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MtzWAWM II ft« d«ch s» werd« außerdem verösfenllichit Btkannimachungen der Sladlräi« zu Ao« und Schwarzenberg. »« »»««»irische er»»»»««'»" «s»au «,«a «t« Lov»- «id ««»»«». D« Pr«!» für »I« »4 mm bn«, a-lEl-aluUMNil« I« IN »0 kS-mMm-»,«!,- «d «,»erster I»). a-n>IU- S» »Lr dl,« mm d,M, so. «m-er» eoo. s«k dl, »o mm »NU, «will. LolmOz^l, SS mm-LUl«« R,I»Vl«UnI^ V»«sch,a-n»m», oap«i« eir. irre«. »«««!st«-»ir»-a»»«», u«, Sati«. Nr. es. Verlag S. M. VSrlner» Aue» Sachfe«. , Smispnch«! »« 51 imd »1. reftalt Almi el»») 440, sa«««»«r« la, »na vr«»I«MIl> »»lNsmuid ftk»»s»-ft» S<»ÜWL idm>Wm di, Schrift- 8hna»<Im VmmI»«Iwi,. - U°Indr«d>rnam »«»- lchiitkkNkt^dqiMdm I^mUolmftch,. «A gadlmi»- «r,«, m>d Nm»«, ,UI« ,1, „i^, «nlidatt. 0°^ Schm»«, md » «nihaliend die »mllich«« Bekanntmachung«« der Amlrhauplmannschasl und des i Bezirksoerband, Schwarzenberg, der Amlsgerich!« in Au, (Lvknlh), Schneeberg, Schwarzenberg und Vohanngeorgenlladt, der SladlrSir in Srünhain, Löbnitz, Neustadiel und Schneeberg, der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. Nr. 160. Sonnabend, den S. Juli 1S3S. SS. Jahrg. Amlliche Anzeigen. Auf Matt 468 des Handelsregisters, die Allgemeine Deut- sch« Erevit-Anstalt, Zweigstelle Aue, in Aue betr., ist am 6. Juli 1932 eingetragen worden: Me Generalversammlung vom 4. Mai 1932 hat die Herabsetzung des Grundkapitals von vier- zig Millionen Reichsmark auf zwanzig Millionen Reichsmark beschlossen. Me Herabsetzung ist ourchgeführt. Durch den gleichen Beschluß sind die durch die Verordnung über Aktien- recht vom 19. September 1931 außer Kraft getretenen Bestim mungen des Gesellschaftsvertrages Uber Zusammensetzung und Bestellung des Aufsichtsrates und die Vergütung seiner Mit- glieder nach Maßgabe des notariellen Protokolls vom 4. Mai Das Abkommer 2,7 Milliar-en Tribute - Die Wenbung. Lausanne, 8. Juli. Die Lage aus der Trlbutkonferenz hat In weiteren Verhandlungen in der vergangenen Nacht, die bis 4 Uhr früh gedauert haben, eine gänzliche n «erwartete Wendung genommen. Reichskanzler v. Pape« hat sich dazu »erstanden, die deutschen Forderungen auf Gleichberechtigung, die er noch wenige Stunden vor her mit größter Energie verteidigt hatte, nach der Ablehnung durch Herriot vorläufig zurück; «stelle«, um ei«e Einigung über die Tributsrage zu ermöglichen. Diese Einigung, die -ine Abfchttchzahlungvm, «omi«ll 3 «Marden norstHtz ist inzwischen erfolgt. Die Abschlußzahlung, durch die bas Reparationssystem endgültig beseitigt wird, erfolgt nach einem dreijährigen Vollmoratorium in Schuld- Verschreibungen des Deutschen Reiches. Sie wird im Hinblick aus den Ausgabekurs der Bonds von dv v. H. nur mit 2,7 Milliarden bewertet. Die feierliche Schlußsitzung der Konferenz, in der das Tributabkommen unterzeichnet werden soll, ist für morgen vormittag 1V Uhr im Hotel „Beau Rivage" vorgesehen. * t * Mei Wochen hindurch ist in Lausanne um die Repara tionen gekämpft worden. Es war ein hartes Ringen, und es muß anerkannt werden, daß sich die deutschen Unterhändler dabei tapfer geschlagm haben. Sie haben mit Zähigkeit ver sucht, die Reparationen und zugleich mit ihnen die entehrenden Bedingungen des Versailler Pakts aus dem Buche der Welt geschichte zu löschen. * Dem Kanzler und seinen Helfern ist es doch nicht gelungen, ihren Standpunkt durchzusetzen. Die Reparationen sind, das muß ohne weiteres anerkannt werden, ganz beträchtlich herab gesetzt worden. Man kann vielleicht sagen, daß die drei Mil- liarden, die geblieben sind, eine Art Konzessionsschuld und nur deshalb noch geblieben sind, weil man die französischen Nepa- rationshysteriker, die an dem Sprichwort: „Der Deutsche be zahlt alles", sich zu berauschen gewohnt sind, nicht allzuplötzlich aus dem Himmel ihrer Hoffnungen stürzen wollte. Immerhin ist das „Ende der Reparationen" faktisch nicht erreicht worden. Es handelt sich auch bei der Lausanner Lösung um eine Weiter- belastung Deutschlands, die bei dem Uebermaß unserer sonsti gen Verpflichtungen schwer ins Gewicht fällt. Hier steht Deutschland vor einer neuen großen Aufgabe, die auf der kom menden Weltwirtschaftskonferenz gelöst werden muß. G Ihre politischen Forderungen hat, das kann nicht verheimlicht werden, die Reichsregierung nicht durchsetzen können. Der neue Vertrag ringt sich in dieser Hinsicht nur einige Ver tröstungen ab, gibt nur ungewisse Wechsel auf die Zukunft. Hier ist Lausanne nur eine Etappe gewesen, aber wir zweifeln nicht daran, daß das neue Deutschland von sich aus und ohne inter nationale Konferenzen Mittel und Wege finden wird, sich die Gleichberechtigung, die ihm vorenthaltcn wird, zu verschaffen. * Wenn der neue Vertrag auch für Deutschland unbefriedi gend ist, so muß doch gesagt werden, daß die Regierung Papen bedeutend mehr erreicht hat, als alle deutschen Delegationen auf den vorhergegangenen internationalen Konferenzen zu sammen. Das wäre nicht möglich gewesen, wenn der Kanzler sich nicht hätte bewußt sein können, daß hinter ihm der natio nale Wille steht, der sich jetzt zu entfalten beginnt und der bald auch .noch die letzten auf der Bahn der deutschen Freiheit lie genden Hindernisse überwinden wird. . G» 1932 und mit dem dort bezeichneten teilweise veränderten In halt in den Vertrag wieder ausgenommen und außerdem di« 88 3, 6, 17, 18, 20, 10 und 29 geändert worden. Amtsgericht Aue i. Sa., den 9. Juli 1932. Im Konkursverfahren über das Vermögen des Schuh- machers und Schuhgeschäftsinhabers Max Siegel in Johann- georgenstadt soll in der auf den 15. Juli 1932, vormittags 10 Uhr anberaumten ersten Gläubigerversammlung zugleich über den Antrag des Konkursverwalters, das Verfahren man gels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Mass« gemäß 8 204 KO. einzustellen, Beschluß gefaßt werden. K 6/32 Amtsgericht Johanngeorgenstadt, den 7. Juli 1932. von Lausanne. keine polllische Enllaslung. Keule morgen unterzeichnet. Lausanne, 9. Juli. Das Lausanner Abkommen ist heute unterzeichnet worden. * Der Inhalt -es Abkommens. Das Abkommen von Lausanne, dessen Inhalt am Freitag abend 9 Uhr in einer Sitzung allen Delegierten bekanntgegeben worden ist, enthält in seiner Präambel eine politische Erklärung- Diese betont, daß es sich um -ine Neuordnung der Welt handele, In dex dn» Ver trauen -wische« de« ^Volker», ihre völlige Mederversöhnung und künftige Zusammenarbeit eingeleitet wird und di« ein völliges Ende der Reparationen bringt, daß aber diese Regelung »o ch «icht hinr «icht, um das Ziel voll ständiger Befriedung zu erreichen, die eine wirtschaftliche und politische sein muß, und daß zu diesem Zwecke auch neuer- oings die Verpflichtung bekräftigt wird, niemals an die Waffen zu appellieren. Nach dieser Präambel folgt das Vertragswerk, das aus fünf Teilen besteht. In diesen wird behandelt: 1. das Abkommen mit Deutschland, 2. Uebergangsmaßnahmen zu diesem Abkommen, 3. die Frage der Ostreparationen, zu deren Regelung ein Komitee eingesetzt und das Moratorium bis 15. Dezember ver längert wird, 4. eine Resolution betreffend Mittel- und Osteuropa, 5. eine Resolution des Lausanner Wirtschaftsausschusses betreffend die Weltwirtschaftskonferenz. Der erste Teil, der das Abkommen mit Deutschland be- trifft, gliedert sich in 11 Artikel, die die Frage der Schulden- Verhältnisse aus und seit dem Haager Abkommen vollständig regelt. Es wird festgestellt, daß das Haager Abkommen beendet und vollkommen ersetzt wird durch den Lausanner Vertrag und das wird im einzelnen ausgeführt. Die Sonderbestimmungen in Bezug auf die Young- und Dawesanleihe usw., soweit sie aufrecht erhalten werden müssen, werden aufgeführt, dagegen werden alle übrigen unter dem Hoover-Moratorium eingegangenen Verpflichtungen oder über- reichten Titel rückgängig gemacht. So wird das General zertifikat zurückgegeben, das unter dem Hoover-Moratorium überreicht wurde, cs wird die deutsche Goldeinlage bei der BIZ. zurückgegeben usw., und es werden die Verpflich tungen der Reichsbahn und der Reichsbank usw. aufgehoben. In dem Abkommen ist weiter ein absolute» Mora torium, d. h. eine Frist, innerhalb deren auch unter den vorgesehenen Kautelen des 90ptozentigen Kurses «sw. di« neuen Reichsbond» nicht begeben «erden dürfen, auf drei Jahre festgesetzt. Der Ausgabekurs kann nur durch einen Beschluß der BIZ., der mit Zweidrittelmehrheit gefaßt wird, herabgesetzt werden. Nach deren Ablauf tritt eine 12 - jährigeSchutzfritz ein, nach deren Beendigung die nicht zu begebenden Stücke zugunsten des Reiches verfallen. Die Bedeutung -er Lausanner Zahlen. Der Vertreter der „Deutschen Dipl. Korr." übermittelt uns über die Bedeutung der Zahlen des Lausanner Abkom- mens folgende Darstellung: Das Neparationsproblem als solches wird da- durch gelöst, daß ab 1. Juli 1932 die Reparationszahlungen als solche, d. h. die Annuitäten und alle Bindungen und Ein schränkungen des Young-Planes in Wegfall kommen. Ueber den Rückstand aus den aufgeschobenen Zahlungen des Hoover- Planes ist auf der Basis eine Einigung erfolgt, daß die Summe pon drei Milliarden in öprvzentigen Obligationen des Reiches unter gewissen Sicherungen und Ausgabemodalitäten als Aus gleichszahlung festgelegt und, abhängig von einer Beseitigung der Weltkrise und der gegenwärtigen finanziellen und Wirtschaft- lichen Notlage Deutschlands, in 37N Jahren amortisiert würde, das jedoch nur insoweit, als durch den tatsächlichen Wiederauf- stieg em MkröLstkurs für die Ausgabe dieser Obligationen von 90 Prozent erreicht wird, und nur dann und mit ginslauf von da ab, wenn private Anlethezeichner tn Teilabschnitten ein- solche deutsche Anleihe aufnehmen. Mr nach dem Hoover - Ab! ommen zu zahlende Be trag hätte rund 1,9 Milliarden in festen Raten von je 190 Millionen für zehn Jahre betragen, beginnend ab 1. Juli näch sten Jahres. Die TilgUngsquote der drei Milliarden würde einschließlich Zinsen rund 180 Millionen pro Jahr betragen, vorausgesetzt, daß alle drei Milliarden vorschriftsmäßig begebe» worden wären und beginnend frühestens nach Ablauf der dreijährigen Schonfrist. Das würde jedoch auch nur eintreten in dem unvorhersehbaren Fall, daß alle drei Milliarden zu irgendeinem späteren Zeitpunkt auf einmal begeben werden könnten; sonst reduziert sich die Jahresleistung auf die gins- und Amortisierungsquoten der begebenen Stücke. Die Be gebung setzt eine gewisse vorherige Wohlstandssteigerung vor aus; zur Zeit trägt die 5^prozentige Young-Anleihe bei einem Kurse von 60 Prozent (der bereits Steigerungen in der Hoff nung auf ein großes Abkommen in Lausanne enthält) den In- Habern 9*/« Prozent, während die Realverzinsung der geplan ten Obligationen bei einem Ausgabekurs von 90 Prozent nur 5"/» Prozent betragen würde. Das setzt also eine Steigerung des Wohlstandes und des Vertrauens um etwa 60 Prozent voraus, wenn man mit einer Begebung dieser Anleihe rechnet. Soweit der Nominalbetrag der Abgeltungssumme den jenigen des Rückstandes aus dem Hoover-Jahr übersteigt, stellt er gleichsam eine Risikoprämie dar, die für den Wegfall fester Zahlungen auch unter ungünstigen Umständen, für die Ver minderung des Goldwertes zu unseren Gunsten beim Eintreten der Vorbedingungen für eine Begebung überhaupt und für das weitere erhebliche Risiko der Gläubiger aufgewandt, wird, das in der Möglichkeit einer Nichtbegebung erheblicher Teile inner halb einer vorgesehenen Maximalfrist liegt. Der Slan-p«nkl -er -rutschen Delegatton. Lansänn«, 8. Juli. Mt deutsche Standpunkt zu dem Lausanner Abkommen hat folgenden Wortlaut: Nach wochenlangem harten Ringen hat Deutschland auf der Lausanner Konferenz sein Ziel, die r estloseBeseiti- aung der Reparationen, erreicht. Mit dem Ab- kommen ist mit Wirkung vom 1. Juli 1932 ab die Regierung»- schuld aus dem Poungplan in Höhe von ea. 35 Milliarden Reichsmark gefallen. Da» bedeutet die Beseitigung einer auf 57 Jahre sich erstreckenden jährlichen Zahlung, wovon auf die ersten 35 Jahre jährlich rund 2 Milliarden entfallen. Kei- nerlei Reparationszahlung irgendwelcher Art und Form ist in Zukunft mehr zu leisten. Deutschland hat die entsprechend dem Hoover-Moratorium übernommene Nackzahlungsverpflichtung bei der Gesamtregelung mir in Ansatz bringen müssen. Diese Ver pflichtung wird aber njcht etwa in festeü Jahresraten gezahlt, sondern durch besondere Reichsschuldverschreibun- gen dargestellt, die nur dann auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn das wirtschaftliche Gleichgewicht Deutschlands wieder hergestellt ist. Vorher beginnt weder Zinslauf noch Tilgung auf diese Reichsschuldverschreibungen. Die Begebung der Reichsanleihe auf den auswärtigen Märkten kann nur in einer Höhe erfolgen, die der tatsächlichen wirt schaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Von besonderer Wich tigkeit ist, daß, soweit innerhalb einer Frist von 12 Jahren die Begebung auf den ausländischen Märkten nicht gelingt, der nicht begebene Restbetrag verfällt. Ob die Neichs- anleihe also überhaupt begeben werden kann, wird davon abhängen, ob Deutschland im Zeitraum von 12 Jahren seine volle wirtschaftliche Leistungs- und Kreditfähigkeit wieder erlangt. Der entscheidende Unterschied und Fortschritt gegenüber den vorgesehenen Hoover-Zahlungen mit ihrer Gefährdung durch den Transfer liegt darin, daß jede Zahlung nur dann in Frage kommt, wenn die deutsche Kreditlage e» gestattet. Mit der endgültigen Beseitigung der Reparationen ist unsere Unabhängigkeit in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht vollkommen wieder hcrgestellt. Dadurch ist also auch die vollkommene Loslösung von bisher noch nach dem Youngplan bestehenden Bedingungen, insbeson dere auch der Reichsbahn und der Reichsbank, und die völlige Wiederherstellung unserer innere« Souveränität erfolgt. Kreditpolitisch schafft die Streichung der Reparationen «ine neue Grundlage für den deutschen Kredit. Damit ist di, wesentlichst« BoraSssetzungfürden Aufschwune der gesamten Wirtschaft gegeben. Politisch bedeutet da» Ergebnis der Lausanner Konferenz die Befreiung an» de« Fesseln der Reparationen und den Beginn einer neuen Aer« zwischen den Völkern. Mit den Lausanner Verhandlungen iß auf» engste verknüpft gewesen di« Erörterung der politi. schen Frage«, die di« Drutschland durch d«n Versailler Vertrag vorenthalt««, Gleichberechtigung b«. trefft«. Durch zahlreiche Besprechungen mit den führende« Staatsmännern sind st« der Lösung weiter entgegengxführt Unser Standpunkt in dieser Lebensfrage des deutschen Polke« ist durch die Lausanner Verhandlungen festgelegt und kapp, wenn er auch hier! nach nicht von allen Rattonen angenommen ist, nie wieder ans der Erörterung verschwinden. Bie Reichs- regkrura wird di« durch den Perttgg von Lansänp« gewannen« außenpolitisch« Freiheit, benutzen, um die politischen? Fragen anch weiterhin mit größter Energie »»betreib«»..