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Allgemeiner Weiger. Amtsblatt Mr die Ortsbehörde und den Gemeinderat zu Bretnig. Lokal-Anzeiger für die Ortschaften Bretnig, Hauswalde, Großröhrsdorf, Frankenthal und Umgegend. Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis inkl. des allwöchentlich beigegebenen „Illustrierten Nnterhaltungsblattes" vierteljährlich ab Schalter 1 Mark, bei freier Zusendung durch Boten ins Hans- 1 Mark Sv Pfennige, durch die Post I Mark exkl. Bestellgeld. Inserate, die 4gespaltene Korpuszeile 10 Psg., sowie Bestellungen auf den All gemeinen Anzeiger nehmen außer unserer Expedition auch unsere sämtlichen Zeitungsbote» jederzeit gern entgegen. — Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen gewähren wi Rabatt nach Nebereinkunst. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittag Vzll Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag r/,n Uhr einzusenden. Inserate, welche in den oben vermerkten Geschäftsstellen abgegeben werden, werden an gedachten Tagen nur bis vormittags 9 Uhr angenommen. Schrifileitung, Druck unk> Verlag von N. Schurig, Bretnig. Sonnabend den 8. Oktober M4. Nr. 8l. 14. Jahrgang. Bekanntmachung, die Einkommensteuer aus vaS Jahr 1905 betreffend. In Gemäßheit des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und der Ausführungs verordnung vom 25. Juli 1900 werden zum Zwecke der Einkommensteuereinschätzung für 1905 den hiesigen Besitzern, Pächtern und Administratoren von Hausgrundstücken Haus- listen und außerdem denjenigen Fabrikbesitzern und Gewerbtreibenden, welche Gehilfen und Arbeiter beschäftigen, Lohnnachweisungssormulare zur Ausfüllung zugestellt. Für Häuser mit mehreren Haushaltungen kann die Aufstellung der Hauslisten auch Wit Hilfe von Einzellisten erfolgen. Diese sind bei der Gemeindebehörde zu beantragen Und mit der Hausliste wieder einzureichen.^ Die Ausfüllung dieser Hauslisten und Lohnnachweisungsformulare haben zufolge General- Verordnung des Königlichen Finanzministerium» vom 25. Juni 1888 «ach dem Stande vom 12. Oktober zu erfolgen In die Liste sind alle über 14 Jahre alten Personen männlichen wie weiblichen Ge schlechtes aufzunehmen. Es werden hierdurch die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter aufgefordert, dafür be sorgt zu sein, daß die Ausfüllung aller Rubriken Ler erwähnten Listen rechtzeitig und richtig «folgt Es wird noch besonder» darauf hingewiesen, daß der Hausbesitzer für die durch un- richtige und unvollständige Angaben oem Staate entgangenen Steuerbeträge haftpflichtig ist. Die ausgefüllten Hausllsten und LohnnachweisungSformulare sind innerhalb der vor geschriebenen Frist spätestens am 10. Tage von der Behändigung an gerechnet, bei Ver meidung einer Geldstrafe bis zu 5V Mark, durch den Hausbesitzer selbst oder eine solche Person, welche die nötige Auskunft zu erteilen vermag, bei dem Unterzeichneten einzureichen. Bretnig, am 7. Oktober 1904. Der Gemeindevorstano. Petzold Bekanntmachung. Vom 8. Oktober d. I. ab liegt bei Unterzeichnetem die hiesige Schöffen- und Ge schlvdrenenurliste des laufenden Jahres eine Woche lang, da« ist bis mit dem17. Okt., tagsüber von 8 Uhr vormittags bi« nachmittags 6 Uhr zu Jedermanns Einsicht aus. Vom Zeitpunkt der Auslegung an und bis zum Ablauf der Auslegungssrist können gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste schriftlich oder zu Protokoll Einsprachen erhoben werden. Später eingehende Einsprachen finden keine Berücksichtigung. Zugleich wird auf die Bestimmungen der 88 31, 32, 33, 34, 84, 85 de« Deutschen Gerichtsverfassungsgesetze» und de» Z 24 des K. S. Gesetzes vom 1. März 1879, welche im Gasthof zum Anker hier und beim Unterzeichneten in der Hausflur aushängen, verwiesen. Bretnig, am 7. Oktober 1904. Der Gemeindevorstand. P-tzold. Bekanntmachung, die Nacheichung der Matze, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge im hiesigen Ort mit Gutsbezirk betreffend Ergangener Verordnung zufolge findet in der Zeit vom 19 Oktober Vis Mit 22. Oktober d. I. vormittag» von 8 Uhr an bis nachmittags 6 Uhr eine Nacheichung der von den Gewerbtreibenden und Landwirten des hiesigen Gemeinde- und Gutsbezirke« s-u vsL-wsrrÄeken Masse, L-ouHokts, I^aAe« anÄ durch den staatlichen Eichungsbeamten statt. Die beteiligten Gewerbtreibenden und Landwirte haben nach vorheriger Bestellung und Mitteilung der für jeden einzelnen festgesetzten Stunde die in Betracht kommenden Eich gegenstände dem Eichungsbeamten in dem hierzu bestimmten Eichungslokal, SastHo^ sur« Loss Lae. 6S, Parterre, in reinlichem Zustande zur Prüfung vorzulegen. Zur Nacheichung de.jenigen Wagen und Maße, die an ihrem Gebrauchsorte befestigt sind, wird sich der Eichungsdeamte an Ort und Stelle begeben. Die Besitzer solcher Eich- gegenstände haben dieselben aber vorher dem Eichunz»beamten anzumelden. Beteiligte, welche hierbei übergangen sein sollten, haben ihre der Nacheichuug unter liegenden Maße, Gewichte pp. spätestens bis zu dem auf den 22. Oktober festgesetzten Schlußtage, während der Zeit von 8—12 Uhr vormittags, zur Nacheichung in dem Nach eichungslokal vorzulegen. Gewerbtreibende und Landwirte, bei denen nach Beendigung des NacheichungSgcschästeS Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge vorgefunden werden, welche das Nacheichungs» zeichen nicht tragen, werden, sofern sie nicht den Nachweis der später ausgeführten Nach eichung zu erbringen vermögen, nach 8 369 Nr. 2 des Neichsstrafgesetzbuches mit Geld- strafe bis zu einhundert Mark oder mit Hast bis zu 4 Wochen bestraft. Außerdem hat die Neueichung oder nach Umständen die Beschlagnahme und Einziehung der ungeeichten, nicht gestempelten oder unrichtigen Maße Gewichte, Wagen oder Meßwerkzeuge zu erfolgen. (14 der Verordnung, die Nacheichung ver Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge be treffend, vom 8. April 1893) Bretnig, am 7. Oktober 1904. 0 rr Sirmrinarrat. Petzold, Gem.-Vorst. Oertlickies und Sächsisches Bretnig Zufolge einer Verordnung des königlichen Ministerium» des Innern vom 1- Oktober d. I. findet am 1. Dezember d. I. eine Viehzählung statt. — Am Dienstag abend gegen halb acht Uhr ist in Bühlau bei btolpen eine Scheune niedergebrannt. Der Feuerschein konnte hier recht deutlich bemerkt Verden. — Die Besichtigung der Wohnung braucht dach einer Entscheidung de» Berliner Land- gerichts ein Mieter, welcher vorzeitig gekündigt hat, nicht schon von dem Tage der tatsäch- sichen Kündigung ab, sondern erst von dem Zeitpunkte ab zu gestatten, an dem er späte sten» kündigen mußte. — Da» Begnadigungsgesuch des wegen Beleidigung des Bantzner Offizierskorps zu 4 Monaten Gefängnis verurteilten früheren Redakteur» der „Dresdner Rundschau*, Müller- Niederpoyritz, ist vom König abschlägig be schieden worden Müller hat jetzt seine Strafe in Bautzen angetreten. Pirna. Ern tief zu beklagender Unglücks- lall ereignete sich am Sonnabend nachmittag. Aus einer Steinbruchshalde im benachbarten Neudorf spielten mehrere Kinder und machten bist Hacke und Schaufel Erdmaffen hohl. Plötzlich stürzten diese herab unv verschütteten iwei Knaben. Während der eine mit leichten Perletzungen davonkam, fand der neunjährige ^Hannes Seifert, Sohn des Fleischermeisters «eifert, seinen sofortigen Tod. , Dresden Durch eigene Schuld fand der Nacht zum Montag ^1 Uhr i» der Nähe der Gasanstalt zu Deuben der 22 Jahre "sie Maschinenarbeiter Max Kießling aus Deuben einen schrecklichen Tod. Der junge Mann, der in nächster Zeit zur Marine ein treffen sollte, benutzte mit mehreren Freunden von Potschappel au» zur Heimfahrt die Straßen- bahn unv hatte sich, trotz der wiederholten Warnung de« Schaffners, auf die Stirnwand de» Anhängcwagen« gesetzt. Bei der Kurve an der Fabrik von Woldemar Schmidt verlor er das Gleichgewicht, stürzte vom Perron zwischen den Motorwagen und den Anhänge wagen auf die Straße, wurde überfahren und so verstümmelt, daß dec Tod sofort eintrat. Dresden. Angeblich wegen der Treu losigkeit ihres Liebhabers versuchte sich am Dienstag vormittag in einem Gasthause in der Antonstadt ein 29 Jahre altes Dienst- nrädche» mit übermangansaurem Kali zu ver giften. Sie wurde in einem Fremdenzimmer besinnungslos vorgefunden und auf Anord nung eines hsrbeigerufenen Arztes mittels de» Unfallwagens rn da» Friedrichstädter Kranken Haus gebracht. — In Stadt Wehlen herrscht eine geradezu unheimliche Amselplage. E» macht den Ein druck, al« sei Wehlen der KonzentrationSpunkt aller Amseln Deutschlands. Nachdem sie schon im Laufe des Sommer» bedeutenden Schaden am Obst, besonders an den Birnen, angerichtet hatten, fallen sie jetzt über die Weinspaliere her. Es gibt hier Spaliere, die sie vollständig auSgeräudert haben. — Ein Renkontre mit Dieben hatte dieser Lage der Steinbruchspächter König in Tauben heim bei Neusalza. Durch Bewohner de« OrtSteile» Neutaubenheim in Kenntnis gesetzt, daß in seinem am Taubenberge gelegenen Steinbruche Diebe bemerkt worden seien, de gab König sich mit seinem Sohne und einer Anzahl Ortsbewohner auf die Suche. Der mitgenommene Jagdhund stöberte im Walde auch sehr bald drei unbekannte Männer aus, die, als sie sich entdeckt sahen, die Flucht er griffen und nicht nur ihr Diebeshandwerks zeug (zwei Brechstangen), sondern auch die gestohlenen Sachen als verschiedene Kleidung« stücke, zwei Flaschen Schnaps, eine Anzahl Hühner und Tauben, die sie schon erwürgt hatten, im Stiche ließen. König sendete ihnen zwar mehrere Schrotschüffe aus seinem Jagdgewehre nach, die auch ihr Ziel nicht verfehlt haben dürften, denn e« fanden sich Blutspuren vor, doch wagte sich im Dunkel der Nacht niemand an die Verfolgung der Einbrecher. — Die entscheidende Instanz. Der Stadt gemeindecat zu Wilsdruff wählte einen S.udt- wachtmeister zum Schutzmann. Al» man dem Gewählten das Resultat mitteilte und ihn um Erklärung über ^die Annahme der Wahl be fragte, erklärte derselbe, daß er erst seine Frau fragen müsse. Demzufolge wird die Wahl kassiert und ein anderer Bewerber an gestellt. Für die Oberhoheit der Frau scheint man demnach nicht da» rechte Verständnis gehabt zu haben. — Eine wichtige gerichtliche Entscheidung. Der Lotterie-Kollekteur Meißner in Rostock hatte einem Fuhrwerksbefitzer in Chemnitz mehrere Bezugsscheine für Lose der Mecklen burger Lotterte, welche im Königreich Sach sen nicht zugelaffen ist, übersendet und zwar nach Inkrafttreten des Sächsischen Lotteriege- setze« vom 25. März d. I. Von diesem An gebot hatte die Behörde Kenntnis erlangt. Der Kollekteur war deshalb vom Schöffenge richt Chemnitz zu 540 Mark Geldbuße, dem OOfachen Betrage eine« Einzellose« der Meck lenburgischen Lotterie, verurteilt worden. Da« Landgericht Chemnitz hatte dieses Urteil bestätigt. In der vom Kollekteur nunmehr eingelegten Revision bestritt der erstere die Rechtsgiltigkeit de« sächsischen Gesetze» und behauptete, das Bürgerliche Gesetzbuch sowohl al« auch die Bestimmungen des 8 286 de» Reichsstrafgesetzbuche« ständen demselben ent gegen. Auch könne in der Zusendung der Bezugsscheine keine Gewerbemäßigkeit erblickt werden. Das Königliche Oberlande«gericht wie» aber an der Hand neuester Reichsge richtsentscheidungen die Rechtsgültigkeit de» sächsischen Lotteriegesetzes nach und betonte ferner, daß nicht angezweifelt werden könne, daß die Offerte (Zusendung von Bezugs scheinen) eine Anbietung von Losen enthalte. Demgemäß wurde die Revision de» Kollekteur- kostenpflichtig verworfen. Zwickau. Dr. med. Zimmermann, ein Sohn des Buchhalter» Zimmermann hier, ist in Kamerun al« Regierungsarzt in deutsche Kolonialdienste getreten. — Tot aufgefunden wurde in seiner Woh nung in Annaberg der 50 jährige, unverhei ratete Inhaber der am Marktplatze gelegenen Adler-Drogerie, der Apotheker Andreas Adolf Schreiber. Schr. hatte am Mittag seinen Laden geschloffen. Als der Laufjunge gegen '/^5 Uhr erschien und keinen Einlaß fand, ging er in Schreiber» Wohnung. Im Vor saal fand er Schr. am Fußboden liegen Er hatte sich erhängt, wobei aber die Schnur zerrissen war. Au« den Bemerkungen auf einem Zettel geht hervor, daß Schr., ehe er sich die Schlinge um den Hal» legte, Gift genommen hat, denn er macht Mitteilungen über die Wirkung des Giftes Ein seit mehreren Jahren scheinbar überwundene», schweres Nervenleiden mag jetzt — zwei Wochen nach dem Tode seiner hochbetagten Mutter — erneut über ihn gekommen sein.