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WlUUMiWÄ Mittwoch, den 20. Juli 1932 Nr. 1SS SS. Jahrg. Wirkung haben würde, wie in normalen Zeiten. Gegen dis D» km Reiche haben. »«qi» md N«»»«» ,,ll« «HM al, Hch« »«««dakt. »«Htg«s»ät«««a— dir «»4 VS»-«». «<-,«<»«, m» Schvarzmb«,. Ausdehnung eines Generalstreikes auf lebenswichtige Betriebe wie Eisenbahn, Post, Gas-, Elektrizitüts-, Wasserwerke usw. wird die Reichsregierung vermutlich ihre vorbeugenden Maß, nahmen getroffen haben. Mit ihrem Vorgehen, das, nebenbei bemerkt, schon zu Zeiten von Brüning-Groener bis in allen Einzel heiten vorbereitet war, hat die Reichsregierung endlich mit fester Hand in das preußische Wespennest gegriffen und damit den ersten Schritt getan, die reichs- und volksschädigende offene und verborgene Opposition eines politischen Klüngels gegen die Reichsgewalt zu unterdrücken. Es braucht nicht näher ausgeführt zu werden, daß trotz der „Warnung" de« „Germania" und dem zu erwartenden Klamauk der Linken die Herren Papen und Gayl bei ihrer Aufräumungsarbeit von der Sympathie aller derjenigen Volkskreise begleitet werden, welche Interesse an der Herstellung der Ruhe und Ordnung der vor v Jahren in Sachsen eingetreten war, als der Minister- Präsident Zeigner mit seiner sozialistisch-kommunistischen Ka. marilla nach Verhängung des Ausnahmezustandes durch die Reichswehr an di« Luft gesetzt wurde. Die eben eingehenden Meldungen von der Verhängung des Ausnahmezustandes über Großberlin und die Provinz Brandenburg — den die „Germania" auch richtig vorausge- ahnt hat — und von der Absetzung Brauns und Severings beweisen, daß die abgesetzte Preußenregierung Schwierigkeiten zu machen gewillt war. Ob sie nun die Polizei gegen das Reich mobilisiert hat? Oft genug ist — übrigens schon seit Jahren — von Seiten der Linken mit diesem Gedanken gespielt worden. Ob sie, womit in der Presse jüngst gedroht war, den Generalstreik ausrufen wird? Auch hierfür gibt es eine Pa- rallele in der nachrevolutionären Geschichte. Freilich haben sich seit der Flucht der Regierung Ebert aus Berlin im März 1920 die Verhältnisse insofern geändert, als ein Generalstreik Berlin, M. Juli. Auf Grund des Artikels 48 der Reichs- Verfassung hat der Reichspräsident für Berlin und die Pro vinz Brandenburg eine heute in Kraft tretende Verord nung erlassen, in der es heißt: 8 1. Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reiches werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der per sönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Dersamm- lungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnisses, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlanahmungen, sowie Beschränkungen des Eigen tums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten Grenzen zulässig. 8 2. Mit der Bekanntmachung dieser Verordnung geht die Dollzugsgewalt auf den Reichs wehrmini st er über, der sie auf Militärbefehlshaber übertragen kann. 8 3. Wer dem im Interesse der öffentlichen Sicherheit erlassenen Anordnungen des Reichswehrministers oder de» Militärbefehlshabers zuwiderhandelt, oder zu solchen Zu widerhandlungen auffordert oder anreizt, wird, sofern nicht die bestehenden Gesetze eine höhere Bestrafung bestimmen. «z«r Lom- »»d Dir Pr«» w dk 8» mm »rM *»»-<««>>'«« « Ist ro nd ei-llma-luch« IVHIrftl-r 1»), ««»«1» » w dl«« mm »«««« »KM «-dI-m-,-11« «0, mm»«» 10«, sir «« so mm »NN« m»ll.«olm«li«ll« SS amwdU»»« R-I-,»I«n»I«. v»stsch««-a»nt», L«I»P1 Nr. leer«. »«m«I«ti-»lr»-«»nl»i «»». SMm. Nr. «. l d«r»«ch d« »kseust- IM dn e* Verlag S. M. SSrlner, Aue, Sachse«. Fmis»r«-«r, »i und »L «lml «uy Sq«««»«r- 1» Sq««M»«r, «1» vrastlanMsli «««fM« Der Ausnahmezustand. Berlin, 20. Juli. Eine Notverordnung des Reichspräst denten ordnet den Ausnahmezustand für Grotzber> llnund die Provinz Brandenburg an. Der Griff ins Wespennest. Der „Germania" teilte am Mittwoch Morgen mit, sie habe von zuverlässiger Seite erfahren, daß nach den Beratungen der Reichsregierung die Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen so gut wie sicher sei. Der Reichskanzler würde den Herren Hirtsiefer und Severing bei der Besprechung am Don- nerstag früh von dem Plane des Reiches Mitteilung machen. Er würde an die preußischen Minister die Aufforderung richten, freiwillig zurückzutreten, um dem Reichskommkssar Platz zu machen. Sollte die preußische Regierung dieser Aufforderung nicht nachkommen, dann sei geplant, für das preußische Gebiet den Ausnahmezustand zu erklären. Auf diese Weise würde dann ohnehin die ganz« vollziehende Gewalt auf das Reich übergehen. In die Maßnahmen solle ferner auch die Be seitigung einer Reihe preußischer Staatssekretäre eingeschlossen sein, die der Reichsregierung aus politischen Gründen unbe quem wären. Das Zentrumsorgan hängt diesen Mj^teilungen einen längeren Kommentar an, in dem es hervorhebt, daß nach seiner Meinung die rechtlichen und tatsächlichen Voraus setzungen für die Einsetzung eines Reichskommissars in keiner Weise gegeben wären. Es schließt mit einer Warnung an die Neichsregierung und betont, daß die Regierung die neue Der- antwortung, die sie für diesen folgenschweren Eingriff über nehme, nicht tragen könne. Das brave Zentrumsblatt hat, was die Einsetzung des Neichskommissars für Preußen anlangt, richtig geahnt. Die Neichsregierung hat die rot-schwarze Diktatur im größten deutschen Lande beseitigt. Der Reichskanzler übt nunmehr persönlich die Negierungsgewalt in Preußen aus, und der Essener Oberbürgermeister Dr. Bracht wird die Verwaltungs- geschäfte führen. Herr Bracht ist in den letzten Jahren bei jeder Regierungsbildung im Reiche als Anwärter für das Amt des Reichsinnenministers oder auch des Kanzlers genannt worden. Es geht ihm der Ruf eines energischen Menschen und ausgezeichneten Derwaltungsfachmanneg voraus. Seine Zu gehörigkeit zum rechtesten Flügel des Zentrums ist bekannt. Es zeigt auch in diesem Falle, daß vernünftige Kreise in dieser Partei den demagogischen Oppositionskurs der Kaas und Brü ning ablehnen und sich zur positiven Mitarbeit zur Verfügung stellen. Die Herren Hirtsiefer und Severing sowie die übrigen preußischen Minister haben sich noch nicht darüber geäußert, was sie der neuen Sachlage gegenüber zu tun gedenken. Der Zentrumsmann Hirtsiefer, der den seit Monaten „erkrankten" Ministerpräsidenten Braun vertritt (die Frage, wo dieser Herr sich aufhätt, ob in Berlin oder am Luganer See, ist immer noch nicht geklärt), hat noch vor kurzem eine Erklärung abgegeben, Der Reichskanzler Reichskommissar sür Preutzen. Brann und Severing abgesetzl. Belagerungszustand Über Grvtz-BerNn «mb Brandenburg Oberbürgermeister Bracht-Essen DevollmSchtigter von Papens. Die Ausgabe der 45 000 Aktien zu je 1000 RM. erfolgt -uns Kurse von 115 Prozent. d) Am 16. Juli 1932, auf Blatt 698, die Firma Ser»« « Müller, Schuhfabrik, Aktiengesellschaft in Lößnitz betr.: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 28. Juni 19S2 find big durch die Verordnung über Aktienrecht vom 19. Septembev 1931 außer Kraft getretenen Bestimmungen des Gesellschaft« > vertrag» Uber Zusammensetzung und Bestellung des Aufsichts rates und die Vergütung seiner Mitglieder nach Maßgabe des notariellen Protokolls vom 28. Juni 1932 in den Vertrag wie« der ausgenommen worden. °) Am 16. Juli 1932 auf Matt 578, die Firma Sächsisch«« Blaufarbenwerks-Verein in Aue betr.: Durch Generalversamm« lungsbeschluß vom 20. Juni 1902 sind die 83 4, 8, 19, 26 und 30 des Statuts geändert worden. Amtsgericht Aue, den 19. Juli 1932. Das Verfahren, betr. die Zwangsversteigerung des im Grundbuch« für Langenbach Blatt 49 auf den Nam«n deq Gartenhausbefltzers Max Bretschneider in Langenbach eingetra genen Grundstücks ist aufgehoben worden. Der auf den 22. Juli 1932 anberaumte Termin fällt weg. Za 1/32. Schneeberg, den 18. Juli 1932. Das Amtsgericht, j Das Konkursverfahren über das Vermögen des Schuh« machers und Schuhgeschäftsinhaberg Max Siegel in Johann georgenstadt wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß 8 204 KO. eingestellt. K 6/32 Johanngeorgenstadt, den 19. Juli 1932. Das Amtsgericht. sammlung ist beschlossen worden, das auf 22 500 000 RM. herabgesetzte Grundkapital um 45 000 000 RM. durch Ausgabe von 45 000 Aktien, auf den Inhaber lautend, zu je 1000 RM. zu erhöhen. Die Erhöhung ist durchgeführt. In der gleichen Generalversammlung ist der mit der Kommanditgesellschaft auf Aktien unter der Firma Barmer Bankverein Hinsberg, Fischer L Eomp., Kommanditgesellschaft auf Aktien abgeschlos sene Verschmelzungsvertrag vom 30. März 1932, wonach das Vermögen der letzteren als Ganzes unter Ausschluß der Liqui dation auf die Gesellschaft unter der Firma Commerz- und Privat-Dank, Aktiengesellschaft zu Hamburg übergeht, geneh- migt und -um Zwecke der Durchführung dieses Verschwel- zungsvertrages die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 12500 000 RM. durch Ausgabe von 9000 Stammaktien zu je 1000 RM. und 35 000 Aktien zu je 100 RM., sämtlich auf den Inhaber lautend, beschlossen worden. Die weitere Kapitals erhöhung ist erfolgt. Endlich ist durch Generalversammlungs- beschluß vom 2. April 1932 der Gesellschaftsvertrag in den 88 6 Abs. 1 (Grundkapital und Einteilung), 16,19 und 26 (Aufsichtsrats-Ausammensetzung, Bestellung und Vergütung), 22 (Beschlußfassung über Liquidation) geändert worden. Grundkapital: 80 000 000 RM., eingeteilt in 54 000 Aktien zu je 1000 RM., 63 000 Aktien zu je 300 RM. und 71000 Ak- tien zu je 100 RM„ sämtlich auf den Inhaber lautend. Fer. dinand Lincke, Curt Joseph Sobernheim, Diedrich Block, Arnold Diedrich Friedrich zum Felde, Arthur Riemann, Willy Dorn bäumen und Paul Weisenborn sind als Vorstandsmitglieder ausgeschieden. Zu ordentlichen Vorstandsmitgliedern sind bestellt Eugen Bandel in Berlin und Dr. Paul Marx in Ber lin und Eugen Boode, Hamburg, zum stellvertretenden Vor standsmitglieds. Als nicht eingetragen wird bekanntgegeben: Die Verordnung -es ReichsprSsi-enlen betr. die Wiederherstellung -er öffenll. Sicherheit un- Or-nung im Gediet -es Lan-es Preutzen. Berlin, 20. Juli. Auf Grund des Artikel» 48 Absatz 1 nnd 2 der Reichsversassung verordne ich zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet de» Lan des Preußen folgendes: 8 1. Für die Geltungsdauer dieser Verordnung wird der Reichskanzler zum Re i chsk o m mls sar für da» Land PreMen bestellt. Er ist in dieser Eigenschaft ermächtigt, die Mitglieder des preußischen Staatsmlnisteriums ihres Amtes zu entheben. Er ist weiter ermächtigt, selbst die Dienst- geschäfte des preußischen Ministerpräsidenten zu übernehmen und andere Personen al» Kommissare des Reiches mit der Führung der preußischen Ministerien zu betrauen. Dem Reichskanzler stehen alle Befugnisse des preußischen Minister präsidenten, den von ihm mit der Führung der preußischen Ministerien betrauten Personen innerhalb ihres Geschäftsbe reichs alle Befugnisse der preußischen Staatsmlnister z«. Der Reichskanzler und die von ihm mit der Führung der preußi schen Ministerien betrauten Personen üben die Befugnisse des preußischen Staatsministerium» aus. 8 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkün dung in «rast. Reudeck und Berlin, den 20. Juli 1982. , ».Hindenburg. v.Papen. Atilio Kl kitt « enihaNend di« amNiche« »»»«mMach»,,«» dir «mishaupimannschait und d« d Bezirksoerband» Schwarzenberg, b« Amtsgericht« in Au« (Lößnitz). Schnr«b«rg, Schwarzrnbtrg und Sohanng«org«nftodt, der Stabträl« in Grünhain, Lößnitz, Neustadt«! und Schneeberg, der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. E» »erd« außerdem vervssenNlcht» Bekannimachungrn der Sladlräk« zu Au« und Schwarzenberg. aus der zu entnehmen war, daß er nur der „Gewalt" weichen j bei den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht inehr di« werde. Es würde sich dann in Preußen der Fall wiederholen, Wirkung haben würde, wie in normalen Zeiten. Gegen die Amtliche Anzeigen. Herr Paul Neubert in Rittersgrün beabsichtigt die Er- richtung einer Groß, und Kleinviehschlächtereianlage auf dem Flurstücke Nr. 311 w des Flurbuchs für Niederschlema. Dies wird hiermit gem. 8 17 der Reichsgewerbeordnuna mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß Einsprüche gegen diese Anlage, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechtstiteln beruhen, binnen 14 Tagen bei der Amts- hauptmannschast anzubringen sind. DNschl.311m Die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, am 19. Juli 1932. Im Güterrechtsregister ist heute eingetragen worden, daß der Zahntechniker Curt Fritz Meinhold in Aue, Auerhammer Straße 45, das Recht seiner Ehefrau, Marie Martha Mein» hold geb. Mehlhorn, daselbst, innerhalb ihres häuslichen Wir- kungskreises seine Geschäfte für ihn zu besorgen und ihn zu vertreten, ausgeschlossen hat. Amtsgericht Aue, den 15. Juli 1932. Im Handelsregister ist eingetragen worden: ») Am 14. Juli 1932, auf Blatt 610, die Firma Eommerz- und Privat-Bank, Aktiengesellschaft, Filiale Aue in Aue betr.: In der Generalversammlung der Aktionäre vom 2. April 1932 ist die Herabsetzung des Grundkapitals in erleichterter Form um 52500 000 RM. auf 22 500 000 RM. durch Denomi- nierung von 63 000 Aktien zu je 1000 NM. auf je 300 RM. und Zusammenlegung von 120 000 Aktien zu je 100 RM. im Verhältnis von 10:3 beschlossen worden. Die Herabsetzung des Grundkapitals ist erfolgt. In der gleichen Generalver