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DoMfreuad «ursachsm. *«»«>««« «»«r«V»r für dl» «x «achmin« «sch^nmd, Nummrr dl» «rmlNa-r 0 Uhr Ix dm Lmpla«1ch«ft»- strllm. «In» a«wLhk ftr dir «ufnahm, dm «nml,« »m oora»l<dr l»d»n«n Log» lowl» an d,stimm Im SIrll» Mrd iNql g»g»d»n, auch nlchl str d!» 4UchN,t»Il dm durch Fmnspmchm ausg»g»d»nm Nn-»Iam. — Für Mckgod» an- omlonzl »Ingrlimdlm Schriststü«» Id«rnlmml »1» Schrlft- IrNuna »M, Vnanlwariung. — Unlmdrrchunam dm Gr» IchOft«<lrI«dm b»griind»n »«In» Anspruch,. S«l gahlung». orrzug und Nondum g»ll»n Rada»» al» nlchl rm»lndari. -anpt,<sch«st»st<a<, tn r Au», vdhnlh. Schnmdn, und Schwarz»nlxrg, Dienstag, den 28. Juni 1S32. Nr. 1S0. 88. Jahrg. Amtliche Anzeigen. Folgende Grundstücke sollen an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden: 1. Am Freitag, dem 12. August 1932, vorm. 9 Uhr (Za 15/32) Blatt 10 des Grundbuchs für Wildbach (eingetragener Eigen- tümer am 29. April 1932, dem Tage der Eintragung des Ber- steigerungsvermerks: der Zimmermann Gustav Adolf Rau in Wildbach), nach dem Flurbuche 4 Hektar 60,7 Ar groß und nach dem Derkehrswert auf 14250 RM. geschätzt. Die Brandver- kicherungssumme beträgt 13 200 RM.; sie entspricht dem Frie densbaupreis vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. v. 18. 3. 1921, GDBl. S. 72). Das Grundstück ist mit einem neuerrichteten Wohnhaus und einer Scheune bebaut. Die Gesamtjahresmtete beträgt etwa 400 RM. Die Gebäude führen die Ortslisten- Nummer 10 für Wildbach. 2. Am Freitag, dem 12. August 1932, vorm. 810 Uhr (Za 16/32) Blatt 95 des Grundbuchs für Wildbach (eingetragener Eigentümer am 29. April 1932, dem Tage der Eintragung des Dersteiaerungsvermerks: der Zimmermann Gustav Adolf Rau in Wildbach), nach dem Flurbuche 75,5 Ar groß und nach dem Verkehrswert auf 725 RM. geschätzt. Die Brandversicherungs summe beträgt — RM.; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. v. 18. 3. 1921, GDBl. S. 72). Das Grundstück führt die Nummer 256° des Flurbuchs für Wildbach. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen die Grundstücke betreffenden Nachweisungen, ins besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 41). Rechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, so- weit sie zur Zeit der Eintragung des Dersteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Ver- steigerungstermie vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge boten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berücksichtigen und bei der Ver teilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläu- bigers und den übrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegen stehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widri genfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stell« des versteigerten Gegenstandes tritt. Amtsgericht Schneeberg, 23. Juni 1932. In dem Konkursverfahren Uber das Vermögen 1. des Inhabers eines Zimmereigeschäftes Paul Kurt Wutzler jun. in Pöhla, 2. des Handelsmannes Franz Meyer in Grünhain, Inhaber der Gemischtwarenhandlung Franz Meyer in Grünhain Nr. 87 wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf Mittwoch, den 13. Juli 1932, vormittag» 89 Uhr vor dem Amtsgericht Schwarzenberg bestimmt. K2/31, 3/32 Schwarzenberg, 27. Juni 1932. Das Amtsgericht. Es sollen öffentlich gegen sofortige Barzahlung meistbie- tend versteigert werden: Mittwoch, den 29. Juni 1932, vorm. 9 Uhr im gericht lichen Bersteigerungsraum 1 Posten Damen- «nd Kinderschuhe, 6 Füllfederhalter, 2 Schulatlanten, je 1 Band „Das Kränzchen" u. „Der gute Kamerad", 2 Bänd« Königs Literaturgeschichte", je 1 Band „Wunder des Schneeschuhs" und „Wilhelm Busch", 2 Bande „Sport aller Völker", 4 Bände „Weltreich der Tech nik", 1 runder Tisch, 1 steuerfr. DKW-Motorrad. Am gleichen Tage, vorm. 9 Uhr inLößnitz im Kaffee Georgi: 1 Füllosen, 1 Plüschgarnitur bestehend aus Ottomane und 2 Sesseln, 1 Tisch. Freitag, den 1. Juli 1932, vorm. 9 Uhr im gerichtl. Der- steigerungsraum: 1 Standuhr, 3 Herrenanzüge, 4 Brecheshosen. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgericht» Aue. Mittwoch, den 29. Juni 1932, sollen meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden: Vorm. 10 Uhr im gerichtl. Bersteigerungsraum 3 Decken- Nähmaschinen, 1 elektr. Kaffeemaschine mit Motor, 1 Büro- Aktenschrank, 1 Herrenzimmertisch, 1 Schreibtisch. Nachm. 2 Uhr in Neustädtel 1 Sofa, 1 Tisch, 4 Rohrstühle, 1 Marmoruhr, 1 Kommode, 1 Oelgemälde. Sammelort der Bieter: Gasthaus Schweizerhaus. Der Gerichtsvollzieher de« Amtsgerichts Schneeberg. Mittwoch, den 29. Juni 1932, vorm. 10 Uhr sollen in Schwarzenberg 1 Sch-Ubtisch, 1 Echschrank, L Klubsessel, 1 Steh, lampe, 1 Aktenschrank, 1 Geldschrank, 2 Flaschen Lackfarben, 1 Schreibmaschine,. 1 Klavier, 1 Plüschsofa, 1 Pfeilerspiegel, 1 zweitüriger Kleiderschrank, 1 Plüschgarnitur, 1 Bücherschrank, 1 Schreibmaschinentisch, 2 Schreibmaschinen (Tonti), 1 großer Schreibtisch, 1 Heilapparat und 1 Halbchaise öffentlich meist bietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Bieter: Hof des Amtsgerichts. Der Gerichtsvollzieber des Amtsaerichts Schwarzenberg. Unterhaltungsnachmittag im Schwarzenberger Stadtbad. Am Sonnabend, dem 2. Juli 1932, in der Zeit von 15 Uhr bis 18 Uhr wird im Stadtbad durch arbeitslose Musiker ein Unterhaltungskonzert geboten. Außerdem wird ein Schau- und humoristisches Schwimmen veranstaltet. Hierzu haben ein Teil der hiesigen Lehrerschaft mit einer Anzahl Schüler ihr« Unterstützung zugesagt. Die geehrte Einwohnerschaft von Schwarzenberg und Um gegend wird hierdurch in Kenntnis gefetzt und um rege Be- teiligung gebeten. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß, falls diese Veranstaltung anspricht, weitere derartige Veran staltungen durchgeführt werden sollen. Um der Allgemeinheit den Besuch der Veranstaltung zu ermöglichen, wird nur ein kleiner Zuschlag von 10 Pfg. für alle über 14 Jahre alten Personen auf die bestehenden Eintritts- preise erhoben. Me Eintrittspreise betragen 20 Pfg. für Erwachsene und 10 Pfg. für Kinder unter 14 Jahren. Die neueingeführten sog. 20er Karten berechtigen zu 20 Besuchen und kosten für Er wachsene nur 2 RM., für Kinder bis zu 14 Jahren nur 1 RM. Schwarzenberg, am 27. Juni 1932. Der Rat der Stadt. Für die Behebung der Hochwasserschäden in Wildenthal unterhalb der Brücke bei Km 20,0 der Staatsstraße Schnee berg-Karlsbad sollen als Notstandsbau vergeben werden: rd. 500 odm Massenbewegung, 250 obm Mauerwerk, 100 gm Böschungspflaster, 400 gm Sohlenpflaster, 35 m hölzerne Uferbefestigung, 17 hölzerne Gefällstufen. Verdingungsunterlagen gegen postgeldfreie Einsendung von 0,50 RM. bei der Staatl. Baudienststelle in Schwarzenberg, Obere Schloßstr. 17; ebenda Einsicht in Zeichnungen und Aus führungsunterlagen. Angebote mit Aufschrift „Wildenthal" versiegelt und post- geldfrei bis zur Angebotseröffnung am Sonnabend, dem 8. Juli 1932, vorm. 11 Uhr an die Dienststelle, guschlagsfrtst 14 Tag«, Arbeitsbeginn 3 Tage, Avbeitsbeendigung 60 Tage nach Zu schlag. Big 24. Juli nicht beantwortete Angebote gelten als abgelehnt. Zurückweisung aller Angebote ausdrücklich vor- behalten. Staatl. Baudienststelle Schwarzenberg. Di« amtlicken Bekanntmackunaen sämtlicher Behörden können In den Geschäftsstellen des ..TnaeblraHchen Bolkssreunds" In Noe Schneekera Lößnitz und Schwärzender« elnaeleken werden Weg mit Versailles! Drei moralische Forderungen. Von Dr. h. c. Alfred von Wegerer. Am 28. Juni jährt sich zum 13. Mal der Tag, an dem die ocutsche Regierung in Versailles den Vertrag unterzeichnen mußte, der den militärischen Kampf des Weltkrieges beendete, ohne Deutschland den Frieden zu bringen, den das deutsche Volk auf Grund der Wilsonschen Versprechungen erwarten konnte. Am 28. Juni 1919 um 3 Uhr nachmittags fand in der Spiegelgalerie des Versailler Schlosses die Unterzeichnung des erzwungenen Vertrages statt. Gegen den Vertrag sind drei moralische Forde rungen aufzustellen: Das Urteil von der deutschen Alleinschuld am Kriege, wie es im Friedensvertrag und in der Note vom 16. Juni 1919 — die Lloyd George wohl mit Recht als einen Teil des Vertrages genannt hat — zum Ausdruck gekommen ist, muß heute nach den Zeugnissen erster Historiker und Rechts gelehrter des In- und Auslandes als widerlegt bezeichnet werden. Bereits im Juni vorigen Jahres konnte ich in den „Berliner Monatsheften" das Zeugnis von fast 50 auslän-' bischen ersten Sachverständigen veröffentlichen, die sich klar gegen die Versailler Kriegsschuldthese ausgesprochen haben. Inzwischen sind neue beachtenswerte Stimmen hervorragender Persönlichkeiten des Auslandes bekannt geworden. Auch reli- giöse Gemeinschaften haben ihrer sittlichen Entrüstung über das Versailler Urteil Ausdruck gegeben. Die Empörung richtet sich aber nicht nur gegen das Urteil, Deutschland habe den Krieg vorsätzlich geplant und absichtlich vom Zaune gebrochen, um die Weltherrschaft an sich zu reißen, sondern sie wendet sich auch dagegen, daß verwerfliche Mittel angewandt worden sind, um das falsche Urteil in der Schuld ftage zustande zu bringen. Während der Friedensverhandlungen in Paris hat eine Kommission von 15 Delegierten über die Schuld Deutschlands am Kriege ein Urteil abgegeben, das auf einem Material be- ruhte, das zum größten Teil unvollständig, lückenhaft, tenden ziös und zum Teil sogar gefälscht war. An den Fälschungen der Dokumente ist besonders der Quai d'Orsay beteiligt, der in seinem Gelbbuch, das den diplomatischen Schriftwechsel der Iulikrisis enthält, gefälschte Dokumente veröffentlicht hat mit dem klar erkennbaren Ziel, die Verantwortung für die russische Mobilmachung Deutschland und Oesterreich zur Last zu legen. In Wirklichkeit waren die Beweggründe des zaristischen Ruß lands, den vorbereiteten und für den Fall eines Vorgebens Oesterreichs gegen Serbien wegen des Attentats von Sarajewo von Poincarö gebilligten Krieg zu führen. Selbst die noch mögliche friedliche Beilegung des Konflikts zwischen Oesterreich und Serbien wurde durch Rußland in der großen Konferenz am 25. Juli unter Vorsitz des Zaren in letzter Stunde vereitelt. Weiteren Anlaß zur Empörung gegen den Versailler Ver trag gibt der Rechtsbruch in der Reparations frage, der im Artikel 231 des Vertrags liegt. Deutschland war am 5. November 1918 vor Abschluß der Waffenstillstands- Verhandlungen in der Note des amerikanischen Staatssekretärs Lansing zugesagt worden, daß es nur die „besetzten Gebiete" wieder herzustellen hätte, worunter zu verstehen war, daß Deutschland für die durch seinen Angriff der Zivilbevölkerung der Alliierten und ihrem Eigentum zugefügten Schäden Ersatz leisten sollte. Auf Grund dieser Note hatte Deutschland in dem guten Glauben, einen erträglichen Frieden zu erhalten, den Waffenstillstand abgeschlossen und den größten Teil seiner Waffen ausgeliefert. Im Laufe der Friedensverhandlungen wurden trotz des Einspruchs einiger gerecht denkender Ameri kaner die klaren Verpflichtungen der Lansingnote verlassen und die Reparationsforderungen im Artikel 231 des Ver sailler Friedensvertrages nach anderen Gesichtspunkten fest gesetzt. Statt der vereinbarten Wiederherstellung der „besetz ten Gebiete" wurde von Deutschland verlangt, alle Verluste und Schäden wiedergutzumachen, die durch den „Angriff Deutschlands" der Zivilbevölkerung der alliierten und asso ziierten Regierungen und ihrem Eigentum zugefügt worden waren. In der Anlage I des Artikels 232 des Vertrages wurde die Schadensersatzpflicht im einzelnen genau festgelegt. So enthielt beispielsweise Ziffer 5 dieser Anlage für Deutsch- Dle Sal-slener. Berlin, 27. Juni. Die durch die letzte Notverordnung bekanntlich wieder eingeführte Salz st euer tritt am 16. Juli in Kraft. Sie beträgt 12 Pfennig für ein Kilo gramm und wird beim Salzwerk erhoben. Steuerpflichtig ist nur das Speisesalz. Salz zu gewerblichen Zwecken bleibt wie früher steuerfrei, in der Regel nach vorheriger Denaturierung. Zur Ausfuhr bestimmtes Salz ist ebenfalls von der Steuer befreit. Die Steuerüberwachung der Salzwerke beschränkt sich lediglich auf eine Buchkontrolle. Für das am 16. Juli außer- halb der Salzwerke vorhandene Salz ist eine Nachsteuer vor- gesehen. Don der Anmeldung, die bis zum 23. Juli zu er statten ist, sind nur befreit Salzhändler, wenn sie nicht mehr als vier Zentner, und andere Personen, also Privathaushal- tungen, Gastwirtschaften, Kantinen, industrielle Betriebe usw., wenn sie nicht mehr als einen Zentner Salz im Besitz haben. Budapest, 27. Juni. Die Ungarische Nationalbank hat ab 1. Juli zur Erleichterung der Erntefinanzierung den Dis kontsatz von 6 auf 5 Prozent herabgesetzt. land die mit der Lansingnote keinesfalls in Einklang zu brin gende Verpflichtung, auch alle „Pensionen und gleichartige Ver gütungen" zu übernehmen. Dadurch stiegen die Reparations verpflichtungen ins Unermeßliche. Im Laufe der Nachkriegs- Verhandlungen wurden die Schäden selbst überhaupt nicht mehr berücksichtigt, sondern lediglich die Leistungsfähigkeit Deutschlands, Zahlungen aufzubringen, in Rechnung gestellt. Hiermit erschöpfen sich aber nicht die Ungerechtigkeiten des Versailler Vertrages. Die uns zugesagte Abrüstung der anderen europäischen Staaten, hie ein erster Schritt für den Frieden der Welt sein könnte, ist bis heute nur ein Versprechen geblieben. Auch sonst ist am Versailler Friedensvertrag gewiß noch mancherlei auszusetzen, aber diese drei Punkte: Kriegsschuld- lüge, Rechtsbruch in der Reparationsfrage und die bis jetzt verweigerte Abrüstung sind Tatsachen, die sich keineswegs mit dem verlorenen Krieg rechtfertigen lassen. Hieraus ergeben sich von selbst nachstehende Forderungen: Die unwahre Be- hauptung, Deutschland sei der alleinige Urheber des Krieges, muß aufgegeben werden; das bei der Festsetzung der Repara tionen im Vertrag verletzte Recht muß wiederhergestellt und das Versprechen, die Abrüstung durchzuführen, muß eingelöst werden. Die Empörung des deutschen Volkes über den Vertrag von Versailles ist gerecht, ehrlich und notwendig. Denn nur aus der Empörung heraus kann der Wille geboren werden, die Un gerechtigkeiten des Vertrages zu beseitigen und in Europa den Frieden aufzurichten, den die Völker brauchen, um die Massen vor der gänzlichen Verelendung zu schützen. Englische Are-ilhilfe? London, 27. Juni. „Evening Standard" zufolge hat sich eine Gruppe englischer Banken zur Umwandlung von über 5 Mill. Pfund Sterling kurzfristiger Deutschland gewährter Kredite in solche auf lange Sicht be reitgefunden. Wie das Blatt ferner ausführt, sind die briti schen Interessenten an dem Stillhalteabkommen im allge meinen gegen die Anwendung eines zu scharfen Druckes auf die deutschen Schuldner. Dagegen sei man in Kreisen Lon doner Gläubiger bestrebt, für die Barvorschllsse eine Sonder- lösung, und zwar möglichst in der Form baldiger Barrück- zahlung anzubahnen. Berlin, 27. Juni. Die Nationalsozialisten haben im preußischen Landtag einen Gesetzentwurf eingcbracht, nach dem die Vertretungen der Gemeinden und Ge- meindeverbände am 16. Oktober neu gewählt werden sollen, weil die jetzigen Vertretungen nicht mehr dem Willen der Wählerschaft entsprächeu.