach Potempa angetreten hätten, um dort den Kommunisten Konrad Pietrzuch zu erschlagen. Der An geklagte Lachmann sei als der Urheber und geistige Führer der Tat zu bezeichnen. Die Angeklagten Wollnitza, Müller, Gräup- ner und Kottisch seien in das Mordzimmer eingedrungen und hätten auf die beiden Brüder Pietrzuch eingeschlagen. Die Tat sei mit der ganzen Schwere des Gesetzes zu bestrafen. Die Notverordnung vom 9. August müsse hier volle Anwendung finden, da die Tat um 82 Uhr ausgeführt worden sei und die Notverordnung um 12 Uhr nachts in Kraft ge- treten sei. Die Angeklagten Nowak, Hadamik und Ezaja hat- t«n fre gesprochen werden müssen, weil man ihnen nichts habe nachweisen können. Ungeheure Erregung. Nachdem der Vorsitzende geschlossen hatte, erhob sich der Gruppenführer Ost der SA. und SS., Heines-Breslau, der in voller Uniform mit mehreren SA.-Führern an der Der- Handlung teilgenommen hatte und rief laut in den Saal: „Das deutsche Volk wird in Zukunft andere Urteile fällen. Da» Urteil von Beuthen wird da» Fanal zu deut- scher Freiheit werden, -eil Hitler!* Es folgte ein ungeheurer Tumult. Ein großer Teil der Zuhörer sowie auch ein Teil der Pressevertreter er- hoben sich und stimmten in den Hitlerruf ein. .Auf der Straße pslanzte sich der Ruf mit Windeseile fort. Tausende von Menschen strömten zusammen. Die Schutzpolizei machte von dem Gummiknüppel Gebrauch. Uniformierte SA.-Leute wur- den von der Polizei auseinandergetri eben. Als Heines das Gerichtsgebäude verließ, wurde er von einem leidenschaftlichen Begrüßungssturm mit dem Hitlerruf emp ¬ fangen. Ueberauf ben Straßen herrscht ungeheure Erregung. Es kam immer wkedtt zu lebhaften Kundgebungen. Dabet wurden auch die Schaufensterscheiben mehrerer Geschäfte, des sozialdemokratischen „Dolksblattes*, der „Oberschlestschen' Zeitung* und der Beuthener Geschäftsstelle des „Allgemeinen Lokalanzeigers* «ingeworfen. Die Polizei ging bei der Räu mung der Straßen, insbesondere in der Umgegend des Ge- richtsgebäudes scharf vor. Beamte mit Stahlhelmen, Karabinern und Maschinenpistolen drängten di« Volksmenge, die immer wieder Verwünschungen gegen das Gericht ausstieß, ab. Führer Heines ließ die SA. in Gruppen vor dem Ge- richtsaobäude antreten und daraufhin in ihre Quartiere ab marschieren. Auch nach dem Abzug der SA. hielten die Kund gebungen des Publikums weiter an. Mehrere Zivilpersonen wurden von der Polizei zwangsgestellt. Der Landgerichts- Präsident hat angeordnet, daß im Strafgerichtsgebäude selbst sich niemand an einem offenen Fenster zeigen dürfte. Das Haus ist von einer starken Postenkette abgesperrt. Im Ge- richtsgebäude liegt ein starkes Polizeiaufgebot. Die jüdischen Geschäfte in der Stadt haben sämtlich geschlossen und die Roll- lüden herabgelassen. „Eine einzige AnmSqiichkeil." Der zweite Verteidiger, Assessor Dr. Lowack, be zeichnet das Beuthener Urteil als „eine einzige Un möglichkeit". Heines hielt vom Balkon des Tafts Hin denburg eine Ansprache, in der er erklärte, ehe dieses Urteil vollstreckt würde, würde sich ganz Deutschland erheben. Wenn es vollstreckt werden sollte, „so würde die Befreiung Deutsch lands von Beuthen ausgehen*. Die SA. ermahnte er weiter hin, die vollste Ruhe zu bewahren. Die Frauen der zum Tode Verurteilten haben sich geweigert, in ihre Wohnungen nach Rokittnitz, Bros- lawitz und Friedrichswille zurückzukehren, da sie fürchten, kom munistischen Ueberfällen schutzlos ausgeliefert zu sein. Sie sollen in Beuthen untergebracht werden. Es wurde veranlaßt, daß auch ihre Kinder nach Beuthen geholt würden. And Korst Wessel? Da» Plädoyer Luetgebrunes. worden se , tempa sei lediglick als Abwehraktion gen von kommunistischer Seite zu erklären. Nackzutragen sind noch die Ausführungen des Verteidi gers. Rechtsanwalt Luetgebrune führte in seiner etwa zwei stündigen Verteidigungsrede u. a. aus, daß er in der Theorie mit dem Oberstaatsanwalt übereinstimme, nicht aber in der Praxis. Der Oberstaatsanwalt habe sich in der Schil- derung der Bestialität, mit dem die Angeklagten den so un glücklich zu Tode gekommenen Pietrzuch mißhandelten, über- boten. Er wünsche dem Oberstaatsanwalt nicht, miterlebt zu haben, auf welche Weise Horst Wessel zu Tode gequält worden sei. Die Aktion in der Nacht zum 10. August in Po tempa sei lediglich als Abwehraktion gegen Bedrohun gen von kommunistischer Seite zu erklären. Die Angeklagten seien als tüchtige Soldaten anzusprechen, die auf einen Befehl oder einen militärischen Anruf reagierten, ohne lange zu ra gen, warum und weshalb. In tatsächlicher Beziehung misse der Umfang der zur Verantwortung zu ziehenden Personen ganz erheblich eingeschränkt werden. Trager der ganzen Ak- ion sei der geflüchtete Golombek gewesen. In rechl icher Hinsicht widersprach der Verteidiger der Argumentation >äß es sich um den Tatbestand des politischen Totschlages han- üele. Man kann nicht, wie der Anklagevertreter annehme, bei —