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A»t«t««» - Aoaod»« sdr dl« am Nach«!»« «rlch.lKnd« Nummer dl, vormllla», S Uhr In d«n «aupla«schift5» still«. SM« »«mehr ftlr dl« «luluohm« d«r lln«lgm am o»ra,ltr>«b«n,n La,« lowl« an b«Illmml«r SI«ll, wird nlchl a«L«d«n, auch nicht lllr dl« Aich»»,«« d«r durch g«mlpr<ch«r ousgigidtn«, Nar«la«n. — gar Nütgad« »n- v«lm«I «lngrlandln SchrllOlck« Id«rn>nmil dl« SchUst- litluna d«ln« Nrranlwortung. — Unl«rdrichuna«n d«, S«- lchetlilwlrlid«, b«ar0nd«n »«IniNnsprüch«. B«i ZohUm,». o«rzui> imd Nonkur, g«ll»a Radall« al, nicht »«rrlndart. Yau»t,«sch«ft»t»«N«» Int «o«, Mhnlh. Schn««d<r, und Schwärzend« rg. Nr. 173. 85. Iahrg. Montag, den 25. Juli 1S32. Amtliche Anzeigen. 1. Herr Paul Femming in Zschorlau will die Spülabort- wasser aus seinem Wohnhausneubau auf Flurstück Nr. 448 des Flurbuchs für Radiumbad Oberschlema durch die Schleuse an der östlichen Seite der Promenade in die Gemeindehaupt schleuse der ^.-Straße in Radiumbad Oberschlema ableiten. 2. Die Gemeinde Bockau will die Tage- und Hausabfall- wässer aus den Grundstücken Nr. 72—83 und 76 2—79 der Ortsliste für Bockau durch eine Schleuse ableiten, die in dem Verbindungswege zwischen der Schneeberger Straße und der Bahnhofstraße und In einem Nebenwege bei den Grundstücken Ortsl.-Nr. 76 2, 78 und 79 liegen und bei dem Grundstücke Ortsl.-Nr. 83 in den Bockauer Dorfbach münden soll. 3. Herr Oswald Kaufmann in Erla will die Abwässer aus dem Waschküchenneubau auf Flurstück Nr. 10s des Flurbuchs für Erla in den stillgelegten Betriebsgraben der Firma Nestler L Breitfeld leiten. 4. Die Geschwister Boy in Radiumbad Oberschlema wol len die Splllabortwässer aus ihrem neuerbauten Pensionshaus auf Flurstück Nr. 336x in Radiumbad Oberschlema in die Ge meindehauptschleuse der Mittelstraße leiten. (88 23, 33 des Wassergesetzes.) Die Unterlagen können hier eingesehen werden. Einwendungen sind binnen zwei Wochen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei der Amtshauptmann schaft Schwarzenberg anzubringen. Wer sich in dieser Frist nicht meldet, verliert das Recht zum Widerspruch. Bürgerlich rechtliche Ansprüche bleiben unberührt. Die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, am 21. Juli 1932. Es sollen öffentlich gegen sofortige Barzahlung meistbie tend versteigert werden: Dienstag, den 26. Juli 1932, nachm. 2 Uhr in Lößnitz im Gartenheim des Naturheilvereins: ca 10 Liter Essig, versch. Liköre, 2 bx Orangerad«, 29 Flasch«« Mineralwasser, 8 Blich, sen Milch, Tabak und Zigarren, Schokoladen- und Zuckerwaren, 1 Holzwand, 1 Posten Emaillesachen, 2 Spirituskocher, 1 Brot- schneide», 1 Küchenwaage m. Gewichten, 1 Stekntops m. Stürze, 1 Kaffeemühle, 2 Bierstlesel, 1 Messerputzapparat, 1 Posten Teller, Schüsseln, Schnaps- und Likörgläser, Kaffeekannen, Wasser- und Teegläser, Aschenbecher, Eierbehälter, Kaffee- fülter Tabletts, Menagen, Bürsten, Handmop, Holzschneide, breiter, Gageglocke, Messer, Tortenplatte, Speisekartenständer, Kleiderrechen, Wäscheklammern, ea. 30 Ztr. Koks, Holzrech«« und Latten, 1 Kraftverstärker, 1 Gartenhaus mit 2 Tischen, 2 Bänken, Sträucher und Einfassungen, 1 Chaiselongue und versch. mehr, sowie 1 Posten versch. Weine. Q 1273/32 Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Aue. Arbeitnehmerzählung in Aue. Für die am 1. August 1932 vorzunehmende Zählung ge werblicher Arbeitnehmer werden in diesen Tagen den Unter- nehmern zählpflichtiger Betriebe Zählbogen zugestellt. Die Zählvordrucke sind nach dem Stande vom 1. August 1932 voll ständig und genau auszufüllen und spätestens am 5. August 1932, mittags 1 Uhr in unserer Stadthauptkanzlei, Stadthaus, Zimmer 13, abzugeben. Betriebsunternehmer, die bis 2. August 1932 mittags einen Zählbogen nicht zugestellt erhalten haben, sind ver pflichtet, einen solchen in unserer Stadthauptkanzlei zu ent- nehmen und nach Ausfüllung bis 5. August mittags wieder einzureichen. Bei der diesjährigen Zählung sind alle gewerblichen Be triebe mit 6 und mehr Arbeitnehmern, alle mit motorischer Kraft betriebenen Anlagen, auch alle kleinen Motorwerkstätten (insbesondere Friseure, Wäschereien, Nähereien usw.), auch wenn in ihnen weniger als 6 Arbeitnehmer beschäftigt werden, alle Gast- und Schankwirtschaften auch bei weniger als 5 Ar beitnehmern, sowie alle gewerblichen Anlagen, für die beson- dere Schutzvorschriften erlassen sind, zu berücksichtigen. Bei Betrieben, die am 1. August vorübergehend ruhen sollten, sind die Arbeitnehmerzahlen vom vorhergehenden Tage, gegebenenfalls von der Vorwoche, anzugeben. Gleichzeitig mit der Zählung der gewerblichen Arbeit nehmer sowie der Heimarbeiter findet eine Erhebung über die in gewerblichen Betrieben beschäftigten Schwerbeschädigten statt. Alle gewerblichen Betriebe, in denen mindestens 20 Ar I beitsplätze vorhanden sind, erhalten zugleich mit dem Arbeit 1 nehmer-Zählbogen «inen Anmeldevororuck, der nach Ausfül lung ebenfalls bis zum 8. August 1932 mittags in der Stadt hauptkanzlet abzugeben ist. Betriebe, die Heimarbeit ausgeben, müssen «in Derzeich nis der Heimarbeiter (oder falls vorübergehend solche nicht bs schäftigt werden, eine Fehlanzeige) dem Arbeitnehmerzähl bogen beifügen. Das Verzeichnis muß die Namen der Haus arbeiter, Zwischenmeister und Ausgeber unter Angabe bei Betrtzebsstätte (Wohnung) dieser Personen enthalten. Äue, 25. Juli 1932. Der Rat der Stadt. Die Hartobst, und Pslaumennutzung an den Staatsstraße» der Amtsstraßenmeisterbezirke Zwickau, Werdau und Kirchberg soll Mittwoch, den 27. Juli 1932, vorm. 10 Uhr im alten Schützenhaus in Zwickau, diejenige an den Staatsstraßen des Amtsstraßenmeisterbezirks Glauchau Donnerstag, den 28. Juli 1932, vorm. 1411 Uhr im Gasthof zum Lindenhof in Glauchau, diejenige an den Staatsstraßen des Amtsstraßenmeisterbezirks Lichtenstein Freitag, den 29. Juli 1932, vorm. ^12 Uhr im Gasthof zum goldenen Helm in Lichtenstein gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Staatl. Stratzen- und Waffer-Bauamt Zwickau. Verlegung des Wochenmarktes nach de, Erlaer Straße. Es ist beschlossen worden, den Wochenmarkt an der Erlaer Straße, wo er in den letzten Wochen stattfand, bis auf weiteres zu belassen. Schwarzenberg, am 22. Juli 1932. Der Rat der Stadt — Polizeiamt. Der 39. Nachtrag zur Gemeindesteuerovdnung vom 5. April 1918, die Erhebung der Veronügungssteuerbetr., Moon depx Der NachnM liegt 14 Tage lang im Stadthaus, Zimmer 8, öffentlich aus. Grunhain, am 23. Juli 1932. Der Stadtrat. Slaalsgerichl — Bolksgerrchl. Der Antrag Preußens gegen das Reich abgewiesen. Es wird keine einstweilige Verfügung erlassen. Die Enlscheidnng. Leipzig, 25. Juli. In der Streitsache zwischen dem 4-and Preußen und dem Deutschen Reich verkündete heute Mittag 13,10 Uhr der Vorsitzende des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich als Entscheidung, daß der Antrag « us Erlaß einer ein st welligen Verfügung ab- gewiesen worden ist. Leipzig, 24. Juli. Vor dem Staatsgerichtshof begann gestern vprmittag die Verhandlung über die von den vor maligen preußischen Staatsministern gegen die deutsche Reichs regierung beantragte einstweilige Verfügung, durch die dem von der Reichsregierung eingesetzten Reichskommissar auferlegt werden soll, sich jeder Dienstausübung zu enthalten. Den Vorsitz führt Reichsgerichtspräsident Dr. Bumke. Die Klage wirb von Ministerialdirektor im Wartestand Dr. Badt und Ministerialdirektor Dr. Brecht vertreten. Das Reich wird durch den Ministerialdirektor im Reichsministerium des Innern, Dr. Gottheiner, vertreten. Der Antrag lautet wie folgt: Es wird beantragt, im Wege der einstweiligen Verfügung anzuordnen, daß sich der durch Verordnung des Reichspräsidenten für das Land Preußen eingesetzte Reichskommissar einstweilen jeder Dienstausübung zu enthalten hat. Diese Antrag war gestellt worden von dem Freistaat Preußen, vertreten durch das preußische Staatsministerium, unterzeichnet von den bisherigen Staatsministern Hirt- siefer und Severing. Dem Antrag hatten sich ange- schlossen die Zentrumsfraktion und die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei im Preußischen Land tag. Der Antrag steht im Zusammenhang mit einem zur Hauptsache gestellten Antrag, der dahingeht, daß die Ein setzung eines Neichskommissars mit der Neichsverfassung nicht im Einklang stehe. Kurz vor Eintritt in die sachlichen Verhandlungen wies der Vorsitzende darauf hin, daß die Verhandlungen den ganzen Tag in Anspruch nehmen würden, und daß die Verkündung der Entscheidung über den Antrag auf Erlaß einer einst weiligen Verfügung erst für Montag zu erwarten sei. Der preußische Ministerialdirektor Dr. Badt überreichte eine Neuformulierung des Antrages auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung, in die nunmehr auch die von den Regierungen Badens und Bayerns zum Ausdruck gebrachten Wünsche hineinaearbeitet sind. Danach soll der Staatsaerichtshof die durch Verordnung vom 20. Juli und durch ihre Durchführung entstandene rechtliche und tatsächliche Lage im Wege der einstweiligen Verfügung regeln und dabei insbesondere bestimmen, daß der Neichskommissar bezw. die von ihm ernannten kommissarischen Minister sich nicht als preußische Staatsminister bezeichnen dürfen, daß sie ferner nicht preußische Etaatsminister in ihrSr Eigenschaft als solche entkleiden können, daß sie weiter nicht bevollmächtigte Vertreter der preußischen Staatsregierung in den Reichsrat entsenden noch die bisherigen bevollmächtigten Vertreter im Reichsrat ihrer Eigenschaft als solche entkleiden können und daß sie schließlich nicht Beamte mit dauernder Wirkung ernennen oder absetzen können. Der Vorsitzende erklärte, die preußische Regierung habe selbst bisher auf dem Standpunkt gestanden, der Staats- gerichtshof könne einstweilige Verfügungen nicht er lassen. Es liege nun an der klagenden preußischen Re gierung, zu erklären, auf Grund welcher Umstände sie ihren Standpunkt geändert habe. Ministerialdirektor Dr. Gottheiner brachte den Standpunkt der Reichsregierung gegenüber dem Antrag der abgesctzten preußischen Regierung dahin zum Ausdruck: Wenn die Einsetzung des Reichskommissars sich im Nahmen der verfassungsmäßigen Befugnisse des Reistspräsi- denten bewegt — und das scheint die preußische Regierung eigentlich anzuerkennen — so würde die einstweilige Ver fügung, daß dieser Neichskommissar sich jeder Amtshandlung enthalte, einen Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte des Reichspräsidenten bedeuten. Außerdem stehe der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung in unlöslichem Zu sammenhang mit der Hauptsache und eine einstweilige Ver fügung darf nach der ständigen Rechtsprechung des Staats gerichtshofes nicht erlassen werden. Als preußischer Minister präsident habe sich der Neichskommissar nie betrachtet. Wenn eine entsprechende Bezeichnung in der Einladung an die bis herigen Staatsminister enthalten gewesen sei, so sei das mf einen Biirofchler zuriickzufllhren. Ministerialdirektor Brecht trug seine Entgegnung auf die Ausführungen des Neichsvcrtreters mit zeitweise stark erregter Stimme vor. Der „Bürofehler", von dem Herr Gottheiner gesprochen habe, sei die Ursache für die Nicht- befolgung der Einladung der preußischen Minister gewesen und habe zu ihrer Amtsenthebung geführt. Ministerialdirektor Gottheiner entgegnete: Der Reichskanzler habe als Reichskommissar erklärt, er wolle m't den nicht abgesetzten preußischen Ministern zusammenarbeiten. Die Antworten dieser Minister seien ablehnend gewesen. Dann sei noch zu bemerken, daß die bisherige preußische Regierung ja nichts anderes als eine geschäftsführende Re? gierung gewesen sei, die das Vertrauen des Landtages nicht besitze. An sich sei die Selbständigkeit Preu ßens nicht angetastet worden. Das habe auch der Schluß in Genf. Verlängerung des Rüstungsfeierjahres um vier Monate. Genf, 24. Juli. Zum gestrigen Abschluß der ersten Ta gung der Abrüstungskonferenz wurde die Dertagungs- entschließung mit ihren wenigen und nicht sehr viel- sagenden Abrüstungsversprechungen mit 41 gegen di< Stimmen Deutschlands und Sowjetrußlands angenommen, bei acht Stimmenthaltungen von Italien, Oester, reich, Bulgarien, der Türkei und Ehina. Die meisten der 41 Ja-Sager setzten ihre Hoffnungen, wie es der griechische Dele- gierte Politis heute in seiner Rede ausdrückte, auf die Zeitz die auch den ungelösten Problemen der Gleichheit und der Sicherheit eine Lösung bringen werde, wenn man ihnen nur mit der notwendigen Geduld entgegentrete. Zur Abstimmung über die Verlängerung desRüstungs- feierjahres vom 1. November ab auf weitere vier Monats niußte noch eine formale Sitzung der Vollkonferenz abgehalten werden. Die Verlängerung wurde einstimmig angenommen unter Stimmenthaltung Chinas. Die Konferenz vertagte sich dann. Sie wird Mitte Ja nuar 1933 wieder zusammentreten. * Rom, 24. Juli. Zu den deutschen Forderungen schreibt „Tribuna": Der deutsche Standpunkt ist noch begründeter, als die Forderung auf Einstellung der Reparationszahlungen, denn die Forderung nach Gleichberechtigung entspricht dem Versailler Vertrag. Die Entwaffnung Deutschlands war ja eine der Voraussetzungen für di« Abrüstung der übrigen Nationen. Da man aber mit der Abrüstung noch nicht an< fängt, fordert Deutschland mit vollem Recht Freiheit au^ für sich. Berlin, 24. Juli. In der Staatsministerialsitzung wurden eine Reihe von Personalveränderungen beschlossen. U. a. ist der Polizeipräsident von Berlin, Grzesinski, in den e i n st w e i l i g e n Ruhestand versetzt worden; Mini, sterialdirektor Dr. Brecht wurde unter Entbindung von allen Dienstgeschäften vorläufig beurlaubt. Reichskanzler erklärt. Aber der Reichskanzler habe die B«. fuanisse des preußischen Ministerpräsidenten zugesprochen er. halten. Es sei ganz unmöglich, praktisch eine Gewalten-Tei- lung vorzunehmen, bei der entgegen dem politischen Willen des Reichskanzlers Anweisungen der bisherigen Staatsministe» ergehen könnten, die sich gegen die Gesamtpolitik richteten. Dadurch würden die Schwierigkeiten nur erhöht werden. Dr. Bumke erklärte, er halte den Vorschlag eines Ver. gleiches nicht für zweckmäßig und habe eine solche Absicht nicht gehabt. Ministerialdirektor Dr. Gottheiner gab auf ein, Frage des Vorsitzenden noch die Erklärung ab, daß di« Reichsregierung von der Verfassungsmäßigkeit ihres Dor- gehens gegen die preußische Staatsregierung völlig über- zeugt sei